ADS-Wocheninformation 04.05.2026

ADS-Wocheninformation 04.05.2026

Übergabe – Medien für die Pflege

PU118 – Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung / NANDA wird zu INKA

Rheinland-Pfalz

Pflegekammer legt Berufung gegen Urteile ein

Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz geht gegen Urteile zu Mitgliedsbeiträgen in Berufung. Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über den nächsten Schritt. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 30.04.2026


Teilzeit-Debatte

Warum Vollzeit keine Lösung ist

Flexible Arbeitszeitmodelle sind entscheidend für gesunde Pflegekräfte und stabile Teams. Warum Teilzeit kein Luxus, sondern Voraussetzung für nachhaltige Versorgung ist. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 30.04.2026


Pflegekräfte fordern am 12. Mai vor dem Gesundheitsministerium sofortige Reform

Rund 500 Pflegekräfte, Verbände und pflegende Angehörige wollen am Internationalen Tag der Pflege, dem 12. Mai, in Berlin Druck auf die Politik machen. Unter dem Motto „Pflegereform: Nicht reden. Handeln!“ fordern sie konkrete Schritte – und warnen laut Einladung vor wachsendem wirtschaftlichen Druck und einer sich zuspitzenden Versorgungslage. ►weiterlesen

Quelle: NL Häusliche Pflege, 30.04.2026


Mehr Zeit für individuelle Pflege →

Im Projekt „IstZeitPflege“ der AOK Baden-Württemberg und der Caritas Hochrhein entscheiden Pflegefachkräfte eigenverantwortlich mit den Pflegebedürftigen, was diese brauchen. So wird die Versorgung noch bedarfsgerechter.
25.03.2026 ᛫ AOK-Bundesverband ᛫ Qualität in der Pflege

Quelle: AOK NL Presse und Politik, 30.04.2026


Aus aktuellem Anlass

Berufliche Selbstverwaltung der Pflege stärken

Deutscher Pflegerat: Pflege braucht eigene Strukturen, um Versorgung mitzugestalten

Berlin (30. April 2026, Nr. 23/2026) – Der Deutsche Pflegerat fordert die Länder dazu auf, deutschlandweit konsequent eigenständige Selbstverwaltungsstrukturen der Pflege zu schaffen, zu unterstützen und weiterzuentwickeln – in Form von Pflegekammern. Die Profession Pflege braucht verbindliche Mitentscheidungsrechte, um ihren Versorgungsauftrag im Gesundheitssystem wirksam wahrnehmen und ihre pflegefachliche Verantwortung einbringen zu können. Sie ist nicht Randakteurin, sondern ein zentraler Gestaltungsfaktor für eine bedarfsgerechte, zielführende und zukunftsorientierte Versorgung.

„Jetzt wäre es der falsche Weg, berufliche Selbstverwaltungsstrukturen der Pflege infrage zu stellen. Richtig ist das Gegenteil: Wir müssen sie stärken, ausbauen und politisch verlässlich absichern“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Wer Versorgung der Zukunft sichern will, muss der Profession Pflege im Selbstverwaltungssystem endlich Verantwortung geben – das geht nicht ohne eigene Strukturen. Ohne eine starke Rolle der Pflege entwickeln wir pflegerische Expertise nicht weiter. Dann bleibt die Versorgung in den Strukturen von gestern stecken.“

Es geht um Versorgung

Berufliche Selbstverwaltung ist kein Selbstzweck. Es geht immer um die bedarfsgerechte und wirksame Versorgung. Um nichts anderes. Sie sorgt dafür, dass pflegefachliches Wissen dort eingebracht wird, wo über Qualität, Kompetenzen, Berufsordnung und Zukunftsfragen entschieden wird.

Sie macht Pflege als Profession sichtbar, ansprechbar und handlungsfähig. Ohne sie bleibt Pflege auf Einzelstimmen, Projekte oder kurzfristige Beteiligung angewiesen. Das reicht nicht für einen Heilberuf mit zentraler Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung in Deutschland.

Ohne eigene Strukturen bleibt Pflege fremdbestimmt

Das Gesundheitswesen steht unter Druck. Der Pflegepersonalmangel wächst. Zugleich werden zentrale Fragen verhandelt: Primärversorgung, Pflegebudget, Personalbemessung, Handlungsspielräume und die künftige Rolle der Profession.

In dieser Lage muss die berufliche Pflege gestärkt werden. Ohne verbindliche Selbstverwaltung droht ihr strukturelle Ohnmacht: Sie trägt täglich Verantwortung für Qualität und die Sicherheit der pflegerischen Versorgung für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf aller Altersgruppen, kann diese aber zu selten in Entscheidungen einbringen.

„Die Zukunft der Pflege darf nicht über die berufliche Pflege hinweg gestaltet werden. Die Fremdbestimmung muss endlich ein Ende haben“, mahnt Vogler. „Wer täglich Verantwortung übernimmt, muss auch mitentscheiden können. Pflege muss mitentscheiden dürfen, wenn geklärt wird, welche Kompetenzen künftig gebraucht werden, wie Aufgaben neu verteilt werden und wie sich der Beruf weiterentwickelt. Das darf nicht allein nach Kassenlage oder politischer Stimmung entschieden werden.“

Beteiligung muss verbindlich werden

Berufliche Selbstverwaltung bündelt die Stimme der Profession Pflege und macht ihre pflegefachliche Erfahrung und ihr Handeln im Gesundheitswesen sichtbar.

„Ohne berufliche Selbstverwaltung bleibt der Heilberuf Pflege in Deutschland strukturell abhängig – und damit in zentralen Zukunftsfragen der Versorgung nicht handlungsfähig. Das ist angesichts des demografischen Wandels, der digitalen Transformation und KI-gestützter Versorgung ein erhebliches Risiko. Wenn pflegerische Expertise nicht verbindlich in die Steuerung des Gesundheitswesens eingebunden ist, entstehen Versorgungsstrukturen ohne pflegerisches Qualitäts-, Sicherheits- und Verantwortungswissen. Das können wir uns bei den aktuellen und künftigen Versorgungsbedarfen der Bevölkerung nicht leisten.“

Die Länder sind gefordert

Der Deutsche Pflegerat ruft die Länder auf, berufliche Selbstverwaltungsstrukturen der Profession Pflege voranzutreiben und bestehende Strukturen politisch und finanziell dauerhaft zu stützen. Nötig sind verlässliche Rahmenbedingungen, klare Zuständigkeiten und ein Umfeld, das die Eigenständigkeit der Profession stärkt.

Selbstverwaltung lebt vom Mitmachen

Der Deutsche Pflegerat appelliert auch an die eigene Berufsgruppe, berufliche Selbstverwaltung aktiv zu unterstützen und mitzugestalten. Sie lebt von den beruflich Pflegenden selbst: von ihrer Erfahrung, ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer Bereitschaft, Verantwortung für die Entwicklung der Profession zu übernehmen.

Berufliche Selbstverwaltung entsteht nicht von außen. Sie wächst dort, wo Pflegefachpersonen ihre eigene Profession ernst nehmen, sich einbringen und Verantwortung nicht nur einfordern, sondern auch übernehmen. Gerade deshalb braucht es in der Pflege eine Kultur, die durch eine kritisch reflexive Haltung Selbstbewusstsein stärkt, gemeinsame Interessen sichtbar macht und die eigene Profession nicht durch innere Abwertung oder gegenseitige Blockaden schwächt.

„Berufliche Selbstverwaltung ist Ausdruck beruflicher Mündigkeit“, sagt Vogler. „Sie schafft die berufliche Verankerung, die Pflege braucht, um ihre Profession weiterzuentwickeln und bessere Arbeitsbedingungen möglich zu machen. Pflege muss sich ihrer eigenen Stärke bewusst werden: Wer Verantwortung im System will, muss sie auch innerhalb der eigenen Profession gemeinsam tragen.“

Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky


Kabinettsbeschluss für Träger ein „unauflösbares Dilemma“

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (29. April) das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Damit verschärft sich der Druck auf die ambulante Pflege, der Entwurf betrifft auch die häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege. Künftig sollen Vergütungssteigerungen gedeckelt werden, auch bei Tariflöhnen. Trägerverbände warnen vor Unterfinanzierung, Insolvenzen und Versorgungslücken. Der BAD-Verband spricht von einem „unauflösbaren Dilemma“. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 30.04.2026


Gesundheitsreform steht und „alle müssen bluten!“

Der Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung folgt der politischen Leitlinie, dass angesichts der Finanzlage „alle einen Beitrag leisten“ müssen. Christian Westermann, Sprecher der Ruhrgebietskonferenz-Pflege spitzt zu: „Alle müssen bluten, damit sich keiner als Opfer stilisieren kann!“

Die Pflegearbeitgeber stellen diese Logik nicht grundsätzlich infrage – wohl aber ihre Konsequenz: Sie ersetzt eine notwendige Strukturreform durch kurzfristige Kostendämpfung. Read more →

Quelle: Posted by Tanja Ehret, Redaktion CareTRIALOG on 30 April, 2026


Kabinett entscheidet heute über Streichung der Tarifrefinanzierung in HKP und AKI

Das Bundeskabinett befasst sich heute mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die umstrittene Streichung der vollen Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege ist im überarbeiteten Entwurf unverändert enthalten – trotz massiver Kritik von Verbänden und Leistungserbringern. → weiterlesen

Quelle: NL care konkret daily, 29.04.2026


Digitalisierung in der Pflege: Kompetenzzentrum erfolgreich gestartet

Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beim GKV-Spitzenverband hat eine positive Zwischenbilanz gezogen: Eine externe Evaluation durch das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e.V. (iso-Institut) bestätigt, dass Aufbau und Ausrichtung gelungen seien und der gesetzliche Auftrag praxisnah umgesetzt werde.

Seit 2024 umfasst das Kompetenzzentrum zentrale Strukturen, ein interdisziplinäres Team und inzwischen auch erste Unterstützungsangebote für Pflegeeinrichtungen – von Informationen zur Telematikinfrastruktur bis hin zu konkreten Schulungsmaterialien.
Der vollständige Bericht wurde dem Bundestag vorgelegt. Eine Einordnung der Ergebnisse und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Pflegenetzwerks Deutschland.

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Quelle: NL Pflege im Blick | Nr. 5: Aktuelles, 29.04.2026


So viele Auszubildende in der Pflege wie nie

Die Zahl der Auszubildenden in der Pflege ist gestiegen: Wie aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, wurden 2025 rund 64.300 neue Ausbildungsverträge zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann abgeschlossen – ein Plus von acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt befanden sich damit etwa 158.000 Menschen in einer Pflegeausbildung – so viele wie noch nie seit Einführung der generalistischen Ausbildung im Jahr 2020.

Auch der Männeranteil entwickelt sich positiv und liegt inzwischen bei 29 Prozent. Dennoch bleibt die Pflege weiterhin ein überwiegend weiblich geprägter Beruf. Parallel dazu gewinnt die akademische Pflegeausbildung langsam an Bedeutung: Rund 800 Studienanfängerinnen und -anfänger haben 2025 ein Pflegestudium aufgenommen.

Mehr Informationen rund um das Thema Ausbildung finden Sie auf der Website des Pflegenetzwerk Deutschland.

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Quelle: NL Pflege im Blick | Nr. 5: Aktuelles, 29.04.2026


GKV-Gesetz: Bundesregierung spart auch an der Pflege zu Hause

DBfK: Bundesregierung gefährdet die ambulante und stationäre Versorgung und nennt es Beitragsstabilität

Berlin, 29.04.2026 – Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz belastet die häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege und die Pflege im Krankenhaus. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert deshalb den heute im Bundeskabinett beratenen Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes scharf. Aus Sicht der professionellen Pflege setzt die Bundesregierung mit dem Gesetz nicht auf nachhaltige Strukturreformen, sondern auf pauschale Ausgabenbremsen – mit erheblichen Risiken für die Versorgung von Patient:innen, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.

Besonders problematisch sind die geplanten Eingriffe in der ambulanten Versorgung. Für die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege sollen Vergütungssteigerungen künftig gedeckelt werden. Für die Jahre 2027 bis 2029 soll sogar eine verschärfte Obergrenze gelten: maximal die um einen Prozentpunkt verminderte Grundlohnrate. Gleichzeitig entfällt die Verpflichtung zur vollständigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen in den Vergütungsverhandlungen.

„Die Bundesregierung greift genau dort ein, wo Versorgung längst unter Druck steht: bei der Pflege zu Hause“, erklärt Vera Lux. „Wer Tariftreue fordert und gleichzeitig die Refinanzierung kappt, produziert Versorgungslücken. Das ist keine Stabilisierung, sondern eine politische Entscheidung gegen verlässliche ambulante Pflege.“

Der DBfK warnt davor, die Wirkung der geplanten Regelungen auf das SGB V zu verengen. Häusliche Krankenpflege nach SGB V und Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI werden in der Praxis häufig von denselben Pflegediensten, mit denselben Pflegefachpersonen und in denselben Versorgungssituationen erbracht. Eine Deckelung im SGB V wirkt deshalb unmittelbar auf die gesamte ambulante Versorgungsstruktur.

„Pflegedienste arbeiten nicht in getrennten Welten“, so Lux. „Wenn häusliche Krankenpflege nicht mehr auskömmlich finanziert wird, geraten auch SGB-XI-Leistungen, Angehörige und am Ende die Kommunen unter Druck.“

Aus Sicht des DBfK entsteht ein klarer Zielkonflikt: Einerseits wird politisch erwartet, dass Pflegeeinrichtungen und
-dienste tarifgerecht bezahlen, Personal halten und Versorgung sichern. Andererseits sollen die Mittel für genau diese Personalkosten begrenzt werden. Das wirtschaftliche Risiko wird damit auf die Leistungserbringer verlagert – mit absehbaren Folgen für Angebotsstruktur und Versorgungssicherheit.

Auch im Krankenhausbereich bleibt der Gesetzentwurf problematisch. Das Pflegebudget soll grundsätzlich begrenzt werden ohne einen Zusammenhang mit dem tatsächlichen Versorgungsbedarf herzustellen. Zudem soll das Pflegebudget künftig noch um die Höhe der pflegeentlastenden Maßnahmen gekürzt werden. Vera Lux erklärt hierzu: „Das Pflegebudget sollte Pflegepersonalkosten aus der Sparlogik herauslösen. Mit der geplanten Begrenzung wird diese Schutzfunktion geschwächt. Wer Pflegepersonal entlasten will, darf das Pflegebudget nicht in dieser Weise deckeln und pflegentlastende Maßnahmen nicht wegkürzen.“

Der DBfK fordert die Bundesregierung auf, die Deckelungen in der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege sowie beim Pflegebudget im Krankenhaus zurückzunehmen, die vollständige Refinanzierung tariflicher Personalkosten sicherzustellen und pflegeentlastende Maßnahmen im Krankenhaus weiterhin verlässlich zu finanzieren.

„Pflege ist kein Selbstbedienungsladen für kurzfristige Haushaltspolitik“, betont Lux. „Wer wirklich stabile Beiträge will, muss Versorgung besser steuern, Prävention stärken, Fehlanreize abbauen und Pflege fachlich einbeziehen. Die Bundesregierung macht stattdessen ausgerechnet dort Druck, wo Menschen am verletzlichsten sind: bei der Versorgung zu Hause und im Krankenhaus.“

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de


GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Kliniken warnen vor Pleitewelle

Das Sparpaket von Ministerin Nina Warken stößt in der Krankenhausbranche auf heftige Kritik. Lesen

Quelle: f&w-Newsletter, 29.04.2026


Diakonie Deutschland zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung:

„Gesundheit darf keine Frage des Einkommens sein“

Berlin, 29. April 2026 – Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Etliche Sparmaßnahmen belasten vor allem Menschen, die es sowieso schon schwer haben – beispielsweise Geringverdiener und chronisch kranke Menschen. „Gesundheit darf keine Frage des Einkommens sein. Wir befürchten, dass dieses Sparpaket in der gesetzlichen Krankenversicherung zulasten derjenigen geht, die ohnehin wenig Geld haben“, sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

Besonders kritisch sieht der evangelische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung von Zuzahlungen für Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte. „Die geplanten Maßnahmen sind sozial ungerecht: Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und beim Krankenhausaufenthalt gefährden den Zugang zu einer guten und gerechten Gesundheitsversorgung für alle. Wir brauchen keine Sparpolitik auf dem Rücken der Menschen, die eh schon wenig haben, sondern ein solidarisches System, das die Versorgung für alle sichert“, so Schuch. Wenn sich Menschen mit wenig oder geringem Einkommen keine Medikamente mehr leisten könnten oder aus Angst vor der Zuzahlung einen Krankenhausaufenthalt scheuen, sei das ein Problem.

Die Diakonie Deutschland fordert seit Langem, dass die Gesundheitsleistungen von Menschen, die Grundsicherung beziehen, in Zukunft kostendeckend durch Steuermittel finanziert werden. Dafür sind zunächst zusätzlich 250 Millionen Euro für 2027 eingeplant. Gleichzeitig kürzt die Bundesregierung aber den Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung um jährlich zwei Milliarden Euro. „Das kann nicht funktionieren und führt ganz sicher nicht dazu, dass die gesetzliche Krankenversicherung zukunftsfähig aufgestellt wird“, kritisiert Rüdiger Schuch.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Diakonie Deutschland ist die Aufhebung der Refinanzierung von Tarifen in der medizinischen Behandlungspflege und Rehabilitation. Diese Maßnahmen werden die Existenz wichtiger Einrichtungen gefährden. Schuch betont die Bedeutung fairer Arbeitsbedingungen für die Versorgungsqualität: „Eine Rehabilitation und Pflege, die den Menschen im Blick hat, braucht gute und faire Entlohnung. Dafür braucht es die volle Anerkennung der Tarife und eine verlässliche Refinanzierung.“

Die einmalige Erhöhung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2027 um zusätzlich 300 Euro sieht die Diakonie Deutschland als einen Schritt in die richtige Richtung. Langfristig sei das duale Krankenversicherungssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu einem solidarisch finanzierten einheitlichen Krankenversicherungssystem weiterzuentwickeln, das allen Menschen einen gleichwertigen Krankenversicherungsschutz bietet, fordert der evangelische Wohlfahrtsverband.

Weitere Informationen: Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung

Evangelisches Werk für  Diakonie und Entwicklung e.V.  Diakonie Deutschland , Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin, T +49 30 65211 0, F +49 30 65211 3333
M diakonie@diakonie.de


Positionspapier veröffentlicht

Personalbemessung in der Langzeitpflege: Gute Umsetzung braucht klare Voraussetzungen

Berlin (28. April 2026, Nr. 22/2026) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein Positionspapier zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege veröffentlicht. Es bewertet das im Projekt „Entwicklung und Erprobung eines Konzepts zum qualifikations- und kompetenzorientierten Personaleinsatz gemäß § 8 Abs. 3b SGB XI“ erprobte Organisationsmodell und seine Umsetzung anhand des Abschlussberichts aus Sicht der Profession Pflege.

Der DPR sieht in der neuen Personalbemessung einen wichtigen Perspektivwechsel: weg von starren Fachkraftquoten hin zu einer Versorgung, die sich an Qualifikationen, Kompetenzen, dem Pflegeprozess und der Bezugspflege orientiert. Gleichzeitig warnt der DPR davor, diesen Ansatz grundsätzlich als tragfähige Lösung für den Regelbetrieb zu werten, solange die nötigen Voraussetzungen – etwa in der Arbeitsorganisation, Leitungsstruktur, Personalausstattung, digitalen Unterstützung und Bildungsstrukturen – fehlen.

„Das Ziel unseres Positionspapiers ist es, Orientierung zu geben, da wir uns in der entscheidenden Phase der Umsetzung befinden“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Es geht darum, Pflegequalität und bedarfsgerechte Versorgung vor Ort zu stärken. Dafür müssen wir die Grundlagen schaffen, damit die neue Personalbemessung erfolgreich umgesetzt werden kann.“

Fortschritt mit Vorbehalt

Der Deutsche Pflegerat erkennt im neuen Instrument zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege Chancen für die Pflegeprofession: mehr fachliche Autonomie, klarere Rollenprofile und eine stärkere Sichtbarkeit pflegerischer Expertise. Gleichzeitig zieht der DPR eine Grenze: Die Ergebnisse zeigen zwar die Bedeutung einer besseren Personalausstattung, liefern aber keinen belastbaren Beweis, dass ein bestimmtes Organisationsmodell überlegen ist. Ein solches kann daher weder vorgegeben noch festgeschrieben werden.

Hohe Anforderungen an die Praxis

Die Umsetzung ist komplex. Schon die zehn Modelleinrichtungen stießen an ihre Grenzen. Die Kompetenz- und bewohnendenorientierte Arbeitsorganisation (KubA) ließ sich nur in einzelnen Fokuswohnbereichen stabil erproben. Zudem klaffen die Bedingungen des Modellprojekts und die Realität im Regelbetrieb weit auseinander. Der DPR warnt vor einem Auseinanderdriften von anspruchsvoller Theorie und praktischer Umsetzung.

Weiter besteht die Gefahr, dass die berufliche Pflege zu stark nach Effizienz organisiert wird. Professionelle Pflege darf nicht auf standardisierte Einzelleistungen reduziert werden. Beziehungsgestaltung, individuelle Abstimmung der pflegerischen Versorgungsbedarfe und der pflegefachlichen Verantwortung müssen im Mittelpunkt einer bedarfsgerechten und zielgerichteten Pflege stehen.

Der DPR warnt vor einer schleichenden Absenkung der Fachlichkeit und einer Deprofessionalisierung der Pflege. Fehlen qualifizierte Pflegefachassistent:innen oder bleiben deren Rollen und entsprechende Zuständigkeiten in der pflegerischen Versorgung unklar, droht eine Delegation von Aufgaben an diese, ohne dass die nötige Qualifikation für deren Übernahme gesichert ist. Auch akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen sind bislang nicht systematisch in das neue Verfahren eingebunden. Diese müssen für eine bedarfsgerechte, evidenzbasierte pflegerische Versorgung unbedingt einbezogen werden.

„Die Umsetzung der neuen Personalbemessung in den Einrichtungen muss pflegefachlich tragfähig sein und die Versorgung sichern“, betont Vogler. „Dafür brauchen wir ausreichend Pflegeassistenz- und Pflegefachpersonal mit entsprechenden Kompetenzen, eine konsequent bewohnendenorientierte Arbeitsorganisation, stabile Leitungsstrukturen, eine gute Bildungsinfrastruktur, digitale Unterstützung und eine verlässliche Finanzierung.“

Algorithmus 2.1 als Maßstab

Für den DPR ist klar: Eine wirksame Pflegeprozesssteuerung in der stationären Langzeitpflege erfordert eine bundesweit verbindliche Personalbemessung nach dem weiterentwickelten Algorithmus 2.1 des Modellprojekts. Wer darunter bleibt, gefährdet die Versorgung und die Sicherheit der Bewohner:innen.

Die Forderungen des Deutschen Pflegerats

Der DPR fordert:

  • die Personalbemessung nach Algorithmus 2.1 als Mindeststandard in der stationären Langzeitpflege zu verankern
  • eine bundeseinheitliche Umsetzungsstrategie samt Finanzierung bedarfsgerechter zusätzlicher Stellen, auch für das Pflege- und Qualitätsmanagement
  • Pflegefachassistenz durch klare Kompetenzen, attraktivere Bedingungen und bundesweite Ausbildungsstrukturen zu stärken
  • weitergebildete und akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen mit klaren Rollen und Aufgabenprofilen in der direkten Versorgung zu verankern
  • Studiengänge und erweiterte Rollen strukturell und tariflich abzusichern
  • Mehrpersonalisierung und Qualifizierungsstrukturen zu finanzieren
  • die Einbeziehung der pflegefachlichen und pflegewissenschaftlichen Perspektive in alle weiteren Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse
Maßstab bleibt die Versorgung

Für den DPR zählt nicht, ein Modell auf dem Papier festzuschreiben, sondern die Pflegeprofession zu stärken und die pflegerische Versorgung zu verbessern. Ob die KubA einen nachhaltigen Fortschritt darstellt oder ein weiterer unvollständig umgesetzter Ansatz bleibt, hängt von den Rahmenbedingungen vor Ort und den politischen Entscheidungen ab. Denn nicht das Modell entscheidet über den Erfolg, sondern das System, in dem es umgesetzt wird.

Das Positionspapier „Personalbemessung in der Langzeitpflege bundesweit umsetzen – Einordnung der „PeBeM“-Studie aus Sicht der Profession Pflege“ wurde von einer Expert:innengruppe des Deutschen Pflegerats erarbeitet und ist hier nachzulesen.

Download Positionspapier des DPR

Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky


Größte Berliner Kundgebung zum Internationalen Tag der Pflege

Mehr als 500 Pflegekräfte drängen am 12. Mai vor dem Bundesgesundheitsministerium auf Umsetzung der Pflegereform

Die Pflege steht bundesweit unter Druck. Die angekündigte Reform lässt weiter auf sich warten, die Ankündigung kurzfristiger Sparmaßnahmen verunsichert eine ganze Branche. Zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai machen Pflegekräfte, Verbände und pflegende Angehörige auf Einladung der Diakonie in Berlin verbände- und trägerübergreifend öffentlich auf die zugespitzte Lage aufmerksam. Für das Ministerium wird StS Dr. Kippels vor den Demonstrierenden Stellung beziehen.

Datum: Dienstag, 12. Mai 2026, Uhrzeit: 11.00 Uhr bis ca. 12.30 Uhr, Bildtermin mit Redner:innen und Teilnehmenden: 10.50 Uhr, Ort: Bundesministerium für Gesundheit, Mauerstraße 29, 10117 Berlin

Motto: „Pflegereform: Nicht reden. Handeln! #Reformjetzt“

Es werden rund 500 Teilnehmende aus Pflege, Verbänden und Zivilgesellschaft erwartet. (…)

Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Invalidenstraße 29, 10115 Berlin, Tel.: 030 83001 267, Fax: 030 83001 25277, www.devap.de


Wichtige Termine:

 

Gesundheitskongress des Westens

6. und 7. Mai 2026 in Köln, Kongressanmeldung für 2026


Fachveranstaltung zum Thema „Gewaltschutz in der Pflege“

18. Mai 2026, 10:30 Uhr – ca. 15:00 Uhr, Arbeiterwohlfahrt e.V. (AWO), Blücherstraße 62-63, 10961 Berlin oder digitale Teilnahme möglich; mehr in Kürze unter: https://gs-qsa-pflege.de/


Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit (HSK)

23. bis 25. Juni 2026 im hub27 (Messe Berlin), Tickets zum Super-Frühbuchertarif


1.bis 2. September 2026: MedCare Leipzig

https://www.medcare-leipzig.de/


17. DGP- Hochschultag

20.11.2026 –  Mehr Infos finden Sie hier.