ADS-Wocheninformation 19.09.2022

ADS-Wocheninformation 19.09.2022

Zweite Stellungnahme des Expert:innenrats Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie des Deutschen Pflegerats

Empfehlungen zur Förderung von Pflegeforschung und Hebammenforschung zum Umgang mit SARS-CoV-2

Berlin (16. September 2022, Nr. 29/2022) – Der vom Deutschen Pflegerat e.V. (DPR) einberufene „Expert:innenrat Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie“ hat in seiner zweiten Stellungnahme folgendes Thema aufgegriffen: „Empfehlungen zur Förderung von Pflegeforschung und Hebammenforschung, um evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen zum Umgang mit SARS-CoV-2 zu schaffen“.
Genannt werden fünf konkrete Forschungsfelder, die der Expert:innenrat im Rahmen von Covid-19 zur Versorgungssicherheit in der Pflege- und Hebammenversorgung empfiehlt. Die Forschungsarbeiten sollten maßgeblich unter pflege- und hebammenwissenschaftlicher Verantwortung geplant und durchgeführt werden.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Der Einbezug der Pflege- und Hebammenwissenschaft ist einer der entscheidendsten Hebel, um die Corona-Pandemie im Bereich von Pflege und Gesundheit zu bewältigen und auf künftige Pandemien besser vorbereitet zu sein. Der Expert:innenrat des Deutschen Pflegerats hat jetzt aufgezeigt, was dafür nötig ist. Die Bundesregierung sollte das Know-how der Pflege- und Hebammenwissenschaft aufgreifen und mit Hilfe der Analyse und einer ausreichenden finanziellen Förderung von deren Forschung einen Werkzeugkasten aufbauen, der Deutschlands Pflege- und Gesundheitsbereich widerstandsfähiger gegen Pandemien macht als dieser es in der jetzigen Pandemie ist.“
Prof. Dr. Thomas Fischer, Evangelische Hochschule Dresden, Sprecher des Expert:innenrats: „Deutschlands Pandemiebekämpfung fehlen grundlegende Entscheidungsdaten. Dies insbesondere im Bereich der vulnerablen Gruppen. Nicht ausreichend bewertet ist beispielsweise die Wirksamkeit, Effektivität und gleichzeitig Unbedenklichkeit unterschiedlicher Schutzmaßnahmen. Hierzu gehören die Teststrategie, Besuchsrestriktionen, Beschränkungen von Aufnahmen, Schutzkleidung und Masken, Kohortenbildung beim Personal und Pflegebedürftigen sowie Hygienemaßnahmen in den unterschiedlichen Settings und Pflegebedürftigengruppen.
Es fehlen Untersuchungen zu passgenauen Schutz- und Präventionsmaßnahmen und sich daraus ergebende Empfehlungen zur Pandemiebekämpfung. Die Pflege- und Hebammenwissenschaft kann die enormen Wissenslücken und die fehlende Evidenz für Entscheidungen in der pflegerischen Versorgung schließen. Sie muss jedoch hierfür finanziell gefördert werden.“

Die Empfehlungen des Expert:innenrats Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie für Forschungsfelder sind:
Empfehlung 1: Versorgungssicherheit und Etablierung einer pflegeepidemiologischen Überwachung unter Covid-19 (Surveillance)
Empfehlung 2: Infektionsschutz und Schulungen
Empfehlung 3: Gestaltung von Versorgungsprozessen und Interventionen
Empfehlung 4: Erleben von und Gestaltung der Arbeitssituation
Empfehlung 5: Entwicklung und Etablierung neuer Versorgungsmodelle
In den Forschungsfeldern sollen Fragestellungen aller Sektoren und Settings berücksichtigt werden. Die Forschungsarbeiten sollen maßgeblich unter pflege- und hebammenwissenschaftlicher Verantwortung geplant und durchgeführt werden.
Die zweite Stellungnahme des Expert:innenrats Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie liegt der Anlage bei und steht auf der Homepage des Deutschen Pflegerats zum Download zur Verfügung.

Hintergrund:
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat im März 2022 einen Expert:innenrat Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie einberufen. Damit reagierte der DPR darauf, dass die pflegewissenschaftliche Expertise in den Beiräten und Expertenräten auf der Bundesebene während der Corona-Pandemie bislang kaum eingebunden war. Aufgabe des Expert:innenrats ist es, das weitere pandemische Geschehen durch Stellungnahmen und Empfehlungen zu begleiten und dabei Steuerungsimpulse zu geben. Darüber hinaus soll er analysieren, welche Aspekte dieses krisenhaften Geschehens vertieft beachtet werden müssen, um künftig auf vergleichbare Ereignisse besser vorbereitet zu sein.
In seiner ersten Stellungnahme hat der Expert:innenrat im Juni 2022 das Thema „Vorbereitung auf eine weitere SARS-CoV-2-Welle im Herbst 2022 in der Pflege und im Hebammenwesen“ aufgegriffen. (Download Langfassung)

Mitglieder des Expert:innenrats:
Prof. Dr. Katrin Balzer (Lübeck), Prof. Dr. Nicola H. Bauer (Köln), Prof. Dr. Christa Büker (Bielefeld), Dr. Martin Dichter (Köln), Prof. Dr. Astrid Elsbernd (Esslingen), Prof. Dr. Thomas Fischer (Dresden) – (Sprecher), Prof. Dr. Margareta Halek (Witten), Prof. Dr. Daniela Holle (Bochum), Prof. Dr. Annegret Horbach (Frankfurt a. M.), Prof. Dr. Annett Horn (Münster), Prof. Dr. Uta Gaidys (Hamburg), Andreas Kocks MScN (Bonn), Prof. Dr. Kirsten Kopke (Hannover), Dr. Tobias Mai (Frankfurt a. M.), Prof. Dr. Melanie Messer (Trier), Prof. Dr. Gabriele Meyer (Halle), Prof. Dr. Günter Meyer (Wolfsburg), Dr. Peter Nydahl (Kiel), Dr. Anna-Henrikje Seidlein (Greifswald)
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


ÜBERGABE – DER PODCAST FÜR DIE PFLEGE

ÜG099 – LIVE VOM SPOTLIGHT PFLEGE

WEITERHIN UNKLARE DATENLAGE ZU LONG-COVID

Berlin: (hib/PK) Die Datenlage zum Long-Covid-Syndrom ist nach Angaben der Bundesregierung weiter unvollständig und heterogen. Bisher verfügbare Daten zeigten, dass die Häufigkeit von Long-Covid-Symptomen bei Erwachsenen mit einem Krankenhausaufenthalt infolge einer Covid-19-Erkrankung deutlich höher liege als bei Erwachsenen mit milden oder wenig symptomatischen Verläufen, heißt es in der Antwort (20/3300) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3047) der AfD-Fraktion.
Sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen sei ein Rückgang der Symptombelastung über die Zeit zu beobachten. Ferner gebe es Hinweise darauf, dass sich die Häufigkeit von Langzeitfolgen je nach Virusvariante unterscheiden könnte.
Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung von Long-Covid-Patienten sei ein wichtiges politisches Anliegen. Die Hausärzte bildeten gemeinsam mit Fachärzten gute Netzwerke, die eine interdisziplinäre, ambulante Versorgung sicherstellen können. Für schwere oder komplexe Fälle von Long-Covid stünden interdisziplinäre Spezialambulanzen insbesondere an Hochschulkliniken zur Verfügung.
Quelle: Heute im Bundestag, 16.09.2022


DBFK ZU UNREGELMÄßIGKEITEN BEI CORONA-BONUSZAHLUNGEN

STATEMENT VON BUNDESGESCHÄFTSFÜHRERIN BERNADETTE KLAPPER

Berlin, 15. September 2022 – NDR, WDR und SZ berichten von Ungenauigkeiten und Missbrauch, die der Bundesrechnungshof bezüglich der Corona-Bonuszahlungen für beruflich Pflegende anmahnt. Die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), Bernadette Klapper, dazu:
„Wir haben von Anfang an gesagt, dass man den beruflich Pflegenden mit den Bonuszahlungen nicht hilft. Mit Einmalzahlungen kann man keinen jahrzehntelangen Reformstau ausgleichen. Dass es zudem kaum möglich ist, die Bonuszahlungen gerecht zu verteilen, hat schon längst zu viel Unmut in der Berufsgruppe geführt. Dass nun offenbar auch noch die Verteilung so anfällig für Missbrauch und Ungenauigkeiten ist, ist ein zusätzlicher Affront für die Kolleg:innen, die in der Pandemie Außerordentliches leisten. Es ist gleichzeitig auch ein Affront für die Steuerzahler:innen und Patient:innen. Ich erwarte, dass das Bundesministerium für Gesundheit vor der geplanten Auszahlung hier nachbessert.
Viel wichtiger wäre, insgesamt für Entlastung und eine sichere Versorgungsqualität zu sorgen. Auch hier fragt man sich angesichts des gestern im Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurfs zur PPR 2.0, ob das Ministerium den Ernst der Lage in den Pflegeberufen versteht und warum es die andauernd schlechte Versorgungsqualität in Kauf nimmt. Es fehlen aktuell bereits rund 200.000 Kolleg:innen. Wir wissen, dass der Hauptgrund für den Berufsausstieg die Arbeitsbedingungen sind – man steigt vor allem aus, wenn keine Aussicht auf spürbare Verbesserungen da ist. Das soll mit der PPR 2.0 angegangen werden, aber Lauterbachs Ministerium legt einen Gesetzesentwurf vor, der das Instrument verwässert und stellt es dem Finanzministerium anheim, quasi nach Kassenlage zu entscheiden, ob Patient:innen gut und sicher versorgt werden oder nicht. Das sieht nach Verschiebebahnhof politischer Verantwortung aus, aber nicht nach einer tragfähigen Lösung für die Krankenhausrealität!“
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77


Corona-Bonus

KEINE PRÄMIE FÜR VIELE PFLEGENDE

15.09.2022 / News – Von dem 2020 versprochenen Corona-Bonus für Pflegepersonal in Kliniken und Pflegeheimen haben viele Beschäftigte in Heimen die Sonderzahlung offenbar nicht erhalten. Das geht aus einem bislang noch unveröffentlichten Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) hervor, über den am Donnerstag NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ berichtet haben. Demnach sei das Auszahlungsverfahren fehler- und missbrauchsanfällig.

BRH-KRITIK: MISSBRAUCH WIRD NICHT EFFEKTIV GEGENGESTEUERT

Bis zu 1.500 Euro hatte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) versprochen. Doch zahlreiche Pflegeeinrichtungen hätten „keine Auszahlung der Bundesmittel“ beantragt. Manche Einrichtungsbetreibende hätten die Prämie sogar „zu Unrecht“ auch für sich selbst geltend gemacht.
Dabei teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seinerzeit auf seiner Webseite mit: „Um den vom Bund finanzierten Teil des Bonus zu erhalten, müssen Sie als Beschäftigter nichts tun. Sie erhalten den Bonus automatisch von Ihrem Arbeitgeber. Dieser muss Sie auch über den Bonus informieren.“
Weitere Kritik des BRH: In weiten Teilen sei und werde absehbarem Missbrauch in der Mittelverwendung nicht mit Verfahrensregelungen effektiv gegengesteuert.

HERAUSFORDERUNGEN BLEIBEN AUCH BEIM NEUEN BONUS BESTEHEN

Also auch um die neuerliche Corona-Prämie scheint es nicht besser gestellt zu sein. Mit der im Juni beschlossenen Prämie wollte der neue Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) alles besser machen.
Die Auszahlungen der Prämie an die 1,2 Mio. Beschäftigten soll jedoch nach dem gleichen Muster erfolgen wie in der ersten Runde. Der BRH fürchtet nun nach Angaben des Rechercheverbunds, „dass sich damit die Anfälligkeit des bisherigen Verfahrens für Fehler und Missbrauch“ beim Pflegebonus fortsetzt.
Gleichwohl hielt der GKV-Spitzenverband im Juli fest, dass die Einrichtungen gesetzlich verpflichtet seien, die Prämie spätestens bis 31. Dezember an die Beschäftigten weiterzugeben.

KRITIK VOM PFLEGERAT

Bereits im Frühjahr hatte der Deutsche Pflegerat die „viel zu geringe“ Prämie und die geplante Aufteilung kritisiert. Sie sei „völlig unverständlich und durch nichts gerechtfertigt“. Das werde zu einem „enormen Unmut“ vieler professionell Pflegender führen.
Der BRH-Bericht soll den Medienangaben nach im November im zuständigen Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags beraten und erst dann veröffentlicht werden.
Das BMG habe bereits Stellung bezogen und der BRH diese Hinweise berücksichtigt. Das bedeute: Was der Prüfbericht an Kritik enthalte, habe das Ministerium aus Sicht des Rechnungshofs nicht entkräften können.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/keine-praemie-fuer-viele-pflegende


„Gemeinsam für eine sichere Medikation – transparent, digital, einfach“

Berlin – Bei der zentralen Veranstaltung des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) zum Welttag der Patientensicherheit waren sich alle Akteure einig: „Patientensicherheit ist absolut – man kann nicht ein bisschen Patientensicherheit machen“. Am morgigen 17. September begeht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Welttag der Patientensicherheit.
Das Medikationsmanagement in Kliniken, aber auch in der ambulanten Versorgung ist ein Hochrisikobereich. Darüber waren sich die Expertinnen und Experten bei der zentralen Veranstaltung zum Welttag der Patientensicherheit einig. Der Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach betonte in seinem Grußwort, dass Patientensicherheit die Voraussetzung für die Resilienz des Gesundheitssystems sei. Eine der Lehren aus der Corona-Pandemie sei, dass diejenigen Gesundheitssysteme im Schutz der Folgen der Pandemie besonders erfolgreich gewesen sind, in denen das Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitssystem besonders ausgeprägt ist. Patientensicherheit sei darin ein wesentlicher Pfeiler. Diese Erkenntnis müsse man weiter nutzen. Vor allem die Patientensicherheit sei aus seiner Sicht der wichtigste Bestandteil in Sachen sichere Medikation. Er untermauerte dies in Anbetracht von 250.000 Krankenhauseinweisungen pro Jahr, die auf Medikationsfehlern resultieren würden. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit sei wichtig, so der Minister.
Die Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V., Dr. Ruth Hecker, wies darauf hin, dass die Aufnahme von Patientensicherheit als zentrales Entscheidungskriterium auf politischer Ebene zur Chefsache erklärt werden müsse und bedankte sich bei Bundesminister Lauterbach für sein nachhaltiges Engagement dafür. Die Lehre aus der Pandemie zeige, dass die Entscheidung, Patientensicherheit auf Leitungsebene in die Planung und Organisation einzubeziehen, mehr Sicherheit im Gesundheitswesen zum Wohle von Patientinnen und Patienten und zum Wohle des medizinischen Personals bedeute. Die Forderung nach einem nationalen Aktionsplan Patientensicherheit wurde vom Publikum nachdrücklich unterstützt. Die Durchführung des Welttags der Patientensicherheit diene vor allem der Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit zum Thema Patientensicherheit und in diesem Jahr speziell zur Medikationssicherheit. Ein weiterer Punkt sei die Förderung der Interaktion zwischen Gesundheitsfachpersonal und Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen zum Thema Medikation.
Die Referierenden und Teilnehmenden der Podiumsdiskussion kamen aus allen Bereichen des Gesundheitssystems: gematik, ABDA, Bundesärztekammer, vfa, Arzneimittelkommission, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, Vertreter der Krankenkassen. Nahezu alle Akteure des Gesundheitssystems waren bei der vom Aktionsbündnis Patientensicherheit ausgerichteten Veranstaltung vertreten. Das Publikum nahm regen Anteil an den Diskussionsrunden. Die Podiumsdiskussion, drehte sich vor allem um mehr Sicherheit durch digitale Unterstützung. Eine spannende Frage an die Runde war: „Welche Barrieren müssen wir überwinden, damit die Digitalisierung im Medikationsprozess einen großen Schritt machen kann?“
Der Hinweis auf die Verbesserung der Qualität und Sicherheit der Arzneimitteltherapie sowie bei der Erhöhung der Effizienz wurde nachdrücklich betont. Insbesondere die elektronische Patientenakte, der elektronische Medikationsplan oder das digitale Rezept sind aus Sicht der Akteure wichtige digitale Werkezeuge, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu stärken und damit die Zahl der Krankenhauseinweisungen aufgrund von Fehlmedikationen zu reduzieren. Der Abbau von Barrieren bezog sich auf das Medikationsmanagement. Den logistischen Prozess unterstützen könnten Stationsvorräte von Arzneimitteln in Kliniken, die automatisch nachgefüllt werden, Bestellungen an die Krankenhausapotheke, die direkt aus der Verordnung abgewickelt werden können, Robotik-gestützte Systeme, die im Hintergrund nicht nur zu mehr Effizienzen führen, sondern aufgrund der individuellen Zusammenstellung und Kontrolle Medikationsfehler minimieren helfen.
Publikum, Referenten und Veranstalter waren sich am Ende des Tages einig, dass nur gemeinsam die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert werden könne. Der selbstverständliche Umgang und Einsatz mit digitalen Elementen im Bereich der Gesundheitsversorgung müsse für mündige, informierte Patientinnen und Patienten und für die Versorgenden hergestellt werden. Damit Patientinnen und Patienten wie auch das Gesundheitspersonal mühelos durch die Gesundheitsversorgungswelt navigieren könnten.
Ansprechpartnerin beim Aktionsbündnis Patientensicherheit: Melanie Hansen, Alte Jakobstraße 81, 10179 Berlin, Tel.: +49 30 3642816-27, hansen@aps-ev.de , www.aps-ev.de


Jahrestagung der Nationalen Demenzstrategie

BZgA stellt neue Ratgeber zum Thema Demenz vor

Zur Woche der Demenz vom 19. bis 25. September 2022 und dem Welt-Alzheimertag am 21. September 2022 präsentiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) neue Materialien für Betroffene und Angehörige von Menschen mit Demenz. Sie werden bei der Jahrestagung der Nationalen Demenzstrategie am 20. September in Berlin vorgestellt. Die Nationale Demenzstrategie wurde 2019 von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen zu verbessern.
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. und dem „Interdisziplinären Zentrum für Gedächtnisstörungen“ des Universitätsklinikums Köln hat die BZgA in der Faltblattreihe „kompakt.“ fünf Ratgeber aufgelegt. Die Materialien informieren zum Umgang mit der Erkrankung sowie zur Prävention und Früherkennung von Demenz. Ergänzend wurde ein Schulungskonzept zur Demenzprävention erstellt, das im kommenden Jahr erprobt werden soll.
Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit: „1,8 Millionen Menschen in Deutschland sind aktuell an Demenz erkrankt. Bis zum Jahr 2050 könnten 2,8 Millionen Menschen betroffen sein. Hinter dieser Zahl stehen Einzelschicksale. Betroffene und Angehörige brauchen Zuwendung und Rat. Hier setzt das breite Bündnis der Nationalen Demenzstrategie an. Es ermöglicht mehr Teilhabe für Menschen mit Demenz und unterstützt Angehörige. Gleichzeitig soll es dabei helfen, die medizinische und pflegerische Versorgung weiterzuentwickeln und mehr Forschung zu fördern.“
Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA: „Die BZgA-Materialien tragen dazu bei, die Krankheit besser zu verstehen. Darin ermutigen wir Betroffene und Angehörige zu einem offenen Umgang mit Demenz und geben Hinweise für den Alltag oder zu rechtlichen Fragen. Unsere Botschaft lautet: Sie sind nicht allein! Es gibt viele Unterstützungs- und Beratungsangebote für Betroffene und Angehörige.“
Prof. Jessen, Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Uniklinik Köln: „Es wird zunehmend deutlich, dass eine frühzeitige Erkennung von Demenzen möglich ist und positive Effekte auf den Verlauf haben kann. Die Hoffnung für die Zukunft ist, dass frühe und effektive Behandlungen den Krankheitsverlauf nachhaltig verzögern.“
Monika Kaus, 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.: „Viele Menschen haben Angst vor Demenz. Deshalb möchten wir darüber informieren, wie das Risiko einer Demenzerkrankung verringert werden kann. Unsere Schulungen dazu können von Menschen mit einem fachlichen Bezug zu Demenz durchgeführt werden, wie Mitarbeitenden von Alzheimer-Gesellschaften, Pflegestützpunkten, aus der Altenpflege oder dem Sportbereich.“

Die Materialien stehen kostenfrei zum Download im BZgA-Shop bereit:

https://shop.bzga.de/alle-kategorien/gesundheit-aelterer-menschen/
• Demenz Prävention: „DEMENZ VORBEUGEN UND RISIKO SENKEN“
• Demenz Früherkennung: „FRÜH ERKENNEN, FRÜH HANDELN“
• Demenz Diagnose: „DER WEG ZUR DIAGNOSE“
• Demenz Informationen für Betroffene: „DER DIAGNOSE MUTIG BEGEGNEN“
• Demenz Informationen für Angehörige: „ACHTSAM BEGLEITEN“
Weitere BZgA-Informationen zum Thema: www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/gesundheitsthemen/demenz/

Weiterführende Informationen:

www.nationale-demenzstrategie.de/

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 15.09.2022:


Kommt jetzt eine Pflege nach dem Geldbeutel des Bundesfinanzministers?

Deutscher Pflegerat kritisiert Vetorecht des Finanzministeriums bei der Personalbemessung im Krankenhaus

Berlin (14. September 2022, Nr. 28/2022) – Zum heute vom Bundeskabinett genehmigten Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, KHPflEG) gibt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), folgendes Statement ab:
„Der vorliegende Gesetzentwurf lässt enorme Zweifel daran aufkommen, ob das Bundesgesundheitsministerium tatsächlich noch die Fäden und damit die Verantwortung für die kommende Personalbemessung im Krankenhaus in der Hand hält. Die professionell Pflegenden in den Krankenhäusern haben kein Verständnis für weitere Diskussionsrunden innerhalb der Ministerien, darüber, ob das dringend benötigte Pflegepersonal nun eingestellt werden kann oder nicht. Es muss eingestellt werden, denn ansonsten ist die bereits heute stark gefährdete Versorgungssicherheit in der Pflege in Deutschlands Krankenhäusern künftig erst recht nicht mehr gesichert.
Die Profession Pflege benötigt kein weiteres Déjà-vu mehr. Ein Einbezug des Bundesfinanzministeriums bei der Personalbemessung ist nicht akzeptabel. Die Profession Pflege benötigt klare Entscheidungen für bessere Arbeitsbedingungen und das unbedingte Vertrauen darauf, dass diese auch umgesetzt werden. Nur wenn es uns endlich gelingt, dieses Vertrauen auch aufzubauen und zu halten, wird die Abwärtsspirale beim Pflegepersonal auf Dauer gestoppt. Dazu gehören gute Arbeitsbedingungen, die durch eine gute Personalausstattung gesichert werden können. Es muss um Entlastung der Profession und die Sicherung der Versorgung gehen und nicht um die Finanzen.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, zur verbindlichen Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus die PPR 2.0 kurzfristig einzuführen. Der Gesetzentwurf nimmt dies völlig unzureichend auf. Die Chance für eine echte Perspektive für die Profession Pflege wird damit verspielt. Der vorliegende Gesetzentwurf birgt die Gefahr, dass das gesamte Personalbemessungsverfahren verpufft.

Der Gesetzentwurf hat neben dem geplanten Vetorecht des Bundesfinanzministeriums weitere gravierende Mängel. Der Deutsche Pflegerat fordert:
– Die PPR 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 müssen eindeutig benannt werden. Es reicht nicht aus, lediglich auf sie zu verweisen.
– Der Einbezug des Intensivbereichs muss erfolgen.
– Krankenhäuser mit einem abgeschlossenen Entlastungstarifvertrag dürfen nicht von der Pflicht zur Anwendung der Personalbemessung ausgenommen werden.
– Die Abwälzung der Verantwortung für eine angemessene Personalausstattung auf die Krankenhäuser ist nicht sachgerecht. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Refinanzierung des Pflegepersonals aus der PPR 2.0-Berechnung gesichert ist.
– Der Pflegebedarf muss Grundlage zur Bestimmung der Soll-Personalbesetzung sein, so wie dies das Ziel der PPR 2.0 ist. Auch das bleibt im Gesetzentwurf unklar.
– Geschaffen werden muss das unabhängige Institut für die Personalausstattung in der Pflege (InPeP).
– Das Bundesgesundheitsministerium muss bei den Festlegungen zur Zusammensetzung des Pflegepersonals und dessen Qualifikationen zwingend pflegewissenschaftliche Expertise einbeziehen.
– In der Einführungs- und Konvergenzphase des Personalbemessungsverfahrens müssen die Pflegepersonaluntergrenzen beibehalten werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden keine wirklich besseren Arbeitsbedingungen in der Krankenhauspflege kommen. Klar ist, dass der Gesetzentwurf die Prinzipien einer sachgerechten Personalbemessung hinters Licht führt. Die Probleme der Profession Pflege werden erneut nicht ernst genommen. Es fehlt mehr als je zuvor ein Fahrplan zum Personalaufbau und damit zur Sicherung der Patientenversorgung, die eine Staatsaufgabe ist.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Will Lauterbach die Verantwortung abgeben?

DBfK kritisiert Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Berlin, 15. September 2022 – Am 14. September wurde vom Kabinett der Entwurf zum Krankenhauspflegentlastungsgesetz (KHPflEG) beschlossen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert den Gesetzesentwurf als Symptom dafür, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach offenbar den Ernst der Lage in den Pflegeberufen nicht verstanden habe.
Der DBfK hatte bereits zum Referentenentwurf des Gesetzes Stellung bezogen und deutliche Nachbesserungen gefordert. Die PPR 2.0 ist ein Instrument, mit dem mittelfristig eine ausreichende Personalausstattung auf allen bettenführenden Stationen erreicht werden soll. „Die schnelle und konsequente Einführung wäre ein wichtiges Signal in die Berufsgruppe, dass ihre Not verstanden wird, außerdem eine klare Entscheidung für eine bessere Qualität der Versorgung“, erläutert Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK.
Statt nachzubessern hat das Gesundheitsministerium aber den Entwurf noch weiter geschwächt, in dem die Umsetzung der PPR 2.0 nun auch noch mit dem Finanzministerium abgestimmt werden muss.
„Es ist neu, dass der Finanzminister ein Mitspracherecht in Fragen der pflegerischen Versorgung erhält“, konstatiert Bienstein. „Für uns stellt sich die Frage, ob der Bundesgesundheitsminister hier die Verantwortung für eine gute und sichere pflegerische Versorgung abgeben will.“
Der DBfK befürchtet, dass Verbesserungen für professionell Pflegende mit dem Totschlagargument Geldmangel geopfert werden. Das sei ein weiterer Affront gegen die beruflich Pflegenden, durch den man eine weitere Verschärfung des Personalmangels in Kauf nehme. „Der Ernst der Lage scheint immer noch nicht angekommen zu sein: Zu wenig Personal heißt, dass Menschen gefährdet sind, weil Wichtiges nicht gemacht werden kann, Vitalwerte und Medikationen nicht ausreichend überwacht werden können, Überlastung zu Fehlern und weiteren Komplikationen wie Druckgeschwüren führt. Dass eine pflegerische Versorgung mit Würde als erstes unter den Tisch fällt, muss dabei auch allen klar sein“, so Bienstein.
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77


Reaktionen zum Kabinettsbeschluss

„DANN SOLLTEN WIR LIEBER GANZ DIE FINGER VON DER PPR LASSEN“

News des Tages / 15.09.2022 – Am Mittwoch hat das Regierungskabinett den überarbeiteten Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschlossen. Das darin vorgesehene Vetorecht des Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP) in Fragen der Pflegepersonalbemessung kommt nicht gut an – weder in der Profession Pflege noch der übrigen Gesundheitsbranche. Ganz im Gegenteil: Als „nicht akzeptabel“, „gänzlich falsches Signal“ und „fatales Zeichen für das Pflegepersonal“ bewerten die Akteurinnen und Akteure den betreffenden Passus im KHPflEG. Die Pflegepersonalbedarfsbemessung werde ad absurdum geführt.

DPR: FAHRPLAN ZUM PERSONALAUFBAU IN DER PFLEGE FEHLT MEHR DENN JE

Der Gesetzentwurf führe die Prinzipien einer sachgerechten Personalbemessung hinters Licht, kritisierte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler, am Mittwoch. Zur verbindlichen Bemessung des Pflegepersonals im Krankenhaus sollte laut Koalitionsvertrag die PPR 2.0 kurzfristig eingeführt werden. Der jetzige Entwurf nehme dies jedoch völlig unzureichend auf. Die Chance auf eine echte Perspektive für die Profession Pflege werde damit verspielt. „Der vorliegende Gesetzentwurf birgt die Gefahr, dass das gesamte Personalbemessungsverfahren verpufft.“
Vogler habe „enorme Zweifel“ daran, „ob das Bundesgesundheitsministerium tatsächlich noch die Fäden und damit die Verantwortung“ für die Personalbemessung in der Hand halte. Lindners Einbezug in dieser Sache sei „nicht akzeptabel“. Es müsse um Entlastung der Profession und die Sicherung der Versorgung gehen und nicht um die Finanzen. Die Profession Pflege benötige klare Entscheidungen für bessere Arbeitsbedingungen und das „unbedingte Vertrauen darauf, dass diese auch umgesetzt werden“. Mehr als je zuvor fehle jedoch ein Fahrplan zum Personalaufbau und damit zur Sicherung der Patientenversorgung, die eine Staatsaufgabe sei.

DBFK: WEITERER AFFRONT GEGEN BERUFLICH PFLEGENDE

Statt nachzubessern, habe Lauterbach den Entwurf weiter geschwächt, bemängelte die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), Christel Bienstein, am Donnerstag. Sie fürchte, dass Verbesserungen für professionell Pflegende „dem Totschlagargument Geldmangel“ zum Opfer fallen. Das sei ein „weiterer Affront gegen die beruflich Pflegenden“. Eine weitere Verschärfung des Personalmangels nehme Lauterbach billigend in Kauf.
„Der Ernst der Lage scheint immer noch nicht angekommen zu sein: Zu wenig Personal heißt, dass Menschen gefährdet sind, weil Wichtiges nicht gemacht werden kann, Vitalwerte und Medikationen nicht ausreichend überwacht werden können, Überlastung zu Fehlern und weiteren Komplikationen wie Druckgeschwüren führt. Dass eine pflegerische Versorgung mit Würde als erstes unter den Tisch fällt, muss dabei auch allen klar sein.“

MAI: MITBESTIMMUNG LINDNERS IST EIN ABSOLUTES NO-GO

Auch die Pflegekammer Rheinland-Pfalz hält die Eingriffsmöglichkeiten des Bundesfinanzministers bei der Bestimmung von Pflegebedarf, Zahl der einzusetzenden Pflegefachpersonen und Zusammensetzung des Pflegepersonals im Krankenhaus für „gefährlich für die pflegerische Versorgung“. Lindners Mitbestimmung sei ein „absolutes No-Go“. Die Situation auf den Stationen in wirtschaftlich schwierigen Situationen verschärfe sich noch weiter, wenn Pflege nicht am Bedarf, sondern je nach Haushaltslage entschieden werde. Pflegekammerpräsident Markus Mai forderte: „Am besten streichen Sie den Passus ganz aus Ihrem Gesetzentwurf.“ Die Regelung dürfe so nicht in Kraft treten. „Dann sollten wir lieber ganz die Finger von der PPR lassen.“
Für die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) handelt es sich um einen „beispiellosen Tabubruch in der Krankenhausfinanzierung“. Das Schlimmste sei zu befürchten: eine „völlige Wirkungslosigkeit des Bemessungsverfahrens“. In einem Positionspapier der VdPB äußert diese, ähnlich wie Vogler, „erhebliche Zweifel am Willen und der Fachkompetenz“ des Bundesgesundheitsministeriums.

KASSEN POCHEN AUF PEPIK

Der GKV-Spitzenverband warnte am Mittwoch: „Dass der Bundesfinanzminister über den Pflegepersonalbedarf im Krankenhaus mitentscheiden darf, birgt die Gefahr, dass zukünftig bei einer angespannten Haushaltslage beim Personalbedarf der Rotstift angesetzt wird.“
Die geplante PPR 2.0 werde – ob mit oder ohne Finanzvorbehalt – die Ziele einer vollständigen, einheitlichen und digitalen Pflegepersonalbemessung auf Grundlage von Pflegediagnosen und Pflegeleistungen nicht erfüllen. Modern und nachhaltig die Pflege zu stärken, sei nur möglich mittels „Personalbemessung der Pflege im Krankenhaus“, kurz PePiK.

UMFASSENDE KRANKENHAUSSTRUKTURREFORM NÖTIG

Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) spricht von einem „fatalen Zeichen für das Pflegepersonal“. Eine Pflege nach Kassenlage sei ein Angriff auf das Solidarsystem. Die Menschen müssten auf eine Pflege vertrauen können, die sich nach ihrem Bedarf und nicht am guten Willen eines Finanzministers ausrichte. kkvd-Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin betonte: „Nur eine bedarfsgerechte Personalausstattung entlastet das Pflegepersonal und sorgt für mehr Patientensicherheit.“
Die Pflegepersonalbedarfsbemessung werde „ad absurdum“ geführt, schloss sich der Verband der Universitätsklinika Deutschlands an. Deren erster Vorsitzender Jens Scholz sagte: „Wir müssen ganzheitlich denken und Strukturen verändern.“ Eine umfassende Krankenhausstrukturreform sei die „einzige Lösung“.

LAUTERBACH BLEIBT ENTSPANNT

Gesundheitsminister Lauterbach findet das Vetorecht des Finanzministers nicht so prekär. Schließlich müsse er sich bei Investitionen aus dem Bundeshaushalt sowieso mit Lindner abstimmen. Die Erprobungsphase für die PPR 2.0 soll im Januar 2023 in ausgewählten Kliniken starten. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann scharf gestellt und sanktioniert werden.
Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/mai-dann-sollten-wir-lieber-ganz-die-finger-von-der-ppr-lassen


Diakonische Fachverbände appellieren an den Bundesrat

Keine Testpflicht und Hygienebeauftragte für die Behindertenhilfe und Pflege

Berlin, den 15. September 2022 – Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) und Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) halten den Entwurf zur Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes für nicht zielführend. Die erheblichen personellen Mehraufwände bringen die unter dem Fachkraftmangel leidenden Einrichtungen an die Grenzen der Leistungskapazität.
Konkret wenden sich DEVAP und BeB gegen die geplante Regelung, dass Beschäftigte in Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe dreimal pro Woche überwacht getestet werden müssen. Die durch Corona belasteten Beschäftigten in den Einrichtungen müssen endlich entlastet werden. Pfarrer und Vorstandsvorsitzender des BeB Frank Stefan bittet den Bundesrat die Zustimmung zur Testpflicht zu verweigern und sagt: “Durch die Maskenpflicht besteht ein wirksamer Schutz gegen die Ansteckung und alle Beschäftigten lassen sich beim Auftreten von Symptomen testen. Dies dreimal die Woche, und zwar ausschließlich von den Beschäftigten zu fordern geht mit enormem Aufwand, weniger verfügbarer Arbeitszeit und Kosten einher, die der Behindertenhilfe nicht erstattet werden. Es gibt sehr gute Erfahrungen mit der Option der Selbsttests für diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz nachgewiesen haben. Diese ermöglichen bei gutem Monitoring eine höhere Akzeptanz, vernünftige Schichtwechsel und eine Risikominimierung, da die Tests bereits vor dem Eintreffen am Arbeitsplatz erfolgen.“
Auch die Einführung von Hygienebeauftragten bedeutet vor allem eins: mehr personeller und Dokumentationsaufwand. Denn Hygienebeauftragte sollen verantwortlich sein für die Einhaltung der Hygienepläne und die Gewährleistung der Abläufe bei Impfungen, Testungen und der Versorgung mit antiviralen Therapeutika. “Seit Beginn der Corona Pandemie gehen die Einrichtungen verantwortlich mit dem Gesundheitsschutz der von ihnen betreuten Menschen um”, sagt Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. Und weiter betont er: “anstatt die Einrichtungen personell und organisatorisch zu entlasten, belastet eine weitere bußgeldbewehrte Beauftragung die Beschäftigten und Einrichtungen zusätzlich. Wieder ein Gesetz, bei dem offensichtlich nicht diejenigen vorher gefragt wurden, die es betrifft. Wir fordern zum wiederholten Male die aktive Beteiligung der Pflege bei den Entscheidungen zum Infektionsschutz,” so Wesemann weiter. Der BeB und DEVAP weisen auch darauf hin, dass für die Versorgung mit antiviralen Therapeutika Haus- und Fachärzte zuständig sind.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) und Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP)


BUNDESARBEITSGERICHT:

VER.DI AUCH IN PFLEGEBRANCHE TARIFFÄHIG

14. Sep 2022 | News – Die Gewerkschaft ver.di darf auch ohne eine große Zahl an Mitgliedern in der Pflegebranche Tarifverträge abschließen. Denn ist die Gewerkschaft insgesamt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs als tariffähig anzusehen, gelte das auch für einzelne Branchen, in denen sie weniger stark ist, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (AZ: 1 ABR 24/21).
Im Streitfall hatte der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) beantragt, die Gewerkschaft ver.di für die Pflegebranche außerhalb von Krankenhäusern als nicht tariffähig erklären zu lassen. Zwar verfüge ver.di über etwa 1,9 Millionen Mitglieder, nur ein kleiner Teil davon sei aber in der Pflegebranche tätig, argumentierte der Arbeitgeberverband. Die Gewerkschaft sei in diesem Bereich nicht ausreichend mächtig und damit nicht tariffähig. Tarifverträge dürfe sie damit in der Pflegebranche nicht abschließen.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wies den Antrag des AGVP ab, ver.di für die Pflegebranche für tarifunfähig erklären zu lassen. Die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde hatte auch vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Die Gewerkschaft sei angesichts ihrer Mitgliederzahl, der Organisationsstruktur und Durchsetzungskraft tariffähig. Maßgeblich sei eine Gesamtbetrachtung. Der beanspruchte Zuständigkeitsbereich von ver.di – etwa für Medien, öffentliche Dienste, Verkehr oder auch für das Gesundheitswesen – sei „einheitlich und unteilbar“. Damit dürfe ver.di auch in der Pflegebranche Tarifverträge abschließen

Monitoring Pflegepersonal Baden-Württemberg

Köln, den 13. September 2022 – Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) startet in Baden-Württemberg eine landesweite Befragung der Bildungseinrichtungen, ambulanten Dienste, teil-/vollstationären Einrichtungen sowie Krankenhäuer und Rehabilitationskliniken zur regionalen Versorgung in der Pflege Im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg führt das DIP im Verbund mit AGP Sozialforschung im FIVE e.V. erstmals das Monitoring Pflegepersonal Baden-Württemberg durch. Das Monitoring fokussiert das Thema der Personalsicherung in der Pflege.
„Nur auf der Basis verlässlicher Daten lassen sich regionale Besonderheiten und die sehr heterogenen Entwicklungen in den Versorgungssektoren in Baden-Württemberg bewerten“, so Prof. Isfort, Leiter der Studie. „Mit der Studie sollen für die Praxis, die Träger, Verbände und Politik Grundlagen geschaffen werden, um eine regionale Versorgung sicher und zukunftsfest anbahnen zu können.“
Am 12. September erhielten alle ambulanten Dienste, teil-/vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen per Post einen ministeriellen Aufruf zur Teilnahme, zusammen mit Informationen sowie Zugängen zu den jeweiligen Befragungen.
Bei den Online-Befragungen handelt es sich um eine landesweite Vollerhebung.
Ziel dieser freiwilligen und anonymen Befragungen ist es, umfassende Angaben sowie Einschätzungen zum zukünftigen Personal- und Ausbildungsbedarf des Pflegebereichs in Baden-Württemberg zu erhalten. Im Monitoring erfolgt eine sektorenübergreifende und regional differenzierte Betrachtung der Versorgungssicherheit in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg.
„Neben der Analyse zahlreicher Daten, wie der regionalen demografischen Entwicklung, der Entwicklung der Pflegeinfrastruktur, der Beschäftigung, der Ausbildung und der Anwerbung ausländischer Pflegekräfte sind insbesondere die Einschätzungen der Expertinnen und Experten vor Ort von großer Bedeutung“, betont Prof. Isfort. “Wir hoffen auf eine große Beteiligung der Einrichtungen, damit wir differenzierte Aussagen und regionale Berechnungen vornehmen können.“
Noch dieses Jahr wird ein Bericht veröffentlicht, der für die Landespolitik wie auch für die entscheidungstragenden Personen im Feld Informationen zur regionalen Versorgungssicherheit beinhaltet. Die Ergebnisse der Befragungen fließen in den Bericht ein und werden allen interessierten Personen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Weitere Infos zum Projekt erhalten Sie auch unter: https://www.dip.de/
Quelle: PM DIP, 13.09.2022


Deutscher Pflegetag 2022

6. + 7. Oktober 2022, CityCube Berlin

Infos unter:
www.deutscher-pflegetag.de
Wir freuen uns, Sie vor Ort oder virtuell in und aus Berlin begrüßen zu dürfen. Spannende Vorträge, wegweisende Diskussionen und inspirierende Personen aus Pflege, Politik und Gesellschaft erwarten Sie! Machen Sie auch ihre Kollegen und Kolleginnen darauf aufmerksam!