ADS-Wocheninformation 27.04.2026

ADS-Wocheninformation 27.04.2026

Langzeitpflege braucht organisationsbezogene Gewaltschutzkonzepte

Gewaltprävention in Pflegeeinrichtungen ist fachlich geboten. Zentrales Instrument dafür ist ein partizipativ erarbeitetes Schutzkonzept. Um bei der Entwicklung solcher organisationsspezifischen Konzepte zu unterstützen, stellt das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) einen wissenschaftlich fundierten Praxisleitfaden für stationäre Einrichtungen bereit. Dieser kann bundesweit, trägerunabhängig und unentgeltlich eingesetzt werden.

Berlin, 27. April 2026. Gewalt in der Langzeitpflege ist ein relevantes Problem und kann in unterschiedlicher Weise auftreten. Das damit verbundene Schadenspotenzial ist erheblich. Wirksame Gewaltprävention ist darum sehr wichtig und eine zentrale Grundlage guter Pflege. Entsprechender Gewaltschutz trägt zur Sicherheit aller Personen in einer Einrichtung bei. Er kann die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen – sowie auch die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ein zentrales professionelles Instrument zur Gewaltprävention ist ein partizipativ entwickeltes organisationsbezogenes Gewaltschutzkonzept. Dieses bezieht sich auf die einrichtungsspezifischen Bedingungen wie etwa die vorhandene Einrichtungskultur, Strukturen und Prozesse und zielt darauf ab, unter Einbezug möglichst aller Personengruppen in der Organisation, ein maßgeschneidertes Schutzkonzept zu entwickeln, zu verankern und laufend fortzuentwickeln. „Der Qualitätsausschuss Pflege empfiehlt Pflegeeinrichtungen zur Gewaltprävention unter anderem die partizipative Entwicklung und Umsetzung eines einrichtungsindividuellen Gewaltschutzkonzeptes. In vielen Bundesländern ist ein Schutzkonzept für die stationäre Langzeitpflege auch gesetzlich vorgeschrieben“, erklärt Dr. Simon Eggert, Geschäftsleiter im ZQP und Experte für das Thema Gewaltprävention. Allerdings sei in der Praxis nicht immer klar, wie so ein Konzept genau erarbeitet werden sollte und welchen Anforderungen es am Ende genügen muss.

Um Einrichtungen der stationären Langzeitpflege bei der partizipativen Entwicklung sowie nachhaltigen Implementierung eines organisationsbezogenen Gewaltschutzkonzepts zu unterstützen, hat das ZQP einen wissenschaftsbasierten Praxisleitfaden entwickelt. Er dient dabei zum einen als Hilfsmittel für die konstruktive Auseinandersetzung mit dem Phänomen Gewalt in Pflegeeinrichtungen. Zum anderen führt er systematisch durch die Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung einrichtungsspezifischer gewaltpräventiver Maßnahmen. Der Leitfaden umfasst Basiswissen zu Konstellationen und Risikofaktoren für Gewalt in der Pflege, Praxistipps für die partizipative Entwicklung eines Gewaltschutzkonzepts, ein Check-up zur Risikoanalyse sowie eine Mustervorlage für ein Schutzkonzept. Zielgruppe sind insbesondere Personen, die in einer Einrichtung typischerweise besondere Verantwortung für Gewaltschutz bzw. die Erarbeitung entsprechender Konzepte tragen. Dazu zählen etwa Leitungspersonen, Qualitätsbeauftragte und Beauftragte oder Teams für Gewaltprävention. „Unser Angebot bietet Einrichtungen einen klaren Ausgangspunkt, um ein fachlich angemessenes und in der Praxis akzeptiertes Gewaltschutzkonzept entwickeln zu können – oder ein bestehendes weiterzuentwickeln“, sagt Eggert. Wichtige Basis einer entsprechenden Konzeptentwicklung sei darüber hinaus eine für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positive Sicherheitskultur innerhalb der Organisation, in deren Rahmen die Einrichtungsleitung eine Gewaltpräventionsstrategie initiiert und nachhaltig unterstützt.

Der Leitfaden ist im Anschluss an das wissenschaftliche Projekt „Entwicklung eines Muster-Rahmenkonzepts zur Gewaltprävention in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen“ des ZQP und des Instituts für Pflegewissenschaft der Universität zu Köln entstanden. Hierbei wurde neben dem Rahmenkonzept auch eine evidenzbasierte Risikoanalyse für Einrichtungen erarbeitet und im Rahmen von Expertinnen-/Experten-Workshops in Bezug auf Ansatz und praktische Umsetzbarkeit finalisiert. Grundlage der Konzeption zur Risikoanalyse ist dabei ein Scoping Review zur praktischen Umsetzung von Risikoanalysen und zu Risikofaktoren für das Auftreten von Gewalt in der stationären Langzeitpflege. Auf Basis dieser Projektarbeiten erfolgte die Erstellung des Praxisleitfadens nach den Regeln des ZQP-Methodenstandards.

Der ZQP-Praxisleitfaden zur Entwicklung eines organisationsbezogenen Gewaltschutzkonzepts ist bundesweit und trägerübergreifend frei zugänglich und kann über die Website des ZQP unter www.zqp.de unentgeltlich heruntergeladen werden.

ZENTRUM FÜR QUALITÄT IN DER PFLEGE, Reinhardtstraße 45 | 10117 Berlin, Tel. 030 9940562 – 22 | Fax 030 27 59 39 5 – 20 |  torben.lenz@zqp.de | www.zqp.de | Datenschutzerklärung ZQP, Facebook | X | YouTube


Was Warkens Pläne für Bewohner von Pflegeheimen bedeuten

Die geplante Reform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken könnte für viele Heimbewohner teuer werden. Denn Zuschläge würden später greifen, die Eigenbeteiligung um knapp 1.800 Euro in den ersten zwei Jahren steigen, rechnet der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste vor. Das grenze an Wählertäuschung, so Bernd Meurer: „Entlastung versprochen, Belastung geliefert.“ Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 27.04.2026


Übergabe – Medien für die Pflege

ÜG186 – Was Pflege-Akademisierung wirklich bedeutet (Johannes Wünscher & Svenja Schäfer)


Pflegekammer Rheinland-Pfalz muss kurzfristig nachbessern

Der Streit um die Pflegekammer Rheinland-Pfalz spitzt sich zu. Das Gesundheitsministerium hält das vorgelegte Zukunftskonzept für unzureichend und setzt eine Nachfrist. Sollte die Kammer bis 5. Mai nicht nachbessern, droht ein direkter Eingriff der Rechtsaufsicht, berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Die würde vor Ort in der Pflegekammer einen Beauftragten einsetzen. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 27.04.2026


Stellungnahme zur NDS 2027:

Maßnahmen und Finanzierung neu strukturieren

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung (KDA) hat eine Stellungnahme zum aktuellen Stand der Überarbeitung der Nationalen Demenzstrategie (NDS 2027) verfasst. Darin wird betont, dass deren zukünftige Wirksamkeit weniger von zusätzlichen Maßnahmen als vielmehr von klar definierten strategischen, strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen abhängt. Christian Heerdt, wissenschaftlicher Leiter des KDA: „Die zentrale Chance der NDS liegt darin, … Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/stellungnahme-zur-nds-2027-massnahmen-und-finanzierung-neu-strukturieren/

Quelle: NL KDA, 24.04.2026


GKV-Spargesetz

Janosch Dahmen: „Ich verstehe die Kritik der Kliniken“

Am kommenden Mittwoch soll das Bundeskabinett das GKV-Spargesetz beschließen. Doch Einigkeit gibt es in der Koalition noch nicht. Hilferufe für die besonders besparten Kliniken kommen auch aus der Opposition.  Lesen

Quelle: f&w-Newsletter, 24.04.2026


GKV-Spargesetz

Wenn der Protest laut ist, muss ja es gut sein?

Vor einer Woche geschah Bemerkenswertes in der Selbstverwaltung: Am Donnerstagnachmittag erreichte der Referentenentwurf für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz Leistungserbringer und Kostenträger zusammen mit der Aufforderung, bis zum folgenden Montag, 9 Uhr, umfangreich und fundiert Stellung zu beziehen. Einen ganzen Freitag und ein Wochenende hatten die Partner der Selbstverwaltung also Zeit, ihre Position zu einem der stärksten Eingriffe in das Gesundheitssystem abzugeben. Nicht nur Kassenärzte und Krankenhäuser haben diese Kurzfristigkeit als Affront verstanden. KBV und DKG haben stattdessen spontan zu einer gemeinsamen Pressekonferenz eingeladen. Nach dem Wechsel im BMG hatten wir erwartet, dass sich auch der politische Stil ändert. Statt der Konfrontations- und Basta-Politik ihres Vorgängers Lauterbach hatte Ministerin Warken immer wieder die Rückkehr zu Dialog und Kompromiss angekündigt. Stattdessen haben wir aber in der vergangenen Woche eine Ministerin erlebt, die die Partner ohne Dialog vor vollendete Tatsachen setzt.

Bemerkenswert ist auch, wie die Ministerin ihren Gesetzesentwurf verteidigt. Sinngemäß sagte sie, dass dieser rundum gelungen sein müsse, wenn er von allen Seiten scharf kritisiert werde. Das erinnert an den Geisterfahrer, der sich sicher ist, auf dem richtigen Weg zu sein und sich lediglich über die vielen Falschfahrer wundert. Warkens Aussage ist zudem schlicht falsch, denn schon Minuten nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs schickten die Krankenkassen ihre offenbar bereits im Vorfeld verfassten Pressemitteilungen über die Verteiler. Der Entwurf, der einseitig Versicherte und Leistungserbringer belastet, aber Krankenkassen praktisch gar nicht in die Pflicht nimmt, fand dort begeisterte Zustimmung. Aber immerhin regt sich nun auch bei den Kassen leise Kritik. In dieser Woche berichtete der Spiegel darüber, dass es im Gesundheitsministerium längst Berechnungen gibt, wonach Leistungskürzungen und Beitragssteigerungen zu nennenswerter Abwanderung von Gutverdienenden in die private Krankenversicherung führen würden. Ministerin Warken hat also weniger ein Stabilisierungsgesetz für die GKV-Finanzen geschaffen, als vielmehr ein Konjunkturpaket für die PKV, das dem Solidarsystem jede Menge Maximalbeitragszahlende entzieht. Die Zeche zahlen weiter die gesetzlich Versicherten, die nicht nur Leistungseinschränkungen hinnehmen, sondern weiterhin den mit 12 Milliarden mit Abstand größten Brocken der Finanzlücke mit ihren Beiträgen schließen müssen: die fehlenden Beiträge für Transfergeldbeziehende. Ministerin Warken konnte sich hier nicht gegenüber dem Finanzminister durchsetzen, damit diese Summe endlich auf alle Schultern statt nur auf die der gesetzlich Versicherten verteilt wird.

Die DKG hat übrigens eigene Vorschläge zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgelegt. Sie beinhalten neben der vollen Übernahme der Transfergeldbeziehenden-Beiträge auch Aspekte wie Prävention, um Kosten nachhaltig zu senken, schlanke Strukturen in den Kassen aber auch Einsparungen bei den Kliniken bei gleichzeitigem Abbau von Bürokratie und Reglementierungen. Davon findet sich wenig bis nichts im Gesetzesentwurf.

Quelle: 16/26 | DKG Update – Der Newsletter


Pflegekammer

Selbstverwaltung auch in NRW „kein Selbstläufer“

Nach der erneuten Kritik der Pflegekammer NRW an den Vorgängen in Rheinland-Pfalz hat sich nun die dortige Pflegekammer zur aktuellen Situation geäußert. Auch in NRW sei die Selbstverwaltung „kein Selbstläufer“. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 24.04.2026


Rheinland-Pfalz

Pflegekammer legt Stellungnahme vor

Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz hat dem Gesundheitsministerium als zuständiger Rechtsaufsicht fristgerecht eine Stellungnahme vorgelegt. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 24.04.2026


DKG zur Mobilitätsprämie 24. April 2026

1,4 Millionen Beschäftigte in Kliniken werden leer ausgehen

Die heute vom Bundestag beschlossene Mobilitätsprämie wird bei den Beschäftigten der Krankenhäuser nicht ankommen. Das zeigt eine aktuelle Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).»

Quelle/Weiterlesen unter: https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/14-millionen-beschaeftigte-in-kliniken-werden-leer-ausgehen/


Diakonische Arbeitgeber: Kein Spielraum für 1.000-Euro-Prämie

Diakonische Unternehmen sind laut ihres Dachverbandes kaum in der Lage, ihren Beschäftigten eine Krisenprämie zu bezahlen. Die Bundesregierung sei gut beraten, diese Idee wieder zu beerdigen, hieß es auf Anfrage. (…)

Quelle/Weiterlesen unter: https://www.evangelisch.de/inhalte/254779/21-04-2026/diakonische-arbeitgeber-kein-spielraum-fuer-1000-euro-praemie


Wie die Teilhabe älterer Menschen gestärkt werden kann

Alter ist so divers wie die Menschen es sind: Dr. Alexia Zurkuhlen beim Fachgespräch im Bundestagsausschuss für Bildung und Familie

Was sichert die Teilhabe älterer Menschen effektiv? Das war die Kernfrage in der 21. Sitzung des Bundestagsausschusses für Bildung und Familie. Als Sachverständige nahmen an dem Fachgespräch Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorsitzende des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Prof. … Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/wie-die-teilhabe-aelterer-menschen-gestaerkt-werden-kann/

Quelle: NL KDA, 23.04.2026


Adipositas als wachsendes Problem

Fettleibigkeit und die Folgen für Gesundheit & Wirtschaft

In den meisten entwickelten Ländern der Welt rauchen die Menschen weniger, trinken weniger Alkohol und genießen zudem eine zunehmend sauberer werdende Umgebungsluft. Die positiven Effekte auf die Gesundheit durch diese Entwicklungen werden jedoch leider durch einen anderen Faktor kompensiert: die zunehmende Rate von Adipositas, also Fettleibigkeit. Diese hat demnach in den meisten Ländern zu einem Anstieg von Diabetes, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen sowie Krebs beigetragen.

Dies ergab nun eine Studie der Internationalen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Diese hatte untersucht, wie sich die Bekämpfung von nicht-übertragbaren, chronischen Krankheiten auf die Gesundheit und Wirtschaft in 51 Ländern, darunter auch Deutschland, ausgewirkt hat. Zentrale Ergebnisse: Im Durchschnitt der OECD-Länder lebte demnach im Jahr 2023 eine von zehn Personen mit Diabetes, in der EU war es eine von zwölf. Von einer Herz-Kreislauf-Erkrankung war jede achte beziehungsweise in der EU jede siebte Person betroffen. HIER erfahren Sie alles weitere.

Quelle: NL Rechtsdepesche, 23.04.2026


Sprachgestützte Pflegedokumentation kann Pflegekräfte spürbar entlasten

Eine Analyse des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege zeigt deutliche Potenziale sprachgestützter Dokumentationssysteme. Demnach können sie Qualität und Effizienz der Pflegedokumentation verbessern. Voraussetzung sind jedoch geeignete technische und organisatorische Rahmenbedingungen. ►weiterlesen

Quelle: NL Häusliche Pflege, 23.04.2026


Künstliche Intelligenz (KI) in der Pflege

In Pflegeorganisationen ist die mehr oder weniger sichere Nutzung von KI-Diensten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wohl kein Randphänomen mehr. Es stellt sich darum die Frage: Wie kann KI-Einsatz Organisationen in der Langzeitpflege stärken und zu guter Pflegequalität beitragen? Welche Risiken sollte man im Blick haben? Zur Themenseite

Quelle: NL ZQP, 23.04.2026


Pflegereform: Weniger Zuschüsse und strengere Pflegegrade geplant

Die geplante Pflegereform von Gesundheitsministerin Nina Warken sieht spürbar höhere Belastungen für Heimbewohner:innen vor. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) sollen Zuschüsse langsamer steigen und die Hürden für Pflegegrade zugleich angehoben werden. weiterlesen

Quelle: care konkret daily, 22.04.2026


Diakonie Deutschland zur Finanzierung der Pflege:

„Nicht bei Eltern und Großeltern den Rotstift ansetzen“

Berlin, 21. April 2026 – Zur aktuellen Debatte zur Zukunft der Pflegeversicherung sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch:

„Auch bei der Reform der Pflegeversicherung braucht es Augenmaß. Schon heute müssen Pflegebedürftige durchschnittlich über 3.200 Euro monatlich an Eigenanteilen für einen Platz im Pflegeheim zahlen. Hier braucht es dringend eine Entlastung, damit Pflege kein Armutsrisiko ist. Als Gesellschaft müssen wir uns fragen: Wollen wir wirklich bei unseren Eltern und Großeltern den Rotstift ansetzen? Wenn die Ministerin jetzt plant, die Zuschüsse zu den Pflegekosten weniger schnell steigen zu lassen, ist das genau der falsche Weg. Auch den steigenden Zahlen der Pflegebedürftigen ist sicher nicht dadurch zu begegnen, dass diese nicht als pflegebedürftig eingestuft werden. Genau das plant Warken Medienberichten zufolge. Pflegebedürftige brauchen schnell und unbürokratisch Unterstützung und sollten nicht monatelang um einen Pflegegrad kämpfen müssen.“

Bei aller Notwendigkeit von Reformen der Pflegefinanzierung, sei es wichtig, dass die Versorgung der Pflegebedürftigen sichergestellt sei. „Unser Ziel und das der vielen Mitarbeitenden in den Pflegeheimen ist eine menschenwürdige Pflege auf Augenhöhe. Dafür muss man aber alle Beteiligten im Blick haben und nicht nur das Geld.“

Die Diakonie Deutschland hat jüngst zusammen mit dem DEVAP Ideen zu einer gerechten Finanzierung der Pflege vorgestellt, dazu zählen die Rückerstattung der Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie an die soziale Pflegeversicherung in Höhe von 5,9 Milliarden Euro, einen dauerhaften Steuerzuschuss in die Pflegeversicherung, die Einbeziehung von anderen Einkommensarten in die Finanzierung der Pflegeversicherung, wie z.B. Einkünfte aus Kapitaleinlagen und Vermietung sowie die Weiterentwicklung des Pflegevorsorgefonds.

Hintergrundinformationen: One-Pager zur Finanzierung der Pflege

Quelle: PM Diakonie Deutschland zur Finanzierung der Pflege: „Nicht bei Eltern und Großeltern den Rotstift ansetzen“, 21.04.42026


Anhörung zum Referentenentwurf

Beitragssatzstabilisierung darf nicht zur Destabilisierung der Versorgung führen

Berlin (21. April 2026, Nr. 21/2026) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt vor gravierenden Fehlsteuerungen der Pflege durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Entwurf zielt auf stabile Beiträge, könnte aber die Versorgung destabilisieren. Aus Sicht des DPR wird finanzpolitische Begrenzung zum Leitprinzip erhoben, ohne den tatsächlichen Personal- und Strukturbedarf für eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung, Patientensicherheit und langfristige Systemstabilität zu berücksichtigen.

„Dieser Referentenentwurf soll Beiträge stabilisieren. Tatsächlich droht er aber, Versorgung zu destabilisieren. Genau das ist sein Problem“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Ein Finanzindikator wird hier zum Versorgungsmaßstab gemacht. Das ist sachlich falsch und gesundheitspolitisch gefährlich.“

Der DPR kritisiert besonders die Grundlohnrate als Maßstab für Vergütungssteigerungen. Sie spiegelt weder den tatsächlichen Pflegebedarf noch den Arbeitsmarkt, den Personalmangel oder die Tarifentwicklung in der Pflege. Zudem soll sie in den Jahren 2027, 2028 und 2029 jeweils um einen Prozentpunkt gemindert werden, was die Fehlsteuerung verschärft.

Pflege ist kein nachrangiger Kostenfaktor, sondern ein eigenständiger, qualitätsrelevanter Leistungsbereich. Gute Pflege wirkt sich positiv auf Versorgungsergebnisse, Verweildauern, Komplikationsraten und die Patientensicherheit aus. Sie ist eine zentrale Voraussetzung für Versorgungsqualität und Versorgungssicherheit und hilft zudem, Folgekosten zu vermeiden. Benötigt werden versorgungsbezogene Kriterien statt eine pauschale Ausgabenbegrenzung.

Zwar wird das Pflegebudget nicht in das DRG-System zurückgeführt, was richtig ist. Doch seine Schutzfunktion wird ausgehöhlt. Das Pflegebudget ist kein starres Finanzinstrument, sondern ein notwendiges und lernendes System, das pflegerische Leistungen sichtbar macht und vor sachfremden Kürzungen schützt. Pflege droht im Krankenhaus erneut zur Kosteneinsparvariable zu werden. Nötig ist dagegen eine konsequente Weiterentwicklung des Budgets: datenbasiert, professionsorientiert und am tatsächlichen Pflegebedarf ausgerichtet.

Auch in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege verschärft der Entwurf den Druck auf Leistungserbringer. Vergütungssteigerungen werden gedeckelt, die vollständige Tarifrefinanzierung fällt weg. Das gefährdet Personalbindung, erschwert die Fachpersonalgewinnung und erhöht das Risiko von Versorgungsabbrüchen und Angebotsrückgängen. Das spart nicht, sondern verlagert Kosten und Risiken an andere Stellen des Gesundheitssystems.

Steigende Ausgaben in der Pflege sind nicht automatisch eine Fehlentwicklung, sondern zeigen oft überfälligen Nachholbedarf. Wer bessere Arbeitsbedingungen und eine gute Versorgung fordert, der darf tarifliche Entwicklungen nicht zum Finanzproblem erklären.

Statt pauschaler Deckelung braucht es klare Vorgaben für gute Pflege: Personalbemessung, Qualifikationsaufbau, Rollen- und Kompetenzprofile sowie pflegesensitive Qualitätsindikatoren. Maßstab müssen der tatsächliche Versorgungsbedarf und die pflegefachliche Qualität sein. Investitionen in Pflege stärken die Versorgungssicherheit und Prävention, helfen Komplikationen zu vermeiden und erhöhen die Resilienz des Gesundheitssystems. Das ist stärker zu gewichten als eine kurzfristige Beitragssatzdämpfung.

Der DPR kritisiert auch das Verfahren. Für ein Gesetz dieser Tragweite ist die extrem kurze Frist zur Stellungnahme unangemessen. Ein so weitreichender Entwurf darf nicht in wenigen Tagen und über ein Wochenende hinweg bewertet werden. Bei einem so wichtigen Vorhaben darf Schnelligkeit nicht vor Gründlichkeit gehen.

Der DPR fordert:
  • die Schutzfunktion des Pflegebudgets zu erhalten und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln
  • die Grundlohnrate nicht zum entscheidenden Steuerungsmaßstab pflegerelevanter Vergütungen zu machen
  • die Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung in pflegesensitiven Bereichen zurückzunehmen
  • pflegespezifische Strukturziele verbindlich zu berücksichtigen, darunter Personalbemessung, Qualifikationsaufbau, neue Rollen- und Kompetenzprofile sowie pflegesensitive Qualitätsindikatoren
  • die Auswirkungen der geplanten Regelungen auf Patientensicherheit, Versorgungsqualität und Fachkräftesicherung zu prüfen und zu evaluieren

Wer Pflege schwächt, gefährdet nicht nur einen Berufsbereich, sondern die Funktionsfähigkeit des gesamten Gesundheitswesens. Beitragssatzstabilität darf nicht auf Kosten von Versorgungsqualität, Patientensicherheit und Fachkräftesicherung erkauft werden.

Die gesamte Stellungnahme des Deutschen Pflegerats ist hier nachzulesen.

Download Stellungnahme des DPR

Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky


Pflegekammer Rheinland-Pfalz

Scharfe Kritik aus NRW: „Pionierarbeit massiv beschädigt“

Die Präsidentin der Pflegekammer NRW, Sandra Postel, hat die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz und die dortige aktuelle Situation scharf kritisiert. Diesebeschädige die geleistete Pionierarbeit massiv. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 21.04.2026


Katrin Staffler befürwortet Pflegekammern

„Pflege braucht eine starke Selbstverwaltung – und genau dafür stehen Pflegekammern“, sagt die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (Foto). Anlass für ihr Statement ist die ins Schlingern geratene Pflegekammer in Rheinland-Pfalz, die seit Wochen in der Kritik steht und kürzlich bei Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) vorsprechen musste. Die aktuellen Entwicklungen dieser lange etablierten Pflegekammer gebe Anlass zur Sorge, so die CSU-Politikerin. Doch sie warnt davor, das Kind mit dem Bade auszukippen. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 21.04.2026


Wichtige Termine:

BAGFW-Fachtag „Pflege zwischen Fürsorge und Algorithmen

30. April 2026, Anmeldung:  Anmeldeformular auf der BAGFW-Webseite


Gesundheitskongress des Westens

6. und 7. Mai 2026 in Köln, Kongressanmeldung für 2026


Fachveranstaltung zum Thema „Gewaltschutz in der Pflege“

18. Mai 2026, 10:30 Uhr – ca. 15:00 Uhr, Arbeiterwohlfahrt e.V. (AWO), Blücherstraße 62-63, 10961 Berlin oder digitale Teilnahme möglich; mehr in Kürze unter: https://gs-qsa-pflege.de/


Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit (HSK)

23. bis 25. Juni 2026 im hub27 (Messe Berlin), Tickets zum Super-Frühbuchertarif


1.bis 2. September 2026: MedCare Leipzig

https://www.medcare-leipzig.de/


17. DGP- Hochschultag

20.11.2026 –  Mehr Infos finden Sie hier.