Februar-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
- Editorial. Den Blick nun auf Umsetzung richten (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
- Im Fokus. Kompetenzvermutung verankern (von Jana Luntz, Vize-Präsidentin des DPR)
- Zukunftspakt Pflege: Analyse ohne Konsequenzen. DPR fordert Entscheidungen und klare Rolle der Pflege (DPR)
- Mindestbesetzung in der Pflege ist Patient*innensicherheit. Gesetzentwurf des KHAG (DPR)
- Positionspapier. Kompetenz stärkt Prävention (DPR)
- Referentenentwurf. Notfallreform ohne Pflege unvollständig (DPR)
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
WIdO-Analyse zum Pflegebudget greift zu kurz – Pflege braucht Bedarfserhebung statt Zahlenspiele
Deutscher Pflegerat warnt vor verkürzten und irreführenden Schlussfolgerungen
Berlin (23. Februar 2026, Nr. 09/2026) – Die aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zum Pflegebudget beschreibt steigende Kosten und Veränderungen beim Pflegepersonal. Der Deutscher Pflegerat (DPR) erkennt diese Befunde, widerspricht jedoch entschieden den daraus abgeleiteten Bewertungen. Die Analyse konzentriert sich zu stark auf Ausgaben und Mengen, verengt den Blick auf ökonomische Betrachtungen und ignoriert zentrale pflegefachliche, arbeitsmarktpolitische und versorgungsrelevante Zusammenhänge.
Das Pflegebudget wurde eingeführt, um Pflegepersonalkosten im Krankenhaus zweckgebunden und verlässlich außerhalb der DRG-Logik zu finanzieren. Nach Jahren massiver Unterfinanzierung und Stellenabbaus im Pflegedienst war dies eine notwendige Korrektur. Der seit 2020 sichtbare Kostenanstieg ist kein Beleg für Fehlsteuerung oder Ineffizienz, sondern Ausdruck eines überfälligen Nachholprozesses: Tarifsteigerungen, Inflation und der Versuch, chronische Unterbesetzung im Pflegedienst abzubauen, werden nun erstmals transparent abgebildet.
„Steigende Ausgaben allein sagen nichts über Fehlsteuerung aus“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Sie zeigen vor allem, wie groß der Rückstand der Besetzung von Stellen im Pflegedienst der Krankenhäuser über Jahre war.“
Fallzahlen sind kein Maßstab für Pflegebedarf
Problematisch ist die Verknüpfung sinkender Fallzahlen mit einer Infragestellung des Personalaufwuchses. Fallzahlen bilden Pflegebedarf nur unzureichend ab. Wenn leichtere Fälle ambulant behandelt werden, verbleiben im Krankenhaus Patient:innen mit höherem, komplexerem Pflegeaufwand. Mehr Pflegepersonal pro Fall ist dann kein Luxus, sondern eine Voraussetzung für Patient:innensicherheit und Versorgungsqualität.
Personalaufwuchs ohne Sollgröße ist fachlich nicht bewertbar
Die WIdO-Analyse beschreibt Personalzuwächse im Pflegedienst, definiert jedoch nicht, was eine bedarfsgerechte Personalausstattung überhaupt ist. Ohne eine pflegefachliche Sollgröße lässt sich weder von „zu viel“ noch von „ungesteuertem“ Personalaufbau sprechen. Bewertungen ohne Relevanz zum tatsächlichen Pflegebedarf der Patient:innen sind fachlich nicht belastbar.
Personalverschiebungen richtig einordnen
Die Analyse verweist zudem auf Verschiebungen von Pflegepersonal aus der Langzeitpflege in die Krankenhäuser. Diese Beobachtung wird jedoch verkürzt und ohne den entscheidenden zeitlichen Kontext dargestellt. Die maßgeblichen Abwanderungsbewegungen fanden vor allem vor 2022 statt – in einer Phase, in der die Langzeitpflege deutlich schlechter vergütet war als der Pflegedienst im Krankenhaus.
Mit Einführung der Tarif-Treue-Regelung in der Langzeitpflege im Jahr 2022 kam es dort zu spürbaren Lohnsteigerungen und faireren Wettbewerbsbedingungen. Personalverschiebungen waren damit nicht Folge des Pflegebudgets, sondern Ergebnis jahrelang ungleicher Arbeits- und Rahmenbedingungen. Wer diese Zäsur ausblendet, konstruiert falsche Schlüsse.
Mindestuntergrenzen sind keine Personalbemessung
Dass Pflegepersonaluntergrenzen weiterhin teils nicht eingehalten werden, ist kein Argument gegen das Pflegebudget. Mindestuntergrenzen sind eine Untergrenze zum Patient:innenschutz, kein Instrument bedarfsgerechter Pflegepersonalplanung. Ihre Nichteinhaltung verweist auf Arbeitsmarktengpässe und strukturelle Knappheit – nicht auf Überversorgung. Sie unterstreicht den dringend notwendigen Bedarf an wirksamen Personalbemessungsinstrumenten und einem klar geregelten Qualifikationsmix.
Wo Pflegepersonal nicht dort eingesetzt wird, wo es pflegefachlich notwendig ist, liegt das Problem nicht in der Anzahl der Pflegenden, sondern in Strukturen, Aufgabenverteilung und Organisation. Überlastung entsteht nicht durch „zu viel Pflege“, sondern durch den falschen Einsatz hochqualifizierter Fachpersonen für fachfremde Tätigkeiten.
Ein veränderter Qualifikationsmix ist kein Qualitätsverlust, sondern pflegefachlich erforderlich und sinnvoll, sofern Aufgaben, Verantwortung und Qualität klar geregelt sind – insbesondere angesichts älter werdenden und komplexer zu versorgenden Patient:innen.
Pflege darf nicht wieder zum Kostenfaktor werden
Der DPR unterstützt ausdrücklich, das Pflegebudget weiterzuentwickeln: Budgetverhandlungen müssen einfacher, digitaler und fristfester werden. Ambulantisierung braucht eine passende Finanzierungslogik. Eine Begrenzung oder Deckelung des Pflegebudgets sowie eine Rückkehr zur DRG-Finanzierung der Pflege wären ein erheblicher Rückschritt – fachlich, ökonomisch sowie für die Versorgungssicherheit und -qualität in den Kliniken.
„Professionelle Pflege ist kein Kostenproblem, sondern eine Voraussetzung funktionierender und auf Versorgungsqualität ausgerichtete Krankenhäuser“, so Vogler. „Wer das Pflegebudget infrage stellt oder deckeln will, riskiert neue Versorgungsdefizite.“
Der Deutsche Pflegerat fordert, das Pflegebudget zu sichern und konsequent am tatsächlichen Pflegebedarf auszurichten. Entscheidungen über die Pflege dürfen nicht allein ökonomisch getroffen werden. Die Profession Pflege muss dabei maßgeblich beteiligt werden.
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
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Parlamentarischer Staatssekretär a. D. Prof. Dr. Edgar Franke neuer Stiftungsratsvorsitzender des ZQP
23. Februar 2026 – Personelle Veränderungen im Stiftungsrat der Fachstiftung ZQP: Neuer Vorsitzender ist Prof. Dr. Edgar Franke. Den Posten der Stellvertreterin übernimmt Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey. Weiterlesen
Quelle: https://www.zqp.de/presse/
Sachliche Debatte zum Pflegebudget statt politischer Schnellschüsse
23. Februar 2026 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor einer weiteren Eskalation der Debatte um das Pflegebudget. Nach haltlosen und nicht belegten Betrugsvorwürfen seitens der Krankenkassen droht die Diskussion zunehmend von der Sachebene abzugleiten. Ein aktueller Änderungsantrag der Bundesregierung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz verschärft diese Entwicklung zusätzlich. Er würde zu fruchtlosen Abgrenzungsdebatten über die konkreten Tätigkeiten des Pflegepersonals und zu noch mehr Dokumentation, Kontrolle und Bürokratie führen.
Quelle/Weiterlesen unter: https://www.dkgev.de/dkg/presse/
Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungs-gesetz kompakt: Orientierung & Einordnung
Mit dem Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz (BEEP), das Anfang Januar in Kraft getreten ist, steht die Pflege vor einem grundlegenden Wandel. Pflegefachpersonen sollen künftig heilkundliche Leistungen eigenverantwortlich erbringen können – orientiert an ihren erworbenen Kompetenzen. Zugleich verfolgt das Gesetz das Ziel, Pflegefachpersonen und Einrichtungen spürbar von Bürokratie zu entlasten.
Was das genau bedeutet, und welche Fragen in der Praxis noch offen sind, hat Dr. Albert Kern, Referatsleiter Grundsatzfragen der Pflege und Pflegeversicherung im Bundesministerium für Gesundheit in einem ersten Online-Praxisdialog zu diesem Thema im Dezember erläutert. Der jetzt veröffentlichte Impulsvortrag bietet eine gute Orientierung für alle, die sich frühzeitig mit den Auswirkungen des Befugniserweite-rungs- und Entbürokratisierungsgesetz auf den Pflegealltag befassen möchten. MEHR ERFAHREN!
Quelle: NL BMG Pflege im Blick | Nr. 2: Aktuelles, 23.02.2026
Weiterer Schwerpunkt im Befugnis-erweiterungs- und Entbürokratisierungs-gesetz: Bürokratieabbau startet 2026
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist auch mit spürbaren Entlastungen für Pflegeeinrichtungen, Pflegefachpersonen und weitere Akteure verbunden. Ziel des Gesetzes ist es, vermeidbare Bürokratie abzubauen und Prozesse in der Pflege effizienter zu gestalten.
Durch vereinfachte oder wegfallende Informationspflichten sollen jährlich rund 58 Millionen Euro an Bürokratiekosten eingespart werden. So begrenzt das Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz den Umfang der Pflegedokumentation ausdrücklich auch für Qualitätsprüfungen gesetzlich auf das notwendige Maß, verbessert die Koordination von Qualitätsprüfungen und verlängert Prüfintervalle bei hoher Qualität auch für ambulante Dienste. Vereinfachte Antragsverfahren, schnellere Vergütungsregelungen und beschleunigte Entscheidungen bei eilbedürftigen Pflegeanträgen sollen zusätzlich dazu beitragen, mehr Zeit für das Wesentliche zu schaffen: gute Pflege. MEHR ERFAHREN!
Quelle: NL BMG Pflege im Blick | Nr. 2: Aktuelles, 23.02.2026
Vom Examen direkt auf Intensiv – Adrians Weg durchs 3+1 Projekt
17. Folge des Podcasts „PflegeKraft HD“
Direkt nach dem Examen auf die Intensivstation – wie fühlt sich dieser Schritt wirklich an? In dieser Folge von PflegeKraft HD spricht Jana Wagner mit Adrian Anklamm, Pflegefachmann auf einer chirurgischen Intensivstation am Universitätsklinikum Heidelberg.
Adrian berichtet offen von seinem Einstieg in die Intensivpflege über das Modellprojekt Weiterbildung Intensivpflege 3+1: Wie fühlt sich der Übergang von der Ausbildung in den Berufsalltag an? Was war herausfordernd, was hilfreich? Und wie viel Verantwortung trägt man wirklich als Berufsanfänger? Jetzt reinhören! (…)
Quelle: NL Universitätsklinikum Heidelberg, 23.01.2026
Pflegebudget zieht Altenpflegekräfte in Krankenhäuser
Seit der Einführung des Pflegebudgets im Jahr 2020 sind die Personalkosten in Krankenhäusern deutlich gestiegen, während die Patientenzahlen zurückgingen. Eine Analyse der AOK zeigt, dass Kliniken ihr Pflegepersonal durch viele Altenpflegekräfte stark ausgebaut haben, die in Pflegeheimen und ambulanten Diensten die Personalnot verschärfen. AOK-Chefin Carola Reimann (Foto) spricht von einer „desaströsen Bilanz“ des Pflegebudgets und warnt vor einer zunehmenden Schieflage zwischen den Sektoren. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 23.02.2026
Übergabe – Medien für die Pflege
PU113 – Maßgebliche Organisation der Pflegeberufe / Substitution ärztlicher Tätigkeiten an Pflege
Und was es sonst so Neues gibt…
BAPID III veröffentlicht
Klare Kompetenzprofile für die Pflege
Berlin (20. Februar 2026, Nr. 08/2026) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat mit BAPID III (Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland) neue Kompetenzprofile für die Pflegeberufe vorgestellt. Die Berufsbilder und Rollenprofile aus BAPID II wurden gezielt weiterentwickelt und in standardisierte Kompetenzprofile überführt. Diese zeigen präzise, wer in der Pflege welche Verantwortung trägt – und bieten Orientierung für Praxis, Bildung und Politik. Gleichzeitig dient BAPID III ausdrücklich als fachliche Diskussionsgrundlage, um pflegerischer Rollen in Deutschland weiterzuentwickeln.
„Pflege braucht klare Zuständigkeiten statt unklarer Begriffe“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „BAPID III verdeutlicht, welche Verantwortung Pflegefachpersonen auf verschiedenen Qualifikationsniveaus übernehmen – und was das für die Versorgung bedeutet.“
Warum BAPID III nötig ist
Bisher wurden pflegerische Rollen oft mit Begriffen wie „komplexe“ oder „hochkomplexe“ Pflegesituationen beschrieben. Diese Begriffe stiften jedoch mehr Verwirrung als Klarheit. Sie sagen wenig darüber aus, wer entscheidet, steuert oder Verantwortung trägt.
„Nicht die Pflegesituation unterscheidet die Rollen, sondern die professionelle Verantwortung“, erklärt Katharina Genz, Pflegewissenschaftlerin an der CAU Kiel und federführend für BAPID III verantwortlich. „Pflegesituationen können für verschiedene Qualifikationen gleich sein – entscheidend ist, wer welche fachliche Verantwortung übernimmt. BAPID III bietet hier eine klare Struktur an und ist eine fundierte Grundlage für die weitere Diskussion in Praxis, Wissenschaft und Politik.“
Was BAPID III leistet
BAPID III zieht eine klare Konsequenz: Professionelle Pflege wird nicht mehr nach der vermeintlichen Komplexität von Situationen geordnet, sondern nach Verantwortung, Entscheidungsbefugnissen und Zuständigkeiten.
Die neuen Kompetenzprofile:
- ordnen Pflegeberufe entlang der Qualifikationsstufen – von der Pflegefachassistenz bis zur Pflegeexpertin bzw. zum Pflegeexperten,
- gelten für alle Versorgungsbereiche – ambulante und stationäre Langzeitpflege sowie im Krankenhaus,
- beschreiben verständlich, wer Pflege plant, durchführt, entscheidet und weiterentwickelt.
Die Kompetenzprofile sind keine Stellenbeschreibungen, sondern ein Orientierungsrahmen, der zeigt, was Pflegefachpersonen verantworten können und sollen.
Was BAPID III der Pflege bringt
BAPID III schafft:
- klare Rollen und Zuständigkeiten im Team,
- bessere Einsatzplanung und einen passenderen Qualifikationsmix,
- gezielte Aus- und Weiterbildung,
- mehr Sichtbarkeit und Anerkennung professioneller Pflegekompetenz.
Pflegefachpersonen und akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen bleiben beide in der direkten Versorgung tätig. Der Unterschied liegt in der Verantwortung: Pflegefachpersonen steuern, evaluieren und setzen Pflege fachgerecht um, während akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen zusätzlich die wissenschaftlich-fachliche Begründung, Reflexion und Weiterentwicklung der Pflege übernehmen.
Der politische Auftrag
BAPID III bietet eine solide Grundlage für politische Entscheidungen. Die Kompetenzprofile zeigen, wie professionelle Pflege sinnvoll eingesetzt, weiterentwickelt und rechtlich abgesichert werden kann. Sie sind anschlussfähig für Bildung, Personalplanung und Gesetzgebung und liefern eine Basis für politische Maßnahmen wie Befugniserweiterung und Bürokratieabbau in der Pflege.
„Politik braucht verlässliche Modelle, um professionelle Pflege zukunftsfähig zu gestalten“, sagt Vogler. „BAPID III liefert genau das: ein klares, praxisnahes Referenzmodell.“
BAPID III schlägt eine Brücke zwischen Pflegepraxis, Bildung, Pflegewissenschaft und Politik. Es verteilt Verantwortung klar, nutzt Kompetenzen bedarfsgerecht und stärkt die Versorgung nachhaltig. Damit leistet das Projekt BAPID III einen wichtigen Beitrag für eine verständliche und zukunftsfähige Pflege in Deutschland.
Hintergrund:
Das Projekt BAPID III (Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland) wurde im Auftrag des Deutschen Pflegerats von der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel unter Leitung von Prof. Dr. Wolfgang von Gahlen-Hoops durchgeführt. Es basiert auf der Bildungsmatrix aus BAPID I sowie den Rollenprofilen und Berufsbildern aus BAPID II.
Das Projekt wurde ermöglicht durch die Förderung des Deutschen Pflegerats seitens des Bundesministeriums für Gesundheit, aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Download Publikation BAPID III – Kompetenzprofile
Weitere Informationen zum BAPID-Projekt des Deutschen Pflegerats
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
DNQP: 3. Aktualisierung des Expertenstandards „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“
Aufruf zur Bewerbung als Expertin oder Experte
Eine Pressemitteilung zum Bewerbungsaufruf zur Mitarbeit in der Expert*innenarbeitsgruppe “Dekubitusprophylaxe” finden Sie hier.
Jede siebte Kommune zu teuer für Pflegekräfte
Wohnungen sind in vielen Kommunen Europas so teuer, dass Pflegekräfte sie sich nicht leisten können. Das ist das Ergebnis einer Analyse von Correctiv. Auch in Deutschland verschärft das Problem in besonders teuren Städten den Pflegekräftemangel. Das Gehalt von Pflegekräften entspricht fast genau dem deutschen Mediangehalt – insofern betrifft das Problem rund die Hälfte der Bevölkerung. zur Analyse»
Quelle: 07/26 | DKG Update – Der Newsletter, 20.02.2026
Pflegeberufebeteiligungsverordnung in Kraft
Wichtiges Signal für gemeinsame Verantwortung
Berlin (19. Februar 2026, Nr. 07/2026) – Mit der Verkündung der Pflegeberufebeteiligungsverordnung im Bundesgesetzblatt am 13. Februar 2026 und ihrem Inkrafttreten am folgenden Tag wurde ein verbindlicher Rahmen für die Beteiligung der Pflegeberufe auf Bundesebene geschaffen. Die Verordnung regelt die Einbindung der Profession Pflege an den Aufgaben nach dem Fünften und Elften Buch Sozialgesetzbuch und stärkt die Rolle der Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene.
„Der 13. Februar markiert einen wichtigen Schritt für die Beteiligung der Pflegeprofession und ihre Professionalisierung auf Bundesebene. Jetzt kommt es darauf an, die Mitwirkungsrechte gemeinsam auszufüllen und weiter Verantwortung zu übernehmen – für eine starke Profession Pflege und eine verlässliche Versorgung“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.
Die Verordnung schafft Klarheit über Verfahren, Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte. Sie benennt den Deutschen Pflegerat als maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene und ordnet die Wahrnehmung dieser Rechte eindeutig zu. Damit setzt sie ein wichtiges Signal.
„Die Mitwirkung der Pflegeprofession sollte perspektivisch über das SGB V und SGB XI hinaus dort wirksam werden, wo Pflege thematisch und inhaltlich betroffen ist“, ergänzt Vogler. „Dazu gehört, Mitwirkungsrechte weiterzuentwickeln und über das Ehrenamt hinaus dauerhaft und strukturell abzusichern, damit pflegefachliche Expertise wirksam in Entscheidungsprozesse einfließen kann.“
Die vor uns liegenden Aufgaben in der Pflege sind groß. Ihre Bewältigung erfordert abgestimmtes Handeln, fachliche Bündelung und eine konstruktive Zusammenarbeit aller Verbände, Organisationen und Körperschaften, die die Belange von beruflich Pflegenden vertreten.
Der Deutsche Pflegerat versteht das Inkrafttreten der Verordnung als wichtigen Schritt für die weitere gemeinsame Zusammenarbeit. Die Stärkung der Pflegeberufe ist kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung dafür, die Qualität der Versorgung weiterzuentwickeln und Pflegewissen wirksam in politische und fachliche Entscheidungen einzubringen.
Der Deutsche Pflegerat dankt dem Bundesgesetzgeber sowie dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Erlass der Pflegeberufebeteiligungsverordnung. Ebenso gilt der Dank den Ländern, die der Verordnung zugestimmt und damit den Weg für eine verbindliche Beteiligung der Pflegeberufe auf Bundesebene freigemacht haben.
Download der Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene (Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV)
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Kölner Pflegetalk: Generationen-Übergang in der Pflege
Wenn Erfahrung auf neue Führung trifft
Ein familiengeführter ambulanter Pflegedienst steht vor einem tiefgreifenden Wandel: Die Gründerin übergibt Schritt für Schritt die Verantwortung an ihre Tochter – und ihr Zusammenspiel gelingt dem Duo hervorragend! Wie der Übergang zwischen Tradition und moderner Unternehmensführung gelingen kann, ist Thema in der neuen Folge des „Kölner Pflegetalk“.
Hierfür sprach der „Rechtsdepesche“-Herausgeber Prof. Dr. Volker Großkopf am Rande der Winterakademie 2026 auf Gran Canaria mit Sabine Gabler und ihrer Tochter Pauline Doll. Sabine Gabler betreibt seit Jahrzehnten einen breit aufgestellten und erfolgreichen Pflegedienst. Ihre Tochter, Pflegefachfrau und BWL-Studentin, ist schon mit Anfang 20 in den Betrieb eingestiegen und übernimmt mittlerweile die operative Leitung. Unser Video erreichen Sie HIER
Quelle: NL Rechtsdepesche, 19.02.2026
Harvard-Studie zum Demenzrisiko
Im Alltag hört man immer wieder, dass Kaffee „gut fürs Gehirn“ sei. Eine aktuelle, groß angelegte Studie, die kürzlich im Journal of the American Medical Association (JAMA) veröffentlicht wurde, schafft jetzt eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für diese Vermutung. WEITERLESEN…
Quelle: NL CareTRIALOG, 19.02.2026
Digitale Veranstaltungsreihe zum Berufsregister geht weiter
Das Berufsregister der VdPB ist unter bayerischen Pflegefachpersonen längst keine unbekannte Größe mehr. Es ist weitestgehend bekannt, dass alle in Bayern tätigen Pflegefachpersonen verpflichtet sind, sich im Berufsregister einzutragen. Gleichwohl gibt es rund um die Registrierung noch einige offene Fragen. Uns liegt viel daran, Sie umfassend über das Berufsregister zu informieren und auch davon zu überzeugen, dass die Profession Pflege davon auf ganzer Linie profitiert.
Daher laden wir Sie ganz herzlich ein, an einer unserer kostenfreien digitalen Informations-Veranstaltungen zum Berufsregister teilzunehmen – wir versprechen Ihnen:
60 Minuten für mehr Klarheit! (…) Weitere Infos unter: https://www.vdpb-berufsregister.de/
Quelle: VdBP: Sondernews – Informationsveranstaltungen zum Berufsregister für Pflegefachpersonen, 17.02.2026
Gesunde Arbeit, starke Bindung: Was Unternehmen attraktiv macht
Gesunde und sichere Arbeit zahlt sich aus: Der neue iga.Report 49 zeigt, wie Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz die Arbeitgeberattraktivität steigern – und worauf es bei der Umsetzung besonders ankommt. Zum Artikel
Quelle: DGUV Kompakt 1/2026, 17.02.2026
Kommentar
Pflege übernimmt längst „ärztliche Aufgaben“
Ein Kommentar von Sandra Mehmecke: Warum Pflegefachpersonen ärztlich gerahmte Tätigkeiten längst übernehmen und der aktuelle Cochrane‑Review zeigt, dass das deutsche System die pflegerische Realität noch immer ausbremst. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 17.02.2026
Warken plant Gesetz für Gesundheitswesen im Kriegsfall
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will das Gesundheitssystem auf den Verteidigungsfall einstellen und dafür im Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen. „Darauf sind wir bislang zu wenig vorbereitet“, sagte sie der „Welt am Sonntag“. Es gehe dann darum, neben der weiter laufenden Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auch Verletzte der Bundeswehr oder von Nato-Partnern zu versorgen. Dafür brauche man klare Zuständigkeiten, funktionierende Kommunikationswege, ausreichende Behandlungskapazitäten… ►weiterlesen
Quelle: NL Altenpflege, 17.02.2026
Aus dem Netzwerk CIRS-Berlin:
„Verwechslung der Medikamente über Perfusoren“
Die Vorbereitungstätigkeiten für eine Medikationsgabe sollten möglichst zu Ende geführt und erst anschließend an weitere Personen übergeben werden.
>> Fall des Monats Februar 2026 >> Archiv der Fälle
Quelle: Newsletter „CIRSmedical-Info“ Ausgabe Februar 2026, 17.02.2026
Krankenhaus
Pflegebudget: Analyse zeigt Fehlanreize und Zielkonflikte auf
Das im Jahr 2020 eingeführte Pflegebudget sollte den Aufbau von Pflegepersonal ermöglichen. Die aktuelle WIdO-Analyse zeigt jedoch, dass dieses Instrument zwar zu einem deutlichen Personalaufwuchs geführt hat, gleichzeitig aber auch erhebliche Fehlanreize und Zielkonflikte erzeugt hat.
Seit Einführung des Pflegebudgets ist dessen finanzielles Volumen stark gestiegen – von rund 19 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf über 26 Milliarden Euro im Jahr 2024. Die Dynamik des Kostenwachstums hat sich in den Jahren 2023 und 2024 im Vergleich zu den Vorjahren noch verstärkt. Während die Zuwächse in den Jahren 2021 und 2022 bei rund 6 Prozent lagen, betrugen sie in den Jahren 2023 und 2024 8,4 Prozent beziehungsweise 10,5 Prozent.
Der Kostenanstieg ging mit einem deutlichen Personalaufbau einher, obwohl die Zahl der stationär behandelten Patientinnen und Patienten seit 2020 zurückgegangen ist. Gleichzeitig ist die Zahl der Vollkräfte in den Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten seit der Einführung des Pflegebudgets deutlich langsamer gewachsen als in den Jahren davor, obwohl die Nachfrage steigt bzw. stabil bleibt. Dies deutet auf eine zunehmend ungleiche Verteilung des Pflegepersonals zwischen den Sektoren hin.
Auffällig ist zudem, dass der Personalaufwuchs nicht zu einer besseren Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen geführt hat. Auch die Komplexität des Finanzierungssystems ist gestiegen. Budgetverhandlungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern verzögern sich, und umfangreiche Korrekturen sind notwendig, um Doppelfinanzierungen zu vermeiden. Darüber hinaus bremst die Logik der Selbstkostendeckung notwendige Strukturveränderungen, beispielsweise im Zuge der Ambulantisierung oder Leistungszentralisierung.
Insgesamt deuten die Befunde darauf hin, dass die Selbstkostendeckung im Pflegebudget zwar kurzfristig den politisch intendierten Personalaufbau befördert, langfristig jedoch Zielkonflikte verschärft. Eine Weiterentwicklung der Pflegefinanzierung und eine Ablösung der reinen Selbstkostendeckung sind daher notwendig.
Die Analyse des WIdO steht Ihnen als frei verfügbares e-Paper auf der Website des WIdO zum Download bereit.
Quelle: WIdO – Newsletter Pflegebudget, 18.02.2026
„Zeitbombe Pflege“
Gesundheitsökonom Heinz Rothgang im MDR-Interview zur Lage der Pflegesysteme
Weiterlesen unter: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/pflege-system-kollaps-geld-umverteilung-interview-rothgang-100.html, 17.02.2026
Wichtige Termine:
3. Pflegeethik‐Kongress: Verantwortung – Haltung – Dialog
25.- 27.02.2026, Göttingen
28. Netzwerk-Workshop „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
27. Februar 2026, Osnabrück
Infos und Anmeldung zur Veranstaltung auf der DNQP-Website
2.D-A-CH – Austausch: Hochschulische Pflegebildung – Standardisierung in der Kompetenz- und Praxisentwicklung
12.03.2026; Mehr Infos finden Sie hier
DGP-Gremientag und DGP-Mitgliederversammlung
27.03.2026. Das Programm finden Sie hier.
Gesundheitskongress des Westens
6. und 7. Mai 2026 in Köln, Kongressanmeldung für 2026
Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit (HSK)
23. bis 25. Juni 2026 im hub27 (Messe Berlin), Tickets zum Super-Frühbuchertarif
1.bis 2. September 2026: MedCare Leipzig
https://www.medcare-leipzig.de/
17. DGP- Hochschultag
20.11.2026 – Mehr Infos finden Sie hier.
