ADS-Wocheninformation vom 05.11.2018

ADS-Wocheninformation vom 05.11.2018

ADS – Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland e.V.
Alt-Moabit 91, 10599 Berlin, Telefon 030 – 36 752 779, Fax 030 – 36 752 783, info@ads-pflege.de, www.ads-pflege.de
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ADS – Infos
Wocheninformation vom 05.11.2018
Tu erst das
Notwendige,
dann das
Mögliche,
und plötzlich
schaffst du das
Unmögliche.
Franz von Assisi
Wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden?
Berlin, 1. November 2018 – Der Deutsche Ethikrat hat am heutigen Donnerstag
in Berlin seineStellungnahme „Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen
im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung“ veröffentlicht.
Mit Wohltätigkeit und Fürsorge begründete Zwangsmaßnahmen sind in vielen
Feldern des Sozial- und Gesundheitswesens verbreitet. Dabei handelt es
sich etwa um freiheitsentziehende Maßnahmen, wie die Unterbringung in
Kliniken und anderen stationären Einrichtungen gegen den Willen der betroffenen
Person oder das Anbringen von Bettgittern oder Fixierungsgurten, um
medizinischeBehandlungen oder Pflegemaßnahmen gegen den Willen eines
Patienten oder um sogenannte intensivpädagogische Maßnahmen in der
Kinder- und Jugendhilfe. Wenn eine Person sich selbst schwer zu schädigen
droht, können solche Zwangsmaßnahmen dem Wohl der betroffenen Person
dienen. Gleichwohl stellt jede Anwendung solchen „wohltätigen Zwangs“ einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte
der betroffenen Person dar und ist folglich in besonderem Maße rechtlich und ethisch rechtfertigungspflichtig. Dies führte
immer wieder zu kritischen Diskussionen über entsprechende Praktiken in der Medizin, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
sowie in Pflege- und Behindertenheimen. Der Deutsche Ethikrat greift mit seiner Stellungnahme diese Diskussionen
mit dem Ziel auf, Politik, Gesetzgeber und Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen auf Regelungs- und Umsetzungsdefizite
im schwierigen Problemfeld der professionellen Hilfe durch Zwang hinzuweisen und Lösungsvorschläge aufzuzeigen.
Grundsätzlich ist der Ethikrat der Auffassung, dass die Anwendung von Zwang im Kontext professioneller Sorgebeziehungen
nur als Ultima Ratio in Betracht kommt. Das heißt zunächst, dass Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse so gestaltet
werden sollten, dass Zwang möglichst vermieden wird. Kommt es dennoch zu Situationen, in denen eine Person schweren
Schaden zu nehmen droht, etwa weil sie sich einer erforderlichen medizinischen Maßnahme widersetzt, so muss durch
beharrliche Überzeugungsarbeit versucht werden, die freiwillige Zustimmung oder Mitwirkung des Betroffenen zu erzielen.
Auch müssen vor der Durchführung einer Zwangsmaßnahme alle zur Verfügung stehenden weniger eingreifenden Möglichkeiten
ausgeschöpft werden, mit denen das gleiche Ziel erreicht werden kann.
Zwangsmaßnahmen dürfen nur in Situationen in Erwägung gezogen werden, in denen ein Sorgeempfänger in seiner Fähigkeit
zur Selbstbestimmung so stark eingeschränkt ist, dass er keine freiverantwortliche Entscheidung zu treffen vermag. Das bedeutet
umgekehrt, dass der freie Wille einer voll selbstbestimmungsfähigen Person auch dann zu respektieren ist, wenn ihr
erhebliche Risiken für Leib und Leben drohen. Die Fähigkeit zur Selbstbestimmung ist damit der zentrale normative Bezugspunkt
im Umgang mit Zwang, auch wenn die Grenze der fehlenden Freiverantwortlichkeit in der Praxis schwer zu ziehen ist.
Jede Zwangsmaßnahme bedeutet in letzter Konsequenz eine Fremdbestimmung des Gezwungenen. Umso wichtiger ist es,
ihre Durchführung so zu gestalten, dass Achtung und Respekt vor der individuellen Person und ihrer Selbstbestimmung soweit
als möglich gewährleistet bleiben. Das bedeutet unter anderem, dass ihr Anspruch auf Partizipation durch Einbeziehung
in die Planung
und Durchführung sowie die Nachbereitung einer Zwangsmaßnahme durchgesetzt werden muss.
Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile einer Zwangsmaßnahme muss stets auch die Möglichkeit sekundärer Schäden
etwa in Form von Demütigung, Traumatisierung oder Vertrauensverlust berücksichtigt werden. Die Dauer von Zwangsmaßnahmen
sollte so kurz wie möglich gewählt werden. Um dies sicherzustellen, muss in angemessenen zeitlichen Abständen
regelmäßig überprüft werden, ob die Voraussetzungen für den Einsatz von Zwangsmaßnahmen weiterhin vorliegen. Wegen
ihres exzeptionellen Charakters müssen Zwangsmaßnahmen sorgfältig dokumentiert und in regelmäßigen Abständen ausgewertet
werden. Maßnahmen der Qualitätssicherung inklusive Fehlermeldesysteme und Beschwerdemanagement sollten
auch Zwangsmaßnahmen erfassen.
An Zwangsmaßnahmen beteiligtes Personal sollte speziell geschult sein. Die interkulturelle Kompetenz der professionell Sorgenden
sollte gefördert werden. Auch sollten Strukturen geschaffen werden, die kulturelle und sprachliche Barrieren minimieren.
Professionell Sorgende, die an Zwangsmaßnahmen beteiligt sind, sollten Unterstützung und Begleitung erhalten, um
die im Umgang mit Zwang gemachten eigenen Erfahrungen kognitiv und emotional zu verarbeiten. Kollegiale Beratungsgremien
sollten etabliert werden, die sich mit dem Einsatz von Zwangsmaßnahmen prospektiv und retrospektiv befassen.
Die Öffentlichkeit sollte für die ethisch und rechtlich problematischen Aspekte von Zwangsmaßnahmen im Umgang mit psychisch
Kranken in Krisensituationen, Kindern und Jugendlichen in schwierigen familiären und sozialen Verhältnissen sowie
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pflegebedürftigen alten und behinderten Menschen sensibilisiert werden. Dabei fällt den Medien die wichtige Aufgabe
einer differenzierten und sachangemessenen Berichterstattung zu.
Zusätzlich zu diesen (und weiteren) grundsätzlichen Empfehlungen für den verantwortungsvollen Umgang mit Zwang in
professionellen Sorgebeziehungen hat der Ethikrat eine Vielzahl bereichsspezifischer Empfehlungen für die drei Praxisfelder
Psychiatrie, Kinder- und Jugendhilfe sowie Altenpflege und Behindertenhilfe formuliert, die in der Stellungnahme nachgelesen
werden können.
Die Stellungnahme wurde ohne Gegenstimmen vom Deutschen Ethikrat verabschiedet. Ein Mitglied äußert in einem Sondervotum
Bedenken bezüglich des zentralen Begriffs der Freiverantwortlichkeit. Der Begriff werde in der Stellungnahme
nicht klar genug bestimmt, um die ihm aufgebürdete normative Last zu tragen.
Die Stellungnahme ist online verfügbar unter https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/
stellungnahme-hilfe-durch-zwang.pdf.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG Deutscher Ethikrat, 05/2018
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DBfK-P r e s s e m i t t e i l u n g
Ohne gute Arbeitsbedingungen keine Lösung des Fachkräftemangels!
Berlin, 01.11.2018 – Heute startet der zweite Monat der DBfK-Aktion „Mein Beruf: Pflegen“. Inhaltlicher Schwerpunkt im
November: die Arbeitsbedingungen und deren Konsequenzen in der Pflege.
Zu viel Arbeit, zu wenig Personal, Zeitdruck, immer ‚unter Strom‘, Abarbeiten im Dauerlauf, würdeloses ‚Abfertigenmüssen‘,
keine Anerkennung, Berge von Überstunden, unzuverlässige Dienstpläne, immer müde – beruflich Pflegende kennen all
dies seit vielen Jahren aus ihrem Berufsalltag. Stress ist Normalzustand geworden, die Personaldecke ist so dünn, dass sie
beim kleinsten Ausfall reißt. Das deutsche Gesundheitssystem hat weltweit (noch) einen guten Ruf. Schaut man allerdings
hinter die Kulissen, zeigen sich erschreckende Mängel und Risiken für alle Beteiligten.
Eine Pflegelehrerin hat es für „Mein Beruf: Pflegen“ so formuliert: „Ich bin an meinem Arbeitsplatz ein Leistungsfaktor, weil
ich ‚Pflege‘ seit fast drei Jahren unterrichte und mir erst jetzt, nachdem ich das ‚Hamsterrad‘ der direkten praktischen, stationären
Pflege verlassen habe, bewusst wird, wie wichtig eine politisch initiierte Veränderung in der Pflege ist. Stichwort:
Personalbemessung, Rahmenverträge etc. Jahrelang wurde Pflegenden suggeriert ‚Ihr seid nicht gut genug‘, ‚Wollt ihr besser
pflegen, dann müsst ihr besser, schneller, effizienter arbeiten, das Hilfspersonal besser führen, effizienter dokumentieren,
wirtschaftlicher arbeiten usw.‘ Jetzt haben wir bereits 20 nach 12 und der Fachkräftemangel ist eklatant, Fachkräfte haben
zur Anleitung der Auszubildenden wenig Gelegenheit, müssen in einigen Häusern die Arbeit vieler ungelernter Hilfskräfte
überwachen…Wenn nicht bald eine Veränderung eintritt, wann dann?“
Überraschen darf das nicht. Seit Jahren belegen z.B. die Umfragen des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung
e.V. (dip) in der Pflegethermometer-Reihe, wie sich Jahr für Jahr die Bedingungen in der Versorgung kranker und pflegebedürftiger
Menschen verschlechtert haben. Die Verantwortlichen in Politik und Unternehmen sahen dennoch offenbar bisher
keine Veranlassung, hieran grundsätzlich etwas zu ändern. Und ob nun mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ab 2020
eine deutlich spürbare Verbesserung der Situation eintreten wird, bleibt abzuwarten. Sehr optimistisch sind die Pflegefachpersonen
da bisher noch nicht.
Die chronische Überlastung und die unbefriedigenden Arbeitsbedingungen gehen auf die Dauer nicht spurlos an den beruflich
Pflegenden vorüber. Und der Dauer-Spagat zwischen dem, was in der täglichen Pflege zu leisten wäre und dem professionellen
Berufsverständnis entspricht, und dem, was unter den gegebenen Umständen nur erbracht werden kann, führt zu
ethischen Konflikten. Wenn solche Bedingungen lange andauern und keine Perspektive auf positive Veränderung erkennbar
ist, macht das krank. Die Pflegeberufe belegen seit Jahren Spitzenplätze bei den Krankheitsquoten. Besonders auffällig ist
der steile Anstieg stressbedingter, psychischer Erkrankungen wie Burnout, Depressionen oder auch Suchterkrankungen.
Wenn Pflegefachpersonen aus dem Beruf flüchten oder ihre Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit reduzieren, dann eben auch,
um gesund zu bleiben. Kaum jemand hat unter den heutigen Arbeitsbedingungen die Chance, das gesetzliche Rentenalter
zu erreichen.
Das hat Folgen: Der ohnehin sich verschärfende Pflegepersonalmangel wird noch dramatischer. Und die Altersabsicherung,
die in Pflegeberufen sowieso meist nicht gerade üppig ausfällt, sinkt auf eine Rentenhöhe, die man als Altersarmut bezeichnen
muss. In den Pflegeberufen trifft dies vor allem Frauen.
Wir haben unter dem Stichwort ‚Arbeitsbedingungen‘ Material zusammengestellt, beispielsweise zu den Themen Unternehmerperspektive,
Mitarbeiterbindung, Lohnniveau, Arbeitnehmerüberlassung, Führung, Gratifikationskrisen usw. Und gemeinsam
mit der Weltgesundheitsorganisation und dem Weltverband der Pflegeberufe (Kampagne NURSING NOW) fordern
wir: „Regierungen müssen in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Ausbildung und der Führungskompetenzen von
professionell Pflegenden investieren!“
Zur Aktion „Mein Beruf: Pflegen“ gibt es ein dreiteiliges Postkartenset. Die Karten können kostenlos im DBfK-Shop bestellt
werden: www.dbfk.de/de/shop/artikel/Postkartensatz-Mein-Beruf-Pflegen.php
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, dbfk@dbfk.de, www.dbfk.de
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Pflegepolitik
Westerfellhaus sieht Verbesserung der Pflege als Gemeinschaftsaufgabe
31.10.2018 / News – Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, will den Erfolg der Pflegepolitik
sicherstellen – falls die Branche allerdings nicht mitmache, müsse es mehr gesetzlichen Vorgaben geben. Das kündigte der
Staatssekretär in der vergangenen Woche im Handelsblatt an.
Er äußerte sich zuversichtlich, dass es bald Ergebnisse für die Verbesserung der Pflege in Deutschland geben könnte. „Im
nächsten Frühjahr könnte es schon so weit sein“, sagte er und bezog sich damit auf die konzertierte Aktion Pflege für die
erste Ergebnisse ursprünglich für Mitte 2019 angekündigt waren.
Westerfellhaus verdeutlichte aber auch, dass die Bundesregierung entschlossen sei, der Aktion zum Erfolg zu verhelfen.
Sollte die Selbstverwaltung nicht zu den notwendigen Verabredungen kommen, müsse der Gesetzgeber nachhelfen.
In diesem Zusammenhang verteidigte Westerfellhaus gegenüber dem Handelsblatt ausdrücklich die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn (CDU), erstmals Personaluntergrenzen für Pflegepersonal im Krankenhaus einseitig festzulegen,
nachdem sich Kassen und Krankenhausgesellschaft über Jahre nicht hätten einigen können.
Dies sei genauso richtig und notwendig gewesen, wie die neue Verpflichtung der Kassen, die Pflegekosten im Krankenhaus
zu 100 % zu finanzieren.
„Diese Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip war der einzige Weg, bei der Beseitigung des Pflegenotstands zu schnellen
Ergebnissen zu kommen“, so Westerfellhaus. Gleichzeitig äußerte er aber Bedenken, dass es so aus Kostengründen
nicht dauerhaft durchgehalten werden könne. Es brauche auf lange Sicht am tatsächlichen Pflegebedarf orientiere Personalschlüssel
– ein ähnliches System also wie die einstige Pflegepersonalregelung, kurz PPR.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/36741-westerfellhaus-sieht-verbesserung-der-pflege-als-gemeinschaftsaufgabe/?utm_
source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=BibPflege_20181101&utm_content=Mailing_11082586
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Expertenstandard „Entlassungsmanagement in der Pflege“
Konsultationsphase hat begonnen
29.10.2018 / News – Pflegepraktiker und Pflegewissenschaftler sind aufgerufen, den Entwurf des aktualisierten Expertenstandards
„Entlassungsmanagement in der Pflege“ zu bewerten. Bis zum 17. Dezember können Rückmeldungen und Stellungnahmen
an die Geschäftsstelle des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) gesandt werden.
Der Entwurf der 2. Aktualisierung ist derzeit zusammen mit der Präambel, den Kommentierungen der Standardkriterien
sowie der aktuellen Literaturstudie auf den Onlineseiten des DNQP einsehbar.
Die eingehenden Hinweise werden vom wissenschaftlichen Team des DNQP und den Mitgliedern der Expertenarbeitsgruppe
ausgewertet und für die abschließende Bearbeitung des Aktualisierungsprozesses berücksichtigt. Die Veröffentlichung ist
für Anfang 2019 geplant.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/36641-konsultationsphase-hat-begonnen/?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_
campaign=BibPflege_20181030&utm_content=Mailing_11079530
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Inkontinenz: Hilfe für pflegende Angehörige
Ältere und pflegebedürftige Menschen sind besonders oft von Inkontinenz betroffen. Das bedeutet, sie können die Ausscheidung
von Urin oder Stuhl zumindest teilweise nicht kontrollieren. Auch in der ambulanten Pflege ist das Problem von
höchster Relevanz. Dies zeigt eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) und der Charité Universitätsmedizin
Berlin.
In der Pflege spielt Inkontinenz eine besonders gravierende Rolle, weil diese meist mit anderen Einschränkungen zusammenkommt.
Der Versorgungsaufwand kann so groß werden, dass die häusliche Pflege nicht mehr aufrecht zu erhalten ist.
Denn auch für Angehörige ist es eine enorme Herausforderung, Menschen mit Inkontinenz gut zu helfen. Daher hat das ZQP
einen kostenlosen Ratgeber für pflegende Angehörige mit praktischen Hinweisen und aktuellem Basiswissen zum Thema
Harn- und Stuhlinkontinenz entwickelt. Dieser gibt auf 24 Seiten einen Überblick, welche Behandlungsansätze es gibt, welche
Hilfsmittel den Alltag erleichtern und wie diese richtig verwendet werden. Darüber hinaus bietet das Heft viele Tipps,
welche Anpassungen in der Wohnung den Alltag für Menschen mit Inkontinenz einfacher machen können.
Der Ratgeber ist Teil einer Reihe, die Angehörigen fundierte, alltagstaugliche Tipps für die häusliche Pflege an die Hand gibt.
Die Druckausgaben können kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt, die vollständige PDF-Datei direkt heruntergeladen
werden.
Zum kosten- und werbefreien Ratgeber geht es hier: https://www.zqp.de/portfolio/inkontinenz-pflege/?utm_
source=ZQP+Newsletter&utm_campaign=ae976b38f4-EMAIL_CAMPAIGN_2018_10_30_08_59&utm_
medium=email&utm_term=0_08b9f0520e-ae976b38f4-141109013
Quelle: ZQP Newsletter | Oktober Ausgabe, 30.10.2018
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Wissen leichter zugänglich: ZQP-Datenbank zu „Leitlinien und Standards“ gibt Überblick
Für die professionelle Pflege sind Leitlinien und Standards – wie die Expertenstandards – wichtige Qualitätsmaßstäbe. Sie
bündeln aktuelles Wissen und bieten Handlungsorientierung. Bei der Vielzahl der vorliegenden Dokumente fällt es allerdings
selbst Experten häufig schwer, den Überblick über deren Gegenstand, Aktualität und Güte zu behalten. Das ZQP bietet daher
eine einzigartige, kostenlose Datenbank zu pflegerelevanten Leitlinien und Standards, die zum Beispiel Pflegenden, Lehrenden
und Lernenden sowie Wissenschaftlern leichten Zugang und umfängliche Informationen bietet.
Die Datenbank hat das ZQP in Kooperation mit dem Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der Martin-Luther-
Universität Halle-Wittenberg auf Grundlage einer systematischen Literaturrecherche umfassend aktualisiert. Die Übersicht
umfasst jetzt 161 deutsch- und englischsprachige Leitlinien und Standards.
Zur Datenbank zu pflegerelevanten Leitlinien und Standards gelangen Sie hier: https://lls.zqp.de/?utm_
source=ZQP+Newsletter&utm_campaign=ae976b38f4-EMAIL_CAMPAIGN_2018_10_30_08_59&utm_medium=email&utm_
term=0_08b9f0520e-ae976b38f4-141109013
Quelle: ZQP Newsletter | Oktober Ausgabe, 30.10.2018
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InTeressante Tagungen /Kongresse :
Diakonieklinik Harz: Geistliche Aspekte von Gesundheit und Krankheit, 23.-25.November 2018 im Gästehaus Tanne in
Elbingerode/Harz
Weitere Informationen unter: https://www.diako-harz.de/service-menue/termine/ch/a048d747dd1e6a309099
9d74ecdd34e6/?tx_gbevents_main%5Bevent%5D=463&tx_gbevents_main%5Baction%5D=show&tx_gbevents_
main%5Bcontroller%5D=Event
Netzwerk Vis-a-vis: Basisschulung für Pflegekräfte, die Fachwissen erwerben möchten für eine Tätigkeit in Kirchen und
Gemeinden, 21.-24. November 2018 in Dudenhofen b. Mannheim
Weitere Infos unter: http://visavis-gemeindediakonie.de/?page_id=518
Thementag im Projekt „DeMigranz – Bundesweite Initiative Demenz und Migration“, 27. November 2018 im Haus am
Dom, Domplatz 3, 60311 Frankfurt
Infos unter: https://www.demenz-support.de/projekte/demigranz
Deutscher Pflegetag 2019, 14. bis 16. März 2019, STATION Berlin
Infos unter: https://deutscher-pflegetag.de/
Forschungswelten 2019
4.-5. April 2019, Hochschule Osnabrück
Infos unter: www.forschungswelten.info
Advanced Nursing Practice (ANP):
Erweiterte Pflegepraxis nach internationalem Vorbild etablieren: Was braucht es, damit es gelingt?
Berlin, 10.05.2019, Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie
Weitere Infos unter: www.dbfk.de > „Wichtige Termine“
Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit vom 21. bis 23. Mai 2019 in Berlin incl. Deutscher Pflegekongress
Weitere Infos unter: https://www.hauptstadtkongress.de/teilnahme/
7. Christlicher Gesundheitskongress
23. – 25. Januar 2020 in Kassel
Infos unter: www.christlicher-gesundheitskongress.de
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Fortbildung für Lehrkräfte an Pflegeschulen:
Lehrbefähigung: Gewalt- und Aggressionsmanagement für Pflegeassistenzberufe (Österreich),
für Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege (Deutschland)
04. bis 08. Februar 2019, Stuttgart
Weitere Infos unter: http://www.oudconsultancy.nl/MAILING/EBZ/180608_Flyer_Lehrer_Deesk_2019.pdf
Vincentz Network Altenpflege Kongresse:
Berlin: 17./18. Okt 2018
Dortmund: 05./06. Nov 2018
Ulm: 20./21. Nov 2018
Hamburg: 28./29. Nov 2018
Köln: 13./14. Feb 2019
NEU! Hannover: 26./27. Feb 2019
Infos unter: http://www.ap-kongress.de/
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