ADS-Wocheninformation 01.08.2022

ADS-Wocheninformation 01.08.2022

Übergabe

Der Podcast für die Pflege

PU032 – Der Tarifvertrag Entlastung / Pflegekammer in Berlin


Berichte zum COVID-Impfstatus in der Pflege veröffentlicht

Der erste Bundesbericht sowie die ersten 16 Länderberichte zum COVID-Impfstatus in stationären Pflegeeinrichtungen liegen vor. Sie zeigen eine erhebliche Bandbreite zwischen den Einrichtungen und einzelnen Länderquoten. Diese entsprechen weitgehend den Unterschieden der allgemeinen Impfquoten in den Ländern. Es wird auch deutlich, dass zwar viele Pflegebedürftige bereits eine 4. Impfung erhalten haben, aber nur wenige Beschäftigte, obwohl diese Impfung bereits seit Februar auch seitens der STIKO für Pflegekräfte empfohlen ist. Die weiteren Ergebnisse finden Sie in den Berichten, die auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. MEHR ERFAHREN

Quelle: Pflegenetzwerk Deutschland, 29.07.2022


Pflegestärke –

Der Kammerpodcast für NRW

Diesmal sprachen wir mit Sebastian Tensing üder das spannende Thema „ver.di & Pflegekammer: wie funktioniert das?“. Herr Tensing ist über eine ver.di-Liste in die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz gewählt worden und dort als Vorstandsmitglied tätig. REINHÖREN

Quelle: NL Pflegekammer NRW, 29.07.2022


Klimaschutz in der Altenhilfepflege:

Refinanzierung sichern und Pflegebedürftige nicht belasten

Anlässlich des weltweiten Erdüberlastungstags (Earth Overshoot Day) fordern der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) die Refinanzierung von Maßnahmen zum Klimaschutz, um Nachhaltigkeit in der Altenhilfe flächendeckend zu verankern.

Berlin/Freiburg, 28.07.2022 | „Mit dem von Diakonie und Caritas erklärten Ziel der Klimaneutralität sind die Träger der Langzeitpflege zur besonderen Verantwortung für die Welt von morgen aufgerufen“, so Wilfried Wesemann, Vorstandsvorsitzender des DEVAP e.V. „Ob Gebäude, Fahrzeuge oder Lebensmittel: Einrichtungen und Dienste der Langzeitpflege bieten ein großes Potential, um den CO2-Ausstoß zu verringern. Umso wichtiger ist es, sie bei den notwendigen Maßnahmen zu unterstützen, indem die Gemeinwohlökonomie künftig bundesweit stärker im Fokus ist und der Klimaschutz in den Sozialgesetzbüchern verankert und refinanziert wird.“

„Unsere Mitglieder haben als gemeinnützige Träger nicht ausreichend Reserven, um Investitionen, wie etwa energetische Gebäudesanierungen, zu finanzieren. Es ist für uns auch keine Lösung, die höheren Kosten auf die Pflegebedürftigen abzuwälzen“, stellt die VKAD-Vorstandsvorsitzende Eva-Maria Güthoff klar. „Die für den Klimaschutz notwendigen Investitionen müssen in den Pflegesatzverhandlungen dringend berücksichtigt werden“, fordert Güthoff und nennt ein Beispiel: „Eine Einrichtung erzeugt auf ihrer Dachfläche eigenen günstigen Ökostrom. Die dafür getätigten Kosten müssen ihr in der Refinanzierung anerkannt werden. Erzielte Einsparungen dürfen nicht angerechnet werden, sondern sollten für weitere Maßnahmen der Klimasanierung zur Verfügung gestellt werden. Innovatives Wirtschaften im Sinne des Klimaschutzes darf nicht bestraft werden.“

Hintergrund: Der Erdüberlastungstag (Earth Overshoot Day) wird jährlich vom Global Footprint Network ausgerufen. Er markiert das Datum, an dem so viele Ressourcen verbraucht worden sind, wie der Planet in einem Jahr ausgleichen kann. Global betrachtet fällt dieser Tag im Jahr 2022 auf den 28. Juli. Für Deutschland galt der Tag bereits am 4. Mai 2022.

Über VKAD und DEVAP: Die beiden großen kirchlichen Fachverbände für Altenarbeit und Pflege DEVAP und VKAD setzen sich auf Bundesebene seit Jahrzehnten für die Belange der Altenhilfe in Deutschland ein. Die Bundesfach­verbände vertreten über 2.200 stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, über 1.500 ambulante gesundheits- und sozial­pflegerische Dienste, rund 200 Pflegeschulen und damit rund ein Drittel aller Ausbildungsplätze bundesweit sowie zahlreiche Altentagesstätten, Initiativen und Selbsthilfegruppen.

Quelle: DEVAP-VKAD-Pressemitteilung, 28.07.2022


Ich will mich auf Corona testen – wann, wo und wie?

Hier erfahren Sie, welcher Corona-Test sich für welche Situation eignet und was in der aktuellen Testverordnung steht   Zum Artikel

Quelle: NL Zusammen gegen Corona, 28.07.2022


DKG zur Ausbildungsstatistik

Fünf Prozent mehr Pflege-Azubis müssen für alle Akteure des Gesundheitswesens Ansporn sein

28. Juli 2022 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht angesichts steigender Auszubildendenzahlen in der Pflege einen positiven Trend und fordert weitere entschiedene politische Schritte, um noch mehr Menschen für den Beruf zu gewinnen.

„Fünf Prozent mehr Auszubildende als im Vorjahr haben 2021 eine Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. -fachmann begonnen. Das ist eine sehr gute Nachricht, die zeigt, dass der Pflegeberuf attraktiv ist und die Krankenhäuser als Ausbildungsbetriebe mit ihren Anstrengungen zur Reduzierung des Fachkräftemangels erfolgreich sind. Bei allen Herausforderungen suchen mehr junge Menschen nach einem sinnvollen Beruf mit hervorragender Sicherheit und deutlich steigendem Gehalt. Das muss uns aber zugleich Ansporn sein, als Krankenhäuser immer weiter daran zu arbeiten, sehr gute Arbeitgeber zu werden und zu sein. Aber dafür benötigen wir auch passende Rahmenbedingungen, die von allen Akteuren des Gesundheitssystems geschaffen werden müssen. So dürfen sich die Kassen nicht weiter dem Abschluss von Pflegebudgets und der damit verbundenen Refinanzierung der Pflegepersonalkosten verweigern und gleichzeitig die Pflegekräfte mit immer mehr Bürokratie belasten. Und die Politik muss sich entscheiden, ob sie die Pflege stärken oder, wie jetzt im GKV-Stabilisierungsgesetz vorgesehen, schwächen möchte“, erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß.

20 Prozent der Auszubildenden waren 2021 30 Jahre und älter, sieben Prozent sogar mindestens 40 Jahre alt. „Die Corona-Pandemie und die mediale Präsenz der Pflege haben offenbar vielen die Bedeutung dieses Berufs wieder ins Bewusstsein gerufen. Es ist sehr erfreulich, dass sich offenbar auch viele berufserfahrene Menschen in die Pflege umorientieren und darin eine erfüllende Tätigkeit sehen. Nun müssen wir auch dafür sorgen, dass diese Pflegekräfte im Idealfall bis zum Rentenalter bei uns in Vollzeit arbeiten können. Dafür braucht es bessere Arbeitsbedingungen und natürlich auch bessere Gehälter. Das höhere Einstiegsalter zeigt uns auch, dass die Anstrengungen vieler Krankenhäuser richtig sind, Pflegekräfte nach einem Berufswechsel zurückgewinnen zu wollen. Damit das funktioniert, müssen wir aber den Kreislauf aus zu wenigen Kolleginnen und Kollegen und zu viel Arbeit für den Einzelnen durchbrechen. Das von ver.di, Pflegerat und DKG gemeinsam entwickelte Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument PPR 2.0 nach vielen Jahren nun endlich einzuführen, ist ein erster politischer Schritt in die richtige Richtung. Die Lösung des Pflegepersonalmangels bleibt eine der größten Herausforderungen der Gesundheitspolitik“, sagt Dr. Gerald Gaß.

Quelle: Pressemeldung DKG; https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/fuenf-prozent-mehr-pflege-azubis-muessen-fuer-alle-akteure-des-gesundheitswesens-ansporn-sein/


Prof. Klie: Eine suffiziente Pflegeberatungsinfrastruktur aufbauen

27. Juli 2022 | Politik – Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die sich beraten lassen, nehmen wesentlich mehr und selbstverständlicher Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Grundsätzlich müsse die Pflegeberatung im Zusammenwirken von Bund, Ländern, Kommunen und Kassen weiterentwickelt und neu strukturiert werden, kommentiert Prof. Dr. Thomas Klie in Häusliche Pflege.

In der Praxis sieht es laut Prof. Dr. Thomas Klie so aus, dass die meisten Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, auf eine professionelle Pflegeberatung verzichten und sich stattdessen Rat und Unterstützung durch Freunde, An- und Zugehörige holen. Zudem, so unterstreicht der Pflegerechtler in der aktuellen Juli-Ausgabe von Häusliche Pflege, sei eine professionelle Pflegeberatung auch keineswegs überall und in gleicher Güte verfügbar. Sie liege immer noch überwiegend in der Hand der Pflegekassen, die ihrem Auftrag dort nur begrenzt nachkämen.

Daher gelte es, eine suffiziente, Care und Case Management-basierte Pflegeberatungsinfrastruktur aufzubauen. Häufig seien es nämlich Unwissen und fehlende Informationen über technische und andere Hilfsmittel, die dazu führen könnten, dass die inneren und sozialen Barrieren für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen ohne externe Unterstützung nicht überwunden werden.

„Implementierung in der Fläche“

Es gebe durchaus gute Beispiele, wie Pflegeberatung suffizient und verwoben mit kommunaler Alten- und Pflegeplanung umgesetzt werden könne. Doch diese Leuchtturmprojekte dürften nicht einsame Leuchttürme bleiben. Prof. Klie: „Sie brauchen die Verbreitung und Implementierung in der Fläche. Dies wird nur gelingen, wenn auch die Pflegeberatung im Zusammenwirken von Bund, Ländern, Kommunen und Kassen weiterentwickelt und neu strukturiert wird.“

Quelle: https://www.haeusliche-pflege.net/artikel/2022/7_2022/prof-klie-eine-suffiziente-pflegeberatungsinfrastruktur-aufbauen?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=AHI_HP_NL_20220728_Heft


Bund und Länder verhandeln über Pädiatrie

Bundeskabinett billigt Lauterbachs GKV-Entwurf

Notfallversorgung / 27.07.2022  – Das Bundeskabinett hat Karl Lauterbachs Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz abgenickt. Der Gesundheitsminister hatte den Entwurf vor drei Wochen publiziert – und daraufhin vom Koalitionspartner FDP heftige Kritik geerntet. Doch am Ende setzte sich der Minister durch. Keine substanziellen Änderungen habe es gegeben, so Lauterbach. Es bleibt dabei, dass die forschenden Pharmahersteller zur Kasse gebeten werden und die Vergütung von Neupatienten der niedergelassenen Ärzte zurückgenommen wird. Auch die Änderungen am Pflegebudget werden kommen: Ab 2024 dürfen Kliniken dann keine „Sonstigen Berufe“ mehr ins Pflegebudget einpreisen. Diese Änderung verhindere eine „Doppelfinanzierung der Pflege“, bekräftigte Minister Lauterbach. Das Einsparungspotenzial durch diese Änderung liege bei 375 Millionen Euro. Kritik erntete der Minister von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Die geplante Kürzung basiert lediglich auf den Behauptungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, dass es nach der Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen in Pflegebudgets eine angebliche Doppelfinanzierung gäbe“, so DKG-Chef Gerald Gaß.

Bund-Länder-Kommission berät über Geburtshilfe

Der Gesundheitsminister, der mit dem GKV-Gesetz alle Stakeholder des Gesundheitswesens zur Kasse bittet, betonte in Bezug auf Kliniken: „Bei Krankenhäusern sind Spareffekte kaum noch zu realisieren. Sie sind durch die Pandemie hohen Belastungen ausgesetzt und haben jetzt zusätzlich mit den Gaspreisen zu kämpfen.“ Der Minister unterstrich außerdem: „Wir sind uns alle einig, dass im Krankenhaussektor sehr große Reformen nötig sind.“ Am morgigen Donnerstag tagt deshalb erstmals die im Koalitionsvertrag angekündigte Bund-Länder-Kommission. Verhandelt wird über die Reformvorschläge zur Pädiatrie, die eine von Lauterbach eingesetzte Regierungskommission konzipiert hat. Hauptaugenmerk dürfte bei den Verhandlungen zwischen Bund und Länder auf der Finanzierung liegen. Denn ob die rund 400 Millionen Euro zusätzlich für Pädiatrie und Geburtshilfe von den Ländern, vom Bund oder den Kassen kommt, ist strittig. Lauterbach sagte, er habe „sehr positive Reaktionen aus von den Abteilungsleitungen der Gesundheitsministerien“ zu den Reformvorschlägen erhalten.

Die Bund-Länder-Kommission komme immer dann zusammen, wenn Reformvorschläge der Regierungskommission auf dem Tisch liegen, so Lauterbach. Als nächstes stehen die ambulante Notfallversorgung und die Vorhaltefinanzierung von Krankenhäusern oben auf der Agenda.

Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/46153-bundeskabinett-billigt-lauterbachs-gkv-entwurf


Jeder fünfte Jugendliche findet den Pflegeberuf gut

Besonders unter Hauptschülern ist der Beruf beliebt, wie eine Umfrage in Nordrhein-Westfalen ergeben hat. Ein weiteres Ergebnis: Um mehr Gymnasiasten für den Beruf zu gewinnen, wäre es wichtig, den hohen Anspruch der Ausbildung zu betonen  Mehr erfahren

Quelle: Pflegebrief NL, 27.07.2022


Statistisches Bundesamt

Geringerer Ausbildungszuwachs als angenommen

26.07.2022 / News – Die Zahl der Auszubildenden zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann ist geringer als bislang angenommen. 2021 haben rund 56.300 Auszubildende eine Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann begonnen (Stichtag 31.12.2021). Dies sind 5 % mehr Ausbildungen als 2020. Diese Daten gab das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden am Dienstag bekannt.

Destatis revidierte damit vorläufige Daten von Ende März, wonach 61.458 Personen im Jahr 2021 ihre Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann begonnen hätten. Der Ausbildungszuwachs hätte demnach im Vergleich zum Vorjahr bei 7 % gelegen. Nach unten korrigiert wurde auch die Gesamtzahl der Auszubildenden: Am 31. Dezember 2021 hätten sich demnach 102.900 Personen in der Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann befunden – nicht 105.006 laut der Angabe von Ende März.

Mehr ältere Auszubildende

Den neuen Daten zufolge sei 2021 beinahe jede fünfte Ausbildung (10 200 bzw. 18 %) zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann erst im Alter ab 30 Jahren aufgenommen worden, 2020 habe der Anteil bei 17 % gelegen. 4.000 bzw. 7 % der Ausbildungen seien 2021 sogar erst im Alter ab 40 Jahren begonnen worden (2020: 7 %).

Frauen- und Teilzeitanteil unverändert

Destatis teilte weiter mit, dass v. a. Frauen die Ausbildung wählten: 76 % (42.500) der Auszubildenden seien weiblich. Im Vorjahr habe der Frauenanteil ebenfalls bei 76 % gelegen (40.600). Keine Veränderung auch beim Anteil der Teilzeitausbildungen: Dieser habe laut Destatis unverändert bei 1 % gelegen (2021: 600; 2020: 500).

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/geringerer-ausbildungszuwachs-als-angenommen


G-BA passt HKP-Richtlinie an:

Mehr Befugnisse für Pflegefachkräfte

25. Jul 2022 | News – Qualifizierte Pflegefachkräfte in der häuslichen Krankenpflege können künftig mehr Verantwortung tragen. Sie dürfen bei bestimmten medizinischen Maßnahmen eigenständig entscheiden, wie oft und wie lange diese eingesetzt werden sollen, wenn die ärztliche Verordnung dazu keine Vorgaben macht. Für diesen Schritt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21. Juli den Weg frei gemacht und die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) angepasst.

Welche Leistungen sich für eine eigenständige Entscheidung von qualifizierten Pflegefachkräften im Hinblick auf Dauer und Häufigkeit eignen, ist künftig in der HKP-Richtlinie aufgeführt. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen bei der Stomabehandlung oder beim Versorgen von akuten Wunden. Die Richtlinie listet quantitative Orientierungswerte für die Häufigkeit und Dauer von Maßnahmen bezogen auf den Regelfall auf – von ihnen können die verordnenden Ärztinnen und Ärzte und nunmehr ggf. auch die Pflegefachkräfte abweichen, wenn das im Einzelfall notwendig ist. Bereits bisher sieht die Richtlinie einen regelmäßigen Austausch zwischen Pflegefachkräften und den verordnenden Ärztinnen und Ärzten vor. Dieser Austausch soll nun intensiviert werden und erfolgt bei Leistungen mit erweiterter Pflegeverantwortung der Pflegefachkraft regelmäßig. Das grundsätzliche Verfahren bei der häuslichen Krankenpflege – Verordnung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie die Genehmigung durch die Krankenkasse – ist von den neuen Befugnissen für Pflegefachkräfte nicht betroffen. Allerdings werden die Krankenkassen den Pflegedienst als möglichen Adressaten zukünftig in den Austausch zum Genehmigungsverfahren mit einbinden.

Welche Qualifikationen Pflegefachkräfte für diese neue Kompetenzerweiterung haben sollen, werden künftig entsprechende Rahmenempfehlungen zwischen Krankenkassen und Pflegeverbänden vorgeben. Da bei der heutigen Entscheidung diese Rahmenempfehlungen noch nicht vorlagen, ist der G-BA von diesen Überlegungen als Mindestvoraussetzung für eine gute Versorgung ausgegangen: Die fachlichen Anforderungen für die beschriebene eigenständige Tätigkeit sind nur erfüllt, wenn die Pflegefachkräfte eine mindestens 3-jährige Ausbildung vorweisen und einschlägige Berufserfahrung besitzen.

Sofern das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände hat, werden die Änderungen an der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Mit seinem Beschluss vom 21. Juli 2022 setzt der G-BA einen Auftrag des Gesetzgebers aus dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) um. Durch den Kompetenzzuwachs im Bereich der häuslichen Krankenpflege hofft der Gesetzgeber, dass der Pflegeberuf attraktiver wird.

Quelle: https://www.haeusliche-pflege.net/artikel/2022/7_2022/gba_aendert_hkp_richtlinie_mehr_kompentenzen?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=AHI_HP_NL_20220726


Veranstaltungen und Sonstiges

 

Digitales DEVAP- Werkstattgespräch „Internationale Ausbildung als eine Strategie zur Sicherung des Pflegefachpersonals“

am 27.09.2022 von 10:00 bis 12:30 Uhr; Anmeldungen sind jetzt online oder unter Verwendung des Flyers möglich.

 

Zweites digitales Werkstattgespräch „Aufbruch ins Digitale – Best-Practice-Projekt zur digitalen Pflegedokumentation ambulant“

am 28.10.2022 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Hamburg; Anmeldungen sind jetzt online oder unter Verwendung des Flyers möglich.

 



Deutscher Pflegetag 2022

6. + 7. Oktober 2022, CityCube Berlin

Infos unter:
www.deutscher-pflegetag.de
Wir freuen uns, Sie vor Ort oder virtuell in und aus Berlin begrüßen zu dürfen. Spannende Vorträge, wegweisende Diskussionen und inspirierende Personen aus Pflege, Politik und Gesellschaft erwarten Sie! Machen Sie auch ihre Kollegen und Kolleginnen darauf aufmerksam!