ADS-Wocheninformation, 27.07.2020

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Ernst machen mit der Aufwertung der Pflegeberufe

Pflegerische Arbeit attraktiver machen durch mehr Stellen, bessere Bezahlung und Rahmenbedingungen

Berlin, 21.07.2020 – Wir stehen ein gutes Jahr vor der Bundestagswahl. Die erste Welle der Corona-Pandemie wurde einigermaßen bewältigt. Die Zwischenevaluation der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) ist zu ausgewählten Punkten angelaufen. Jetzt ist Ferienzeit – Sommerpause.

„Die Probleme in der Pflege machen keine Ferien. Es ist höchste Zeit, die politischen Versprechen umzusetzen. Es ist nachvollziehbar, dass die Bewältigung der Corona-Pandemie viel Energie gebunden hat. Und vieles wurde auch gut gemacht, aber jetzt müssen wir endlich an die Grundprobleme ran!“ sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe.

„Was in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden soll, muss im Herbst in konkrete Gesetzesentwürfe gefasst werden, sonst reicht die Zeit für die Beratungen und Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat nicht mehr! Die großen Vorhaben in der KAP – Personalbemessung, Aufgabenverteilung, Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag – liegen derzeit auf Halde. Die Personalsituation wird immer schwieriger. Es dauert in der Langzeitpflege aktuell laut Bundesagentur für Arbeit 205 Tage, um eine freie Stelle zu besetzen. Das Pflegestellenförder-programm für die Pflegeheime wird nicht angenommen. Denn 13.000 Stellen für 13.000 Pflegeheime verändern nicht den Arbeitsalltag der Pflegenden. Damit lockt man niemand (zurück) in den Beruf. Auch die Aussetzung der Arbeitsschutzgesetze (Arbeitszeit, Personaluntergrenzen) senden die falschen Signale. Ebenso der Mindestlohn für Pflegefachpersonen: Wohl gut gemeint, aber ungünstige Nebenwirkungen!

Dabei könnten sich in einer aktuellen Umfrage 21% der Jugendlichen eine Berufstätigkeit in der Pflege vorstellen. Sie wissen aber auch, dass in der Pflege Arbeitsbedingungen und Gehalt schlecht sind und Aufstiegschancen fehlen. Das belegt deutlich, dass nur wenn die Arbeitsbedingungen sich grundlegend verbessern, sich auch die Personalnotlage abschwächen wird. Als wichtigster Schritt verlangt das nach deutlich besseren Personalschlüsseln in allen Versorgungsbereichen. Es ist gut, dass die Aussetzung des Arbeitszeitgesetzes ausgelaufen ist und zum 1.8.2020 die Personaluntergrenzen zumindest in der Intensivpflege und der Geriatrie – aber wieso nur da? – wieder gelten sollen. Das reicht aber nicht aus! Es wird eine Personalbasis benötigt, die gute Versorgungsqualität und gute Organisation pflegerischer Arbeit inklusive eines zuverlässigen Dienstplanes möglich macht.

Und die Vergütung muss deutlich steigen – nach Auffassung des DBfK auf 4.000 Euro als Grundgehalt bei Berufseinstieg. Karrierechancen in der Pflege müssen entwickelt und die fachliche Weiterentwicklung inklusive von Weiterbildung und Hochschulstudium gefördert werden.
Das wird alles viel Geld kosten. Geld das gut angelegt ist. Aber anders als bisher verlangt das nach Klotzen, nicht Kleckern!“

Quelle: DBfK Bundesverband, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin


Pandemie-Arbeitsschutzstandard der BGW für Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen

Für Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen bringt die Corona-Pandemie besondere Herausforderungen für das sichere Arbeiten mit sich. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unterstützt sie dabei mit einem branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Dieser wurde unter www.bgw-online.de/corona-schutz-pflege veröffentlicht. Er stellt klar, worauf derzeit zu achten ist, um den erforderlichen Arbeitsschutz zu gewährleisten.

Quelle: PM Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), 23.07.2020


Präventiver Hausbesuch – gerade jetzt

DEVAP fordert die Verankerung des präventiven Hausbesuchs in den Hilfestrukturen

Mit einem Positionspapier fordert der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) nachdrücklich die Verankerung des präventiven Hausbesuches in den Hilfestrukturen sowie die gemeinwesenorientierte Altenarbeit weiter zu entwickeln.

„Die derzeit erkennbaren Folgen der Covid-19-Pandemie für alte und alleinlebende Menschen unterstreichen die Notwendigkeit deutlich, niedrigschwellige Hilfeangebote zu Beginn des Rentenalters gesetzlich zu etablieren“, so Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Wir halten es gerade jetzt für unverzichtbar, die kommunale Verantwortung im Hinblick auf die Sicherstellung der Altenhilfe- und Pflegeinfrastruktur zu erweitern und diese zur Pflichtaufgabe zu machen. Dies beinhaltet auch die leistungsrechtliche Einbettung und den Abgleich neuer Konzepte, wie des präventiven/aktivierenden Hausbesuchs, mit vorhandenen Beratungs- und Hilfestrukturen.“

Bereits im dritten Altenbericht  (2003) der Bundesregierung wurde der präventive Hausbesuch bei alten Menschen in ihrer häuslichen Umgebung  beschrieben als eine „geeignete Methode der Früherkennung bzw. Intervention bei bestehenden Risikofaktoren zur gezielten Beeinflussung von Merkmalen des Lebensstils, der Lebenslage und der Umwelt mit dem Ziel der Vermeidung von Risikofaktoren, Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit“.

„Trotz dieser Erkenntnis ist der präventive Hausbesuch bis heute kaum in kommunalen Hilfestrukturen für alte Menschen verankert“, kritisiert Dr. de Vries. „Auch die Reform des Präventionsgesetzes (2015), bei dem erstmals das Präventionsziel „Gesund im Alter“ formuliert worden ist, hat daran wenig geändert. Wir sehen hier akuten Handlungsbedarf.“

Das Positionspapier „Der Präventive/Aktivierende Hausbesuch – Bestandteil gemeinwesenorientierter Altenarbeit“ finden Sie auch unter www.devap.de. Dort finden Sie auch ein Statement von Franz Müntefering, Vorsitzender der BAGSO, zur Initiative des DEVAP.

Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 20.07.2020


Kontraste-Bericht

ARD-Recherche: VKD weist Verdacht gegenüber Krankenhäusern zurück

News des Tages / 22.07.2020  – Die ARD rede einen Skandal herbei, den es nicht gibt – mit diesen deutlichen Worten reagiert Dr. Josef Düllings, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), auf die Recherchen des Magazins „Kontraste“ zur Beschaffung der Intensivbetten im Zuge der Corona-Krise. “Es ist schon verwunderlich, wenn dieses Thema mit diesem Unterton mitten im Sommerloch platziert wird”, so Düllings.

Die Krankenhäuser hätten nach Aufforderung der Politik im März, die Kapazitäten zu verdoppeln, sofort reagiert und entsprechende Beschaffungsaufträge vergeben, heißt es weiter. Dabei seien sie in Vorleistung gegangen, während zu dem Zeitpunkt noch unklar war, wie die Finanzierung aussehen würde. In vielen Bundesländern sei sie nach wie vor nicht verlässlich geregelt.

“Fast alle Krankenhäuser haben mit erheblichen Lieferengpässen und verlängerten Lieferfristen zu kämpfen, in vielen Fällen bis Jahresende”, so Dr. Düllings. “Bezahlt werden aber nur die bis zum 30. September in Betrieb genommenen Kapazitäten. Abgerechnet wird also zum Schluss. Im Übrigen sind die aufgerüsteten Kapazitäten gegenüber den Ländern nachzuweisen. Von fehlender Kontrolle kann also keine Rede sein. Wir erleben das vor Ort eher so, dass doppelt und dreifach kontrolliert wird. Bürokratismus vom Feinsten.”

Auch die Kritik an der Freihaltepauschale, die ebenfalls mit Unterstellungen gegenüber den Krankenhäusern adressiert wird, weist der VKD zurück. “Eine solche Berichterstattung ist absolut unseriös”, so Dr. Düllings. “Die Freihaltepauschale war ausdrücklich vom Gesetzgeber gewollt. Zudem hat die Krise gezeigt, dass nur durch Freihalten von Betten und Verschiebung von planbaren Behandlungen das nötige Personal für die erwartete hohe Zahl von Corona-Patienten, vor allem auch solchen mit schwersten Krankheitsverläufen, zur Verfügung stehen würde. Insofern haben die Krankenhäuser mit ihren Ärzte- und Pflege-Teams vor Ort einen exzellenten Job gemacht. Ohne Freihaltepauschale wäre das so nicht möglich gewesen.“

Dass die Freihaltepauschale nach derzeitiger Rechtslage Ende September auslaufen soll, ist aus Sicht des VKD ein Fehler. Wenn die Grippesaison ab Herbst mit erhöhtem Risiko zur Übertragung von Viren wieder in den Vordergrund tritt, sei schon jetzt eine schwierige Problemlage zu erwarten.

Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/ard-recherche-vkd-weist-verdacht-gegenueber-krankenhaeusern-zurueck


Pflegepersonaluntergrenzen

Große Verwunderung: BMG setzt PpUG teilweise wieder in Kraft

21.07.2020 / News – Obwohl seit Anfang März die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) wegen der Corona-Krise ausgesetzt sind, werden sie ab 1. August teilweise wieder aktiviert. Das ist einem Dokument zu entnehmen, das BibliomedPflege vorliegt und von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angeordnet wurde. Demnach sollen die Untergrenzen wieder gelten für die Intensivmedizin und Geriatrie.

In der Herzchirurgie, Neurologie, Kardiologie, Unfallchirurgie, neurologischen Frührehabilitation sowie in Stroke-Units sollen die Untergrenzen noch bis Ende dieses Jahres ausgesetzt bleiben – wie ursprünglich für alle Bereiche geplant.

Mit der Änderung solle eine personelle Unterbesetzung in der Pflege und eine Gefährdung der in diesen beiden Bereichen zu behandelnden besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten vermieden werden, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage mit. Die Änderungsverordnung soll in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger verkündet werden und tritt dann am darauffolgenden Tag in Kraft.

Evers: Stärkt nicht die Vertrauensbildung der Pflegenden

„So richtig zufrieden ist mit der Reaktivierung der PpUG niemand. Schon gar nicht die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte“, kommentierte der Pflegedienstleiter des St. Josefs-Hospital Wiesbaden, Arne Evers, gegenüber BibliomedPflege. „Die Corona-Pandemie hat sehr wohl für Selbstbewusstsein bei den Pflegefachpersonen gesorgt. Hier nun eine ‚Lösung‘ zu präsentieren, in der nur 2 Bereiche aktiviert sind und derart kurzfristig, lässt rätseln“, so Evers weiter.

Die Corona-Situation sei hierzulande weitestgehend entspannt. Die Stationen liefen fast wieder auf Normalbetrieb. Deshalb sei es zwar gut, insbesondere die Intensivstationen wieder zu reglementieren, aber gleichzeitig gebe es noch eine Infektionslage und die Reaktivierung könne ein „voreiliger Schuss“ sein.
„Ein Instrument, welches schnell ausgeschaltet und dann nur teilweise reaktiviert ist, stärkt nicht die Vertrauensbildung der Berufsgruppe, sondern sät durchaus Zwiespalt. Es wäre also an der Zeit, bald eine neue Lösung zu präsentieren“, forderte Evers.

DKG: Wiedereinsetzen der PpUG „falsches Signal“

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht in der aktuellen Verordnung ein „falsches Signal zum falschen Zeitpunkt“ und plädiert stattdessen für eine zielführende Personalbemessung.

„Niemand weiß, wie sich in den nächsten Wochen nach der Urlaubsperiode die Infektionslage entwickeln wird. Richtigerweise ist die Pandemiegesetzgebung für den Krankenhausbereich auf Ende September bzw. bis Ende des Jahres ausgerichtet“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum am Dienstag.

Die Reaktivierung der Personaluntergrenzen in der Intensivpflege sei angesichts der grundsätzlichen und von allen maßgeblich Beteiligten geführten Kritik am Pflegeuntergrenzen-Konzept unverständlich, so Baum weiter.

Die Pflegenden selbst lehnen die PpUG mehrheitlich ab, wie eine im Mai vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe veröffentlichte Umfrage ergab. Zwei Drittel der Pflegenden in Krankenhäusern empfinden sie keineswegs als hilfreich. Die Hauptkritikpunkte: zu viel Bürokratie und keine verbesserte Situation für Pflegende.

Seit Monaten liege dem Bundesgesundheitsministerium das Konzept von DKG, Deutschem Pflegerat und Verdi vor, dass mit einem Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument eine bessere Personalausstattung in Kliniken sichern und unbürokratisch erzielen will.

„Es ist an der Zeit, die nicht sachgemäßen Untergrenzen abzulösen und mit einem Bedarfsbemessungsinstrument eine zukunftsfähige Lösung zu implementieren“, forderte Baum. „Mit der PPR 2.0 haben wir ein unbürokratisches Personalbedarfsbemessungsinstrument vorgelegt, das eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung der Patienten im Krankenhaus abbildet und ein weitaus bedarfsgerechteres Verfahren zur Sicherung der Pflegequalität darstellt.“

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/grosse-verwunderung-bmg-setzt-ppug-teilweise-wieder-in-kraft/