ADS-Wocheninformation, 29.06.2020

ADS-Wocheninformation, 29.06.2020

Deutscher Pflegerat: Großer Tag für die Profession Pflege in NRW

Landtag stimmt für Errichtung einer Pflegekammer

Berlin (25. Juni 2020, Nr. 23/2020) – „Dies ist ein großer Tag für die Profession Pflege in NRW“, freut sich Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), anlässlich der Entscheidung des Landtags in NRW, der gestern (24. Juni 2020) für die Gründung einer Pflegekammer in NRW stimmte.

„Das Land Nordrhein-Westfalen geht zusammen mit Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, in denen Pflegekammern bereits fest installiert sind, den wichtigsten aller Schritte für eine zukunftsweisende Beteiligung der Pflegeberufe im Pflege- und Gesundheitswesen.

Unsere Gesellschaft steht in der Pflege vor gewaltigen Herausforderungen. Die Profession Pflege hat hier eine besondere, entscheidende Verantwortung. Es ist daher gut und richtig, die pflegerische Perspektive künftig mit Hilfe einer Pflegekammer in die Gestaltung des Pflege- und Gesundheitswesens mit einzubeziehen. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag, um eine gute pflegerische Versorgung auf Dauer zu sichern.

Die Profession Pflege hat in der Bewältigung der ersten Phase der Corona-Pandemie gezeigt, dass sie die ihr übertragene Verantwortung annehmen kann und dieser auch nachkommt.

Der Deutsche Pflegerat dankt der Regierungskoalition im Landtag von Nordrhein-Westfalen, insbesondere auch dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, dass sie ihr Versprechen gehalten haben und die Pflegekammer nun zügig errichtet wird.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


DEGEA ist neues Mitglied des Deutschen Pflegerats

Berlin (22. Juni 2020, Nr. 22/2020) – Bei seiner letzten Ratsversammlung hat der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) die Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA) als 16. Mitglied aufgenommen.

„Ich freue mich sehr, dass die DEGEA sich entschlossen hat, dem DPR beizutreten und die Ratsversammlung dem zugestimmt hat“, sagt Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats. „Mit der DEGEA gewinnen wir ein Mitglied aus dem Bereich der sogenannten Funktionspflege, welches das Vertretungsmandat des DPR für das gesamte Berufsfeld Pflege stärkt. Die Mitgliedsverbände des DPR vertreten Pflegefachpersonen in unterschiedlichsten Rollen in der stationären und ambulanten Langzeitpflege, der Pflege im Krankenhaus, Rehabilitation und ambulanter Gesundheitsversorgung, Lehrende und Leitende Pflegefachpersonen und darüber hinaus.“

„Es ist der DEGEA ein großes Anliegen im DPR mitzuarbeiten, um die wichtigen Themen der Funktionsdienste und speziell der Endoskopie in den politischen und berufsfachlichen Gremien hörbar und nachhaltig zu vertreten“, betont Ulrike Beilenhoff, 1. Vorsitzende der DEGEA. „Die Begleitung und Pflege von Patienten in der Endoskopie findet mit hoher Spezialisierung und Fachlichkeit statt. Dabei ist die Vernetzung mit unterschiedlichen Fachdisziplinen und Fachverbänden essentiell, um eine pflegefachlich vernetzte und sichere Patientenversorgung in allen Fachbereichen des Gesundheitswesens zukünftig gewährleisten zu können. Der DPR vereint und bündelt in diesem Kontext Ressourcen aus den unterschiedlichen Fachbereichen der Pflege.“

 

Hintergrund:

Der Deutsche Pflegerat e.V. ist seit 1998 der Dachverband der bedeutendsten Verbände des deutschen Pflege- und Hebammenwesens. Er steht für eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung. In diesem Sinn koordiniert der DPR die Positionen seiner Mitglieder. Er vertritt die Interessen der Berufsgruppen, setzt sich für deren politische Durchsetzung ein und fördert und fordert die berufliche Selbstverwaltung. Dabei sind die berufsethischen Grundsätze und Werte Grundlage allen Handelns. Ein ganz besonderes Anliegen ist die Verbesserung der Bildungs- und Karrierewege sowie der Arbeits- und Rahmenbedingungen. Aus Sicht des DPR ist dies wesentlich für die Steigerung der Attraktivität und Anerkennung des Berufsbilds der Pflege und des Hebammenwesens.

Die Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. wurde 1994 gegründet und vertritt die Interessen von Gesundheits- und Krankenschwestern/ -pflegern, Gesundheits- und Kinderkrankenschwestern/ -pflegern und anderen staatlich anerkannten Gesundheitsfachberufen, die in Kliniken, Facharztpraxen sowie in der Fort- und Weiterbildung tätig sind. Die DEGEA hat aktuell 720 Mitglieder (Stand Januar 2020).

Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Trotz oder wegen Corona? Ausbildung zur Pflegefachkraft gefragt

dpa News – 23.06.2020 – Die Menschen haben in den vergangenen Wochen auf den Balkonen gestanden und den Pflegefachpersonen für ihre Leistung in der Corona-Krise gedankt – das macht sich jetzt bei den Ausbildungszahlen bemerkbar.

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft wird in Hamburg trotz – oder gerade wegen – der Corona-Krise stark nachgefragt. So verzeichnet das Asklepios Bildungszentrum für Gesundheitsberufe, Hamburgs größter Ausbildungsbetrieb, die höchste Anmeldungszahl seit sieben Jahren. «Die Ausbildung startet im August, und schon jetzt haben wir einem Drittel mehr Bewerberinnen und Bewerbern zugesagt: 172 statt 129», sagte Leiter Holger Graber. Auch die Zahlen an Bewerbungen am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) sind während der Corona-Pandemie auf einem anhaltend hohen Niveau geblieben.

«Das Ansehen der Pflegeberufe hat sich in den vergangenen Wochen ganz erheblich verbessert», sagte Graber. Die Menschen haben auf den Balkonen gestanden und den Pflegenden für ihre Leistung in der Corona-Krise gedankt – das mache sich jetzt bemerkbar. «Die Ausbildung zur Pflegefachkraft wird eindeutig attraktiver», meinte Graber. «Die Corona-Krise macht deutlich, wie wichtig und eben auch krisensicher die Gesundheitsberufe sind.» Obendrein seien sie anspruchsvoll, vielseitig und böten viele Weiterentwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft.

Das UKE stellte bei der Ausbildung zur Pflegefachkraft weder eine Zu- noch Abnahme fest. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zeichnete sich allerdings insgesamt eine deutliche Zunahme in den Bewerberzahlen anderer Gesundheitsberufe ab, insbesondere in den Bereichen Diätassistenz, Orthoptik, Physiotherapie sowie Medizinische Fachangestellte (MFA). Für die ersten drei gebe es seit Anfang 2019 eine bessere Vergütung, was sicherlich auch zu den steigenden Bewerberzahlen beigetragen habe.

Quelle: https://www.hcm-magazin.de/ausbildung-zur-pflegefachkraft-gefragt/150/27350/403359


Mitmachen beim Tag der Patientensicherheit am 17. September:

Einrichtungen können zeigen, wie wichtig sie Mitarbeiter- und Patientensicherheit nehmen

Berlin – Die Corona-Pandemie bringt die Beschäftigten im Gesundheitswesen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Doch nur mit gesunden Mitarbeitenden ist eine stabile Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Der diesjährige Welttag der Patientensicherheit (WTPS) stellt daher das Thema Mitarbeitersicherheit in den Mittelpunkt. Unter dem Motto „Mach Dich stark für mehr Patientensicherheit“ ruft das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) Deutschlands Gesundheitseinrichtungen auf, sich am 17. September mit eigenen Aktionen rund um eine sichere Gesundheitsversorgung zu engagieren. Dabei ist aufgrund der Pandemie-Situation neue Kreativität bei den Aktionen gefragt.

Wie wichtig gesunde Mitarbeiter für das Gesundheitssystem sind, wird auch durch die Entscheidung der WHO betont: Sie hat den diesjährigen Welttag der Patientensicherheit, der am 17. September 2020 stattfindet, unter das Motto „Safe Health Workers, Safe Patients“ gestellt. „Schon lange betonen wir, dass Patientensicherheit und Mitarbeitersicherheit nicht zu trennen sind. Das ist nie so deutlich geworden wie in der Corona-Krise“, erklärt auch Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende im APS. „Gerade unter den aktuellen Umständen ist der Tag der Patientensicherheit eine gute Gelegenheit, um Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden zu zeigen, wie sich Ihre Gesundheitseinrichtung für mehr Sicherheit in der Versorgung einsetzt.“

Der Welttag der Patientensicherheit, der auf eine Initiative des APS zurückgeht, wird von der WHO nun zum zweiten Mal begangen. Er soll die Bedeutung einer sicheren medizinischen Versorgung stärker in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung rücken. „Ziel des Aktionstages ist es, das Thema Patientensicherheit einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und noch stärker im Bewusstsein der Akteure, aber auch der Politiker zu verankern“, erklärt Hecker. „Dabei zählt das Engagement jedes Einzelnen. Nur mit der Unterstützung der Akteure ist der Tag der Patientensicherheit überhaupt möglich und im Laufe der Jahre zu einem großen Erfolg geworden.“

Ob Beratungsangebote zur sicheren Medikamenteneinnahme, Präsentationen zur richtigen Umsetzung von Hygienemaßnahmen, politische Diskussionsrunden oder Illuminationen von Gebäuden in orange – möglichen Ideen für das eigene Engagement sind kaum Grenzen gesetzt. „Dieses Jahr ist besondere Kreativität von den Einrichtungen gefragt, denn natürlich müssen die Aktionen vor Ort an die neuen Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen angepasst werden“, sagt Dr. Ilona Köster-Steinebach, Geschäftsführerin des APS. Das Aktionsbündnis bietet allen, die mitmachen, die Möglichkeit, die eigene Veranstaltung deutschlandweit und international zu präsentieren „Wir sind schon sehr gespannt, auf welche Ideen die Einrichtungen dieses Jahr kommen werden. Besonders willkommen sind natürlich alle Ansätze, die Menschen unterstützen, zu ihrer eigenen Sicherheit beizutragen, getreu dem Motto: Mach Dich stark für Patientensicherheit.“

Nicht nur Erkenntnisse oder Lösungsansätze rund um die Corona-Krise können am 17. September einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden und somit andere Akteure inspirieren. Auch alle anderen Projekte rund um die Themen Mitarbeiter- und Patientensicherheit sind ausdrücklich erwünscht. Das APS dankt bereits im Vorfeld allen Unternehmen und Einzelpersonen, die sich am WTPS engagieren, sowie dem Bundesgesundheitsministerium, das den Aktionstag finanziell unterstützt.

Informationen über den Aktionstag finden Sie auf www.tag-der-patientensicherheit.de. Hier werden auch die Projekte und Akteure des WTPS präsentiert und die Standorte aller Teilnehmer auf einer Deutschlandkarte sichtbar gemacht.

Weitere Informationen für Ihre eigenen Aktionen finden Sie unter folgenden Links:

 

Über das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS):

Vertreter der Gesundheitsberufe, ihrer Verbände, der Patientenorganisationen sowie aus Industrie und Wirtschaft haben sich im Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Plattform zur Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland aufzubauen. Zusammen entscheiden und tragen sie die Projekte und Initiativen des Vereins.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden.

Mehr Informationen finden Sie unter www.aps-ev.de

Quelle: PM APS, 24.06.2020


Robert Bosch Stiftung

Online-Dialog mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Bürger im Dialog mit Jens Spahn – digital!
Donnerstag, 2. Juli 2020, 16.30 – 17.45 Uhr
Livestream unter https://bosch-stiftung.streconflex.de
Alle Informationen zum Ablauf der Veranstaltung (PDF) und zur „Neustart!“-Initiative finden Sie unter www.neustart-fuer-gesundheit.de.

Quelle: Newsletter Robert Bosch Stiftung, 25.06.2020


Auszahlung der Corona-Prämie für die Altenpflege

Der GKV-Spitzenverband hat sich zusammen mit den Bundesvereinigungen der Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen auf ein präzises Verfahren geeinigt, wie die Beträge für den Pflegebonus ausgezahlt werden sollen (auf Grundlage des Paragrafen 150a Absatz 7 im Sozialgesetzbuch XI). Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat hierzu  eine Übersicht zusammengestellt, unter: https://www.pflegemagazin-rlp.de/alles-ueber-die-auszahlung-der-corona-praemie

Quelle: Newsletter Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, 25.06.2020


Außerklinische Intensivpflege

Opposition stellt Antrag gegen Spahns Gesetz

26.06.2020 / News – FDP, Grüne und Linke fordern Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, seine Reformvorschläge für die Reha- und Intensivpflege erneut zu ändern. Spahns Gesetzentwurf verletze sowohl das im Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht als auch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Das berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf einen gemeinsamen Antrag der 3 Oppositionsparteien im Gesundheitsausschuss.

Die Betroffenen könnten nicht frei darüber entscheiden, ob sie zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden, heißt es. „Ein Gesetzestext, der der Krankenkasse ein Entscheidungsrecht über den Aufenthaltsort des Versicherten einräumt, wird diesen Normen nicht gerecht“, zitiert das Netzwerk aus dem Änderungsantrag.

Spahn hatte seinen Gesetzentwurf nach der Kritik von Sozialverbänden bereits überarbeitet. Laut seinen aktuellen Plänen haben zwar die Krankenkassen nicht selbst das Recht, den Wohnort der Beatmungspatientinnen und -patienten zu bestimmen. Nach Ansicht von Kritikerinnen und Kritikern besteht die Möglichkeit der Einflussnahme aber weiterhin über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der die Begutachtung übernimmt.

Die Sorge, die Kassen nähmen Einfluss, bestehe auch deshalb, weil die Versorgung in einer stationären Einrichtung weniger koste als eine Pflege zu Hause, hieß es weiter.

Änderungsantrag sieht mehr Selbstbestimmung vor

In dem Änderungsantrag heißt es dagegen: „Wünschen der Versicherten, die sich auf den Ort der Leistung (…) richten, ist zu entsprechen.“ Damit werde sichergestellt, dass die Betroffenen selbst entscheiden könnten, wo sie leben wollten, wird in der Begründung argumentiert.

Mit der Reform will Spahn Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigen. Er will erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause einführen und die Intensivpflege in stationären Einrichtungen bezahlbar machen. Krankenhäuser und Heime sollen verpflichtet werden, Patientinnen und Patienten so bald wie möglich von den Beatmungsgeräten zu entwöhnen.

Die Intensivpflege von Beatmungspatientinnen und -patienten erfordert meist eine 24-Stunden-Betreuung. Monatlich kostet das die Krankenkassen etwa 20.000 Euro pro versicherte Person. Bundesweit bedeutet das hochgerechnet etwa 2–4 Mrd. Euro pro Jahr.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/opposition-stellt-antrag-gegen-spahns-gesetz?/


Pflegebonus

Fast alle Bundesländer stocken auf

24.06.2020 / News – Niedersachsen hat am Dienstag angekündigt, den vom Bundesrat beschlossenen Pflegebonus für Altenpflegepersonal in Höhe von 1.000 auf 1.500 Euro aufzustocken. Sozialministerin Carola Reimann (SPD) sagte, dafür seien rd. 50 Mio. Euro im Nachtragshaushalt geplant. Ein entsprechender Entwurf solle in einer Sondersitzung des Landtags am 15. Juli beschlossen werden.

Seit dem Beschluss des Bundestags für die Corona-Prämie Mitte Mai hatten schrittweise immer mehr Bundesländer angekündigt, den Bonus auf 1.500 Euro erhöhen zu wollen. Einzig in Berlin und Thüringen sind bislang noch keine Regelungen über einen Länderzuschuss getroffen worden.

In Bayern gibt es den sog. Corona-Pflegebonus. Dieser wird nicht nur an Pflegende in der Langzeitpflege ausgezahlt, sondern auch an jene in Krankenhäusern, im Rettungswesen, in stationären Behinderteneinrichtungen und ambulanten Pflegediensten – beträgt allerdings nur max. 500 Euro und muss über ein entsprechendes Formular bis 30. Juni beantragt werden. In den übrigen Bundesländern müssen Pflegende nichts weiter tun. Sie erhalten die Prämie automatisch über ihren Arbeitgeber.

Der Pflegebonus ist eine gestaffelte Prämie, die steuerfrei bleiben soll; die Höhe richtet sich nach Funktion und Arbeitszeit. Frühestens mit der Juli-Abrechnung soll die Prämie ausgezahlt werden.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/fast-alle-bundeslaender-stocken-auf/