ADS-Wocheninformation 25.04.2022

ADS-Wocheninformation 25.04.2022

DPR: April-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen

Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
  • Editorial. Mehr als Bonus zugestehen (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
  • Im Fokus. Entlastungstarifverträge plus PPR 2.0 (von Irene Maier, Vize-Präsidentin des DPR)
  • Personalsituation in der Altenpflege. Sieben von zehn Stellen können in NRW nicht besetzt werden (IW Köln, AVG)
  • DPR reagiert auf mangelnde Einbindung auf Bundesebene. Expert*innenrat einberufen (DPR)
  • News. Runder Tisch (DPR) | Deutscher Pflegetag (DPT)
  • News. DIP-Projekt: Das Bild der Pflege neu beleuchten (DIP)
  • Adäquate Personalbedarfsermittlung. Expertenkommission wird neu aufgestellt (DPR)

Die April-Ausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Übergabe – Pflegeupdate

Der Podcast für die Pflege

PU025 – 35-Stunden-Woche bei der AWO-Augsburg / Pflegekammerdiskussion in BaWü / Barmer Pflegereport

ÜG091 – Recovery – ein Konzept der psychiatrischen Pflege (Florian Schumacher, Marie Gröninger


Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen

DBfK stellt Positionen der Parteien zu Pflegethemen zur Verfügung

21.04.2022 / News – Die anstehenden Landtagswahlen am 12. Mai in Nordrhein-Westfalen (NRW) sind nach Ansicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest für die Pflegepolitik im Land entscheidend. In der Gesundheitspolitik stehe Einiges auf dem Spiel, was auf Länderebene entschieden werden könne.

Wahlausgang beeinflusst Entwicklung der Pflegekammer

Der Vorsitzende des DBfK-Nordwest, Martin Dichter, sagte am Donnerstag: „Wir erwarten, dass der Wahlausgang den Errichtungsprozess zur größten Pflegekammer in Deutschland beeinflussen wird. Die SPD zum Beispiel hat sich in unseren Wahlprüfsteinen klar dagegen positioniert, die Kammer als zukünftig starken Player in der Gesundheitspolitik zu sehen und besteht weiter auf einer unsinnigen und überflüssigen Urabstimmung. Die anderen von uns befragten Parteien haben sich da anders positioniert. Es lohnt sich also, hier genau hinzuschauen, was von wem zu erwarten ist.“ Als Wahlhilfe hat der Berufsverband einen „PflegOMat“ erstellt. Dieser fasst die Positionen der einzelnen Parteien zu 8 pflegerelevanten Punkten zusammen.

NRW-Wahl zur Pflegewahl machen

Zusätzlich bietet der Berufsverband am 10. Mai allen Interessierten eine Zoom-Diskussionsrunde an mit Politikerinnen und Politikern der im NRW-Landtag vertretenen Parteien. Um Registrierung wird gebeten. „All das tun wir, um unsere Berufsgruppe zu informieren und zu mobilisieren. Wir sind mehr als 200.000 beruflich Pflegende in Nordrhein-Westfalen. Wenn wir alle zur Wahl gehen, können wir mit unseren Stimmen einen Unterschied machen. Daher mein Aufruf an alle Kolleg:innen, das Wahlrecht gezielt zu nutzen und mit uns die NRW-Wahl zur #PflegeWahl zu machen.“

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/dbfk-stellt-positionen-der-parteien-zu-pflegethemen-zur-verfuegung


Woher kommt eigentlich die Personalnot in der Pflege?

Ist doch klar, so lautet eine beliebte Antwort: Die Pflegekräfte kehren ihrem Beruf den Rücken. Doch ganz so einfach ist es nicht. Ein Blick zurück auf 20 Jahre Pflege-Geschichte

Mehr erfahren

Quelle: Pflegebrief Newsletter, 20.04.2022


Pflegepolitik in Baden-Württemberg

Pflegekammer: Geteilte Meinung zum weiteren Prozedere

19.04.2022 / News – In der Debatte um die Gründung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg sind sich Grüne, CDU, SPD und FPD v. a. in den Punkten Vollbefragung und Pflichtmitgliedschaft uneins. Das zeigte der erste pflegepolitische Talk des Landespflegerats (LPR) Baden-Württemberg am Mittwoch der Vorwoche. Gleichzeitig kristallisierte sich heraus, dass die Kammergründung von keiner der diskutierenden Parteien komplett abgelehnt wird.

Thema wieder auf der politischen Agenda

Nachdem die Landesregierung aus Grüne und CDU seit fast einem Jahr im Land regiert, wolle sie nun das Thema Pflegekammer „zeitnah wieder auf die politische Agenda setzen“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Petra Krebs. Ihr Parteikollege Manfred Lucha hatte zum Ende der vorherigen Legislatur, im Herbst 2020, das Projekt bereits einmal verschoben. Jetzt sagte Krebs deutlich: „Die Relevanz der Profession Pflege wird derzeit leider oft nicht richtig erkannt. Hier kann die Pflegekammer eine Lösung sein.“ Bereits der diesjährige Landeshaushalt berücksichtige entsprechende Mittel für die Kammergründung. Für den pflegepolitischen Sprecher der CDU, Tim Bückner, funktioniert eine „Pflegekammer nur mit einer Pflichtmitgliedschaft“ – denn eine freiwillige Mitgliedschaft sei nicht nachhaltig.

Vollbefragung aller Pflegenden?

Bückner äußerte sich zuversichtlich, dass am Ende der Mehrwert einer Kammer den zu entrichtenden Beitrag bei Weitem übersteigt und dies auch die Gegner erkennen werden. Die Selbstverwaltung in Form einer Pflegekammer sei ein effektives Mittel für politische Beteiligung, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Florian Wahl. Allerdings solle sie im Idealfall auch ausreichend legitimiert sein. Er sei deshalb für eine Vollbefragung – eine Kammergründung wolle er an diesem Punkt aber nicht final festmachen. „Wenn die Pflege eine Kammer wirklich will, ist das auch für mich der Weg.“

Die FDP positionierte sich während der Diskussionsrunde zwar nicht generell gegen eine Pflegekammer, wohl aber gegen eine Pflichtmitgliedschaft. Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jochen Haußmann, begründete: „Wir wollen nicht Niedersachsen 2 werden.“ „Sehr viele Pflegende“ seien zum Thema Pflegekammer nicht informiert. Kritik äußerte Haußmann auch an der 2018 durchgeführten Befragung zur Pflegekammer. Er sei deshalb, wie sein SPD-Kollege, für eine Vollbefragung der Pflegenden im Land.

Landespflegerats fordert zum Handeln auf

Unverständnis dazu äußerte LPR-Vorsitzende Susanne Scheck: „Repräsentative Befragungen reichen an jeder Stelle im politischen System aus, nur bei der Pflege nicht.“ Sie plädierte dafür, nicht wieder Zeit und Geld zu verschwenden, sondern endlich ins Tun zu kommen. Deutschland sei auf europäischer Ebene bereits das Schlusslicht, fasste sie die fortwährende Diskussion um eine Verkammerung des Pflegeberufs zusammen.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegekammer-geteilte-meinung-zum-weiteren-prozedere


Erklärung der Bundesregierung

Angepasster Impfstoff gegen Omikron kommt im Herbst

Covid-19 / 19.04.2022  – Die Bundesregierung rechnet im Herbst mit einem für die Omikron-Variante angepassten Impfstoff zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor. Bei einem positiven Verlauf der Studien und einer positiven Nutzen-Risiko-Bewertung durch den zuständigen Ausschuss für Humanarzneimittel bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und anschließender Zulassung durch die Europäische Kommission sei im Herbst ein solches Mittel einsatzbereit, heißt es in dem Schreiben. Außerdem wollten die Abgeordneten wissen, wie viele Impfdosen zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland vorrätig seien. Laut Antwort waren im zentralen Lager des Bundes bis zum Stichtag 21. März 2022 folgende Mengen bevorratet: rund 20,4 Millionen Impfstoffdosen des Impfstoffs Comirnaty für Personen ab 12 Jahren sowie rund sieben Millionen Impfstoffdosen Comirnaty für Kinder von fünf bis elf Jahren des Herstellers Biontech/Pfizer, rund 40,2 Millionen Impfstoffdosen Spikevax des pharmazeutischen Unternehmers Moderna, rund 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffs Covid-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson sowie rund 700.000 Dosen Nuvaxovid des Herstellers Novavax.

Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/angepasster-impfstoff-gegen-omikron-kommt-im-herbst


Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Impfpflicht in der Pflege für viele Verbände nicht mehr tragbar

14.04.2022 / News – Seit dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht Anfang April mehrt sich die Kritik, u. a. Pflegepersonal mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einseitig in die Pflicht zu nehmen. Diese gehöre auf den Prüfstand, wenn nicht sogar abgeschafft, fordern immer mehr Verbände.

DKG: bitteres Signal für Pflegende

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bezeichnet das „Impfpflicht-Debakel“ als ein „ganz bitteres Signal für Pflegekräfte und Ärzte in den Krankenhäusern“. Letztlich laute die Botschaft: Jeder solle für sich persönlich entscheiden, was für ihn in dieser Pandemie richtig und gut sei, kritisierte DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß in der Vorwoche.

Das Ende der allgemeinen Impfpflicht bedeute, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht „umgehend auf den Prüfstand“ gehört. Im Fall der allgemeinen Impfpflicht sei argumentiert worden, sie schütze besonders gefährdete Gruppen vor schweren Verläufen und Krankenhausaufenthalten und sorge damit für eine Entlastung des Gesundheitssystems. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei eingeführt worden, um genau diese Gruppen zu schützen, betonte Gaß weiter. Die Verhinderung der Übertragung sei als Argument für die allgemeine Impfpflicht aber als hinfällig betrachtet worden.

„Dann kann sie auch nicht mehr Grundlage für Betretungs- und Berufsverbote für die Beschäftigten in den Gesundheitseinrichtungen sein.“

Die DKG habe für die einrichtungsbezogene Impfpflicht gekämpft und diese befürwortet – unter der Voraussetzung, dass sie nur ein erster Schritt sein kann und um eine allgemeine Impfpflicht ergänzt wird.

Impfpflichten hätten sich ergänzen müssen

Das hatte selbst die Politik so bewertet – etwa in einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz von Mitte Januar.

„Wenn die Politik dafür keine Kraft hat, kann dies nicht auf Kliniken und andere Einrichtungen im Gesundheitswesen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgewälzt werden.“

Ähnlich sieht das auch die Diakonie Württemberg. Nur mit einer flächendeckenden Impfung hätten alle entspannt in den Herbst und Winter blicken können, ohne v. a. Menschen mit Vorerkrankungen und Ältere zu gefährden. Die Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, Annette Noller, betonte am Dienstag, dass sie die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nur im Zusammenhang mit der Entscheidung für eine allgemeine Impfpflicht mitgetragen und sinnvoll gefunden hat. Pflegepersonal und weitere Berufsgruppen würden nun „einseitig in die Verantwortung genommen“.

Pflegepersonal äußert Unverständnis

Das stoße auf „völliges Unverständnis bei den Mitarbeitenden“. Diese würden für Entwicklungen verantwortlich gemacht, für die sie nichts könnten – obwohl sie sich bis an die Grenzen der persönlichen Kraft und mit großer Fachkompetenz für gute Pflege und Betreuung sowie für den Schutz der vulnerablen Gruppen einsetzten. Noller forderte von der Politik neben dem Aussetzen oder der Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht „überzeugende Impf-Kampagnen“ und „rechtzeitig einen Plan für den Herbst“.

„Eklatanter Vertrauensbruch gegenüber Pflegebranche“

Von einem „eklatanten Vertrauensbruch der Politik gegenüber der gesamten Pflegebranche“, sprach der Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung, Bernhard Schneider. „Die Pflegekräfte fühlen sich verschaukelt, weil ihnen unter Androhung der Arbeitslosigkeit eine Impfpflicht auferlegt wird, während Besucher und Bewohner weiterhin ungeimpft in die Heime dürfen.“ Dabei seien es oft genug Besucherinnen und Besucher, die das Virus in die Einrichtungen trügen – nicht die Mitarbeitenden.

Kollaps des Pflegesystems im Herbst steht bevor

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei nicht mehr zu vertreten, sagte Schneider und betonte gleichzeitig, die Politik riskiere einen Kollaps des Pflegesystems im Herbst. Eine hohe Impfquote sei der einzige Weg aus der Corona-Pandemie. Für den Präsidenten des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer, hätten sich beide Impfpflichten gegenseitig ergänzen müssen. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von Donnerstag sagte er: „Dass das nicht realisiert wurde, stößt auf Unverständnis und führt dazu, dass das Personalproblem in der Pflege weiter zunimmt.“

Bereits vor wenigen Tagen hatten sich Bayern und die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz kritisch zum Thema geäußert. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt bislang bis 31. Dezember 2022.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/impfpflicht-in-der-pflege-fuer-viele-verbaende-nicht-mehr-tragbar


Deutscher Pflegerat fordert direkte Beteiligung an den Entscheidungen des G-BA

Ausschuss fällt ohne Mitbestimmungsmöglichkeit der Profession Pflege eine Entscheidung zu einem Pflegethema, welches die Profession gar nicht will

Berlin (05. April 2022, Nr. 09/2022) – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) stellt im Rahmen des Innovationsfonds Fördergelder zum Forschungsthema „Neue Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften“ zur Verfügung und entscheidet darüber – wieder einmal ohne die Profession Pflege.

„Die Profession Pflege ist nach wie vor nicht stimmberechtigt im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie in dessen Innovationsausschuss vertreten“, weist Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), hin. „Jetzt soll wieder einmal über unsere Köpfe hinweg entschieden werden, wie Pflege künftig pflegen soll. Das ist nicht akzeptabel.

Der Deutsche Pflegerat fordert ein sofortiges volles Stimmrecht und einen handlungsfähigen vollwertigen Sitz im G-BA und dessen Innovationsausschuss. Es muss aufhören, dass die Pflege ständig von anderen Berufsgruppen und der Politik weggelobt wird von den Dingen und Themen, die sie direkt betreffen. Benötigt wird eine unabhängige, legislaturungebundene finanzielle und personelle Stärkung des Deutschen Pflegerats noch in diesem Jahr!

Die Vorgaben des Koalitionsvertrags ´Mehr Fortschritt wagen´ der Ampel-Koalition auf Bundesebene zu einer direkten Beteiligung und mehr Mitsprachemöglichkeiten des Deutschen Pflegerats im G-BA als Stimme der Pflege müssen sofort umgesetzt werden.“

Im konkreten Fall gehe es um ein „durch und durch pflegebezogenes Thema“, betont Vogler weiter. Doch nicht nur dies „stört uns vehement. Im Kern soll es bei den ´neuen Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften´ auch um das Thema Delegation von Leistungen gehen. Die Profession Pflege will aber keine Delegation. Sie kann und will selbst entscheiden wie Pflege vor Ort sachgerecht erbracht werden muss. Das ist im Übrigen eine vom Gesetzgeber selbst definierte Verpflichtung nach dem § 4 Pflegeberufegesetz“, macht die Präsidentin des Deutschen Pflegerats deutlich.

„Im Ergebnis fällt der Innovationsausschuss des G-BA ohne die Mitbestimmungsmöglichkeit der Profession Pflege eine Entscheidung zu einem Pflegethema, welches die Profession gar nicht will. Das ist abstrus.“ Dagegen sollte es besser um die Steigerung und Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs, dessen Professionalisierung und eine gezielte Aufgaben- und Kompetenzzuweisung aller Berufe des Gesundheitswesens gehen.

Im Rahmen des Innovationsfonds reicht es nicht aus, nur die Versorgung im Rahmen des SGB V im Blick zu haben! Der SGB XI-Bereich und explizit die pflegerische Versorgung mit neuen Versorgungsformen müssen einbezogen werden. Die Mittelbereitstellung muss angemessen und ausreichend sein.

„Es ist deutlich, dass in den Entscheidungen des G-BA die pflegefachliche Perspektive dringender als je nötig ist. Anders als dies bisher geschehen ist, müssen die Geldern für Forschung und Akademisierung im Gesundheitswesen stärker in die Bereiche der Pflege gelenkt werden. Hier besteht das größte Potential an Innovationen und an Möglichkeiten zur Verbesserung des Gesundheitswesens.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei:

Beibehaltung der bestehenden Quarantäne- und Isolationsregeln bleibt unumgänglich

Düsseldorf/Münster, 08.04.2022 – Die beiden Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen sowie der Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW begrüßen in einer gemeinsamen Stellungnahme die Beibehaltung der bestehenden Quarantäne- und Isolationsregelungen im Kampf gegen das Coronavirus. „Die Idee einer freiwilligen Quarantäne oder Isolation ist inkonsequent und nicht im Sinne einer zielstrebigen Corona-Bekämpfung. Das letzte, was wir abschaffen sollten, sind konkrete Eindämmungsmaßnahmen im Fall eingetretener Infektionen oder gesicherter Kontakte zu Infizierten“, so das einhellige Votum.

Dr. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, warnt vor dem Hintergrund von weiterhin hohen Infektionszahlen und einer zu niedrigen Impfquote in Deutschland: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Es gibt keinen Anlass für eine Entwarnung, denn der ‚respiratorische Winter‘ dauert immer noch an. Wir müssen jetzt die Infektionszahlen in den Griff bekommen, damit die Inzidenzen später im Herbst und Winter nicht wieder explodieren. Es gilt, vorbereitet zu sein und mittelfristig einen Impfrhythmus wie bei der Influenza zu erreichen.“ Gehle weiter: „Täglich sterben über 200 Menschen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2. Die Krankenhäuser sind weit entfernt von einem Normalbetrieb.“ Die Lage auf den Intensivstationen sei zwar stabil, aber es gebe erhebliche Personalausfälle bei dem gesamten Krankenhauspersonal und in den Arztpraxen. „Immer weniger Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte müssen immer mehr kollegiale Ausfälle auffangen. Notwendige Therapien und OPs müssen deshalb verschoben werden.“ Auch der Öffentliche Gesundheitsdienst arbeitet laut Gehle seit Monaten hart am Limit.

„Wären die bestehenden Quarantäne- und Isolationsregeln tatsächlich abgeschafft worden, dann wären Risikogruppen nach dem Entfall der Maskenpflicht im öffentlichen Raum komplett schutzlos dem Virus ausgesetzt worden. Das kann doch angesichts der immer noch sehr hohen Infektionszahlen kein Weg aus der Pandemie sein“, sagt Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Eigenverantwortung sei zwar generell erstrebenswert, aber angesichts der vielen Lockerungen sei es für gefährdete Menschen jetzt schon schwer, den Kontakt mit dem Virus zu meiden. Und diese zu schützen war bislang eine richtige Maxime der Gesundheitspolitik, so Henke.

Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, erklärt: „Die Corona-Pandemie hält auch die Pflege weiterhin in Atem. Für Kliniken, Einrichtungen der Altenhilfe und der ambulanten Pflege braucht es starke Maßnahmen mit Bedacht und Kontinuität. Denn die Pflegefachpersonen arbeiten nach wie vor am Rande der Belastung und darüber hinaus. Sie sind diejenigen, die etwaige Fehlentscheidungen der Politik kompensieren müssen. Die Gesundheit der Patienten und Patientinnen und der Pflegenden hat oberste Priorität.“


Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Pflege will Steuerfreiheit aller Corona-Boni

08.04.2022 / News – Pflegeverbände setzen sich dafür ein, dass sämtliche Corona-Prämien steuerfrei ausgezahlt werden und der Personenkreis für diese erweitert wird. Anlass war die erste Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs für ein „Viertes Corona-Steuerhilfegesetz“ am Freitag im Bundestag. Dieser sieht u. a. vor, Sonderleistungen von Arbeitgebenden bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei zu stellen.

Freiwillige oder tarifliche Boni bislang unberücksichtigt

Allerdings soll dies nur gelten für „bundes- oder landesrechtliche Regelungen“. Ausgeschlossen davon sind etwa freiwillige oder tarifliche Corona-Bonuszahlungen.  Der Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Markus Mai, äußert sich dazu in einem Brief an den Bundestag kritisch. Betroffene Pflegefachpersonen fühlten sich unfair behandelt. Sie äußerten Unmut darüber, dass sich der Staat an den Bonuszahlungen – deren Ziel eine Würdigung der pflegerischen Leistungen in der Corona-Pandemie sein solle – „bediene“. Außerdem bemängelt der Kammerpräsident die bislang vorgesehenen Prämien z. B. für ambulante Pflegedienste und Pflegeheime. Mit max. 550 Euro fielen sie „deutlich niedriger“ aus verglichen mit den Bonussätzen für Pflegefachpersonen in Krankenhäusern. Für Pflegepersonal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder psychiatrischen Versorgung seien sogar überhaupt keine Bonuszahlungen geplant.

Hochkomplexe Versorgung im Krankenhaus ist „absolute Teamleistung“

Auch der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) sowie der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme gefordert, den Empfängerkreis der Prämienzahlungen (im Krankenhaus) zu erweitern sowie jegliche Corona-Prämien steuerfrei zu stellen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass es zu „Verärgerungen und Unverständnis unter den Kolleginnen und Kollegen“ kommt. VPU-Vorstandsvorsitzender Torsten Rantzsch beschreibt: „Wir freuen uns natürlich über die durch den Bonus zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung der Pflegenden. Diese arbeiten aber nicht allein, sondern Hand in Hand mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Berufsgruppen. Denn gerade in den Universitätsklinika ist die hochkomplexe Versorgung immer auch eine absolute Teamleistung.“

Laut Gesetzentwurf sollen in Kliniken nur Pflegefachpersonen in der Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen sowie Intensivfachpflegepersonal einen Bonus erhalten. Alle anderen Mitarbeitenden gehen leer aus. Mit Prämien allein ließen sich jedoch die Arbeitsbedingungen an den Uniklinika nicht strukturell und nachhaltig verbessern, so VPU und VUD. Dafür sei eine Krankenhausreform nötig, die die Versorgungsstrukturen verbessert und zu einer auskömmlichen Finanzierung der Uniklinika beitrage.

Gesetzentwurf an Ausschüsse überwiesen

Nach Angaben der beiden Verbände empfiehlt auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrats, dass der Steuerfreibetrag für alle Arten von Prämien gelten soll. Damit wäre dann auch der zwischen Verdi und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder verhandelte Corona­-Bonus für Mitarbeitende an Uniklinika steuerfrei. Die Debatte im Bundestag dauerte am Freitag gerade einmal 40 Minuten. Der Entwurf liegt jetzt den Ausschüssen zur weiteren Beratung vor. Der Bundestag behandelt Gesetzentwürfe in der Regel in 3 Lesungen: Am Ende der ersten Lesung steht die Überweisung des Entwurfs an einen oder mehrere Ausschüsse. Im Anschluss an die Beratungen in den Ausschüssen erfolgen die zweite und dritte Lesung. Werden in der zweiten Lesung hauptsächlich Änderungsanträge vorgebracht, ist die dritte Lesung regelmäßig der Schlussabstimmung vorbehalten.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflege-will-steuerfreiheit-aller-corona-boni


Ein Schlag ins Gesicht für die Pflege

Entscheidung gegen allgemeine Impfpflicht stößt auf Unverständnis

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich zur Ablehnung einer allgemeinen Impfpflicht am 07.04.2022 im Bundestag:

„Vernünftige und sachlich gebotene Lösungsansätze zur Impfpflicht werden parteitaktischen Überlegungen geopfert.“, äußert sich Wilfried Wesemann, DEVAP-Vorsitzender, empört zur gestrigen Entscheidung im Bundestag gegen eine allgemeine Impfpflicht. „Mit einer vielerorts weit über 90 % liegenden Impfquote hat die Pflege gezeigt, dass sie Verantwortung übernommen hat. Jedoch kann nur eine allgemeine Impfpflicht die aktuelle Infektionswelle brechen und eine neue Welle im Herbst verhindern.“

Im Dezember wurde die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Dabei wurde von Bundeskanzler Scholz und dem Bundesgesundheitsminister Lauterbach versprochen, dass zeitnah eine allgemeine Impfplicht folgen wird. „Das die allgemeine Impfpflicht nun nicht kommt ist ein Vertrauensbruch der Politik gegenüber der gesamten Pflegebranche. Zudem wurde erneut eine Chance verpasst, die Pandemie endlich dauerhaft in den Griff zu bekommen und die Mitarbeitenden in der Pflege langfristig zu entlasten.“

„Mit dieser Entscheidung trägt die Politik die Verantwortung für eine weitere Infektionswelle. Die zu erwartenden Lücken in den Dienstplänen können gerne durch Politiker aufgefüllt werden.“, so Wesemann weiter. „Die Mitarbeitenden in der Pflege fühlen sich nicht nur nicht ernst genommen, sondern für dumm verkauft und alleingelassen.“

„Gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, wäre ein echtes Zeichen der Wertschätzung für die in der Pflege tätigen Menschen gewesen. Den Preis zahlen nun wieder all diejenigen, die auf die Solidarität ihrer Mitmenschen angewiesen sind.“, so Wesemann abschließend. „Und unsere Mitarbeitenden werden weiter frustriert: durch eine Scheindebatte im Bundestag, die nicht mal zu einer Minimallösung für eine allgemeine Impfpflicht führte und wieder steigende Fallzahlen im Herbst. Weitsichtiges Handeln, bei dem die Gesamtgesellschaft im Blick ist, sieht anders aus.“

Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 08.04.2022


Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und Institut für Demoskopie Allensbach stellen Ergebnisse ihrer gemeinsamen Umfrage vor

Mainz, 3.2.2022 – Bei der heutigen Pressekonferenz stellte die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz in ihrer Geschäftsstelle die Ergebnisse einer Umfrage zur „Situation von Pflegefachpersonen in der Coronapandemie“ vor. Diese wurde im vergangenen Jahr beim Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) in Auftrag gegeben, das seit 1947 zu den renommiertesten Gesellschaften der Meinungsforschung zählt. Während Projektleiter Dr. Thomas Petersen (IfD) zu Beginn der Pressekonferenz die zentralen Ergebnisse der Befragung präsentierte, gaben Dr. Markus Mai (Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz) und Professorin Brigitte Anderl-Doliwa (Vorständin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz) einen Ausblick über die berufliche Pflege.

„Die Umfrageergebnisse zeigen ganz eindeutig, dass die Pflege in einem besorgniserregenden Zustand ist und somit die Sorgen und Ängste der Pflegefachpersonen begründet sind. In Pflegeheimen, Krankenhäusern und ambulanten Pflegediensten herrscht Unzufriedenheit, was vor allem auf die zu hohe Arbeitsbelastung zurückgeht. Daher plädieren wir für staatliche Mittel zur Förderung von Entlastungsmaßnahmen für professionell Pflegende. Zudem müssen wir alles daransetzen, einen noch größeren Personalschwund zu verhindern. Eine finanzielle Unterstützung bei der Reduktion von Arbeitszeit sowie die Förderung von Erholungsmaßnahmen wären hierfür adäquate Mittel. Auch möchten wir an dieser Stelle betonten, dass neben der Intensivpflege und der Langzeitpflege ebenfalls die Situation in der psychiatrischen Pflege wieder stärker in den Fokus geraten muss“, so Anderl-Doliwa.

„Die Unzufriedenheit in der beruflichen Pflege wächst. Oft muss sich die Berufsgruppe anhören, dass dies leere Behauptungen seien. Nun haben wir konkrete Zahlen, die genau das belegen. Ein größer werdender Personalengpass in Heimen und Krankenhäusern stellt auch automatisch eine Gefahr für die pflegerische Versorgung der Bevölkerung dar. Eine Investition in die Pflege ist damit eine Investition in alle. Ein Mindesteinstiegsgehalt von 4.000 Euro wäre ein guter Anfang. Auch das Arbeitgeberlager der Tarifparteien sehen wir hier in der Pflicht, entsprechende Vorschläge in die Tarifverhandlungen einzubringen. Bis dahin fordern wir als Sofortmaßnahme von politischer Seite einen Steuerfreibetrag von mindestens 1.000 Euro pro Monat, damit wenigstens mehr Netto vom Brutto verbleibt. Personen, bei denen der Steuerfreibetrag nicht greift, sollten entsprechende staatliche Zulagen erhalten, damit hier keine Benachteiligung entsteht“, so Mai.

„Zudem müssen wir dafür sorgen, dass das Bild des Pflegeberufs aufgewertet wird. Voranbringen der Akademisierung, der Pflege vorbehaltene Tätigkeiten ausbauen sowie eine an die jeweilige Personalsituation angepasste Belegung und Versorgung sollten in alle Überlegungen miteinbezogen werden. Zur Attraktivitätssteigerung im Beruf wird auch die Übernahme weiterer heilkundlicher Aufgaben beitragen, weil dadurch unnötige Abstimmungsschleifen vermieden werden. Die Ergebnisse unserer Umfrage belegen die Notwendigkeit dieser Maßnahmen eindrucksvoll“, erklärt Mai weiter.

Die Aufzeichnung der Pressekonferenz können Sie sich auf dem YouTube-Kanal der Landespflegekammer anschauen.

Die Pressemeldung als PDF (371,3 KiB)

Die Studienergebnisse als PDF (2,5 MiB)

Quelle: https://www.pflegekammer-rlp.de/index.php/news-lesen-130/unzufriedenheit-in-der-pflege-betrifft-alle.html


Veranstaltungen

 

„Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen – Sind die Auswirkungen der demografischen Entwicklung noch zu bewältigen?“

IWAK-Lunchtalk am 6. Mai 2022

Alle Infos zu dieser und weiteren IWAK-Veranstaltungen unter: https://www.iwak-frankfurt.de/veranstaltungen/kommende-veranstaltungen/


DEVAP:  „Aufbruch ins Digitale: Best-Practice-Projekt zur digitalen Pflegedokumentation in der ambulanten Pflege“

Dgitales Werkstattgesprächlädt am 18. Mai 2022 von 10:00 bis 12:30 Uhr zum ein. Anmeldungen online


 

Abschlussveranstaltung des Förderprogramms „360° Pflege – Qualifikationsmix für Patient:innen – in der Praxis“

Donnerstag, 2. Juni 2022 von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr (in hybrider Form); Die Teilnahme ist vor Ort am Standort Berlin der Robert Bosch Stiftung, Französische Straße 32, 10117 Berlin oder online möglich. Für die Teilnahme in Berlin sind die vor Ort am Veranstaltungstag aktuell geltenden Corona-Bestimmungen zu berücksichtigen. Die Teilnahme ist kostenlos.  Wir bitten um Anmeldung bis zum 22. Mai ausschließlich unter einem der folgenden Links:

online: www.reglist24.com/veranstaltung360gradonline


Hauptstadtkongresses 2022

„Ein resilientes Gesundheitssystem – Mythos oder Möglichkeit?“

  1. bis 24. Juni 2022 im HUB27 der Messe Berlin

www.hauptstadtkongress.de