Lebensmüdigkeit bei pflegebedürftigen Menschen ernst nehmen
Verlieren Menschen die Freude am Leben und die Kraft dafür, spricht man von Lebensmüdigkeit. Woran Angehörige Lebensmüdigkeit oder sogar Suizidgedanken bei pflegebedürftigen Menschen erkennen und wie sie damit umgehen können, erklärt der neue Kurzratgeber „Wenn ältere pflegebedürftige Menschen lebensmüde sind“ aus der ZQP-Reihe EINBLICK.
Berlin, 31. Januar 2022. Ältere pflegebedürftige Menschen leben häufig mit mehreren fortschreitenden Erkrankungen, mit verschiedenen körperlichen, psychischen und sozialen Belastungen. Dazu gehören zum Beispiel stark nachlassende eigene Fähigkeiten, chronische Schmerzen, Angst vor zunehmender Hilfebedürftigkeit, Verluste von Beziehungen oder mangelnde soziale Einbindung. Dies kann zu einer inneren Krise führen und die Motivation nehmen, weiterzuleben. Dann wird von Lebensmüdigkeit gesprochen. Traurigkeit, Hoffnungslosigkeit, Desinteresse oder starker Rückzug deuten darauf hin. Sätze wie „Ich will nicht mehr“ oder „Ich möchte einfach einschlafen und nicht mehr aufwachen“ können dem Ausdruck verleihen. Lebensmüdigkeit kann bis zur Suizidalität reichen.
Mitunter werden entsprechende Anzeichen bei älteren pflegebedürftigen Menschen vielleicht nicht bemerkt, nicht ernst genommen oder ignoriert. Sie sind aber in der Regel Ausdruck von hohem Leidensdruck und sollten auch so verstanden werden. Dann können entsprechende Hilfsangebote gemacht werden, deren Ziel es ist, das zugrunde liegende Leid zu mildern und die Lebenssituation zu verbessern. Aber wenn Angehörige dabei unterstützen möchten, stoßen sie nicht selten an ihre Grenzen. Dies greift das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) mit seinem neuen Kurzratgeber auf, der in Kooperation mit dem Nationalen Suizidpräventionsprogramm (NaSPro) entstanden ist. Darin wird in einfachen Worten erklärt, was man eigentlich unter Lebensmüdigkeit und Suizidalität versteht, was die Ursachen dafür sind und welche Warnsignale darauf hindeuten. Zudem werden konkrete Tipps gegeben, wie man helfen kann.
„Was genau gegen Lebensmüdigkeit und Suizidalität zu tun ist, hängt von der individuellen Situation ab. Grundlage dafür ist, dass man der betroffenen Person gut zuhört und einfühlsam nachfragt. Denn es ist wichtig herauszufinden, was die konkreten Ursachen sind und was die pflegebedürftige Person besonders belastet. Dann kann man passende Hilfe suchen, zum Beispiel praktische, soziale oder psychotherapeutische Unterstützung“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. Zudem sollte man sich dafür einsetzen, dass körperliche oder psychische Beschwerden bzw. Erkrankungen wirksam behandelt werden, etwa durch die Therapie von Depressionen und Schmerzen. Auch palliative Versorgung kann zur Linderung belastender Symptome in Betracht gezogen werden. Bei der Suche nach Unterstützung ist es ratsam, fachlichen Rat einzuholen. Damit Hilfe letztlich wirksam werden kann, ist eine wichtige Voraussetzung, dass diese auch angenommen wird. Trotzdem muss akzeptiert werden, wenn Hilfsangebote von Betroffenen abgelehnt werden.
Mit Lebensmüdigkeit oder sogar Suizidgedanken eines pflegebedürftigen Angehörigen umzugehen, kann sehr belastend sein. Darum informiert der neue EINBLICK auch über Beratungs- und Hilfsangebote für pflegende Angehörige. Suhr dazu: „Insbesondere pflegende Angehörige sind nicht selten über Jahre mit den Themen Lebensende, Sterben und Tod konfrontiert. Das kann sehr traurig machen sowie auch erhebliche Folgen für die Pflegesituation oder für andere persönliche Beziehungen haben. Daher ist es wichtig, dass Unterstützungs- und Entlastungsangebote für Angehörige bereitstehen und genutzt werden.“
Der EINBLICK ist in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft „Alte Menschen“ des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro) entstanden. Der vierseitige Ratgeber ist werbefrei und kann kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt sowie als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen.
Bedeutung von Suizidprävention im Kontext Alter und Pflegebedürftigkeit
Lebensmüdigkeit und Suizidalität sind Themen über die nicht gerne gesprochen wird. Sie betreffen jedoch viele Menschen – gerade auch im Kontext Alter und Pflegebedürftigkeit. Aufklärung dazu ist von zentraler Bedeutung. Denn laut dem Statistischen Bundesamt starben 2020 in Deutschland über 9.200 Menschen durch Suizid. Etwa 30 Prozent von ihnen war mindestens 70 Jahre alt. Die Suizidrate in der Altersgruppe 70 plus ist im Verhältnis zur Suizidrate in der Gesamtbevölkerung also überproportional hoch. Insbesondere bei älteren pflegebedürftigen Menschen könnte zudem die Dunkelziffer von Suiziden nicht unerheblich sein. Denn diese werden möglicherweise gar nicht als solche wahrgenommen und folglich amtlich nicht erfasst.
Wenn Menschen lebensmüde oder gar suizidal sind, kann das unterschiedliche Gründe haben. Meist kommen mehrere Faktoren zusammen, die insbesondere auch ältere pflegebedürftige Menschen betreffen können: Dazu gehören zum Beispiel stark nachlassende körperliche oder geistige Fähigkeiten, chronische Schmerzen, Verluste von nahestehenden Personen oder Konflikte mit ihnen sowie Einsamkeit. Ein relevanter Risikofaktor für Suizidalität ist Depression – eine der häufigsten psychischen Erkrankungen im Alter, die behandelbar ist.
Auch für pflegende Angehörige kann es sehr schwer sein, mit Lebensmüdigkeit bis hin zu Suizidalität des pflegebedürftigen Menschen, zum Beispiel des Lebenspartners oder Elternteils, umzugehen, etwa Gespräche dazu zu führen oder deren Belastung auszuhalten. Mitunter sind sie über Jahre mit den Themen Sterben und Tod bei dieser Person konfrontiert. Dabei gelten pflegende Angehörige ohnehin als psychisch überdurchschnittlich belastet.
Suiziden vorzubeugen ist geboten, möglich und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Denn Suizidwünsche zu äußern, bedeutet nicht unbedingt, dass die betreffende Person gerne sterben möchte, sondern weist zunächst darauf hin, dass sie ihre Lebensumstände als unerträglich wahrnimmt. Suizidversuche erfolgen zudem oft vor dem Hintergrund psychischer Erkrankungen. Suizidprävention verlangt daher danach, die individuelle Situation von suizidalen Menschen zu verstehen und passende Hilfsangebote zu unterbreiten.
Hierzu erklären
Prof. Dr. Reinhard Lindner, geschäftsführende Leitung des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland: „Konflikte in familiären Pflegebeziehungen und in Partnerschaften, bei denen eine Person die andere pflegend versorgt gehören zu den Risikosituationen für Suizidalität im Alter. Hilfen können hier sowohl die Psychotherapie als auch die Beratung und die direkte Unterstützung in der familiären Pflege sein.“
und
Dr. Uwe Sperling, Sprecher der AG „Alte Menschen“ des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland: „Das Erleben von Pflegebedürftigkeit im höheren und hohen Lebensalter kann sehr belastend werden und Lebensmüdigkeit und Suizidalität auslösen oder verstärken. Angehörige und professionell Pflegende, die in dieser Situation helfen wollen, sind auf diese Situation wenig vorbereitet und fühlen sich oftmals hilflos. Hier braucht es Information und Gesprächsmöglichkeiten, um sich den Herausforderungen stellen zu können.“
und
Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP: „Lebensmüdigkeit und Suizidalität werden insgesamt noch zu wenig als relevante Themen im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit gesehen. Zu einer guten Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen gehört, dass Anzeichen für entsprechende Krisen von allen Akteuren im Versorgungsmix sowohl wahr- als auch ernstgenommen werden. Dies gilt insbesondere auch in der aktuellen Pandemiesituation.“
Quelle: PI ZQP, 31.01.2022
Übergabe
ÜG086 – Pflege in Krisengebieten (Cordula Häffner & Magdalena Wörle)
Der Podcast für die Pflege
Pflege
Lauterbach hält an Impfpflicht in Kliniken fest
Pflege / 28.01.2022 – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach schließt eine Verschiebung der Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen aus. „Das Gesetz gilt. Es geht dabei um den Schutz derer, die besonders gefährdet sind“, sagte er in einem Interview mit der FAZ. Zudem strebt er ein gemeinsames Vorgehen bei der Umsetzung an. „Was die konkreten Probleme betrifft – also wie damit umzugehen ist, wenn Personal ausfällt –, da kann der Bund den Ländern helfen, ein einheitliches Vorgehen zu bestimmen. Was nicht geht, ist, dass die Impfpflicht in Pflegeheimen eines Landes gilt, ein paar Kilometer weiter aber nicht.“
Gestern hatte die neue Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung erklärt, dass die Gesundheitsämter sehr genau prüfen sollten, ob es durch ein Tätigkeitsverbot von Impfunwilligen zu Personalproblemen kommt.
Lauterbach bezweifelt zudem, dass es zu einem größeren Exodus in der Pflege kommen wird. „Es wird natürlich so sein, dass der eine oder andere radikale Impfgegner, der in der Pflege arbeitet, dann aussteigt. Dann stellt sich aber ohnehin die Frage, ob die Person für den Beruf überhaupt geeignet war.“ Dass medizinisches Personal wissenschaftliche Erkenntnisse leugne und sogar bereit sei, Patienten zu gefährden, könne nicht sein.
Lauterbach kündigte in der FAZ zudem eine Neubesetzung für Digitalisierung in seinem Ministerium an. Er werden jemanden ins Haus holen, der sich mit Digitalisierung sehr gut auskenne und eine entsprechende Dynamik entwickle.
Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/lauterbach-haelt-an-impfpflicht-in-kliniken-fest
Stimmrecht für die Pflege
Springer Pflege hat den Kongress Pflege 2022 eröffnet | DPR-Präsidentin Christine Vogler fordert Beteiligung der Pflege im G-BA und bei Gesetzgebung | Arbeitsminister Hubertus Heil will Gehaltslücke zwischen Alten- und Krankenpflege verringern | Zahlreiche Live-Webinare bis zum 18. Februar
Berlin, 28. Januar 2022 – Über die Pflege wird in der Politik bisher immer noch weitgehend ohne die Pflege entschieden. Das bemängelte die Präsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR) Christine Vogler auf der Eröffnung des Kongresses Pflege 2022 gestern Nachmittag. „So entstehen Gesetze, die an unserer Arbeit vorbeigehen“, sagte Vogler im Interview mit dem Chefredakteur der Ärzte Zeitung, Denis Nößler (Foto © Uschi Kidane | Springer Nature). Mit Hoffnung verwies Vogler auf den Koalitionsvertrag, der vorsieht, dass die Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Stimmrecht bekommt. „Die Macht des G-BAs behindert bisher die Entwicklung der Profession“, so Vogler.
Neue Berufsbilder – wie die im Koalitionsvertrag erwähnte Community Health Nurse – seien nötig, so dass Pflegefachpersonen autonom handeln können. „Die Community Health Nurse könnte Wundmaterial verschreiben, Aufklärungsgespräche führen, Beratung und Familienbetreuung übernehmen“, berichtete Vogler. „Und hätten wir zu Beginn der Pandemie überall ganz selbstverständlich autonom handelnde School Nurses gehabt – ein erfolgreiches Modell in Brandenburg –, hätten wir heute eine andere Ausgangslage in den Schulen.“ Der Kongress Pflege 2022 – veranstaltet von Springer Medizin mit seinem Geschäftsbereich Springer Pflege – ist der alljährliche Auftakt in das Pflegejahr für tausende teilnehmende Pflegefachkräfte und Pflegemanager*innen, die sich fragen: Was setzt die Ampelkoalition in Sachen Pflege um? Zwei Ministerien melden sich anlässlich der Eröffnung zu Wort.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betonte in seinem Grußwort, dass ihm gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne für die Pflegekräfte besonders am Herzen liegen. „Wir wollen die Gehaltslücke zwischen Alten- und Krankenpflege deutlich verringern.“ So würden ab dem 1. September 2022 nur noch die Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. Für die Altenpflege hoffe er weiterhin auf einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag – der gesetzgeberische Weg sei dafür offen. „Mein Appell geht an die Arbeitgeberverbände und an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Langzeitpflege, Verhandlungen zu führen und einen Tarifvertrag abzuschließen.“
Sabine Dittmar, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, setzte in ihrem Grußwort den Fokus unter anderem auf die Digitalisierung. „Für mich ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig, dass die Pflege gleichberechtigt mit der Ärzteschaft, mit den Krankenhäusern, den Apothekern in die Telematik-Infrastruktur eingebunden wird. Der gesetzliche Rahmen dafür steht.“
Bei der Kongresseröffnung sind zudem die Pflegemanagement-Awards vom Bundesverband Pflegemanagement verliehen worden. Für ihr herausragendes politisches Engagement wurde DPR-Präsidentin Christine Vogler zur Pflegemanagerin des Jahres gekürt. „Christine Vogler hat sich als das Gesicht in der deutschen Pflege etabliert“, betonte Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Pflegemanagement e.V., der diesen Preis auch an drei Nachwuchs-Pflegemanager*innen des Jahres vergab. Bis zum 18. Februar erwarten die über 6.000 Teilnehmenden im Rahmen des Kongresses noch 17 Live-Webinare zu Pflegepolitik, Pflegemanagement und Pflegerecht. Alle Informationen zum Kongress Pflege 2022 hier. Mehr zum kostenpflichtigen Programm der Juristischen Fachveranstaltung, hier.
Quelle: PM Springer Pflege, 28.01.2022
Pflegepolitik
Moll: Pflegende müssen selbstbewusster sein
27.01.2022 / News – Ein Einstiegsgehalt von 4.000 Euro sei angemessen für Pflegende, aber auch Urlaubsansprüche seien wichtig. Das betonte die neue Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Donnerstag. Pflegeverbände fordern schon lange ein gesetzliches Mindestgehalt für Pflegende in dieser Höhe.
Mehr Pflegehelfer und Alltagsbegleiter nötig
Moll kritisierte aber auch: In der Pflegebranche werde zu oft nur der Mindesturlaub gewährt. Das sei „eine Schweinerei“, so die Altenpflegerin im RND-Gespräch weiter. In anderen Branchen seien 30 Tage längst üblich – bei einer 5-Tage-Woche und für alle Arbeitnehmende im Betrieb. Es sei eine Schande, dass einige Arbeitgeber hier nicht von alleine nachzögen.
Der Schlüssel zu besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege sei jedoch auch mehr Personal. Doch nicht nur Fachpersonal, sondern insbesondere auch Pflegehelfer und Alltagsbegleiter fehlten. Derzeit sei für 20 Bewohnerinnen und Bewohner nur eine Betreuungskraft vorgesehen. Dieser Schlüssel müsse auf 10 zu 1 erhöht werden. Zudem müssten Pflegehelfer das Fachpersonal stärker unterstützen:
„Es kann doch nicht sein, dass Fachkräfte im ohnehin schlecht besetzten Spätdienst auch noch die Abendbrotstullen schmieren müssen. Da muss eine bessere Aufgabenverteilung möglich gemacht werden, indem die Personalbemessung flexibler wird und Fachkräfte entlastet werden.“
Aufhören, den eigenen Beruf schlecht zu reden
Damit der Pflegeberuf wieder für mehr Menschen attraktiv werde, appellierte Moll aber auch an die vorhandenen Pflegenden. Die Pflegebranche müsse aufhören, den eigenen Beruf schlecht zu reden. Pflege sei stressig und zu oft gebe es zu viel Arbeit für zu wenig Personal. Dennoch seien Pflegefachpersonen gut ausgebildete, kompetente Fachkräfte in einem komplexen Arbeitsumfeld. „Deshalb müssen die Beschäftigten selbstbewusster sein. Seitdem ich in der Politik bin, ist es mir häufiger passiert, dass Gesprächspartner signalisiert haben: Was will diese kleine Altenpflegerin schon? Von solchen Spielchen darf man sich nicht von seinen Zielen ablenken lassen.“
Zum geplanten Corona-Bonus für Pflegende verwies Moll darauf, dass sie ein „grundsätzliches Problem“ damit habe. Im Fall von begrenzten Mitteln seien Differenzierungen unausweichlich, das sei immer ungerecht und könne nicht alle Erwartungen erfüllen. Aber die Altenpflegerin machte Hoffnung: „Ich bin zuversichtlich, dass wir diesmal eine gute Lösung finden.“ Warnungen vor einem Kollaps in der Pflege aufgrund der nahenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht nannte Moll Panikmache. Die meisten Pflegenden seien geimpft. Vereinzelte Kündigungen gebe es vermutlich ohnehin. Auch die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, befürchtet weniger Kündigungen von Fachpersonal als mehr Kündigungen von unterstützenden Mitarbeitenden wie Betreuungspersonal oder Küchen- und Reinigungskräften. Moll äußerte: „Klar ist aber, dass die Gesundheitsämter sehr genau prüfen müssen, ob es durch ein Tätigkeitsverbot von Impfunwilligen zu Personalproblemen kommt. Das muss immer eine Einzelfallentscheidung sein.“
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/moll-pflegende-muessen-selbstbewusster-sein
Corona-Gipfel bringt keine sehenswerten Ergebnisse hervor
– Pflegende sind enttäuscht und in Sorge
Trotz der stark gestiegenen Infektionszahlen wollen Bund und Länder ihren gegenwärtigen Maßnahmenkatalog beibehalten. Darauf verständigten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem gestrigen Corona-Gipfel. Die Priorisierung von vulnerablen Gruppen bei PCR-Tests als auch die Erhebung der Impfquote in Alten- und Pflegeheimen bleiben die einzigen Änderungen im Bereich der beruflichen Pflege.
Dazu Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz: „Es wäre genau jetzt an der Zeit, weitere Schutzmaßnahmen zu beschließen. Wir sehen eindeutig, dass sich die Situation nicht wirklich verbessert. Ganz im Gegenteil: Neue Virusvarianten stellen weiterhin eine große Herausforderung für unser Gesundheitssystem dar. Ein weiteres Zögern verschärft diese Situation nur und führt zu einer Mehrbelastung in Krankenhäusern und Altenheimen. Wenn es so weitergeht, dann müssen wir früher oder später auch bei Pflegeversorgungsfragen mit einem Triage-System rechnen, das weit über die Krankenhausversorgung hinausgeht. Nicht nur das Berücksichtigen der derzeit geltenden Schutzmaßnahmen ist somit erforderlich. Viel eher bedarf es weiterer Maßnahmen der Kontaktreduktion, um den starken Anstieg wieder einzudämmen.“
Die gesamte Pressemeldung lesen Sie hier >>
Quelle: Mitgliedermailing Pflegekammer Rheinland-Pfalz, 28.01.2022
Pflegekammer NRW: Großer Wahltag am 31. Oktober 2022
Das hat der Vorstand auf Empfehlung des Errichtungsausschusses in seiner gestrigen Sitzung am 27.01.2022 beschlossen.
Schon sehr bald werden alle Mitglieder aus ihrer Mitte die Kammerversammlung – das „Parlament der Pflegekammer“ – wählen. Somit wird die Pflegekammer Ende des Jahres 2022 offiziell ihre Arbeit aufnehmen.
Bis dahin wird der Errichtungsausschuss viel Energie investieren, um möglichst alle Mitglieder mit Informationen zu erreichen und ihnen die Beteiligung an der Wahl zu ermöglichen. Denn nur registrierte Mitglieder sind wahlberechtigt.
Alle Infos zum Thema Wahl und demnächst auch wichtige Termine finden Sie hier:
Quelle: Mitgliedermailing Pflegekammer NRW, 28.01.2022
Nicht mal die Hälfte der zusätzlichen Personalstellen besetzt
DEVAP hat Umfrage zur Besetzung der zusätzlichen Personalstellen gemäß § 8 Abs. 6 und § 84 Abs. 9 SGB XI durchgeführt
155 Träger haben sich an der Umfrage des Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) zur Besetzung der zusätzlichen Stellen für Pflegefachkräfte gemäß § 8 Abs. 6 SGB XI und Pflegehilfskräfte gemäß § 84 Abs. 9 SGB XI beteiligt. Zu den Ergebnissen äußert sich nun der DEVAP Vorsitzende Wilfried Wesemann:
„Lediglich 46 % der diakonischen Träger haben die zusätzlichen Pflegefachkraftstellen bisher teilweise oder ganz besetzt. Bei den Pflegeassistenzstellen ist die Quote mit 39 % noch geringer.“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP, zu den nun vorliegenden Ergebnissen. „Das Ziel, die das Pflegepersonal in stationären Einrichtungen im Alltag spürbar durch eine bessere Personalausstattung zu entlasten und so die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern, wurde damit deutlich verfehlt.“
Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) und dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) wurde für stationäre Einrichtungen die Finanzierung von zusätzlichem Personal beschlossen: 13.000 Pflegefachkraft- und 20.000 Assistenzstellen.
„Als Hauptgründe für die Nichtbesetzung nannten die Träger Schwierigkeiten, überhaupt die Soll-Besetzung gemäß Personalschlüssel zu erreichen und das Finden von geeignetem zusätzlich Personal auf dem Arbeitsmarkt.“, so Wesemann weiter. „Auch der zu hohe bürokratische Aufwand für die An- und Abmeldung der Zusatzkräfte aufgrund ständiger Personalveränderungen wie beispielsweise Kündigungen, Elternzeit, Langzeitkrank und aufgrund von Auslastungsschwankungen und Schwankungen beim Erreichen des Soll-Personals wurden als Ursachen für die geringe Besetzung dieser zusätzlichen Personalstellen benannt.“
„Im Koalitionsvertag versprechen die Regierungsparteien den Ausbau der Personalbemessungsverfahren beschleunigen zu wollen, jedoch bringen uns bessere Personalschlüssel nichts, wenn der Arbeitsmarkt seit Jahren gänzlich leer ist. Einmalige Prämien sind kein ausreichender Anreiz. Die Politik muss dringend langfristig angelegte und tatsächlich wirksame Maßnahmen zur Aufwertung des Pflegeberufs ergreifen.“, so Wesemann abschließend. „Der DEVAP stellt in seinem Strategiepapier konkrete Ansätze vor, um auch in Zukunft die flächendeckende Verfügbarkeit professioneller Pflegeleistungen unter Beachtung gleichwertiger Lebensverhältnisse sicherzustellen.“
Zum Hintergrund: Das PpSG ist am 01.01.2019 in Kraft getreten und hat 13.000 zusätzliche Pflegestellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen geschaffen, um die medizinische Behandlungspflege zu stärken. Dies konnte durch neu eingestelltes Personal oder durch Stellenaufstockung erfolgen. Im GPVG mit Inkrafttreten am 1. Januar 2021 wurde beschlossen, dass in der vollstationären Altenpflege zusätzlich 20.000 Pflegeassistenzkräfte finanziert werden. Die neuen Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung, über gesonderte Vergütungszuschläge, finanziert. Dies war der erste Schritt zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
Kontakt: Anna Leonhardi, Geschäftsführerin Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V., Telefon 030 83001-277, info@devap.de, www.devap.de
Das Management des Übergangs zur Endemie – eine kontrollierte Exit-Strategie
DGKH-Stellungnahme zum aktuell notwendigen Strategiewechsel
24.01.2022
Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme der DGKH zum Strategiewechsel
Aktuelle Forderungen der DGKH
- Die massenhafte Zunahme der Omikron-Infektionen verlangt – wie im Pandemieplan vorgesehen – den Strategiewechsel vom Containment mit dem Ziel der Vermeidung jeder Infektion hin zur Protection, d.h. dem Schutz vor schweren Erkrankungen und Tod statt Schutz vor jeder Infektion.
- Für den Öffentlichen Gesundheitsdienst muss gelten: Priorisierung auf den effektiven Schutz der Vulnerablen und auf gezieltes Ausbruchsmanagement statt ungezielter Kontaktnachverfolgung und umfangreicher Quarantänisierung.
- Die Funktionsfähigkeit der Kritischen Infrastruktur und des Gesundheitswesens muss sichergestellt werden durch Wegfall inflationärer Quarantäneanordnungen und zu spätem Freitesten
- Generell sollten strikte behördliche Quarantäneanordnungen für Kontaktpersonen ersetzt werden durch eigenverantwortliche Symptomkontrolle und gezieltes Testen mit qualifizierten Antigen-Schnelltests bei Fortsetzung der Tätigkeit.
- Priorisierung und Ressourcenschonung auch bei der Teststrategie: PCR-Tests zielgerichtet im Bereich der medizinischen Versorgungsstrukturen und zur Diagnostik von Erkrankungen einsetzen.
- Die Schulen und Kitas müssen offen bleiben. Kinder und Schüler gehören nicht zu den vulnerablen Personengruppen.
- Anlassloses Massentesten bei Kindern und Jugendlichen muss beendet werden. Es führt nicht nur zu einem unnötigen Bedarf an PCR-Bestätigungstesten, die in den medizinischen Versorgungsstrukturen dringlich benötigt werden, sondern auch zu wirkungslosen und inflationären Quarantäneanordnungen, die die Kritische Infrastruktur durch die häusliche Präsenz der Eltern zusätzlich gefährden.
- Intensivierung der Impfkampagne im Bündel mit den etablierten Hygieneschutz- und zielgerichteten Kontaktreduktions-Maßnahmen. Impfen schützt vor Erkrankung nicht vor Infektion.
- Impfpflicht für besondere Gruppen nur nach konsentierten wissenschaftlichen Standards zur Schutzdauer, Schutzeffektivität und zur Wahl der Impfstoffe.
- Kommunikation, die praxisnahe und konkrete Empfehlungen und nicht nur Warnung in den Vordergrund stellt, sondern die Kompetenz des Einzelnen und das Vertrauen der Gesellschaft in die Präventionsstrategien stärkt.
Quelle: PM DGKH, 24.01.2022
