ADS-Wocheninformation 27.11.2023

ADS-Wocheninformation 27.11.2023

Übergabe

ÜG126 – Safewards – ein Konzept für die psychiatrische Pflege (Prof. Dr. Michael Schulz)


Es geht nicht immer darum, das Rad neu zu erfinden, sondern unsinnige Dinge abzustellen.

Pflegebevollmächtigte legt Vorschläge zu Effizienzsteigerungen in der ambulanten Pflege vor

November 2023 – Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Claudia Moll (MdB) legt heute 12 konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung in der ambulanten Pflege vor. Neben der Entlastung pflegender Angehöriger steht insbesondere der effizientere Ressourceneinsatz im Fokus. Claudia Moll: „Es geht nicht immer darum, das Rad neu zu erfinden, sondern unsinnige Dinge abzustellen. Es ist doch Wahnsinn, wenn beispielsweise fünf verschiedene Pflegedienste das gleiche Wohnhaus anfahren. Da brauchen wir bessere Anreize, dass sich Pflegedienste auf bestimmte Gebiete fokussieren und Menschen mit Pflegebedarf auch diesen Dienst beauftragen. Anderseits gibt es Straßen, die gar nicht angefahren werden – nur weil es dort keine freien Parkplätze gibt. Das sind doch Dinge, die man sofort abstellen kann.“

Zusätzlich zu kurzfristig realisierbaren Maßnahmen macht die Pflegebevollmächtigte auch Vorschläge zur effizienteren Versorgungsplanung. Claudia Moll: „Ich höre immer wieder, dass Pflegedienste vor dem Problem stehen, wegen einzelner Behandlungspflege-Patienten entweder eine zusätzliche Fachkraft-Tour zu planen oder ihre Fachkraft auch Grundpflege-Klienten aufsuchen zu lassen und Hilfstätigkeiten durchführen. Beides wäre in vielen Fällen ineffizient. Vielleicht gibt es aber einen anderen Dienst, der ohnehin in der Nähe ist, mit dem die Versorgung geteilt werden könnte. Hier brauchen wir ganz neue Möglichkeiten pflegedienstübergreifender Kooperationen, um Fahrzeiten zu reduzieren und Touren effizienter zu machen. Und wir müssen von dieser Idee wegkommen, dass die Fachkraft, einfach weil sie so umfassend qualifiziert ist, am besten auch alles selber macht. Assistenz- und Hilfskräfte sind tolle und für bestimmte Bereiche ebenfalls gut qualifizierte Pflegekräfte. Die müssen wir viel mehr wertschätzen und besser einsetzen.“

Einen weiteren Schwerpunkt zur Effizienzsteigerung sieht die Pflegebevollmächtigte in der kompetenzorientierten Arbeitsteilung und der Reduzierung des Arztvorbehalts. Claudia Moll: „Aus eigener Erfahrung weiß ich, wieviel Zeit es kostet, dem Arzt hinterher zu telefonieren, selbst wenn man nur mal eine Paracetamol geben will. Ich freue mich, dass der Bundesgesundheitsminister nun bald Vorschläge zur Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachkräften machen wird.“

Mit ihren weiteren Vorschlägen liefert die Pflegebevollmächtigte Denkanstöße, wie beispielsweise die Chancen der Digitalisierung besser genutzt, unterversorgte Gebiete identifiziert und besser versorgt oder die Verbraucherrechte mit einer Genehmigungsfiktion nach drei Wochen gestärkt werden können. Claudia Moll: „Wir werden nie wieder so viele Pflegekräfte haben, wohl kaum mehr Geld, aber sicher mehr Menschen mit Pflegebedarf. Darauf müssen wir uns sofort vorbereiten – Zeit ist dabei der kritische Faktor.“

Alle Vorschläge der Pflegebevollmächtigten zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung in der ambulanten Pflege finden Sie im beigefügten Diskussionspapier.

Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung in der ambulanten Pflege – jetzt.pdf (226,2 KiB)

2023-11-27 PM 9 Entbürokratisierung.pdf (145,3 KiB)

Quelle: https://www.pflegebevollmaechtigte.de/details/es-geht-nicht-immer-darum-das-rad-neu-zu-erfinden-sondern-unsinnige-dinge-abzustellen.html


Bundesrat winkt Gesetz für Pflegestudium durch

Pflegestudenten erhalten künftig für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung eine „angemessene Vergütung“. Dem entsprechenden „Pflegestudiumstärkungsgesetz“ hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt. Mit dem Gesetz wurde auch das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegekräfte vereinheitlicht und vereinfacht, was insbesondere die Unterlagen betrifft, die ausländische Pflegekräfte vorlegen müssen. Care vor9

Quelle: Care vor9, 27.11.2023


WEGWEISER

Begleitung am Lebensende – Ein Ratgeber für pflegende Angehörige

Was passiert, wenn ein Mensch stirbt? Was verändert sich in den letzten Wochen, Tagen und Stunden, die ihm noch bleiben? Worauf müssen Angehörige achten, wenn sie einen Sterbenden begleiten? Wie können sie am besten helfen und möglichst viel Lebensqualität schenken? Was sind die typischen Anzeichen des Sterbens?
Der Ratgeber, der in Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege mit der Zentralen Anlaufstelle Hospiz entstanden ist, gibt Antworten auf viele Fragen zur Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen. Neben konkreten Informationen und praktischen Tipps zur Sterbebegleitung geht es auch um die notwendige Selbstfürsorge der Pflegenden in dieser physischen und psychischen Ausnahmesituation. Die Broschüre befasst sich mit den Veränderungen in emotionaler und körperlicher Hinsicht, die mit dem nahen Tod und Sterbeprozess einhergehen.

Begleitung am Lebensende – Ein Ratgeber für pflegende Angehörige (4.9 MB)

„Wenn Heilung nicht mehr möglich ist … “ – Wegweiser zu den Themen Sterben, Tod und Trauer

Was tun, wenn der Vater langsam dement wird und mehr und mehr auf Hilfe angewiesen ist, die alleine nicht zu leisten ist? Was passiert, wenn die hochbetagte Mutter plötzlich zu Hause verstirbt – wo findet man schnelle und praktische Hilfe? Sollte man schon als 50-Jährige eine Patientenverfügung abfassen, und wo macht man das am besten? Wo findet man ein Hospiz für ein schwerstkrankes Kind, dessen Leben zu Ende geht? Und wer schließlich begleitet Hinterbliebene durch die Zeit des Abschiednehmens und der Trauer.

Antworten auf diese und viele andere Fragen rund um die Themen Sterben, Tod und Trauer gibt die lesenswerte Broschüre „Wenn Heilung bei Ihnen nicht mehr möglich ist …“, die nun als völlig überarbeitet Neuauflage in Kooperation der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege und dem Unionhilfswerk erschienen ist.
Der Wegweiser mit aktuellen Adressen, weiterführenden Informationen und konkreten Hilfen richtet sich an Patienten, Angehörige, Ärzte und Interessierte. Er enthält auch eine Vorsorgekarte, die ausgedruckt werden kann. Sie sollte ausgefüllt im Portemonnaie verwahrt werden und zeigt im Notfall an, dass eine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht vorhanden und wo diese zu finden ist.

Unser Tipp: Für alle, die die Deutsche Sprache noch nicht so gut oder kaum beherrschen: Der „Wegweiser“ ist in acht Sprachen erhältlich. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich PDF-Dokumente von Websites, aber auch Websites, die auf dem Handy aufgerufen werden, in der jeweils im Smartphon eingestellten Muttersprache vorlesen zu lassen. HIER erklären wir, wie das geht.

Quelle: https://hospiz-aktuell.de/wegweiser, Abruf 27.11.2023


Diakonie-Zitat Sozialstaat braucht verlässlichen Haushalt

Berlin, den 24. November 2023 – Die Diakonie Deutschland appelliert, den Bundeshaushalt für das Jahr 2024 und für die Folgejahre schnell auf eine rechtssichere und verlässliche Basis zu stellen.

Die aktuelle Haushaltssperre und die massive Ungewissheit in der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 führen schon jetzt zu Unsicherheiten bei Einrichtungen und Trägern, die ihre Leistungen und Programme absichern müssen.

„Der Sozialstaat ist nicht der Steinbruch einer verfehlten Haushaltspolitik,“ so Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland. „Die Politik darf nicht vergessen, dass Millionen von Menschen auf einen verlässlichen und solidarischen Sozialstaat angewiesen sind, der sie bei der Existenzsicherung unterstützt. Vertrauen ist eines der höchsten Güter für eine chancenorientiere Sozialpolitik und darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.“

Quelle: Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin, www.diakonie.de


Bundesrat stimmt Vergütung von Studierenden in der Pflege zu

Zukünftig erhalten Studierende in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung – der Bundesrat stimmte am 24. November 2023 dem vom Bundestag beschlossenen Pflegestudiumstärkungsgesetz zu.

Ziel des Gesetzes ist es, mehr Menschen zur Aufnahme eines Pflegestudiums zu bewegen und langfristig die Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung anzuheben.

Vergütung auch für bereits begonnenes Studium

Auch diejenigen, die bereits ein Pflegestudium begonnen haben, erhalten übergangsweise für die verbleibende Studienzeit eine Ausbildungsvergütung, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss.

Duales Studium

Zukünftig erfolgt die hochschulische Pflegeausbildung im Rahmen eines dualen Studiums mit Ausbildungsvertrag. Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung wird in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert.

Verbesserungen für die Pflegeausbildung und Anerkennungsverfahren

Weitere Regeln des Gesetzes betreffen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung, etwa bei der Digitalisierung und gendermedizinischen Aspekten sowie der Möglichkeit von Auslandsaufenthalten während der Ausbildung.

Außerdem vereinheitlicht und vereinfacht das Gesetz Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte und regelt insbesondere bundesrechtlich einheitlich den Umfang und die erforderliche Form der vorzulegenden Unterlagen.

Weitere Gesetze geändert

Das Artikelgesetz enthält darüber hinaus zahlreiche Änderungen in weiteren gesundheitspolitischen Bereichen. Diese betreffen unter anderem eine aktualisierte Kinderkrankengeldregelung nach der Corona-Pandemie, Versorgungsansprüche bei Impfschäden, den erleichterten Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken und Regelungen zur häuslichen Krankenpflege.

Baldiges Inkrafttreten geplant

Das Gesetz tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft, einige Einzelregelungen zum 1. Januar 2024.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 24.11.2023; NL Bundesrat, 24.11.2023


Krankenhaustransparenzgesetz geht in den Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat am 24. November 2023 den Bundestagsbeschluss zur Einführung eines Transparenzverzeichnisses für Klinikleistungen in den Vermittlungsausschuss überwiesen, um ihn dort grundlegend überarbeiten zu lassen.

Breite Kritik

Der Bundesrat begrüßt zwar grundsätzlich das Vorhaben, die Transparenz der stationären Versorgungsqualität weiter zu verbessern.

Das Krankenhaustransparenzgesetz verfehle allerdings sein Ziel, die Auswahlentscheidungen der Patientinnen und Patienten durch laienverständliche Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung zu fördern, bemängelt der Bundesrat. Kritik übt er auch an der Zuordnung der Leistungsgruppen, dem überbordenden Bürokratieaufwand durch die Meldepflichten für die Kliniken sowie am nicht ausreichenden Rechtschutz für die Krankenhäuser.

Finanzielle Überbrückungshilfen fehlen

Zudem seien die für eine kurzfristige Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser genannten Maßnahmen noch nicht ausreichend. Bis die Vergütungsreform ihre Wirkungen entfalten kann, ist aus Sicht des Bundesrates eine insgesamt tragfähige finanzielle Überbrückungshilfe durch den Bund dringend geboten.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 24.11.2023; NL Bundesrat, 24.11.2023


Personalbemessung

PPR 2.0 startet am 1. Januar 2024

22.11.2023 / News – Das Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 startet am 1. Januar 2024 auf Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder. Dies geht aus dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) hervor.

Ziel der Verordnung sei, eine bedarfsgerechte Pflege aller stationär und teilstationär zu behandelnden Patientinnen und Patienten sicherzustellen sowie die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals zu verbessern und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Abgleich Ist-/Soll-Personalausstattung und Personalaufbau

Der PPBV zufolge müssen Krankenhäuser stationsbezogen die Zahl der eingesetzten Pflegefachkräfte oder Kinderpflegefachkräfte, umgerechnet auf Vollzeitäquivalente – die sogenannte Ist-Personalbesetzung -, ermitteln. Zudem ist eine durchschnittliche Pflegepersonalausstattung für jeden Kalendermonat zu ermitteln. Die Daten sind dem Institut für das das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu übermitteln.

Laut Verordnung solle in einem ersten Schritt ermittelt werden, wie sich die vorhandene Ist-Personalausstattung zur mithilfe der PPR 2.0 ermittelten Soll-Personalausstattung verhält.

In einem zweiten Schritt sei in einer sogenannten Konvergenzphase die „stufenweise Anhebung des Erfüllungsgrades der Soll-Personalbesetzung mit dem Ziel des Personalaufbaus“ vorgesehen.

Werden die festgelegten Erfüllungsgrade unterschritten, können künftig in der Rechtsverordnung Sanktionen festgelegt werden.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/ppr-20-startet-am-1-januar-2024


Viele Krankheitstage durch psychische Belastungen

Berlin: (hib/CHE) Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen bleibt auf hohem Niveau. In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Zahl um 1,7 Prozent erhöht und in den vergangenen zehn Jahren um 4,8 Prozent, führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/9263) auf eine Kleine Anfrage (20/8987) der Fraktion Die Linke aus. Demnach hat die Zahl dieser Krankheitstage 2021 bei Frauen bei 75 Millionen und bei Männern bei 51 Millionen Tagen gelegen. Für 2022 liegen den Angaben zufolge noch keine Daten vor. Im Jahr 2012 waren es noch 40 Millionen (Frauen) beziehungsweise 25 Millionen (Männer) Krankheitstage wegen einer psychischen Störung.

Die Ursachen für Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von psychischen Erkrankungen seien vielfältig. Neben gesamtgesellschaftlichen Faktoren wie den Folgen der aktuellen Krisen würden die Ursachen auch in der größer werdenden Offenheit im Umgang mit psychischen Erkrankungen vermutet, schreibt die Regierung. „Bedingt durch die Krisen sowie anhaltenden Entwicklungen wie Digitalisierung, Dekarbonisierung, dem demografischen Wandel und dem anhaltenden Fachkräftemangel ist die Arbeitswelt in vielen Bereichen besonderen Veränderungsdynamiken ausgesetzt. In der Folge ergeben sich neue Belastungsanforderungen an die Beschäftigten, die die psychische Gesundheit beeinflussen können. Die genauen Ursachen für die Entwicklung der arbeitsbezogenen Anforderungen sind jedoch schwer empirisch zu belegen.“

Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 179, 21.11.2023


Der Betrieb muss laufen:

Wie Kleinstunternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und privaten Pflegeaufgaben gestalten

Wissenschaftliche Erhebung über konkrete Vereinbarkeitsstrategien in einer Fokusgruppe mit Praxisbeispielen Viele Menschen vereinbaren den eigenen Beruf mit Sorgetätigkeiten. Doch wie spricht man über dieses Thema und wie gehen gerade die kleinsten Unternehmen damit um? Diesen und weiteren Fragen widmet sich die neue Veröffentlichung aus dem „Landesprogramm Vereinbarkeit von Beruf und Pflege … Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/der-betrieb-muss-laufen-wie-kleinstunternehmen-die-vereinbarkeit-von-beruf-und-privaten-pflegeaufgaben-gestalten/

Quelle: NL KDA; 21.11.2023


 

Wichtige Termine:

Werkstattgespräch „Aufbruch ins Digitale – Best-Practice-Projekt zur digitalen Pflegedokumentation ambulant“

29. November 2023, 12:00 bis 14:30 Uhr (digital); Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen sind jetzt online möglich: https://www.devap.de/werkstattgespraech-29112023-1/


Pflegetag Rheinland-Pfalz

29.11.2023 Rheingoldhalle Mainz; Anmeldung unter: https://www.pflegetag-rlp.de/index.php/startseite.html


Evangelische Akademie „Zuwanderung von Fachkräften in den Gesundheits- und Pflegeberufen“.

27. bis 29. November 2023; Link zur Tagung: https://www.loccum.de/tagungen/2371/


„Lehren aus der Corona-Pandemie und zukünftige Krisenresilienz in der Langzeitpflege“,

13-17 Uhr am 6. Dezember 2023, MEHR ERFAHREN


„Anwerbung von Fachpersonal im Ausland –Neue Ergebnisse aus dem Hessischen Pflegemonitor“

14. Dezember 2023 von 12 bis 13 Uhr; Einwahl : https://uni-frankfurt.zoom.us/j/61882858713?pwd=UzRqSkwxWXZERWdVWGF0TTNudDdtUT09#success; Meeting-ID: 618 8285 8713; Kenncode: 866622; Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Lauxen: lauxen@em.uni-frankfurt.de oder per Telefon 069 798 25457.

 

2024

 

„Sterben, Tod und Trauer bei Menschen mit Demenz“

23.01.24, 09:30 – 16:30 Uhr, Anmeldung bis zum 15.12.23 unter: https://www.demenz-sh.de/anmeldung-fachtag.html


26.Netzwerk-Workshop „Hautintegrität in der Pflege“

01. März 2024, Osnabrück; Möglichkeit zur Anmeldung


Gesundheitskongress des Westen: „Bereit zur Veränderung – nutzen wir die Chance“

17-18.04.2024, Köln, Weitere Infos zum Kongress bekommen Sie laufend auf: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de


11. Deutscher Pflegetag

07.-08.11.2024, https://www.deutscher-pflegetag.de/