ADS-Wocheninformation 30.09.2024

ADS-Wocheninformation 30.09.2024

Referentenentwurf Pflegekompetenzgesetz

Wichtiges Signal für die pflegerische Versorgung und die Zukunft der Profession Pflege

Berlin (30. September 2024, Nr. 36/2024) – Der Deutsche Pflegerat begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) als wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe. Aber er sieht auch dringenden Nachbesserungsbedarf, um die pflegerische Versorgung grundlegend zu verbessern und die Rolle der Pflegefachpersonen nachhaltig zu stärken. Dazu gehört es auch, die finanzielle Unterstützung des Deutschen Pflegerats über 2025 hinaus durch Bundesmittel zu sichern.

Pflegekompetenzen als Beginn einer notwendigen Neugestaltung

„Die selbstständige Erbringung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen und deren erstmalige gesetzliche Verankerung ist lange überfällig für unsere Profession und ein wichtiger Schritt für eine pflegerische Handlungsautonomie zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme des Deutschen Pflegerats zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes.

„Die Nutzung der Kompetenzen der Pflegefachpersonen, ihre künftige Möglichkeit zu verschreiben und zu verordnen, sowie die Stärkung ihrer Rolle in der Prävention werten die Pflegeberufe enorm auf. Es wird seine volle Wirkung entfalten, wenn die Kernaufgaben der beruflich Pflegenden sektorenübergreifend gleichberechtigt im Gesetz verankert werden und sie diese generell ohne Ermächtigung durch andere Heilberufe erbringen dürfen. Hier gibt es noch Nachbesserungsbedarf.“

Ein eigenes Leistungsrecht für Pflegefachpersonen in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie im Krankenhausbereich muss nun folgen. Die Möglichkeit der selbstständigen Erbringung von Aufgaben reicht allein nicht aus.

Beteiligungsrechte sind essentiell

Die vorgesehene gesetzliche Stärkung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten bei Entscheidungsprozessen im Gesundheitswesen für maßgebliche Organisationen der Pflegeberufe auf Bundes- und Landesebene ist richtig und wichtig. Mit dieser im Entwurf vorgesehenen Zersplitterung der Vertretung durch mehrere Organisationen weicht der Referentenentwurf jedoch deutlich von den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums für ein Pflegekompetenzgesetz vom 19. Dezember 2023 ab.

Bund und Länder müssen der Profession Pflege im Gesundheitssystem eine Struktur und Stimme geben, um ihre Weiterentwicklung und damit die pflegerische Versorgung der Bevölkerung aktuell und in der Zukunft zu sichern. Es braucht eine hauptamtliche, dauerhaft ausreichend finanzierte Institution als Selbstverwaltung der Profession Pflege, wie im Eckpunktepapier und in der Begründung zum Referentenentwurf beschrieben, um die Interessen der Pflegeberufe auf Bundesebene wirkungsvoll zu vertreten und zu stärken.

Der Deutsche Pflegerat fordert den Gesetzgeber auf, diese Infrastruktur im Pflegekompetenzgesetz zum 1. Januar 2026 zu verankern und den Deutschen Pflegerat dafür vorzusehen.

Nur die Ehrenamtlichkeit zu finanzieren und zu hoffen, dass dies zur wirksamen Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene ausreicht, ist völlig unzureichend und abzulehnen. Es zementiert die seit Jahren bestehende strukturelle Ungleichheit der Partner im Gesundheitswesen zum Nachteil der Versorgung sowie der Pflegeberufe.

Fortführung der Förderung des Deutschen Pflegerats über 2025 hinaus notwendig

Der Deutsche Pflegerat fordert eine Verlängerung der finanziellen Unterstützung über den 31. Dezember 2025 hinaus. „Eine Weiterführung des Auf- und Ausbaus des Deutschen Pflegerats mit einer kontinuierlichen institutionellen Förderung ist für die Profession Pflege unerlässlich“, betont Vogler.

Ohne diese Unterstützung verliert die Politik und Gesellschaft die seit 26 Jahren einzige, etablierte Institution auf Bundesebene, die von 18 maßgeblichen Berufsverbänden aus der Pflege, dem Hebammenwesen und der Pflegewissenschaft getragen wird, oder sie würde auf eine reine Ehrenamtsstruktur zurückgeworfen. „Ohne eine strukturierte pflegerische Vertretung ist eine sinnvolle Weiterentwicklung des Gesundheitswesens kaum möglich – wenn überhaupt.“

Es wäre ein unverantwortlicher Rückschritt und ein schwerer Rückschlag für die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene wie auch eine Verschwendung bereits investierter öffentlicher Ressourcen im Rahmen der Aufbauarbeit des Rats, die finanzielle Förderung des bereits evaluierten, erfolgreichen Projekts zur Stärkung der Profession Pflege einzustellen.

Unabhängigkeit des Amts der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Pflege

Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass das Amt des oder der Beauftragten der Bundesregierung für Pflege nun gesetzlich verankert und verstetigt wird, um die Belange der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der beruflich Pflegenden stärker zu berücksichtigen. Der Deutsche Pflegerat fordert nachdrücklich, das Amt unabhängig von Legislaturperioden und Regierungsparteien mit einer hochqualifizierten Pflegefachperson mit Berufserfahrung zu besetzen, ähnlich wie international etablierte „Chief Nursing Officers“.

Das Amt sollte sektorenübergreifend im SGB V und SGB XI verankert sein und die Befugnis haben, Gesetze und Verordnungen zur Pflegequalität, zum Pflegepersonal und zu Pflegestandards zu gestalten sowie deren Einhaltung zu überwachen. Dies sollte in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Pflegerat als maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene geschehen.

Appell an die Politik

Der Deutsche Pflegerat fordert die Politik auf, das Pflegekompetenzgesetz im Gesetzgebungsverfahren zu überarbeiten. „Das Gesetz wird nur dann wirksam sein, wenn es die Kernaufgaben der beruflich Pflegenden gleichberechtigt verankert, die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte der Pflegeberufe stärkt, die Rolle der/s Pflegebeauftragten unabhängig von Partei und Legislatur gestaltet, den Deutschen Pflegerat auf Bundesebene vollumfänglich finanziell und personell stützt, die Pflegewissenschaft fördert und das Gesetz sektorenübergreifend angelegt ist. Nur durch eine solche nachhaltige Stärkung der Profession Pflege können wir die Herausforderungen im Gesundheitswesen bewältigen und die Versorgung der Menschen sicherstellen“, betont Christine Vogler.

 

Weitere wichtige Themen zum Referentenentwurf eines Pflegekompetenzgesetzes

  • Es ist unverständlich, warum die selbstständige Erbringung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen nach § 73d Absatz 3 im Krankenhaus nicht unmittelbar verbindlich ist. Diese Regelung muss geändert werden.
  • Die selbstständigen heilkundlichen Aufgaben müssen um international anerkannte Aufgaben von Pflegefachpersonen ergänzt werden, wie sie der ICN-Ethikkodex vorsieht: Gesundheit fördern, Krankheit vorbeugen, Gesundheit wiederherstellen, Leiden lindern und ein würdevolles Sterben begleiten.
  • Die Pflegewissenschaft muss in Deutschland ausgebaut und in Entscheidungen, die die pflegerische Versorgung betreffen, einbezogen werden.
  • Eine sektorenübergreifende Pflege ist entscheidend für die Versorgungssicherheit. Der Referentenentwurf trennt jedoch oft, statt zu verbinden. Vorgaben für den SGB XI-Bereich, wie die Entwicklung einer Muster-Scope of Practice, müssen auch im SGB V-Bereich gelten. Dies muss herausgestellt werden.
  • Das BAPID-Projekt des Deutschen Pflegerats muss bei der Festlegung der Qualifikationsniveaus für pflegerische Aufgaben berücksichtigt werden. Die beruflich Pflegenden müssen bereits in die Entwicklung einbezogen werden, etwa bei den Richtlinien zur Empfehlung von (Pflege)hilfsmitteln.
  • Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Pflegebegutachtung durch Modellvorhaben muss auch durch langjährige erfahrene Pflegefachpersonen in Pflegeeinrichtungen erprobt werden können. Der Projektzeitraum muss auf den 31.12.2026 verkürzt werden.
  • Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 SGB XI muss Pflegefachpersonen vorbehalten sein. Medizinische Gutachter:innen wie Ärzt:innen und Kinderärzt:innen verfügen nicht über die geeigneten Kompetenzen nach dem Pflegeberufegesetz, um pflegerische bzw. pflegefachliche Versorgungsbedarfe zu ermitteln. Hier besteht dringender Änderungsbedarf.
  • Die Einbeziehung weiterer Gesundheitsfachberufe wie Ergo-, Logo- oder Physiotherapeut:innen in den Personalmix vollstationärer Pflegeeinrichtungen unterstützt die interprofessionelle Zusammenarbeit. Dabei muss sichergestellt sein, dass es nicht zu einem Ersatz für Pflegefachpersonen bei der Wahrnehmung ihrer Vorbehaltsaufgaben kommt.
  • Für die erfolgreiche Umsetzung von Instrumenten zur Pflegepersonalbemessung, sowohl in der stationären Langzeitpflege (PeBeM) als auch im Krankenhaus (PPR 2.0), braucht es eine verlässliche Institution auf Bundesebene, die eine lückenlose und adäquate fachliche Begleitung ermöglicht (Institut für Personalbemessung in der Pflege – InPeP). Die geplante Geschäftsstelle muss daher auch den Krankenhausbereich umfassen und muss über das Jahr 2030 hinaus bestehen.
  • Die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege muss beschleunigt werden, um die personelle Abwärtsspirale zu stoppen.

Download Pressemitteilung

Download Stellungnahme des Deutschen Pflegerats zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes

Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de,

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Pflegende brauchen dringend Nachsorge nach Gewaltattacken

Fast 70 Prozent aller Pflegefachkräfte haben schon einmal körperliche Gewalt erlebt. Trotzdem fänden Nachbesprechungen im Anschluss an Gewaltvorfälle noch immer viel zu selten statt, kritisiert die Präsidentin der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW), Sandra Postel. Das sei aber wichtig, damit Pflegende am Ende nicht den Beruf verlassen. Care vor9

Quelle: Care vor9, 30.09.2024


Zwischen Krise und Chance

In einen interessanten Artikel beschäftigt sich der Zukunftsforscher Prof. Dr. Thomas Druyen mit der Frage, ob und wie die Pflege noch zu retten ist.

Weiterlesen unter: https://www.focus.de/experts/zukunftsforscher-schlaegt-alarm-wie-wir-die-vorprogrammierte-katastrophe-im-pflegenotstand-noch-abwenden_id_260338203.html


„Zwischen den Welten“ –

Eine Keynote, die das Herz berührt und die Pflegewelt bewegt

(KJ) Sandra Mantz hat eine neue, kraftvolle Keynote „Zwischen den Welten“ als Video auf YouTube mit englischem Untertitel veröffentlicht.

Sie beschreibt diese Videobotschaft so: „Ich bringe etwas Einzigartiges in die Keynote ein: Tiefe, Klarheit und eine Magie, die uns alle berührt. Ich spreche das aus, was viele denken, sich aber oft nicht trauen, laut auszusprechen. Meine Keynote „Zwischen den Welten“ ist nicht nur eine Rede – sie ist eine Einladung, die großen Themen des Lebens zu umarmen: das Leben, das Sterben, die menschlichen Verbindungen und die Weisheit der Worte. Wir haben bereits phantastische Rückmeldungen erhalten, die zeigen, dass diese Keynote perfekt für Pflegeschulen und kommunikationsbasierte Weiterbildungen geeignet ist. Sie vermittelt wertvolle Einsichten für empathische und wertschätzende Kommunikation, besonders in Berufen, die so viel Menschlichkeit erfordern.“

Weitere Infos, auch Anfragen und Buchungen, unter: sandra@das-lakehouse.de


Übergabe

Pflegeattraktiv – Zertifizierung für attraktive Arbeitgeber (Sarah Lukuc)

Festakt zur Gründung des Kompetenzzentrums für Digitalisierung und Pflege

Berlin, 30. September 2024 | Am 11. September 2024 wurde im Rahmen eines feierlichen Festaktes in Berlin die Gründung des Kompetenzzentrums für Digitalisierung und Pflege gefeiert.

Vertreter aus Politik, Pflege, Sozialversicherungen und der Gesundheitswirtschaft betonten in ihren Grußworten die enorme Bedeutung dieses neuen Zentrums für die Zukunft der Pflege. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die konkreten Forderungen und die strategische Ausrichtung, die für die erfolgreiche Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen entscheidend sind.

Dr. Martin Schölkopf vom Bundesgesundheitsministerium lobte das neue Zentrum als wichtigen Meilenstein: „Gut, dass es das Kompetenzzentrum gibt!“, betonte er und erinnerte an die enge Zusammenarbeit des Ministeriums mit dem Verbändebündnis, auf dessen Initiative die Verankerung im Gesetz zurückzuführen ist.

Dr. Eckart Schnabel vom GKV-Spitzenverband hob die Notwendigkeit hervor, vorrangig die Kernprozesse in den Pflegeeinrichtungen wie Dokumentation und Abrechnung zu digitalisieren, um schnell spürbare Verbesserungen zu erzielen.

Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege formulierte im Rahmen des Festaktes klare Forderungen und Zielsetzungen für die Arbeit des Kompetenzzentrums. Im Mittelpunkt steht dabei die Notwendigkeit, die Digitalisierung der Pflege nicht nur halbherzig anzugehen, sondern als strategischen Prozess zu gestalten. Es geht um die Schaffung von Standards, die die digitale Transformation der Pflege bis 2025 und darüber hinaus maßgeblich beeinflussen werden, die Pflege zu entlasten, Mitarbeitende zu unterstützen und dabei menschlich zu bleiben.

Das Kompetenzzentrum steht nun vor der Aufgabe, „die dicken Bretter zu bohren“, um die Pflege zukunftssicher zu digitalisieren. Der Ausbau technischer Infrastruktur, eine dauerhafte Finanzierung, den nachhaltigen Mehrwert für Gepflegte und Pflegepersonen sowie die Akzeptanz bei den Mitarbeitenden, sind die zentralen ToDo‘s die entschlossen anzugehen sind. Es besteht enormes Potenzial, das mit einem durchdachten, langfristigen Plan und einer klaren Strategie genutzt werden muss.

Forderungen des Verbändebündnisses im Überblick:

  1. Strategieplan für die Zukunft: Bis 2025 sollen Standards und Leitfäden für die Digitalisierung entwickelt werden. Bis 2026 muss die Digitalisierung in der Pflege messbar verbessert werden, mit einem klaren, nationalen Strategieplan.
  2. Digitale Teilhabe fördern: Es sollen neue Berufsfelder an der Schnittstelle von Pflege und Technik geschaffen werden. Digitalkompetenzen müssen in der Aus- und Weiterbildung verbindlich verankert werden, um die Akzeptanz und das Verständnis für digitale Lösungen zu fördern.
  3. Klarer Rechtsrahmen und sichere Finanzierung: Die Refinanzierung gesetzlicher Regelungen muss reformiert werden, um sowohl Investitionen als auch Betriebskosten und IT-Ressourcen abzudecken. Die erzielten Einsparungen durch Digitalisierung müssen den Pflegeeinrichtungen zugutekommen.
  4. Investitionen in Infrastruktur und Innovation: Ein eigener Fonds für Digitalisierung und Innovation in der Pflege muss geschaffen werden, um moderne Infrastrukturen für die ambulante und stationäre Pflege zu ermöglichen.

Über das Verbändebündnis “Digitalisierung in der Pflege”

Um die Digitalisierung auch in der Pflege in Deutschland voranzubringen, haben sich Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen im Jahr 2020 zum Bündnis “Digitalisierung in der Pflege” zusammengeschlossen. Seit Mitte September 2024 eint das Bündnis nunmehr neun Verbände und freut sich über das Engagement des bad e. V. ein bundesweit tätiger Arbeitgeberverband für Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Die Digitalisierung der Pflege ist ein wesentliches Anliegen des bad e. V., um Pflegeeinrichtungen zu entlasten und Prozesse zu beschleunigen. Die Beteiligung in allen wesentlichen Gremien und der Einsatz eines Digitalisierungsbeauftragten sind daher essenziell.

Kontakt:  Anna Leonhardi, Geschäftsführerin // 030 83001-277 // E-Mail: info@devap.de

Quelle: Pressemitteilung Verbändebündnis “Digitalisierung in der Pflege”


Erstes „Demenz Meet“:

Gelungene Premiere in Köln

In Köln fand zum ersten Mal in Nordrhein-Westfalen ein „Demenz Meet“ statt. Am 21. September, dem Welt-Alzheimer-Tag, trafen sich in der historischen Empfangshalle der Motorworld Köln-Rheinland von Demenz betroffene Menschen, Angehörige, Interessierte und Expertinnen und Experten. Eingeladen zu dem bunten und lebendigen Event hatte das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/erstes-demenz-meet-gelungene-premiere-in-koeln/

Quelle: NL KDA, 27.09.2024


Fit bleiben im Alter mit regelmäßiger Bewegung

BZgA informiert zum Tag der älteren Menschen am 1. Oktober 2024

Köln, 27. September 2024.Gesundheit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um auch im Alter ein selbstbestimmtes und aktives Leben führen zu können.Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 01. Oktober 2024 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihre Angebote zur Gesundheitsförderung älterer Menschen hin. Die Website www.gesund-aktiv-aelter-werden.de bietet Informationen, Tipps und kostenfreie Materialien zu Themen wie Bewegung, Alkohol- und Medikamentenkonsum im Alter oder Hörgesundheit.

Studien beweisen, dass gesundheitsförderliche Maßnahmen auch im fortgeschrittenen Alter einen positiven Effekt auf Mobilität und Lebensqualität haben. Das BZgA-Programm „Gesund und aktiv älter werden“ leistet seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Gesundheitskompetenz älterer Menschen und ihrer Angehörigen. Ein Schwerpunkt ist die Bewegungsförderung, denn regelmäßige körperliche Aktivität trägt dazu bei, Erkrankungen vorzubeugen und Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern. Mit dem „AlltagsTrainingsProgramm“ bietet die BZgA ein qualitätsgesichertes Bewegungsprogramm für Menschen ab 65 Jahren, dazu gibt es Übungsvideos für zu Hause und Tipps zum gesunden Wandern.

Ein weiterer Fokus liegt auf Prävention und Aufklärung zu verschiedenen Gesundheitsthemen, zum Beispiel Demenz. Schlechtes Sehen und Hören, erhöhter Blutdruck oder Depression können das Risiko erhöhen, an Demenz zu erkranken. Auf der Webseite erfahren Interessierte, wie sich eine Demenz erkennen lässt und wie Betroffene unterstützt werden können.

Weiterführende Informationen der BZgA:

Quelle: Pressemeldung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 27.09.2024


Zeitnähere Pflegebegutachtung durch Video-Telefonie

Pflegebegutachtungen per Video-Telefonie – das ist seit dem 26. September möglich. Der Medizinische Dienst kann Pflegebedürftige so zeitnäher begutachten. Das ist wichtig, da es ohne die Begutachtung keine Leistungen der Pflegeversicherung gibt. In welchen Fällen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Grundlage hierfür ist das seit März geltende Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens.Weitere Informationen zur Pflegebegutachtung [https://www.medizinischerdienst.de/aktuelles-presse/meldungen/artikel/pflegebegutachtungen-jetzt-auch-per-videotelefonie-moeglich]

Quelle: Bundesregierung informiert: Was ändert sich im Oktober 2024?, 27.09.2024


Gute Pflege für ein Altern in Würde sicherstellen:

BAGSO fordert eine umfassende Pflegereform

Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober 2024 bekräftigt die BAGSO ihre Forderung nach einer umfassenden Pflegereform. Zuletzt hat es einen explosionsartigen Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen gegeben. Bereits seit Jahren werden in der professionellen Pflege sowie in der Pflege durch Angehörige permanent die Belastungsgrenzen überschritten. Angesichts der demografischen und sozialen Veränderungen sei es eine drängende Aufgabe, eine gute, bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen, betont die BAGSO in ihrem Positionspapier „Sorge und Pflege: Neue Strukturen in kommunaler Verantwortung“.
Zur Pressemitteilung
Zum Positionspapier (PDF)

Quelle: NL BAGSO, 26.09.2024


Pflegeberuf muss weiterentwickelt werden

Berlin – Eher skeptisch zur Weiterentwicklung des Pflegeberufs hat sich gestern ein Expertenkreis im Rahmen einer Onlinediskussion geäußert. Hintergrund ist ein Referentenentwurf für ein Pflegekompetenzgesetz, den das Bundesministerium für Gesundheit… [mehr]

Quelle: NL Deutsches Ärzteblatt, 26.09.2024


Experten-Kritik an der Krankenhausreform

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten halten die Krankenhausreform für sinnvoll, sehen den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf aber teilweise kritisch. Vor allem die Finanzierungs- und Qualitätsvorgaben stoßen auf Skepsis, wie eine öffentliche Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (20/11854) gezeigt hat. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Allianz kommunaler Großkrankenhäuser (AKG), der Deutsche Evangelische Krankenhausverband, der AOK-Bundesverband, die DAK und die Deutsche Krebsgesellschaft meldeten sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zu Wort und forderten eine konsequente Umsetzung der Reform, um eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur zu schaffen. Dazu bedürfe es einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientiert ausgestalteten Vorhaltefinanzierung. Mit der geplanten jährlichen Anpassung der Vorhaltefinanzierung auf Basis der Ist-Fallzahlen würde jedoch keine wesentliche Änderung zum bestehenden System geschaffen, gaben die Verbände zu Bedenken. Denn Mengenanreize blieben bestehen und die Ambulantisierung von Leistungen werde gebremst. Die Festlegung von Leistungsgruppen sowie von Qualitäts- und Strukturvorgaben sei eine komplexe Aufgabe, für die eine breite Konsensfindung nötig sei.

Nach Ansicht der Initiative „Krankenhaus statt Fabrik“, in der sich unter anderen die Gewerkschaft Verdi und Ärzte engagieren, ist die jetzt geplante Reform ein Etikettenschwindel. Der Gesetzentwurf löse das Versprechen einer Entökonomisierung der Krankenhausversorgung und der Überwindung des Fallpauschalensystems (DRG) nicht ein, denn auch das Vorhaltebudget errechne sich aus Anzahl und Schwere der Behandlungsfälle und nicht aus den zur Bedarfsdeckung nötigen Vorhaltekosten. Zudem liege der DRG-Anteil an der Vergütung weiter bei 40 Prozent. Damit würden Fehlanreize fortgeschrieben. Die geplanten Leistungsgruppen und die Festlegung von Qualitätskriterien unterlägen einem hohen Missbrauchspotenzial.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, insbesondere die nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 hätten die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser massiv verschärft. Zwingend notwendig sei ein Inflationsausgleich für diese beiden Jahre und die vollständige Refinanzierung der Personalkostensteigerungen. DKG-Vorstandschef Gerald Gaß warnte in der Anhörung vor einer „kalten Marktbereinigung“.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärte mit Blick auf den geplanten Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro, die Regelung führe zu erheblichen Mehrausgaben zulasten der Beitragszahler. Der Auf- und Umbau der Krankenhauslandschaft sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bund und Länder dürften ihre Finanzierungsverantwortung nicht auf die GKV abwälzen.

Der Sozialverband VdK wies auf die Bedeutung der Reform hin. Das Krankenhaussystem stehe vor dem Kollaps. Die Finanzierung setze falsche Anreize, die Länder kämen ihrem Finanzierungsauftrag nicht nach und das Personal gehe auf dem Zahnfleisch. Pfleger und Ärzte beklagten eine ständige Überlastung. Zudem leide die Qualität unter dem Fallpauschalensystem.

In der Anhörung spielten die geplanten Leistungsgruppen eine wichtige Rolle. Verschiedene Experten machten deutlich, dass die Idee dahinter gut ist, allerdings werde die Reform damit auch sehr komplex. Der Einzelsachverständige Ferdinand Gerlach von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main brachte eine Leistungsgruppe hausärztliche Versorgung ins Spiel, um die Sektorengrenzen zu überwinden. Eine sektorenübergreifende Versorgung sei überfällig. Gerlach beklagte in der Anhörung: „Wir haben eine dicke Mauer zwischen den Sektoren.“

Quelle: 26.09.2024, heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 143


Pflegekompetenzgesetz: Diese Kritikpunkte haben Experten

Das Pflegekompetenzgesetz soll Pflegenden mehr Handlungsmöglichkeiten geben. Aus Sicht von wissenschaftlichen Experten greift der aktuelle Gesetzentwurf dahingehend allerdings zu kurz. MEHR

Quelle: NL Altenpflege online, 26.09.2024


Pflege 2024 – Weichen stellen für die Gesundheitsversorgung

DBfK-Präsidentin Vera Lux drängt auf notwendige Maßnahmen

Berlin, 25.09.2024 – Vera Lux, die neu gewählte Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), präsentierte sich am Mittwochabend bei der digitalen Veranstaltung „Pflege 2024: Sind die Weichen richtig gestellt?“ kämpferisch und mit klaren Zielen für die Zukunft der Pflege. Mit namhaften Vertreter:innen des Gesundheitssystems diskutierte sie ihren Fahrplan zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Dabei machte sie deutlich, dass die professionelle Pflege der Schlüsselfaktor für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung ist, und forderte die richtigen Weichenstellungen, um das Potenzial der Profession zu heben.

Bereits jetzt stehen Pflege und Gesundheitsversorgung unter Druck, doch der massive Ansturm durch die älteren Menschen der Boomer-Jahrgänge steht noch bevor. Die Schlüsselrolle der Profession Pflege stand im Zentrum der Debatte um wirksame Lösungen. „Der Beitrag der Profession Pflege zur Bewältigung der Herausforderungen ist entscheidend,“ betonte Vera Lux in ihrer Eröffnungsrede. „Uns bleibt nur noch wenig Zeit, um die Weichen richtig zu stellen, das volle Potenzial der Pflegeberufe zu heben und für die Versorgung nutzbar zu machen. Dies ist aus ethischen Gesichtspunkten Auftrag und Verpflichtung der Politik zugleich, wenn wir unser Gesundheitssystem zukunftsfähig gestalten wollen.“

Die Bedeutung von hochschulischer Qualifizierung und pflegewissenschaftlicher Fundierung unterstrich auch Prof. Dr. med. Wolfgang Wick, Vorsitzender des Wissenschaftsrates und ärztlicher Direktor der Neurologie am Universitätsklinikum Heidelberg in seinem Impulsvortrag „Perspektiven für die Weiterentwicklung des Pflegeberufs – Wissenschaftliche Potenziale erkennen und nutzen“. Um den gestiegenen Anforderungen in der Versorgung zu begegnen, müssten Pflegefachpersonen besser und zu 20 Prozent akademisch ausgebildet werden, was einen Ausbau der Hochschulkapazitäten, spezialisierter Lehrkräfte und wissenschaftlicher Netzwerke erfordere. Dies sei ein Kraftakt, den Hochschulen, Politik, Krankenhäuser und Krankenkassen gemeinsam stemmen müssten. Außerdem müssten angesichts der komplexen Problemstellungen in der Versorgungspraxis die Disziplinbildung in der Pflegewissenschaft vorangetrieben und dazu Widerstände und Abgrenzungsprobleme überwunden werden.

In der anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Prof. Dr. Annette Grüters-Kieslich, Vorstandsvorsitzende der Eva Luise und Horst Köhler Stiftung, Prof. Dr. Lutz Hager, Vorstandsvorsitzender im Bundesverband Managed Care, Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands, Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen, Dr. Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft und DBfK-Präsidentin Vera Lux darüber, wie die Profession Pflege ihre Schlüsselrolle in einer zukunftssicheren Gesundheitsversorgung übernehmen kann.

Abschließend appellierte DBfK-Präsidentin Lux eindringlich: „Nur wenn wir jetzt nach vorne gerichtet handeln, die Profession Pflege bei der strategischen Neuausrichtung unseres Gesundheitssystems und der Versorgung aktiv beteiligen, können Pflege und Gesundheitsversorgung gesichert und zukunftsfähig weiterentwickelt werden. Die Pflege verfügt über ein enormes Potenzial, dieses nicht zu nutzen ist unverantwortlich. Dazu braucht es Mut, in großen Schritten voranzugehen – in der Gestaltung der Kompetenzen, der Eröffnung von Befugnissen, der Übertragung von mehr Verantwortung sowie der Einführung neuer Rollenprofile wie z. B. der Advanced Practice Nurse. Ein fortschrittliches Gesundheitswesen braucht auch in der Pflege akademische Qualifizierung sowie den Auf- und Ausbau der Pflegewissenschaft.“

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) veröffentlichte zur Veranstaltung ein Thesenpapier, das die geforderten Weichenstellungen ausführlich erläutert. Das Thesenpapier „Pflege 2024 – Weichenstellung für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung“ steht zum Download bereit.

Quelle: PM DBfK, 25.09.2024


Krankenhausreform:

DEKV fordert Finanzierung und Fallzahlen zu entkoppeln

„Das Gesamtbudget der Krankenhäuser und damit auch die Vorhaltefinanzierung muss langfristig vollständig von den Fallzahlen gelöst werden. Als Grundlage sollte eine kleinräumige, regionale Bedarfsermittlung dienen. Da entsprechende Instrumente noch nicht existieren, muss der Auftrag zu deren Entwicklung schon jetzt im Gesetz verankert werden“, erklärt Christoph Radbruch, der als Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) den Verband bei der öffentlichen Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am 25. September 2024 vertritt.

Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen

Um die Versorgungssicherheit vor allem im ländlichen Raum zu gewährleisten, ist aus Sicht des DEKV die Öffnung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen für ambulante ärztliche Tätigkeiten dringend erforderlich. „Bei der Finanzierung muss die Kostenstruktur beachtet werden, die in Krankenhäusern höher ist als in ambulanten Einrichtungen. Im aktuellen Entwurf setzt sich die Finanzierung aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Diese komplexe Mischkalkulation ist für die Träger mit einem erheblichen Risiko verbunden. Daher wäre es für die langfristige Sicherung dieser Versorgungsform nötig, eine sektorenübergreifende Vorhaltefinanzierung einzuführen, die von den Fallzahlen unabhängig ist“, fordert Radbruch.

Freigemeinnützige Krankenhäuser müssen sich einem ungleichen Wettbewerb stellen

Mit Blick auf die finanziellen Herausforderungen, denen sich alle Krankenhäuser stellen müssen, betont Radbruch die besondere Situation der Krankenhäuser in freigemeinnütziger Trägerschaft: „Während Uniklinika als Landesbetriebe nicht insolvenzfähig sind und bei kommunalen Krankenhäusern Defizite oft von den Kommunen aus Steuermitteln ausgeglichen werden, haben kirchliche und freigemeinnützige Krankenhäuser keine Möglichkeit, diese Lücken so leicht zu schließen. Daher setzen sich die freigemeinnützigen Träger gegen diese ungleichen Bedingungen zur Wehr. Denn der sogenannte ‚kalte Strukturwandel‘, den wir beobachten, ist kein Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit, sondern oft eine Folge ungleicher Wettbewerbsbedingungen.“

Quelle: Pressemitteilung DEKV, Berlin, 25. September 2024


Krankenhausreform ohne Pflege?!

DBfK kritisiert zahnloses KHVVG

Berlin, 25.09.2024 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hatte große Erwartungen an das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), nachdem die Vorschläge der Regierungskommission veröffentlicht wurden. Diese Erwartungen wurden allerdings enttäuscht, nachdem das Gesetz im Bund-Länder-Gestreite über den Kopf der Pflege hinweg immer weiter entkernt wurde. Auch die Stellungnahme des Bundesrats und die Entgegnung der Bundesregierung haben keine Verbesserungen für die professionelle Pflege in den Gesetzesentwurf gebracht.

 „Die Krankenhausreform ist überfällig“, konstatiert Vera Lux, Präsidentin des DBfK. „Aber der vorliegende Gesetzesentwurf hat für die Profession Pflege nichts zu bieten. Nach den sehr guten Vorschlägen der Regierungskommission, die aus unserer Sicht eine echte Verbesserung der Gesundheitsversorgung bedeutet hätten, haben wir große Erwartungen in die Reform gesetzt. Es hätte die Gesundheitsversorgung insgesamt verbessern und einen echten Paradigmenwechsel bringen können. Aber nun stehen wir vor einer Krankenhausreform ohne Pflege.“

Der DBfK mahnt in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, dass gute Gesundheitsversorgung vom Menschen und nicht von Sektorengrenzen aus konzipiert werden müsse. Dies sei nach den mannigfaltigen Überarbeitungen des Gesetzesentwurfs nicht mehr der Fall.

Das Potenzial der professionellen Pflege hätte dem DBfK zufolge über die ursprünglich angedachten Level-1i-Krankenhäuser zugunsten der Bevölkerung genutzt werden können. Die Chance, über neue sektorenübergreifende Versorgungsformen die Lücke zwischen den bestehenden Sektoren zu schließen, wurde vertan. Diese Innovationskraft könne sich aber nur entfalten, wenn der Unterschied zu bestehenden Versorgungsformen gegeben sei. In der aktuellen Konzeption unterschieden sich die sektorenübergreifenden Einrichtungen nicht hinreichend von bestehenden Pflegeheimen. Außerdem bemängelt der DBfK in seiner Stellungnahme, dass bei der Zuweisung zu Leistungsgruppen Pflegequalität kein Kriterium ist. „Dass die medizinische und technische Ausstattung eines Krankenhauses wichtiger ist als die Pflegequalität, trifft nicht die Bedarfe der Patient:innen“, meint Lux. „Wer erfolgreich Spitzenmedizin leisten will, braucht auch Spitzenpflege, um den Erfolg der Behandlung abzusichern. Ansonsten verbessert sie nichts für die Patient:innen. Nach wie vor wird die Pflege nicht hinreichend als bedeutende Ressource für eine qualitativ hochwertige Versorgung gesehen und deren volles Potenzial nicht ausgeschöpft. Das ist Angesicht des Ernstes der Versorgungslage tragisch“, so Lux.

Die vollständige Stellungnahme des DBfK finden Sie hier.

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V., Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | presse@dbfk.de
www.dbfk.de


„Demenz-Dorf“ in Dax

Das Alzheimer-Dorf in Dax, Frankreich, ist ein weitergedachtes Pflegeheim, welches für Menschen mit Alzheimer oder mit anderen Formen der Demenz konzipiert wurde. Das Bauobjekt ist ein gutes Beispiel für das Konzept „heilende Architektur”. So konzentriert es sich auf die Verbesserung der Lebensqualität der dort lebenden Menschen, die bedeutende Veränderungen durchleben. Lesen Sie hier weiter…,

Quelle: NL Caretrialoge, 25.09.29024


Pflegekompetenzgesetz

„Pflege darf immer noch nicht alles, was sie kann!“

Der Think Tank Vorbehaltsaufgaben sieht im Gesetzentwurf zum Pflegekompetenzgesetz noch einige Schwachstellen. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 24.09.2024


Generalistische Pflegeausbildung:

Drei Erkenntnisse aus den ersten Absolventenjahrgängen

Die Pflegeausbildung steht wie keine andere im Fokus der Öffentlichkeit, insbesondere seit Einführung der Generalistik. In der Auswertung der ersten Absolventenjahrgänge durch das Statisitsche Bundesamt… MEHR

Quelle: NL Altenpflege 24.09.2024


Wichtige Termine:

ZUKUNFT DER PFLEGEBILDUNG

08.10.2024 | 8:00 – 16:00 Uhr | Bonn

Beim BILDUNGSKONGRESS am 8. Oktober in Bonn geht es um die Zukunft der Ausbildung in der Pflege. Es wird an Ideen für Wissensplattformen und „New Work“ gearbeitet. Auch sozialpädagogische Dienste in Bildungseinrichtungen und Sprachförderung stehen auf dem Programm. Die DRK-Schwesternschaft Bonn organisiert den Kongress in Kooperation mit ADS e.V., BLGS und DBfK Nordwest.  ZUM KONGRESS


BAGFW-Fachveranstaltung „WOHLFAHRT digital 6 – Herausforderungen meistern“

Termin: Dienstag, 8. Oktober 2024, 9:30 bis 15:30 Uhr, Ort: Veranstaltungsplattform swisscom; Registrierung als Gast: https://event.swisscom.ch/v/wohlfahrt-digital-6


Pflegetag Rheinland-Pfalz

10. Oktober 2024, Rheingoldhalle Mainz; Anmeldung unter: https://pflegetag-rlp.de/


Europäischer Gesundheitskongress

10./11. Oktober 2024, München; Weitere Informationen


„TROTZDEM PFLEGE: für jeden, zu jeder Zeit“

 DEVAP Salongespräch am 17.10.2024 von 17:00 bis ca. 22:30 Uhr und einer anschließenden Party im Naturkundemuseum in Berlin; Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.


„Assistierter Suizid und Seelsorge – Abschlusstagung des Forschungsprojekts“

24.10.2024, Zentrum für Gesundheitsethik, HannoverDas Programm können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.zfg-hannover.de/Kurse–Tagungen-und-Angebote-ZfG-oeffentliche-Veranstaltungen/tagungen-Workshops/2024-Inthorn-assistierter-suizid-und-seelsorge


11. Deutscher Pflegetag

07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/


15. DGP-Hochschultag: Pflegewissenschaft im Dialog

15.11.2024, 10:30 – 17:00 Uhr; Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Fachbereich für Gesundheit und Pflege; Hier gelangen Sie zur Anmeldung


Fachtag „Autonome Pflegeteams – Potenziale und Herausforderungen“

22.November 2024, Berlin; weitere Informationen zum Fachtag und zur Anmeldung finden sich unter: https://www.living-lab.org/veranstaltungen-fachtag/


FACHTAGUNG FÜR PRAXISANLEITENDE – GUT AUFGESTELLT FÜR DIE ZUKUNFT!

27.11.2024, 9:00 Uhr in der Fliedner Fachhochschule; Anmeldung unter: www.vkkd-fachforum.de


27. DNQP Netzwerk-Workshop „Kontinenzförderung in der Pflege“

14.Februar 2025 , Hochschule Osnabrück statt; Die Programmbroschüre, weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der DNQP-Website