DPR: G-BA sichert durch vollwertigen Einbezug der Profession Pflege die Versorgungssicherheit
Deutscher Pflegerat widerspricht Äußerungen des G-BA Vorsitzenden
Berlin (09. Mai 2022, Nr. 13/2022) – Die Ampelregierung des Bundes will den G-BA für die Profession Pflege und andere Gesundheitsberufe zurecht mit vollwertigem Stimmrecht öffnen. Der Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, hat beim Gesundheitskongress des Westens vor einem solchen Schritt gewarnt. Die Arbeit des Gremiums könnte dadurch „verwässert“ und zu einer „Schülermitverwaltung“ werden, berichtete u.a. die ÄrzteZeitung. Hierzu kommentiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Der G-BA Vorsitzende, Prof. Josef Hecken, spricht von der Beteiligung von ´nicht-ärztlichen Akteuren im Bundesausschuss´. Die Abgrenzung erinnert auf der einen Seite an ´Götter in Weiß´ und auf der anderen Seite ´den Anderen´. Das ist eine Form der Diskriminierung und Herabsetzung, was auch für den Vergleich mit einer Schülermitverwaltung gilt, dass so nicht hingenommen werden kann.
Pflegende stellen im Gesundheitssystem die größte Berufsgruppe. Sie sind im Krankenhaus, in der ambulanten Pflege und den stationären Langzeiteinrichtungen unersetzlich.
Vielfach vergessen wird, dass die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auf viele unterschiedliche Gesundheitsberufe bauen muss. Das sichert eine würdevolle Versorgung und hält deren Qualität. Den größten Anteil an dieser Sicherstellung haben die professionell Pflegenden. Nicht nur an der Größe unseres Berufsstandes, sondern auch gemessen an der inzwischen diversifizierten Versorgungslandschaft, übernimmt die Profession Pflege den größten Anteil daran, dass Menschen mit Pflege- und Hilfebedarf genesen können und eine gute Lebensqualität in ihrer jeweiligen Lebenssituation erhalten. Sich hier auf die ärztliche Versorgung zu konzentrieren, greift zu kurz und missachtet um ein Vielfaches den gesetzlichen Anspruch auf eine gute gesundheitsbezogene Versorgung, den unsere Gesellschaft hat.
Die Aufnahme der Profession Pflege in den G-BA entspricht daher nicht mehr und nicht weniger genau diesem gesetzlichen Anspruch. Es kann kein Argument gegen die Aufnahme der Profession Pflege sein, um die Sicherung und Bestandswahrung von finanziellen Töpfen zu gewähren. Der G-BA wird durch die Einbindung der Kompetenz der professionell Pflegenden in seinen Entscheidungen nur gewinnen.
Das Gremium wird bei Beteiligung der Profession Pflege nicht zu groß. Vielmehr muss hinterfragt werden, wie Stimmrechtsbeteiligungen in der Gremienarbeit künftig anders strukturiert, organisiert und ausgeübt werden.
Die Kompetenzen, die der Berufsstand der professionell Pflegenden dem Gesundheits- und Pflegesystem zur Verfügung stellt, sind wesentlich für die Versorgungssicherheit. Die fehlende systemische Einbindung des Berufsstandes führt seit langem schon zu Versorgungsdefiziten in allen Pflegesettings. Das ist bei Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie Angehörigen inzwischen deutlich spürbar.
Die Repräsentanz und Entscheidungsmöglichkeiten der Profession Pflege sind im jetzigen G-BA nicht den heutigen gesellschaftlichen Bedarfen entsprechend repräsentiert. Die Profession Pflege benötigt ein vollwertiges Stimm- und Antragsrecht. Der Verweis auf bestehende Mitwirkungsmöglichkeiten greift zu kurz. Nur stimmlose Beratung reicht nicht aus – Pflege muss sich einbringen und mitentscheiden können. Der ´Windmühlenkampf´ der Vertreter*innen der Pflege- und Gesundheitsberufe gegen das bestehende Establishment der Selbstverwaltung muss endlich aufhören. Das geht auf Kosten unser aller Gesundheit.
Der Deutsche Pflegerat hat daher die letzten Wochen auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages der Ampel auf Bundesebene hingewiesen. Dieser sieht mehr Rechte für die Profession Pflege im G-BA zugunsten einer verbesserten und qualitätsgesicherten Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger vor.
Sich gegen die Profession Pflege und andere Gesundheitsberufe in Stellung zu bringen, kann nicht Ziel des G-BA sein. Es geht um die Sache, um die Versorgungssicherheit unserer Gesellschaft. Es geht um alle Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe benötigen, und nicht um die Wahrung längst überholter Besitzstände des G-BA.“
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
12. Mai | Kundgebung zum Tag der Pflegenden vor dem Gesundheitsministerium
Am 12. Mai 2022 findet unsere Kundgebung zum Internationalen Tag der Pflegenden in Berlin statt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat gemeinsam mit der Gewerkschaft BochumerBund beruflich Pflegende aus dem gesamten Bundesgebiet dazu aufgerufen, sich ab 15.00 Uhr vor dem Bundesministerium für Gesundheit, Friedrichstraße 108, in 10117 Berlin zu versammeln, um für die professionelle Pflege laut zu werden.
Es wird Zeit, dass die Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung auch zur Pflegepolitik wird. Was das für die Profession Pflege bedeutet, erläutern DBfK-Präsidentin Christel Bienstein, DPR-Präsidentin Christine Vogler und die Vorsitzenden des BochumerBunds, Heide Schneider und Benjamin Jäger
Programm:
- ab 15.00 Uhr Treffpunkt vor dem Bundesministerium für Gesundheit
- 16.00 Uhr Auftaktrede von DBfK-Präsidentin Christel Bienstein
- 16.30 Uhr DPR-Präsidentin Christen Vogler
- 17.00 Uhr Vorsitzende des Bochumer Bundes Heide Schneider und Benjamin Jäger
Gegen 17.00 Uhr wird außerdem der Demozug von „Walk of Care“ und „Bunte Kittel“ zur Kundgebung stoßen
Quelle: DBfK-Presseinfo / Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V., hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
ZQP-Schulungsmaterial:
Sicherheitskultur in der ambulanten Pflege fördern
Um die Entwicklung von Sicherheitskultur in ambulanten Pflegediensten zu unterstützen, hat das ZQP Schulungsmaterial für die professionelle Pflege erarbeitet. Ziel ist es, durch Sensibilisierung, Wissensvermittlung und Reflexion Gesundheitsrisiken pflegebedürftiger Menschen zu reduzieren und die Zusammenarbeit im Pflegeteam zu verbessern.
Berlin, 9. Mai 2022. Pflegebedürftige Menschen sind bei der Pflege verschiedenen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt, zum Beispiel bei der Medikation, Hygiene, Wundversorgung, Mobilisation oder beim Umgang mit Hilfsmitteln. Zur Prävention entsprechender Gesundheitsschäden ist die Sicherheitskultur in Pflegeorganisationen sehr relevant. Im ambulanten Pflege-Setting ist eine entsprechende Kultur jedoch bisher kaum etabliert, wie Untersuchungen des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigen.
Um die Entwicklung von Sicherheitskultur in ambulanten Pflegediensten zu unterstützen, stellt das ZQP nun sein neues und unentgeltlich nutzbares Arbeitsmaterial für die professionelle Pflege online zur Verfügung. Daniela Sulmann, Geschäftsleiterin Interventionsentwicklung und Praxistransfer des ZQP, erklärt dazu: „Sicherheitskultur ist in anderen Risikobranchen längst obligates Thema – aber in der Langzeitpflege insgesamt leider noch nicht. Mit unserem Arbeitsmaterial wollen wir einen Anstoß hierzu geben, den Wissensstand zu Sicherheitskultur in der Pflege fördern und praktische Tipps geben.“
Dabei umfasst Sicherheitskultur Eigenschaften, Haltungen und Kompetenzen von Organisationen und Personen, die dafür sorgen, dass der Sicherheit der zu versorgenden Menschen höchste Aufmerksamkeit zukommt. „Sicherheitskultur ist eine zentrale Voraussetzung für gelingendes Qualitätsmanagement“, so Sulmann. Aspekte von Sicherheitskultur sind eine reflektive Arbeitsweise, eine konstruktive Kommunikation über kritische Ereignisse und das Lernen daraus – was die Weiterentwicklung von als problematisch erkannten Prozessen beinhaltet. „Die nachhaltige Etablierung von Sicherheitskultur kann nicht zuletzt zu einer positiven Arbeitsatmosphäre und einem attraktiven Arbeitsumfeld für Pflegende beitragen“, erklärt Sulmann weiter.
Das ZQP-Arbeitsmaterial umfasst Präsentationsfolien und Arbeitsblätter für Gruppenarbeit und kann zur flexiblen Nutzung in unterschiedlichen Schulungskontexten eingesetzt werden, wie in Fortbildungen, Workshops, Qualitätszirkeln oder im Unterricht an Pflegeschulen. Dabei erschließt der Foliensatz Grundlagenwissen zur Sicherheitskultur, etwa warum sie wichtig ist und welche Faktoren sie beeinflussen. Darüber hinaus bietet das Material Tipps, wie Sicherheitskultur in Pflegediensten etabliert werden kann, wie beispielsweise Risikobewusstsein, eine vertrauensbasierte Kommunikation und ein lösungsorientierter Umgang mit Risiken und kritischen Ereignissen gefördert werden können. Mithilfe von Arbeitsblättern können diese Inhalte vor dem Hintergrund individueller Perspektiven, Haltungen und Verhaltensweisen in Gruppenarbeit reflektiert werden, um das Bewusstsein für Pflegesicherheit im eigenen Team zu schärfen.
„Mit unseren Arbeitsmaterialien wollen wir dazu anregen, gemeinsam über den Umgang mit Gesundheitsrisiken, kritischen Ereignissen und Fehlern im Pflegedienst nachzudenken – und auch Prozesse und eigenes Handeln kritisch zu hinterfragen. Denn eine konstruktiv-selbstkritische Haltung, aus der heraus das Team professionell zusammenarbeiten möchte, ist Grundlage für eine starke und nachhaltige Sicherheitskultur“, so Sulmann.
Die Materialien sind vom ZQP auf Basis einer internationalen Literaturanalyse zu Sicherheitskultur und Pflegesicherheit sowie strukturierten Interviews mit Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft erstellt worden.
Mehr Informationen zu den ZQP-Arbeitsmaterialien sowie zum Thema Sicherheitskultur in der Pflege finden Sie unter: www.zqp.de
Quelle: PM ZQP, 09.05.2022
Übergabe – Pflegeupdate
Der Podcast für die Pflege
PU026 – Krankenhausreform / Streik an den Uniklinika / Studie “Ich pflege wieder, wenn…”
Fachpersonalsicherung in der Pflege
Pflegeassistenzberufe generalistisch weiterentwickeln
05.05.2022 / News – Für Brandenburgs Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis90/Die Grüne) gewinnen Pflegeassistenzberufe im Rahmen der Fachpersonalsicherung in der Pflege an Bedeutung. Mit der 2020 gestarteten generalistischen Pflegeausbildung sei ein wichtiger Schritt für die Fachpersonalsicherung getan worden. Jetzt gehe es darum, auch die derzeitigen Helferausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe bzw. Altenpflegehilfe generalistisch auszurichten und zu einer Pflegefachassistenzausbildung weiterzuentwickeln, sagte die Ministerin am Donnerstag während einer Fachtagung in Potsdam.
Helferausbildungen als Einstieg in die Profession Pflege
Denn die mit einer ein- bis 2-jährigen Ausbildung qualifizierten Pflegefachassistentinnen und -assistenten würden künftig von zunehmender Bedeutung für die pflegerische Versorgung. Für viele sei die derzeit einjährige Pflegehilfeausbildung der berufliche Einstieg in die Pflege, der dann berufsbegleitend weitere Aufstiegsmöglichkeiten, z. B. zur Pflegefachperson, ermögliche. Für die geplante generalisierte Assistenzausbildung benötigten die Länder für die anstehende Novellierung eine Rahmenvorgabe des Bunds, die eine verlässliche Finanzierung ermögliche. Nonnemacher betonte: „Und das heißt eine an das Pflegeberufegesetz angebundene Finanzierungslösung.“
Das Zusammenwirken von Pflegefach- und künftiger Pflegeassistenzausbildung sowie akademischer Pflegefachausbildung spiele in Zukunft eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Personalmangel in der Branche. Auch die angemessene Nutzung des Potenzials ausländischer Pflegefachpersonen sei entscheidend.
Gute Kooperationen und Vernetzungen nötig
Das Problem sei nur zu lösen, wenn unterschiedliche, sich ergänzende Handlungsansätze auf verschiedenen Ebenen und mit guten Kooperationen umgesetzt würden.
Dazu zählten z. B.:
- die Verbesserung der Ausbildungsqualität und -attraktivität über ein in sich passfähiges, novelliertes und generalistisch ausgerichtetes Ausbildungsangebot für Pflegefachpersonen und Pflegeassistenzpersonen,
- die Verbesserung eines qualifikationsgerechten Einsatzes von Pflegenden in den Krankenhäusern sowie ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen,
- die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegepersonal,
- die Gewinnung und dauerhafte Bindung ausländischer Pflegefachpersonen.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegeassistenzberufe-generalistisch-weiterentwickeln
Pflege-Talk mit Claudia Moll:
Über die schönen und schwierigen Seiten des Pflegeberufs
Die Pflegebevollmächtigte Claudia Moll (SPD) war auf der Leitmesse ALTENPFLEGE 2022 in Essen zu Gast. Jean und Marc haben mit der gelernten Altenpflegerin über ihren Weg in die Pflege,… Mehr
Quelle: Altenpflege Online, 05.05.2022
Epidemiologisches Bulletin 18/2022
Noch steigerungsfähig? Die Compliance mit der Händehygiene unter psychologischen Gesichtspunkten
Die hygienische Händedesinfektion ist eine effektive und einfache Maßnahme zur Prävention von Infektionen im Gesundheitswesen. Am 5. Mai, dem von der WHO initiierten „Internationalen Tag der Händehygiene“, soll alljährlich die Aufmerksamkeit des Gesundheitspersonals auf dieses Thema gelenkt werden, denn oft lässt sich trotz regelmäßiger Schulungen und Kampagnen die Händehygiene-Compliance ab einem gewissen Punkt nicht weiter steigern. Im Epidemiologischen Bulletin 18/2022 wird das Potenzial zur weiteren Verbesserung der Compliance vor allem anhand psychologischer Aspekte erläutert, die neben der Ausstattung und der Wissensvermittlung einen wichtigen Teil der nachhaltigen Stärkung der Händehygiene ausmachen.
Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 18/2022 (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/18/Tabelle.html
Lauterbach: Einrichtungsbezogene Impfpflicht bleibt
3. Mai 2022 | Corona – Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) bleibt hart und hält unbeirrt an der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen fest.
Sie sei kein Mittel gewesen, um die allgemeine Impfpflicht umzusetzen, sondern ein Instrument, um Menschen zu schützen, „die sich uns anvertraut haben“, sagte der SPD-Politiker am Montag in Berlin. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stehe nicht zur Disposition. Die Regelungen würden gut angenommen und geräuschloser umgesetzt als von manchen vermutet.
Deutliche Kritik an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kam von der thüringischen bpa-Landesvorsitzenden und bpa-Vizepräsidentin Margit Benkenstein. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei als Vorstufe zur allgemeinen Impfpflicht gedacht gewesen, um vulnerable Gruppen umfangreich zu schützen. „Es ergibt keinen Sinn, wenn ungeimpfte Angehörige das Virus einschleppen oder sich geimpftes Personal außerhalb der Einrichtungen ansteckt“, so Benkenstein.
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft forderte eine sofortige Aussetzung der Teil-Impfpflicht.
„Ich pflege wieder, wenn…“
Neue Studie: Mindestens 300.000 zusätzliche Pflegekräfte durch Wiedereinstieg in Beruf oder aufgestockte Arbeitszeit möglich
Mindestens 300.000 Vollzeit-Pflegekräfte stünden in Deutschland durch Rückkehr in den Beruf oder Aufstockung der Arbeitszeit zusätzlich zur Verfügung – sofern sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich verbessern. Das ergibt die neue Studie „Ich pflege wieder, wenn…“*. Die Untersuchung macht auf Basis einer großen bundesweiten Befragung mehrere Modellrechnungen auf und rechnet das Potenzial für alle aufstockungswilligen Teilzeit-Pflegefachkräfte sowie erstmals auch für Beschäftigte in der Pflege hoch, die ihrem Beruf in den vergangenen Jahren den Rücken gekehrt haben und sich eine Rückkehr vorstellen können. So ergibt sich ein rechnerisches Potenzial von 300.000 Pflegekräften in Vollzeit bei sehr vorsichtiger Kalkulation, in einem optimistischen Szenario sogar von bis zu 660.000 Vollzeitkräften. Mehr als 80 Prozent dieses Potenzials beruht auf der Rückkehr „ausgestiegener“ Fachkräfte (detaillierte Zahlen am Ende dieses Textes und in der Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten). An der Online-Befragung haben im vergangenen Jahr rund 12.700 „ausgestiegene“ sowie in Teilzeit beschäftigte Pflegekräfte teilgenommen. Die Studie baut auf einer Bremer Pilotstudie auf und ist Ergebnis einer Kooperation der Arbeitnehmerkammer Bremen, der Arbeitskammer im Saarland und des Instituts Arbeit und Technik (IAT), Westfälische Hochschule in Gelsenkirchen. Die Hans-Böckler-Stiftung hat die Studie gefördert.
In der Pflege herrscht schon heute bundesweit ein eklatanter Fachkräftemangel. Dieser wird sich weiter zuspitzen – allein in den nächsten zehn bis zwölf Jahren gehen 500.000 Pflegefachkräfte in Rente. Es dauert aktuell 230 Tage, bis die Stelle einer Krankenpflegefachkraft besetzt werden kann, 210 Tage für die Stellenbesetzung einer Altenpflegefachkraft. „Es muss uns zeitnah gelingen, Pflegekräfte zu gewinnen. Das ist eine der größten sozialpolitischen Herausforderungen dieser Zeit“, mahnt Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen.
In der bundesweiten Befragung stand deshalb die Frage im Mittelpunkt, unter welchen Bedingungen bereits ausgebildete, aber „ausgestiegene“ Pflegekräfte in ihren Beruf zurückkehren beziehungsweise Teilzeit-Pflegekräfte ihre Arbeitszeit erhöhen würden. Und wie groß ist unter den richtigen Arbeitsbedingungen das Potenzial an Pflegekräften? Das erstaunliche Ergebnis: Die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten und sogar 60 Prozent der Ausgestiegenen können sich eine Rückkehr in den Beruf bzw. ein Aufstocken der Stunden vorstellen.
Mehr Personal und verlässliche Arbeitszeiten gewünscht
„Das ist eine sehr gute Nachricht für die Pflege – doch diese Fachkräfte kommen nicht von allein zurück“, betont Elke Heyduck. Und weiter: „Die Pflegebeschäftigten wissen sehr genau, was sich ändern muss, damit sie ihren verantwortungsvollen Beruf so ausüben können, wie es ihren fachlichen Vorstellungen und ihrer Ausbildung entspricht.“
Als stärkste Motivation nennen die Befragten eine Personaldecke, die sich tatsächlich am Bedarf der pflegebedürftigen Menschen ausrichtet. Außerdem wünschen sich Pflegekräfte eine bessere Bezahlung und verlässliche Arbeitszeiten. Mehr Zeit für menschliche Zuwendung zu haben, nicht unterbesetzt arbeiten zu müssen und verbindliche Dienstpläne sind für die Befragten weitere zentrale Bedingungen. Ebenso wünschen sie sich respektvolle Vorgesetzte, einen kollegialen Umgang mit allen Berufsgruppen, mehr Augenhöhe gegenüber den Ärztinnen und Ärzten, eine vereinfachte Dokumentation und eine bessere Vergütung von Fort- und Weiterbildungen.
Engagement auf dem Arbeitsmarkt und präferierte Arbeitsbereiche
In der Befragung konnten beide Gruppen auch ihre Arbeitszeitwünsche angeben. Dabei stellt sich heraus, dass Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeit im Mittel (Median) um 10 Stunden pro Woche aufstocken würden und „ausgestiegene“ Pflegekräfte sich eine Rückkehr in den Pflegeberuf mit 30 Wochenstunden vorstellen können.
Darüber hinaus hat die Befragung ermittelt, wie aktiv die „ausgestiegenen“ Pflegekräfte mit Blick auf eine mögliche Rückkehr sind: „Bereits ein Drittel der potenziellen Rückkehrerinnen und Rückkehrer haben Stellenangebote angesehen, knapp sechs Prozent stehen im Kontakt mit einem Arbeitgeber. Die übrigen denken mindestens einmal im Monat darüber nach, in den Beruf zurückzukehren, sind bislang aber noch nicht aktiv geworden“, erläutert Michaela Evans, Direktorin des Forschungsschwerpunktes Arbeit & Wandel am IAT.
Und wo wollen die befragten Ausgestiegenen arbeiten? Im Vergleich der Arbeitsbereiche vor dem Ausstieg und den Bereichen, in die ein Wiedereinstieg in die Pflege angestrebt wird, zeigt sich zunächst Stabilität: Ausgestiegene geben überwiegend den ehemaligen Arbeitsbereich als gewünschten Bereich für einen Wiedereinstieg an. Dies gilt insbesondere für ehemals im Krankenhaus und in der Psychiatrie Beschäftigte. „Auffällig ist, dass ehemalige Beschäftigte aus den ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten ihren eigenen Bereich seltener als Wiedereinstiegsbereich angeben“, hat Michaela Evans beobachtet.
Was muss sich ändern in der Pflege?
Ohne Zweifel gibt es nicht das eine „Patentrezept“, denn bessere Arbeitsbedingungen erfordern mehr Pflegepersonal und andersherum. Entscheidend ist laut Studienverantwortlichen, die Negativspirale aus problematischen Arbeitsbedingungen und daraus folgendem Rückzug aus der Pflege entgegenzuwirken und stattdessen zur Stundenerhöhung und Rückkehr in den Beruf zu motivieren.
An erster Stelle steht die Einführung einer angemessenen, am tatsächlichen Pflegebedarf ausgerichteten Personalbemessung – für den Bereich der Krankenhäuser, für die stationäre und die ambulante Langzeitpflege. „Mit Sorge betrachten wir daher die Diskussion um die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0), auf die Pflegekräfte in den Krankenhäusern seit Jahren drängen und die – trotz Koalitionsvertrag – womöglich nicht eingeführt werden soll. Die Regelung darf als sehr gute Übergangslösung nicht unter die Räder kommen. Das wäre in der jetzigen Situation das absolut falsche Signal“, betont Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. „In der stationären Langzeitpflege muss die ‚Personalbedarfsmessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen‘ (PeBeM) vollständig umgesetzt werden und es bedarf eines verbindlichen Zeitplanes dafür.“
Angemessene Bezahlung – Tarifbindung stärken
Die Geschäftsführerinnen der Arbeitskammer des Saarlandes und der Arbeitnehmerkammer Bremen betonen die zentrale Forderung vieler Befragter nach einer ausreichenden Bezahlung: „Pflegekräfte müssen endlich entsprechend den hohen Anforderungen, die der Beruf mit sich bringt, entlohnt werden – insbesondere in der Altenpflege“. Zudem müsse die Tarifbindung in der Pflege dringend gestärkt werden, um flächendeckend höhere Löhne zu erzielen. Dass Pflegeeinrichtungen zukünftig zur Versorgung nur noch zugelassen werden, wenn sie entweder nach Tarif oder zumindest nach dem regionalen Durchschnitt zahlen, sei eine gute, aber nur die zweitbeste Lösung, so Zeiger. Denn die sogenannte Durchschnittsanwendung – also die Orientierung an den regional üblichen Löhnen – sei nicht geeignet, den Beschäftigten verlässliche und arbeitsvertraglich formulierte Lohnstrukturen zu garantieren.
Eigenanteile begrenzen – Steuerzuschüsse nötig
Jede Verbesserung in der Pflege wirft Fragen nach der Finanzierung auf, schließt Elke Heyduck von der Arbeitnehmerkammer Bremen an. „Es kann nicht sein, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen durch die Decke gehen, weil der Betrieb ausreichend Personal einstellt und die Pflegeversicherung diese Mehrkosten nicht abdeckt“, schildert Heyduck mögliche Folgen. Der Koalitionsvertrag sieht zunächst nur die Prüfung einer freiwilligen, paritätisch finanzierten Pflegevollversicherung vor. Mindestens dieser Prüfauftrag müsse nun umgesetzt werden. Mittelfristig gehörten jedoch sowohl die Pflege- als auch die Krankenversicherung auf stabilere Beine gestellt. „An einer Bürgerversicherung, die auch Beamte und Selbstständige einbezieht, geht auf Dauer kein Weg vorbei“, so Heyduck.
Da sich die Koalition im Bund nicht auf eine Bürgerversicherung einigen konnte, sei mindestens ein Ausgleich nötig zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung – und eine Deckelung der Eigenanteile in der stationären Pflege. Angesichts der Löcher in den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherungen seien zudem ausreichende Steuerzuschüsse nötig – und auch die in der Regel mit weniger Risiken belasteten privaten Versicherer müssten ausgleichend zur Kasse gebeten werden.
„Es ist möglich, den Teufelskreis des Pflegenotstands zu durchbrechen“
Die Hans-Böckler-Stiftung fördert das Forschungsvorhaben, da es evidenzbasierte Befunde für die Gestaltung eines umkämpften Politikfelds liefert: Die Bedeutung von Care-Arbeit nimmt zu, zugleich ist der Pflegenotstand bereits jetzt offenkundig und wird sich – auch als Nachwirkung der Corona-Pandemie – künftig noch weiter verschärfen. Das Forschungsprojekt lässt weitreichende Erkenntnisse erwarten, die für Politik, Verbände und Sozialpartner von Relevanz sind, weil es die subjektiven Sichtweisen und Motive derjenigen erfasst, die „ausgestiegen“ sind bzw. Arbeitszeit reduziert haben. Dadurch liefert es nicht nur Hinweise auf Probleme und Handlungsbedarfe, sondern hilft auch Wissensdefizite darüber abzubauen, was die für den Wiedereinstieg entscheidenden Bedingungen sind, etwa im Bereich der Arbeitsgestaltung. Diese lassen sich wiederum in konkrete Handlungsempfehlungen übersetzen.
Damit weist das Projekt weit über den bisherigen Horizont der Debatte um „attraktive Pflege“ hinaus: „Die Befunde der von uns geförderten Studie zeigen, dass es viele Fachkräfte gibt, die in die Pflege zurückkehren oder ihre Stunden aufstocken würden, wenn bessere Arbeitsbedingungen, insbesondere bessere Personalschlüssel, in Aussicht stehen“, sagt Dr. Claudia Bogedan, Geschäftsführerin der Hans-Böckler-Stiftung. „Es ist also möglich, den Teufelskreis, dass immer weniger Pflegekräfte zu noch weniger Pflegekräften führen, zu durchbrechen.“
Das Vorhaben knüpft dabei an erste Ergebnisse der von der Arbeitnehmerkammer Bremen regional durchgeführten Pilotstudie zum Pflegefachkräftepotenzial an und vergrößert deren Reichweite. Damit werden erstmals bundesweite Daten erhoben und ausgewertet. Es ist darüber hinaus eingebettet in und ergänzt eine Reihe weiterer Projekte aus dem Bereich Care-Arbeit/Gesundheitsnahe Dienstleistungen, die aktuell bei der Hans-Böckler-Stiftung gefördert werden, und die das Ziel haben, Optimierungspotenziale in der strategischen Gestaltung des Politikfelds Pflege zu identifizieren. Hierzu gehören etwa Untersuchungen zur Tariflandschaft, zu gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen oder zu Personalschlüsseln in der Intensivpflege.
Die Studie – ein kurzer Überblick
„Ich pflege wieder, wenn…“ – Potenzialanalyse zur Berufsrückkehr und Arbeitszeitaufstockung von Pflegefachkräften“: An der Befragung haben sich im Herbst 2021 bundesweit 12.684 Menschen beteiligt, die entweder in Teilzeit in der Pflege tätig sind oder den Pflegeberuf verlassen haben. Der Frauenanteil betrug 82 Prozent („ausgestiegene“ Pflegekräfte) bzw. 87 Prozent (Teilzeitpflegekräfte). Etwa 25 Prozent der Befragten waren „ausgestiegene“ Pflegekräfte und 75 Prozent Teilzeitpflegekräfte. Zwei Drittel arbeiteten aktuell oder zuletzt in der Krankenpflege, ein Drittel in der Langzeitpflege. Die Befragung wurde in Kooperation von Arbeitnehmerkammer Bremen, Arbeitskammer des Saarlandes und Institut Arbeit und Technik durchgeführt und von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet. Die Hans-Böckler-Stiftung hat die Studie gefördert. Die bundesweite Befragung fußt auf einem Pilotprojekt, bei dem im Land Bremen im Jahr 2020 rund 1.000 Pflegekräfte befragt wurden.
Zentrale Ergebnisse:
- Studie ergibt ein Potenzial von mindestens rund 300.000 zusätzlichen Vollzeit-Pflegekräften (= konservative Hochrechnung, optimistisch: rund 660.000) durch Rückkehr in den Pflegeberuf und Aufstockung von Stunden bei Teilzeitkräften
- „Ausgestiegene“ Pflegefachkräfte = Potenzial von 263.000 (konservativ) bis zu 583.000 (optimistisch) Vollzeitäquivalente
- Bereitschaft zur Aufstockung Teilzeitbeschäftigte = 39.000 (konservativ) bis zu 78.000 (optimistisch) Vollzeitäquivalente
- Knapp 50 Prozent der befragten Teilzeitpflegekräfte wären bereit, ihre wöchentliche Arbeitszeit zu erhöhen – um 10 Stunden im Mittel. Gut 60 Prozent der „ausgestiegenen“ Pflegekräfte wären bereit zu einer Rückkehr im wöchentlichen Umfang von im Mittel von 30 Stunden
Die wichtigsten genannten Bedingungen für einen Wiedereinstieg / eine Stundenerhöhung:
- Mehr Zeit für eine qualitativ hochwertige Pflege durch eine bedarfsgerechte Personalbemessung
- Eine angemessene Bezahlung, die insbesondere Fort- und Weiterbildungen anerkennt
- Ein wertschätzender und respektvoller Umgang von Vorgesetzten, Kollegialität, sowie Augenhöhe gegenüber der Ärzteschaft
- Verbindliche Dienstpläne
- Vereinfachte Dokumentation
Das Forschungsprojekt wird von einem breit besetzten Beirat begleitet. Mitglieder sind:
- Claus Bölicke, AWO, Bündnis für gute Pflege
- Matthias Gruß, ver.di
- Prof. Moritz Heß, Hochschule Niederrhein
- Prof. Gertrud Hundenborn, dip
- Bernhard Krautz, Michael Wittmann, Vereinigung der Pflegenden in Bayern
- Jana Luntz, Deutscher Pflegerat
- Prof. Albert Nienhaus, BGW
- Dr. Ulrike Rösler, BAuA
- Prof. Heinz Rothgang, Universität Bremen
- Dr. Dorothea Voss, Dr. Eike Windscheid, Christina Schildmann, Hans-Böckler-Stiftung
„Ich pflege wieder, wenn …“ – Potenzialanalyse zur Berufsrückkehr und Arbeitszeitaufstockung von Pflegefachkräften. Kurzversion der Studie, Mai 2022 _PDF ›
Quelle: Hans-Böckler-Stiftung – Pressemitteilung, 03.05.2022
DBfK-Statement zur Studie „Ich pflege wieder, wenn …“
Berlin, 03. Mai 2022 – Die Studie „»Ich pflege wieder, wenn…« – Potenzialanalyse zur Berufsrückkehr und Arbeitszeitaufstockung von Pflegefachkräften“ wurde von der Arbeitnehmerkammer Bremen, der Arbeitskammer des Saarlandes und dem Institut Arbeit und Technik durchgeführt, von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet und von der Hans-BöcklerStiftung gefördert. Die Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), Christel Bienstein, zur heute veröffentlichten Studie:
„Die gerade veröffentlichte Studie ‚Ich pflege wieder, wenn …‘ belegt mit deutlichen Zahlen, was wir schon seit Jahren sagen: Wir brauchen spürbare Verbesserungen in der Personalausstattung, eine bedarfsgerechte Personalbemessung, faire Gehälter und attraktive Karrierewege. Sonst lässt sich die Pflegekrise nicht lösen. Es wird nun endlich Zeit, dass die neue Bundesregierung Pflegepolitik angeht. Die Einführung der PPR 2.0 ist dafür der erste notwendige Schritt, damit die Kolleg:innen die Pflege leisten können, die die Menschen benötigen.“
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
ETL ADVISION Fachkräftekompass 2022 – Pflege am Limit
Steigender Fachkräftebedarf und immer mehr offene Stellen auf dem Pflegemarkt. Die Nachfrage nach qualifiziertem Personal im Gesundheitswesen wächst. Doch die passenden Bewerber fehlen. Seit Jahren ist der Fachkräftemangel eine enorme Belastung für die Branche. Diesem Problem hat sich ETL ADVISION angenommen und veröffentlichte am 26. April 2022 gemeinsam mit dem IW Köln einen praxisorientierten Empfehlungskatalog zur Fachkräfte-Gewinnung, den „Fachkräftekompass Pflege“.
Die Analyse stellt die derzeitige Fachkräftesituation in ganz Deutschland dar und schlüsselt den Mangel an qualifiziertem Personal in den verschiedenen Bundesländern und Qualifikationen auf. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse lassen sich Entwicklungstendenzen und direkte Maßnahmen ableiten, über die sich Arbeitgeber im „Fachkräftekompass Pflege“ informieren können.
Der „Fachkräftekompass Pflege“ wertet Personal- und Arbeitslosendaten des IW Köln von 2010 bis 2021 für die Pflegebranche aus und ermöglicht Arbeitgebern einen detaillierten Blick auf den Pflegemarkt in Deutschland. Zahlreiche Praxisbeispiele, die vielfältige Möglichkeiten zur Neujustierung von Unternehmensstrukturen aufzeigen, runden die Analyse ab.
Quelle: Schlütersche Pflegebrief, 06.05.2022
Pflegenetzwerk Deutschland:
Tag der Pflegenden
Seien Sie dabei, wenn Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach am 12. Mai 2022, dem Internationalen Tag der Pflegenden, Vorhaben der nächsten Jahre zum Thema Pflege vorstellt. Entweder live vor Ort in Berlin oder per Livestream hier im Pflegenetzwerk Deutschland. Die Veranstaltung wird live übertragen: Zum Anmeldeformular
Weitere Infos finden Sie unter: https://pflegenetzwerk-deutschland.de/mitmachen/aktionen/tag-der-pflegenden?mtm_campaign=bmg-22-005-pflegenetzwerk&mtm_source=mediascale&mtm_medium=bibliomed-pflege&mtm_content=bibliomed-pflege_pnw&mtm_cid=009#36;&gdpr_consent=$
Menschen mit Demenz brauchen Stärkung häuslicher Pflege
Studie zeigt Bedeutung der vertrauten Umgebung für mehr Lebensqualität und weniger Depressionen bei Demenz auf.
Rund 18 Prozent der Menschen ab 80 Jahren in Deutschland sind an Demenz erkrankt. Die überwiegende Mehrheit (knapp 70 Prozent) lebt in Privathaushalten. Hochaltrige Menschen mit Demenz, die in ihren eigenen vier Wänden leben, haben im Schnitt eine höhere Lebenszufriedenheit und weniger Depressionen als gleichaltrige Demenzerkrankte in stationären Pflegeeinrichtungen. Das sind Ergebnisse des heute veröffentlichten siebten Kurzberichts zur Studie „D80+ – Hohes Alter in Deutschland“. Sie zeigen die Bedeutung einer guten häuslichen Pflege für die Betroffenen auf.
Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Auch wenn die Mehrheit der Menschen ab 80 Jahren sich einer guten kognitiven Gesundheit erfreut, ist eine bedeutsame Zahl Hochaltriger an Demenz erkrankt. Die Ergebnisse der Studie zeigen, wie wichtig es ist, diesen Menschen so lange wie möglich ein Leben in ihrer vertrauten Wohnumgebung zu ermöglichen. Denn die Autonomie, der Schutz und der Halt der eigenen vier Wände sind entscheidende Faktoren für die Lebensqualität der Betroffenen und können schwerwiegende Begleiterscheinungen wie Depressionen abmildern. Dafür muss die häusliche Pflege gestärkt werden. Neben der professionellen ambulanten Pflege ist dabei ein zentraler Baustein die Unterstützung pflegender Angehöriger. Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Weiterentwicklung der Familienpflegezeit und der Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige haben wir den richtigen Weg aufgezeigt. Das muss jetzt schnell umgesetzt werden.“
Zentrale Ergebnisse der Studie
Der siebte Kurzbericht zur Studie D80+ beschreibt die Auswirkungen kognitiver Einschränkungen auf die Lebensqualität und Versorgung von Menschen ab 80 Jahren in Deutschland. Wesentliche Ergebnisse sind:57 Prozent der Hochaltrigen haben keine kognitiven Einschränkungen. Bei einem Viertel (25 Prozent) sind leichte kognitive Beeinträchtigungen feststellbar. 18 Prozent sind an einer Demenz erkrankt.Deutliche Unterschiede zeigen sich beim Bildungsniveau: Während nur sieben Prozent der Hochaltrigen mit hohem Bildungsabschluss von einer Demenzerkrankung betroffen sind, sind es bei den Menschen ab 80 Jahren mit niedrigem Bildungsabschluss 28 Prozent.
Die Mehrheit (69,3 Prozent) der hochaltrigen Menschen mit Demenz lebt in Privathaushalten. Weitere 18,6 Prozent leben in einem Alten- oder Pflegeheim, der Rest lebt in alternativen Wohnformen wie Mehrgenerationenhäuser und Wohnpflegegruppen.
Fast 38 Prozent der Demenzerkrankten in Privathaushalten werden weder von ihren Angehörigen gepflegt noch erhalten sie Unterstützung von einer Tagespflege oder einem ambulanten Pflegedienst. Das weist darauf hin, dass viele Menschen mit Demenz nicht dem Stigma der schwer pflegebedürftigen und betreuungspflichtigen Personen entsprechen. Allein leben kann gerade zu Beginn der Erkrankung möglich und stärkend für die Betroffenen sein – aber auch kritisch, wenn die Versorgung nicht sichergestellt ist.
Die subjektiv empfundene Lebensqualität ist bei Menschen ab 80 Jahren mit Demenz niedriger als bei Gleichaltrigen ohne oder mit nur geringen kognitiven Einschränkungen. Demenzerkrankte, die zu Hause leben, schätzen ihre Lebensqualität jedoch im Vergleich höher ein als diejenigen, die in stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht sind. Das gilt für alle vier abgefragten Dimensionen von Lebensqualität (Wohlbefinden, Depressivität, Lebenszufriedenheit und Autonomie). Bei der Depressivität ist der Unterschied besonders deutlich: Auf einer Skala von 1 (keine Symptome) bis 5 (ausgeprägte Symptome) schätzten Demenzerkrankte in Privathaushalten ihre Depressivität im Schnitt mit 1,6 ein. Für Betroffene in Pflegeheimen liegt der Durchschnittswert bei 2,7.
Nationale Demenzstrategie sorgt für mehr Lebensqualität
Um die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen zu verbessern, hat die Bundesregierung die Nationale Demenzstrategie ins Leben gerufen. Sie setzt sich zum Beispiel für die Öffnung von Kultur-, Sport und Bildungseinrichtungen für Demenzerkrankte, für die Beratung und Begleitung von Betroffenen und für die Stärkung der häuslichen Pflege durch Angehörige ein. Das Bundesseniorenministerium fördert unter anderem den weiteren Aufbau Lokaler Allianzen für Menschen mit Demenz, in denen sich Akteure vor Ort für mehr Teilhabe und Unterstützung demenzerkrankter Menschen vernetzen. Im Programm „Leben wie gewohnt“ werden Wohnprojekte für ein möglichst langes Leben zu Hause gefördert. Zum Hintergrund der Studie D80+Immer mehr Menschen in Deutschland erreichen ein sehr hohes Alter. Über die Lebenssituation der aktuell rund 5,9 Millionen Hochaltrigen ist jedoch wenig bekannt. Deshalb fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Studie „D80+ – Hohes Alter in Deutschland“. Sie wird vom Cologne Center of Ethics, Rights, Economics, and Social Siences of Health (ceres) sowie dem Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) durchgeführt. Für die Studie wurden zwischen November 2020 und April 2021 mehr als 10.000 zufällig ausgewählte Personen ab 80 Jahren in ganz Deutschland befragt. Über 3.000 Befragte nahmen im Dezember 2021 an zusätzlichen Telefoninterviews teil, die über ein kognitives Screening eine Klassifizierung der Teilnehmenden in kognitiv normales Altern, leichte kognitive Beeinträchtigung sowie demenzerkrankt ermöglichten.
Bislang sind insgesamt sieben Kurzberichte der Studie D80+ zu verschiedenen Themen erschienen. Bis zum Sommer 2022 folgen drei weitere Berichte zu den Themen Wohnumfeld und Alltagskompetenz, Präferenzen und Wünsche sowie Zufriedenheit und Wohlbefinden. Die Berichte und weitere Informationen erhalten Sie unter: https://ceres.uni-koeln.de/forschung/d80 und www.dza.de/forschung/aktuelle-projekte/hohes-alter-in-deutschland-d80.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, Pressemitteilung 034, Veröffentlicht am 29.04.2022
Expertenstandard Sturzprophylaxe
– Konsultationsfassung online
Die Einbindung der Fachöffentlichkeit in den Aktualisierungsprozess von Expertenstandards ist für die Qualität, Akzeptanz und spätere Anwendbarkeit ihrer Inhalte von großer Bedeutung. Die Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe zur zweiten Aktualisierung des Expertenstandards Sturzprophylaxe in der Pflege haben ihre Arbeit unter wissenschaftlicher Leitung von PD Dr. Franziska Zúñiga und Prof. Dr. Michael Simon vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Basel nahezu abgeschlossen.
Seit Anfang April läuft die Konsultationsphase zur 2. Aktualisierung des Expertenstandards „Sturzprophylaxe in der Pflege“. Nochbis zum 27.05.2022 haben Sie Gelegenheit, sich durch schriftliche Rückmeldungen oder Stellungnahmen an der Konsultationsphase zu beteiligen und Ihre Fachexpertise in den Aktualisierungsprozess einzubringen.
Die Konsultationsfassung des Expertenstandards, der Kommentierungen und der Literaturanalyse finden Sie unter ►www.dnqp.de/konsultation.
Alle eingegangenen Hinweise werden vom wissenschaftlichen Team des DNQP und den Mitgliedern der Expert*innenarbeitsgruppe ausgewertet und für die abschließende Bearbeitung des aktualisierten Expertenstandards berücksichtigt.
Quelle: PM DNQP, 03.05.2022
Veranstaltungen
Online-Fachtag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)
„Förderung von palliativer Entscheidungskompetenz am Lebensende.
Welcher Unterstützung bedürfen Menschen mit einer Demenzerkrankung und ihre Angehörigen?“.
Termin: 21. Juni 2022, 10:00 bis ca.14:30 Uhr
Ort: zoom-Konferenz
Die Anmeldung für die kostenlose Veranstaltung ist ab sofort bis 14.06.2022 ausschließlich online über diesen Link möglich: https://www.bagfw.de/veranstaltungen-alt/anmeldungen-veranstaltungen/21-juni-2022-fachtagung-hospiz-und-palliativversorgung#c10914
