Bundestag beschließt Gesetz für Einwanderung von Fachkräften
Der Bundestag hat am Freitag das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Damit werden die Hürden für die Einreise von Fachkräften und solchen, die es werden wollen, gesenkt. Das Problem der Anerkennung ist Ländersache und bleibt es. Der BPA sieht das Gesetz positiv und sieht besonders im sogenannten Spurwechsel die Chancen, Azubis für die Pflege zu gewinnen. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 26.06.2023
DKG zum Hitzeschutzplan
Hitzeschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben
26.06.2023 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Initiative von Bundesgesundheitsminister Lauterbach für einen Hitzeschutzplan, mahnt aber an, dass den Plänen auch praktisches Handeln folgen muss. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß: „Es ist richtig und überfällig, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Folgen des Klimawandels und der zunehmenden Hitze für die Gesundheit der Menschen auf die Agenda setzt. Es ist auch richtig, dass er sich mit Betroffenen und Experten an einen Tisch setzt. Wir begrüßen, dass diesmal auch die Krankenhäuser – anders als bei den Diskussionen um die Krankenhausreform – gehört werden.
In den Krankenhäusern sind die immer längeren und intensiveren sommerlichen Hitzeperioden schon lange ein Thema. Während früher Kühlakkus, Verschattung und durchdachte Lüftungskonzepte ausreichend waren, gefährden zu warme Patientenzimmer zunehmend die Gesundheit und verzögern den Heilungsprozess. Denn dass die Temperatur Einfluss auf die Gesundung hat, haben Studien ergeben. Auf der anderen Seite belastet die Hitze die ohnehin stark geforderten Beschäftigten in den Krankenhäusern. Pflegekräfte können nicht ins Hitzefrei gehen oder ihre Arbeitszeiten in kühlere Stunden verlegen. Wir müssen einen Weg finden, die Krankenhäuser zu kühlen. Dem stehen leider viele Hürden gegenüber. Krankenhausgebäude sind in Deutschland oftmals sehr alt, sodass sich Klimaanlagen nicht ohne größeren Aufwand einbauen lassen. Auch klimafreundlichere Alternativen wie wasserbasierte Kühlsysteme sind nicht ohne Weiteres zu haben. Die Politik muss sich hier bewusst sein, dass diese notwendigen Modernisierungen nicht zum Nulltarif zu haben sind. Die Krankenhäuser beklagen seit Jahrzehnten die ausbleibende Investitionskostenfinanzierung, zu der die Bundesländer gesetzlich verpflichtet sind. Die viel zu geringen Summen haben bisher gerade dafür gereicht, dass die Krankenhäuser dringend nötige Investitionen in Gebäude und Geräte finanzieren konnte. Für Heiz- und Klimatechnik gab es keinen Spielraum. Wer es mit Hitzeschutz ernst meint, darf die Patientinnen und Patienten genauso wie die Krankenhaus-Beschäftigten, die jedes Jahr in viel zu warmen Gebäuden leiden, nicht vergessen. Die Krankenhäuser benötigen ein umfassendes Investitionsprogramm, um mit dem Klimawandel umgehen zu können. Die extrem angespannte wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser, ausbleibender Inflationsausgleich und nach wie vor viel zu geringe Investitionskostenfinanzierung zeigen aber eine gegenteilige Entwicklung.“
Quelle: PM DKG, 26.06.2023
Expert*innenkommissionen des Deutschen Pflegerats geben wichtige Hinweise
Deutscher Pflegerat fasst Grundsätze der PPR 2.0 zusammen und veröffentlicht erstes Expert*innenpapier zur Personalbesetzung in Notaufnahmen
Erprobung muss einheitlich erfolgen. Übertragung der PPR 2.0 auf Notfallpflege nicht möglich
Berlin (23. Juni 2023, Nr. 27/2023) – Die Fachkommission PPR 2.0 des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR) beschäftigt sich mit zentralen Themen der Einführung und Weiterentwicklung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) im Krankenhaus. Heute haben die Kommission und ihre Unterarbeitsgruppe Intensiv- und Notfallpflege wichtige Grundsätze zur Einführung der PPR 2.0 sowie das erste Experter*innenpapier zur Personalbesetzung in Notaufnahmen veröffentlicht.
Irene Maier, Leiterin der Fachkommission PPR 2.0 des Deutschen Pflegerats, weist in Bezug auf das „Rahmenkonzept – Grundsätze der PPR 2.0 für Erwachsene“ hin: „Das Rahmenkonzept – Grundsätze PPR 2.0 für Erwachsene setzt den Fokus auf die übergeordnete Zielsetzung und die Einordnung der PPR 2.0 für die Personalbedarfsermittlung der Pflege in Krankenhäusern. Es fasst die Grundsätze zusammen und enthält Klarstellungen zur PPR 2.0.
Aus der Praxis haben wir zahlreiche Rückmeldungen bekommen, dass es bei der laufenden Erprobung zu Unsicherheiten kommt. Beispielsweise stellen wir klar, dass es sich bei der PPR 2.0 nicht um ein Instrument zur individuellen Pflegeplanung handelt, sondern um ein Instrument zur Personalbedarfsermittlung.
Neben Erläuterungen zur PPR 2.0 geht das Rahmenkonzept weiter auf die Unterschiede der PPR 2.0 für Erwachsene und Kinder PPR 2.0 ein. Bei der PPR 2.0 für Erwachsene handelt es sich um ein Instrument zur Personalbedarfsermittlung auf Grundlage von Indikatoren, die Hinweise auf den Personalbedarf geben. Die Einstufung im Rahmen der PPR 2.0 für Kinder erfolgt demgegenüber anhand von tatsächlich geleisteten Maßnahmen. Ermittelt wird hier nicht der Pflegepersonalbedarf, sondern der Ist-Personalstand.“
Zur Veröffentlichung des „Expert*innenpapiers Personalbesetzung Notaufnahme“ der Fachkommission PPR 2.0 – Unterarbeitsgruppe Intensiv- und Notfallpflege des Deutschen Pflegerats, betont Irene Maier: „Eine umfassende und sichere Notfallversorgung erfordert eine ausreichende und qualifizierte Personalausstattung zu jeder Zeit. Notaufnahmen sind in Bezug auf ihre personelle Besetzung und Qualifikation äußerst heterogen ausgestattet. Eine einheitliche Personalbedarfsermittlung nach den Prinzipien der PPR 2.0 ist daher nicht möglich.
Ein geeigneteres Instrument zur Ermittlung des Personalbedarfs stellt aus Sicht der Expert*innen der Unterarbeitsgruppe Intensiv- und Notfallpflege der Fachkommission PPR 2.0 des Deutschen Pflegerats die mittlere Personalbindungszeit/Einschätzungsstufe dar, unter Einbezug der Patientenkontakte. Die hierfür notwendigen Daten müssen jedoch zeitnah weiterentwickelt werden, da eine einfache Multiplikation der mittleren Bindungszeit mit der Fallzahl der Patient*innen nicht ausreichend ist.
Benötigt werden klare Festlegungen von Anwesenheitszeiten für Pflegefach- und Assistenzpersonen und für die Administration. Mindestens 50 Prozent der Pflegefachpersonen sollten über eine Fachweiterbildung Notfallpflege und/oder ein entsprechendes Studium verfügen.
Notwendig ist die Schaffung eines eigenständigen Instituts für die Personalbedarfsermittlung in der Pflege. Definiert werden müssen unter Einbezug der Pflege vorläufige Besetzungsregelungen. Unabdingbar ist, dass Kliniken Ausfallkonzepte etablieren.“
Ergänzende Informationen:
Weitere Arbeitsgruppen der Fachkommission PPR 2.0 des Deutschen Pflegerats arbeiten aktuell zu Fragen der Digitalisierung, z.B. zur kurzfristig möglichen digitalen Abbildung der PPR 2.0, und zu Frage, wie aus pflegefachlicher Sicht ein adäquater Qualifikationsmix begründet und mittels eines Instruments zur Personalbedarfsermittlung abgebildet werden könnte. Hierzu werden in nächster Zeit ebenfalls Expert*innenpapiere des Deutschen Pflegerats veröffentlicht.
Das „Rahmenkonzept – Grundsätze PPR 2.0 für Erwachsene“ und das „Expert*innenpapier Personalbesetzung Notaufnahme“ liegen der Anlage bei und stehen zum Download unter www.deutscher-pflegerat.de zur Verfügung.
Ansprechpartnerinnen: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Sandra Mehmecke, Wissenschaftliche Leiterin der Fachkommission PPR 2.0 des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Übergabe
ÜG119 – Bildung und Forschung in der Pflege (Dr. Lena Dorin, Malte Falkenstern, Prof. Dr. Karin Reiber
Leiharbeit in der Pflege: „Ausdruck eines krankhaften Systems“
Leiharbeit in der Pflege wird kontrovers diskutiert. Die Pflegekammer NRW erörtert die Hintergründe, klärt über aktuelle Herausforderungen auf und fordert ein besseres Zusammenspiel von Leiharbeit und Festanstellung.
Düsseldorf, 23. Juni 2023 – Immer mehr Pflegefachpersonen zieht es in die Leiharbeit*. Denn die Konditionen sind in der Pflege sehr attraktiv. Ein höheres Gehalt, ein sicherer Dienstplan sowie eine flexible Arbeitgeberwahl und Arbeitsplatzgestaltung sind die wesentlichen Gründe für die Entscheidung, in der Leiharbeit tätig zu sein. Als Folge werden unter anderem von den Arbeitgebern hohe Personalkosten, Qualitätseinbußen, Belastungen des Stammpersonals und fehlende pflegerische Versorgungskontinuität beklagt. Die Pflegebranche und die Politik stehen unter Druck. Aber führt eine strikte Regulierung bis zum faktischen Verbot von Leiharbeit wirklich zu einer Verbesserung der Versorgung? Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen bezweifelt dies. Beim „Streitthema Leiharbeit” ist Fingerspitzengefühl und eine umfassende Expertise gefragt. „Leiharbeit ist keine Krankheit, sondern Ausdruck eines krankhaften Systems”, sagt Carsten Hermes, Pflegewissenschaftler, Praxisanleiter und Dozent für Fachkrankenpflege. Als Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW hat er mit einer Expertengruppe aus Vertretern aller Fraktionen der Kammerversammlung eine Stellungnahme zur Leiharbeit erarbeitet, die in der gestrigen (22. Juni) Kammerversammlungssitzung einstimmig verabschiedet wurde.
Leiharbeit dient ursprünglich dazu, temporäre Personalengpässe zu überbrücken, Projektspitzen abzudecken oder spezielle Fachkenntnisse kurzfristig zu nutzen. Aus Sicht der Pflegekammer NRW kann Leiharbeit den objektiv vorliegenden Fachkräftemangel in der Tat temporär reduzieren. Die Qualität der erbrachten Arbeit hängt maßgeblich von der individuellen Qualifikation ab. Neben negativen Beispielen gibt es auch Situationen, in denen Leiharbeitnehmende zur Qualitätsverbesserung beitragen können. „Die in der Öffentlichkeit immer wieder genannte geringere Pflegequalität durch Leiharbeitspersonen ist eine pauschale Unterstellung und in aktuellen Studien nicht belegbar”, so Hermes.
Um schlussendlich die pflegerische Versorgung insgesamt zu verbessern und sicherzustellen ist ein Umdenken erforderlich. Hier gibt es aber weder einfache noch schnelle Lösungen. So ist aus Sicht der Pflegekammer NRW ein langfristiger Planungshorizont mit klaren und individuellen Karrierewegen und Entwicklungsmöglichkeiten in den Einrichtungen entscheidend, um eine Bindung der Auszubildenden und Festangestellten zu fördern sowie sicherzustellen. Ansonsten wird sich das Feld der Leiharbeit wegen der sich immer weiter zuspitzenden Personalnot im Bereich der beruflichen Pflege massiv verschärfen.
Pflegekammer NRW stellt Forderungen an die Unternehmen und die Politik
Die Pflegekammer NRW fordert von den Unternehmen und der Politik die Umsetzung von konkreten Lösungsansätzen beim Thema Leiharbeit, um die Personalsituation und den Fachkräftemangel in der Pflege nachhaltig zu entschärfen. So soll eine Bestandsaufnahme über den Einsatz von beruflich pflegenden Leiharbeitenden, getrennt nach den jeweiligen Settings, Klarheit schaffen. Auch sieht die Kammer die Entwicklung eines pflegewissenschaftlich fundierten Personalbemessungsinstruments als unabdingbar an. Eine solche Bemessungsgrundlage müsse umgehend erarbeitet und eingesetzt werden. Aus Sicht der Pflegekammer liegt die Festlegung eines kritischen Werts für den Einsatz von Leiharbeitenden in der Verantwortung der einzelnen Einrichtungen. Ebenfalls fordert die Kammer, in den Unternehmen alternative Ausfallsysteme an allen Wochentagen und in allen Schichten zu etablieren, um auch kurzfristig auf Personalausfälle reagieren zu können. Unternehmen und Einrichtungen des Gesundheitsbereichs sollen zwar durchaus wirtschaftlich denken können, jedoch nicht mehr lediglich gewinnorientiert. Darüber hinaus fordert die Kammer die Leiharbeitsunternehmen auf, kein aggressives Abwerben mittels hoher Prämien zu betreiben.
Leiharbeitnehmende sollten, bevor sie in einem pflegerischen Fachbereich eingesetzt werden, eine für den Bereich entsprechende Expertise für den geplanten Einsatzbereich nachweisen. Für die Leiharbeit müssen Mindeststandards gelten und eine Qualitätssicherung gewährleistet werden. So fordert die Kammer, dass sich die leiharbeitgebenden Unternehmen und die pflegerischen Einrichtungen auf Zulassungsverfahren für Vermittlungsagenturen verständigen. Auch fordert die Kammer von den Unternehmen den Nachweis einer strukturierten Einarbeitung der Leiharbeitenden in die zu verwendenen Systeme und Arbeitsabläufe vor Ort, um eine qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen. Besonders wichtig sei es ebenso, dass die Einrichtungen den festangestellten Pflegefachpersonen attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen bieten. Dazu gehören unter anderem wertschätzendes Verhalten, die verbindliche Einhaltung von Absprachen zur Dienstplanung, Fort- und Weiterbildungen, attraktive Bezahlung sowie die Einhaltung von Personaluntergrenzen.
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Zur kompletten Stellungnahme ↗
Pressemitteilung als PDF-Datei
Quelle: https://www.pflegekammer-nrw.de/leiharbeit-in-der-pflege-ausdruck-eines-krankhaften-systems/
Pflegekräfte sollen Lauterbachs Gesundheitskioske leiten
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (Foto) bringt sein Projekt der sogenannten Gesundheitskioske voran. Sie sollen niedrigschwellige Beratungsangebote für Prävention und Behandlung anbieten und von Kommunen und Krankenkassen gemeinsam betrieben und von einer Pflegekraft geleitet werden. In dem Gesetzentwurf bekommt zudem die Pflege mehr Mitsprache im Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 23.06.2023
Referentenentwurf Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Deutscher Pflegerat: Erweiterte Beteiligung der Pflegeberufe im G-BA ist positives Zeichen
Mitentscheidungsrechte und Finanzierung ausreichender personeller Ressourcen sind zu ergänzen
Berlin (22. Juni 2023, Nr. 26/2023) – Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) betont Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Der vorliegende Referentenentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes setzt um, was der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP beinhaltet und was eine langjährige Forderung des Deutschen Pflegerats ist.
Die Einräumung von Antrags- und Mitberatungsrechte für die Berufsorganisationen der Pflegeberufe bei den Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung sowie bei weiteren Aufgabenbereichen des G-BA, die die Berufsausübung der Pflegeberufe betreffen sowie deren finanzielle Unterstützung, sind klare, positive Zeichensetzungen für die Profession Pflege und für die Zukunft der pflegeberuflichen Versorgung. Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung und eine echte Stärkung der Profession Pflege.
Gestützt werden muss dieser Schritt durch ausreichende personelle Ressourcen für die Arbeit der Berufsorganisationen der Pflegeberufe im G-BA und deren Finanzierung, bis hin zu umfassenden Mitentscheidungsrechten. Diese beiden Punkte gehen bislang nicht aus dem Referentenentwurf hervor.“
Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Mehr Macht für Profession Pflege im G-BA
21.06.2023 / News – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den Referentenentwurf zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG) vorgelegt. Demnach sollen Pflegefachpersonen die Leitung der Gesundheitskioske übernehmen. Außerdem erhalten die Berufsorganisationen der Pflegeberufe ein Antrags- und Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), wie dem Entwurf zu entnehmen ist, der BibliomedPflege vorliegt.
Antrags- und Mitberatungsrecht von Pflegeberufsverbänden
Bislang hat die Profession Pflege im G-BA lediglich ein allgemeines Beteiligungsrecht bei den Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung und ein Stellungnahmerecht, wenn es um die Übertragung von Heilkunde auf Pflegefachpersonen geht. Im Entwurf heißt es dazu:
„Die Expertise der Berufsorganisationen der Pflegeberufe muss weitergehend einfließen in die Beratungen des G-BA. Um die Stimme der Pflege weiter zu stärken, müssen die bestehenden Beteiligungsrechte erweitert werden in den für die Pflege relevanten Aufgabenbereichen des G-BA.“
Das Antrags- und Mitberatungsrecht der Pflegeberufsverbände soll neben der Qualitätssicherung künftig auch weitere Aufgabenbereiche des G-BA umfassen, die die Berufsausübung der Pflegeberufe betreffen.
Community Health Nurses für die Gesundheitskioske
Das Antrags- und Mitberatungsrecht umfasst „das Recht, Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung setzen zu lassen und bei der Beschlussfassung anwesend zu sein“. Zudem besteht ein „Einvernehmenserfordernis“ bei Entscheidungen über die Einrichtung einer Arbeitsgruppe und die Bestellung von Sachverständigen durch einen Unterausschuss. Darüber hinaus „wird die Vertretung der Berufsorganisationen der Pflegeberufe zur Wahrnehmung der erweiterten Beteiligungsrechte finanziell unterstützt“.
Die Leitung der Gesundheitskioske soll eine Pflegefachperson übernehmen, die gemeinsam mit weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur medizinischen, präventiven und sozialen Bedarfsermittlung erbringt. Perspektivisch sollen insbesondere Pflegefachpersonen mit Heilkundekompetenz im Sinne von Community Health Nurses die Leitung der Gesundheitskioske übernehmen.
Neue Karrierechancen für Pflegefachpersonen
In den Gesundheitskiosken sollen perspektivisch auch Aufgaben der ergänzenden Primärversorgung erfolgen. Das soll insbesondere Ärztinnen und Ärzten entlasten und die Versorgung bei einem absehbaren Hausarztmangel auch langfristig sicherstellen.
Voraussetzung dafür sei, dass für die konkreten Tätigkeiten gezielt qualifiziertes Pflegepersonal zur Verfügung stehe. Genau an diesem Punkt setzt die Kritik des Deutschen Pflegerats (DPR) an. Bereits im vergangenen Herbst sagte DPR-Präsidentin Christine Vogler, dass die Idee der Gesundheitskioske unter Leitung von examinierten Pflegefachpersonen zwar grundsätzlich gut ist. Allerdings sei unklar, woher das benötigte Personal kommen solle, schließlich werde dieses bereits heute händeringend gesucht.
Der Referentenentwurf spricht indes von neuen Entwicklungs- und Karrierechancen für Pflegefachpersonen, die die Attraktivität des Pflegeberufs steigern könnten.
Pflegende übernehmen medizinische Routineleistungen
Pflegefachpersonal soll in den Gesundheitskiosken zum Beispiel medizinische Routineleistungen erbringen. Denkbar seien laut Entwurf zum Beispiel die Durchführung von Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, Blutdruck und Blutzucker messen, Verbandswechsel, Wundversorgung und subkutane Injektionen.
Voraussetzung für delegierbare Leistungen sei, dass diese Leistungen von Ärztinnen und Ärzten veranlasst und verantwortet würden. Dies könne sowohl durch Ärztinnen und Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, als auch durch Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdiensts geschehen.
Folgeverordnungen und Überweisungen in pflegerischer Hand
Denkbar sei auch, dass künftig qualifiziertes Pflegepersonal Folgeverordnungen für Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege und Überweisungen an Fachärztinnen sowie -ärzte ausstellt. Als erster Anknüpfungspunkt sei der Katalog übertragbarer ärztlicher Tätigkeiten und therapeutisch-pflegerischer Aufgaben des Rahmenvertrags zu den verpflichtenden Modellvorhaben nach § 64d SGB V heranzuziehen, heißt es im Referentenentwurf.
Perspektivisch sollen sich die Gesundheitskioske zu kommunalen Kompetenzzentren für Prävention und Gesundheitsförderung entwickeln, in denen die Krankenkassen im Zusammenwirken mit den Kommunen, insbesondere mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst über die Leistungen nach § 20a SGB V zur Gesundheitsförderung und Prävention in den kommunalen Lebenswelten beraten und diese koordinieren.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/mehr-macht-fuer-profession-pflege-im-g-ba
#AlarmstufeRot
Pflege unterstützt Kampagne der Krankenhäuser
Mit einem bundesweiten Aktionstag machen Kliniken und Beschäftigte auf die dramatische Finanzlage der Kliniken aufmerksam. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 20.06.2023
Insolvenzen sind das falsche Instrument zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser!
Berlin, 20. Juni 2023 – Die Krankenhäuser in Deutschland stehen unter Druck: Fachkräftemangel und unzureichende Finanzierung gefährden ihre Existenz. „Selbst der Bundesgesundheitsminister spricht davon, dass wir uns am Vorabend eines Krankenhaussterbens befinden“, betont Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), anlässlich der Kundgebung der deutschen Krankenhausgesellschaft ‚Alarmstufe Rot, Krankenhäuser in Not‘ in Berlin, an der unter anderem der Marburger Bund, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) und der Verband Deutscher Universitätsklinika Deutschlands (VUD) teilgenommen haben. Der Bundesgesundheitsminister geht davon aus, dass nicht nur schlechte Kliniken sterben werden. Dazu Radbruch „Es werden auch Kliniken sterben, die gut sind. Und noch entscheidender: die für die Versorgung notwendig sind.“ Maßnahmen, um dem Zerbröseln der Kliniklandschaft entgegenzutreten, habe der Bundesgesundheitsminister nicht, kritisiert Radbruch: „Keine Rettung, um damit sicherzustellen, dass die Reformbereitschaft der Krankenhäuser und der Bundesländer nicht erlahmt.“ Stattdessen wolle der Bundesgesundheitsminister die Ökonomisierung im Gesundheitswesen zurückdrehen und schlage zeitgleich vor, den Krankenhausmarkt durch Insolvenzen zu bereinigen, da keine Gelder zur Verfügung stünden.
„Gesundheit ist kein normales Konsumgut. Kranke können nicht auf eine Behandlung verzichten wie auf einen Kinobesuch, wenn das Geld fehlt. Gerade unsere evangelischen Krankenhäuser wissen, dass es ethisch geboten ist, Geld nicht zu verschwenden. Nicht, um Profit zu machen, sondern weil es das Gemeinwohl so erfordert. Die begrenzten Mittel müssten sparsam und effektiv eingesetzt werden und daher ist ein Umbau der Krankenhauslandschaft unvermeidbar“, erklärt Radbruch und stellt zugleich klar: „Aber Insolvenzrecht ist das falsche Instrument, um die Krankenhauslandschaft zukunftssicher aufzustellen.“
Insolvenzrisiko durch Kapitaldienste
Ein Insolvenzrisiko besteht auch, wenn Kliniken ihre Kredite für Investitionen nicht mehr bedienen können. In den vergangenen zehn bis fünfzehn Jahren haben die diakonischen Krankenhäuser die unzureichenden Fördermittel der Länder dadurch kompensiert, dass sie notwendige Investitionen über Kredite finanziert haben. Die daraus entstandenen Kapitalkosten wurden aus dem variablen Ergebnis der Betriebsmittel bedient und die aus den Effizienzreserven gewonnenen Überschüsse wurden reinvestiert. Dabei haben die Häuser darauf geachtet, nur benötigte Leistungen anzubieten und nicht notwendige Kosten zu vermeiden. Dieses Engagement muss auf der Seite der Investitionskosten berücksichtigt werden. „Geschieht dies nicht, könnten sich die Investitionen in die Sicherung der Versorgung ins Gegenteil verkehren. Dafür muss es Lösungen im Transformationsprozess geben“, betont Radbruch.
Quelle: PM DEKV, 20.06.2023
Neue Studie zur professionellen Gesundheitskompetenz von Ärzten und Pflegefachpersonen
Bisher standen beim Thema Gesundheitskompetenz verstärkt die persönlichen Fähigkeiten des Einzelnen im Fokus. Nun beleuchtet eine Studie zum ersten Mal die professionelle Gesundheitskompetenz, also die Fähigkeiten auf Seiten der Gesundheitsprofessionen und -berufe. Die Hertie School in Berlin und die Universität Bielefeld haben in Zusammenarbeit mit der Stiftung Gesundheitswissen erstmals eine Befragung zur professionellen Gesundheitskompetenz durchgeführt. Die Ergebnisse, die heute in Berlin vorgestellt werden, zeigen, wo Herausforderungen bestehen.
Eine Zusammenfassung der Studienergebnisse und den Ergebnisbericht zum Download finden Sie hier:
Quelle: NL Stiftung Gesundheitswissen, 20.06.2023
DKG zum bundesweiten Protesttag am 20. Juni
Kliniken fordern aktives Handeln der Politik gegen das Krankenhaussterben
20.06.2023 – „Wir stehen wirklich am Vorabend eines Krankenhaussterbens.“
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach im ZEIT-Interview vom 15. Juni 2023
Mit einem bundesweiten Protesttag und einer zentralen Kundgebung in Berlin machen die Krankenhäuser am Dienstag, 20. Juni, auf ihre angespannte wirtschaftliche Situation und steigende Insolvenzgefahr aufmerksam. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß: „Noch nie standen die deutschen Krankenhäuser unter einem so großen wirtschaftlichen Druck wie in der jetzigen Zeit. Die Inflation sorgt für massive Kostenerhöhungen, die anstehenden und notwendigen Tarifsteigerungen werden diese Situation weiter verschärfen. Da Krankenhäuser aber nicht ihre Preise anpassen können, werden die Kliniken bis Jahresende ein Defizit von 10 Milliarden Euro ansammeln, und 2024 wird die Entwicklung so dramatisch weitergehen. Wir fordern daher umgehend ein aktives Handeln der Politik, das den Krankenhäusern noch vor der großen Reform die Existenz sichert, damit sie diese Reform überhaupt noch erleben können. Wir wollen keine Almosen und auch keine Rettungspakete, sondern die faire Anpassung der Krankenhauserlöse an die gestiegenen Kosten. Wenn die Politik weiter tatenlos zusieht, werden wir viele Krankenhäuser verlieren, die für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung dringend gebraucht werden. Das bedeutet Versorgungslücken und Wartelisten vor allem dort, wo die Gesundheitsversorgung ohnehin schon immer schwieriger wird und Krankenhäuser oft die Aufgaben übernehmen müssen, die wegen wegbrechender Arztpraxen nicht mehr geleistet werden können. Wir verlieren wertvolle Strukturen, die man nicht ohne weiteres wieder aufbauen kann. Denn wo eine Klinik schließen muss, suchen sich vor allem die auf dem Arbeitsmarkt heiß begehrten Pflegekräfte andere Stellen. Sie werden nicht Jahre später in ein möglicherweise neu eröffnetes Krankenhaus zurückkehren, sie werden auch nicht viele kilometerweit ins nächste Krankenhaus fahren. In Zeiten des massiven Fachkräftemangels verschärft der kalte Strukturwandel mit seinen unkontrollierten Krankenhausschließungen die Situation noch einmal. Die Politik muss jetzt handeln und den Menschen erklären, welchen Stellenwert die Gesundheitsversorgung auf der politischen Agenda hat. Dass sich in einem 500 Milliarden Euro umfassenden Bundeshaushalt keine zehn Milliarden zum Erhalt der flächendeckenden Krankenhausversorgung finden, wir uns aber milliardenschwere Subventionen wie Dienstwagenprivileg und steuerfreies Flugbenzin leisten, ist inakzeptabel. Immer häufiger müssen Städte und Landkreise die Defizite der Krankenhäuser ausgleichen. Es darf aber nicht sein, dass die Finanzkraft der Kommunen über die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung entscheidet. Gleichwertige Lebensbedingungen sind ein verfassungsrechtlich definiertes Recht an das sich die Bundesregierung halten muss. Nicht nur der Gesundheitsminister, das gesamte Kabinett müssen jetzt die Frage beantworten, was ihnen die Gesundheitsversorgung wert ist. Wenn diese Bundesregierung insgesamt nicht die Kraft hat, das von Karl Lauterbach prognostizierte Krankenhausterben abzuwenden, hat diese Bundesregierung schlichtweg versagt.“
Quelle: PM DKG, 20.06.2023
Wichtige Termine:
„Gewalt – ein Thema im Gesundheitswesen?“
Schon im Januar konnte die Pflegekammer NRW zum Thema Gewalt in der Pflege im Landtag Stellung beziehen↗.
Das von der TK geförderte Projekt PEKo „verfolgt das Ziel gemeinsam mit den Beschäftigten zielgruppenspezifische und bedarfsorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention zu entwickeln.“
08.09 2023 | Köln ZUR EINLADUNG
Quelle: NL Pflegekammer NRW, 19.05.2023
Deutscher Pflegetag
28.+29.09 2023 – Berlin
