ADS-Wocheninformation, 18.11.2019

ADS-Wocheninformation, 18.11.2019

DPR: Novemberausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen.

  • Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
  • Editorial. Mangel führt zum Kollaps (von Franz Wagner, Präsident des DPR)
  • Im Fokus. Verpflichtung für die professionell Pflegenden (von Irene Maier, Vize-Präsidentin des DPR)
  • Positionspapier veröffentlicht. Fehlentwicklungen bei der Leiharbeit in der Pflege stoppen (Deutscher Pflegerat und Aktionsbündnis Patientensicherheit)
  • Aktuelle Befragung. Personalmangel in der ambulanten Pflege gefährdet gute Versorgung
  • Aus den Verbänden. Unmut an Pflegeschulen (Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS))
  • 6 Punkte-Sofortprogramm. AVG fordert gerechteres Pflegesystem (AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG))

    Die Novemberausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen:
    https://deutscher-pflegerat.de/aktuelles/newsletter.php

Ansprechpartner: Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304,
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Gewalt gegen Pflegende

DPR fordert Schutz aller Pflegekräfte

11.11.2019 – Die Bundesregierung will medizinisches Personal in der Notfallversorgung besser vor Gewalt schützen und hat diesbezüglich im Bundeskabinett ein Maßnahmenpaket beschlossen. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), begrüßt diese Entscheidung. Es sei aber notwendig, die Maßnahmen auf alle Pflegebereiche auzuweiten, sagte er.
„Gewalt darf nicht geduldet werden. Die Arbeit von Pflegefachpersonen ist eine schwierige Arbeit und erfordert sowohl körperlich als auch psychisch einen hohen Einsatz, häufig unter erschwerten Arbeitsbedingungen“, so Wagner, „sie dient der Hilfe und sollte mit Wertschätzung und Respekt gewürdigt werden.“ Laut Wagner steht die Gesellschaft in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass professionell Pflegende ihren Beruf gerne und ohne jegliche Ängste ausüben können.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte unlängst angekündigt, diesbezüglich in absehbarer Zukunft einen Gesetzesentwurf für Änderungen des Strafgesetzbuchs vorlegen zu wollen. Bislang bezieht sich das Maßnahmenpaket explizit auf medizinisches Personal von ärztlichen Notdiensten und in Notfallambulanzen.
Tipp: Zum Thema „Strategien gegen Gewalt in der Pflege“ haben wir ein Interview-Video mit Marco Sander von der Universität Lübeck gedreht. Zu finden ist dies unter: www.altenpflege-online.net/Infopool/Videos/Strategien-gegen-Gewalt-in-der-Pflege/
Quelle: http://www.altenpflege-online.net/Infopool/Nachrichten/DPR-fordert-Schutz-aller-Pflegekraefte/


Ambulante Pflegedienste stärken, um die häusliche Pflege zu sichern

November 2019 – Viele Pflegebedürftige finden heute nur nach langer Suche einen Pflegedienst, der sie dabei unterstützt, selbstbestimmt zu Hause zu leben. Nach einer aktuellen Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege müssen 80 Prozent der Pflegedienste regelmäßig Pflegebedürftige ablehnen – weil sie nicht genug Pflegekräfte haben.
Ein Grund hierfür sind zu geringe Löhne in der ambulanten Pflege. Dabei wären viele Pflegedienste durchaus bereit, ihre Mitarbeiter besser zu bezahlen. Sie scheitern aber häufig an der mangelnden Refinanzierung durch Kranken- und Pflegekassen. Grund dafür ist die bestehende gesetzliche Vergütungssystematik, die Pflegedienste überfordert und sich als nicht praktikabel erwiesen hat. In der Praxis nehmen Pflegedienste eine niedrige Vergütung der Kostenträger deshalb notgedrungen hin. Der Einkommensabstand der ambulanten Pflege zu Krankenhäusern und stationären Einrichtungen der Langzeitpflege hat sich so immer weiter vergrößert. Ambulante Betreiber können mit den dort gezahlten Gehältern und Prämien nicht mehr mithalten und finden kein Personal.
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatsekretär Andreas Westerfellhaus:
„Jeder weiß heutzutage, dass man Pflegekräfte anständig bezahlen muss, um sie zu halten oder neue Mitarbeiter zu gewinnen. Das geht aber nur, wenn Pflegedienste angemessene Preise für Pflegeleistungen bezahlt bekommen. Deshalb muss die Refinanzierung durch Kranken- und Pflegekassen stimmen. Bisher sitzen die Kassen in den Preisverhandlungen am längeren Hebel und Pflegedienste werden systematisch benachteiligt. Wir brauchen unbedingt echte Preisverhandlungen auf Augenhöhe. Ein kleiner Pflegedienst kann nicht mit dutzenden Krankenkassen verhandeln. Das bestehende Refinanzierungssystem hindert Pflegedienste häufig daran faire Löhne zu zahlen. Ohne eine bessere Vergütung für Pflegedienste ist deren Existenz und damit die Sicherstellung der ambulanten Pflege ernsthaft gefährdet.“
Der Pflegebevollmächtigte schlägt auf der Grundlage eines externen Gutachtens vor, die Preisverhandlungen zwischen Pflegediensten und Kassen erheblich zu vereinfachen. Pflegedienste sollten nur einmal in einem einheitlichen Verfahren mit Kranken- und Pflegekassen zusammen ihre Vergütung aushandeln müssen. Im Streitfall sollte es nur ein einziges, einheitliches Schiedsstellenverfahren geben. Wettbewerb der Krankenkassen zulasten der Löhne muss ausgeschlossen werden.
Quelle: Pressemeldung Pflegebevollmächtigter, November 2019


Ausländische Pflegekräfte warten nicht

November 2019 – Ausländische Pflegekräfte können dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Pflege zu verringern. In der Konzertierten Aktion Pflege wurden deshalb Maßnahmen verabredet, um bestehende Hürden zu minimieren und Prozesse zu beschleunigen. Diese Bemühungen fallen nun zusammen mit dem Start der neuen Pflegeberufeausbildung. Der Bund hat dafür fristgerecht den Bundesrahmenlehrplan vorgelegt, aber immer noch nicht alle Bundesländer die nötigen Landeslehrpläne, die aber auch zur Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte nötig sind.
Um diesen unnötigen ‚Flaschenhals‘ zu vermeiden, hat der Pflegebevollmächtigte angeregt, für eine begrenzte Zeit die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Abschlüsse nach der bisherigen Systematik fortzusetzen. Der Gesetzgeber hat dies aufgegriffen und am 14. Novemder 2019 mit dem Gesetz zur Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistenten/-innen (PTA) eine Übergangszeit bis Ende 2024 beschlossen.
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatsekretär Andreas Westerfellhaus: „Ich freue mich, dass meine Anregung aufgegriffen wurde. Denn bereits ab dem Jahreswechsel hätten ausländische Pflegekräfte sonst ihre Abschlüsse nach der neuen Pflegeausbildung anerkennen lassen müssen – obwohl die noch gar nicht überall umgesetzt wird. Ein solcher Anerkennungsstau wäre eine unnötige Katastrophe geworden. Die nun beschlossene Regelung stellt sicher, dass ausländische Pflegefachkräfte zügig ihren Beitrag zur Versorgung von Patienten und zu Pflegenden leisten können: als anerkannte qualifizierte Fachkräfte.“
Die Länder können die Gleichwertigkeit ausländischer Pflegeabschlüsse damit weiterhin anhand des Abschlusses zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger prüfen und ggf. Anpassungsmaßnahmen bescheiden. Die ausländischen Pflegekräfte müssen damit nicht erst warten, bis neue generalistische Lehrgänge konzipiert sind und tatsächlich angeboten werden.
Quelle: Pressemeldung Pflegebevollmächtigter, November 2019


DPR: Klimakrise trifft voll auf den Gesundheitsbereich

Policy Brief für Deutschland veröffentlicht

Berlin (15. November 2019, Nr. 32/2019) – Zum aktuell herausgegebenen „Policy Brief für Deutschland“ des internationalen Forschungsprojekts „The Lancet Countdown on Health and Climate Change“ betont der Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Franz Wagner:
„Der Policy Brief für Deutschland macht deutlich, dass der Klimawandel auch in Deutschland ein hohes und inakzeptables Risiko für die gegenwärtige und zukünftige Gesundheit der Bevölkerung darstellt.
Die professionell Pflegenden stehen in der Verantwortung, das öffentliche Bewusstsein dafür zu schärfen, in welch hohem Maß die Klimakrise mit der Gesundheitsversorgung zu tun hat. Sie können diese Aufgabe jedoch nicht alleine übernehmen. Die Bewältigung der Klimakrise mit ihren Auswirkungen auf den Gesundheits- und Pflegebereich kann nur gemeinsam mit allen Akteuren des Gesundheits- und Pflegebereichs gelingen.“
Die Kernbotschaften und Empfehlungen des „Policy Brief für Deutschland“ sind deutlich. Sie lauten:
1. Gesundheitsrisiken durch zunehmende Hitze werden in Deutschland häufiger und schwerwiegender.
Es ist notwendig, die Umsetzung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit gemäß den bundesweiten Empfehlungen zu beschleunigen; auch in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen.
2. Der CO2-Fußabdruck des deutschen Gesundheitssektors ist beträchtlich. Er macht etwa 5 Prozent der nationalen Treibhausgasemissionen aus und trägt direkt zum Klimawandel bei.
Entscheidungsträger sollten die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks des Gesundheitssektors in Angriff nehmen, indem sie spezifische Klimaschutzpläne zur Eindämmung des Klimawandels entwerfen und umsetzen.
3. Die Erkenntnis, dass der Klimawandel eine zunehmende Gesundheitsbedrohung darstellt, muss allgemein verstanden werden, um dann schleunigst zu handeln.
Die rasche Einbeziehung von Klimawandel und „Planetary Health“ in die Lehrpläne aller Gesundheits- und medizinischen Fakultäten sowie in die Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Gesundheitsberufe muss sichergestellt werden.

Weitere Informationen:
Pressemitteilungen des Deutschen Pflegerats zum Thema: „Deutscher Pflegerat weist auf die Bedeutung von Klimaänderungen für den Gesundheitsbereich hin“ und „Die Basis für eine gute Gesundheit ist der Klimaschutz“. Der „Policy Brief für Deutschland“ des internationalen Forschungsprojekts „The Lancet Countdown on Health and Climate Change“ steht hier zur Verfügung.

Ansprechpartner: Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304,
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Gute Grundlagen für die nächsten Schritte

Gutachten eröffnet Weg zur Neuorganisation des Leistungsgeschehens

Dr. Bodo de Vries, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), kommentiert die Veröffentlichung des 2. Gutachtens zur alternativen Ausgestaltung der Pflegeversicherung von Prof. Dr. Heinz Rothgang:
„Wie erhofft stellen die vorliegenden Überlegungen eine Gesamtvision einer sektorenfreien Pflegewelt dar. Die Neuorganisation des Leistungsgeschehens, die entlang einer neuen Grenze entsteht und nur noch zwischen Wohnen und Pflege differenziert, entspricht unserer Forderung nach der Überwindung der Sektorengrenze. Ambulante und stationäre pflegerische Bedarfe werden durch einen Modulvorschlag harmonisiert. Nun ist es Aufgabe der Wissenschaft, diesen Vorschlag zu validieren und die Module mit Zielen der pflegerischen Interventionen zu hinterlegen.
Noch nicht ausreichend harmonisiert sind die Module jenseits der Pflege. Das vorliegende Konzept sieht bislang hauswirtschaftliche Unterstützung im ambulanten Bereich mit Erträgen der Pflegeversicherung vor. Im stationären Bereich sind diese Leistungen dem Bereich der U+V zugeordnet und vom Pflegebedürftigen zu tragen. Für eine vollständige Harmonisierung der Sektoren bedarf es hierzu einer normativen Setzung, die als fachliche und politische Vorgabe das Konzept determinieren muss.
Für eine vollständig sektorenfreie, modularisierte Welt müssen außerdem die konkreten Beiträge, die realisierten Formen der Unterstützung und die leistbaren Module von Angehörigen und der Zivilgesellschaft wissenschaftlich beleuchtet und das konzeptionelle bundeslandspezifische Wissen, das als Grundlage des Pflegesatzgeschehens existiert, deutlicher hervorgehoben werden.
Hierfür ist das vorliegende Konzept eine hervorragende Grundlage, wofür wir Herrn Professor Dr. Rothgang und seinem Team ausdrücklich danken.“
Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, Berlin, den 14. November 2019


Ambulante Rahmenbedingungen endlich in den Blick genommen

DEVAP begrüßt Westerfellhaus-Vorschlag für die ambulante Pflege

Anna Leonhardi, Geschäftsführerin des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), erklärt zum heute vorgestellten Positionspapier „Ambulante Pflege sicherstellen – faire Löhne zahlen und Pflegepersonal binden“ des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatsekretär Andreas Westerfellhaus:
„Endlich wird die Refinanzierung der ambulanten Pflege in den Blick genommen – wir brauchen transparente, vereinfachte und einheitliche Wege, um die ambulante Pflege langfristig sicherstellen zu können. Das Positionspapier vom Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus ist ein erster wichtiger Schritt dahin.
Der DEVAP fordert schon seit Jahren, dass die Krankenkassen endlich verpflichtet werden, gemeinsam und einheitlich vorzugehen, in dem z.B. Parameter einer ersten Basiskalkulation von Leistungen und Preise sowie der darauf aufbauenden Folgekalkulation von den Verhandlungspartnern festgelegt werden. Die Verhandlungspartner müssen zudem vom Gesetzgeber verpflichtet werden, transparente Kalkulationsdateien – sowohl für die Basisvergütungen als auch für die Folgevergütungen – mit nachvollziehbar begründeten Nachweisen – festzulegen. Unstreitige Entgelterhöhungen, z.B. für eine für die Einrichtung verbindliche Tariferhöhung oder andere unstreitige Preissteigerungen, müssen zeitnah akzeptiert werden – hierfür brauchen wir eine gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen. Auch die SGB V-Verfahren für ambulante Pflegedienste müssen vom Gesetzgeber analog der SGB XI-Verfahren über einheitliche Schiedsordnungen normiert werden.
Durch diese vielen einzelnen Maßnahmen, welche der Pflegebevollmächtigte der Bundes¬regierung in seinem Positionspapier zum Teil bereits aufgreift, wären die ambulanten Dienste künftig wirtschaftlich stabiler aufgestellt und könnten ihr Pflegepersonal adäquat bezahlen. Und auch die Patienten hätten unmittelbar etwas davon, da ihre Pflegezeiten nicht weiter gekürzt werden.“


Pflegeversicherung: Gutachten revolutioniert bisheriges Pflegesystem

15.11.2019 / News – Eine Pflegewelt ohne Sektoren und die nach „Wohnen“ und „Pflegen“ organisiert ist – wie diese Vision Realität werden könnte, zeigt ein neues Gutachten.

Eine grundlegende Finanzreform und eine konzeptionelle Neuordnung der Altenpflege – diese Gesamtversion einer neuen Pflegewelt hat in dieser Woche der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang vorgestellt. In seinem Gutachten zeigt er eine „Pflegewelt ohne Sektoren“ und beschreibt ein System, das nach „Wohnen“ und „Pflegen“ organisiert ist.
Zwar würden Pflegebedürftige weiterhin vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung begutachtet werden. Doch statt wie bisher über Pflegegrade abgerechnet, würde für jede Pflegebedürftige und jeden Pflegebedürftigen ein individuelles Pflegebudget nach ihren bzw. seinen Bedarfen errechnet werden.
Case- und Care-Manager sollen Pflegebedürftige beraten, welche Leistungen und Module in Anspruch genommen werden können.

Finanzierung über Sockel-Spitze-Tausch

Mit einem sog. Sockel-Spitze-Tausch soll dafür gesorgt werden, dass die Pflegekasse die Pflegekosten vollständig trägt und dem Versicherten einen fixen, begrenzten Eigenanteil berechnet.
Derzeit zahlt die Pflegeversicherung Pflegebedürftigen einen Sockelbetrag, den Rest müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen. Allein für den Pflegeanteil in einem Heim müssen sie aktuell durchschnittlich mehr als 600 Euro monatlich aus eigener Tasche zahlen. Werden auch Unterbringung und Verpflegung eingerechnet, summieren sich die Kosten auf mehr als 1.800 Euro.
Das Szenario im Gutachten sieht vor, dass alle Pflegebedürftigen einen Sockelbetrag von 471 Euro zahlen. Unabhängig davon, ob jemand im Heim oder zu Hause wohnt, übernimmt die Pflegeversicherung Grundpflege und Betreuung, die Krankenkasse Behandlungspflege und Rehabilitation.
Rothgang präsentiert aber auch Finanzierungsmodelle über die Pflegevollversicherung sowie die Pflegebürgerversicherung und bietet damit je nach politischer Ausrichtung finanzierbare Handlungsoptionen.

Chance zur Reform nutzen

„Nun ist es Aufgabe der Wissenschaft, diesen Vorschlag zu validieren und die Module mit Zielen der pflegerischen Interventionen zu hinterlegen“, kommentierte der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege, Bodo de Vries, das Gutachten. Es biete eine gute Grundlage für die notwendigen nächsten Schritte.
Die „beinahe revolutionären Lösungsvorschläge“ bärgen viel Sprengstoff, hieß es seitens des Arbeitgeberverbands Pflege. Die Politik sollte davon aufgerüttelt werden, denn ein „Weiterwursteln“ in der Pflege wie gehabt führe „schnurstracks zu einem Desaster“.
Dass eine grundlegende Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung möglich und finanzierbar ist, hatte Rothgang bereits 2017 in einem ersten Gutachten gezeigt. Das aktuelle zweite Gutachten beschreibt nun die Umsetzung. Beide Gutachten sind im Auftrag der Initiative Pro-Pflegereform erstellt worden. Die Initiative hat sich Ende 2016 gegründet und setzt sich aus über 120 Trägern, Organisationen und Verbänden mit insgesamt mehr als 1.000 Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten zusammen.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/39322-gutachten-revolutioniert-bisheriges-pflegesystem/


7. Christlicher Gesundheitskongress

Ausschreibung Christlicher Gesundheitspreis

Gesucht werden Christen, die sich bereits mit innovativen Projekten oder Start Ups für Menschenwürde einsetzen!
Der Christliche Gesundheitskongress verleiht im Januar 2020 zum sechsten Mal den „Christlichen Gesundheitspreis“. Dieser Anerkennungs- und Förderpreis gilt Projekten, in denen die aktuelle Kongressthematik „Du bist es wert – Menschen. Würde. Achten.“ in besonderer Weise im Kontext von Gesundheit und christlichem Glauben erfahrbar ist. Dies kann insbesondere durch die Zusammenarbeit von Gemeinden oder geistlichen Gemeinschaften und Einrichtungen des Gesundheitswesens geschehen.
Der Gesundheitspreis ist der Idee verpflichtet, dass es der Genesung kranker Menschen dient, wenn die professionelle Arbeit im Gesundheitswesen mit der geistlichen Begleitung und psychosozialen Unterstützung durch Gemeinden oder Gemeinschaften verbunden wird. Nachmachen ausdrücklich erwünscht!
Der erste Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro, der zweite Preis von 1.000 Euro verbunden.
Bewerbungen sind sehr willkommen und können noch bis 13. Dezember eingereicht werden an Günther Gundlach, info@christlicher-gesundheitskongress.de .
Bewerbungsunterlagen und –kriterien sowie frühere Gewinner-Organisationen:
www.christlichergesundheitskongress.de/prize.html
Quelle: Pressemeldung 2019-2, 7. Christlicher Gesundheitskongress