DKG zum Papier der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege zum Koalitionsvertrag
Konstruktive Signale, jetzt müssen Taten folgen
31.03.2025 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bewertet die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege zum Koalitionsvertrag als konstruktive Signale, sieht jedoch an vielen Stellen großen Interpretationsspielraum. Zudem bleibt alles unter dem Finanzierungsvorbehalt der Abschlussrunde.
Nach einer ersten Analyse der Vorschläge der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß: „Wir bewerten positiv, dass die Arbeitsgruppe Änderungen an der Krankenhausreform in Aussicht gestellt hat. Besonders wichtig ist, dass sie endlich die bestehende Betriebskostenlücke für 2022 und 2023 anerkennt. Eine wichtige Entscheidung ist deshalb die beschlossene Zahlung von vier Milliarden Euro, verteilt auf die Jahre 2025 und 2026. Das AG-Papier spricht hier von Zahlungen an die „bedarfsnotwendigen Krankenhäuser“. Das sind nach heutiger Rechtslage alle Kliniken, die in den Krankenhausplänen der Länder gelistet sind. Es gibt keine andere Abgrenzung für den Begriff „bedarfsnotwendig“. Unzureichend ist allerdings, dass dieser Ausgleich lediglich als Einmalzahlung vorgesehen ist und deshalb keine nachhaltige Wirkung auf die künftige Finanzierung ab dem Jahr 2027 entfalten wird.“
Hintergrund dieser Bewertung ist die Tatsache, dass die in den zurückliegenden Jahren gestiegenen Kosten für die Krankenhäuser durch die unzureichend angepassten Entgelte nicht gedeckt sind. Einmalzahlungen helfen bei vorübergehenden Preisschwankungen, sind aber eben nur unzureichend bei einer dauerhaft gestiegenen Kostenbasis.
„Die neue Koalition hat aber die Chance, das Gesundheitswesen insgesamt und damit auch die Krankenhäuser von Kosten zu entlasten, wenn sie die Ankündigungen der Koalitionsarbeitsgruppe zum Bürokratieabbau mutig und umfassend anpackt. Das ist gut für die Solidargemeinschaft der Versicherten, für die Beschäftigten in den Kliniken und auch für die Patientinnen und Patienten, weil wir Zeit für deren Betreuung und Versorgung gewinnen. Heute müssen die Beschäftigten in den Krankenhäusern pro Tag drei Stunden Bürokratiearbeit leisten. Schon eine Stunde weniger würde rechnerisch 21.600 Vollzeit-Ärzte und rund 47.000 Vollzeit-Pflegekräfte mehr für die Patientinnen und Patienten bedeuten. Das sind Fachkräfte, die wir heute schon in den Kliniken beschäftigen, die aber Bürokratiearbeit leisten, statt am Patienten tätig zu sein.“
Positiv sieht die DKG das deutliche Bekenntnis der Arbeitsgruppe, den Bundesländern mehr Spielraum bei der Krankenhausreform hinsichtlich Grund- und Notfallversorgung einzuräumen. Ebenso begrüßt sie die Ausweitung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern und die Überprüfung der bisher gesetzten Personal- und Strukturvorgaben für die Leistungsgruppen, auch wenn die genauen Details noch unklar bleiben. Letztlich wird entscheidend sein, ob diese Reformpläne zur Krankenhausreform tatsächlich umgesetzt werden und ob die neue politische Führung des Gesundheitsministeriums dazu wirklich die Bereitschaft hat. Eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen dieser geplanten Anpassungen der Krankenhausreform ist die Bereitschaft des Bundesgesundheitsministeriums, gemeinsam mit den Selbstverwaltungspartnern nach praxistauglichen Lösungen zu suchen. Diese Bereitschaft gab es in der vergangenen Legislaturperiode nicht, und deshalb sind zahlreiche Instrumente der Krankenhausreform schlichtweg untauglich, die Versorgung der Patientinnen und Patienten nachhaltig zu gewährleisten.
Ein weiterer positiver Aspekt ist die weitgehende Rückkehr zum NRW-Modell der Leistungsgruppen mit der einzigen zusätzlichen Einführung der speziellen Traumatologie. Diese Beschränkung auf das Modell aus NRW hatte die DKG stets gefordert.
Unzureichend sind hingegen Aussagen der Arbeitsgruppe zur Vorhaltefinanzierung. „Hier hätten wir uns mehr Mut zur Abkehr vom bisherigen Modell gewünscht. Alle bisher vorgelegten Studien und Auswirkungsanalysen zeigen, dass dieses Modell die damit verbundenen politischen Zielke verfehlt“, erklärt Gaß. Ein Lichtblick sei jedoch die Verlängerung der Konvergenzphase und die Herausnahme des Jahres 2027 aus den bisherigen Fristen. „Die zuvor geplanten Fristen waren nicht nur extrem kurz, sondern auch sachlich nicht angemessen“, so Gaß weiter.
Die geplante Öffnung der Krankenhäuser für fachärztliche Leistungen klingt zunächst einmal vielversprechend. Allerdings muss die Umsetzung verlässlich für die Kliniken erfolgen. Es darf nicht passieren, dass Krankenhäuser als Ausfallbürgen für den niedergelassenen Bereich herhalten müssen, wenn es den Kassenärztlichen Vereinigungen gerade passt. Um die Patientinnen und Patienten verlässlich fachärztlich ambulant versorgen zu können müssen die Kliniken Personal vorhalten. Wir brauchen ein faires Miteinander und gleich lange Spieße für alle Beteiligten.
„Gänzlich diffus erscheinen die Pläne zur Ausweitung der Hybrid-DRGs. Hier können wir uns keinen Blindflug zu Lasten der Patienten erlauben. Zunächst brauchen wir eine Evaluation der bestehenden Regelungen, bevor eine Ausdehnung ohne fundierte Erkenntnisse erfolgt. Zudem ist es essenziell, dass aus Gründen der Patientensicherheit die Klinikstruktur weiterhin als Grundvoraussetzung für Hybrid-DRGs bestehen bleibt“, so Gaß.
Ein bedeutender Fortschritt ist die Entscheidung, die Mittel des Transformationsfonds nicht zur Hälfte von GKV-Versicherten finanzieren zu lassen, sondern aus dem Sondervermögen zu nehmen. Das ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Auch die geplante volle Refinanzierung der Ausgaben der GKV für Bürgergeldbezieher ist längst überfällig und sorgt dafür, dass die GKV den notwendigen finanziellen Handlungsspielraum erhält. Hätte die letzte Regierung ihre Zusagen dazu eingelöst, würden wir heute nicht über Defizite und steigende Versicherungsbeiträge reden, sondern über Überschüsse, die zur besseren Versorgung der Versicherten eigesetzt werden könnten.
Ausdrücklich positiv sehen wir die Absicht, neben den Investitionen zum Umbau der Krankenhauslandschaft aus dem Transformationsfonds, weitere, zusätzliche Investitionen in die Nachhaltigkeit und Klimaneutralität sowie zur Krisenresilienz und Vorkehrungen für militärische Auseinandersetzungen aus dem 500-Milliarden-Sondervermögen bereit zu stellen.
Zudem begrüßt die DKG das deutliche Bekenntnis zu einem Gesetz zur Bürokratieentlastung im Gesundheitswesen, das innerhalb der ersten sechs Monate umgesetzt werden soll. „Das Bekenntnis zu einer Vertrauenskultur, Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Berufsgruppen darf jedoch nicht nur auf dem Papier stehen – es muss realisiert werden. Allerdings muss sich die Arbeitsgruppe bewusst sein, dass sie in ihrem Papier noch mehr bürokratische Belastungen einplant. Es spricht zum Beispiel von zusätzlichen Personalbemessungsinstrumenten, die eingeführt werden sollen. Angesichts des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels ist das ein völlig falsches Signal. Wer Unternehmen – und dazu gehören auch Krankenhäuser – tatsächlich in ihrer Agilität und ihrem Vertrauen stärken will, muss den Worten zum Bürokratieabbau endlich auch Taten folgen lassen“, fordert Gaß. Dies sei der einzige Weg, um die Frustration der Beschäftigten in Kliniken, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen zu verringern und das immense Potenzial dieser Institutionen zu nutzen.
Insgesamt erkennt die DKG positive Ansätze, sieht aber weiterhin viele offene Fragen. „Wir werden den Gesundheitsminister oder die Gesundheitsministerin und die Koalition stets an diese Beschlüsse erinnern, aber sind auch bereit, konstruktiv an der Umsetzung der Beschlüsse mitzuarbeiten. Jetzt kommt es darauf an, was die neue Leitung im BMG aus den formulierten Zielen und Vorhaben macht. Wir erwarten echte Vertrauenskultur, konsequente Deregulierung, eine tragfähige Krankenhausreform und eine solide Finanzierung der Krankenhäuser. Entscheidend wird sein, ob die neue Koalition die Gesundheitspolitik wirklich anders gestaltet. Wir fordern Mitsprache für alle Akteure und eine gemeinsame Gestaltung. Die Zusammenarbeit der vergangenen Jahre war von Intransparenz geprägt. Doch um die großen Herausforderungen der Gesundheitsversorgung zu bewältigen, brauchen wir Kooperation. Wir dürfen nicht vergessen: Eine funktionierende Gesundheitsversorgung ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Wenn wir über die Resilienz unserer Gesellschaft sprechen, müssen wir vor allem die Krankenhäuser in den Fokus rücken. Dieses Ziel erreichen wir nur gemeinsam – und nur, wenn die Politik wieder konstruktiv und vertrauensvoll mit den verantwortlichen Akteuren spricht“, so Gaß.
Quelle: PM DKG, 31.03.2025
Übergabe
ÜG165 – Moralischer Distress in der Intensivpflege (Larissa Forster)
Von der Pflegeausbildung bis zur Fachweiterbildung:
Qualifikation in der Pflege aktiv mitgestalten
Welche Rolle spielen Praxisanleitung, Kommunikation und strukturelle Rahmenbedingungen für den Ausbildungserfolg? Welche Entwicklungspotenziale gibt es in der Pflege und welche Anforderungen haben z. B. Führungspositionen? Mit diesen Themen beschäftigen sich zahlreiche Forschungsprojekte des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Sie erhalten über die sogenannten Factsheets einen umfassenden Überblick zu den zentralen Erkenntnissen. Ohne viel Zeit für Recherche investieren zu müssen, können Sie mit den kompakten Papieren schnell und effektiv in die verschiedenen Themen rund um die Aus- und Weiterbildung in der Pflege einsteigen. Die Factsheets richten sich an alle, die die Pflegeausbildung aktiv gestalten wollen und neue Impulse für die Praxis suchen. HIER ERFAHREN SIE MEHR
Quelle: NL Pflegenetzwerk Deutschland, 28.03.2025
Alles ist offen, bis alles geeint ist
Alles ist offen, bis alles geeint ist – das gilt natürlich auch für das Papier der AG Gesundheit und Pflege der Koalitionsverhandlungen. Bevor nicht die Steuerungsgruppe ihren Haken gesetzt hat, steht jeder Punkt unter Vorbehalt, besonders natürlich unter Finanzierungsvorbehalt. Weiterlesen unter: https://www.dkgev.de/weitere-inhalte/newsletter/1325-dkg-update-der-newsletter/ag-gesundheit/
Quelle: 13/25 DKG Update – Der Newsletter, 28.03.2025
Koalitionsverhandlungen
Das planen Union und SPD für die Pflege
Die künftige Regierungskoalition will die Pflegegesetze zügig auf den Weg bringen. Geplant ist zudem ein fester Sitz im G-BA mit Stimmrecht für die Pflege. Lesen
Quelle: BibPflege-NL 28.03.2025
„Rassistische Realitäten“ jetzt auf Englisch sowie in Einfacher und Leichter Sprache verfügbar
Die Auftaktstudie zum Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) aus dem Jahr 2022 ist in drei neuen Fassungen erschienen – für mehr Verständlichkeit, Inklusion und internationale Reichweite.
Unter dem Titel „Rassistische Realitäten – Wie setzt sich Deutschland mit Rassismus auseinander?“ veröffentlichte der NaDiRa 2022 seinen ersten umfassenden Bericht. Nun liegt dieser auch in englischer Übersetzung sowie in Einfacher und Leichter Sprache vor.
Für die Studie „Rassistische Realitäten“ wurde von April bis August 2021 eine repräsentative computergestützte Telefonumfrage (CATI) durchgeführt. Dabei wurden mehr als 5.000 Personen in Deutschland befragt. Im Unterschied zu den meisten bestehenden Studien wurden nicht nur Angehörige der Mehrheitsbevölkerung rekrutiert, sondern auch verschiedene Gruppen, die potenziell von Rassismus betroffen sind.
Durch die Übersetzung in englischer Sprache und die Versionen in Einfacher und Leichter Sprache werden die Ergebnisse der Studie noch mehr Menschen zugänglich gemacht.
Die barrierearme Form fördert die gesellschaftliche Teilhabe.
Wichtige Ergebnisse der Studie
Die NaDiRa-Studie von 2022 zeigte, dass rassistische Vorstellungen in Deutschland zwar weiterhin existieren, es aber auch ein breites Bewusstsein für das Problem gibt:
Zwei Drittel der Menschen in Deutschland sind bereits mit Rassismus in Berührung gekommen – durch eigene Erfahrungen, Beobachtungen oder Berichte aus ihrem Umfeld.
- Mehr als ein Fünftel (22 %) gibt an, selbst Rassismus erlebt zu haben.
 - 45 % haben rassistische Vorfälle beobachtet.
 - 50 % stimmen der Aussage zu: „Wir leben in einer rassistischen Gesellschaft.“
 - 90 % erkennen an, dass es Rassismus in Deutschland gibt.
 - 81 % wissen, dass Menschen auch ohne Absicht rassistisch handeln können.
 - 65 % nehmen rassistische Diskriminierung in Behörden wahr.
 - Fast die Hälfte (49 %) glaubt noch immer an die Existenz menschlicher „Rassen“, obwohl die Wissenschaft das längst widerlegt hat.
 - 70 % der Menschen in Deutschland sind bereit, sich auf verschiedene Weise gegen Rassismus zu engagieren.
 
Dr. Cihan Sinanoğlu, Leiter des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmontiors, erklärt die Bedeutung der neuen Fassungen: „Wissen über Rassismus und Diskriminierung muss für alle Menschen zugänglich sein. Die Veröffentlichung der Studie in Einfacher und Leichter Sprache ermöglicht es mehr Menschen, sich mit gesellschaftlichen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Sie trägt dazu bei, Sprachbarrieren abzubauen und gleichberechtigte Teilhabe zu fördern – ein Ziel, das nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention unterstreicht, sondern auch den Leitgedanken des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors entspricht. Die englische Übersetzung erweitert diesen Zugang und fördert den internationalen Austausch über Rassismus und wirksame Maßnahmen dagegen.“
Die neuen Fassungen der Studie
Die neuen Versionen stehen hier zum Download bereit:
- Englische Übersetzung – für eine internationale Perspektive
 - Einfache Sprache – für alle, die Texte mit weniger Fachbegriffen und komplexen Strukturen benötigen
 - Leichte Sprache – für eine besonders gut verständliche Aufbereitung der Inhalte
 
Weitere Informationen zur Publikation „Rassistische Realitäten – Wie setzt sich Deutschland mit Rassismus auseinander“ finden Sie hier.
Das Projekt Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) wird durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
ÜBER DEN NADIRA
Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) erfasst systematisch und mit verschiedenen Methoden Dimensionen von Diskriminierung und Rassismus, um gesellschaftliche Entwicklungen zu identifizieren. Im Juli 2020 hat der Deutsche Bundestag das DeZIM mit dem Aufbau des NaDiRa beauftragt. Dieser dient dazu, Ursachen, Ausmaß und Folgen von Diskriminierung und Rassismus empirisch zu erforschen, um daraus politische Handlungsempfehlungen abzuleiten. Im Rahmen eines zivilgesellschaftlichen Begleitprozesses werden verschiedene Akteur*innen eingebunden, insbesondere Communities, die von Rassismus betroffen sind.
ÜBER DAS DEZIM
Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) forscht zu Integration und Migration, zu Konsens und Konflikten, zu gesellschaftlicher Teilhabe und zu Rassismus. Es besteht aus dem DeZIM-Institut und der DeZIM-Forschungsgemeinschaft. Das DeZIM-Institut hat seinen Sitz in Berlin-Mitte. In der DeZIM-Forschungsgemeinschaft verbindet sich das DeZIM-Institut mit sieben anderen Einrichtungen, die in Deutschland zu Migration und Integration forschen. Das DeZIM wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert
Quelle: NL DeZIM-Institut, 28.03.2025
Nach Insolvenz: „Buurtzorg“ nimmt neuen Anlauf
Quartiersbezogen, autonom und vernetzt mit Ärzten und Angehörigen arbeiten – und außerdem nach Zeit abrechnen: Gunnar Sander wollte mit dem niederländischen Buurtzorg die ambulante Pflege in Deutschland beleben. Er ist zunächst gescheitert. Doch gestorben ist die Idee für ihn und seinen stellvertretenden Geschäftsführer Julian Wendland (Foto) nicht. Langsam wollen sie das Konzept wieder aufbauen. Einige Entwicklungen der letzten Zeit dürften ihnen dabei entgegenkommen. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 28.03.2025
Ergebnisse der AG Gesundheit und Pflege
Wichtige Signale für die Pflegeprofession – Umsetzung schafft Vertrauen
Berlin (27. März 2025, Nr. 16/2025) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt die bekannt gewordenen Ergebnisse der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege zum Koalitionsvertrag. Diese setzen wichtige Signale für die Gesundheits- und Pflegeversorgung der Menschen in Deutschland und tragen die Handschrift eines zügigen Vorgehens.
Aus der Sicht der beruflich Pflegenden sind positiv hervorzuheben die geplante große Pflegereform, die angekündigte Entlastung von Bürokratie und die Absicht, das Pflegekompetenz- und Pflegefachassistenzgesetz sowie das Gesetz zur Einführung der Advanced Practice Nurse innerhalb der ersten 100 Tage auf den Weg zu bringen.
Auch das Ziel, eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und praxistaugliche Krankenhauslandschaft auf Grundlage der begonnenen Krankenhausreform weiterzuentwickeln und noch bis zum Sommer gesetzlich zu regeln, deutet auf die Bereitschaft hin, entscheidende Schritte konsequent umzusetzen.
„Die Ergebnisse der AG Gesundheit und Pflege enthalten richtige und wichtige Ansätze. Das zeigt: Die Pflegefachberufe rücken stärker in den Fokus“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Viele Punkte des Deutschen Pflegerats finden sich in den Ergebnissen wieder. Entscheidend ist jedoch, wie diese Maßnahmen ausgestaltet werden. Die Richtung stimmt für die Pflegeprofession – jetzt kommt es auf die konkrete Umsetzung an.“
Vertrauenskultur und Entlastung als richtige Signale
Die geplante Bürokratieentlastung innerhalb der ersten sechs Monate kann – richtig umgesetzt – ein Fundament für eine neue Vertrauenskultur im Gesundheitswesen bilden. Die geplante Reduzierung von Berichtspflichten, Dokumentationspflichten und Kontrolldichten, der Abbau doppelter Prüfstrukturen und ein Praxis-Check aller Gesetze sowie die verbindliche Verpflichtung der Krankenkassen zur Entwicklung gemeinsamer Vertrags- und Verwaltungsprozesse weisen in die richtige Richtung.
Das erklärte Ziel, die Attraktivität und Wertschätzung der Gesundheitsberufe zu stärken, findet sich in zentralen Stichpunkten wieder. Genannte Maßnahmen wie eine geeignete Personalbemessung, der kompetenzorientierte Fachpersonaleinsatz sowie die eigenständige Heilkundeausübung sind wichtige Schritte.
Zentrale Anliegen der Pflege sind nachzuschärfen
Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe: Wichtige strukturelle Entscheidungen für die Pflegeprofession stehen weiterhin aus. „Pflege wird nicht als eigenständige Säule im Gesundheitssystem anerkannt. Eine verbindliche und vollumfängliche Integration in die Selbstverwaltung bleibt bislang aus – auch wenn das geplante Stimmrecht im G-BA ein erster und sehr wichtiger Schritt ist“, betont Vogler. Offen bleibt, wie die Institutionen der Pflegeprofessionen zukünftig systematisch und institutionell an sie betreffenden gesundheitspolitischen Entscheidungsprozessen beteiligt und wie die dazugehörenden Strukturen finanziell abgebildet werden.
Auch weitere zentrale Anliegen der Pflegeprofession finden sich in den Ergebnissen nicht wieder: Etwa die Einführung bundeseinheitlicher, hochqualifizierter Bildungsstandards, die Stärkung von Public Health, die Entwicklung neuer Berufsbilder wie der Community Health Nurse oder die Verankerung eines Grundrechts auf Pflege.
Pflege braucht Beteiligung auf Augenhöhe
Beteiligungsbedarf sieht der DPR auch bei der geplanten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Strukturreform der Pflege, die auf Ministerebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt werden soll und bei der Fortentwicklung der Krankenhauslandschaft. „Eine Reform der Versorgungsstrukturen ohne Beteiligung der professionell Pflegenden greift zu kurz“, mahnt Vogler. „Die Institutionen der Pflegeprofessionen müssen bei diesen grundlegenden Weichenstellungen zwingend mit am Tisch sitzen – und die Arbeitsgruppen sollten sich nicht nur mit Finanzfragen beschäftigen.“
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Richtiger Ansatz – weitere Maßnahmen müssen folgen
DBfK zu Koalitionspapier der AG Gesundheit und Pflege
Berlin, 27.03.2025 – Am Mittwoch wurde das Papier aus den Koalitionsverhandlungen der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege bekannt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt, dass die professionelle Pflege gestärkt werden soll, richtet aber auch weitergehende Forderungen an die zukünftige Bundesregierung.
„Aus dem Papier geht hervor, dass den Verhandler:innen die Wichtigkeit professioneller Pflege in unserem Gesundheitssystem bewusst ist“, konstatiert DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Dass die berufliche Eigenständigkeit und die Selbstverwaltung gefördert und die drei ausstehenden Gesetze zur Pflegekompetenz, Pflegefachassistenz und Advanced Practice Nursing schnell auf den Weg gebracht werden sollen, macht dies deutlich.“
Zur Stärkung der Berufsgruppe und zur Sicherung guter Pflege, ist dem DBfK zufolge aber noch mehr nötig. Der Verband fordert daher die Einrichtung einer sogenannten Chief Government Nurse – einer:eines Staatsminister:in für Pflege im Kanzleramt.
Außerdem müssten die akademischen Strukturen auf- und ausgebaut werden. „Der Wissenschaftsrat empfiehlt für die Pflege anhaltend eine Akademisierungsquote von mindestens 20 Prozent. Zudem brauchen wir mehr Wissenschaft und Forschung im Pflegebereich, um den Herausforderungen des demogarfischen Wandels zu begegnen. Auch das sieht der Wissenschaftsrat als notwendig an“, so Lux. „Dafür müssen die hochschulischen Strukturen geschaffen werden.“
Die ausführlichen Forderungen des DBfK an die zukünftige Bundesregierung finden Sie hier: https://www.dbfk.de/media/docs/newsroom/dbfk-positionen/DBfK_Forderungen_Bundesregierung_2025.pdf
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Pfleger siegte vor Gericht
An- und Ablegen der Dienstkleidung ist Arbeitszeit
Die Frage, ob die Umkleidezeit einer Pflegekraft zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehört, ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht und sorgt in Einrichtungen immer wieder für Konflikte. Insgesamt rund zwölf Minuten pro Tag brauche er für den Kleidungswechsel vor und nach der Arbeit, argumentierte ein Krankenpfleger vor Gericht; die Arbeitsstunden allein hierfür summierten sich im Jahr auf knapp 500 Euro. Letztendlich gab ihm das Bundesarbeitsgericht Recht, und korrigierte die Urteile der Vorinstanzen.
In seinem Urteil von 2017 stellte das BAG klar, dass das An- und Ablegen von Dienstkleidung dann zur Arbeitszeit gehört, wenn es sich um eine besonders auffällige Dienstkleidung handelt, die den Arbeitnehmer eindeutig dem Unternehmen oder einer bestimmten Branche zuordnet. Bei medizinischen Einrichtungen komme noch hinzu, dass das Anlegen der Dienstkleidung zu Hause schon alleine aus hygienischen Gründen nicht erlaubt sei – und somit das Umziehen im Betrieb zwingend. Prof. Dr. Volker Großkopf erläutert HIER die Hintergründe des wegweisenden Urteils.
Quelle: NL Rechtsdepeche, 27.03.2025
Bündnis Gesundheit
Appell an die Koalitionsunterhändler:
Gesundheit im Koalitionsvertrag angemessen berücksichtigen!
Berlin – Mehr als 40 Verbände und Organisationen aus dem Gesundheitswesen haben auf einem Treffen in Berlin an die Unterhändler der Koalitionsverhandlungen appelliert, die Sicherung und die Fortentwicklung der Gesundheitsversorgung in Deutschland angemessen und verbindlich im Koalitionsvertrag zu berücksichtigen. Die im Bündnis Gesundheit zusammengeschlossenen Vertreterinnen und Vertreter von mehr als sechs Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen warnten: Deutschland steuere auf eine doppelte demografische Krise zu. Das Durchschnittsalter und der Behandlungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger steige. Gleichzeitig würden in den kommenden Jahren viele Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden, ohne dass ihre Arbeitskraft durch ausreichend Nachwuchs ersetzt werden könne. Die Fachkräfteförderung, der Ausbau von patientengerechten Versorgungsstrukturen, die Stärkung einer präventionsorientierten Versorgung sowie eine sichere und nachhaltige Finanzierung von Gesundheitsleistungen gehörten deshalb dringend auf die Prioritätenliste der neuen Bundesregierung.
Um junge Menschen für eine Tätigkeit in der Gesundheitsversorgung zu gewinnen und Fachkräfte im Beruf zu halten, müssten die Arbeitsbedingungen attraktiv, insbesondere auch familienfreundlich ausgestaltet werden. Ausbildungs- und Studienkapazitäten müssten ausgebaut und angemessene Vergütungsstrukturen geschaffen werden, betonten die Verbände. Erforderlich sei zudem mehr Koordination und Kooperation in der Patientenversorgung. Eine stärkere interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen im Gesundheitswesen sowie eine sektorenübergreifende Vernetzung seien Voraussetzung dafür, die Qualität der medizinischen Versorgung zu erhalten und den Zugang zu erleichtern. Mit Blick auf die steigenden Krankenkassenbeiträge forderte das Bündnis Gesundheit, versicherungsfremde Leistungen, wie die Beitragszahlungen für Bürgergeldempfänger, über Steuern zu finanzieren.
Das Bündnis Gesundheit, dem unter anderem Vertreter der Pflege- und Sozialberufe, der Assistenzberufe, der Psychotherapeutenschaft, der Apothekerschaft, der Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie der Heilmittelerbringer angehören, sprach sich entschieden dafür aus, diese Herausforderungen mit der notwendigen Dringlichkeit und Weitsicht anzugehen.
Quelle: Bündnis Gesundheit, 26.03.2025
50 Prozent mehr Arbeitsausfall durch Depressionen als im Vorjahr
- Psychreport der DAK-Gesundheit untersucht Daten von 2,42 Millionen Erwerbstätigen aus dem Gesamtjahr 2024
 - Insgesamt 342 Fehltage je 100 Beschäftigte durch psychische Erkrankungen
 - Beschäftigte in der Kinderbetreuung und der Altenpflege am stärksten betroffen
 
Hamburg, 24. März 2025. Depressionen haben im vergangenen Jahr 50 Prozent mehr Fehltage verursacht als 2023. Während sich beim Krankenstand in Deutschland insgesamt eine leichte Entlastung abzeichnet, nimmt der Arbeitsausfall aufgrund psychischer Erkrankungen weiter zu. Bezogen auf 100 Beschäftigte führten psychische Diagnosen zu 342 Fehltagen, nach 323 Tagen im Vorjahr. Die häufigste Ursache waren auch 2024 die Depressionen. Der durch sie bedingte Arbeitsausfall stieg auf 183 Fehltage je 100 Beschäftigte an, 2023 waren es noch 122 Tage. Wie der aktuelle Psychreport der DAK-Gesundheit zeigt, sind Beschäftigte in Kitas und in der Altenpflege weiterhin besonders belastet. Sie hatten auch 2024 überdurchschnittlich viele psychisch bedingte Fehltage.
„Die hohe Zahl psychischer Erkrankungen ist für die betroffenen Beschäftigten und ihre Arbeitgeber oft mit langen Fehlzeiten und einer Stigmatisierung verbunden“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Wir dürfen die Augen nicht länger verschließen, denn psychische Gesundheit ist ein zentraler Erfolgsfaktor für eine resiliente Gesellschaft und einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir brauchen eine verstärkte Aufklärung über die Ursachen und tabulose Informationen zu Depressionen und Angststörungen sowie unterstützende Angebote zur Stärkung der mentalen Gesundheit.“
Depressionen verursachen 183 Fehltage je 100 Beschäftigte
Mit Blick auf die Diagnosen waren 2024 die Depressionen besonders auffällig: Verursachten Depressionen im Jahr 2023 bezogen auf 100 DAK-versicherte Beschäftigte noch 122 Fehltage, waren es 2024 bereits 183 Tage. Das ist eine Zunahme von 50 Prozent. Von dem Anstieg sind alle Altersgruppen betroffen. Bei den Jüngeren gehen die Zahlen stufenweise bereits seit einigen Jahren hoch, bei den älteren Altersgruppen gab es 2024 hingegen einen sprunghaften Anstieg: So kletterten die Fehlzeiten wegen Depressionen beispielsweise bei den über 60-Jährigen von 169 auf 249 Tage je 100 Beschäftigte hoch.
Belastungsreaktionen und Anpassungsstörungen waren 2024 der zweithäufigste Grund für eine entsprechende Krankschreibung. Hier gab es jedoch einen Rückgang um rund 32 Prozent.
Langwierige Fälle nehmen zu
Die Dauer einer durchschnittlichen Krankschreibung wegen einer psychischen Erkrankung lag 2024 mit knapp 33 Tagen nur minimal über dem Vorjahresniveau. Das Aufkommen langwieriger Krankschreibungen von 29 bis 42 Tagen ist um 14 Prozent gestiegen. Es gab zwar auch einen Zuwachs bei den sehr kurzen Krankschreibungen von bis zu drei Tagen, aber diese Fälle haben mit neun Prozent deutlich weniger zugenommen.
Hohe Betroffenheit in der Kinderbetreuung und in Pflegeberufen
Überdurchschnittlich betroffen waren Beschäftigte in der Kinderbetreuung. Auf 100 DAK-versicherte Kita-Beschäftigte entfielen 586 Fehltage durch psychische Erkrankungen, nach 534 Tagen im Vorjahr. An zweiter Stelle standen Berufstätige in Pflegeberufen, wo auf 100 Beschäftigte 573 derartige Fehltage kamen. Eine geringe Betroffenheit weist die Studie für Berufe in der Lebensmittelherstellung aus. Hier hatten 100 Beschäftigte nur 236 Fehltage.
Betriebliches Gesundheitsmanagement zur Prävention
Angesichts der neuen Zahlen betonen Kassenexperten die Notwendigkeit, im betrieblichen Umfeld die mentale Gesundheit der Beschäftigten mitzudenken. Um arbeitsbedingte Belastungen zu reduzieren, sei es wichtig, die Strukturen und Prozesse im Unternehmen genau zu betrachten und die Mitarbeitenden an Veränderungsprozessen zu beteiligen. Die DAK-Gesundheit empfiehlt daher zur Prävention ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), das systemisch angelegt ist und bei dem sich alle Beteiligten auf einen vertrauensvollen Umgang mit Be- und Überlastungen in ihrem Betrieb verlassen können.
Die DAK-Gesundheit ist eine der größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands und hat für den Psychreport 2025 die Daten von 2,42 Millionen DAK-versicherten Beschäftigten durch das Berliner IGES Institut auswerten lassen.
Quelle: https://www.dak.de/presse/bundesthemen/umfragen-studien/50-prozent-mehr-arbeitsausfall-durch-depressionen-als-im-vorjahr-_92334
Neuer Bundestag, neue Chancen – Pflegeprofession stärken!
Deutscher Pflegerat gratuliert zur Konstituierung – klare Erwartungen an die ersten 100 Tage
Berlin (25. März 2025, Nr. 15/2025) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) gratuliert den Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages zur heutigen Konstituierung und wünscht ihnen für ihre verantwortungsvolle Aufgabe Kraft, Weitsicht und ein offenes Ohr für die Anliegen der Gesellschaft – insbesondere für die der beruflich Pflegenden.
Pflege braucht Tempo und Entschlossenheit
„Der neue Bundestag hat jetzt die Chance, die pflegerische Versorgung in Deutschland zukunftssicher zu gestalten“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Dazu braucht es Mut, Tempo und klare politische Entscheidungen – und zwar von Beginn an.“
Der DPR fordert, dass innerhalb der ersten 100 Tage der Legislaturperiode die bereits vorliegenden Entwürfe für das Pflegekompetenzgesetz und das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz erneut in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Diese Gesetzesinitiativen sind entscheidend, um pflegerische Kompetenzen besser zu nutzen, Handlungsspielräume der beruflichen Pflege zu erweitern und die Versorgung langfristig zu sichern.
Kompetenzen nutzen, Versorgung stärken
„Pflegefachpersonen müssen endlich rechtlich befähigt werden, das zu tun, was sie können – und wofür sie ausgebildet sind“, so Vogler weiter. „Das Pflegekompetenzgesetz ist ein notwendiger Schritt in Richtung eigenverantwortlicher Berufsausübung. Zugleich schafft das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz eine einheitliche Bildungsstruktur in der Pflegeassistenz und entlastet Pflegefachpersonen spürbar.“
Darüber hinaus fordert der DPR die gleichberechtigte Integration der Pflegeprofession in die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens in Bund und Ländern. Der Deutsche Pflegerat und die bestehenden Landespflegekammern müssen dauerhaft institutionalisiert und finanziell abgesichert in gesundheitspolitische Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
Gleichzeitig ist die Anerkennung der Pflegeprofession als eigenständige Säule des Gesundheitswesens unerlässlich. Nur wenn Pflegefachpersonen aktiv an der Gestaltung und Umsetzung von Versorgungsstrukturen beteiligt sind, kann eine nachhaltige, wohnortnahe Gesundheitsversorgung und wirksame Prävention gelingen.
Jetzt Zeichen setzen – Pflege gehört ins Zentrum der Gesundheitspolitik
Der Deutsche Pflegerat ruft die Abgeordneten auf, Pflege als zentralen Zukunftssektor ernst zu nehmen – und zum Start der neuen Legislaturperiode ein kraftvolles Signal zu setzen. Das Gesundheitssystem muss sektorenübergreifend weiterentwickelt werden – strukturell wie inhaltlich. Es geht nicht um die Fortschreibung bestehender Systeme, sondern um echte Veränderungen. Auch die Pflegeversicherung braucht dringend eine grundlegende Neustrukturierung, um den aktuellen und zukünftigen Versorgungsbedarfen gerecht zu werden.
„Wir bieten der Politik konkrete Unterstützung an – damit die Pflegeprofession in der 21. Legislaturperiode nicht nur genannt, sondern tatsächlich gestärkt und wirksam verankert wird“, betont Vogler.
Download „Impuls zur Stärkung der Pflegeprofession“
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Noch mehr Geld für ein marodes System?
DBfK fordert Strukturreformen statt Geldregen
Berlin, 25.03.2025- Der Bundesrat hat dem Milliardenpaket mit der nötigen Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Errichtet wird nun ein Sondervermögen über 500 Milliarden Euro. Daraus soll die Instandsetzung der maroden Infrastruktur bezahlt werden und gleichzeitig melden die Lobbygruppen bereits dringenden Finanzbedarf an – darunter mächtige Akteure der Selbstverwaltung. Doch mehr Geld in ein marodes System zu stecken ist keine Lösung, meint der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und fordert stattdessen tiefgreifende Reformen.
„Die aktuellen Bestrebungen, das Gesundheitssystem durch zusätzliche Mittel aus dem gerade beschlossenen Sondervermögen zu retten, kaschieren gravierende strukturelle Defizite“, so DBfK-Präsidentin Vera Lux.
Geld ist vorhanden: OECD-Daten belegen immer wieder, dass Deutschland unter den Spitzenreitern in den Ausgaben liegt, aber nur im Mittelfeld bei den Ergebnissen. Das macht deutlich, dass höhere Gesundheitsausgaben nicht zwangsläufig zu besseren Ergebnissen führen und dass viel Geld im deutschen System steckt.
Mehr Geld reduziert den Druck, die dringend notwendigen Reformen anzugehen. „Anstatt immer mehr Geld in ein marodes System zu geben, muss das deutsche Gesundheitssystem jetzt grundlegend modernisiert werden: Das Aufbrechen von überkommenen Hierarchien, eine neue Aufgabenverteilung, mehr Kompetenzen für die professionelle Pflege sowie ein verstärkter Fokus auf Prävention und Gesundheitsförderung sind unabdingbar, um die Gesundheitsversorgung effektiv, demografiefest und kostengünstiger zu gestalten“, so Lux.
Dazu sei auch ein Bürokratieabbau in der Langzeitpflege dringend notwendig, damit professionell Pflegende mehr Zeit für die direkte Versorgung und Prävention haben. Der DBfK fordert daher neue Vergütungsmodelle, die den Pflegefachpersonen mehr Entscheidungsspielraum geben und gezielte präventive Maßnahmen ermöglichen. Außerdem brauchen pflegende An- und Zugehörige professionelle Unterstützung, damit sie die Pflegesituation gut bewältigen können.
„Um chronisch Kranke besser zu begleiten und die Gesundheitsversorgung in Stadt und Land nachhaltig zu sichern, müssen lokale Netzwerke aus professioneller Pflege, Medizin und Sozialarbeit gezielt gefördert werden“, betont Lux. Besonders Community Health Nurses (CHN) spielen dabei laut DBfK eine Schlüsselrolle: Sie sichern die Versorgung vor Ort, verbessern die sektorenübergreifende Zusammenarbeit und bieten wohnortnahe Unterstützung für Menschen aller Altersgruppen – auch mit komplexem Versorgungsbedarf.
„Anstatt in ein überholtes System weiter zu investieren, appellieren wir an die zukünftige Bundesregierung: Es ist höchste Zeit, den Mut für echte Reformen aufzubringen und die Zukunft des Gesundheitswesens neu zu gestalten“, so die Forderung von DBfK-Präsidentin Lux.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Wichtige Termine:
ALTENPFLEGE Messe, 08. – 10. April 2025, Nürnberg
4th INTERNATIONAL CONFERENCE OF THE GERMAN SOCIETY OF NURSING SCIENCE
MAY 8 – 9, 2025, Berlin, Infos unter: https://conference.dg-pflegewissenschaft.de/general-informations/
CIG: ICH KÜMMERE MICH UM DICH – Heilen, trösten, begleiten in Gesundheitswesen und Gemeinde
9.- 11. Mai 2025, im Kloster Volkenroda, Anmeldung
Gesundheitskongress des Westens am 14. und 15. Mai 2025 in Köln
Anmeldung unter: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de/anmeldung/kongressanmeldung-2025
Pflegefortbildung des Westens 2025 „Demenz: Wenn Erinnerungen verblassen“
22. Mai 2025, Köln, Kongress-Website, Anmeldeflyer [PDF]
Hauptstadtkongress/Gesundheitsmanagementkongress
25. bis 27. Juni 2025 in Berlin; Tickets unter: https://www.hauptstadtkongress.de/tickets/
Deutscher Pflegetag 2025
05.-06.11.2025, hub 27, Berlin; Infos unter: https://www.deutscher-pflegetag.de/
