ADS-Wocheninformation 20.04.2026

ADS-Wocheninformation 20.04.2026

April-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen

Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:

  • Editorial. Pflegebudget richtig einordnen (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
  • Im Fokus. Grundlage für Beteiligung der Pflege geschaffen (von Jana Luntz, Vize-Präsidentin des DPR)
  • Ausgrenzung der Pflegeprofession ist ein Risiko für die Bevölkerung. Länder müssen handeln: Pflege braucht eigene Selbstverwaltung (DPR)
  • Positionspapier zur Zukunft der Langzeitpflege. DPR legt Leitlinien vor (DPR)
  • News. Pflegebudget: WIdO-Analyse greift zu kurz (DPR) | Buch-Tipp: Eis gegen heiß
  • Nachruf. DPR trauert um Rolf Höfert (DPR)
  • BAPID III veröffentlicht. Klare Kompetenzprofile (DPR)

Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


GKV-Sparpaket

Gaß: „Kirchliche Kliniken werden aus dem Markt getilgt“

Das neue Sparpaket im Gesundheitswesen stößt auf massiven Widerstand. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz warnen DKG und KBV vor gravierenden Folgen für Krankenhäuser, Personal und Patienten. Lesen

Quelle: NL f&w, 20.04.2026


Spezialisierung in der Kinderkrankenpflegeausbildung

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Über die in einer Petition erhobene Forderung nach Beibehalt der Möglichkeit einer Spezialisierung und somit des gesonderten Abschlusses in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung wurde bei einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag diskutiert. Nur wenn die Spezialisierung weiterhin möglich ist, könne in der Kinder- und Jugendpflege eine hochwertige Versorgung sichergestellt werden, sagten die Petentinnen Julia Venzke und Ricarda Tamme vor den Abgeordneten. Sie seinen keine Gegner der generalistischen Pflegeausbildung, betonten sie. „Generalistik darf aber nicht bedeuten, dass pädiatrische Kompetenz nur noch als nachgelagerte Zusatzqualifikation verfügbar ist“, machte Venzke deutlich.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Tino Sorge (CDU), entgegnete, man habe im Ministerium das Anliegen der Petentinnen im Blick. Er erinnerte daran, dass die 2020 im Pflegeberufegesetz gefundene Regelung der generalistischen Pflegeausbildung mit der Möglichkeit einer Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr ein Kompromiss gewesen sei. Seiner Auffassung nach ist die Akzeptanz der generalistischen Ausbildung grundsätzlich sehr hoch. Zu der in Rede stehenden Problematik der pädiatrischen Spezialisierung wolle man demnächst eine öffentliche Anhörung mit allen relevanten Gruppen stattfinden lassen, kündigte Sorge an.

Die generalistische Ausbildung verfolge unter anderem das Ziel, Pflegeberufe attraktiver zu machen und befähige, „zumindest formal“, zur Pflege aller Altersstufen, heißt es in der öffentlichen Eingabe (ID 185291), die knapp 61.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat. Während nun alle, die die generalistische Ausbildung absolvieren, mindestens 400 Stunden in der stationären Langzeitpflege und 400 Stunden in der ambulanten Pflege leisten müssten, liege die Pflichtanforderung an die pädiatrische Versorgung bei lediglich 60 bis 120 Stunden, wird darin kritisiert.

Diese 120 Stunden müssten noch nicht einmal im Krankenhaus, also in einem „medizinischen Setting“, absolviert werden, kritisierte Venzke in der Sitzung. Theoretisch könne es auch ein heilpädagogischer Kindergarten sein. Auszubildende hätten in der Regel „keine kranken Kinder gesehen“ und würden daher „ins kalte Wasser geschmissen“. Die Abteilungen der Kinder- und Jugendpflege in den Krankenhäusern hätten dadurch unglaublich viel Aufwand, diese eigentlich vollständig ausgebildeten Personen „aufzufangen und zu qualifizieren“.

Negative Folgen habe die aktuelle Entwicklung auch für die Nachfrage nach einer Ausbildung in der Kinder- und Jugendkrankenpflege. Sie habe oft bei Gesprächen mit potenziellen Bewerbern, die explizit Kinder und Jugendliche pflegen wollen, die Auffassung gehört, „bekomme ich in der Ausbildung keine Kinder- und Jugendlichen-Expertise, suche ich mir etwas anderes“, sagte Venzke. Diese Entwicklung sei besorgniserregend, weil schon jetzt in der stationären Versorgung 6.500 Stellen nicht besetzt seien.

Ein Großteil der Interessenten wolle sich für die Pflege des Kindes bewerben, sagte Ricarda Tamme, „nicht für die Pflege an sich“. Tamme, die selbst Kinder- und Jugendkrankenpflegerin ist, sagte weiter: „Wenn Sie mich fragen, ob ich die generalistische Pflegeausbildung abgeschlossen hätte, wäre die Antwort: Nein.“

Gesundheits-Staatssekretär Sorge machte während der Sitzung deutlich, dass das BMG das Wahlrecht nicht in Frage stelle. Bei der angekündigten Anhörung müsse aber darüber geredet werden, wieso nur 0,8 Prozent der Auszubildenden die Möglichkeit einer Spezialisierung in Anspruch nehmen würden. Sollte das an fehlenden Ausbildungsangeboten liegen, müsse auch das Gespräch mit den Ländern gesucht werden.

Die Petenten hatten mit Blick auf die 0,8 Prozent von einem „verzerrten Bild“ gesprochen. Viele Pflegeschulen würden den spezialisierten Abschluss in der Kinder- und Jugendkrankenpflege „nicht gleichwertig anbieten“. Wenn sie für diesen Abschluss die Ausbildung in einer hunderte Kilometer entfernten Schule anbieten, sei das „keine Wahl, sondern eine Zumutung“, sagte Venzke. Schulen, die ein wirkliches Wahlrecht ermöglichen, würden ganz andere Zahlen vorlegen.

Die Petition im Petitionsportal des Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2025/_08/_18/Petition_185291.$$$.a.u.html

Quelle: heute im bundestag Nr. 317, 20.04.2026


Anlässlich der Sparvorschläge zur Stabilisierung der GKV-Finanzen 20. April 2026

Gemeinsame Erklärung von KBV und DKG

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordern die Bundesgesundheitsministerin auf, den Prozess zur Erarbeitung des GKV-Sparpakets seriös und rechtsstaatlich sauber zu gestalten. Das derzeitige Verfahren untergräbt grundlegende Prinzipien demokratischer Beteiligung. »

Quelle: Pressemitteilung: Gemeinsame Erklärung von KBV und DKG, 20.04.2026


Tariffinanzierung in HKP und AKI vor dem Aus?

Was viele in der Branche zunächst als theoretisches Szenario abgetan haben dürften, nimmt konkrete gesetzgeberische Form an: Laut dem Rechtsberater Sascha Iffland, der einen entsprechenden Gesetzentwurf auf LinkedIn analysiert hat, soll der Grundsatz abgeschafft werden, dass Tariflöhne in der häuslichen Krankenpflege (HKP) und der außerklinischen Intensivpflege (AKI) stets als wirtschaftlich angemessen anzuerkennen sind. weiterlesen

Quelle: NL care konkret daily, 20.04.2026


Übergabe – Medien für die Pflege

PU117 – Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen / Primärversorgung / Pflegekammer RLP

DEVAP-Pressemitteilung

Pflege braucht mehr als kurzfristige Sparmaßnahmen

Berlin, 20.04.2026 „Keine inhaltlichen Aussagen zur Pflegereform 2026 und lediglich ein Verweis auf die längst bekannten exorbitanten Ausgabensteigerungen in den kommenden Jahren – das ist die ernüchternde Bilanz der Rede von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken am vergangenen Mittwoch im Gesundheitsausschuss zum Thema Pflege“, so Anna Leonhardi, Mitglied des Vorstandes des DEVAP e.V. „Die Erwartungen der Pflegebrache an diese Rede waren hoch, weil die Versorgungssicherheit seit Jahren gefährdet ist, die Sicherstellung der Finanzierung ungewiss ist und der wirtschaftliche Druck auf die Träger der Langzeitpflege täglich steigt. Bekommen hat die Branche lediglich die wage Ankündigung eines „zeitnahen“ Gesetzesentwurfes.“

„Die vorgestellten Eckpunkte der parallel geplanten GKV-Reform, die im Mittelpunkt der Anhörung am 15.04.2026 im Gesundheitsausschuss stand, zeigen deutlich, dass der Reformwille dieser Bundesregierung lediglich auf einer Ausgabenreduzierung zu liegen scheint“, so Thomas Neeb, Vorstandsvorsitzender des DEVAP e.V. „Eine Finanzreform ist selbstverständlich wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige und ganzheitliche Pflegereform. Die angestrebte „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ wäre für die Pflege jedoch fatal und würde zu einem hohen wirtschaftlichen Druck führen, weil die Faktoren, die die pflegerischen Bedarfe treiben ganz andere Faktoren sind als die der Einnahmenseite. Zur langfristigen Sicherung der pflegerischen Versorgung in Deutschland ist neben einer sozial gerechten und ausgabenstabilisierenden Finanzreform auch eine Strukturreform zwingend notwendig. Zudem sind Vorschläge, wie die Streichung der Refinanzierung von Tariferhöhungen bei der Behandlungspflege zwingend abzulehnen, wenn wir weiterhin qualifiziertes Pflegepersonal erfolgreich finanzieren und binden wollen.“

„Die Streichung von Pflegeheimen aus dem geplanten Klimaschutzprogramm ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Sozialpolitik nicht im Fokus der aktuellen politischen Arbeit steht. Grundsätzlich gilt es, die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, indem kurz-, mittel- und langfristige Reformschritte in einer verbindlichen Roadmap für die Pflege, auch im Hinblick auf die erforderlichen Gesetze, definiert werden“, so Neeb und Leonhardi abschließend. „Wir brauchen politischen Mut und klare, verbindliche Aussagen zu einer nachhaltigen Finanzierung der notwendigen pflegerischen Strukturen, einen konsequenten Bürokratieabbau und ganzheitliche Reformansätze jenseits des bestehenden Systems. Bundesgesundheitsministerin Warken hat jetzt die Chance das Vertrauen der Branche durch eine ganzheitliche Pflegereform zurückgewinnen.“

Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Invalidenstraße 29, 10115 Berlin


Entlastungsprämie setzt kirchliche Träger unter Druck

Die Caritas-Dienstgeber sehen die von der Regierung geplante Entlastungsprämie kritisch und fordern Nachbesserung. Vor allem die Finanzierung habe die Politik angesichts der wirtschaftlich extrem angespannten Lage der Caritas-Einrichtungen noch nicht beantwortet, auch drohe Ungleichbehandlung. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 20.04.2026


„Regierungen sind dazu da, Probleme zu lösen!“

Wir Arbeitgeber aus der Pflege sind fassungslos angesichts der erneuten Verzögerung bei der konkreten Ausgestaltung der dringend notwendigen Pflegereform. Wie schon zu Zeiten der Ampelregierung werden Reformen angekündigt und deren Umsetzung auf die lange Bank geschoben. Die anhaltende Diskussion um die Pflegereform offenbart ein grundlegendes Versagen der Politik, sich den drängenden Problemen tatsächlich zu stellen. (…) Read more →

Posted by Tanja Ehret, Redaktion CareTRIALOG on 20 April, 2026

Quelle: NL CareTRIALOG, 20.04.2026


Caritas: Warkens Beitragssatzstabilisierungsgesetz braucht mehr soziale Gerechtigkeit

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen der freien Wohlfahrt gefährdet –
Erhöhung der Zuzahlungen führt zu sozialer Schieflage – Wichtige Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit bleiben unberücksichtigt

Berlin, 20. April 2026. Der Deutsche Caritasverband hat dem Bundesgesundheits- ministerium fristgerecht seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung übermittelt. Aus Sicht des größten deutschen Wohlfahrtsverbandes ist es wichtig, dass die notwendigen Reformschritte zügig erfolgen. Das Reformpaket müsse sozial ausgewogen die Einnahme- und Ausgabeseite in den Blick nehmen und sachgerecht die Belastung auf die verschiedenen Akteure verteilen.
Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa verweist auf die Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einrichtungen der freien Träger: „Unsere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind konkret gefährdet durch die Deckelung der Refinanzierung auf die Grundlohnrate. Diese Einschränkung der Tariftreueregelungen betrifft unsere – tarifgebundenen – Einrichtungen in besonderem Maße, da bei ihnen Defizite nicht durch die Kommune oder das Land übernommen werden.“
Die Begrenzung der Familienmitversicherung geht aus Sicht des Deutschen Caritasverbands am Ziel vorbei. „Die Einschränkung der Mitversicherung nicht erwerbstätiger Ehepartner führt zu familienpolitischen Härten und zu bürokratischem Aufwand. Das Ziel, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen, wird hingegen nicht erreicht, wenn nicht gleichzeitig die Minijobregelungen gründlich reformiert werden“, so Welskop-Deffaa.
Der Wohlfahrtsverband weist mit Blick auf die geplante Erhöhung von Zuzahlungen darauf hin, dass viele Haushalte im Niedrigeinkommensbereich aktuell bereits durch Kostensteigerungen besonders belastet sind. „Wenn künftig für Medikamente oder Krankenhausaufenthalt deutlich höhere Zuzahlung geleistet werden müssen, führt das zu einer sozialen Schieflage.“
Der Deutsche Caritasverbandes beklagt außerdem, dass drei gewichtige Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit im Gesetzentwurf nicht übernommen werden:
– Es fehlt ein Plan zur kostendeckenden Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldbeziehenden in der GKV. Jährlich werden 12 Mrd. Euro systemwidrig den Kassen aufgebürdet.
– Es fehlt die Umsetzung der Vorschläge zur Einführung von Konsumsteuern auf Tabak, Alkohol und zuckergesüßte Erfrischungsgetränke zur Stärkung der Prävention, wie von der Finanzkommission angemahnt. Diese Maßnahme könnte ab 2030 jährlich über 5 Mrd. Euro einbringen und zugleich Gesundheitsrisiken aktiv reduzieren.
– Und schließlich folgt das Gesundheitsministerium dem Vorschlag nicht, zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben den Herstellerabschlag auf 14 Prozent zu erhöhen, obwohl hier eine Entlastungswirkung von 2,27 Mrd. Euro anzunehmen ist.
Die gesamte Stellungnahme ist hier nachzulesen

Quelle: PM Deutscher Caritasverband, 20.04.2026


AOK-Bundesverband

AOK zum Gesetzesentwurf für stabile Kassenbeiträge: Wirksam, aber sozial unausgewogen

17.04.2026 – 11:28 – Berlin (ots) – Den gestern bekannt gewordenen Entwurf für ein Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) bewertet die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, in einer ersten Reaktion als wirksam, aber sozial unausgewogen: „Mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf und der auf Montag … MELDUNG ÖFFNEN

Quelle: Tägliche Zusammenfassung von Presseportal.de, 17.04.2026


Nach Affront gegen die Selbstverwaltung

Pressekonferenz von DKG und KBV zu GKV-Sparvorschlägen

Am späten Donnerstagnachmittag hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Sparvorschläge der GKV-Finanzkommission verschickt und die Verbände um Stellungnahme bis Montag gebeten. Angesichts dieser Kurzfristigkeit, der einer der stärksten Eingriffe in das Gesundheitssystem der vergangenen Jahrzehnte gegenübersteht, haben wir uns dazu entschieden, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am Montag auf einer Pressekonferenz Stellung zum Verfahren zu beziehen. weiterlesen »

Quelle: 15/26 | DKG Update – Der Newsletter, 17.04.2026


GKV-Spargesetz

Pflegebudget wird ab 2027 klar begrenzt

Das Pflegebudget soll ab 2027 gedeckelt werden. Der Regierungsentwurf begrenzt Personalaufbau und streicht Zuschläge – mit Folgen für Pflegende. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 17.04.2026


Gesundheitsausschuss

Kritik an Warkens Sparkurs

Nach Nina Warkens Auftritt im Gesundheitsausschuss wächst die Kritik an ihrem Sparpaket. Politik und Praxis warnen vor Folgen für Pflegepersonal und Versorgung. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 17.04.2026


BAPID II: Zweite Auflage veröffentlicht

Rollenprofile und Berufsbilder in der Pflege neu definiert

Berlin (17. April 2026, Nr. 20/2026) – Die zweite, überarbeitete Auflage von BAPID II (Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland) „Rollenprofile und Berufsbilder“ ist erschienen. Sie basiert auf der Überarbeitung der Kompetenzprofile im Projekt BAPID III. Dabei wurde die bisherige Unterscheidung zwischen „komplexen“ und „hochkomplexen“ Pflegesituationen verworfen. Künftig orientiert sich die Differenzierung strikt an der professionellen Verantwortung.

„Pflege braucht klare, praxistaugliche Rollenprofile“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Die zweite Auflage von BAPID II beschreibt präziser, welche Verantwortung Pflegefachpersonen und akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen übernehmen. Das schafft fachliche Klarheit, stärkt die Praxisnähe und fördert die Professionalisierung der Pflege.“

Analysen und praxisnahe Abstimmungen zeigten, dass die Begriffe „komplex“ und „hochkomplex“ fachlich unscharf, kontextabhängig und in der Praxis schwer anwendbar sind. Zudem betreuen Pflegefachpersonen (BAPID Typ III) und akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen (BAPID Typ IV) oft dieselben zu pflegenden Personen. Eine Differenzierung nach Komplexitätsgraden spiegelt die Versorgungsrealität daher nicht angemessen wider.

„Die bisherige Differenzierung über Komplexitätsgrade hat sich weder fachlich noch praktisch bewährt“, erklärt Katharina Genz, Pflegewissenschaftlerin im Projekt BAPID an der CAU Kiel. „Die überarbeiteten Rollenprofile orientieren sich nun konsequent an der professionellen Verantwortung. Die Abgrenzung zwischen den Qualifikationsniveaus erfolgt nicht mehr über die Eigenschaften der zu pflegenden Personen, sondern über die Art und Tiefe des pflegerischen Handelns.“

Zudem zeigte sich, dass die Begriffe „komplex“ und „hochkomplex“ eine implizite Hierarchie innerhalb der Pflege fördern. Sie verknüpfen unterschiedliche Qualifikationsniveaus mit vermeintlich „einfachen“ oder „höherwertigen“ Pflegesituationen. Das widerspricht einem professionsbezogenen Verständnis von Pflege und erschwert die Teamarbeit sowie die Akzeptanz akademischer Pflege.

Pflegefachpersonen tragen die Verantwortung für die fachgerechte Versorgung und deren Sicherstellung. Akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen übernehmen darüber hinaus die wissenschaftliche Fundierung, Reflexion und Weiterentwicklung der pflegerischen Praxis.

Die 2., überarbeitete Auflage von BAPID II überträgt die in BAPID III entwickelten und praxisvalidierten Kompetenzlogiken in überarbeitete Rollenprofile und Berufsbilder. Sie schafft mehr fachliche Klarheit, stärkt die Praxisnähe und unterstützt die Professionalisierung sowie die differenzierte Rollenentwicklung in der Pflege.

Hintergrund:

Das Projekt BAPID (Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland) wurde im Auftrag des Deutschen Pflegerats von der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel unter Leitung von Prof. Dr. Wolfgang von Gahlen-Hoops durchgeführt. Bislang veröffentlicht ist die Bildungsmatrix aus BAPID I, die jetzt in zweiter, überarbeiteter Auflage aktualisierten Rollenprofile und Berufsbilder aus BAPID II sowie die Kompetenzprofile aus BAPID III.

Das Projekt wurde ermöglicht durch die Förderung des Deutschen Pflegerats seitens des Bundesministeriums für Gesundheit, aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Download BAPID II (2., überarbeitete Auflage)

Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Versorgung stärken, statt das Pflegebudget zu deckeln

DBfK fordert echte Strukturreform statt kurzsichtiges Sparen an der falschen Stelle

Berlin, 17.04.2026 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) warnt davor, die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf dem Rücken der professionellen Pflege durchzusetzen. Mit Blick auf die angekündigte GKV-Reform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kritisiert der DBfK insbesondere die geplante Deckelung des Pflegebudgets. Wer Pflegekosten politisch begrenzt, obwohl der Versorgungsbedarf steigt, setzt ein fatales Signal: Gespart werden soll dort, wo Sicherheit, Qualität und Verlässlichkeit der Versorgung unmittelbar vom Personal abhängen. Die fachliche Argumentation der FinanzKommission Gesundheit zu dieser Sparlogik kritisiert der DBfK in seinem aktuellen Policy Brief zu den Reformempfehlungen.

Die Bundesregierung will die Ausgaben der GKV künftig stärker an deren Einnahmen binden. Genau diese Logik ist aus Sicht des DBfK im Bereich der Pflege hochproblematisch. „Pflege ist kein disponibler Kostenblock, den man je nach Kassenlage begrenzen kann. Pflegebedarf entsteht nicht nach Haushaltslage, sondern am Bett, in komplexen Versorgungssituationen und unter wachsendem Fachkräftemangel“, kritisiert Vera Lux, Präsidentin des DBfK.

Der DBfK weist erneut darauf hin, dass steigende Pflegepersonalkosten kein Beleg für Überfinanzierung sind. Sie sind vielmehr Ausdruck tariflicher Entwicklungen, gestiegener Versorgungsanforderungen und dringend notwendiger Nachholeffekte nach Jahren struktureller Unterfinanzierung. Auch der von der FinanzKommission Gesundheit genutzte Pflegelastkatalog als Datengrundlage taugt aus pflegefachlicher Sicht nicht dazu, realen Pflegebedarf sachgerecht abzubilden. Pflegebedarf muss mit geeigneten Personalbemessungsinstrumenten erfasst werden, die PPR 2.0 bietet dafür die Grundlage.

Besonders kritisch bewertet der DBfK, dass die politische Debatte erneut vor allem unter Beitragsstabilitätsgesichtspunkten geführt wird. Der GKV-Spitzenverband begrüßt den angekündigten Reformkurs ausdrücklich. Aus Sicht des DBfK droht damit aber, dass kurzfristige Einsparziele über Versorgungsrealitäten gestellt werden. Wer das Pflegebudget deckelt und pflegeentlastende Maßnahmen weiter schwächt, produziert nicht Effizienz, sondern mehr Überlastung, mehr Fehlsteuerung und am Ende höhere Folgekosten im System.

Statt pauschaler Ausgabenbremsen fordert der DBfK konsequente Strukturreformen: eine stärkere Präventionsorientierung, ein tragfähiges Primärversorgungssystem und sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen, in denen Pflegefachpersonen ihre Kompetenzen wirksam einbringen können. Nachhaltige Entlastung der GKV entsteht nicht durch Kürzungen in der Pflege, sondern durch ein besser organisiertes Gesundheitssystem und die Vermeidung von teuren Krankenhauseinweisungen.

Denn, so Lux: „Die GKV braucht Reformen. Aber wer ausgerechnet die Pflege budgetär deckelt, greift den falschen Bereich an. Der DBfK fordert die Bundesregierung auf, die Pflege aus der kurzfristigen Sparlogik herauszunehmen und stattdessen endlich die strukturellen Ursachen der Finanzprobleme anzugehen.“

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de


Warken muss liefern und dann passiert: nichts

Viele in der Altenpflegebranche hatten von Nina Warkens Auftritt im Gesundheitsausschuss am gestrigen Mittwoch wenig erwartet. Aber dass es so wenig würde – damit hatte wohl niemand gerechnet: Die CDU-Bundesgesundheitsministerin sollte auch zur großen Pflegereform Rede und Antwort stehen, doch sie ließ kaum mehr als zwei Sätze dazu fallen. Im Mittelpunkt ihrer Erläuterungen stand das geplante Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 16.04.2026


„Dortmunder Weg“ gestartet – Caritas Dortmund setzt Impuls für die Altenpflege

16.04.2026 – Ein starkes Signal für die Professionalisierung und Nachwuchsförderung: Auf Initiative und mit der konzeptionellen Idee von Prof. Dr. Angelika Zegelin starten die Caritas Dortmund und der Canisius Campus ein bundesweit bislang einzigartiges Trainee-Programm für junge Pflegefachkräfte. Mehr

Quelle: https://www.caritas-dortmund.de/ueber-uns/presse-kommunikation/presse-kommunikation


Warken erläutert Sparpaket im Gesundheitsausschuss

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Nach der öffentlichen Vorstellung der Reformpläne zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Dienstag hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auch den Gesundheitsausschuss informiert. Sie erläuterte am Mittwoch das geplante Sparpaket und beantwortete Fragen der Abgeordneten dazu.

Das Reformpaket zur finanziellen Stabilisierung der Krankenkassen sieht zahlreiche Veränderungen auf der Basis von Vorschlägen vor, die von der Finanzkommission Gesundheit (FKG) vor zwei Wochen vorgelegt worden waren. Geplant sind konkret Sparbeiträge der Krankenhäuser, der Pharmaindustrie, der Apotheken, Ärzte, Versicherten, Arbeitgeber und Krankenkassen.

Die Finanzkommission war zu dem Schluss gekommen, dass die GKV schon 2027 eine Deckungslücke von rund 15 Milliarden Euro aufweisen wird. Ohne kostendämpfende Reformen könnte die Finanzlücke demnach auf rund 40 Milliarden Euro bis 2030 anwachsen.

Warken kündigte an, dass mehr als Dreiviertel der Vorschläge der Kommission umgesetzt werden sollen. Mit der geplanten Reform können nach ihrer Ansicht bereits 2027 knapp 20 Milliarden Euro eingespart werden, bis 2030 rund 40 Milliarden Euro.

In der Ausschusssitzung erläuterte Warken, dass künftig, wie von der Kommission vorgeschlagen, zu den Leitlinien die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik zähle und Leistungen nur noch finanziert würden, wenn sie einen nachweisbaren Nutzen (Evidenz) für die Versicherten hätten.

In der Diskussion ging es unter anderem um die geplanten Änderungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der GKV, um das Krankengeld, die Kosten für Arzneimittel sowie Verwaltungs- und Bürokratiekosten im Gesundheitssystem.

Warken sprach von einer ausgewogenen Reform, die nun zügig umgesetzt werden solle. Schon am 29. April soll der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet werden, möglichst bis zur Sommerpause soll die Reform abgeschlossen sein.

Die Ministerin ging im Ausschuss auf weitere Reformen ein, die sich bereits in der Planung befinden, darunter die Notfallreform, die Apothekenreform und die Primärversorgung. Auch die Prävention sei wichtig, sagte Warken und erwähnte die Themen Zucker, Alkohol und Tabak.

Warken ging auch auf die geplante Finanzreform in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) ein. Der SPV fehlen laut Warken nächstes Jahr sechs Milliarden Euro und bis 2030 rund 20 Milliarden Euro. Anhand der bereits vorliegenden Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll auch hier zeitnah ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 57, 15.04.2026


Löhne in der Pflegebranche

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2024 hat das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Pflegeberufen über alle Qualifikationsniveaus hinweg 4.124 Euro betragen. Das Medianentgelt von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in Pflegeberufen hat bei 4.172 Euro gelegen. Das geht aus einer Antwort (21/5270) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4593) der Fraktion Die Linke hervor.

In der Antwort erläutert die Regierung außerdem, dass rund 51.000 (7,1 Prozent) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Pflegeberufen ein Entgelt im unteren Entgeltbereich erhalten haben, im Jahr 2020 traf dies demnach noch auf rund 98.000 (14,7 Prozent) zu. Bei Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in Pflegeberufen haben Ende Dezember 2024 rund 1.900 Beschäftigte (9,8 Prozent) ein Entgelt im unteren Entgeltbereich erhalten.

Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 57, 15.04.2026


Konsulationsfassung „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ einsehbar

Der Expertenstandard zur Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz wurde aktualisiert. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Martina Roes (DZNE, Witten) hat eine Expert*innenarbeitsgruppe den Standard auf Basis einer aktuellen Literaturrecherche auf den Prüfstand gestellt und überarbeitet.
Der Entwurf dieser aktualisierten Fassung ist bis zum 08. Mai 2026 auf unserer Internetseite einsehbar.
► Hier gelangen Sie zur Konsultationsfassung (Expertenstandard und Literaturstudie)
Die eingegangenen Hinweise werden vom wissenschaftlichen Team des DNQP und den Mitgliedern der Expert*innenarbeitsgruppe ausgewertet und für die abschließende Bearbeitung des aktualisierten Expertenstandards berücksichtigt.
Die Veröffentlichung des Expertenstandards „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ ist für Herbst 2026 geplant. Über den genauen Termin informieren wie Sie rechtzeitig in unserem Newsletter und die Fachpresse.

Quelle: DNQP-Newsletter April 2026, 15.04.2026


Save the Date – 29. Netzwerk-Workshop am 25.09.2026

Am 25. September 2026 findet der 29. Netzwerk-Workshop in Osnabrück statt.
Im Mittelpunkt des Workshops steht der aktualisierte Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ (s. Beitrag oben). In Vorträgen und Arbeitsgruppen werden die Inhalte des Expertenstandards und ihre einrichtungsspezifische Umsetzung beleuchtet und diskutiert.
Merken Sie sich schon jetzt den Termin in Ihrem Kalender vor. Wir informieren wie gewohnt über unseren Newsletter und die Fachpresse, sobald eine Anmeldung möglich ist.

Quelle: DNQP-Newsletter April 2026, 15.04.2026


DKG zu geplanten Kürzungen im Klinikbereich 14. April 2026

Bundesregierung treibt Krankenhäuser sehenden Auges tiefer in die Krise – Versorgung steht am Scheideweg, die Trägervielfalt vor dem Aus

Die von der Finanzkommission vorgeschlagenen und derzeit in der Koalition diskutierten Maßnahmen sind ein massiver Angriff auf die Krankenhausversorgung in Deutschland. Den Kliniken sollen allein im Jahr 2027 weitere 5,1 Milliarden Euro entzogen werden – 2030 summieren sich die Kürzungen auf fast 15 Milliarden Euro inklusive der Kürzungen aus dem Jahr 2026. Dazu erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG mehr in der Pressemitteilung. »

Quelle: https://www.dkgev.de/dkg/presse/


Wichtige Termine:

 

ALTENPFLEGE Messekongress

21.- 22. April 2026 | Essen, Jetzt Ticket sichern


BAGFW-Fachtag „Pflege zwischen Fürsorge und Algorithmen

30. April 2026, Anmeldung:  Anmeldeformular auf der BAGFW-Webseite


Gesundheitskongress des Westens

6. und 7. Mai 2026 in Köln, Kongressanmeldung für 2026


Fachveranstaltung zum Thema „Gewaltschutz in der Pflege“

18. Mai 2026, 10:30 Uhr – ca. 15:00 Uhr, Arbeiterwohlfahrt e.V. (AWO), Blücherstraße 62-63, 10961 Berlin oder digitale Teilnahme möglich; mehr in Kürze unter: https://gs-qsa-pflege.de/


Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit (HSK)

23. bis 25. Juni 2026 im hub27 (Messe Berlin), Tickets zum Super-Frühbuchertarif


1.bis 2. September 2026: MedCare Leipzig

https://www.medcare-leipzig.de/


17. DGP- Hochschultag

20.11.2026 –  Mehr Infos finden Sie hier.