STUDIE
Rassismus und Antisemitismus im Gesundheitswesen
Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) wird eine Studie zu Rassismus und Antisemitismus gegenüber Beschäftigten im Gesundheitswesen durchgeführt. Dabei wird auch das Thema Gewalt gegenüber Mitarbeiter*innen behandelt.
Die Studie möchte herausfinden, wie die aktuelle Situation mit Bezug auf diese Themen in Nordrhein-Westfalen ist und wie Organisationen Beschäftigte im Gesundheitswesen besser vor Gewalt und Diskriminierung schützen können. ZUR UMFRAGE
Quelle: NL Pflegekammer NRW, 24.03.2025
Übergabe – Pflegeupdate
PU93 – Koalitionsverhandlungen / Mehr Pflegeazubis / Fachweiterbildung Geriatrie und Gerontopsychiatrie
Und was es sonst so Neues gibt…
Sondervermögen ermöglicht Krankenhausinvestitionen
Der Bundesrat hat am Freitag dem Sondervermögen zugestimmt. Damit besteht die Chance, darüber auch gesundheitspolitische Reformen zu tragen. Die DKG schlägt unter anderem vor, den Transformationsfonds für die Krankenhausreform aus dem Sondervermögen statt aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten zu finanzieren. mehr dazu »
Quelle: DKG Update, 21.03.2025
1052. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2025
Grünes Licht aus dem Bundesrat für nächsten Schritt der Krankenhausreform
Der Bundesrat hat der Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich mit Maßgaben zugestimmt. Die Verordnung stellt den nächsten Schritt der Krankenhausreform dar. Über sie sollen Krankenhäuser bei Umstrukturierungen finanziell unterstützt werden.
Konkretisierung der Voraussetzungen
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das im November vergangenen Jahres den Bundesrat passierte, wurde ein sogenannter Transformationsfonds eingerichtet. Die darin enthaltenen Fördermittel belaufen sich über einen Zeitraum von zehn Jahren auf bis zu 50 Milliarden Euro und werden zur Hälfte von den Ländern, zur Hälfte aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgebracht. Die nun vom Bundesrat bestätigte Verordnung konkretisiert die Voraussetzungen für die Förderung der Umstrukturierung von Krankenhäusern und grenzt die förderfähigen Kosten ab.
Die Verordnung regelt zudem die Antragstellung und Auszahlung sowie den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel.
Bundesrat beschließt Maßgaben
Mit Maßgaben meist technischer Art hat der Bundesrat auf die finale inhaltliche Ausgestaltung der Verordnung Einfluss genommen. So sollen beispielsweise Nachhaltigkeitsaspekte bei der Förderung stärker berücksichtigt werden. Zudem sollen nicht verbrauchte Fördermittel nicht zurückgefordert werden, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Vorhabens erneut zur Verbesserung der Versorgung in das Krankenhaus investiert wurden.
Inkrafttreten
Nach der Zustimmung des Bundesrates tritt die Verordnung nun am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Ländern fordern Mitfinanzierung durch den Bund
In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder das zügige Inkrafttreten der Verordnung, um Umstrukturierungen durch Investitionen fördern zu können. Eine Finanzierung ohne Beteiligung des Bundes sei jedoch nicht sachgerecht – er müsse vielmehr den größten Anteil leisten. Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen.
Plenarsitzung des Bundesrates am 21.03.2025
Daten der PPR 2.0 nutzen!
DBfK zu den Forderungen der Pflegekammer NRW
Berlin, 21.03.2025 – Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat kürzlich in ihrer Pressemitteilung betont, dass die im Rahmen der PPR 2.0 erhobenen Daten konsequent genutzt werden müssen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) unterstützt diese Forderung. Die PPR 2.0 ist dem Verband zufolge das richtige Instrument, um den Personalbedarf im Krankenhaus bedarfsorientiert zu erfassen.
„Die umfangreichen Daten, die im Zuge der PPR 2.0 erhoben werden, bilden eine essenzielle Grundlage, um den tatsächlichen Personalbedarf im Krankenhaus zu erfassen, das Instrument weiterzuentwickeln und langfristig die Pflegequalität zu sichern“, so DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Wir fordern die Politik auf, unverzüglich die Rahmenbedingungen zu schaffen, um die vorhandenen Daten pflegewissenschaftlich auszuwerten. Konkret plädieren wir dafür, dass das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) – wohin die Daten der PPR 2.0 aus den Krankenhäusern gemeldet werden müssen – kurzfristig mit fundierter pflegewissenschaftlicher Expertise ausgestattet wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Daten systematisch und zielgerichtet zur Verbesserung der Personalausstattung und damit der bedarfsgerechten Versorgung der Patient:innen in der Pflege genutzt werden.“
Aufbau einer pflegewissenschaftlichen Institution
Mittelfristig fordert der DBfK den Aufbau einer eigenständigen pflegewissenschaftlichen Institution. Diese Institution sollte die Prozesse der Personalbemessung kontinuierlich begleiten und die Systematik weiterentwickeln, um den dynamischen Anforderungen im Pflegebereich gerecht zu werden.
„Darüber hinaus schlagen wir vor, die PPR 2.0-Daten zeitnah im Bundes-Klinik-Atlas zu veröffentlichen“, so Lux. „Der dort aktuell dargestellte Pflegepersonalquotient ist wenig aussagekräftig, da er keine fundierten Aussagen über eine bedarfsgerechte Personalausstattung zulässt. Dieser Ansatz wurde bereits mehrfach von uns kritisiert.“
Klare Position zur PPR 2.0
Der DBfK betont ausdrücklich: Die PPR 2.0 stellt ein zukunftsweisendes und bürokratiearmes Instrument dar. An diesem Konzept darf in der aktuellen Situation keinesfalls gerüttelt werden.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Mehr ausländische, weniger deutsche Pflegekräfte
Zur Abmilderung des Fachkräftemangels in der Pflegebranche wird die Rekrutierung internationaler Pflegekräfte immer wichtiger. Wie die Statista-Infografik mit Daten des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (PDF-Download) zeigt, ist die Beschäftigung ausländischer Beschäftigter in der Pflege in den letzten zehn Jahren stark angestiegen. Die Zahl der deutschen Beschäftigten ist hingegen seit 2022 rückläufig.
Mittlerweile kommt jede sechste Pflegekraft aus dem Ausland: Im Jahr 2023 betrug der Anteil der ausländischen Beschäftigten in den Pflegeberufen 16,2 Prozent (271.000). Nach den für Juni 2023 vorliegenden Daten lag die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Pflegeberufen bei knapp 1,67 Millionen. Mit Blick auf die Entwicklung der Beschäftigten in den Pflegeberufen von 2013 bis 2023 liegen die Zuwächse in der Altenpflege deutlich höher als in der Krankenpflege. Die Gesamtbeschäftigung über alle Berufe ist im Vergleichszeitraum um 17 Prozent gestiegen.
Deutschland braucht mehr Pflegekräfte: Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland belief sich Ende 2023 auf mehr rund 5,7 Millionen Menschen, von denen 800.000 vollstationär in Pflegeheimen versorgt wurde. Damit hat sich die Anzahl pflegebedürftiger Menschen in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen ist älter als 60 Jahre. Die Pflegequote steigt von knapp 19 Prozent in der Altersgruppe der über 75-Jährigen auf über 84 Prozent bei den über 90-Jährigen. Read more →
Quelle: Posted by Tanja Ehret, Redaktion CareTRIALOG on 21 March, 2025
Mehr Neuverträge in der Pflegeausbildung
Deutscher Pflegerat begrüßt die Entwicklung – Weg zu besseren Arbeitsbedingungen und Reformen nun konsequent fortsetzen
Berlin (20. März 2025, Nr. 14/2025) – Die aktuelle Statistik des Statistischen Bundesamtes zeigt einen positiven Trend: Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Pflege ist 2024 gegenüber dem Vorjahr um 9 % gestiegen. Insgesamt entschieden sich rund 59.500 Menschen für eine Ausbildung zur Pflegefachperson.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, bewertet diese Entwicklung als starkes Zeichen: „Trotz der bestehenden Probleme erkennen viele, insbesondere junge Menschen, den Wert dieses Berufs. Sie sehen die vielfältigen Karrierechancen, die verbesserte Bezahlung, die Arbeitsplatzsicherheit und die nachhaltige Bedeutung der Pflege als sinnstiftenden Beruf. Dass sich so viele für diesen Weg entscheiden, zeigt, dass die Pflege eine Zukunft hat. Das macht zuversichtlich.“
Gemeinsam müssen wir weiter daran arbeiten, die Bedingungen in der Pflege zu verbessern. „Den Koalitionsverhandlern muss klar sein, dass die Berufe in der Pflege eine große Chance für unsere Gesellschaft bieten. Die Pflegeprofession ist bereit, Verantwortung zu übernehmen. Sie braucht jedoch auch die strukturellen Rahmenbedingungen, um ihr Potenzial voll zu entfalten“, so Vogler.
Der Deutsche Pflegerat fordert daher eine rasche Umsetzung des Pflegekompetenzgesetzes und des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes – und das innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Bundesregierung. Es braucht verbesserte Arbeitsbedingungen, eine bundeseinheitliche Bildungsstruktur und die Anerkennung der Pflegeprofession als eigenständige Säule des Gesundheitswesens.
Die Pflegeprofession muss gleichberechtigt in die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens integriert werden. Sie muss mitdiskutieren, mitgestalten und mitentscheiden dürfen. Zudem muss die Digitalisierung konsequent, praxistauglich und erlebbar umgesetzt werden. Als übergeordnetes Ziel fordert der Deutsche Pflegerat die grundrechtliche Verankerung der Pflege.
Der Deutsche Pflegerat ruft die politischen Entscheidungsträger dazu auf, die Rahmenbedingungen in der Pflegeausbildung und -praxis weiter zu verbessern. Nur so lässt sich der positive Trend langfristig stabilisieren und die pflegerische Versorgung nachhaltig sichern.
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de , Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
DBfK startet wieder Umfrage „Pflege, wie geht es dir?“
Schwerpunktthema im Jahr 2025 ist „Miteinander arbeiten, voneinander lernen – internationale Pflegeteams im Fokus“
Berlin, 20.03.2025 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) will auch im Jahr 2025 wieder wissen, wie es den beruflich Pflegenden geht. Die Umfrage „Pflege, wie geht es dir?“ zeigt jährlich, wie sich die Stimmung bei den Pflegenden entwickelt. Die Veröffentlichung der Umfrageergebnisse ist zum Internationalen Tag der Pflegenden am 12. Mai geplant.
Die Online-Befragung richtet sich an alle beruflich Pflegenden und läuft vom 19. März bis zum 13. April 2025. Der DBfK fragt nach der Zufriedenheit mit den Rahmenbedingungen zur beruflichen Situation und der Stimmungslage in den Pflegeberufen. Im letzten Jahr wurde die Befragung erstmals durchgeführt und es hatten sich über 6.000 beruflich Pflegende beteiligt.
Als Schwerpunkt im Jahr 2025 hat der DBfK „Miteinander arbeiten, voneinander lernen – internationale Pflegeteams im Fokus“ gewählt. Die Umfrageergebnisse werden jeweils mit allgemeinen Daten zur Pflege ergänzt und in einen Kontext gesetzt. Die Ergebnisse will der DBfK zum Internationalen Tag der Pflegenden am 12. Mai veröffentlichen. Die Umfrage ist vom 19. März bis zum 13. April hier erreichbar: https://de.surveymonkey.com/r/Pflege-wie-geht-es-dir-2025
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de
Webseite: www.dbfk.de
Neues Informationsportal der BARMER
Besser orientiert im deutschen Gesundheitswesen
Berlin, 20. März 2025 – Mehr als 80.000 Arztpraxen, über 2.000 Krankenhäuser, rund 17.000 Apotheken machen den Blick auf die medizinischen Versorgungsangebote in Deutschland unübersichtlich. Eine neue Internetplattform der BARMER schafft hier Klarheit. Das Portal richtet sich vor allem an Wissenschaft, Politik und Verwaltung und alle, die Versorgungsstrukturen im Gesundheitssystem analysieren wollen. „Mangelnde Transparenz ist eines der großen Probleme des Gesundheitswesens. Das macht das Auffinden valider Informationen schwierig, vor allem über mehrere Versorgungsbereiche hinweg“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Die Plattform vereine dafür Daten zu den zentralen Versorgungsbereichen Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Apotheken. Die neue „Gesundheitslandschaft“ könne auch Patientinnen und Patienten helfen, nach medizinischen Versorgungsangeboten in der eigenen Region zu suchen.
Interaktive Karten ermöglichen Selektion
Die BARMER-Gesundheitslandschaft ist als interaktive Karte aufgebaut. 15 Zoomstufen ermöglichen detaillierte Darstellungen, vom Bundesland bis zur Straße in der Nachbarschaft. Dabei können Gesundheitsversorger einzeln dargestellt oder zusammengefasst werden. Zusätzliche Filteroptionen erleichtern den Überblick über Facharztrichtungen, die Bettenklasse und Fachbereiche eines Krankenhauses oder zahnmedizinische Fachrichtungen. Neben den Standort-bezogenen Daten zeigt die Karte die Versorgungsdichte in einer Region, also wie viele medizinische Dienstleister zum Beispiel in einem Bundesland oder Landkreis im Verhältnis zur Einwohnerzahl zu finden sind. „Die BARMER-Gesundheitslandschaft bietet nicht nur praktische Hilfe. Sie ist zugleich ein nützliches Instrument für versorgungspolitische Überlegungen“, so BARMER-Chef Straub. Datengrundlage des Portals sind Abrechnungsdaten der BARMER und Daten zu Krankenhäusern des Dienstleisters trinovis. Mehr Informationen unter: Gesundheitslandschaft – bifg.
Quelle: PM Barmer, 20.03.2025
DMP – G-BA legt erste Grundlagen für digitalisierte Versorgungsprozesse
Berlin, 20. März 2025 – Medizinische Versorgungsprozesse können mit Hilfe digitaler Lösungen – zu denen beispielsweise die elektronische Patientenakte, Medikationspläne und Messenger-Dienste gehören – optimiert und beschleunigt werden. Dieses Potenzial soll in strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Erkrankte, den DMP, besser genutzt werden. Die Grundlagen dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun gelegt. Er beschreibt im Auftrag des Gesetzgebers die Anforderungen, die generell für ein digitales DMP (dDMP) gelten sollen. Darauf aufbauend beschloss das Gremium zudem die erkrankungsspezifischen dDMP bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2: Sie sind als ergänzende freiwillige Module zu den klassischen DMP angelegt. Bevor diese neuen dDMP in die Versorgung kommen, muss das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jedoch noch das Nähere zu den technischen Anforderungen per Rechtsverordnung regeln. Mit einer Einführung von dDMP ist deshalb frühestens ab 2026 zu rechnen. Zum vollständigen Text der Pressemitteilung
Quelle: Pressemitteilung: DMP – G-BA legt erste Grundlagen für digitalisierte Versorgungsprozesse, 20.03.2025
GAP-Projekt für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege geht erfolgreich in die nächste Runde
Das Projekt der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Claudia Moll, „GAP – Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege“ geht mit neuer Energie in die nächste Runde! Über 50 Einrichtungen haben sich allein in diesem Jahr bereits angemeldet.
Moll: „Mehr als 600 Einrichtungen nutzen das Projekt, um mit unseren GAP-Coaches ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Das ist ein toller Erfolg!“
Teilnehmer berichten: „Die Mitarbeitenden haben begonnen, das Miteinander neu zu denken. Die Motivation wächst, die Einstellung ist positiv und es kann damit besser mit Stresssituationen umgegangen werden.“ – AWO Sozialstation Neckar-Odenwald, Baden-Württemberg
„Ich kann im Nachgang sagen, dass dieses Projekt die Motivation und Stimmung der Pflegekräfte sehr unterstützt – ja fast beflügelt hat! Die gemeinsame Projektarbeit förderte bei den Mitarbeitern die Identifizierung mit unserem Haus und den bereichs-übergreifenden Zusammenhalt in der gesamten
Mitarbeiterschaft.“ – Caritas Stadtteilzentrum St. Michael
Übrigens ist der Erfolg von GAP auch messbar. Die Mitarbeiterbefragungen zu Beginn und am Ende des Projektes bestätigen immer wieder, dass die Zufriedenheit aller Pflegekräfte deutlich gestiegen ist.
„Gute Arbeitsbedingungen, also zufriedene Pflegekräfte, sind das A und O bei der Personalbindung und -gewinnung. Ich kann daher jeder Pflegeeinrichtung nur empfehlen, bei GAP mitzumachen“, so das Fazit der Pflegebevollmächtigten.
Das bundesweite GAP-Projekt läuft noch bis mindestens Mitte 2026. Weitere Informationen dazu finden Sie unter gap-pflege.de und zur Arbeit der Pflegebevollmächtigten unter pflegebevollmaechtigte.de.
Quelle: PM Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, 20.03.2025
9 % mehr neue Auszubildende zur Pflegefachperson im Jahr 2024
Rund 5 100 mehr Neuverträge in der Pflegeausbildung als im Vorjahr
Drei Viertel der insgesamt 147 100 Auszubildenden in der Pflege sind Frauen
Etwa 1 200 Studierende im Pflegestudium an Hochschulen
WIESBADEN – Zum Jahresende 2024 befanden sich nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) insgesamt 147 100 Personen in einer Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann. Damit hat sich die Zahl der Auszubildenden in der Pflege gegenüber dem Jahresende 2023 (146 900 Pflegeauszubildende) kaum verändert. Allerdings stieg die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge 2024 gegenüber dem Vorjahr um 9 % oder 5 100 auf rund 59 500 Neuverträge.
Weiterhin vor allem Frauen in einer Pflegeausbildung
Während die Zahl der weiblichen Auszubildenden im Jahr 2024 leicht um 1 % oder 1 200 auf 108 700 abnahm (2023: 109 900), stieg die Zahl der männlichen Auszubildenden gegenüber dem Vorjahr um 4 % oder 1 400 auf 38 400. Somit waren immer noch 74 % der Pflegeauszubildenden Frauen. Im Jahr 2020, dem Einführungsjahr der generalistischen Pflegeausbildung, hatte der Frauenanteil bei 76 % gelegen. Damit blieb die Geschlechterverteilung seit der Einführung der neuen Pflegeausbildung weitestgehend konstant.
Erstmals vorläufige Ergebnisse zu Pflegestudierenden
Für das Jahr 2024 liegen erstmals vorläufige Ergebnisse zu Pflegestudierenden im Bachelorstudiengang an Hochschulen vor. Demnach befanden sich zum Jahresende 2024 rund 1 200 Studierende in einem Pflegestudium, davon waren etwa 700 Studienanfängerinnen und -anfänger.
Hintergrundinformationen zur Pflegeausbildung und zum Pflegestudium:
In der Ausbildung zur Pflegefachperson, die mit dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) von 2017 begründet wurde, wurden die bis dahin getrennten Ausbildungen in den Berufen Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in sowie Altenpfleger/-in zum Berufsbild Pflegefachfrau/-mann zusammengeführt. Die Ausbildung wird seit 2020 angeboten und dauert in Vollzeit drei Jahre. Die Ausbildung findet an Pflegeschulen und in Krankenhäusern, stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen statt. Wie bei den meisten Gesundheits- und Pflegeberufen handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung innerhalb des dualen Ausbildungssystems.
Neben der beruflichen Pflegeausbildung gibt es die Möglichkeit eines Pflegestudiums an Hochschulen, welches mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz seit 2024 vergütet und finanziert wird. An einigen Hochschulen konnte das Pflegestudium bereits vor dem Jahr 2024 begonnen werden, ab 2024 setzte die Finanzierung ein. Das duale Studium verbindet praktische und theoretische Inhalte und schließt mit dem akademischen Grad eines Bachelors ab. Die staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung ist Bestandteil der hochschulischen Prüfung. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“ kann mit dem akademischen Grad geführt werden.
Weitere Informationen:
Die vorliegenden Ergebnisse entstammen der amtlichen Datenerhebung auf Grundlage der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV). Endgültige Ergebnisse zu den Auszubildenden in der Pflege zum Stichtag 31. Dezember 2024 und zu weiteren Merkmalen sind voraussichtlich im Juli 2025 verfügbar. Erstmals werden dann auch Ergebnisse zu Pflegestudierenden veröffentlicht.
Weitere Ergebnisse zur Pflegeausbildungsstatistik bietet die Themenseite „Berufliche Bildung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite „Bildungsindikatoren„.
Informationen zum Beruf „Pflegefachmann/-frau“ sind im Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit verfügbar. Weiterführende Informationen stellt das Bundesinstitut für Berufsbildung zur Verfügung, das die Einführung der Pflegeberufe nach dem Pflegeberufegesetz begleitet.
Quelle: DESTATIS Pressemitteilung Nr. 099 vom 18. März 2025/ https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/03/PD25_099_212.html
KDA: Gütegemeinschaft GAPA legt Positionspapier zur fairen, effektiven und nachhaltigen Anwerbung vor
Deutschland steht vor großen Herausforderungen bei der Sicherung qualifizierter Pflegefachkräfte. Die Anwerbung und Integration internationaler Fachkräfte ist dabei ein Teil der Lösung. Die Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V. (GAPA) setzt sich für transparente, qualitätsgesicherte und nachhaltige Prozesse bei der internationalen Fachkräftegewinnung ein.
Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/guetegemeinschaft-gapa-legt-positionspapier-zur-fairen-effektiven-und-nachhaltigen-anwerbung-vor/
Quelle: PM KDA, 19.03.2025
Fast alle Fristen verschoben – Die Digitalisierung der Pflege braucht mehr Verlässlichkeit
Verbändebündnis fordert von der neuen Regierung mehr Verantwortung für die Digitalisierung in der Pflege
Berlin, 19. März 2025 | Das Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege“ fordert von einer neuen Bundesregierung, dass die Pflegebranche innerhalb der Gesundheitswirtschaft einen höheren Stellenwert einnimmt. In der neuen Legislaturperiode muss dafür gesorgt werden, dass mehr Verlässlichkeit bei den Rahmenbedingungen, der Finanzierung und bei der Fristsetzung und Realisation von Gesetzen zur Digitalisierung in der Pflege geschaffen wird.
Hintergrund der Forderungen ist ein vom Bündnis durchgeführter stichprobenartiger Faktencheck, zu Gesetzen und Maßnahmen der Pflege-Digitalisierung mit Blick auf angekündigte Starttermine, zeitlichen Verschiebungen und Umsetzungen. Bei den untersuchten neun Beispielen wird deutlich: keine gesetzte Frist wurde bislang eingehalten – weder bei der Einführung des E-Rezepts, der ePA für Alle, der vollelektronischen Abrechnung nach SGB V oder der Einführung der Telematikinfrastruktur. Beispielhaft negativ ist beim Faktencheck die Einführung des E-Rezeptes aufgefallen: Zwischen Ankündigung und gesetzlicher Umsetzung lagen zwei Jahre.
Die einzige Konstante ist die Unzuverlässigkeit.
Das Verbändebündnis sieht für die Pflege akuten Handlungsbedarf: Insbesondere gilt es finanzielle Rahmenbedingungen und unternehmerische, wirtschaftliche Freiheit für ambulante und stationäre Einrichtungen und Organisationen wieder herzustellen und darauf aufbauend, die Pflege in Deutschland zu stärken. Ziel muss es sein, die Pflege in der Mitte und als tragende Säule der demokratischen Gesellschaft zu verankern. Nur verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen, Einrichtungen und Verbände sind ein Garant für zukunftsfähige Investitionen in ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, bei Herstellern und Dienstleistern. Zur Stärkung und Sicherung der Pflege in Deutschland fordert das Verbändebündnis:
Strategieplan für die Zukunft
Bis Ende 2025 sollen Standards und Leitfäden für die Digitalisierung entwickelt werden. Bis Anfang 2026 muss die Digitalisierung in der Pflege messbar verbessert werden, mit einem klaren nationalen Strategieplan.
Digitale Teilhabe fördern
Es sollen neue Berufsfelder an der Schnittstelle von Pflege und Technik geschaffen werden. Digitalkompetenzen müssen in der Aus- und Weiterbildung verbindlich verankert werden, um die Akzeptanz und das Verständnis für digitale Lösungen zu fördern.
Klarer Rechtsrahmen und sichere Finanzierung
Die Refinanzierung gesetzlicher Regelungen muss reformiert werden, um sowohl Investitionen als auch Betriebskosten und IT-Ressourcen abzudecken. Die gezielten Einsparungen durch Digitalisierung müssen den Pflegeeinrichtungen zugutekommen.
Investitionen in Infrastruktur und Innovation
Ein eigener Fonds für Digitalisierung und Innovation in der Pflege muss geschaffen werden, um moderne Infrastrukturen für die ambulante und stationäre Pflege zu ermöglichen. Das Verbändebündnis steht dem für die Fortsetzung der begonnenen Gespräche zur Digitalisierung der Pflege fortlaufend zur Verfügung.
Über das Verbändebündnis “Digitalisierung in der Pflege”
Um die Digitalisierung auch in der Pflege in Deutschland voranzubringen, haben sich neun Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen im Jahr 2020 zum Bündnis “Digitalisierung in der Pflege” zusammengeschlossen.
Quelle: PM Pressemitteilung vom Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege, 19.03.2025
Deutscher Pflegerat legt konkrete Impulse für die Koalitionsverhandlungen vor
Langzeitpflege gezielt stärken und jetzt nachhaltig sichern!
Berlin (18. März 2025, Nr. 13/2025) – Die Koalitionsverhandlungen bieten eine entscheidende Möglichkeit, die Langzeitpflege in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Der Deutsche Pflegerat (DPR) legt in seinem aktuellen Positionspapier konkrete Impulse vor, die zeitnah umgesetzt werden müssen und können. Grundlegende Reformschritte müssen dann folgen, um eine stabile und zukunftssichere pflegerische Versorgung auch in der Langzeitpflege zu gewährleisten. Jetzt gilt es, mit ersten Schritten die richtigen Weichen zu stellen. Das vollständige Positionspapier liegt dieser Pressemitteilung bei und steht zum Download hier bereit.
Ulrike Döring, Präsidiumsmitglied des Deutschen Pflegerats: „Die Koalitionsparteien haben jetzt die Chance, Pflege zukunftssicher aufzustellen. Mit unseren Impulsen zeigen wir klare Wege auf, um die pflegerische Versorgung nachhaltig zu stärken.“
Vier zentrale Impulse für die Koalitionsverhandlungen:
- Pflegefachpersonen stärken und Kompetenzen erweitern
 
Die Pflegeprofession muss mit klaren gesetzlichen Regelungen mehr Eigenverantwortung erhalten.
Pflegefachpersonen sollten selbstständig und eigenständig heilkundliche Tätigkeiten übernehmen können.
Attraktive, interdisziplinäre Arbeitsbedingungen und klare Karrierewege sind essenziell für die Zukunft der Pflege bei zugleich sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen.
- Personalbemessung verlässlich und einheitlich umsetzen
 
Das Personalbemessungsinstrument (PeBeM) muss bundesweit zügig und verbindlich eingeführt werden. Es muss sich ausschließlich am Bundesgesetz orientieren und darf nicht den Verhandlungspartnern in den Ländern oder der Arbeitsmarktlage überlassen werden.
Auch für die ambulante Pflege ist ein passendes Instrument zu entwickeln, welches sich danach ausrichtet, was den Pflegebedürftigen stationär im jeweiligen Pflegegrad zur Verfügung steht. Die sich daraus ergebenden Fachleistungsstunden sind zu finanzieren.
- Pflegefinanzierung fair und nachhaltig gestalten
 
Die pflegebedingten Eigenanteile für Pflegebedürftige müssen auf einen Festbetrag gedeckelt werden, um finanzielle Belastungen planbar zu machen.
Investitionskosten sind vollständig und rechtssicher durch die Länder zu tragen.
Die medizinische Behandlungspflege in stationären Einrichtungen sollte, wie zu Beginn der Pflegeversicherung vorgesehen, analog zur ambulanten Pflege von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Versicherungsfremde Leistungen, wie Ausbildungskosten oder Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollten nicht durch die Pflegeversicherung getragen werden.
- Digitalisierung gezielt vorantreiben
 
Pflegeexpert:innen müssen aktiv in die Entwicklung digitaler erlebbarer Anwendungen eingebunden werden.
Eine verlässliche Finanzierung digitaler Strukturen muss langfristig sichergestellt werden, auch um Innovationen zu fördern.
Der Deutsche Pflegerat steht als verlässlicher Partner bereit, um diese Maßnahmen mit der Politik in die Umsetzung zu bringen.
Jetzt handeln – Pflege braucht zukunftssichere Entscheidungen!
Ansprechpartner:in: Ulrike Döring, Präsidiumsmitglied des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
Übergabe:
Pflegekompetenzgesetz – Ein richtiger Schritt für die Zukunft der Pflege
Das Pflegekompetenzgesetz soll Pflegefachpersonen mehr Verantwortung und Kompetenzen geben. Doch es steckt noch in der politischen Debatte. Unser Video beleuchtet die alle wichtigen Aspekte rund um das Gesetz – ein Thema, das wir weiterverfolgen werden.
Der link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=6lVs4vk875k
Quelle: NL Übergabe, 18.03.2025
DKG zu den Azubi-Zahlen in Pflegeberufen
Mehr Einsteiger in die Pflege-Ausbildungen sind ein gutes Zeichen, lösen das Fachkräfteproblem aber nicht
18.03.2025 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht in den neuen Zahlen des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung in der Pflegeausbildung ein gutes Zeichen aber keinen Grund zur Entwarnung. 2024 haben mit 59.500 Auszubildenden neun Prozent mehr als noch 2023 eine Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau begonnen. Zudem stieg die Zahl der männlichen Auszubildenden um vier Prozent, während die der weiblichen um ein Prozent sank. Die Gesamtzahl der Auszubildenden blieb im Vergleich zum Vorjahr allerdings in etwa gleich, da 2024 die Auszubildenden des Jahres 2021 in den Beruf eingestiegen sind. In dem Corona-Jahr hatte die Zahl der neuen Ausbildungsverträge einen Rekord von mehr als 61.000 erreicht. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG Dr. Gerald Gaß:
„Dass weiterhin mehr Menschen eine Pflege-Ausbildung aufnehmen ist ein gutes Zeichen. Es zeigt, dass die verbesserten Rahmenbedingungen der vergangenen Jahre den Beruf attraktiver gemacht haben. Schon heute wird keine andere Berufsausbildung besser vergütet, und die Pflegegehälter sind deutlich stärker gestiegen als die in der restlichen Wirtschaft. Trotzdem werden die steigenden Zahlen bei den Ausbildungsverträgen unser Fachkräfteproblem in der Pflege nicht lösen. In den kommenden zehn Jahren werden rund 300.000 Krankenhaus-Beschäftigte altersbedingt ausscheiden. Diese Lücken können selbst deutlich steigende Ausbildungszahlen nicht schließen. Die Politik muss endlich dafür sorgen, dass Pflegekräfte ihre wertvolle Arbeitskraft wirklich für die Pflege einsetzen können. Mit drei Stunden täglicher Schreibarbeit für jede einzelne Pflegekraft hat die Bürokratiebelastung längst ein Maß erreicht, das wir uns angesichts des Fachkräftemangels nicht mehr leisten können. Nur eine Stunde weniger Bürokratie täglich würde die Arbeitszeit von 47.000 Pflegekräften freisetzen. Damit wäre der Fachkräftemangel in der Pflege mit einem Schlag gelöst, der Beruf hätte an Attraktivität gewonnen und der Druck auf die Beschäftigten wäre weitaus geringer. Und das ist letztlich das, was wir jungen Menschen anbieten müssen, wenn wir sie für den Pflegeberuf gewinnen wollen.“
Quelle: PM DKG, 18.03.205
Wichtige Termine:
DGP: Gremientag 2025 in Halle (Saale)
14.03.2025, 11:00 bis 16:00 Uhr, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Steintor-Campus Halle (Saale), Anmeldung per Mail an info@dg-pflegewissenschaft.de
ALTENPFLEGE Messe, 08. – 10. April 2025, Nürnberg
4th INTERNATIONAL CONFERENCE OF THE GERMAN SOCIETY OF NURSING SCIENCE
MAY 8 – 9, 2025, Berlin, Infos unter: https://conference.dg-pflegewissenschaft.de/general-informations/
CIG: ICH KÜMMERE MICH UM DICH – Heilen, trösten, begleiten in Gesundheitswesen und Gemeinde
9.- 11. Mai 2025, im Kloster Volkenroda, Anmeldung
Gesundheitskongress des Westens am 14. und 15. Mai 2025 in Köln
Anmeldung unter: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de/anmeldung/kongressanmeldung-2025
Pflegefortbildung des Westens 2025 „Demenz: Wenn Erinnerungen verblassen“
22. Mai 2025, Köln, Kongress-Website, Anmeldeflyer [PDF]
Hauptstadtkongress/Gesundheitsmanagementkongress
25. bis 27. Juni 2025 in Berlin; Tickets unter: https://www.hauptstadtkongress.de/tickets/
Deutscher Pflegetag 2025
05.-06.11.2025, hub 27, Berlin; Infos unter: https://www.deutscher-pflegetag.de/
