ADS-Wocheninformation vom 14.01.2019

ADS-Wocheninformation vom 14.01.2019

Die Brandenburger Pflegefachpersonen wollen die Pflegekammer!

Auf dem heutigen Empfang der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Susanna Karawanskij, in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg in Potsdam wurden die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage zur Gründung einer Pflegekammer im Land Brandenburg bekanntgegeben.
Fast 60% der befragten Pflegenden (1690 online und telefonisch Befragte) sprachen sich positiv gegenüber einer Pflegekammer für Brandenburg aus. Das Ergebnis verteilt sich gleichmäßig über alle Pflegesettings und alle in dem Berufsbild vereinten Ausbildungen.
Wir gratulieren den professionell Pflegenden in Brandenburg! Es zeigt wieder einmal, dass sich die Informationsarbeit, die wir auch als Landespflegerat im Vorfeld geleistet haben, wertvoll war. Danke an alle Engagierten!
Der bis Mitte Februar zu erarbeitende Abschlussbericht wird eine detaillierte Auswertung der Befragung ermöglichen. Z.B. Unterschiede in der Online‐ und Telefonbefragung, Abstimmungsverhalten bei Pflegenden unterschiedlicher Gehaltsgruppen oder den Arbeitsfeldern.
Nun blickt der Landespflegerat Berlin‐Brandenburg zu den Abgeordneten im Landtag und fordert sie auf, dieses klar von den Pflegefachpersonen ausgedrückte Meinungsbild in die Tat umzusetzen:
Machen Sie es Berlin vor! Zeigen Sie, wie wichtig Ihnen die Meinung der Berufsgruppe ist! Zeigen Sie auch, wie wichtig Ihnen die Menschen in Ihrem Land sind!
Wir wünschen allen eine besinnliche, friedvolle Weihnacht und vor allem den Pflegenden Kraft, Engagement und Durchhaltevermögen für die kommenden Aufgaben!
Christine Vogler, Vorsitzende
Quelle: Pressemitteilung LPR Berlin-Brandenburg, 20.12.2018


SMLK hat eine wichtige Chance verpasst

Evangelische Heimstiftung kritisiert Mutlosigkeit der Sozialminister
Stuttgart, 20. Dezember 2018 – Ein Nikolausgeschenk hat niemand erwartet von der Sozialministerkonferenz am 6. Dezember, bei der sich die Länder auf Antrag von Schleswig-Holstein mit einer Pflegevollkaskoversicherung beschäftigt haben. Aber ein wenig mehr Mut, sich mit dem Problem der steigenden Eigenanteile und den Chancen eines „Sockel-Spitze-Tausches“ in der Pflegeversicherung zu beschäftigen, hätte man schon erwarten können.
Es war keine schlechte Idee von Norbert Blüm, als er 1995 die Pflegeversicherung als „Teilkaskoversicherung“ bezeichnet und ihr so den Weg geebnet hat. Inzwischen dürfte aber allen klar sein, dass es allenfalls eine Pflegeteilversicherung ist, weil die Pflegekasse nur einen fixen Anteil an den Pflegekosten übernimmt. Die Versicherten, und im Zweifel die Sozialhilfe, müssen den darüberhinausgehenden Eigenanteil aus der eigenen Tasche bezahlen.
Das können sich immer weniger Menschen leisten, denn durch die höheren Personalschlüs-sel und die höheren Gehälter in den Pflegeheimen einerseits und die festgeschriebenen Leistungen der Pflegeversicherung andererseits steigen die Eigenanteile unaufhaltsam auf teilweise über 3.000 Euro im Monat. Die eine Hälfte davon entfällt auf die sog. Hotelkosten, also auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Die andere Hälfte des Eigenanteils von rund 1.500 Euro entfällt jedoch auf pflegebedingte Aufwendungen – von einer Pflegeversicherung kann also eigentlich keine Rede mehr sein.
Eine Pflegevollversicherung, wie sie jetzt auf Antrag von Schleswig Holstein in der Sozialmi-nisterkonferenz diskutiert wurde, ist deshalb der richtige Weg. Sie würde die Pflegekosten und die Behandlungspflege vollständig übernehmen und die Hotelkosten, die je nach Stan-dard auch unterschiedlich hoch ausfallen können, weiterhin bei den Versicherten belassen.
Dieser Paradigmenwechsel ist machbar und finanzierbar, wie ein Gutachten des Bremer Gesundheitsexperten Prof. Dr. Heinz Rothgang zeigt. Rothgang beschreibt darin den „Sockel-Spitze-Tausch“: Die Pflegekasse übernimmt alle notwendigen pflegebedingten Kosten und berechnet den Versicherten einen fixen, gesetzlich festzulegenden Eigenanteil. In der Folge trägt nicht mehr der Einzelne das finanzielle Pflegerisiko, sondern die Solidargemein-schaft. Das ist ein gerechtes und im Bereich der Krankenversicherung bewährtes System.
Und es eröffnet politischen Gestaltungspielraum, der es den Sozialministern Wert sein sollte, ausführlich diskutiert zu werden. Der Eigenanteil kann der Höhe und der Dauer nach be-grenzt werden, um je nach politischer Überzeugung die Pflegekassen oder die Versicherten stärker oder schwächer zu belasten.
„Für mich ist es enttäuschend, dass die SMLK das Potential nicht erkennt, das hinter dem von der Initiative Pro-Pflegereform angestoßenen Reformkonzept des Sockel-Spitze-Tausches steckt. Die Hoffnung bleibt, dass dies im neuen Jahr und auf der nächsten Konferenz wieder auf die Agenda kommt“, fasst Bernhard Schneider zusammen, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung und Sprecher der Initiative Pro-Pflegereform.
Pressemitteilung Evangelische Heimstiftung GmbH, 21.12.2019


Deutscher Pflegerat: Der Weg zur Pflegekammer in NRW ist frei – Pflegefachpersonen wollen selbstbestimmt entscheiden

„Dies ist ein großartiger Tag für die Pflegenden und die Menschen, die Pflege benötigen, in NRW“, freut sich Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), heute in Berlin.

Anlass hierfür ist die im Rahmen einer repräsentativen Befragung mit insgesamt 79 Prozent große Zustimmung der Pflegefachpersonen in NRW zur Gründung einer Pflegekammer im Land. Zusammen mit Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, in denen Pflegekammern bereits fest installiert sind, gehe man nun auch in NRW einen wesentlichen Schritt für eine zukunftsweisende Beteiligung der Pflegeberufe.

„Unsere Gesellschaft steht in der Pflege vor gewaltigen Herausforderungen“, führt der DPR-Präsident weiter aus. „Die Pflegeberufe haben hier eine besondere, entscheidende Verantwortung. Es ist daher gut und richtig, die pflegerische Perspektive künftig mit Hilfe einer Pflegekammer in die Gestaltung des Gesundheits- und Pflegewesens mit einzubeziehen. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag um eine gute pflegerische Versorgung auf Dauer zu sichern.“

„Die professionell Pflegenden nehmen diese Verantwortung an“, betont Wagner, der insbesondere auch den Willen der Landesregierung und des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann begrüßt, die Entscheidung konsequent umzusetzen und die Pflegekammer zügig zu errichten.

Ansprechpartner: Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Quelle: PRESSEMELDUNG (DPR), Berlin (09. Januar 2019, Nr. 01/2019)


Düsseldorf: Gesundheitsminister Spahn plädiert für Bundespflegekammer

10.01.2019 – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich angesichts der geplanten Gründung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen für eine ähnliche Einrichtung auf Bundesebene ausgesprochen. „Pflege braucht eine gute Interessenvertretung“, sagte Spahn am jetzt der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. „Kammern können dafür eine Lösung sein.“
Die Interessensvertretung müsse analog zu den Plänen in NRW auch von den Pflegekräften getragen werden. „Nur mit diesem Rückhalt ist eine Interessenvertretung schlagkräftig – auch auf Bundesebene“, betonte der Minister.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte am Mittwoch die Gründung einer Kammer für Pflegeberufe angekündigt. Er stellte einen Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause in Aussicht – dann könnte die Pflegekammer schon zum Ende des Jahres starten. In einer repräsentativen Befragung hatte sich eine klare Mehrheit der nordrhein-westfälischen Pflegekräfte für die Einrichtung der Kammer ausgesprochen.
Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, rief die Pflegeverbände nach der Entscheidung in NRW zur Bildung einer bundesweiten Interessensvertretung auf. „Ich hoffe sehr, dass die Gründung einer Pflegekammer nun auch in Nordrhein-Westfalen die letzten Dämme für eine Bundespflegekammer bricht“, sagte Westerfellhaus der „Rheinischen Post“. Die Institution solle sowohl Ansprechpartner für die Politik sein als auch für das Zusammengehörigkeitsgefühl der Pflegefachkräfte in Deutschland Verantwortung übernehmen. „Nur so werden die Pflegefachkräfte in Deutschland ihre Interessen effektiv vertreten können.“
Bereits seit 2013 gab es in mehreren Bundesländern Umfragen zur Gründung von Pflegekammern. Bislang gibt es solche Einrichtungen nur in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen.
Quelle: http://www.haeusliche-pflege.net/Infopool/Nachrichten/Gesundheitsminister-Spahn-plaediert-fuer-Bundespflegekammer/(cpg)/A3844?cpg=A3844&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=Haeusliche_Pflege_Newsletter_2_KW&utm_content=Gesundheitsminister-Spahn-plaediert-fuer-Bundespflegekammer


Studie: Personalmangel in der Pflege erhöht Patientensterblichkeit

7.12.2018 / News – Der Mangel an Pflegepersonal kann sich unmittelbar auf die Mortalität von Patienten auswirken. Das hat ein Wissenschaftlerteam aus Großbritannien, Schweden und Italien nach Angaben des Ärzteblatts im British Medical Journal Quality and Safety auf Basis von retrospektiv ausgewerteten Daten herausgefunden.
Ein Auffüllen der Personallücken mit Pflegehelfern sei nicht mit einer Verringerung des Patientenschadens verbunden, zitiert das Ärzteblatt die Forscher.
Diese sammelten routinemäßig zusammengestellte Daten eines Akutkrankenhauses in Südengland in 32 Stationen im Zeitraum zwischen April 2012 und März 2015.
Während der ersten 5 Tage ihres Aufenthalts erlebten die Patienten im Durchschnitt fast 2 Tage lang einen niedrigen (unterdurchschnittlichen) Personalbestand an Krankenpflegern und Pflegehelfern, was zu einer kumulativen Unterdeckung von jeweils 23 beziehungsweise 15 Minuten führte.
Die Analyse der Daten zeigte, dass die Sterbewahrscheinlichkeiten um 3 % für jeden Tag stieg, an dem die professionelle Pflegebetreuung unterdurchschnittlich war.
Auch Tage, an denen die Zahl der Aufnahmen für jede registrierte Krankenschwester deutlich höher war als üblich – mehr als 25 % über dem Durchschnitt –, waren mit einem um 5 % erhöhten Todesrisiko verbunden. Jede weitere Stunde Pflege durch eine examinierte Krankenschwester führte zu einer 3-prozentigen Reduzierung der Sterbewahrscheinlichkeit.
„Die Ergebnisse deuten auf einen potenziellen Nutzen hin, wenn die Verfügbarkeit von examiniertem Pflegepersonal auf Akutkrankenstationen erhöht wird“, so die Forscher.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/37070-personalmangel-in-der-pflege-erhoeht-patientensterblichkeit/?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=BibPflege_20181218&utm_content=Mailing_11158507


Altenpflege im Fokus
Umfrage zeigt: Pflegefachkräfte befürworten die generalistische Ausbildung

20.12.2018 – Die deutliche Mehrheit der Pflegefachkräfte steht der generalistischen Ausbildung positiv gegenüber. Das ist ein zentrales Ergebnis der Online-Umfrage Altenpflege im Fokus 2018, die das Medienhaus Vincentz Network und die Fachzeitschrift Altenpflege vor wenigen Wochen durchgeführt haben.
61 Prozent der befragten Pflegefachkräfte würden, müssten sie sich ab 2020 noch einmal neu entscheiden, die Variante der generalistischen Pflegeausbildung wählen – vermutlich überzeugen hier die größeren Wahlmöglichkeiten in der Berufsausübung und die Chance, als Pflegefachperson eventuell auch im Ausland tätig sein zu können. Demgegenüber würden nur 26 Prozent – also knapp jede/r Vierte – weiterhin die klassische Altenpflegeausbildung bevorzugen, an deren Ende geringere Chancen bei der Berufswahl und ein Stoppschild für einen Job im Ausland stehen.
Die repräsentative Umfrage Altenpflege im Fokus 2018, durchgeführt mit Unterstützung des Marktforschungsinstituts cogitaris aus Mainz, fand zwischen dem 10. September 2018 und dem 1. Oktober 2018 statt. Hierfür füllten die Befragten einen Online-Fragebogen aus, Anonymität wurde den Teilnehmenden dabei zugesichert. Insgesamt nahmen 720 Fachkräfte aus stationären Einrichtungen in Deutschland daran teil. 48 Prozent von ihnen arbeiten eigenen Angaben zufolge als Pflegedienstleitung, 23 Prozent als Pflegefachkraft, je 17 Prozent als Wohnbereichsleitung oder im Qualitätsmanagement und 12 Prozent in der Praxisanleitung.
Die komplette Studie können Sie hier kostenlos herunterladen: http://www.altenpflege-online.net/Ergebnisse-Altenpflege-im-Fokus-2018/(cpg)/A3832
Quelle: http://www.altenpflege-online.net/Infopool/Nachrichten/Umfrage-zeigt-Pflegefachkraefte-befuerworten-die-generalistische-Ausbildung/(cpg)/A3832?cpg=A3832&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=Altenpflege_Newsletter_51_KW&utm_content=Umfrage-zeigt-Pflegefachkraefte-befuerworten-die-generalistische-Ausbildung


Das ändert sich 2019 im Gesundheitsbereich

2018-12-27T10:00:15
Berlin (ots) – Mit dem Jahreswechsel treten wichtige Neuregelungen im Gesundheitsbereich in Kraft. Unter anderem werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen künftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geteilt. Was sich für Sie noch ändert, zeigt unser Überblick.
Krankenkassen-Zusatzbeiträge werden geteilt
Halbierte Kosten: Ab dem 1. Januar 2019 werden die Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehungsweise Rentnern und Rentenversicherung bezahlt. Bisher mussten die Versicherten alleine für die Zusatzbeiträge aufkommen. Zugleich wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2019 von einem Prozent auf 0,9 Prozent gesenkt. Wie hoch er für die Versicherten jedoch tatsächlich ausfällt, entscheiden die Krankenkassen.
Kleinselbständige beim Krankenkassenbeitrag entlastet
Selbstständige mit geringen Einkünften und Existenzgründer waren bisher häufig von den hohen Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) überfordert. Das soll sich ändern. Zum Jahreswechsel werden freiwillig versicherte Selbstständige bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten in der GKV gleichgestellt. Die Mindestbemessungsgrundlage für Selbständige liegt dann bei 1.038,33 Euro. Damit verringert sich ihr Mindestbeitrag zur Krankenversicherung um mehr als die Hälfte von rund 360 Euro auf rund 156 Euro.
Höhere Bemessungsgrenzen bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Leicht nach oben: Auch 2019 werden die Bemessungsgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder an die Lohnentwicklung vom Vorjahr angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt ab Januar 2019 bei 54.450 Euro pro Jahr (2018: 53.100) Euro. Sie markiert den Grenzwert, bis zu dem das Einkommen bei der Berechnung des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Gleichzeitig steigt die Versicherungspflichtgrenze von 59.400 Euro auf 60.750 Euro pro Jahr. Nur wer mehr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Beiträge für die Pflege werden teurer
Versicherte müssen ab dem Jahreswechsel mehr für ihre Pflegeversicherung zahlen. Zum 1. Januar 2019 steigt der Satz um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Beitragszahler ohne Kinder liegen dann bei 3,3 Prozent.
Hoffnung auf kürzere Wartezeiten beim Arzt
Oft brauchen Kassenpatienten für einen Termin beim Facharzt einen sehr langen Atem. Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz, das voraussichtlich am 1. April 2019 in Kraft treten soll, soll sich dies ändern. Es verpflichtet Ärzte, mindestens 25 statt bisher 20 Sprechstunden pro Woche für die Behandlung von gesetzlich Versicherten anzubieten. Niedergelassene Fachärzte wie Gynäkologen, Hals-Nasen-Ohren- oder Augenärzte sollen zudem mindestens fünf Stunden pro Woche eine offene Sprechstunde ohne Termin anbieten. Diese Leistung soll zusätzlich vergütet werden.
Einladung zum Darmkrebs-Screening
Grünes Licht für das organisierte Einladungsverfahren zur Früherkennung von Darmkrebs. Für die Versicherten bedeutet das: Voraussichtlich noch im Sommer 2019 werden sie von ihren Krankenkassen die ersten Schreiben mit Informationen zu Untersuchungen, Datenschutz, Widerspruchsrechten und Programmbeurteilungen erhalten. Bisher gibt es solche Einladungen nur für die Früherkennung von Brustkrebs. Das Einladungsverfahren ist Teil des neuen Darmkrebs-Screenings, das auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses deutschlandweit eingeführt wird. Dazu gehört auch, dass Männer künftig bereits ab einem Alter von 50 Jahren auf Kassen¬kosten eine Darmspiegelung vornehmen lassen können, fünf Jahre früher als bisher. Für Frauen bleibt es vorläufig beim Einstiegsalter von 55 Jahren für eine Darmspiegelung.
Widerspruch oder Zustimmung? Neuregelung der Organspende
Das Bundesgesundheitsministerium strebt bis Mitte 2019 einen Bundestagsentscheid zu möglichen neuen Regeln für Organspenden an. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plädiert für eine doppelte Widerspruchslösung. Damit würde künftig jeder als Spender gelten. Wer das nicht möchte, muss ausdrücklich widersprechen. Ist dies nicht mehr möglich, werden die Angehörigen gefragt. Bisher sind Organentnahmen nur bei ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
Rechtlicher Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung
Patienten haben vor bestimmten planbaren Operationen einen rechtlichen Zweitmeinungsanspruch. Dazu zählen bisher Mandeloperationen und das Entfernen der Gebärmutter. Weitere Eingriffe sollen folgen. Die Umsetzung der geltenden Verfahrensregeln wird in den ersten Monaten 2019 erwartet. Bis dahin sollen erste Ärzte eine Genehmigung für die Zweitmeinung erhalten haben. Zur Zweitmeinung gehört die Durchsicht vorliegender Befunde und ein Anamnesegespräch. Hinzu kommen ärztliche Untersuchungen, sofern sie zwingend erforderlich sind, um einen Befund zu stellen oder die Indikation zu überprüfen.
Nur noch zweite Generation der eGesundheitskarte gültig
Achtung: Ab 1. Januar 2019 sind nur noch elektronische Gesundheitskarten (eGK) der zweiten Generation, sogenannte G2-Karten, gültig. Ältere Karten können dann nicht mehr eingelesen werden. Die G2-Karten, die die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik verlangten notwendigen Zertifikate haben und höchsten Sicherheitsstandards entsprechen, wurden 2018 von den Krankenkassen verschickt. Ob sie die richtige Version zur Hand haben, erkennen Sie an dem Kürzel „G2“ oder „G2.1“, das rechts oben unter dem Schriftzug „Gesundheitskarte“ aufgedruckt ist. Eine weitere Änderung: Auf der eGK werden ab dem 1. Januar 2019 neben den Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus auch Notfalldaten und ein Medikationsplan gespeichert sein, wenn der Patient zustimmt.
Ohne viel Bürokratie: Taxi zum Arzt für Pflegebedürftige
Für schwer Pflegebedürftige, die ein Taxi zum Arzt nehmen, wird die Abrechnung einfacher: Ab Januar 2019 gelten die Taxikosten für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt. Bisher wurden die Fahrtkosten dafür nur auf Antrag und nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen. Zudem sieht das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vor, dass kurende Angehörige ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder in der gleichen Einrichtung betreuen lassen können.
Und was 2019 nun doch nicht kommt:
Die Einführung der elektronischen Patientenakte, laut eHealth-Gesetz für den 1. Januar 2019 vorgesehen, verschiebt sich um zwei Jahre. Schuld sind Verzögerungen bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Festgehalten ist der neue Pflichttermin für Krankenkassen im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). In der ePatientenakte sollen wichtige Gesundheitsdaten wie der Impfausweis, Arztbriefe, Medikationsplan und Notfalldaten zentral gespeichert werden.
Quelle: https://www.presseportal.de/print/4152401-print.html



Fehlendes Personal: 40.000 Pflegestellen unbesetzt

News des Tages/ 08.01.2019 – Die Zahl der unbesetzten Stellen für Pflegekräfte in Deutschland ist laut einem Medienbericht weiter gestiegen. Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im vergangenen Jahr im Durchschnitt rund 15.700 Stellen in der Krankenpflege als offen gemeldet, berichtet das Handelsblatt. In der Altenpflege waren durchschnittlich rund 23.900 Stellen unbesetzt. Gegenüber 2017 stieg die Zahl somit um rund vier Prozent auf insgesamt 39.600 Stellen.
Laut dem Handelsblatt-Bericht erhöhte sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Krankenpflege gegenüber dem Vorjahr von 1,04 auf 1,06 Millionen Personen. In der Altenpflege waren es etwa 20.000 mehr als im Jahr 2017. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte dem Handelsblatt, es gebe zwar mehr Pflegekräfte. „Aber es sind trotzdem noch nicht genug.“ Vertreter von Bund, Ländern und aus der Pflege arbeiten deshalb derzeit im Rahmen der sogenannten „Konzertierten Aktion Pflege“ an Lösungen. Sie diskutieren unter anderem über Konzepte, wie sich die Entlohnung verbessern und die Ausbildung attraktiver gestaltet lässt. Auch wie mehr Pflegekräfte aus dem Ausland angeworben werden können, ist Thema.
Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news-des-tages/detailansicht/37172-40000-pflegestellen-unbesetzt/


Pflegepolitik: Kammer in Niedersachsen will Beitragsordnung ändern

11.01.2019 / News Die Pflegekammer in Niedersachsen will ihre umstrittene Beitragsordnung anpassen. Das hat Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke am Mittwoch nach einem Gespräch mit Sozialministerin Carola Reimann (SPD) angekündigt. „Ich werde vorschlagen, insbesondere die Festsetzung des Höchstbeitrags für die künftigen Bescheide abzuschaffen“, sagte Mehmecke und versprach, eine Arbeitsgruppe werde zeitnah eine Lösung vorlegen. Ein Mitgliedsbeitrag sei aber unentbehrlich und diene der Finanzierung der gesetzlichen Selbstverwaltungsaufgaben der Kammer.
Mehmecke wolle der Entscheidung der Kammerversammlung zwar nicht vorgreifen. Ein mögliches Modell könne aber sein, die Mitglieder/-innen zunächst zur Auskunft über ihr Einkommen aufzurufen und erst danach die Bescheide zu verschicken, in denen dann gleich der korrekte Mitgliedsbeitrag stehen könne, sagte sie gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk.
Die Kammerpräsidentin hatte sich zuvor bereits auf der Internetseite der Pflegekammer für den Zustellungs-Zeitpunkt der Bescheide entschuldigt und angekündigt, dass die Art der künftigen Beitragserhebung durch die Kammerversammlung „kritisch überprüft“ werde.
In Beitragsbescheiden, die kurz vor Weihnachten verschickt worden waren, forderte die Kammer pauschal den Höchstbeitrag. Dieser wird aber nur bei Jahreseinkünften von 70.000 Euro fällig. Um lediglich 0,4 Prozent ihres Einkommens zahlen zu müssen, sollten Mitglieder nachträglich ihre Einkünfte angeben und dann einen neuen Bescheid erhalten.


REIMANN: KAMMER MUSS VERTRAUEN ZURÜCKGEWINNEN

Ministerin Reimann sagte, dass das Vertrauen der Pflegekräfte durch das „unglückliche“ Vorgehen der Pflegekammer verloren gegangen sei. Es müsse nun zurückgewonnen werden. „Die Kammer muss deutlich machen, dass sie nicht gegen, sondern für die Pflegepersonen arbeitet“, betonte Reimann.
Rufe nach einer Abschaffung der Kammer wiesen sowohl Reimann als auch Mehmecke zurück. Die Pflege brauche eine starke Stimme und die Kammer könne eine solche Stimme sein. Außerdem sei die Kammer die einzige Institution, die Pflegende unabhängig von Interessen Dritter vertreten könne.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/37199-kammer-in-niedersachsen-will-beitragsordnung-aendern/?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=BibPflege_20190111&utm_content=Mailing_11185967


Gewalt in der häuslichen Pflege vorbeugen

Neuer ZQP-Ratgeber „Gewalt vorbeugen. Praxistipps für den Pflegealltag“ vermittelt pflegenden Angehörigen Tipps, wie sie mit Aggressionen in der Pflege umgehen und Gewalt verhindern können.
Berlin, 9. Januar 2019. Die neue Pflegestatistik zeigt: Über 1,7 Millionen pflegebedürftige Menschen werden in Deutschland ausschließlich durch Angehörige versorgt. Die oft sehr aufwendige häusliche Pflege kann viel Kraft kosten und mitunter zu Konflikten führen – gerade auch bei der Betreuung von Menschen mit Demenz. Dabei können Konflikte und Aggressionen zum Beispiel zwischenmenschlich eskalieren oder sich auch aus dem Krankheitsbild des pflegebedürftigen Menschen ergeben. Sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige können in einer Pflegesituation also von Gewalt betroffen sein.
Wie wichtig Gewaltprävention in der Pflege ist, verdeutlicht eine Analyse der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Für die Studie wurden über 1.000 pflegende Angehörige zu ihren Erfahrungen mit Konflikten und Gewalt in der häuslichen Pflege rückblickend auf die letzten sechs Monate befragt. Unter anderem berichteten 47 Prozent der Teilnehmer, von psychischem oder körperlichem Gewaltverhalten ihres pflegebedürftigen Angehörigen betroffen gewesen zu sein; 40 Prozent gaben an, dass sie selbst schon gewaltsam gegenüber dem Pflegebedürftigen gehandelt hatten.
Vor diesem Hintergrund gibt die Stiftung nun einen kostenlosen Ratgeber heraus, der Basiswissen und Praxishinweise in einfachen Worten vermittelt. „Wir möchten pflegende Angehörige mit praktischen Tipps dabei unterstützen, Risiken für Eskalationen und Gewalt zu erkennen, zu verstehen und mit pflegetypischen Konflikten möglichst gut umgehen zu können“, erklärte Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP, anlässlich der Vorstellung der Broschüre in Berlin.
Der Ratgeber gibt zunächst Antworten auf grundlegende Fragen, zum Beispiel was genau Gewalt in der Pflege bedeutet, warum sie vorkommt und welche Grundregeln beachtet werden sollten, um vorbeugen zu können. Außerdem bietet die Broschüre viele praktische Empfehlungen, unter anderem wie man das Selbstwertgefühl pflegebedürftiger Menschen stärken, herausforderndem Verhalten von Menschen mit Demenz begegnen und akute Aggressionen entschärfen kann.
Angehörige erfahren in dem Heft zudem, wie sie mit eigener Wut umgehen, Überlastung erkennen und ihre Gesundheit schützen können. Dazu gehört, sich bewusst Auszeiten von der Pflege zu organisieren – auch wenn es schwerfällt. Pflegende sollten prüfen inwieweit sie andere Familienmitglieder oder enge Freunde auf Unterstützung ansprechen können. Außerdem ist es möglich, die Pflege teilweise, vorübergehend oder auch dauerhaft auf professionelle Pflegeangebote zu übertragen.
Falls sich Angehörige bereits in einer schwierigen gewaltnahen Situation befinden, über die sie mit jemandem direkt sprechen wollen, hält der Ratgeber Kontaktinformationen zu Beratungseinrichtungen bereit, die auf das Thema Gewalt in der Pflege spezialisiert sind.
„Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Pflegebedürftige und Angehörige besser zu unterstützen und vor Gewalt zu schützen. Denn das Thema ist schambesetzt und wird darum leider häufig unter den Teppich gekehrt. Auch in den Familien wird teilweise ungern nachgefragt, selbst wenn man sieht, dass etwas grundsätzlich aus dem Ruder läuft. Damit wird aber die Chance auf Hilfe vertan“, erklärt Suhr, warum sich das ZQP seit Jahren intensiv für Aufklärung und Wissensvermittlung bei dem Thema engagiert.
Der neue ZQP-Ratgeber „Gewalt vorbeugen. Praxistipps für den Pflegealltag“ ist vom Netzwerk Patienten- und Familienedukation e.V. und der Universität Witten/Herdecke im Broschüren-Wettbewerb für Informationsschriften für Patienten ausgezeichnet worden:
https://patientenedukation.de/weiterlesen/archiv/broschuerenwettbewerb-2018
Der Ratgeber ist Teil einer Publikationsreihe, die Angehörigen fundierte, alltagstaugliche Tipps für verschiedene Aspekte der häuslichen Pflege an die Hand gibt. Druckausgaben können kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt, die vollständige PDF-Datei direkt heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen.
Mehr zu diesem Ratgeber und anderen Angeboten der Stiftung gibt es auch auf www.zqp.de.


Chancen der Digitalisierung in der Pflege

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will die Chancen der Digitalisierung auch für die Pflege nutzen. Die größten Potenziale lägen einer Studie zufolge in einer besseren Vernetzung der Kommunikation, einer leichteren Informationssammlung und -verarbeitung, einer besseren Arbeitsorganisation sowie in einer Verringerung körperlicher Belastungen, heißt es in der Antwort (19/6796) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/6473) der FDP-Fraktion.
In der Pflege könne die Digitalisierung insbesondere dazu beitragen, den Informationsaustausch zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu verbessern, die Dokumentation und Abrechnung zu vereinfachen, die Tourenplanung effizienter zu gestalten und das interne Qualitätsmanagement zu verbessern.
Dabei werde künftig genau beobachtet, welche Chancen und Risiken mit digitalen Technologien in der Pflege verbunden seien.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 21, 10.01.2019


Interessante Tagungen/Kongresse:

Deutscher Pflegetag 2019, 14. bis 16. März 2019, STATION Berlin
Infos unter: https://deutscher-pflegetag.de/


21. Netzwerk-Workshop Expertenstandard Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz – Ergebnisse der modellhaften Implementierung, 22. März 2019; OsnabrückHalle, Schlosswall 1-9, 49074 Osnabrück
Infos unter: https://www.dnqp.de/de/veranstaltungen/#c251900


Gesundheitskongress des Westens: „Der Druck nimmt zu: Zeit für mutige Veränderungen!“
26. und 27. März 2019, Köln
Infos unter: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de/programm/?pk_campaign=nl-wiso&pk_kwd=20181120


Forschungswelten 2019, 4.-5. April 2019, Hochschule Osnabrück
Infos unter: www.forschungswelten.info


Advanced Nursing Practice (ANP):
Erweiterte Pflegepraxis nach internationalem Vorbild etablieren: Was braucht es, damit es gelingt?
Berlin, 10.05.2019, Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie
Weitere Infos unter: www.dbfk.de > „Wichtige Termine“


Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit vom 21. bis 23. Mai 2019 in Berlin incl. Deutscher Pflegekongress
Weitere Infos unter: https://www.hauptstadtkongress.de/teilnahme/


7. Christlicher Gesundheitskongress
23. – 25. Januar 2020 in Kassel
Infos unter: www.christlicher-gesundheitskongress.de


Fortbildung für Lehrkräfte an Pflegeschulen:
Lehrbefähigung: Gewalt- und Aggressionsmanagement für Pflegeassistenzberufe (Österreich),
für Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege (Deutschland)
04. bis 08. Februar 2019, Stuttgart
Weitere Infos unter: http://www.oudconsultancy.nl/MAILING/EBZ/180608_Flyer_Lehrer_Deesk_2019.pdf


Vincentz Network Altenpflege Kongresse:
Hamburg: 28./29. Nov 2018
Köln: 13./14. Feb 2019
NEU! Hannover: 26./27. Feb 2019
Infos unter: http://www.ap-kongress.de/