Deutscher Pflegerat beschließt Kodex zum Umgang mit extremistischen Parteien und Organisationen
Berlin (24. November 2025, Nr. 45/2025) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat einen Kodex verabschiedet, der den Umgang des Verbandes mit extremistischen Parteien und Organisationen verbindlich regelt. Damit reagiert der DPR auf die zunehmende gesellschaftliche Polarisierung und macht transparent, nach welchen Maßstäben er politische Anfragen, Einladungen und öffentliche Auftritte bewertet. Der Kodex definiert klare Standards für die Kommunikation, interne Abläufe und das Handeln von Gremien und Mitarbeitenden.
„Unsere Arbeit basiert auf Menschlichkeit, Respekt und Verantwortung“, betont DPR-Präsidentin Christine Vogler. „Diese Haltung prägt auch unseren Austausch mit politischen und kooperierenden Akteuren. Wir suchen den Dialog mit demokratischen Parteien und Institutionen, ziehen aber eine klare Grenze gegenüber Kräften, die Menschenwürde, Vielfalt und Rechtsstaat infrage stellen.“
Der Kodex legt fest, dass extremistische Parteien und Organisationen zwar formal korrekt behandelt werden, weitergehende Formen der Zusammenarbeit und gemeinsame öffentliche Auftritte jedoch ausgeschlossen sind.
Konkret beschreibt der Kodex, wie der DPR seine Grundsätze im Alltag umsetzt: Anfragen werden dokumentiert und einheitlich beantwortet, Mitarbeitende und Gremien erhalten Orientierung für ihr Handeln, und öffentliche Stellungnahmen bleiben fachlich-sachlich und eindeutig in der Abgrenzung zu antidemokratischen Positionen. Damit schafft der Verband eine klare Linie, die nach innen schützt und nach außen verlässlich macht, wofür der Deutsche Pflegerat steht – und wofür nicht.
Der DPR unterstreicht, dass Pflege eine Werteprofession ist: Sie arbeitet mit und für Menschen – unabhängig von Herkunft, Identität, Religion oder sozialem Status. Genau diese Haltung spiegelt der Kodex wider. „Pflege lebt von Vertrauen, Achtung und einer klaren Orientierung an den Menschenrechten“, so Vogler. „Deshalb ist es unsere Verantwortung, uns deutlich an die Seite der Demokratie zu stellen und uns gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit abzugrenzen.“
Der Kodex gilt ab sofort für die Arbeit des Deutschen Pflegerats und steht der Öffentlichkeit als Orientierung zur Verfügung; er ist dieser Pressemitteilung beigefügt.
Ansprechpartner:innen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
DEVAP wählt neuen Vorstand und Kuratorium
Mitgliederversammlung wählt Thomas Neeb zum neuen Vorsitzenden und Wilfried Wesemann zum Vorsitzenden des Kuratoriums
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) hat in der Mitgliederversammlung am 21.11.2025 nach neuer Satzung gewählt:
Berlin, 24.11.2025: „Damit die Pflegebedürftigen die Eigenanteile künftig sicher leisten können, ist neben einer Strukturreform gleichermaßen eine grundlegende Finanzreform zwingende Voraussetzung“, so Thomas Neeb, neuer Vorsitzender des DEVAP. „Zudem ist die Refinanzierung vollstationärer Leistungen durch Vorschusszahlungen auf ausstehende Sozialhilfebescheide und die Anerkennung von Kosten im Rahmen der ökologischen Nachhaltigkeit, insbesondere der Gebäudesubstanz, sicherzustellen. Hieran möchte ich als neuer Vorsitzender des DEVAP weiter aktiv mitwirken.“
Der 54-jährige Neeb ist seit über 30 Jahren in verschiedenen Positionen bei den Johannitern tätig. Seit 2008 ist er bei der Johanniter Seniorenhäuser GmbH in Berlin, zunächst als kaufmännischer Leiter und seit 2011 in der Geschäftsführung tätig. Die Johanniter Seniorenhäuser GmbH ist mit bundesweit 90 Einrichtungen und ca. 7.500 Mitarbeitenden einer der größten Träger der stationären Altenpflege in Deutschland.
Neebs Leidenschaft als auch der berufliche Schwerpunkt liegen im Bereich der Finanzen. Neben Themen wie der Bilanzierung, den Steuern und der Personalverwaltung verantwortet er u.a. auch die Leistungsabrechnung. Hier liegt mit der Refinanzierungssystematik der vollstationären Pflege in nahezu allen Bundesländern ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
„Dem DEVAP bin ich als Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes seit mittlerweile fünf Jahren verbunden.“, so Neeb. „Der DEVAP lebt als „Mitmachverband“ von der aktiven Mitarbeit seiner Mitglieder. Nur so können die Interessen der Mitglieder und somit die Interessen der Branche wirkungsvoll kommuniziert werden.“
Neben dem neuen Vorsitzenden Thomas Neeb konnten für den Vorstand Sonja Schneider-Koch, Geschäftsführerin der DSP Elbdiakonie, Sandra Schuhmann, Vorständin Soziales im Diakonischen Werk Bayern e.V., und Christoph Dürdoth, Vorstand der Johannesstift Diakonie, gewonnen werden. Martina Althoff, Leitung Zentrum Pflege Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL, und Elke Ronneberger, Diakonie Deutschland Bundesvorständin Sozialpolitik Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., unterstützen die Vorstandsarbeit beratend. Komplettiert wird das ehrenamtlich besetzte Gremium durch das hauptamtliche Vorstandsmitglied Anna Leonhardi.
Wilfried Wesemann zieht sich im Alter von 69 Jahren auf eigenen Wunsch altersbedingt aus dem Vorstandsvorsitz zurück und wechselt in den Vorsitz des Kuratoriums. Zudem bringen sich künftig die folgenden Kuratoriumsmitglieder mit ihrer Expertise in die Verbandsarbeit des DEVAP ein: Prof. Dr. Heinz Rothgang, Leiter der Abteilung Gesundheit, Pflege und Alterssicherung, SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik Universität Bremen, Dr. Bodo de Vries, stellv. Vorsitzender des Vorstands und der Geschäftsführung der Ev. Johanneswerk gGmbH, Uwe Machleit, Mitglied in der Fachkommission für das Pflegeberufegesetz, Dr. Jörg Antoine, Kaufmännischer Vorstand der Lafim-Diakonie in Potsdam, Andrea Ursula Asch, Vorständin Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Sonja Driebold, Leiterin des Ressorts Gesundheit, Alter, Pflege der Diakonie Hessen, Andrea Hirsing, Bereichsleitung Referat Pflege und Gesundheit im Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V., Dr. Kornelius Knapp, Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk Württemberg, Karl Schulz, Vorstand der Rummelsberger Diakonie e.V., und Ulrike Döring, Vorsitzende Ev. Fach- und Berufsverband für Pflege und Gesundheit e.V.
Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 24.11.2025
DKG zum Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Klinik-Beschäftigte trifft zuerst Frauen
24.11.2025 – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern sind immer stärker gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Das ergab eine neue Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). 66 Prozent der Krankenhäuser gaben an, dass die Zahl der Übergriffe in ihren Häusern mäßig (42 Prozent) oder deutlich (24 Prozent) gestiegen sei. Betroffen ist weit überwiegend die Notaufnahme. 95 Prozent der Krankenhäuser haben dort Übergriffe registriert.
Neben krankheitsbedingten Ursachen nennen 71 Prozent der Krankenhäuser allgemeinen Respektverlust als Hauptgrund für die Übergriffe, 41 Prozent die langen Wartezeiten in der Notaufnahme. Im Mittelwert sind bei 51 Prozent der gewalttätigen Übergriffe auf Krankenhauspersonal Pflegekräfte betroffen. In 21 Prozent Ärztinnen und Ärzte und in sechs Prozent Beschäftigte in anderen Bereichen.
„Wenn Pflegekräfte angegriffen werden, trifft es vor allem Frauen, denn der Pflegeberuf ist noch immer hauptsächlich weiblich besetzt. Gewalt im Krankenhaus ist deshalb nicht nur ein Angriff auf einzelne Beschäftigte; sie steht sinnbildlich auch für ein größeres strukturelles Ungleichgewicht. Denn nicht nur im Beruf, auch im Privaten sind es überdurchschnittlich häufig Frauen, die den Großteil der Care-Arbeit leisten. Dass Frauen in Pflegeberufen zusätzlich Gewalt ausgesetzt sind, macht auf schockierende Weise sichtbar, wie gering der gesellschaftliche Respekt vor Care-Arbeit noch immer ist, und wie wenig diejenigen geschützt werden, die diese Arbeit verrichten. Das sollte uns nicht nur am heutigen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen bewusst sein“, erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, Prof. Dr. Henriette Neumeyer.
Auf die Angriffe haben die meisten Krankenhäuser reagiert: 77 Prozent der Kliniken schulen bereits Beschäftigte besonders von Gewalt betroffener Bereiche in Deeskalation, 47 Prozent die Beschäftigten aller Stationen. Darüber hinaus verfügen zwei Drittel der Kliniken über eine Gefährdungsbeurteilung und eine Alarmierungskette. Mehr als ein Drittel hat die Gebäude baulich auf Gewaltprävention angepasst. Allerdings haben nur 43 Prozent der Krankenhäuser infolge von gewalttätigen Übergriffen Strafanzeige gestellt.
„Auffällig bleibt das Phänomen, dass Übergriffe nur selten zu Strafanzeigen führen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser nehmen Übergriffe mittlerweile als Teil ihrer Arbeit wahr. Hinzu kommt die Erfahrung, dass Strafanzeigen viel zu oft in eingestellten Verfahren enden oder die Taten anderweitig konsequenzlos bleiben. Für die Betroffenen, die im Krankenhaus ohnehin schon unter ausufernder Bürokratie leiden, bleibt oft die Erkenntnis, dass eine Strafanzeige mit ihren Zeugenvernehmungen und Formularen zwar sehr zeitaufwendig ist, am Ende aber die Situation nicht verändert. Wir können trotz allem nur dazu ermuntern, konsequent Strafanzeige zu stellen. Nur so lässt sich Bewusstsein für das Ausmaß des Problems erzeugen, das weit über die medial bekannt gewordenen besonders brutalen Fälle hinausgeht. Und letztlich müssen Politik und Justiz handeln, für eine angemessene strafrechtliche Grundlage sorgen und Gewalttaten konsequent verfolgen“, erklärt DKG-Vize Neumeyer.
Die DKG fordert unter anderem die strafrechtliche Gleichstellung von Übergriffen auf Krankenhauspersonal mit denen auf Einsatzkräfte. Außerdem sollen Krankenhäusern die Kosten für Sicherheitspersonal und anderen Schutz vor Übergriffen refinanziert werden.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Wegelystraße 3, 10623 Berlin; 24.11.2025
Die DKI-Umfrage finden Sie hier https://www.dki.de/fileadmin/user_upload/DKI_KH-Barometer25_Preview_Gewaltpraevention.pdf.
Bundesrat stoppt vorerst Sparpaket für Krankenkassen – mit Folgen für die Pflege
Das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen kann nicht wie geplant in Kraft treten. Der Bundesrat entschied am 21. November, den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf nicht zu billigen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen. Daran gekoppelt ist auch die geplante Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, die dadurch vorerst ausgebremst wird. → weiterlesen
Quelle: care konkret daily, 24.11.2025
Live vom 4. VPU Kongress
Wie Advanced Practice Nursing, Community Health Nursing und eine neue Bildungsarchitektur die Pflege an Unikliniken verändern. Ein umfassender Blick auf die zentralen Impulse des VPU-Kongresses.
Quelle: NL Übergabe, 22.11.2025
1059. Sitzung des Bundesrates am 21. November 2025
Länder rufen Vermittlungsausschuss zum Pflegekompetenzgesetz an
In seiner Plenarsitzung am 21. November 2025 hat der Bundesrat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege in den Vermittlungsausschuss überwiesen.
Meistbegünstigungsklausel in der Kritik
Die Länder begründen ihre Entscheidung mit dem geplanten Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel bei der Vergütung der Krankenhäuser für das Jahr 2026. Durch die vom Bundestag eingefügte Regelung sollen die gesetzlichen Krankenversicherungen finanziell entlastet und stabilisiert werden.
Die Länder befürchten, dass den Krankenhäusern damit Einnahmen von ca. 1,8 Milliarden Euro im Jahr verloren gehen. Die Aussetzung wirke sich auch in den darauffolgenden Jahren negativ auf die finanzielle Situation der Krankenhäuser aus. Die Regelung stehe außerdem im Widerspruch zur im Haushaltsbegleitgesetz des Bundes festgeschriebenen einmaligen Unterstützung für die Krankenhäuser in Höhe von vier Milliarden Euro, mit der die Inflationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 kompensiert werden sollen.
Was das Gesetz vorsieht
Den Schwerpunkt des Gesetzes bildet die Pflege. Es sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um diese auf mehr Schultern zu verteilen, die Versorgung in der Fläche zu sichern, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und Bürokratie abzubauen.
Mehr Befugnisse für Pflegekräfte
So erhalten Pflegekräfte mehr medizinische Befugnisse, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind oder von diesen angeordnet werden müssen. In den nächsten Jahren sollen Kataloge für die Leistungen erstellt werden, die Pflegefachkräfte künftig eigenverantwortlich erbringen dürfen. Das Gesetz bringt zudem eine Reihe weiterer Änderungen mit sich, darunter einen verbesserten Zugang zu Präventionsdiensten für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Außerdem soll die pflegerische Versorgung in innovativen gemeinschaftlichen Wohnformen gefördert werden. Sie bieten sowohl bestehenden als auch neuen Versorgungsmodellen erweiterte Optionen im ambulanten System.
Weniger Bürokratie
Das Gesetz sieht auch vor, Anträge und Formulare für Pflegeleistungen zu vereinfachen. Außerdem werden den Kommunen mehr Mitspracherechte bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen eingeräumt.
Einsparungen bei den Krankenkassen
Der Bundestag hatte das Gesetz um ein Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen erweitert. Neben der erwähnten Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel werden die Krankenkassen im Jahr 2026 auch von ihrer Verpflichtung zur Finanzierung des Innovationsfonds befreit. Außerdem sind die sächlichen Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen für 2026 gedeckelt, wodurch sie einen Betrag von rund 100 Millionen Euro einsparen.
Weiter bis zu 15 Kinderkrankentage
Das Gesetz enthält auch eine wichtige Regelung zu den Kinderkrankentagen. Eltern haben derzeit die Möglichkeit, für jedes gesetzlich krankenversicherte Kind unter zwölf Jahren Kinderkrankengeld für bis zu 15 Arbeitstage im Jahr zu beantragen, Alleinerziehende können sogar 30 Tage in Anspruch nehmen. Diese Regelung soll im kommenden Jahr weiterhin gelten.
Wie es weitergeht
Wann der Vermittlungsausschuss zusammenkommt, um das Gesetz zu beraten, steht derzeit noch nicht fest.
Plenarsitzung des Bundesrates am 21.11.2025
Quelle: NL Bundesrat, 21.11.2025
1059. Sitzung des Bundesrates am 21. November 2025
Anpassung der Krankenhausreform – Länder fordern Änderungen
Nach einer umfangreichen Debatte hat sich der Bundesrat am 21. November 2025 in einer ausführlichen Stellungnahme zur geplanten Anpassung der Krankenhausreform positioniert. So fordert er von der Bundesregierung beispielsweise, die vorgesehene Vergütungssystematik grundlegend zu überarbeiten, da nicht klar sei, wie diese konkret ausgestaltet und in der Praxis umgesetzt werden solle. Es sei derzeit kaum einzuschätzen, welche Auswirkungen das geplante Vergütungssystem auf die Versorgungslandschaft habe.
Weiterentwicklung bei sektorübergreifender Versorgung
Außerdem müssten die Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zeitnah weiterentwickelt werden, da diese bisher hinter den Erwartungen zurückblieben. Insbesondere werde die Möglichkeit, bestimmte Behandlungen nun auch ambulant anzubieten nicht ausgeschöpft. Um dies zu ermöglichen, sei es auch notwendig, sektorenübergreifende und -verbindende Strukturen zu fördern.
Die Länder begrüßen, dass der Bund sie dabei unterstützen möchte, die Krankenhausinfrastruktur durch zusätzliche Investitionen zu modernisieren. Eine nachhaltige positive Entwicklung setze aber auch voraus, dass die Entgelte ein auskömmliches Wirtschaften ermöglichen. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat unter anderem Regierungspläne zur Absenkung der Budgets von psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern ab.
Was die Bundesregierung vorhat
Die Ziele der Krankenhausreform aus dem Jahr 2024, die Qualität und Effizienz der Versorgung zu sichern, sollen durch die geplanten Anpassungen gewahrt bleiben, so die Bundesregierung. Die Krankenhausversorgung soll insbesondere auf dem Land gestärkt werden. Hierfür sind zusätzliche Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Ob und wann diese erforderlich sind, soll dabei in enger Zusammenarbeit zwischen Landesbehörden und Krankenhäusern entschieden werden.
Weniger Leistungsgruppen
Zudem ist geplant, die Krankenhausbehandlungen in 61 statt bisher 65 Leistungsgruppen einzuteilen, wobei für jede Gruppe Qualitätskriterien für Struktur- und Prozessqualität festgelegt werden. So soll eine bessere Ausrichtung an den tatsächlichen Versorgungsbedürfnissen ermöglicht werden.
Finanzierung des Transformationsfonds
Ebenfalls angepasst werden soll die Finanzierung. Der Bundesanteil am Krankenhaustransformationsfonds soll nun durch aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, und nicht mehr über Krankenkassenbeiträge finanziert werden. Außerdem ist geplant, dass der Bund für die ersten vier Jahre jährlich eine zusätzliche Milliarde Euro übernimmt, um die Länder zu entlasten. So würde der Anteil des Bundes an diesem Fonds von 25 auf 29 Milliarden Euro steigen.
Vorhaltevergütung verschoben
Schließlich sieht der Regierungsentwurf vor, die Einführung der Vorhaltevergütung um ein Jahr zu verschieben. Gleiches gilt für die mit der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeiträge. Die geltenden Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe sollen in der Folge um ein Jahr verlängert werden.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens
Die Stellungnahme wird der Bundesregierung zugestellt. Dann befasst sich der Bundestag mit dem Gesetz. Hat er es verabschiedet, kommt das Einspruchsgesetz erneut zum Bundesrat.
Plenarsitzung des Bundesrates am 21.11.2025
Quelle: NL Bundesrat, 21.11.2025
Deutscher Evangelischer Krankenhausverband wählt neuen Vorstand
21.November 2025 – Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) hat auf seiner Mitgliederversammlung am 18. November in Berlin seinen Vorstand für die Amtsperiode 2025 bis 2029 neu gewählt.
Quelle/ Weiterlesen unter: https://dekv.de/deutscher-evangelischer-krankenhausverband-waehlt-neuen-vorstand/
Das Pflegenetzwerk auf dem Deutschen Pflegetag 2025
Unter dem Motto #PflegeBleibt fand am 5. und 6. November 2025 in Berlin der 12. Deutsche Pflegetag statt – mit rund 10.000 Teilnehmenden aus Pflegepraxis, Politik, Wissenschaft und Verbänden. Auch das Pflegenetzwerk Deutschland war mit einem viel besuchten Stand und zwei Symposien vertreten, die auf großes Interesse stießen. Im Mittelpunkt: Austausch, Vernetzung und aktuelle Fragen zur Zukunft der Pflege. MEHR ERFAHREN!
Quelle: NL Pflegenetzwerk Deutschland, 21.11.2025
„Kölner Pflegetalk“: Das neue Pflegekompetenz-Gesetz
Endlich mehr Befugnisse für die Pflege!
Kürzlich hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ verabschiedet – besser bekannt als Pflegekompetenzgesetz. Mit der neuen Regelung können Pflegekräfte zukünftig Leistungen erbringen, die bisher dem ärztlichen Personal vorbehalten waren – etwa in Diabetes- und Wundmanagement sowie Demenztherapie. Außerdem sollen sie etwa das Anlegen von Wundverbänden oder Blutentnahmen eigenständig leisten können, wofür sie ohnehin ausgebildet sind, aber wegen der bisherigen Restriktionen nicht tätig werden konnten. Darüber hinaus sollen Dokumentationspflichten wegfallen, so dass mehr Zeit für die eigentliche Pflege bleibt.
Doch wie wird die Neuregelung von den Pflegekräften aufgenommen? Hierüber sprach Prof. Dr. Volker Großkopf in einer neuen Ausgabe des Videoformats „Kölner Pflegetalk“ mit Heiko Pietsch, ausgebildeter Altenpfleger, Pflegedienstleiter sowie Qualitätsmanager sowie Betreiber eines Social-Media-Channels rund um Pflege. Nicht alle Reaktionen seien nur positiv gewesen, schildert Pietsch: „Mehr Aufgaben fürs gleiche Geld, und wer darf das eigentlich machen? Das hab ich ja gar nicht gelernt“, lautete etwa eine Kritik. Im Gespräch machen die beiden eine Einordnung, und was die nächsten Schritte sein sollten. Zum Artikel mit Video gelangen Sie HIER
Quelle: Newsletter PWG/G&S, 47. KW 2025., 20.11.2025
DEVAP fordert gemeinsam mit vielen Unterstützern Pflegegipfel
Versorgungssicherheit in der Langzeitpflege ist weiterhin akut gefährdet
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) veröffentlicht im Rahmen des Salongespräches „Gemeinsam in Verantwortung: Langzeitpflege sicherstellen!“ in Berlin die aktuellen Ergebnisse seiner Umfrage zur Versorgungssicherheit in der Langzeitpflege und wendet sich gemeinsam mit vielen Unterstützern an Bundeskanzler Merz und Vizekanzler Klingbeil:
Berlin, 20.11.2025 „Mit wachsender Sorge beobachten wir, dass die Erosion des Solidarsystems die gesellschaftliche Akzeptanz und Legitimität der Pflegeversicherung gefährdet. Das Versprechen, im Alter vor Armut und sozialer Not geschützt zu sein, droht zur Worthülse zu werden“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Jetzt ist die Zeit, das Leistungsversprechen der Pflegeversicherung zu sichern, neue Wege und gesamtgesellschaftliche Lösungen der Versorgung in Zeiten knapper werdender Ressourcen zu finden.“
Mit einem offenen Brandbrief ist der DEVAP am 20.11.2025 gemeinsam und verbändeübergreifend mit einer Vielzahl von Akteuren und Betroffenen der Langzeitpflege in Deutschland an Bundeskanzler Merz und Vizekanzler Klingbeil herangetreten (Anlage). Zu den vielen Unterstützern gehören neben diakonischen Trägern und Landesverbänden u.a. auch die Ruhrgebietskonferenz, die Initiative Pro Pflegereform, der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD), das Netzwerk SONG und die Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU). Gemeinsam wird ein Pflegegipfel 2026 gefordert, der alle direkt und indirekt Betroffenen einbezieht, um gemeinsam eine umfassende Pflegereform auf den Weg zu bringen.
„Auch die aktuellen Ergebnisse unserer Umfrage zur Versorgungssicherheit von Herbst 2025 belegen: Die Versorgungssicherheit in der Langzeitpflege ist weiterhin akut gefährdet“, so Anna Leonhardi, Mitglied des Vorstandes des DEVAP. „Von 322 Teilnehmenden mussten 63 Prozent in den letzten 6 Monaten Leistungen aus personellen Gründen einschränken; 24 Prozent aus wirtschaftlichen Gründen. Fast die Hälfte der Träger berichten von einer Reduzierung von ambulanten Leistungen seitens der Bestandkunden. Als Gründe wurden vor allem die steigenden Zuzahlungen genannt. Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion rund um die Kürzung von Sozialausgaben und den Leistungen der professionellen Pflege ist dies besonders erschreckend, denn die Pflegestatistiken der Länder belegen, dass die Pflegebedürftigkeit steigt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Eigenanteile auch in der ambulanten Pflege nicht mehr getragen werden können. Die Folge sind pflegerische Unter- und Fehlversorgung.“
Im Rahmen des DEVAP Salongespräches „Gemeinsam in Verantwortung: Langzeitpflege sicherstellen!“ am 20.11.2025 ab 18 Uhr in Berlin werden die Ergebnisse mit den Podiumsgästen und Teilnehmenden intensiv diskutiert. Auf dem Podium werden u.a. Prof. Dr. Heinz Rothgang, Universität Bremen SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik, Dr. Martin Schölkopf, Leiter der Abteilung 4 Pflegeversicherung und Stärkung Bundesministerium für Gesundheit, und Andreas Storm, DAK-Vorstandsvorsitzender, vertreten sein.
„Eine professionelle, ausfinanzierte und zukunftsfähige Pflege in Deutschland ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, so Thomas Neeb, Stellvertretender Vorsitzender des DEVAP abschließend. „Notwendig sind Sofortmaßnahmen, wie die Überführung der Behandlungspflege in der stationären Pflege ins SGB V, die Erstattung der Coronakosten, die soziale Absicherung der Pflegenden und die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen. Langfristig ist eine umfassende Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung erforderlich. Für Gespräche stehen wir gemeinsam mit vielen Mitstreitern mit umfassender Expertise gern bereit.“
Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Invalidenstraße 29, 10115 Berlin, Tel.: 030 83001 267, Fax: 030 83001 25277, www.devap.de
BARMER Pflegereport 2025:
Pflegeverläufe bei Akutereignissen und Erkrankungen mit progredientem Verlauf
Mit den Ausweitungen der Leistungen der Pflegeversicherung und der Zugangsberechtigungen zu diesen Leistungen ist die Zahl der Pflegebedürftigen stärker gestiegen, als dies allein aufgrund der demografischen Entwicklung zu erwarten gewesen wäre. Ein besonderer Anstieg der Anzahl der Pflegebedürftigen und deren Anteile an der Bevölkerung war mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs verbunden. Insgesamt hat sich die Pflegeprävalenz nach Auswertung der BARMER-Daten von 3,21 Prozent im Jahr 2015 auf 6,24 im Jahr 2023 annähernd verdoppelt.
Neben der demografischen Entwicklung und den Anpassungen in der Pflegeversicherung,gibt es weitere Faktoren, die für den Eintritt in die Pflegebedürftigkeit und den weiteren Verlauf eine Rolle spielen können. Es ist zu unterscheiden zwischen akuten Ereignissen und langsam schleichenden Veränderungen. Je nachdem, wie plötzlich die pflegebegründenden Ereignisse eintreten, kann dies einen Effekt auf die Art der Versorgung und die Dauer der Pflegebedürftigkeit haben. Beispielhaft werden in diesem Report als akute Ereignisse Krebs, Schlaganfall (Hirninfarkt, Hirnblutung), hüftgelenksnahe Fraktur (Femurfraktur, Beckenbruch) oder Lähmung betrachtet. Demenz, Stuhlinkontinenz, Herzinsuffizienz, Gebrechlichkeit, Entwicklungsstörungen oder das Parkinson-Syndrom werden als Beispiele für allmähliche progrediente Verläufe dagegengestellt.
Neben den Analysen zum Schwerpunktthema beinhaltet der BARMER Pflegereport 2025 detaillierte Analysen zur Finanzierung, Regulierung und Versorgung in der Langzeitpflege. Ergänzend zum Buch werden dabei umfangreiche Ergebnisse sowohl zu den Standardauswertungen als auch zu den Schwerpunktanalysen in Form interaktiver Grafiken auf der Website des bifg zugänglich gemacht.
Zu den interaktiven Grafiken zum Pflegereport
Quelle: NL BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung, 20.11.2025
BARMER-Pflegereport 2025
Massiver Anstieg bei Zahl der Pflegebedürftigen
Berlin, 20. November 2025 – Innerhalb weniger Jahre hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland nahezu verdoppelt. Doch dieser Anstieg lässt sich nur zu 15 Prozent auf die älter werdende Gesellschaft zurückführen. Zu diesem Ergebnis kommt der Pflegereport 2025 der BARMER, den die Krankenkasse am Donnerstag in Berlin vorgestellt hat. Demnach hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen zwischen den Jahren 2015 und 2023 von 3,0 auf 5,7 Millionen erhöht. Der Anteil in der Bevölkerung ist damit von 3,21 auf 6,24 Prozent gestiegen. Doch von diesem Zuwachs um 3,03 Prozentpunkte macht die Alterung der Gesellschaft nur 0,44 Prozentpunkte aus. Ein zentraler Kostentreiber ist dagegen die Pflegereform aus dem Jahr 2017 mit der Einführung der Pflegegrade. Brisant ist diese Erkenntnis vor dem Hintergrund, dass die von der Gesundheitsministerkonferenz im Juli einberufene Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch in diesem Jahr Eckpunkte einer großen Pflegereform vorlegen soll. Im „Zukunftspakt Pflege“ dürfen keine Vorschläge mit Mehrausgaben unterbreitet werden, soweit diese nicht unmittelbar auf die demografische Entwicklung zurückzuführen sind. „Die Aufwendungen in der Sozialen Pflegeversicherung steigen stark an. Das liegt weniger an der alternden Gesellschaft, sondern vielmehr an der Leistungsausweitung durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes im Jahr 2017. Auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe wartet nun eine Mammutaufgabe, um die Pflegeversicherung zu reformieren und finanziell zu stabilisieren. Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler dürfen nicht noch stärker belastet werden“, sagt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. med. Christoph Straub.
Krankheitslast nicht Treiber für mehr Pflegebedürftige
Zur finanziellen Entlastung der Pflegeversicherung und der Pflegebedürftigen müssten auch Bund und Länder viel mehr als bisher beitragen, so BARMER-Chef Straub weiter. Nötig seien unter anderem die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige durch den Bund und die Entlastung der Pflegebedürftigen von Investitionskosten und Kosten der Pflegeausbildung durch die Länder. Die Krankheitslast sei in der Bevölkerung nicht der entscheidende Treiber für den massiven Anstieg an Pflegebedürftigen. Dazu seien sechs akute und sechs dauerhafte Erkrankungen analysiert worden, darunter Krebs, Hirninfarkt, Demenz, Parkinson und Herzinsuffizienz. Demnach sei bei allen Erkrankungen der Anteil derjenigen gestiegen, die zugleich pflegebedürftig seien. Während im Jahr 2017 zum Beispiel 11,4 Prozent der an Krebs und 68,1 Prozent der an Demenz Erkrankten pflegebedürftig gewesen seien, lägen diese Werte im Jahr 2023 bereits bei 20,0 Prozent und 78,5 Prozent. Der Anteil der inzident, also neu Pflegebedürftigen sei im selben Zeitraum bei fast allen untersuchten Erkrankungen ebenfalls gestiegen. „Ein Hauptgrund für den Anstieg der Pflegebedürftigen ist der seit Januar 2017 geltende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Er hat neben der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade zu einer deutlichen Leistungsausweitung geführt. Durch die leichtere Inanspruchnahme von Pflegeleistungen wurden immer mehr Menschen als pflegebedürftig anerkannt und haben frühzeitig Unterstützung erhalten“, sagt Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen.
Unterschiedliche Pflegeverläufe je nach Eingangserkrankung
Laut Pflegereport hat sich die Dauer der Pflegebedürftigkeit im Pflegegeldbezug und in Pflegegrad 1 ohne Hauptleistungen deutlich erhöht. Im Vergleich der ersten 25 Monate seit Beginn der Pflegebedürftigkeit in den Jahren 2018 bis 2022 habe sich die Pflegezeit innerhalb dieses Zeitraums unabhängig von der Entwicklung der Grunderkrankungen um einen halben Monat gesteigert. Zudem seien die Pflegeverläufe je nach Erkrankung sehr unterschiedlich. Pflegebedürftige mit Demenz würden im Schnitt rund zweieinhalb Monate länger stationär gepflegt als zu Pflegende ohne Demenz. Bei Parkinson-Betroffenen betrage die Zeit im häuslichen Pflegegeldbezug gut zwei Monate mehr als bei Pflegebedürftigen ohne Parkinson-Syndrom. „Da die Pflegebedürftigen bei langsam voranschreitenden Erkrankungen heute früher Pflegeleistungen erhalten können, bleiben sie auch länger im System. Um der wachsenden Inanspruchnahme zu begegnen und das politische Versprechen einer Versorgung unabhängig von Versichertenstatus, Einkommen und Wohnort neu mit Leben zu füllen, braucht es ein ‚Primärversorgungssystem‘, um die Patientenströme bedarfsgerecht zu steuern“, sagt BARMER-Chef Straub. Auch dafür sei die explizite Unterstützung der Pflege und deren Aufwertung als Heilberuf erforderlich. Dabei müsse die Entwicklung der Pflegeprofession von der Hilfskraft bis zur akademisierten Pflege im Blick behalten und wo nötig vorangetrieben werden. Zudem brauche es perspektivisch eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung, die die Profession Pflege mitdenke und einbinde.
Quelle: PM BARMER, 20.11.2025
48. Deutscher Krankenhaustag vom 17. bis 20. November 2025
Pflege im Fokus: Versorgung neu denken
19.11.2025 – Am dritten Tag des Deutschen Krankenhaustages ist die Pflege in den Mittelpunkt gerückt – genauer gesagt: der Weg des Patienten durch das gesamte Versorgungssystem. Schon zu Beginn der Veranstaltung machte Dr. Sabine Berninger, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe Südost e. V. (DBfK)/stellv. Vorsitzende des Bayerischen Landespflegerats (BLPR) deutlich, dass Versorgung nur dann funktionieren kann, wenn sie ganzheitlich gedacht und sektorenübergreifend gestaltet wird. Versorgung beginne nicht erst im Krankenhaus, und sie ende dort auch nicht. Gerade deshalb komme Pflegefachpersonen eine tragende Rolle zu. Berninger betonte, dass professionelle Pflegeversorgung und Pflegequalität kein Luxus seien. „Sie sind kein optionaler Wohlfühlfaktor, sondern die Grundlage jeder sicheren Patientenversorgung.“ Wer das nicht verstehe und die Pflege nicht neu denke, gefährde nicht nur die Attraktivität der Pflegeberufe, sondern die Versorgung der gesamten Bevölkerung. Ihr Fazit: Eine Krankenhausreform, die Pflege nicht konsequent mitdenkt, greift zu kurz.
Jens Albrecht, Vizepräsident der Pflegekammer NRW erklärte: „Wir betonen häufig, dass der Patient im Mittelpunkt steht. Bei uns bleibt das nicht bloß ein Grundsatz, sondern wird zum leitenden Prinzip: Wir verstehen die Patientenperspektive als wegweisendes Element unseres Handelns. Pflege ist dabei die tragende Säule im Gesundheitswesen – sie ist die einzige Berufsgruppe, die Menschen kontinuierlich durch alle Phasen ihrer Versorgung begleitet.“ Für ihn muss deshalb der Schwerpunkt dauerhaft auf Prävention liegen. Prävention brauche frühzeitige Verankerung im Lebensalltag zukünftiger Pflegeempfangenden, und hier komme dem Konzept des pflegerischen Lotsen besondere Bedeutung zu. „Pflegefachpersonen können interdisziplinär vernetzen, koordinieren und diese Strukturen langfristig festigen – ein entscheidender Beitrag für ein zukunftsfähiges Versorgungssystem“, so Albrecht.
Für Barbara Steffens, Leiterin der Landesvertretung NRW der Techniker-Krankenkasse, ist das eigentliche Problem nicht neu. „Uns fehlen Ressourcen – zu wenig Personal, zu wenig Geld. Das bedeutet, wir müssen deutlich effizienter werden. Könnten wir uns etwas wünschen, würden wir das Gesundheitssystem komplett neu denken. Entscheidend ist aber vor allem der Übergang vom heutigen in ein zukünftiges System. Dazu gehört die zentrale Frage, wer künftig welche Rolle übernimmt. Auch in der Pflege müssen wir die vorhandenen Ressourcen anders und klüger nutzen. Der Blick in andere Länder zeigt, dass vieles möglich ist, wenn man sich traut, Aufgaben neu zu verteilen und mutiger zu organisieren.“
Für die Kliniken sei entscheidend, wer die Leistung für den Patienten bestmöglich anbieten könne. Und dies müsse auch immer wieder überprüft werden, so Dr. Peter-Johann May von der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW): „Wir stehen innovativen Versorgungskonzepten grundsätzlich offen gegenüber – vorausgesetzt, sie funktionieren in der Praxis und verbessern Abläufe sowie Versorgung tatsächlich. Mit dem neuen Gesetz ergeben sich zahlreiche Chancen. Trotzdem müssen wir sehr genau prüfen, wie es dann umgesetzt wird. Denn es braucht Konsequenz bei der Umsetzung. Im stationären Bereich sehen wir schon jetzt, dass Aufgaben anders verteilt werden können. Doch diese Strukturen sind bisher nicht gesetzlich abgesichert. Es wäre sinnvoll, das, was informell gut funktioniert, verbindlich zu machen – ohne das System unnötig zu verkomplizieren.“
Die neue Rolle aber auch das neue Selbstbewusstsein der Pflege zeigte sich in der Aussage von Leah Dörr, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW. „Ich bin kein Mini-Doc, ich bin eine Big Nurse“. An diesem neuen Rollenverständnis werden sich nicht nur Gesetzgebung, sondern auch der Alltag und die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Professionen messen lassen müssen.
Lina Gürtler aus dem Bundesvorstand des DBfK warf einen Blick auf die Versorgungsstrukturen und die Vernetzung. Einzelne Änderungen – etwa nur im SGB XI oder SGB V – reichten nicht aus. Vielmehr müssten mehrere Gesetzbücher nachjustiert werden, um echte Schnittstellen zu schaffen. „Entscheidend ist, dass wir die Menschen in ihren Lebensrealitäten abholen – und diese orientieren sich nun einmal nicht an Paragrafen einzelner Sozialgesetzbücher.“
Sie betonte zudem, dass dringend über die Finanzierung nachgedacht werden müsse. Es reiche nicht aus, weiterhin nur Einzelleistungen zu vergüten. „Wir müssen endlich den gesamten Pflegeprozess finanzieren – inklusive Beziehungsarbeit und Zeit für Abstimmungen an den Schnittstellen. Im Moment werden wir beispielsweise nicht dafür bezahlt, in der Apotheke Rezepte zu klären oder mit Ärztinnen und Ärzten darüber zu sprechen, warum eine Verordnung nicht ausgestellt werden kann. Hier braucht es dringend Reformen“, so Gürtler.
Der Deutsche Krankenhaustag ist eine wichtige berufsgruppenübergreifende Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Ausrichter ist die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK). Gesellschafter sind: die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG), der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD), der Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte e.V (VLK). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) in die Arbeit der GDK eingebunden.
www.deutscher-krankenhaustag.de
Quelle: PM DKG e.V., 19.11.2025
Einladung zum IWAK-Lunchtalk am 12.12.2025:
Arbeitsorganisation neu denken – Erkenntnisse aus dem Hessischen Pflegemonitor
Wie hat sich der Pflegearbeitsmarkt in Hessen zwischen 2022 und 2024 entwickelt? Welche neuen Strategien für einen effizienten Fachkräfteeinsatz sind denkbar? Wie muss dafür die Arbeitsorganisation angepasst werden?
Im IWAK-Lunchtalk am 12. Dezember 2025 von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr präsentiert Dr. Oliver Lauxen zunächst neue Ergebnisse aus dem Hessischen Pflegemonitor. Anschließend diskutiert er innovative Formen der Arbeitsorganisation mit Michael Betz (Seniorenzentrum Taunusstein) und Robert Jansen (Schon & Jansen, Ambulante Pflege & Tagespflege). Silvia Brandão (Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege) übernimmt den Abschluss des Lunchtalks.
Zur Einwahl folgen Sie bitte dem Link: https://uni-frankfurt.zoom-x.de/j/61812865711?pwd=OYTEPvJpbgbaXjKiQaTgE1HS4sVwGj.1, Meeting-ID: 618 1286 5711, Kenncode: 332546
Quelle: PM IWAK, 19.11.2025
Klares Plädoyer für eine Beibehaltung und Reform des Pflegebudgets
Die lange überfällige finanzielle Aufwertung der Pflegeberufe darf nicht zurückgeschraubt werden.
Berlin, 19.11.2025 – Das seit dem Jahr 2020 geltende Pflegebudget soll auch im neuen Krankenhausfinanzierungssystem erhalten bleiben und die vollständige Refinanzierung der Pflegepersonalkosten weiterhin sicherstellen – so die deutliche Forderung des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) anlässlich des Deutschen Krankenhaustags. Eine Rolle rückwärts führt in die alte Abwärtsspirale, mit einem neuerlichen Abbau von Pflegepersonal und einem beschleunigten Kollaps der pflegerischen Versorgung.
„Mit dem Wegfall des Selbstkostendeckungsprinzips und der Einführung der pauschalierten Vergütung in Form von DRGs wurden in den Jahren 2003 bis 2009 etwa 50.000 Pflegepersonalstellen abgebaut,“ gibt Vera Lux, die Präsidentin des DBfK, zu bedenken. „Um Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben, wurden Prozesse auf Kosten der Pflege optimiert. Pflegefachpersonen galten dabei als Kostenfaktor statt als Investition, obwohl sie die Grundvoraussetzung für eine sichere und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sind. Diese Fehleinschätzung war fatal und hat maßgeblich zum heutigen Pflegepersonalmangel und den belastenden Arbeitsbedingungen beigetragen. Durch die Einführung des Pflegebudgets werden die Istkosten nach Tarif für jede eingestellte Pflegefachperson auch tatsächlich bezahlt. Das war längst überfällig und ein echter Fortschritt, hinter den wir nicht zurückfallen dürfen.“
Die anstehende Krankenhausreform und ihre Finanzierung waren allgegenwärtiges Thema sowohl beim Deutschen Pflegetag vergangene Woche in Berlin als auch beim aktuell stattfindenden Deutschen Krankenhaustag in Düsseldorf. Der DBfK nutzte diese Foren, um seine Position deutlich zu machen. Dr. Sabine Berninger, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe Südost e. V. und Mitglied im Verwaltungsrat der Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag (GDK), bekräftigt: „Die in Teilen berechtigte Kritik am Pflegebudget – etwa im Hinblick auf die vermehrte Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen – darf nicht die grundsätzliche Sinnhaftigkeit dieses Instruments infrage stellen. Vielmehr braucht es gezielte Regelungen, um entstandene Fehlanreize und Fehlsteuerungen im Klinikmanagement zu korrigieren.“
Dass seit der Einführung des Budgets die Pflegepersonalausgaben gestiegen sind, ist laut DBfK weder Luxus noch Ausdruck von Ineffizienz oder Überfinanzierung, sondern das Ergebnis einer lange überfälligen bedarfsgerechten Finanzierung der Pflegeberufe und einem tatsächlichen Zuwachs an Pflegepersonal. Mehr und besser bezahltes Personal ist keine Belastung, sondern die Voraussetzung für eine stabile, sichere und qualitätsorientierte Gesundheitsversorgung.
„Für uns als DBfK liegt die Lösung ganz klar in der Beibehaltung des Pflegebudgets, verbunden mit strukturellen Reformen“, so Vera Lux. „Dazu braucht es eine verbindliche Personalbemessung durch die PPR 2.0 und ein an der jeweiligen Qualifikation ausgerichteter, bedarfsorientierter Personalmix. Der bedarfsgerechte Einsatz von Pflegefachpersonal ist wirtschaftlich geboten und unerlässlich für eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung.“
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Aktualisiertes BAGFW-Papier zu med. Reha und Vorsorge für pflegende Angehörige
Das aktualisierte Papier ist unter folgendem Link zu finden: https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/publikationen/detail/medizinische-rehabilitation-und-vorsorge-fuer-pflegende-angehoerige-gesundheit-und-teilhabe-sichern-pflegebeduerftige-menschen-gut-versorgen
Armut im Alter ist vielfältig – Intersektionale Perspektiven in der Seniorenarbeit
#KDAgegenArmut
Armut im Alter ist ein wachsendes gesellschaftliches Problem, das neben der ökonomischen Dimension auch tief in soziale Strukturen und individuelle Lebensqualität eingreift. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt die Armutsgefährdungsquote älterer Menschen ab 65 Jahren in Deutschland bei 19,6 Prozent (vgl. Statistisches Bundesamt 2025). Besonders betroffen sind Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte, Alleinlebende sowie Personen mit gebrochener Erwerbsbiografie.
Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/armut-im-alter-ist-vielfaeltig-intersektionale-perspektiven-in-der-seniorenarbeit/
Quelle: NL KDA, 18.11.2025
Pflegeinnovationen
Nicole Feldmann ist Pflegeinnovatorin 2025
Nicole Feldmann vom Klinikum Oldenburg wurde vom VPU zur Pflegeinnovatorin 2025 ausgezeichnet. Die Pflegewissenschaftlerin wurde für ihre Expertise in den Bereichen Delir und Wundversorgung in der Herzchirurgie geehrt. Lesen
Quelle. NL BibliomedPflege,18.11.2025
Rheinland-Pfalz: Ausbildungsbonus für Gesundheitsfachberufe soll kommen
Rheinland-Pfalz will mit einem neuen Ausbildungsbonus mehr Menschen für Gesundheitsfachberufe gewinnen. Private Schulen erhalten künftig 500 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsplatz, wie Arbeits- und Digitalisierungsministerin Dörte Schall (SPD) am Montag beim 10. Fachkräftegipfel in Mainz mitteilte. ►weiterlesen
Quelle: NL Altenpflege, 18.11.2025
BARMER-Verwaltungsrat
Aufwertung der Pflegeberufe dringend nötig
Berlin, 18. November 2025 – Der Verwaltungsrat der BARMER fordert angesichts der steigenden Zahl an Pflegebedürftigen in Deutschland eine Aufwertung der Pflegebranche. In den Jahren 2015 bis 2023 stieg die Zahl der zu Pflegenden von rund 3,0 auf 5,7 Millionen. Das entspricht einem Plus von 90 Prozent. „Die Bedeutung der Pflegeberufe wird weiter zunehmen. Um das politische Versprechen einer Versorgung unabhängig von Versichertenstatus, Einkommen und Wohnort neu mit Leben zu füllen, braucht es ein ‚Primärversorgungssystem‘, um die Patientenströme bedarfsgerecht zu steuern. Auch dafür ist die explizite Unterstützung der Pflege und deren Aufwertung als Heilberuf erforderlich“, betont Sylvi Krisch, Vorsitzende des BARMER-Verwaltungsrats. Damit könne insbesondere in strukturschwächeren Regionen eine flächendeckende und niedrigschwellige Versorgung beispielsweise chronisch Erkrankter sichergestellt werden. Dazu müsse aber die Entwicklung der Pflegeprofession von der Hilfskraft bis zur akademisierten Pflege im Blick behalten und wo nötig vorangetrieben werden. Zudem brauche es perspektivisch eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung, die die Profession Pflege mitdenke und einbinde.
Bund und Länder müssen Ausbildungskosten tragen
Um eine professionelle pflegerische Versorgung auch bei der weiter stark steigenden Zahl der Pflegebedürftigen sicherstellen zu können, werden aus Sicht des BARMER-Verwaltungsrats auch mehr Pflegefachassistenzkräfte benötigt. Mit Blick auf den für die Zukunft nötigen Personalmix sei es sinnvoll, dass der Gesetzgeber in den vergangenen fünf Jahren die gesamte pflegerische Kompetenz über die generalistische Pflegeausbildung, die Akademisierung in der Pflege bis zur aktuellen Reform der Pflegefachassistenzausbildung neu geordnet habe. „Bei der Ausbildung von Pflegefachkräften hat sich bereits vieles zum Positiven getan. Kritisch ist aber weiterhin die Ausgestaltung der Finanzierung. Sie wird zum Großteil durch die Gesetzliche Krankenversicherung, Soziale Pflegeversicherung und die Pflegebedürftigen selbst über Eigenanteile getragen. Die Kosten der Pflegeausbildung müssen vom Bund und den Ländern übernommen werden“, fordert BARMER-Verwaltungsratschefin Krisch.
Quelle: PM Barmer, 18.11.2025
Dokumentation: Hirschhausen und das große Vergessen
Im Oktober und November zeigte die ARD zwei Dokumentationsfolgen des Arztes und Wissenschaftsjournalisten Eckart von Hirschhausen. In der ersten Folge von „Hirschhausen und das große Vergessen“ waren unsere Beiratsmitglieder Jutta Streese und Georg Jungkamp-Streese zu sehen. Seit zwölf Jahren begleitet Jutta Streese ihren Mann Georg zu Hause, und beiden gelingt ein bemerkenswert gutes Leben mit Demenz. Beide Folgen der Dokumentation können weiterhin in der ARD-Mediathek abgerufen werden. Zur Dokumentiaton in der ARD
Quelle: NL Demenz Support Stuttgart, 18.11.2025
Zwischen Ohnmacht und Hoffnung
Gastbeitrag von Robert Marx
Ein Händedruck im Hospiz, Blicke, die mehr sagen als Worte – dieser Text zeigt, wie kleine Gesten und stille Präsenz in der Pflege Halt geben, Würde bewahren und Nähe schaffen. Eine Einladung, Kommunikation neu zu denken – über Worte hinaus, mitten im Leben und am Lebensende.
Quelle: NL Übergabe, 18.11.2025
Krankenhaustag
Warken: „Die Klinikreform darf kein Fehlstart werden“
BMG-Chefin Nina Warken verteidigte auf dem Krankenhaustag das KHAG. NRW-Gesundheitsminister Laumann ließ durchblicken, dass die Streichung der Meistbegünstigungsklausel wahrscheinlich Bestand haben wird. Lesen
Quelle: NL BibliomedManager, 17.11.2025
Wichtige Termine:
16. DGP-Hochschultag
28.11.2025, 10:30 bis 17:00 Uhr, Institut für Pflegewissenschaft und Interprofessionelles Lernen, Universität Greifswald
Hier gelangen Sie zum Call for Abstracts sowie zur Teilnehmendenanmeldung
Pflegetag Rheinland-Pfalz
04.12.2025 | Mainz, ZUM KONGRESS
8. NÜRNBERGER Wundkongress
04.–05. Dezember 2025, Meistersingerhalle Nürnberg
https://wund-kongress.de/programm-abstracts/wissenschaftliches-programm
Pro Care 10. – 11. Februar 2026 | Hannover
DAMIT PFLEGE ZUKUNFT HAT – Frisch – Dynamisch – Innovativ
Infos unter: https://www.pro-care-hannover.de/
3. Pflegeethik‐Kongress: Verantwortung – Haltung – Dialog
25.-‐ 27.02.2026, Göttingen
Gesundheitskongress des Westens
6. und 7. Mai 2026 in Köln, Kongressanmeldung für 2026
Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit (HSK)
23. bis 25. Juni 2026 im hub27 (Messe Berlin), Tickets zum Super-Frühbuchertarif
