ADS-Wocheninformation, 31.08.2020

ADS-Wocheninformation, 31.08.2020

Corona-Testkapazitäten für Pflegefachpersonen schaffen

Angesichts der aktuellen Debatte über Engpässe in den SARS-CoV-2-Testkapazitäten fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) eine zuverlässige Teststrategie für die Pflege.

„Es kann nicht sein, dass Pflegefachpersonen nur dann Zugang zu Tests haben, wenn sie bereits Symptome aufweisen oder sie beim zuständigen Gesundheitsamt darum bitten müssen“, mahnt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe. Der DBfK fordert daher flächendeckenden Zugang zu kostenlosen Tests für das Pflegepersonal, die von den Pflegenden selbst initiiert werden können. Zudem müssen alle Personen, die im direkten Kontakt zu Menschen mit Pflegebedarf stehen, schnellstmöglich das Testergebnis mitgeteilt bekommen. In vielen Krankenhäusern ist dies möglich, in Pflegeheimen dagegen nicht. Das Testergebnis muss innerhalb eines halben Tages mitgeteilt werden. Eine Testung und eine Wartezeit auf das Ergebnis von mehreren Tagen nützt wenig, erhöht aber das Risiko um ein Vielfaches in diesen Versorgungsbereichen. Zudem müssen 14-tägige Testwiederholungen bei Verdachtsfällen Standard werden, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.

Während die Tests in den letzten Wochen massiv ausgeweitet wurden, sehen Robert-Koch-Institut (RKI) und der Verband Akkreditierter Labore in der Medizin (ALM) Engpässe in den Testkapazitäten. Nun wird diskutiert, wie die Teststrategie insbesondere für Reiserückkehrende angepasst werden kann. Von einer einheitlichen Strategie zur Testung des Pflegepersonals ist aber bislang nichts zu hören. „Wenn die Zahl an Erkrankten ansteigt, können wir nicht schon wieder die hochgefährdeten Menschen in der Langzeitpflege mit massiven Einschränkungen belegen, bloß weil die Testkapazitäten nicht für das Pflegepersonal vorgehalten werden“, so Bienstein. „Brandenburg macht beispielsweise aus unserer Sicht einen Schritt in die richtige Richtung und legt eine Teststrategie vor. Das erwarten wir von allen Bundesländern.“

Die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen müssen nach Ansicht des Verbands mit Priorität getestet werden und sollten auch bei Impfungen bevorzugt werden, sobald ein wirksamer Impfstoff vorliegt. „Pflegebedürftige in der Langzeitpflege gehören zur meist gefährdeten Gruppe für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf von COVID19. Diese Menschen müssen bei einer zweiten Welle sofort besser geschützt werden“, fordert Bienstein.

Seit Anfang Juni können sich Pflegefachpersonen theoretisch auf das Coronavirus testen lassen, auch wenn sie symptomlos sind und kein Fall in der Einrichtung vorliegt. Dies regelt eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. In der Praxis bleibt diese Verordnung bislang wirkungslos: Das Pflegepersonal muss sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden oder die Einrichtungen veranlassen die Tests auf eigene Kosten. Eine automatische Übernahme der Kosten hat sich aus Sicht des DBfK aus Steuermitteln und nicht aus Mitteln der Versicherten zu finanzieren. Auch dazu braucht es eine bundesweit einheitliche Lösung.

Anja Kathrin Hild, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, hild@dbfk.de, www.dbfk.de


Diakonie-Zitat: Die Fehler des Lockdowns nicht wiederholen

Berlin, den 26. August 2020 – Bundeskanzlerin Angela Merkel berät mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Donnerstag nach einer längeren Pause über das gemeinsame Vorgehen in der Corona-Pandemie. Besonders mit Blick auf den Schutz von Menschen in Pflegeeinrichtungen appelliert die Diakonie Deutschland an Bund und Länder, aus den Erfahrungen und dem Leid der ersten Covid-19-Phase zu lernen. Notwendig sind ein breiter Erfahrungsaustausch und eine sorgfältige Auswertung der vergangenen Monate.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Die öffentlichen Debatten dürfen sich nicht auf Maskenpflicht und Bußgeld beschränken. Vielmehr müssen wir in den Blick nehmen, was wir aus den Folgen des Lockdowns lernen und künftig anders machen können. Vor allem die soziale Isolation, wie sie viele Menschen und besonders Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen erlebt haben, gilt es ein zweites Mal unbedingt zu verhindern. Diese Situation hat sowohl für die pflegebedürftigen Menschen als auch für die Pflegekräfte zu einer starken psychischen Belastung geführt.

Deshalb fordern wir die Landesregierungen auf, ihre lokalen Gesundheitsämter so zu unterstützen, dass sie die notwendigen Schutzmaterialien und Testkapazitäten auch tatsächlich anbieten und die Pflegeeinrichtungen kontinuierlich begleiten können.

Wir müssen die zu Wort kommen lassen, die mit der Krankheit konfrontiert waren. Ich wünsche mir mehr ‚Runde Tische‘ zu Corona und den psychosozialen Folgen. Wir als Diakonie werden die Erfahrungen der vergangenen Monate genau auswerten und den Mitarbeitenden weiterhin Gehör und Aufmerksamkeit schenken und gemeinsam an guten Lösungen arbeiten.“

Quelle: PM Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 26.08.2020


Versorgungsverbesserungsgesetz: Es fehlt ein Konzept

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege – kurz Versorgungsverbesserungsgesetz – aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Insbesondere der geplante Einsatz von Hilfskräften in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist aus Sicht des DBfK so nicht akzeptabel.

„Mit der Einstellung von 20.000 Hilfskräften ohne qualifizierte Ausbildung wird die äußerst angespannte Situation in der stationären Langzeitpflege nicht gelöst“, sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe. „Aus diesen Überlegungen spricht ein falsches Verständnis von guter Versorgung. Bei guter Pflege geht es darum, die Bedürfnisse der Menschen zu erkennen und die Versorgung entsprechend zu planen. Und das muss man können. Hier scheint man wieder nur einzelne Tätigkeiten, die irgendwer verrichten soll, im Kopf gehabt zu haben.“

Einen Personalmix mit unterschiedlich qualifizierten Pflegenden und Betreuenden begrüßt der DBfK, weist aber darauf hin, dass der Pflegeprozess von Pflegefachpersonen geplant, koordiniert und begleitet werden muss. Wenn nicht einmal mehr 50 Prozent der Beschäftigten in einer Einrichtung qualifizierte Pflegefachpersonen sind, kann aus Sicht des DBfK der Versorgungsbedarf bei einer guten Qualität nicht sichergestellt werden.

„Je mehr unterschiedlich qualifiziertes Personal eingesetzt wird, desto höher ist der Bedarf an Anleitung und Steuerung. Und dies kann nur von qualifizierten Pflegefachpersonen geleistet werden, da nur sie die Kompetenz zur Beratung, Bedarfsfeststellung und zur Anleitung haben“, erläutert Bienstein.

Dem Gesetzesentwurf fehlt ein Gesamtkonzept, das die Personalsituation in der Langzeitpflege nachhaltig verbessert. Um die angespannte Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen zu ändern, müssen die Hilfskräfte systematisch weiterqualifiziert werden und ihr Einsatz muss von genügend Pflegefachpersonen koordiniert werden. „In der jetzigen Form wird das Gesetz sonst nur die ohnehin schlechte Fachkraftquote zu Lasten der Pflegenden und der Pflegebedürftigen weiter aushebeln“, so Bienstein.

Anja Kathrin Hild, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, hild@dbfk.de, www.dbfk.de


Die Pflege ist am Limit – eine Reform kann nicht mehr warten

Berlin, den 27. August 2020 – Die Diakonie dringt gemeinsam mit dem Bündnis für Gute Pflege, einem Zusammenschluss von Verbänden und Gewerkschaften, auf eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. In einem gemeinsamen Forderungskatalog plädieren sie für mehr Personal und eine bessere Bezahlung in der Pflege. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Corona hat gezeigt: Wir können nicht mehr mit einer Pflegereform warten. DiePflege ist am Limit. Deshalb muss eine Reform der Pflegeversicherung noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden und nicht erst irgendwann. Wir müssen zügig für bessere Arbeitsbedingungen und eine flächendeckend bessere Bezahlung sorgen. Die Kosten dafür dürfen nicht länger allein den pflegebedürftigen Menschen aufgebürdet werden. Pflege ist in einer immer älter werdenden Gesellschaft eine der ganz großen sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Denn eine menschenwürdige und bedarfsgerechte Pflege geht uns alle an.“ Mehr Informationen:http://www.buendnis-fuer-gute-pflege.de // siehe auch nächste Mitteilung

Quelle: PM Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 27.08.2020

 

Hier die Forderungen des Bündnisses für Gute Pflege für eine Reform der Pflegeversicherung im Einzelnen:

Grundlegende Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sind eine bedarfsgerechte Personalausstattung, eine Reduzierung der Arbeitsdichte, eine angemessene tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte und eine attraktive Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus sind Verbesserungen im Leistungsspektrum sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege dringend notwendig. Bislang werden daraus entstehende Mehrkosten einseitig den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen aufgebürdet, so dass Pflegebedürftigkeit zum Armutsrisiko geworden ist. Um diese Abwärtsspirale zu be-enden ist eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung erforderlich, die nicht weiter auf geschoben werden darf. Bisherige Maßnahmen, wie die Zahlung einer Corona-Prämie oder das Pflegestellensofortprogramm sind ein Tropfen auf den heißen Stein – nicht mehr und nicht weniger.

Zur Reform der Pflegeversicherung stellt das Bündnis für Gute Pflege folgende Forderungen an die Politik, die zum einen kurzfristig und zum anderen mittelfristig umzusetzen sind.
  1. Kurzfristig umzusetzen sind:

Steuerfinanzierung „versicherungsfremder“ Leistungen

Verschiedene Leistungen werden derzeit von der Pflegeversicherung finanziert, obwohl es sich dabei um gesamtgesellschaftliche Ausgaben handelt und nicht um Aufgaben der Versichertengemeinschaft. Zu diesen Leistungen zählen z. B. die Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen nach § 44 SGB XI und die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung der Pflegenden nach § 44a SGB XI. Nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbandes erreichten die Ausgaben für „versicherungsfremde“ Leistungen im Jahr 2018 ein Volumen von mindestens 2,7 Mrd. Euro. Dies entspricht rd. 0,2 Beitragssatzpunkten in der sozialen Pflegeversicherung. Die Kosten für diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben sind über Steuergelder zu finanzieren.

Medizinische Behandlungspflege in stationären Einrichtungen durch Krankenkassen finanzieren

Bei Leistungen der medizinischen Behandlungspflege handelt es sich um eine originäre Aufgabe der Krankenversicherung. Mit Einführung der Pflegeversicherung 1996 wurde die medizinische Behandlungspflege im stationären Bereich dennoch – zunächst zeitlich befristet und später dann auf Dauer – bei der Pflegeversicherung angesiedelt. Während diese Leistungen in der häuslichen Pflege als häusliche Krankenpflege sachgerecht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert (§ 37 Abs. 2 SGB V) werden, ist die medizinische Behandlungspflege in der stationären Pflege in den Leistungssätzen der Pflegeversicherung systemfremd enthalten. Da die Versicherungsleistungen deutlich niedriger sind als die Pflegesätze, zahlen die Pflegebedürftigen ihre Behandlungspflege de facto selbst. So benachteiligt die derzeitige Regelung pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen systematisch. Die Ansiedelung der Ausgaben für medizinische Behandlungspflege in der GKV würde zu einer Entlastung der Heimbewohner*innen führen und in einer Beitragssatzreduktion von etwa 0,2 Beitragssatzpunkten in der Sozialen Pflegeversicherung resultieren.

Auflösung Pflegevorsorgefonds

Der Pflegevorsorgefonds wurde 2014 mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz eingeführt. In den Fonds fließt den gesetzlichen Vorgaben zufolge ein Anteil von 0,1 Prozentpunkten der Pflegeversicherungsbeiträge. In der Regel sind das pro Jahr 1,2 bis 1,7 Milliarden Euro. Formell handelt es sich dabei um ein Sondervermögen, das die Bundesbank verwaltet mit einer Anlagedauer von 20 Jahren. Dieser Ansparzeitraum wurde deshalb gewählt, weil ab 2035 die geburtenstärksten Jahrgänge 1959 bis 1967 ins Pflegealter kommen – und der Pflegeversicherung dann besonders hohe Kosten bescheren dürften. Das Vermögen des Pflegevorsorgefonds betrug im Oktober 2019 insgesamt 6,9 Milliarden Euro. Da der Pflege-vorsorgefonds die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung nicht nachhaltig stabilisieren wird und stattdessen dem System dringend benötigte Mittel entzieht, ist der Pflegevorsorge-fonds aufzulösen. Die freiwerdenden Mittel sollen in die Pflegeversicherung fließen und für die Finanzierung einer besseren pflegerischen Versorgung verwendet werden.

 Investitionskosten müssen von den Ländern übernommen werden

Trotz Einführung der Pflegeversicherung sollten die Länder nach § 9 SGB XI für das Vorhalten einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur verantwortlich sein.. Da die Länder dazu nicht bereit waren, ist im Gesetz nur eine „Soll-Regelung“ enthalten, der zufolge die Länder Einsparungen bei der Sozialhilfe zur Finanzierung der Investitionskosten einführen „sollen“. In der Folge unterscheiden sich die Landespflegegesetze diesbezüglich erheblich und sind insgesamt sehr zurückhaltend, so dass die Heimbewohner*innen für die Investitionskosten in Höhe von durchschnitt-lich 455 € pro Monat aufkommen müssen. Individuelle Zuschüsse, wie z. B. das in einzelnen Ländern eingeführte Pflegewohngeld, bieten landesspezifische Unterstützung für Pflegebedürftige. Diese ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen für das Pflegeheim und die/den Bewohner*in geknüpft. Daher sind flächendeckende und umfassende Lösungen erforderlich. Hier sind die Länder gefragt, sie müssen wieder die Verantwortung übernehmen und für die Investitionskosten aufkommen, statt sie weiterhin den Heimbewohner*innen aufzubürden.

 Dynamisierung der Leistungen

Die fehlende Leistungsdynamisierung hat in den vergangenen Jahren erheblich zu einer hohen finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen beigetragen, bei ambulant betreuten Pflegebedürftigen hat sie das Risiko für eine pflegerische Unterversorgung verschärft oder die Zuzahlungen erhöht. Daher fordert das Bündnis für Gute Pflege den Gesetzgeber auf die Vorgaben des § 30 SGB XI, der nur einen Prüfauftrag zur Leistungsdynamisierung vorsieht, zu ändern. Sinnvoll wäre eine jährliche, gesetzlich vorgeschriebene Dynamisierung mindestens entsprechend der durchschnittlichen Bruttolohnentwicklung statt einer Anpassung nach Kassenlage. Ebenso ist der bisher entstandene Kaufkraftverlust der vergangenen Jahre durch ausgebliebene Dynamisierung auszugleichen.

 Begrenzung der Eigenanteile

Einer finanziellen Überforderung der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile bei den pflegebedingten Kosten muss entschieden entgegen gewirkt werden. Daher sind in einem ersten Schritt die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile zu begrenzen. Eine Möglichkeit stellt für die stationäre Pflege der sog. Sockel-Spitze-Tausch dar, bei dem die von den Heimbewohner*innen zu erbringenden Eigenanteile gedeckelt würden, während alle darüber hinaus anfallenden Kosten durch die Pflegeversicherung zu tragen wären. Auch für die häusliche Pflege ist ein tragfähiges Konzept notwendig, das eine bedarfs- und bedürfnisgerechte pflegerische Versorgung garantiert und die Eigenanteile begrenzt. Mittelfristig bleibt das Ziel einer Reduzierung des Eigenanteils für pflegebedingte Kosten auf Null.

 

  1. Mittelfristig umzusetzen ist:

Für einen Systemwechsel hin zu einer solidarischen und paritätischen Finanzierung von Pflege

Um die finanziellen Belastungen solidarisch zu verteilen und das Pflegerisiko nachhaltig ab-zusichern, fordert das Bündnis für Gute Pflege perspektivisch einen Systemwechsel hin zu einer solidarischen und paritätischen Finanzierung von Pflege. Dafür ist nicht nur die Integra-tion der gesamten Bevölkerung in eine Sozialversicherung, sondern zudem auch mindestens die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversi-cherung (West) sowie die Ausdehnung der Beitragspflicht auf weitere Einkunftsarten sicher-zustellen. Darüber hinaus braucht es die Rückkehr zur echten Parität in der Finanzierung, die bisher arbeitgeberseitig durch den Wegfall eines Feiertages kompensiert wurde.

Damit kann die bislang vorherrschende strukturelle Einnahmeschwäche der Sozialen Pflege-versicherung beseitigt werden, die darin besteht, dass die Gesamtsumme der beitragspflich-tigen Einnahmen langsamer wächst als das Bruttoinlandsprodukt. Diese Versicherung deckt alle pflegerischen Leistungen ab. Heimbewohner*innen kommen für die angemessenen Kos-ten für Unterkunft und Verpflegung analog der häuslichen Pflege auf. Damit kann der Bei-tragssatz langfristig stabilisiert werden – er ist praktisch genauso hoch wie im Status Quo. Das Bündnis für Gute Pflege fordert die Absicherung des Pflegerisikos aus einer Hand.

Berlin, den 25. August 2020


Gemeinsam gegen die Corona-Pandemie

Bund und Länder hätten den Kampf gegen die Corona-Pandemie immer als Gesamtherausforderung verstanden, und das habe sich bewährt, erklärte Bundeskanzlerin Merkel nach einer Videoschaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens habe man weitere gemeinsame Maßnahmen vereinbart, um die Erfolge zu halten. Deutschland hat die Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten gut bewältigt, sagte Bundeskanzlerin Merkel. In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen jedoch wieder gestiegen. „Für die Ausbreitung des Virus haben sich Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und urlaubsbedingte Mobilität als besonders günstig erwiesen“, so Merkel. Angesichts dieser gestiegenen Fälle müsse man jetzt einen neuen Anlauf nehmen. Gemeinsames Ziel ist es, die Infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken. (…)

Mindestabstand, Hygieneregeln und Alltagsmasken gelten weiterhin

Bund und Länder sind sich einig: In Zeiten steigender Infektionszahlen sind weitere Lockerungen der bisher geltenden Regeln nicht zu rechtfertigen. Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich auch weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Ergänzend ist in bestimmten öffentlichen Bereichen, in denen der Abstand nicht durchgängig einzuhalten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Hygieneregeln sind einzuhalten.

Zielgerichtetes Testangebot erforderlich

Von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung der Pandemie sind Testungen. Die Vielzahl an positiven Testergebnissen bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten zeigt, dass ein niederschwelliges, zielgerichtetes Testangebot erforderlich ist. Deshalb bleibt die Testpflicht zunächst bestehen. Bei den freiwilligen Testungen von Rückreisenden aus Nicht-Risikogebieten war die Zahl der festgestellten Infektionen dagegen außerordentlich gering. Aus diesem Grund endet die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020. Wie bisher werden symptomatische Verdachtsfälle und enge Kontaktpersonen prioritär getestet. Gleiches gilt für Testungen, um in gefährdeten Bereichen vorzubeugen, etwa in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Angesichts der weitgehenden Rückkehr zum Regelbetrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sehen die Länder je nach Infektionsgeschehen daneben auch zielgerichtete Reihentestungen, vor allem bei den Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern, vor.

Quarantänepflicht nach Rückkehr aus Risikogebieten

Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind in jedem Fall weiterhin dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort zu isolieren. Zum 1. Oktober soll die Quarantäne dann frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Testbefund aufgeboben werden können. Bund und Länder appellieren mit Nachdruck an alle Reiserückkehrer, ihre Quarantänepflicht einzuhalten und damit ihrer Verantwortung für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger nachzukommen. Wo immer möglich, ist auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten, betont die Kanzlerin. Bund und Länder streben kurzfristig eine Rechtsänderung an. Ziel ist es, dass bundeseinheitlich eine Entschädigung für den Einkommensausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.

Folgende Maßnahmen haben Bund und Länder vereinbart:
  • Für Verstöße gegen die Maskenpflicht werden die Länder (mit Ausnahme Sachsen-Anhalts) ein Mindestregelbußgeld in Höhe von 50 Euro festlegen. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern werden gebeten zu prüfen, wie darüber hinaus für alle Verkehrsträger im Regional- und Fernverkehr die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein – wie ein Bußgeld wirkendes – erhöhtes Beförderungsentgelt eingeführt werden kann.·
  • Die Möglichkeit freiwilliger kostenloser Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten endet zum Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020.
  • Für Reisende aus Risikogebieten wird die Testpflicht vorerst aufrechterhalten, bis eine effektive Umsetzung der Quarantänepflicht gewährleistet ist. Möglichst am 1. Oktober soll eine neue Regelung zur Selbstisolation eingeführt werden. Danach ist eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr möglich.
  • Großveranstaltungen bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich ist, bleiben weiterhin untersagt, mindestens bis zum 31.12.2020. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.
  • Der Bund sagt weitere 500 Millionen Euro für verlässliche digitale Homeschooling Angebote zu, sollte kein Präsenzschulbetrieb stattfinden können.
  • Gesetzlich Versicherte erhalten in diesem Jahr fünf Tage zusätzlich Kinderkrankentagegeld pro Elternteil, Alleinerziehende zehn.

Quelle: PM Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Bund-Länder-Beschluss, 27.08.2020


CARE Monitor 2020

Für den CARE Monitor 2020 – initiiert von CARE Invest und der Unternehmensberatung Roland Berger – läuft seit Anfang des Jahres eine Online-Befragung um den Status quo der Pflege-Branche zu erheben. Dann kam Corona und die Welt „post-Corona“ ist in vielerlei Hinsicht mit der „prä-Corona“-Welt nicht vergleichbar. Daher sollen aktuell die Auswirkungen und Learnings aus der Coronakrise für die Pflegewirtschaft in einer erneuten Umfrage erfasst werden. Die Teilnahme an der online-Umfrage ist möglich , unter: https://survey.rolandberger.com/cgi-bin/s.app?A=nJOaqxmo&utm_source=evalanche&utm_medium=mailing&utm_campaign=AH_Zukunftspreis_2017


Analyse: Sicherheitskultur in der ambulanten Pflege

Die Sicherheit von Klientinnen und Klienten ambulanter Pflegedienste ist ein zentraler Aspekt der Pflegequalität. Praktisch stellen die Themen Sicherheit und Sicherheitskultur ambulante Pflegedienste in Deutschland vor große Herausforderungen – unter anderem, weil oftmals mehrere Akteure wie pflegende Angehörige, professionell Pflegende, Ärztinnen und Ärzte zusammenwirken. Um die Sicherheit in der Pflege verbessern zu können, ist es wichtig zu wissen, wie ambulante Dienste das Thema in der Praxis wahrnehmen. Das ZQP hat daher deutschlandweit Pflegedienstleitungen, stellvertretende Pflegedienstleitungen oder Qualitätsbeauftragte in 535 ambulanten Diensten telefonisch befragt.

Einige zentrale Ergebnisse sind:

  • Fehleranfällige Tätigkeiten: Rund zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten berichten von Fehlern bei der Dokumentation, 34 Prozent von Fehlern bei der Medikamentengabe und 31 Prozent von Fehlern bei der Händehygiene in den letzten 6 Monaten vor der Befragung.
  • Risikofaktoren: Ein wichtiger Faktor, der eine sichere Pflege erschwert, ist aus Sicht von 64 Prozent der Befragten Zeitmangel bei der Pflege. 43 Prozent nennen diesbezüglich mangelndes Wissen der Pflegenden und 38 Prozent mangelnde Bereitschaft, Fehler zuzugeben.
  • Personalausstattung: Gut die Hälfte der Befragten (53 Prozent) gibt an, dass es in ihrem Dienst Stellen für Pflegefachpersonen gibt, die seit mindestens 3 Monaten unbesetzt sind.
  • Fortbildungsbedarf: 61 Prozent der Befragten meinen, annähernd alle Mitarbeitenden (100 bis 75 Prozent) sollten Schulungen bzw. Fortbildungen zum Thema Hygiene absolvieren. Je 51 Prozent sagen dies für die Themen Medikation bzw. Gewaltprävention in der Pflege.
  • Fehlerdokumentation: 32 Prozent der Dienste setzen hierfür keine digitale Technik ein. Nur 9 Prozent dokumentieren solche Ereignisse ausschließlich digital. 4 Prozent der befragten Dienste nutzen ein computergestütztes Lernsystem (z. B. Critical Incident Reporting System, CIRS).

Hinweis: Die Befragung wurde vor der COVID-19-Pandemie durchgeführt. In der aktuellen Krise können sich Probleme im Bereich der Patientensicherheit in den ambulanten Diensten verschärfen, etwa durch Personalmangel, mangelnde Schutzausrüstung oder zusätzlichen Zeitaufwand angesichts der Schutzmaßnahmen. Möglich wäre aber auch, dass zum Beispiel Wissen, Problembewusstsein und Sorgfalt in Hinsicht auf Hygienemaßnahmen durch die Krise zeitweise oder sogar dauerhaft steigen.

Die gesamte Analyse finden Sie kostenlos auf unserer Webseite: https://www.zqp.de/sicherheitskultur-ambulante-pflege/

Quelle: ZQP Newsletter | August Ausgabe, 31.08.2020


Übergabe – Der Podcast

ÜG051 – Geschwister von chronisch kranken Kindern und Jugendlichen (Interview mit Prof. Dr. Christiane Knecht)

Der Podcast für die Pflege.


Webinar: Gute Pflege – gute Arbeit.

Personalentwicklung in der Altenpflege

Die Sicherung einer ausreichenden Anzahl an Pflegefachkräften und weiteren beruflich Pflegenden ist eine wesentliche gesellschaftspolitische Aufgabe. Im Rahmen der digitalen Fachtagung werden die Ergebnisse des im Auftrag der Pflegeselbstverwaltung erarbeiteten wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen vorgestellt. Im Anschluss wird das zukünftige Vorgehen zur Umsetzung des neu entwickelten Personalbemessungsinstruments sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege dargestellt. Um Pflegepersonal zu gewinnen und zu binden sind die konkreten Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen und Diensten entscheidend. Anhand von Beispielen aus der Praxis werden Strategien der Personalentwicklung und des betrieblichen Gesundheitsmanagements vorgestellt und diskutiert.

Diese Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, der Bundesländer und der Kommunen, Einrichtungsträger und Leistungsanbieter, Fachverbände und Pflegewissenschaft, Pflegekassen, Interessenvertretungen älterer und pflegebedürftiger Menschen sowie Menschen mit Behinderungen und weitere Interessierte (Anmeldeschluss ist der 17.09.2020)

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.deutscher-verein.de/de/va-20-pflegepersonal-altenpflege

Quelle: PM Deutscher Verein, 24.08.2020