Personalaufstockungen des Gesetzentwurfs reichen nicht
Deutscher Pflegerat fordert schnellere Umsetzung der Personalbemessung in Pflegeheimen
Berlin (16. November 2020, Nr. 35/2020) – Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags zum Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur „Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG)“ betont Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Die Profession Pflege arbeitet seit langem am Limit. Die im Gesetzentwurf angestrebte Stellenaufstockung um 20.000 Vollzeitstellen für Pflegehilfskraftpersonal ist auch in einem ersten Schritt deutlich zu knapp bemessen. Benötigt werden laut dem von der Universität Bremen vorgelegten Personalbemessungsverfahren für die Langzeitpflege rund 120.000 Vollzeitstellen – überwiegend Pflegeassistenten/innen, aber auch Pflegefachpersonen.
Die im Gesetzentwurf genannten Personalmehrungen führen nach Berechnungen des Deutschen Pflegerats zu höchstens 4,2 min pro Tag (24 Std.) an zusätzlich zur Verfügung stehender Zeit bei zu versorgenden Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 und 9,5 min mit Pflegegrad 5. Dadurch werden Pflegefachpersonen nicht spürbar entlastet, zumal die neuen Pflegehilfskräfte zu Beginn auch eingearbeitet und begleitet werden müssen.
Der jetzt vorgesehene Stellenaufbau sieht nur zusätzliches Pflegeassistenzpersonal vor, das über eine mit dem Qualifikationsniveau 3 einer landesrechtlich geregelten Ausbildung zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege (QN 3) verfügt oder eine solche absolviert. Die Ausbildung zum QN 3 sollte allerdings nach drei Jahren erfolgreich absolviert sein und nicht erst binnen drei Jahren begonnen werden. Diese Anforderung sollte im Gesetz verbindlicher geregelt werden, um Schlupflöcher zu vermeiden, diese Anforderung nicht zu erfüllen. Anderenfalls wäre der Aufwand für die Pflegefachpersonen für die Anleitung und Beaufsichtigung größer als der potenzielle Nutzen.
Die Stellenaufstockung ist aus Sicht des Deutschen Pflegerats bereits in diesem ersten Schritt mindestens zu verdoppeln. Sichergestellt sein muss, dass es keine zu hohen bürokratischen Hürden seitens der zuständigen Kostenträger gibt, wie beim Stellenförderprogramm für Pflegefachpersonen.
Was im Gesetzentwurf fehlt, ist eine Aussage zur weiteren Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege, dem Gesamtaufbau der demnach fehlenden Stellen sowie deren Finanzierung. Der Aufbau der benötigten Stellen muss umgehend erfolgen. Nur mit einer verbindlichen Zusage bezüglich Umfang und Zeitplan kann das Vertrauen der Profession Pflege in eine spürbare Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen erreicht werden.
Zu begrüßen ist, dass die Stellenmehrung nicht zu zusätzlichen finanziellen Belastungen der Bewohnerinnen und Bewohner in der stationären Langzeitpflege führt.“
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
DEVAP kritisiert zu den Corona Schnelltests:
Die Pflege muss um jeden Cent kämpfen
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich erneut zu der „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)“ und der Erhöhung der Pauschale auf 9 € pro Testung:
„Wir bleiben dabei, dass wir die Möglichkeit für Einrichtungen und Dienste, Corona-Schnelltests durchzuführen, grundsätzlich begrüßen“, so Wilfried Wesemann, neuer Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Sach- und indikationsgerecht angewendet, dass die zeitliche Mehrbelastung in den Einrichtungen überschaubar und der Regelbetrieb gewährleistet bleibt, sind sie ein gutes Mittel, um den Einrichtungen mehr Sicherheit zu bieten.“
„Ausdrücklich und scharf kritisieren wir jedoch das zähe Ringen um eine auskömmliche Pauschale pro Testung“, so Wesemann weiter. „Für die Erhöhung von 6 € auf 9 € (Brutto-)Pauschale musste die Pflegebranche lange kämpfen; trotz der aktuellen schwierigen Situation durch die massiv steigenden Infektionszahlen. Ein Test dauert etwa 20 Minuten, also können bei sachgerechter Durchführung in einer Stunde im stationären Bereich drei Tests durchgeführt werden. Im ambulanten Bereich sind aufgrund der Wege zwischen den Einsatzorten sogar nur maximal zwei Tests in der Stunde durchführbar. Das bedeutet eine Stundenpauschale in Höhe von 18 €; damit kann keine Fachkraft bezahlt werden.“
Diese Pauschale widerspricht leider den ausdrücklich zu begrüßenden Bestrebungen im Eckpunktepapier zur Pflegereform 2021, die beruflich Pflegenden zu stärken, indem nur ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die nach Tarif entlohnen. „Wir stellen uns der Verantwortung, den Schutz unserer Bewohner und Mitarbeitenden zu gewährleisten“, so Wilfried Wesemann. „Wir erwarten jedoch, dass dies nicht zur finanziellen Last für unsere Einrichtungen und Dienste wird.“
Deutscher Evangelischer Verband, für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Invalidenstraße 29, 10115 Berlin, Tel.: 030 83001-265, Fax: 030 83001-25277, www.devap.de
Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 18.11.2020
Generalistische Ausbildung:
Alles anders – alles besser?
18.11.2020 – Am 1. Januar 2020 ging die generalistische Pflegeausbildung an den Start. Seitdem sammeln die Pflegeschulen erste Erfahrungen. Wird nun alles besser? Die beiden Pflegepädagoginnen Christine Vogler und Anke Jakobs ziehen Bilanz.
Am 1. Januar 2020 trat des Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft. Parallel zur ersten Corona-Welle begannen im März die ersten Ausbildungskurse. Kein leichter Start für die neue Pflegeausbildung, die als Hoffnungsträgerin eines ganzen Berufsstandes fungiert. Christine Vogler und Anke Jakobs sind beide langjährige Umsetzerinnen der Pflegeausbildung. In der aktuellen Ausgabe der PflegeZeitschrift blicken die beiden Pflegepädagoginnen zurück auf die vergangenen Monate und skizzieren die Herausforderungen für das kommende Jahr.
Lehrermangel gefährdet Ausbildungsplätze
Nach jahrelangem Ringen über die Gestalt einer neuen Pflegeausbildung, versuchen nun zahlreiche Experten auf bundes- und kommunalpolitischer Ebene die Strukturen für die Umsetzung der neuen Ausbildung zu schaffen. Die Aufgaben sind komplex. Vieles ist dank des Einsatzes Vieler sehr gut gestartet, konnten Jakobs und Vogler feststellen. Doch am Ende liege das Gelingen daran, dass die Lehrenden und Praxisanleitenden jede Unterstützung bekommen, die notwendig ist. Die beiden Autorinnen sehen auch weiter viele Herausforderungen: Es fehlen Lehrende. Und zwar nicht nur ein paar, sondern viele. Schon jetzt. Und in den kommenden Jahren werden auch noch die Babyboomer in Rente gehen. In der Zukunft könnte das bedeuten, dass Schulen ihre Ausbildungskapazitäten nicht bereitstellen können, weil Lehrende fehlen. Das führt zu solchen Merkwürdigkeiten, dass Bundesländer mal eben per Landesgesetz den im PflBG vorgeschrieben Lehrenden-Lernenden-Schlüssel erhöhen und gleichzeitig die geforderten Qualifikationen der Lehrenden mit zehnjährigen Übergangsfristen absenken (DVO-PflBG NRW). Aber ist das die Lösung? Sollten nicht vielmehr berufsbegleitende staatliche Studienplätze in Pädagogik und Gesundheitswissenschaften ausgebaut werden? Denn eine dauerhafte Absenkung von Lehrerqualifikationen bildet nicht die Wertigkeit dieses Berufs ab.
Eine weitere Bedrohung der Ausbildungsplätze liegt in den gesteigerten Mieten für Schulen, die perspektivisch in Schulschließungen münden. Hier müssen dringend bundesweite Lösungen entwickelt werden. (jb)
Die Erfahrungen aus Sicht der praktischen Ausbildung sowie den vollständigen Beitrag können Sie in der Dezember-Ausgabe der PflegeZeitschrift nachlesen.
DVPMG
Digitalisierungsgesetz: Spahn will Ärzte entlasten
News des Tages / 17.11.2020 – Der Referentenentwurf für Jens Spahns drittes Digitalisierungsgesetz liegt inzwischen vor. Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) soll unter anderem die Datenschutz-Folgenabschätzung für die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels der Telematikinfrastruktur (TI) bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens durchgeführt werden, zitiert das Ärzteblatt aus dem nun vorliegenden Referentenentwurf. Das soll die Leistungserbringer um 815 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Unter anderem sollen zudem Heil- und Hilfsmittelerbringer, Erbringer von Soziotherapie und von Leistungen in zahnmedizinischen Laboren an die Telematikinfrastruktur angebunden werden. Die TI soll um Videokommunikationsdienste und einen Messagingdienst erweitert werden. Wie bereits vor einigen Wochen bekannt geworden ist, sollen auch digitale Pflegeanwendungen verschreibungsfähig werden.
Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/digitalisierungsgesetz-spahn-will-aerzte-entlasten
Leitmesse ALTENPFLEGE 2021 im Juli
18.11.2020 – Die Messe ALTENPFLEGE findet im nächsten Jahr im Juli statt.
Neuer Termin für die ALTENPFLEGE: Die Leitmesse der Pflegewirtschaft findet aufgrund der Corona-Pandemie vom 6. bis 8. Juli 2021 im Messezentrum Nürnberg statt. Ursprünglich war die Messe im April geplant.
Veranstalter Vincentz Network und die zur Deutschen Messe gehörende Fachausstellungen Heckmann GmbH als durchführende Messegesellschaft rechnen mit einer Besserung der Situation bis zum Sommer: „Wir tragen eine besondere Verantwortung für unsere Fachbesucher, die beinahe ausnahmslos aus der stationären und ambulanten Altenpflege kommen“, erläutert Carolin Pauly, Messeleiterin bei Vincentz Network, dem führenden deutschen Fachmedienhaus für die professionelle Altenhilfe. „Dieser Verantwortung können wir im Sommer wesentlich besser nachkommen.“ Darüber hinaus haben sowohl Veranstalter als auch Aussteller durch die Verlegung vom April in den Juli deutlich mehr Zeit, um sich auf die dann geltenden Sicherheits- und Hygienekonzepte einzustellen.
Die ALTENPFLEGE ist die Leitmesse der Pflegewirtschaft in Europa mit durchschnittlich rund 600 Ausstellern und knapp 30.000 Fachbesuchern. Begleitet wird die Messe von einem dreitägigen, hochkarätigen Fachkongress und einem umfangreichen Rahmenprogramm.
Weitere Informationen zur ALTENPFLEGE 2021 finden Sie hier.
Quelle: http://www.altenpflege-online.net/Infopool/Nachrichten/Leitmesse-ALTENPFLEGE-2021-im-Juli/(cpg)/
Der Hauptstadtkongress 2021 findet vom 15. bis 17. Juni statt!
Der Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit im CityCube Berlin legt sich fest: Die Leitveranstaltung des deutschen Gesundheitswesens wird im kommenden Jahr vom 15. bis 17. Juni stattfinden!
Der Hauptstadtkongress 2021 beabsichtigt, wieder eine Vielfalt von Präsenzveranstaltungen anzubieten. Hinzu kommt ein deutlich sichtbarer, neuer Anteil an digitalen bzw. hybriden Sessions. Die Gewichtung entscheidet sich in Abhängigkeit vom aktuellen Stand der Corona-Pandemie. Der nächste Hauptstadtkongress wird damit kreativer, spontaner, dynamischer und vielfältiger sein.
Das Jahr 2021 ist von besonderer Bedeutung für die Gesundheitspolitik. Zum einen wird es das Jahr sein, in dem die schwerwiegenden Konsequenzen aus der Corona-Pandemie längerfristig sichtbar werden. Vor allem ist es auch das Jahr der Bundestagswahl. Gesundheitspolitik wird den öffentlichen Diskurs mehr bestimmen denn je. Dazu trägt besonders bei, dass die gesundheitspolitischen Reformen der zu Ende gehenden Legislaturperiode enorm kostenträchtig waren und zudem mit der schwierigen finanziellen Situation in der Krankenversicherung nach Corona kollidieren. Welche Veränderungen und Anpassungen verlangt ein Gesundheitssystem der Zukunft? Dies sind wichtige Fragen, denen der Hauptstadtkongress 2021 nachgeht.
Bitte notieren Sie sich jetzt schon den Termin: Der Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit 2021 findet vom 15. bis 17. Juni, an den Wochentagen von Dienstag bis Donnerstag, statt.
In Kürze können Sie sich wie gewohnt unter http://www.hauptstadtkongress.de/teilnahme anmelden.
Quelle: Infomeldung 23.11.2020
Deutsche Stiftung Patientenschutz
Patientenschützer rufen nach täglichen Corona-Schnelltests in der Pflege
17.11.2020 – Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die vom Bund zugesagten günstigen Schutzmasken für Corona-Risikogruppen im Winter begrüßt, fordert aber außerdem für die Pflege tägliche Antigen-Schnelltests von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften. Zu klären sei, wer dies bezahle und personell unterstütze.
Für mehr als 18 Millionen Menschen sei das Angebot hochwertiger FFP2-Masken hilfreich, sagte Stiftungs-Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Im Gegensatz zum Frühjahr bestehe in der Pflege aber kaum Mangel an Mund-Nasen-Schutz. „Was jedoch fehlt, sind Schnelltests“, so Brysch.
Ältere Menschen und chronisch Kranke mit erhöhtem Risiko für schwere Corona-Verläufe sollen für den Winter insgesamt 15 FFP2-Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung erhalten können. Die Kosten übernimmt der Bund, wie nach Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Bundesländer am 16. November mitgeteilt wurde. Eine bereits seit Mitte Oktober geltende Verordnung ermöglicht, dass neue Schnelltests in Kliniken und der Pflege auf breiter Front kommen. In Pflegeheimen sind bis zu 20 Tests im Monat pro Bewohner auf Kassenkosten möglich.
Brysch sagte, das Coronavirus müsse gestoppt werden, bevor die vier Millionen Menschen in der ambulanten und stationären Pflege infiziert würden. Die Krankheitsverläufe seien dort schwerer, die Sterberate sei hoch. Klassische PCR-Tests hätten aber Grenzen, und es dauere zu lange, bis Ergebnisse vorliegen. Quarantäneregelungen verschärften zudem die Personalsituation.
