Übergabe – Pflegeupdate – Der Podcast für die Pflege
PU009 – Ein Jahr Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW
Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte
DBfK zum Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz
Berlin, 23. September 2021 – Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am 22. September beschlossen, die Lohnfortzahlung im Fall einer angeordneten Quarantäne für Ungeimpfte ab November bundesweit einzustellen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert, zusätzlich die Impfbereitschaft stärker durch Aufklärung und niedrigschwellige Impfangebote zu fördern.
Wenn ohne medizinischen Grund das Impfangebot ausgeschlagen werde, sei es eine Frage der Fairness, dass diese Entscheidung nicht von der Solidargemeinschaft bezahlt werden müsse, teilt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) mit. Der Verband bezweifelt aber, dass die Impfbereitschaft durch den finanziellen Druck wesentlich erhöht werde. Es bestehe außerdem die Gefahr, dass positiv Getestete das Ergebnis verschweigen würden, um eine Quarantäne zu umgehen, und dadurch eine Gefahr für andere darstellten.
Der DBfK setzt weiterhin auf Überzeugungsarbeit, um die Impfquote zu erhöhen. In der Impfkampagne sei noch längst nicht alles ausgeschöpft. Man müsse die Menschen von der Impfung überzeugen, die noch zögern, und diejenigen mit niedrigschwelligen Impfangeboten erreichen, die bislang aus Nachlässigkeit noch kein Impfangebot angenommen hätten. Aufsuchende Impfangebote sind nach Ansicht des DBfK wirksam, um gerade diese Gruppe zu erreichen.
Der DBfK rät allen beruflich Pflegenden nachdrücklich zur Impfung. Die Impfung sei nicht nur ein Ausdruck von Solidarität gegenüber der Gemeinschaft, sondern vor allem der beste Schutz für die beruflich Pflegenden selbst, ihre Familien und die Menschen, die sie versorgen. In den Pflegeberufen sei es außerdem eine Frage der Kollegialität: Wenn Ungeimpfte wegen einer Quarantäneanordnung ausfielen, müsse dies von den sowieso schon überlasteten Kolleginnen und Kollegen kompensiert werden. Es seien aber auch die Arbeitgeber gefragt, die durch Aufklärung, Beratung und Impfangebote am Arbeitsplatz die Impfbereitschaft fördern könnten.
Informationen und Aufklärung zur Impfung speziell für beruflich Pflegende bietet der DBfK auf seiner Website unter anderem in einer Videoreihe mit dem Immunologen Professor Karsten Watzl vom Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund: https://www.dbfk.de/de/themen/Covid-Pandemie.php
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
Pflegekammer NRW
Errichtungsausschuss empfiehlt max. 5 Euro Mitgliedsbeitrag
22.09.2021 / News – Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) hat auf seiner Sitzung am Dienstag eine konkrete Empfehlung für den Kammerbeitrag beschlossen. Dieser solle sich auf max. 5 Euro monatlich belaufen und frühestens ab September 2022 erstmals fällig werden. Auf Grundlage der Empfehlung könne dann die gewählte Kammerversammlung den Mitgliedsbetrag im kommenden Jahr endgültig festlegen, teilte der Errichtungsausschuss mit.
Außerdem empfiehlt der Ausschuss, für Pflegende, die in Teilzeit arbeiten, die Beitragshöhe entsprechend anzupassen.
Regelungen für Doppelmitgliedschaften in Planung
Auch sollen Personen in Härtefallsituationen vom Beitrag befreit sowie Regelungen für Doppelmitgliedschaften geschaffen werden, z. B. wenn eine Pflegefachperson ihren Wohn- und Arbeitsort in unterschiedlichen Bundesländern hat.
Weitere Empfehlung: Mitglieder, die eine Berufsurkunde besitzen, aber nicht mehr im Pflegeberuf arbeiten, weil sie z. B. bereits in Rente sind, werden beitragsfrei gestellt.
„Nur eine Kammer bringt die Pflege voran“
[…] Die Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW, Sandra Postel, verdeutlichte:
„Eine der ersten Aufgaben der Kammerversammlung wird es sein, in ihren demokratischen Strukturen den Kammerbeitrag zu beschließen. Die Höhe des Kammerbetrags ist so lange nicht festgelegt, was aber verständlicherweise zu Verunsicherung bei den Pflegefachpersonen, also unseren Mitgliedern, führt. Deshalb hat der Errichtungsausschuss Empfehlungen für die Kammerversammlung erarbeitet und in diesem Zuge eingehend den möglichen Kammerhaushalt vorbereitet. Welche Details am Ende entschieden werden, liegt in der Hand der noch zu wählenden Kammerversammlung. Wir sehen uns in der Pflicht, schon jetzt für größtmögliche Transparenz zu sorgen.“
Im März 2022 erfolgt die Wahl der Kammerversammlung.
38 ehrenamtlich tätige Pflegefachpersonen und 15 hauptamtliche Mitarbeitende bauen seit 12 Monaten und noch bis zum Stichtag der Wahl die Geschäftsstelle auf, schaffen die Voraussetzungen für die Wahl der Kammerversammlung, entwickeln Kommunikationskanäle und organisieren die datenschutzkonforme Registrierung aller Pflegefachpersonen in NRW.
Appell von Laumann: Heute noch registrieren!
Die Mitgliederregistrierung ist derzeit in vollem Gang. Sie ist nach Angaben des Errichtungsausschusses notwendig, um an der Wahl der Kammerversammlung teilzunehmen. Darüber hinaus könne sich jede Pflegefachperson selbst zur Wahl stellen, sofern sie registriert sei.
Damit gäben sie ihrem Beruf eine starke Stimme gegenüber Institutionen und Entscheidungsgremien und sorgten für politische Ansprechbarkeit.
NRW-Landesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, betonte auf der Sitzung des Errichtungsausschusses:
„Bisher wurde mehr über die Pflege gesprochen anstatt mit der Pflege. In meinem langen politischen Leben habe ich festgestellt, dass immer, wenn über die Pflege entschieden wird, die Pflege überhaupt nicht mit am Tisch sitzt. Und das muss geändert werden. Deshalb ist es so wichtig, dass sich möglichst viele Pflegefachpersonen an der Wahl der Pflegekammer beteiligen. Nur so kommen wir raus aus der Fremdbestimmung, hin zu mehr Qualität und Mitspracherecht in der Pflege. Mein Appell: Heute noch registrieren, um demnächst wählen und mitbestimmen zu können! Sie haben die Wahl, dringend notwendige Veränderungen in der Pflege demokratisch zu unterstützen.“
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/errichtungsausschuss-empfiehlt-max-5-euro-mitgliedsbeitrag
DEVAP und Andreas Westerfellhaus im Gespräch:
Gleichwertige Lebensverhältnisse durch einheitliches Bemessungsverfahren für Investitionskosten
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) hat sich kurz vor den Wahlen mit dem Pflegebevollmächtigtem der Bundesregierung Staatssekretär Andreas Westerfellhaus getroffen, um über die anstehenden Herausforderungen in der Pflege zu diskutieren:
Wichtige Inhalte im Austausch mit dem Bundespflegebevollmächtigtem Westerfellhaus waren die dringenden Themen ausreichende Personalausstattung und generalistische Ausbildung. „In unserem im Oktober 2020 veröffentlichten Strategiepapier setzen wir viele konkrete Impulse, um die Pflege voranzubringen. Diese müssen inhaltlich im nächsten Koalitionsvertrag Berücksichtigung finden.“, so Thomas Neeb, Geschäftsführung Johanniter Seniorenhäuser und Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes des DEVAP. In vielen Punkten liegen die Gesprächspartner nahe beieinander, so vor allem darin, dass künftig Politik legislaturübergreifende, planbare Weichen in den Bereichen Gesundheit und Versorgung stellen muss.
Auch das wichtige Thema Investitionskosten wurde in diesem Rahmen erörtert. „Wir benötigen endlich zwischen den Bundesländern harmonisierte Grundlagen und angeglichene Bewertungsinstrumente für die Berechnung von Investitionskosten. Das schafft einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einheitlicher Lebensbedingungen pflegebedürftiger alter Menschen in der ambulanten und stationären Altenpflege in Deutschland.“, so Neeb weiter.
Eine wesentliche Forderung ist die Schaffung eines einheitlichen Investitionsbemessungsverfahrens mit klaren Zielvorgaben. „Mit dessen Hilfe werden auch an diesem Punkt künftig einheitliche Lebensbedingungen für pflegebedürftige Menschen umgesetzt. In der nächsten Legislatur sind hier Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen gefordert.“, so Neeb abschließend. Vorbehaltlich der Wiederwahl ins Amt des Bundespflegebevollmächtigten, werden DEVAP und Westerfellhaus hierzu weiterhin im engen Austausch bleiben.
Der DEVAP hat im Oktober 2020 sein Strategiepapier DEVAP Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025 herausgebracht. Darin fordert der Verband gleichwertige Lebensverhältnisse für hilfs- und pflegebedürftige Menschen zu schaffen und fordert Politik und Freie Wohlfahrtspflege auf, endlich aktiv zu werden.
Kontakt: Anna Leonhardi, Geschäftsführerin Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V., Telefon 030 83001-277, info@devap.de, www.devap.de
Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 22.09.2021
Breites Bündnis fordert Pflegegipfel gleich nach der Wahl
- Sep 2021 | Politik – Ein Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Wissenschaftlern fordert in einem Brandbrief an die Kanzlerkandidaten einen raschen Pflegegipfel. Sobald die neue Regierung gebildet sei, müssten vor allem drei Anliegen angegangen werden: Unterstützung der häuslichen Pflege, Neupositionierung der professionellen Pflege sowie eine faire Verteilung der finanziellen Belastung, heißt es in dem Schreiben.
Die Initiatoren des Briefes, darunter Diakonie, Caritas, AWO, DGB, ver.di und die Krankenkasse DAK, verlangen ein „politisches Signal des Aufbruchs in der Pflegepolitik“.
Der DGB erklärte, das im Juni verabschiedete Gesetzespaket von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sei lediglich ein „Pflegereförmchen“. „Die drängendsten Probleme der Pflegekräfte, der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und des gesamten Systems sind weiterhin ungelöst“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Die Beschäftigten warteten noch immer auf bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, die tariflich so gestaltet sein müssten, dass nicht jede fünfte Pflegekraft überlege, den Beruf zu wechseln. „Egal wer demnächst in welcher Konstellation die neue Regierung bildet“, sofort nach der Konstituierung des Bundestags müsse ein Pflegegipfel einberufen werden, mahnte Piel.
Die Diakonie-Vorständin Maria Loheide sagte, dass der Druck auf die Beschäftigten „enorm groß“ ist. Der Grund dafür sei nicht schlechte Bezahlung, sondern die ständige Unterbesetzung. Stress und körperliche Belastung seien riesengroß, hinzu komme fehlende Planbarkeit, erklärte Loheide. So beginne ein Teufelskreis: Der Druck führe dazu, dass die Mitarbeitenden aus dem Beruf fliehen, was den Personalmangel weiter verschärfe.
Auch der Vorstandschef der Krankenkasse DAK, Andreas Storm, kritisierte die jüngste Pflegereform als unzureichend. Sie reiche nicht aus, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor einer finanziellen Überbelastung zu schützen, sagte er.
Die Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik der Grünen, Kordula Schulze-Asche, rief die künftige Bundesregierung dazu auf, die Probleme in der Pflege endlich anzupacken, „damit der Pflegenotstand nicht weiter zur Pflegekatastrophe wird“. Es müsse mehr getan werden, um Pflegekräfte zu gewinnen und um für Arbeitsbedingungen zu sorgen, die sicherstellten, dass die Beschäftigten ihr ganzes Berufsleben in der Pflege tätig sein könnten, sagte Schulze-Asche.
Diskussion um Ende der Corona-Einschränkungen
DBfK: Freedom Day ist verantwortungslos
21.09.2021 / News – Die Forderung des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, nach einem sog. „Freedom Day“, an dem alle Corona-Einschränkungen Ende Oktober aufgehoben werden, hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) scharf kritisiert. DBfK-Präsidentin Christel Bienstein sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Montag: „Mit diesem sogenannten ‚Freedom Day‘ eine Art Impfdeadline festlegen zu wollen ist verantwortungslos.“ Für den Herbst rechnet Bienstein mit einem weiteren Anstieg der Infektionen und „zum wiederholten Male“ einer starken Belastung auf den Corona-Stationen. „Die Pflegefachpersonen sind seit über 18 Monaten am Limit, der Personalmangel ist nach wie vor massiv und die Kolleginnen und Kollegen brauchen endlich Entlastung.“
Gassen hatte in der Vorwoche in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ die Politik in Deutschland aufgefordert, sich Großbritannien zum Vorbild zu nehmen. Dort waren am 19. Juli fast alle Corona-Beschränkungen aufgehoben worden. Gassen sagte, die Politik müsse eine klare Ansage machen: „In sechs Wochen ist auch bei uns ‚Freedom Day‘! Am 30. Oktober werden alle Beschränkungen aufgehoben!“ Das ließe allen, die wollten, genug Zeit, sich noch impfen zu lassen.
Kritik auch vom Kanzleramtschef
Auf Ablehnung stößt Gassens Vorschlag u. a. auch bei Kanzleramtschef Helge Braun. Er sagte der Nachrichtenagentur Reuters:
„Von einem ‚Freedom Day‘ im Herbst (…) halte ich derzeit nicht viel. Denn es kann gut sein, dass es noch eine weitere Welle geben wird.“
Gut 4 Mio. Menschen hätten sich bis heute infiziert, aber 20 Mio. noch keinen Impfschutz.
„Das zeigt, wie groß eine neue Welle im schlechtesten Fall werden kann. Wir sollten erst eine Aufhebung der Beschränkungen versprechen, wenn der Prozentsatz der Durchgeimpften insbesondere in den höheren Altersgruppen deutlich gestiegen ist – wir also eine Gemeinschaftsimmunität erreichen.“
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/dbfk-freedom-day-ist-verantwortungslos
Bündnis für Gute Pflege stellt 10 Forderungen an neue Bundesregierung
Berlin, 21. September 2021 – Das Bündnis für Gute Pflege hat zu seinem zehnjährigen Bestehen zehn Forderungen an die neue Bundesregierung formuliert. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Bündnispartner ist, macht die Dringlichkeit für grundlegende Reformen der Pflegepolitik noch einmal deutlich.
„Im Bündnis für Gute Pflege fordern wir seit zehn Jahren Verbesserungen für die Situation von beruflich Pflegenden, Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „In den letzten zehn Jahren ist aber viel zu wenig passiert. Wir haben in der Pandemie alle noch einmal deutlich gesehen, wie sich der Mangel an Pflegefachpersonen auswirkt. Und dieser Mangel wird in den nächsten Jahren noch größer, während immer mehr Menschen professionelle Pflege brauchen werden. Es bleibt hier wie beim Klimawandel keine Zeit für ein »Weiter so«.“
Dem DBfK zufolge müssen die zehn Forderungen des Bündnisses für Gute Pflege mit Priorität umgesetzt werden:
- Kosten für Pflegebedürftige senken und Eigenanteile begrenzen
- Finanzierung von Pflege nachhaltig sicherstellen
- Unabhängige Pflegeberatung ausbauen
- Pflegebedürftigkeit durch Angebote der Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation verringern und verhindern
- Selbstbestimmte und qualitativ hochwertige Pflege in allen Bereichen gewährleisten
- Menschen mit Demenz angemessen versorgen
- Pflegende Angehörige unterstützen
- Faire Entlohnung und attraktive Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal
- Digitalisierung in der Pflege vorantreiben
- Pflege als zentralen Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge verankern
Die Konkretisierungen der Forderungen sind auf der Internetseite des Bündnisses unter www.buendnis-fuer-gute-pflege.de veröffentlicht.
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
