Gesundheit pflegebedürftiger Menschen durch Bewegung stärken
Älteren pflegebedürftigen Menschen mangelt es oft an Bewegung. Das gefährdet ihre Gesundheit zusätzlich. Das ZQP vermittelt darum auf seinem unentgeltlich zugänglichen Präventionsportal Basiswissen und Praxistipps dazu, wie pflegende Angehörige Bewegung fördern können.
Berlin, 26. April 2021. Viele ältere Menschen, insbesondere wenn sie mit gesundheitlichen Einschränkungen leben, bewegen sich zu wenig. In der Corona-Pandemie hat sich dies unter anderem aufgrund der Kontaktbeschränkungen teilweise noch verstärkt. Gründe für zu wenig Bewegung können zum Beispiel fehlende Muskelkraft, eingeschränkte Beweglichkeit oder Probleme mit dem Gleichgewicht sein. Ebenso erschweren schlechtes Sehen, Schmerzen oder Lähmungen körperliche Aktivität. Auch fehlende Motivation oder Unterstützung sowie Sturzängste können dabei hindern. Durch Bewegungsmangel drohen weitere Gesundheitsprobleme sowie der beschleunigte Verlust wichtiger Alltagsfähigkeiten – mit der Folge, dass Hilfebedarf und Sturzgefahr steigen. Wer sich jedoch trotz körperlicher Einschränkungen regelmäßig bewegt, erhöht seine Chancen auf bessere Gesundheit sowie mehr Selbstständigkeit. Denn Bewegung wirkt sich positiv auf Muskelkraft, Koordination und Herz-Kreislauf-System aus. Sie ist zudem förderlich für Wohlbefinden und geistige Fitness. Daher hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) unter www.pflege‑praevention.de praktische Tipps aufbereitet, wie pflegende Angehörige dabei helfen können, Bewegung zu fördern.
Daniela Sulmann, Pflegeexpertin und Bereichsleiterin im ZQP, erklärt dazu: „Bewegungsförderung von pflegebedürftigen Menschen beginnt bei Alltagstätigkeiten: ob Essen zubereiten, Anziehen oder Körperpflege. Jede Aktivität trainiert die Beweglichkeit, wie zum Beispiel die Greiffähigkeit, und trägt damit zur Selbstständigkeit bei. Auch wenn es eventuell länger dauert oder umständlicher ist, bestärkende Unterstützung und nicht Übernahme sollte immer das Motto der Pflege sein“, so Sulmann. Die Motivation zu körperlicher Aktivität könne zum Beispiel angeregt werden, indem vertraute Alltagstätigkeiten mehr oder weniger gemeinsam ausgeübt werden, wie den Tisch decken, Blumen gießen oder zum Briefkasten gehen. Nach Möglichkeit sollte ein täglicher Spaziergang angeregt werden, selbst wenn nur kurze Strecken zu bewältigen sind. Nicht zuletzt kann der richtige Einsatz von Hilfsmitteln wie Gehhilfen oder Rollatoren zur Beweglichkeit beitragen.
Laut ZQP ist auch gezieltes Trainieren von Kraft, Koordination oder Gleichgewicht für viele pflegebedürftige Menschen möglich und sinnvoll, um die Mobilität zu fördern. Viele Bewegungsübungen können auch im Sitzen oder sogar im Liegen ausgeführt werden. Bei der Auswahl und der Durchführung von Übungen kann man pflegebedürftige Menschen gut unterstützen. Dabei sollten die Fähigkeiten und die Tagesform sowie die Vorlieben berücksichtigt werden. „Die Übungen sollen fordern aber nicht überfordern – und am besten ist natürlich, wenn sie auch noch Spaß machen“, meint Sulmann. Dagegen seien Druck und Überanstrengung kontraproduktiv. Ein Nein zum Bewegungsangebot sei das gute Recht jedes Menschen, das es zu respektieren gelte, selbst wenn es der Gesundheit nicht zuträglich ist.
Vor dem Start eines Trainingsprogramms sollte ärztlicher Rat eingeholt werden, denn bei manchen Erkrankungen wie Herzschwäche oder Gelenkentzündung sowie bei bestimmter Medikation und Schmerzen dürfen nicht alle Übungen uneingeschränkt durchgeführt werden, so die Expertin. Empfehlenswert sei es überdies, sich von Fachleuten der Physio- und Ergotherapie anleiten zu lassen.
Mehr zum Thema Bewegung sowie zu anderen Präventionsthemen in der Pflege findet sich auf dem werbefreien und unentgeltlichen Online-Portal der gemeinnützigen Stiftung ZQP unter www.pflege‑praevention.de. Dort sind auch weiterführende Informationen zu Bewegungsangeboten und Übungsprogrammen – die vom Onlinekurs bis zur klassischen Sportvereinsgruppe reichen und sich teilweise auch ausdrücklich an Menschen mit Demenz und deren Angehörige richten – verfügbar.
Pressekontakt: Torben Lenz, Tel.: 030-275 93 95 15, E-Mail: torben.lenz@zqp.de
Grüne fordern bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf. In Deutschland kümmerten sich rund fünf Millionen Menschen nicht erwerbsmäßig um pflegebedürftige Erwachsene oder Kinder in deren eigener Häuslichkeit, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/28781). Die Schwierigkeit, private Pflege mit der eigenen Berufstätigkeit zu vereinbaren, sei in der Corona-Pandemie besonders hervorgetreten, als wichtige Unterstützungsangebote wie die Tagespflege weggebrochen seien.
Die Abgeordneten schlagen vor, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für pflegende Angehörige weiterzuentwickeln. Durch Reformen im Arbeitsrecht soll dem Antrag zufolge ferner auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit hingewirkt werden. Zudem soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem gesetzliche Leistungen zur Stärkung der Angehörigenpflege und zur Entlastung von pflegenden Angehörigen ausbauen und bedarfsgerechter nutzbar machen.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 549, 26.04.2021
„Wo bleiben die Angehörigen? Demenz und pflegende Angehörige“
findet digital am 06.05.2021 von 18.00 – 19.30 Uhr statt. Das Programm sowie Informationen zu den weiteren Vorträgen der Reihe können Sie dem folgenden Link entnehmen:
https://www.zfg-hannover.de/Kurse–Tagungen-und-Angebote-ZfG/-ffentliche-Veranstaltungen—Gespr-che
Anmeldungen bitte direkt unter info@lilje-stiftung.de
Quelle: Mitteilung Zentrum für Gesundheitsethik an der Evangelischen Akademie Loccum, 26.04.2021
Intensivpflege: Kammern schlagen Alarm
19.04.2021 / News – Auf den Intensivstationen steigen die Zahlen an zu beatmenden COVID-19-Patientinnen und -Patienten. Allein in Niedersachsen sind laut DIVI-Intensivregister rd. 86 % der Intensivbetten belegt – ein Rekordhoch. Die Überlastung des Gesundheitssystems stehe kurz bevor, warnte die Pflegekammer Niedersachsen vergangenen Freitag.
Angesichts der sich dramatisch zuspitzenden Lage forderte die Kammer, Pflegepersonal „dringend“ zu entlasten, etwa durch das Herunterfahren elektiver Eingriffe und zusätzliches Personal auf den Intensivstationen – z. B. aus der Anästhesie. Bedingung sei jedoch, dass dadurch die Notfallversorgung nicht gefährdet werde.
„Pflegende sind absolut erschöpft“
Vorstandsmitglied der Pflegekammer Niedersachsen und Abteilungsleiter einer Intensivpflegestation, Felix Berkemeyer, verdeutlichte:
„Die Mitarbeitenden auf den COVID-Intensivstationen arbeiten seit einem Jahr am Limit. Sie sind absolut erschöpft und am Ende ihrer Kräfte. Dass nun immer mehr junge SARS-CoV-infizierte Menschen beatmet werden müssen, ist für viele Kolleginnen und Kollegen besonders erschütternd. Bund und Länder müssen das Tempo jetzt erhöhen: Mehr Impfungen und eine langfristige Schnellteststrategie tragen dazu bei, jeden Tag Menschenleben zu retten.“
Lage ist bedrohlich
Auch die Pflegekammer Rheinland-Pfalz äußerte sich besorgt zur aktuellen Corona-Lage. Die steigende Zahl der Intensivpatientinnen und -patienten zeige, wie bedrohlich die Lage momentan sei. In einigen Krankenhäusern bestehe mittlerweile die Sorge, dass die pflegerische Versorgung bei steigenden Infektionszahlen nicht mehr gewährleistet werden könne.
Kammerpräsident Markus Mai sagte:
„Wir befinden uns im Kampf gegen das Corona-Virus in einer entscheidenden Phase. Unser Verhalten von heute bestimmt die Folgen von morgen.“
Jeder sei in der Pflicht, mit verantwortungsbewusstem Handeln seine Mitmenschen zu schützen. So sei die konsequente und korrekte Einhaltung der individuellen Schutzmaßnahmen alternativlos.
Aber auch die Politik müsse ihrer Verantwortung gerecht werden. Menschen benötigten v. a. klare Orientierung. Maßnahmen, die für jeden verständlich seien und die v. a. zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung beitrügen, seien nötig.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/kammern-schlagen-alarm
Online-Umfrage zeigt:
Mitarbeitende auf den Intensivstationen, Notaufnahmen und im Rettungsdienst sind erschöpft
Berlin, April 2021 – Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e. V. (DGIIN) hat eine Online-Befragung unter Mitarbeitenden auf Intensivstationen, Notaufnahmen und im Rettungsdienst durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen: Mehr als 70 Prozent der in den Gesundheitsfachberufen Tätigen in diesen Bereichen fühlen sich während der aktuellen dritten Welle der Corona-Pandemie überlastet. Rund ein Drittel der Befragten gibt an, den Beruf in den nächsten zwölf Monaten verlassen zu wollen – drei Viertel davon aufgrund der Belastungen durch die Corona-Pandemie. Die Umfrage wurde zwischen dem 5. April 2021 und dem 16. April 2021 durchgeführt.
„Die Belastung und Beanspruchung des Personals auf Intensivstationen, in den Notaufnahmen und im Rettungsdienst ist hoch und seit der Corona-Pandemie kontinuierlich gestiegen, die aktuelle dritte Welle verstärkt die Arbeitsbelastung noch einmal mehr. Wir als DGIIN wollen den Mitarbeitenden in diesem Bereich eine Stimme geben und auf diese Situation aufmerksam machen“, so die DGIIN-Experten Professor Dr. med. Uwe Janssens, Carsten Hermes und Professor Dr. med. Christian Karagiannidis. An der Befragung haben 1.321 Mitarbeitende aus den Bereichen der Intensiv- und Notfallmedizin sowie des Rettungswesens teilgenommen. Davon sind rund 65 Prozent in Gesundheitsfachberufen tätig und 35 Prozent ärztliche Mitarbeitende.
45 Prozent der Ärzt*innen und 72 Prozent der in Gesundheitsfachberufen Tätigen gaben an, sich während der aktuellen dritten Welle überlastet zu fühlen. Ein Drittel der Befragten im Bereich der Gesundheitsfachberufe, vornehmlich Intensivpflegende, planen, den Beruf in den nächsten zwölf Monaten zu verlassen – bei den Ärzten sind es knapp 20 Prozent. Die meisten planen dies, aufgrund der durch die Corona-Pandemie zusätzlich verschlechterten Arbeitsbedingungen. Beim Blick in die Zukunft, also den Zeitraum nach der dritten Welle, halten 93 Prozent der Befragten aus den Gesundheitsfachberufen die Intensiv und Notfallmedizin für strukturell und personell nicht mehr ausreichend belastbar ausgestattet. „Diese Ergebnisse zeigen, dass das Personal erschöpft ist. Es ist wichtig, dass die Politik wirksame Maßnahmen trifft, um die dritte Welle zu brechen“, so Professor Dr. med. Uwe Janssens, Generalsekretär der DGIIN.
Mehr als 95 Prozent der Teilnehmenden meinen, dass die Politik den Pflege- und Ärztepersonalmangel nicht ausreichend beachtet und Lösungsansätze fehlen. „Aktuell werden Notlösungen gefunden und beispielsweise Fachausbildungen oder andere wichtige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ausgesetzt, um vorhersehbare Personalengpässe zu kompensieren“, kritisiert Carsten Hermes, Sprecher der Sektion Pflege.
Aus Sicht der DGIIN zeigen die Ergebnisse der Umfrage, dass es endlich konkrete Verbesserung und eine Aufwertung insbesondere der Pflegeberufe brauche. „Nur Applaus während der Pandemie reicht nicht“, so Carsten Hermes, Sprecher der Sektion Pflege. Die DGIIN fordert daher, eine als gerecht empfundene Bezahlung, nachhaltige Anpassungen der Arbeitsbedingungen, die auch kontrolliert werden und verbindliche Personalschlüssel, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. „Es braucht nachhaltige Reformen, um den Personalmangel zu lindern und den Pflegeberuf attraktiver zu machen“, so Hermes, der selbst auf Intensivstationen tätig ist. Die Experten der DGIIN sind sich einig: „Der Pflegeberuf ist ein anspruchsvoller und erfüllender Beruf. Es müssen sich lediglich die Rahmenbedingungen ändern, damit mehr Personen in diesem Beruf bleiben oder ihn erlernen.“
Hier finden Sie die gesamten Umfrageergebnisse.
Quelle: PM DGIIN, 23.04.2021
DGP-Präsidentin Claudia Bausewein: „Wir sind einen Schritt weiter“
Palliativversorgung und Suizidprävention müssen für alle zugänglich sein
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin begrüßt ernsthafte Debatte zur Suizidbeihilfe im Bundestag
Berlin/22.04.2021: „Die Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung bei gleichzeitigem Ausbau der Suizidprävention war ein zentrales Thema bei der Debatte zur Suizidhilfe im Bundestag. Das geht in die richtige Richtung“, erklärt Prof. Dr. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Die ernsthafte fraktionsübergreifenden Debatte habe deutlich gezeigt: „Wir sind einen Schritt weiter als 2015: Menschen mit einem Sterbewunsch brauchen vor allem Zugang zu offenen Gesprächs-angeboten, in denen ihr Anliegen ernstgenommen wird, ohne dies als unmittelbare Handlungsaufforderung zu missverstehen.“
Im Rahmen der gestrigen Debatte im Bundestag sind von den Abgeordneten aus allen Fraktionen mehrfach Bedenken hinsichtlich einer „Normalisierung“ der Suizidassistenz geäußert worden, die Furcht vor sozialem Druck, dass Menschen sich überflüssig fühlen oder für andere als Last empfinden könnten. Hierzu hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin Ende Februar mit der Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers unmissverständlich Stellung genommen, so DGP-Vizepräsident Dr. Bernd-Oliver Maier: „Suizidprävention muss Normalität werden, Suizidassistenz absolute Ausnahme bleiben!“ Die Palliativmedizin versteht sich als ein Teil der Suizidprävention, da sie Sterbewünschen durch Linderung von Leidenszuständen, die ganzheitliche Begleitung der schwerkranken Menschen in ihrem Umfeld und eine Verbesserung der Lebensqualität in sehr vielen Fällen wirksam begegnen kann.
Am 26. Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben und ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben identifiziert. Deshalb wurde gestern im Rahmen einer Orientierungsdebatte im Bundestag offen, auch über Fraktionsgrenzen hinweg, über mögliche Neuregelungen diskutiert. 38 Abgeordnete aus allen Fraktionen erhielten für jeweils drei Minuten das Wort, weitere Redebeiträge konnten zu Protokoll gegeben werden.
Quelle: PM Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, 22.04.2021
Übergabe – Der Podcast für die Pflege
ÜG069 – Schließung der pflegewissenschaftlichen Fakultät an der PTHV
ÜG070 – Auf´n Schnack – Neuigkeiten bei der Übergabe
Corona-Gedenken: Was es bedeutet, die Liebsten im Sterben allein lassen zu müssen
DGP-Präsidentin fordert gesellschaftlichen Austausch, wie wir Schwerstkranke, Sterbende und ihre Familien gemeinsam durch diese Pandemie begleiten können
Ein Weg: Enge Zusammenarbeit zwischen Intensiv- und Palliativmedizin – Jede Geste zählt in Abschied und Trauer
Berlin/19.04.2021: Eindringlich waren die Worte der Angehörigen bei der Gedenkfeier für die während der Corona-Pandemie Verstorbenen: Den Vater, die Mutter, den Ehemann oder die Tochter in schwerster Krankheit und im Sterben allein lassen zu müssen und nichts dagegen tun zu können, das drang auch in die Herzen all derer, die sich vor den Fernsehgeräten auf die Trauer der Familien einließen. Ebenso die Dankbarkeit für winzige Momente des Dabeiseins, die in anderen Zeiten so selbstverständlich sind.
„Insbesondere unter den Bedingungen strenger Schutz- und Isolationsmaßnahmen wird es noch bedeutsamer, die Schwerstkranken und ihre Nahestehenden gut zu begleiten. Diese dringend notwendige Betreuung kann durch die Mitarbeit von Palliativversorgern besser gelingen.“ so Dr. Wiebke Nehls, Chefärztin der Klinik für Palliativmedizin und Geriatrie des Helios Klinikum Emil von Behring in Berlin sowie Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Nach ihren Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr ist dies in enger Zusammenarbeit zwischen Intensiv- und Palliativmedizin möglich und schafft ein neues Miteinander.
„Wir sind die Verbindung und die Brücke zwischen den Schwerkranken und den ihnen nahestehenden Menschen“, betont Nehls. „Machen wir uns klar, welch große Bedeutung eine kleine Geste für den Abschied und die Trauer der Familien haben kann. Machen wir uns klar, was es für eine Mutter bedeutet, die ihrer Tochter auf der Intensivstation verspricht wiederzukommen und das dann nicht darf. Machen wir uns klar, wieviel Trost es auch noch lange nach dem Tod des geliebten Menschen bedeuten kann, sich noch einmal nah gewesen zu sein.“ Manchmal wird eine kleine Rose am Bett zum Symbol für die Familie, dass hier ein geliebter Mensch gestorben ist und nicht nur ein Patient.
Prof. Dr. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin mit über 6.000 Mitgliedern: „Auch wenn wir Schwerkranken und Sterbenden mit ihren Familien derzeit nicht immer die umfassende Fürsorge und Nähe zukommen lassen können, die wir in der Palliativversorgung für essentiell halten, so möchte ich ausdrücklich all denen danken, die unter höchstem persönlichen Einsatz neue Ideen und Wege entwickelt haben, um die Verbindung zu Sterbenden und den ihnen Nahestehenden allen Schutz- und Isolierungsbedingungen zum Trotz zu halten.“ Diese Grundhaltung und gelebte Solidarität sei es, die Hoffnung auf menschliches Miteinander und gemeinsames Aushalten von Abschied und Trauer vermittele.
Diese außerordentliche gemeinschaftliche Aufgabe kann nicht allein auf den Schultern der Gesundheitsversorger lasten, sondern sie muss von allen Teilen der Gesellschaft unterstützt werden. „Wir alle tragen Verantwortung“, unterstrich Regisseur Jochen Sandig, welcher mit der Inszenierung des vom Rundfunkchor Berlin in der Gedenkveranstaltung dargebotenen „Human Requiems“ eindrucksvolle Bilder für Trauer und Schmerz von Menschen, aber auch für Trost und Zuversicht geschaffen hat. „Brahms richtet sich in seinem sehr menschlichen Requiem direkt an uns, damit wir das Sterben als Teil unseres Lebens erkennen. Mit der Palliativversorgung werden Wege aus der Angst und Einsamkeit heraus entwickelt – diese Kultur der würdevollen Begegnung mit dem Tod verbindet uns.“, unterstreicht der Kulturschaffende und wünscht sich eine breite gesellschaftliche Unterstützung für Familien, die einen persönlichen Abschied am Sterbebett ersehnen.
„Lassen Sie uns in den gesellschaftlichen Austausch darüber gehen, wie wir Schwerstkranke, Sterbende und ihre Angehörigen so eingebunden wie möglich durch diese Pandemie begleiten können, ohne uns und unsere Ressourcen aus den Augen zu verlieren.“ so das Fazit von Claudia Bausewein.
KONTAKT: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Tel: 030 / 30 10 1000, E-Mail: dgp@palliativmedizin.de, www.palliativmedizin.de
Diakonie-Zitat: Ausbau der Palliativversorgung gehört in Bundestags-Debatte über Neuregelung der Sterbehilfe
Berlin, den 20. April 2021 – Im Deutschen Bundestag ist am morgigen Mittwoch im Anschluss an die Fragestunde eine Orientierungsdebatte zum Thema Suizidhilfegeplant. Dazu sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Ich begrüße, dass sich der Bundestag in einer Orientierungsdebatte mit dem komplexen Thema Sterbehilfe beschäftigt. Diese Debatte ist aber erst dann ernst zu nehmen, wenn sie auch eine Debatte über den weiteren Ausbau der hospizlich-palliativen Versorgung am Lebensende ist. In unserer älter werdenden Gesellschaft darf kein Mensch Angst vor Schmerzen oder fehlender Begleitung haben. Das Recht auf palliative Versorgung nicht nur im Hospiz, sondern auch im Pflegeheim oder zuhause, hat immer noch eine sehr labile Basis. Es muss darüber gesprochen werden, dass wir auf allen Stationen und in Pflegeheimen palliative Fachkräfte benötigen. Erst wenn dies in den Beratungen berücksichtigt wird, ist die Debatte vollständig.“
Weitere Informationen: Debattenseite der Diakonie Deutschland zum selbstbestimmten Sterben: https://www.diakonie.de/journal/selbstbestimmt-sterben
Quelle: PM Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 20.04.21
European Social Economy Summit, 26./27. Mai 2021 digital
unter Beteiligung von Diakonie Deutschland und Caritas; Die kostenlose Anmeldung ist über www.euses2020.eu
Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit 2021
Das komplette Programm ist jetzt online!
Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit vom 15. bis 17. Juni 2021 in Berlin
Website des Kongresses unter https://www.hauptstadtkongress.de/#programm
Nach Petition „Pflege braucht Würde“:
Politik sieht keinen Handlungsbedarf?
- Apr 2021 | Personal – Derweil mehr als 350 000 Menschen die Petition „Pflege braucht Würde“ für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege unterzeichnet haben, soll sich die Politik Berichten des STERN zufolge, der die Petition ins Leben gerufen hat, davon bislang unbeeindruckt zeigen.
Anfang März wurde die Petition vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert (wir berichteten). Schon da habe, so beschreibt es der STERN, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Eindruck vermittelt, dass die Petition eigentlich überflüssig sei, denn man sei an den von den Petenten geschilderten Problemen laut Spahn bereits dran „nicht nur in Wort, sondern auch in Tat“.
Einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Petition, die dem STERN vorliegt, soll nun zu entnehmen sein, dass das BMG keinen neuen Handlungsbedarf in Bezug auf die Forderungen der Petition sehe.
STERN-Reporter und Petent Dr. Bernhard Albrecht will die Stellungnahme des BMG einem Faktencheck unterziehen und mit der Politik abrechnen. Albrechts vorläufige Bilanz in Bezug auf die Bekämpfung der Personalnot durch die Bundesregierung: „Schulnote 5+. Versetzung gefährdet.“
Gesundheitsausschuss billigt Corona-Notbremse
Gesundheit/Ausschuss
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das vierte Bevölkerungsschutzgesetz (19/28444), die sogenannten Corona-Notbremse, in veränderter Fassung gebilligt. Für die Vorlage votierten am Montag in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von Union und SPD, die Fraktionen von Linken, FDP und AfD stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.
Zuvor hatten sich die Koalitionsfraktionen auf diverse Änderungen und Ergänzungen im Gesetz verständigt. Der Gesetzentwurf soll noch im Laufe der Woche im Bundestag beschlossen werden.
Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen betreffen unter anderem die geplante Ausgangsbeschränkung ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100. Sie soll künftig nicht ab 21 Uhr, sondern erst ab 22 Uhr bis 5 Uhr gelten und eine Ausnahme beinhalten für abendliche Spaziergänger oder Jogger zwischen 22 bis 24 Uhr, wenn sie allein unterwegs sind.
Ferner soll der Präsenzunterricht an Schulen bereits ab einem Inzidenzwert von 165 statt 200 verboten sein. Außerdem soll der Umgang mit Personen geregelt werden, die geimpft oder anderweitig immunisiert sind. Hierzu ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung geplant, die vom Bundestag beschlossen werden soll. Die Zustimmung des Bundestages ist künftig auch für andere Corona-Rechtsverordnungen vorgesehen. Die Abgeordneten verständigten sich zudem auf eine Befristung des Gesetzentwurfs bis Ende Juni 2021.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 511, 19.04.2021
94. Gesundheitsministerkonferenz (GMK):
Bundeseinheitliche Regelung im Umgang mit geimpften Personen
Beschluss vom 19.04.2021
Die seit dem 7. April 2021 aktualisierten Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zum Kontaktpersonenmanagement sowie die aktuelle Diskussion zum Umgang mit geimpften Personen können in der Umsetzung durch die Länder zu unterschiedlichen Regelungen führen.
Gerade in den gesellschaftlich intensiv diskutierten Fragen zu Ausnahmeregelungen für vollständig geimpfte Personen und Genesene sollte ein bundeseinheitliches Vor-gehen erfolgen. Unterschiedliche Regelungen in den Ländern zu diesen wichtigen Fragen führen in der Gesellschaft zu Unverständnis. In der Folge sind negative Fol-gen auf die weitere Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nicht auszuschließen.
Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen für Gesundheit der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit vereinbaren unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts folgendes einheitliches Vorgehen:
- Bei vollständigem Impfschutz (d.h. jeweils 14 Tage nach der Zweitimpfung, nach einer Impfung, die sechs Monate nach Genesung erfolgt ist) entfällt die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen. Dies gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Altenheimen. In bestimmten sensiblen medizinischen Bereichen (z.B. stationärer Krankenhausaufenthalt) können Ausnahmen für Patientinnen und Patienten vorgesehen werden.
- Bei Genesenen ist für sechs Monate nach dem PCR-Nachweis der SARS-CoV-2 Infektion bzw. bei länger zurückliegender Infektion bei Erhalt einer Impfdosis eine Immunität anzunehmen, die der Immunität der vollständig Ge-impften gleichzustellen ist.
- Bei der Nutzung von Angeboten (z.B. Einzelhandel, Dienstleistungen) sind Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen, und Genesene unter den Voraussetzungen der Ziffer 2 gleichzustellen mit Personen, die ein tagesaktuelles negatives PoC-Antigen-Testergebnis bzw. Antigen-Schnelltestergebnis nachweisen.
- Für vollständig geimpftes Personal von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäu-sern sowie genesenes Personal in den ersten sechs Monaten nach Nachweis der SARS-CoV-2 Infektion können die Testverpflichtungen zum Schutz der vulnerablen Personengruppen weiterhin angeordnet werden.
