Juni-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
- Editorial. Würdeloses Pokern (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
- Im Fokus. Eklatantes Fehlverhalten (von Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des DPR)
- 120 Jahre Pflegeberufeverband und 50 Jahre DBfK. Doppeljubiläum gefeiert (DBfK)
- Nichtverbreitungsvertrag für fossile Brennstoffe gefordert. Mehr Klimaschutz (DPR, KLUG)
- News. Deutscher Pflegetag 2023 (DPT) | Selbstverwaltung der Pflege nicht vertagen (Allianz Berliner Pflegekammer, LPR Berlin-Brandenburg) | Finanzgezerre kritisiert (DPR)
- DPR-Mitgliedsverbände stellen sich vor. Steckbrief Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV)
- Aus den Verbänden. Hamburger Erklärung veröffentlicht (Bundesverband Pflegemanagement)
- Weißbuch Bundesverband Geriatrie. Unterversorgung befürchtet (Bundesverband Geriatrie)
Die Juni-Ausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Übergabe – Pflegeupdate
PU50 – Krankenhausstrukturreform / Studie der KAP
PUEG, Beschwerdestelle Pflege, Pflege 2040, Ausbildungszahlen
1034. Sitzung des Bundesrates am 16. Juni 2023
Pflegegesetz – Bundesrat fordert Reform der Notfallversorgung
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 16. Juni 2023 das vom Deutschen Bundestag kürzlich beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz gebilligt.
In einer begleitenden Entschließung fordert die Länderkammer weitere strukturelle Reformschritte, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen.
Entlastung der Krankenhäuser
Außerdem verlangt sie eine Reform der Notfallversorgung mit dem Ziel, Patientinnen und Patienten in die geeignete und medizinisch richtige Versorgungsebene zu steuern und die Krankenhäuser zu entlasten. Personen ohne sofortigen medizinischen Handlungsbedarf sollten die ambulante vertragsärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, die für die Sicherstellung der Notfallversorgung in diesen Fällen verantwortlich ist.
In dem Gesetz sei eine Regelung enthalten, die diesen Zielen entgegenlaufe, kritisieren die Länder. Es werde sogar ein Anreiz geschaffen, die Notfallstrukturen der Krankenhäuser jederzeit in Anspruch zu nehmen, obwohl kein sofortiger Behandlungsbedarf besteht.
Vertragsärztliche Verantwortung
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, diese Regelung im Rahmen einer Gesamtreform der Notfallversorgung zu revidieren und die Verantwortung des vertragsärztlichen Bereichs für ambulant behandelbare Notfälle zu stärken.
Was das Gesetz vorsieht
Ziel des Gesetzes ist es, die häusliche Pflege zu stärken und pflegebedürftige Menschen, deren Angehörige sowie Pflegepersonen zu entlasten, die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende zu verbessern und die Potentiale der Digitalisierung für Pflegebedürftige und Pflegende besser nutzbar zu machen.
Verbesserung der Einnahmensituation
Die demographische Entwicklung, höhere Ausgaben für die zeitlich gestaffelte Eigenanteilsreduzierung in der vollstationären Pflege und die in den letzten Jahren angefallenen Kosten für die Erstattung von pandemiebedingten Mehraufwendungen und Mindereinnahmen der Pflegeeinrichtungen sowie der Kosten für Antigen-Testungen in der Langzeitpflege machten Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmensituation der sozialen Pflegeversicherung unumgänglich, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Höherer Beitrag
Das Gesetz erhöht daher den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent. Dies soll zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr führen. Der Arbeitgeberanteil wird paritätisch bei 1,7 Prozent liegen.
Höheres Pflegegeld
Um die häusliche Pflege zu stärken, steigt das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent. Gleiches gilt für die ambulanten Sachleistungsbeträge. Zum Jahresbeginn 2025 und 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung dynamisiert. Das Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je Pflegefall in Anspruch nehmen.
Gestaffelt angehoben werden mit Jahresbeginn 2024 auch die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je länger die Verweildauer im Heim, desto höher der Zuschlag. Außerdem strukturiert und systematisiert der Gesetzesbeschluss das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und erweitert die Möglichkeit, Pflegebedürftige in die stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung der jeweiligen Pflegeperson mit aufzunehmen. Hierfür gibt es einen neuen Leistungstatbestand im Pflegeversicherungsrecht.
Dynamisierung in den kommenden Jahren
Die kürzlich eingeführten Leistungszuschläge, die die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile in der vollstationären pflegerischen Versorgung reduzieren, steigen in 2024 nochmals an. 2025 und 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert.
Erziehungsaufwand im Beitragsrecht
In Umsetzung verfassungsgerichtlicher Vorgaben differenziert das Gesetz den Pflegebeitragssatz weiter nach der Zahl der Kinder. Der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt zum 1. Juli 2023 von derzeit 0,35 auf 0,6 Beitragssatzpunkte. Dazu soll ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt werden. Bis dahin gilt ein vereinfachtes Nachweisverfahren. Für Mitglieder ohne Kinder beträgt der Pflegebeitragssatz vier Prozent.
Kompetenzzentrum Digitalisierung
Ein neues Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege soll die Potentiale zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung sowohl für die Betroffenen als auch die Pflegenden identifizieren und verbreiten. Das bestehende Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen zur Entlastung des Pflegepersonals wird ausgeweitet und entfristet. Die bisher weitgehend freiwillige Anbindung der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur ist künftig verpflichtend.
Zusammenführung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Das sogenannte Entlastungsbudget wird zum 1. Juli 2025 wirksam. In der häuslichen Pflege können dann Leistungen der Verhinderungspflege (bisher bis zu 1.612 Euro) und Kurzzeitpflege (bisher bis zu 1.774 Euro) im Gesamtumfang von 3.539 Euro flexibel kombiniert werden. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget schon ab Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis Juli 2025 auf ebenfalls 3.539 Euro an.
Gestaffeltes Inkrafttreten
Mit der abschließenden Beratung im Bundesrat ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann wie geplant in Kraft treten. Teile des Gesetzes werden bereits am 1. Juli 2023 in Kraft treten, weitere Teile rückwirkend zum 1. Januar, andere wiederum erst gegen Ende des Jahres oder 2024 bzw. 2025.
Entschließung geht an Bundesregierung
Die begleitende Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen der Länder befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 16.06.2023
Quelle: NL Bundesrat, 16.06.2023
Pflegepolitik
Pflegereform: Pflegende Angehörige üben Kritik
Die wesentlichen Merkmale, die das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) mitbringen sollte, scheinen erfüllt: die Stärkung der finanziellen Situation der Pflegeversicherung und eine Entlastung Pflegebedürftiger. Doch es mehrt sich auch Kritik in einzelnen Punkten.
16.06.2023 – Mit dem jetzt vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Pflegereform steigen zwar für alle Versicherten die Beiträge zur Pflegeversicherung ab Juli, Pflegebedürftige können aber im Gegenzug ab Januar nächsten Jahres mit der Erhöhung des Pflegegeldes um fünf Prozent und einer Erhöhung der Sachleistung, zum Beispiel für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, in gleicher Höhe rechnen.
Als positiv bewertet Kornelia Schmid, Vorsitzende des Vereins „Pflegende Angehörige e.V.“ auf Nachfrage von angehoerige-pflegen.de, dass „künftig durch die Reform die sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt und somit bei Bedarf auch kurzfristig Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann“.
Die Einführung eines Entlastungsbudgets als Koppelung aus Mitteln für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sieht Schmid ebenfalls als Fortschritt: „So können Betroffene, die beispielsweise keinen Kurzzeitpflegeplatz gefunden haben, dieses Geld auch zu Zwecken der Verhinderungspflege nutzen. Das war bis zur Reform nur zu 50 Prozent des jährlichen Betrages für die Kurzzeitpflege der Fall.“
Kritik am Pflegeversicherungssystem
Doch nach wie vor hegt die Vereinsvorsitzende und pflegende Angehörige grundsätzlich Kritik am Pflegeversicherungssystem:
„Es muss langfristig entwirrt werden, wir haben viel zu viele verschiedene Budget-Töpfe. Und es bleibt bei aller Nachbesserung eine starke persönliche finanzielle Belastung, wenn jemand pflegebedürftig wird.“
Als Beispiel nennt Kornelia Schmid, die den gut 600 Mitglieder zählenden Verein seit seiner Gründung im Jahr 2017 als Vorsitzende führt, die steigenden Kosten für die Pflegedienste oder auch den Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger beim Umzug in ein Heim zahlen muss: „Das sind dann schnell mal 2.500 Euro monatlich.“ Daher sehe sie die Erhöhung des Pflegegeldes ambivalent: „Ja, wir sollten dankbar sein darum. Doch es wird all den Preiserhöhungen nicht gerecht.“
Gerade in Bezug auf Pflegebedürftige mehrt sich von Interessenvertretungen und Verbänden Kritik an der Reform.
VdK: Gesetz ist „enttäuschend“
Das beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist aus Sicht des Sozialverbands VdK „enttäuschend“. Präsidentin Verena Bentele erklärte gegenüber angehoerige-pflegen.de:
„Die Erhöhungen des Pflegegelds reichen nicht aus, um die starke Inflation auszugleichen. Der VdK hatte eine Erhöhung von mindestens 16 Prozent gefordert. Das erhöhte Pflegegeld wird bei vielen von der Inflation schnell aufgezehrt sein.“
Zudem befänden sich pflegende Angehörige in einer Ausnahmesituation und benötigten zeitweise Entlastung durch Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Die VdK-Präsidentin bemängelt, dass ein im Entwurf des PUEG vorgesehenes Infoportal, das eine Übersicht über die Verfügbarkeit von Kurzzeitpflegeplätzen ermöglicht hätte, aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf wieder gestrichen worden sei. Bentele: „Dieses Portal hätte pflegenden Angehörigen auf der Suche nach Entlastung sehr geholfen.“
Wie geht es weiter?
Nachdem das PUEG am 26. Mai vom Bundestag verabschiedet wurde, geht es nun in den Bundesrat, der in seiner Sitzung am heutigen Freitag abschließend dazu berät. Nach dessen Zustimmung kann es in Kraft treten.
Hierzu hat der Gesundheitsausschuss eine Empfehlung abgegeben: „Auch wenn die durch den Deutschen Bundestag erfolgten Änderungen am Gesetz, insbesondere zur Zusammenlegung der Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie die Ebnung kommunaler Modellvorhaben begrüßt werden, werden die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen insgesamt weiterhin als noch nicht ausreichend erachtet, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen.“ Aus diesem Grund seien „unverzüglich weitere, strukturelle Reformschritte einzuleiten und die Länder hierbei frühzeitig einzubeziehen“.
Quelle: https://www.angehoerige-pflegen.de/pflegereform-pflegende-angehoerige-ueben-kritik/
Große Mehrheit in Deutschland hält grundlegende Reformen im Gesundheitswesen für nötig
15.06.2023 – Die Bundesbürgerinnen und -bürger sehen dringenden Handlungsbedarf bei der Transformation des Gesundheitswesens. Um die hohe Veränderungsbereitschaft zu nutzen, sollten Politik und Umsetzungsverantwortliche im Gesundheitssystem die Reformprozesse entschlossener voranbringen. Mit der neuen Kooperationsplattform Health Transformation Hub möchte unsere Stiftung dazu einen Beitrag leisten.
Quelle/ Weiterlesen unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2023-1/grosse-mehrheit-in-deutschland-haelt-grundlegende-reformen-im-gesundheitswesen-fuer-noetig
St. Marien-Krankenhaus Berlin
Pflege-Flexpool als Alternative zur Zeitarbeit
14.06.2023 / News – Das St. Marien-Krankenhaus Berlin nutzt seit Ende 2019 einen Flexpool für Pflegepersonal – und fährt so gut damit, dass zumindest auf den Normalstationen mittlerweile fast gänzlich auf Leasingpersonal verzichtet werden kann.
Der Pool werde von den Mitarbeitenden gut angenommen; das Poolpersonal sei auf den Stationen in den Teams gut integriert, resümiert Pflegedirektor Timo Bechtel im Interview mit der Berliner Krankenhausgesellschaft.
Hausinterner Personalpool statt Pflegepersonal in Zeitarbeit
In der Regel würden die Flexpool-Mitarbeitenden pro Station rund eine Woche eingearbeitet, könnten die Geschwindigkeit dabei aber selbst mitbestimmen. Auf das gesamte Haus betrachtet, sei eine Pflegefachperson in Vollzeit durchschnittlich in eineinhalb Monaten durch mit der Einarbeitung und fange dann an, einzuspringen. Regelmäßige Feedbackgespräche evaluierten den Einarbeitungsstand.
Verglichen mit Springerpools sei der Flexpool im St. Marien-Krankenhaus deutlich flexibler. In Springerpools müssten die Mitarbeitende in drei Schichten arbeiten. Verkürzte Dienste von beispielsweise maximal vier Stunden seien meist nicht vorgesehen.
Im Berliner Klinikum bestimme die Pflegefachperson, wann und wie sie arbeiten wolle. Könne jemand zum Beispiel immer erst um 8 Uhr morgens beginnen, werde das auch in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag festgehalten. Gleichzeitig seien dafür Arbeitsprozesse umzuverteilen und umzuorganisieren gewesen. Am Monatsende gäben die Mitarbeitenden den Dienstplan für den Folgemonat an. Auch die Urlaubsgestaltung könnten Pflegende nahezu unabhängig voneinander gestalten. Lediglich in Hochzeiten, wie Sommerurlauben, müsse etwas stärker eingegriffen werden, damit nicht alle gleichzeitig weg seien.
Mindestarbeitszeit: vier Stunden
Bechtel betont: „Das Einzige, was wir vorgeben, ist der Einsatzort und dass der Mitarbeiter mindestens vier Stunden am Tag arbeiten muss. Am Tag des Einsatzes bekommt er dann an unserer Information den Einsatzort für den Tag mitgeteilt. Auch hier verhält es sich bei uns im Haus so, dass meistens eine Dienstperiode auch auf der gleichen Station abgeleistet wird. Somit kommt es in den seltensten Fällen vor, dass der Mitarbeiter jeden Tag auf einer neuen Station eingesetzt wird.“
Die Mitarbeitenden hätten „sehr schnell“ die positiven Effekte durch den Flexpool erlebt, beteuert der Pflegedirektor, sodass die Einführung des Pools „relativ problemlos“ verlaufen sei.
Das St. Marien-Krankenhaus ist ein Klinikum im Süden von Berlin. 450 Mitarbeitende kümmern sich jährlich um rund 30.000 Patientinnen und Patienten.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflege-flexpool-als-alternative-zur-zeitarbeit
Sterbehilfe:
Diese zwei Gesetzentwürfe werden diskutiert
Parteiübergreifende Abgeordnetengruppen ringen um die zukünftige Regelung geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Zunächst lagen drei Vorschläge vor, nun sind es noch zwei. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
14.06.2023 – In die Diskussion über gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland kommt Bewegung. Zwei Abgeordnetengruppen im Bundestag, zu denen unter anderem Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) gehören, haben ihre Initiativen jetzt zu einem gemeinsamen Entwurf zusammengeführt. Dieser sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte Volljährigen Arzneimittel zur Selbsttötung verschreiben dürfen, die ihr Leben „aus autonom gebildetem, freiem Willen“ beenden möchten. Dazu sollen aber Voraussetzungen zu Beratung und Aufklärung geregelt werden. Entsprechende Arzneimittel sollen frühestens drei Wochen und höchstens zwölf Wochen nach der Beratung verordnet werden dürfen. Vorgesehen ist auch eine Härtefallregelung, wenn Suizidwillige in einem „existenziellen Leidenszustand mit anhaltenden Symptomen“ sind, die sie in der gesamten Lebensführung dauerhaft beeinträchtigen. Dann sollen Ärzte auch ohne Beratungsbescheinigung Arzneimittel verordnen können, wenn ein zweiter Arzt oder eine zweite Ärztin es ebenfalls so einschätzt.
Ein anderer Gesetzentwurf aus einer Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) will eine geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe zu stellen – aber mit einer Ausnahme. Um die freie Entscheidung einer volljährigen Person zum Suizid ohne Druck festzustellen, sollen in der Regel zwei Untersuchungen durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie im Abstand von drei Monaten und eine umfassende ergebnisoffene Beratung vorgegeben werden.
Darum muss ein neues Gesetz her
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat „geschäftsmäßig“ nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“. Das wegweisende Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf – ausdrücklich auch mit Regulierungsmöglichkeiten wie Beratungspflichten oder Wartefristen.
Bericht zur Pflegezeit thematisiert
Berlin: (hib/LL) Die Pflege eines Angehörigen darf nicht zu einer beruflichen Schlechterstellung führen. Das unterstrich Andreas Hoff, stellvertretender Vorsitzender des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, im Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmittag bei der Vorstellung des „Teilberichts zur Weiterentwicklung der Pflegezeit und Familienpflegezeit“. Darin werden Veränderungen bei der Pflegezeit und die Einführung eines Familienpflegegeldes vorgeschlagen.
4,6 Millionen Pflegebedürftige gebe es in Deutschland, rief Hoff in Erinnerung. Fast fünf Millionen Menschen, Verwandte oder Vertraute pflegten jemanden privat zuhause. Die Hälfte davon sei erwerbstätig. Eine beträchtliche, weiter steigende Zahl, die von erheblicher volkswirtschaftlicher Relevanz sei.
Die „gesamtgesellschaftlich relevante Übernahme von Pflegearbeit“ dürfe aber nicht dazu führen, dass Menschen der Erwerbsarbeit den Rücken kehrten, hohe Einkommensverluste hinnehmen oder auf Rentenansprüche verzichten müssten, sagte Hoff. Angesichts eines akuten Fachkräftemangels könne es sich Deutschland auch nicht leisten, wenn Arbeitskräfte aus dem Beruf ausscheiden, um zu pflegen, so der Sachverständige.
Aus diesem gesellschaftlichen Kontext ergebe sich die Notwendigkeit einer Reform. Um Pflege und Erwerbstätigkeit besser miteinander kombinieren zu können, schlage der Beirat Veränderungen im Familienpflegezeitgesetz sowie die Einführung eines Familienpflegegeldes vor, was auf eine Erweiterung der Ansprüche hinauslaufe.
Um eine Pflegetätigkeit im häuslichen Umfeld wahrnehmen zu können, solle ein Arbeitnehmer sich in einem Zeitraum von 36 Monaten, in dem er seine Arbeitszeit auf maximal 32 Wochenstunden reduziert, maximal für ein halbes Jahr komplett freistellen lassen können. Zum Kreis der Anspruchsberechtigten wolle man auch Selbständige zählen. Um zu vermeiden, dass eine Person die gesamte Last der Pflege trägt, könne die Pflegezeit für einen Pflegefall unter mehreren Angehörigen aufteilbar sein. Jeder Pflegende solle zudem die Pflegezeit in mehre Zeitabschnitte aufteilen können.
Der Beirat sei sich bewusst, dass zahlreiche Angehörige viel länger pflegten, im Schnitt dreieinhalb bis fünf, in manchen Fällen auch zehn Jahre oder länger, etwa im Fall pflegebedürftiger Kinder. „Für diese Menschen müssen wir eine Lösung finden.“ Aber die 36 Monate betrachte man als „einen ersten wichtigen Schritt“.
Mit der Einführung eines einkommensabhängigen, steuerfinanzierten Familienpflegegeldes, das maximal 36 Monate gewährt werden solle, wolle der Beirat eine „Gerechtigkeitslücke schließen“, betonte Hoff. Viele Menschen fragten sich, warum es entsprechend zu den Lohnerstatzleistungen für die Betreuung Minderjähriger keine Leistung für die Betreuung Pflegebedürftiger gebe. Das Familienpflegegeld solle so ausgestaltet werden, dass es von den pflegenden Angehörigen hintereinander oder gleichzeitig beansprucht werden könne.
Bei der Berechnung und Höhe der Beträge lehne man sich an die Logik des bekannten Elterngeldes an. Komme es dort im Zuge einer Änderung des Bundeseltergeldgesetzes zu einer Erhöhung oder Dynamisierung der Beträge, müsse dies analog für das Familienpflegegeld gelten.
Die Gewährung eines Familienpflegegeldes werde zu einer größeren Wertschätzung der Pflegetätigkeit führen. Dabei handele es sich wie bei der Ausweitung der Pflegezeit nur um einen „ersten Schritt, dem weitere folgen“ müssten.
Auch im Bereich der Sozialversicherung sollten Pflegende keine Nachteile erleiden, sagte Hoff. Die Kündigungsschutzregel solle beibehalten werden. Geringere Beiträge etwa für die Altersabsicherung müssten dringend ausgeglichen werden.
Es sei extrem wichtig, die Rechte von Pflegenden mit einer zuverlässigen gesetzlichen Regelung zu stärken, sie damit im Erwerbsleben zu halten und gleichzeitig die Interessen der Unternehmen im Blick zu nehmen, die von den Leistungserweiterungen betroffen seien. Für keinen Arbeitgeber sei es schön, plötzlich auf einen Mitarbeiter verzichten zu müssen. Volkswirtschaftlich katastrophal sei es, wenn darüber hinaus Menschen wegen der Pflege ganz aus dem Berufsleben ausstiegen. Die besonderen Belastungen für kleine Unternehmen werde man in der kommenden, dritten Berichtsperiode schwerpunktmäßig in den Blick nehmen ebenso wie die Pflegesituation von Menschen mit Migrationshintergrund.
Der Bedarf an Pflegenden werde weiter steigen. Familien seien unter Druck ebenso wie der Arbeitsmarkt. „Wir haben das Dilemma, dass immer irgendwo jemand fehlt.“ Es gebe aber nicht die perfekte Lösung. Neben Puzzleteilen wie einer größeren Zahl professioneller Pflegekräfte, auch aus dem Ausland, und Automatisierungen sehe der Beirat den „Ausweg in der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“.
Der „Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ begleitet auf Grundlage des Familienpflegezeitgesetzes die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes und will im Juli seinen zweiten Bericht vorlegen.
Quelle: Heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 91, 14.06.2023
Was bei Hitze zu tun ist – Tipps zu praktischen Maßnahmen
Als Leitung, Fachkraft und Mitarbeiterin einer Pflege- und Betreuungseinrichtung ist die Vorbereitung auf anstehende Hitzewellen eine Herausforderung und Notwendigkeit, da Bewohnerinnen und Bewohner besonders sensibel auf Hitze reagieren können. Folgende Infoangebote können beim Umgang mit Hitze im Pflegealltag helfen:
Die Plattform „Klima, Mensch, Gesundheit“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet umfangreiche Informationen, darunter eine Übersicht von praktischen Maßnahmen, die sich in Pflegeeinrichtungen bewährt haben.MEHR ERFAHREN
Das Zentrum für Qualität in der Pflege gibt auf einer Übersichtsseite ebenfalls „Tipps gegen Hitzeprobleme“ in der Pflege. MEHR ERFAHREN
Informationen zu den Auswirkungen von Hitzewellen, Maßnahmen, die die Bundesregierung ergreift und wo Unterstützungsangebote zu finden sind, hat auch das Bundesministerium für Gesundheit zusammengestellt. MEHR ERFAHREN
Das Ludwig-Maximilians-Universitätsklinikum in München bündelt Materialien zum Umgang mit Hitze und Gesundheit bei älteren Menschen und bietet u.a. auch Online-Bildungsmodule an sowie einen Maßnahmenplan für vollstationäre Einrichtungen. MEHR ERFAHREN
Das Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin stellt Musterhitzeschutzpläne für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Schulungsmaterialien und Verhaltenstipps bereit. MEHR ERFAHREN
Quelle: Pflegenetzwerk Deutschland, 14.06.2023
Union-Antrag zur Long-Covid-Forschungsstrategie abgelehnt
Berlin: (hib/DES) Der Bildungsausschuss hat einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/5983) für eine langfristige und breit angelegte Forschungsstrategie zum Thema Long-Covid abgelehnt. Die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP stimmten am Mittwochmittag gegen den Antrag. Die Union stimmte dafür, ebenso wie die Fraktion Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich.
Die Union fordert in dem Antrag, die Forschung zu Long-Covid, ME/CFS und dem sogenannten Post-Vac-Syndrom durch die Projektförderung des Bundes erheblich auszubauen. Laut einer Studie, auf die die Abgeordneten sich beziehen, leiden allein in Deutschland mindestens eine Millionen Bürgerinnen und Bürger unter den Folgen einer Covid-Infektion – weltweit sind es rund 65 Millionen Menschen.
Bereits am 10. Mai 2023 fand eine öffentliche Anhörung zu dem Thema im Bildungsausschuss statt. Die Aufzeichnung ist auf bundestag.de zu finden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw19-pa-bildung-corona-forschung-945972
Quelle: heute im bundestag Nr. 435, 14.06.2023
Hitzeaktionstag 2023
Gesundheitsorganisationen fordern: Hitzeschutz bundesweit gesetzlich verankern
Berlin, 13.06.2023 – Hitze ist aktuell das größte durch den Klimawandel bedingte Gesundheitsrisiko für die Menschen in Deutschland. Allein im Jahr 2022 kam es zu 4.500 hitzebedingten Todesfällen. Im Jahr 2018 mit seinem besonders heißen Sommer waren sogar 8.700 Hitzetote zu beklagen. Besonders hitzegefährdet sind ältere Menschen und solche mit Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, aber auch Säuglinge, Kinder und Schwangere, obdachlose Menschen und solche, die im Freien arbeiten.
Obwohl in Zukunft noch längere und intensivere Hitzeperioden drohen, ist Deutschland darauf nicht vorbereitet. Bisher haben nur wenige Kommunen Hitzeaktionspläne eingeführt, und nur selten wurden Gesundheitsberufe beteiligt. Dabei spielen sie eine zentrale Rolle bei der Behandlung von Hitzeerkrankungen und bei der Vermittlung präventiver Hitzekompetenz. Mit einem Hitzeaktionstag am 14. Juni 2023 will die Bundesärztekammer gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) auf diesen Missstand aufmerksam machen.
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: „Die Ärzteschaft sieht sich mit in der Verantwortung, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Hitzeschutz gelingt aber nur gemeinsam. Daher muss der gesundheitliche Hitzeschutz als Pflichtaufgabe gesetzlich verankert werden, mit klaren Zuständigkeiten und Kompetenzen. Darüber hinaus sollten Kommunen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Kitas, Schulen und Unternehmen noch in diesem Sommer erste pragmatische Schutzkonzepte umsetzen, um Hitzerisiken zu reduzieren. Wir stehen mit unserem Fachwissen bereit, um bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen zu helfen.“
Jana Luntz, Präsidiumsmitglied Deutscher Pflegerat: „Machen wir weiter so wie bisher, werden wir die Klimakatastrophe in vollem Ausmaß erleben und parallel dazu auch eine Gesundheitskatastrophe. Der Hitzeschutz ist nicht nur Gesundheitsschutz für die Bevölkerung. Er ist auch Gesundheitsschutz für Pflegebedürftige und deren Pflegenden. Wir müssen endlich ins Handeln kommen. Das heißt auch, den professionell Pflegenden Mitspracherecht und Handlungsautonomie zu geben. Ihre Kompetenzen gilt es auszubauen und zu nutzen. Der Profession kommt eine enorme Bedeutung beim Hitzeschutz zu.“
KLUG-Vorstandsvorsitzender Dr. Martin Herrmann: „Hitzeschutz kann nur funktionieren, wenn an allen Stellen Menschen lernen die Hitzegefahren zu erkennen und aktiv werden. Der Hitzeaktionstag ruft deshalb bundesweit zu Aktionen und Informationsveranstaltungen des Gesundheitssektors auf. Die dort Tätigen spielen eine zentrale Rolle im Hitzeschutz!“
Am morgigen Hitzeaktionstag finden bundesweit Pressekonferenzen, Symposien und Aktionen statt, die von einer Vielzahl von gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren getragen werden. Im Rahmen der zentralen Fachveranstaltung „Deutschland hitzeresilient machen – wir übernehmen Verantwortung“ – werden gemeinsame Positionen, Forderungen und Maßnahmen vorgestellt und weiterentwickelt. In Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer, dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, dem Deutschen Pflegerat, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin und dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe veranstaltet KLUG drei Online-Hitzesymposien mit Fokus auf Gesundheitseinrichtungen (Hitzeschutz in Krankenhäusern, ambulanten Praxen, sowie in ambulanter und stationärer Pflege). Auf Landesebene finden in Zusammenarbeit mit Landesärztekammern, Hitzeaktionsbündnissen, Pflegeverbänden, Health for Future Gruppen und weiteren Gesundheitsorganisationen zahlreiche Veranstaltungen statt.
Die wichtigsten Informationen zum richtigen Verhalten während einer Hitzewelle hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin hier zusammengestellt.
Politische Kernforderungen zum Hitzeaktionstag
Hitzeaktionstag auf Twitter: #Hitzeaktionstag #MitHitzeKeineWitze
Pressekontakte:
- Bundesärztekammer, Samir Rabbata, presse@baek.de
- Deutscher Pflegerat, Michael Schulz, m.schulz@deutscher-pflegerat.de
- KLUG – Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V., Sophia Schlette, sophia.schlette@klimawandel-gesundheit.de
Community Health Nurses für Deutschland
Internationale Fachtagung des DBfK zeigt Perspektiven
Berlin, 14. Juni 2023- Chronische Erkrankungen, Demenz, Pflegebedürftigkeit und Behinderungen betreffen immer größere Teile der Bevölkerung. Dies erfordert neue Lösungen in der Gesundheitsversorgung. Auf einer Fachtagung hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) mit der Agnes-Karll-Gesellschaft und dem Bosch Health Campus der Robert Bosch Stiftung internationale Lösungswege beleuchtet. Das Ergebnis: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Community Health Nurses in Deutschland zu etablieren.
„Der demografische Wandel stellt unser Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Das erfordert innovative Lösungen. Daher setzt sich die Robert Bosch Stiftung seit mehr als einem Jahrzehnt für einen Paradigmenwechsel in der Primärversorgung ein. Wir freuen uns, heute Einblicke in Erfahrungen aus anderen Ländern zu gewinnen.“ Mit diesen Worten begrüßte Bernhard Straub, Geschäftsführer der Robert Bosch Stiftung, die Gäste am Standort Berlin der Robert Bosch Stiftung sowie an den Bildschirmen.
„Die Einführung der Community Health Nurse in Deutschland ist eine der wichtigen Maßnahmen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesundheitsversorgung. Die Vorarbeiten sind geleistet: das Aufgabenprofil ist beschrieben, ein Rechtsgutachten liegt vor und ein Ansatz für die flächendeckende Umsetzung wurde entwickelt. Der Koalitionsvertrag kann aus unserer Sicht an dieser Stelle realisiert werden“, so DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper in ihrer Einleitung zur Tagung.
Warum der Einsatz von Community Health Nurses in Deutschland sich positiv auf die Gesundheitsversorgung auswirken dürfte und wo wir in dieser Hinsicht im internationalen Vergleich stehen, erläuterte Michael Ewers von der Charité Universitätsmedizin Berlin und Sprecher des Fachbereichs Public Health Nursing der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH).
Dank Meta Zitnik aus Ljubiljana konnten die Gäste am slowenischen Beispiel lernen, dass Heilkundeausübung auch eine Aufgabe für die Pflegenden ist und wie Community Health Nurses in einer umfassend gedachten Primärversorgung wirksam werden.
Die Primärversorgung hatte auch Jens Wiethege aus Linköping im Fokus: Der Allgemeinmediziner zeigte am schwedischen Modell, dass interprofessionelle Zusammenarbeit für die aktuellen und kommenden Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung und in einem zunehmend digitalisierten Gesundheitswesen unumgänglich ist.
Maureen Cava aus Kanada machte die Leistungen von Community Health Nurses im Öffentlichen Gesundheitsdienst während der Corona-Pandemie deutlich. Test- und Impfkampagnen wurden dort ebenso von Community Health Nurses organisiert und durchgeführt wie die Schulung und Information der Bevölkerung zu Schutzmaßnahmen.
In der Podiumsdiskussion ging es um die Weichen, die für die Etablierung von Community Health Nurses in Deutschland gestellt werden müssen. Zum Abschluss der Fachtagung erläuterte Manne Lucha, Sozialminister in Baden-Württemberg und Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, den aktuellen Stand in der Gesetzgebung sowie die kommenden politischen Schritte. Aus Luchas Sicht, gehört zur Krankenhausstrukturreform ein Primärversorgungsangebot, das von Community Health Nurses erbracht werden kann. Deren substituierende Rolle sei im Koalitionsvertrag angelegt und es bestehe Einigkeit, dass die rechtlichen Weichen dafür gestellt werden müssten.
„Die Podiumsdiskussion und auch Minister Lucha haben gezeigt: Wir wissen, wo die Hebel sind. Jetzt ist die Zeit, sie umzulegen“, zog Bernadette Klapper als Fazit aus der Veranstaltung.
Hintergrund
Community Health Nurses sind Pflegefachpersonen, die nach internationalem Vorbild eigenständig Gesundheitsversorgung für Einzelpersonen und Personengruppen gestalten und dabei systematisch Gesundheitsförderung und Prävention einbeziehen. Sie verbinden eine individuelle medizinisch-pflegerische Versorgung mit populationsorientierten Maßnahmen und Public-Health-Ansätzen. Die erforderlichen Kenntnisse werden in einem Masterstudium erworben. Der Bosch Health Campus der Robert Bosch Stiftung fördert seit 2017 den Einsatz des DBfK mit seiner Tochter Agnes-Karll-Gesellschaft für die Einführung der Community Health Nurse in Deutschland, darunter auch die internationale Fachtagung am 13. Juni.
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin , Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de
Pflegeberufe haben den größten Engpass
Fachkräfte fehlen mittlerweile in 200 von 1.200 Berufe, doch nirgendwo ist der Mangel so groß wie in der Pflege. Dies geht aus der jüngsten Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, die die Engpassberufe für das vergangene Jahr analysiert hat. Die berufsspezifische Arbeitslosigkeit in der Pflege liegt bei 0,8 Prozent. Care vor9
NL Care vor9, 14.06.2023
Wichtige Termine:
EFAKS-Fachtag PFLEGEN ‑ Nur mit Selbstpflege, bitte! – Wege zu Selbstliebe, Glück und Wohlbefinden
21.06.2023, 09.00 – 15.30 Uhr, Wiesbaden
Weitere Infos unter: www.efaks.de
„Gewalt – ein Thema im Gesundheitswesen?“
Schon im Januar konnte die Pflegekammer NRW zum Thema Gewalt in der Pflege im Landtag Stellung beziehen↗.
Das von der TK geförderte Projekt PEKo „verfolgt das Ziel gemeinsam mit den Beschäftigten zielgruppenspezifische und bedarfsorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention zu entwickeln.“
08.09 2023 | Köln
Quelle: NL Pflegekammer NRW, 19.05.2023
Deutscher pflegetag
28.+29.09 2023 – Berlin
