ADS-Wocheninformation, 22.06.2020

ADS-Wocheninformation, 22.06.2020

Juniausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen.

Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:

  • Editorial. Prämie für alle Pflegenden (von Franz Wagner, Präsident des DPR)
  • Im Fokus. Neue Homepage ist online (von Irene Maier, Vize-Präsidentin des DPR)
  • News in der Corona-Pandemie. Das sagte der DPR zur aktuellen Lage (Deutscher Pflegerat)
  • Pflegeheime. Noch immer provisorische Schutzausrüstung (Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein)
  • Aus den Verbänden. Hebammen sind systemrelevant (Deutscher Hebammenverband e.V.)
  • Beschluss des Bundeskabinetts. Regierung will mehr Corona-Tests in Heimen (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.)

 

Die Juniausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen: https://deutscher-pflegerat.de/wp-content/uploads/2020/06/DPR_Newsletter_06_2020.pdf.

Zur Info: „PflegePositionen“ – Der offizielle Newsletter des DPR erscheint in Kooperation mit HEILBERUFE – Das Pflegemagazin.

Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Veröffentlichung der Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App ist da. Sie steht seit heute früh zum kostenlosen Download im App Store von Apple bzw. im Google Play Store zur Verfügung. Die App hilft, Infektionsketten schneller und umfassender zu erkennen und effektiv zu unterbrechen. Wenn jeder und jede Einzelne schnell über eine mögliche Infektion durch Kontakt mit einem Infizierten informiert wird, kann sie oder er schnell reagieren und sich und andere schützen. Die Familie, Freunde und das gesamte Umfeld. Die App ist ein wichtiger Beitrag, um die Covid19 Pandemie zu begrenzen. Die App ist kein Allheilmittel. Weiterhin bleiben Abstandhalten, Einhalten der Hygieneregeln und das Tragen der Alltagsmasken die wichtigsten Säulen der Pandemiebekämpfung. Die Corona-Warn-App nutzt die Bluetooth-Low-Energy-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die Mobilgeräte „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegten Kriterien, insbesondere zu Abstand und Zeit, erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Coronavirus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren. Dann werden die Zufallscodes des Infizierten allen Personen zur Verfügung gestellt, die die Corona-Warn-App aktiv nutzen. Wenn die App installiert ist, prüft sie, ob die Nutzerin/der Nutzer Corona-positiv getestete Personen getroffen hat. Falls das der Fall ist, zeigt die App eine Warnung an. Absolute Transparenz, hohe IT-Sicherheit sowie umfassender Datenschutz und größtmögliche Barrierefreiheit sind wesentliche Merkmale der App. Der Bundesregierung ist es wichtig, dass alle Bürger wissen: Die Nutzung der App ist freiwillig. Die „Corona-Warn-App“ ist ein Projekt im Auftrag der Bundesregierung und wird vom RKI herausgegeben. Basierend auf einer dezentralen Softwarearchitektur, haben Deutsche Telekom und SAP die Anwendung entwickelt. Die Fraunhofer-Gesellschaft und das Helmholtz-Zentrum CISPA standen den Unternehmen dabei zur Seite. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik waren von Beginn an an der Entwicklung der Corona-Warn-App beteiligt, sodass die Anwendung die notwendigen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet. Erstmalig und in dieser Form auch einmalig war die breite Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Entwicklung dieser App. Im Sinne einer maximalen Transparenz wurden alle Bestandteile und Codes der App auf der OpenSource-Plattform github veröffentlicht. Darüber hinaus wurde die Community auch zur aktiven Gestaltung und Kritik an den Entwürfen eingeladen. Insgesamt gab es hier bereits knapp eine halbe Million Views. Im Rahmen einer Pressekonferenz wird die Bundesregierung vertreten durch den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn, den Chef des Bundeskanzleramtes, Helge Braun, den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht und die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung, Dorothee Bär zusammen mit dem Präsident des RKI, Lothar H. Wieler und dem CEO der Deutsche Telekom AG, Timotheus Höttges und dem CTO der SAP SE, Jürgen Müller heute um 10:30 Uhr der Öffentlichkeit die Corona-Warn-App vorstellen. Die Pressekonferenz wird als livestream, auch in Gebärdensprache, auf www.bundesregierung.de [http://www.bundesregierung.de]übertragen. Weiterführende Informationen finden Sie überdies unter www.corona-warn-app.de [http://www.corona-warn-app.de].

Quelle: 16.06.2020 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung


Diakonie-Zitat: Corona-Warn-App zu nutzen ist ein Gebot der Solidarität

Berlin, den 16. Juni 2020 – Heute stellt die Bundesregierung die Corona-Warn-App vor. Damit will sie die Infektionsketten des Coronavirus besser erkennen und das Virus eindämmen. Dazu sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Diese Corona-Warn-App zu nutzen, halte ich für ein Gebot der Solidarität. Die App wird dazu beitragen können, in größtmöglicher Normalität mit dem Virus zu leben. Wenn genug Menschen mitmachen, kann sie zusammen mit einer Ausweitung der Tests wirkungsvoll helfen, eine zweite Infektionswelle und einen neuerlichen Lockdown mit tiefen Eingriffen in die Freiheitsrechte zu verhindern. Vorausgesetzt, die Hygiene- und Abstandsregeln werden weiterhin beachtet. Das ist im Interesse aller und in ganz besonderer Weise im Interesse hoch vulnerabler Gruppen. Darum ist es wichtig, dass sichergestellt wird, dass auch Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, aber auch Menschen ohne deutsche Sprachkenntnisse die App möglichst barrierefrei nutzen können.

In einem Land mit ungebrochen hohen Userzahlen von vielen sehr viel problematischeren und weit verbreiteten digitalen Kommunikationsmöglichkeiten halte ich die ausgerechnet in diesem Zusammenhang geführte Debatte um Datensicherheit und die angebliche Freiheitsproblematik für mindestens unverhältnismäßig. Zumal viele seriöse Datenschützer keine grundlegenden Bedenken äußern.“

Quelle: PM Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 22.06.2020


Corona-Prämie: Wertschätzung sieht anders aus!

Die COVID-19-Pandemie hat deutlich gezeigt: Wir brauchen hochqualifizierte pflegerische Experten für die Intensivversorgung. Die aktuelle Bonusregelung der Bundesregierung lässt ihren Einsatz aber völlig außer Acht. In einer Stellungnahme fordert die DGF eine nachträgliche Corona-Prämie für die betroffene Akut- und Intensivpflege sowie eine generelle Aufwertung der Fachpflege.

 Die Bundesregierung hatte im Mai 2020 eine gestaffelte Sonderleistung für Pflegende in der Altenpflege und der ambulanten Pflege beschlossen, um ihren außerordentlichen Einsatz während der COVID-19-Pandemie zu würdigen. „Wir begrüßen sehr, dass damit die Arbeit in diesen ohnehin schlecht bezahlten pflegerischen Sektoren ein wenig aufgewertet wurde und betrachten dies als Ausdruck gesellschaftlicher Wertschätzung“, betont Lothar Ullrich, 1. Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF).

Allerdings lasse diese Bonusregelung den pflegerischen und im Besonderen den fachpflegerischen Einsatz in der Intensiv- und Notfallpflege während der COVID-19-Pandemie völlig außer Acht. „Dies trifft bei weitergebildeten Fachpflegepersonen und Pflegenden in den Kliniken auf Unverständnis“, betont Ullrich. „Wertschätzung sieht anders aus.“

Der Arbeitsalltag in der COVID-19-Pandemie im Krankenhaus sei extrem belastend – mit sehr zeitintensiven und aufwendigen Isoliermaßnahmen, inklusive der ständig zu wechselnden persönlichen Schutzausrüstung und zusätzlicher Desinfektionszeiten. „Bei diesem Krankheitsbild treten zudem häufig Notfallsituationen auf, die gemeistert werden müssen“, erläutert Ullrich. „Ist eine Beatmung der Intensivpatienten erforderlich, ist eine regelmäßige Bauchlagerung entscheidend, die sehr zeit-, personal- und kraftaufwendig ist.“ Neben diesen physischen Belastungen sorgten Besuchsverbote sowie lebensbedrohliche Situationen und Sterbebegleitungen für weitere psychische Belastungen, ebenso wie das Risiko, sich selbst zu infizieren und an COVID-19 zu erkranken.

Als Fachgesellschaft tritt die DGF dafür ein, eine nachträgliche Corona-Prämie auch für die betroffenen Pflegenden der Akutpflege in den Krankenhäusern zu etablieren. Das sei aber nur ein erster Schritt, sagt Ullrich: „Wir brauchen eine generelle Aufwertung der Intensiv- und Notfallpflege. Fachweitergebildete Pflegeexperten müssen adäquat vergütet werden und mehr Handlungsspielräume erhalten, damit sie rechtlich abgesichert sind und mit deutlich höherem Tarif bezahlt werden.“ Langfristig könne nur auf diesem Weg der Nachwuchs in den Intensiv- und Anästhesieabteilungen sowie im OP gesichert werden. Denn das habe die Krise deutlich gezeigt: „Ohne ausreichend Fachpersonal helfen uns alle Intensivbetten und Beatmungskapazitäten der Welt nicht weiter.“

Quelle: Pressemitteilung der DGF e. V. Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste vom 16.06.2020


IWAK Newsletter Nr. 1 / 2020

Neuigkeiten zu Projekten, Forschungsergebnissen, Veröffentlichungen und Veranstaltungen des IWAKs sind zu finden unter dem Link.

http://www.iwak-frankfurt.de/wp-content/uploads/2020/06/IWAK-Newsletter_2020_01.pdf

Quelle: Newsletter Nr. 1 / 2020, 17.06.2020


Sorge vor Fremdbestimmung in der Pflege

Berlin: (hib/PK) Behindertenfachverbände sehen die geplante Neuregelung der Intensivpflege grundsätzlich positiv, sorgen sich aber um das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Die Verbände machten am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über den Gesetzentwurf (19/19368) der Bundesregierung deutlich, dass die Patienten selbst darüber befinden müssten, wo sie versorgt werden. Begrüßt wird die Entlastung durch die Reduzierung des Selbstkostenanteils. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Reform soll eine bessere Versorgung ermöglichen und zugleich Fehlanreize beseitigen und Missbrauch verhindern. Der Gesetzentwurf sieht einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege vor. Die außerklinische Intensivpflege kann in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in Intensivpflege-Wohneinheiten, zu Hause oder auch in Schulen, Kindergärten oder Werkstätten erbracht werden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) soll prüfen, ob die Versorgung sichergestellt werden kann.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung äußerten sich besorgt. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege bleibe für Menschen mit Intensivpflegebedarf nicht uneingeschränkt erhalten. Dem Wunsch nach Betreuung im eigenen Haushalt werde nur entsprochen, wenn die häusliche Versorgung „tatsächlich und dauerhaft“ sichergestellt werden könne. Sei dies aufgrund des Pflegekräftemangels nicht der Fall, sei der Anspruch von Versicherten mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege faktisch wertlos.

Der Bundesverband Schädel-Hirnpatienten in Not erklärte hingegen, die anhaltende Kritik, wonach das Wahlrecht der Versicherten beim Ort der Versorgung aufgehoben werde, sei unberechtigt. Ausdrücklich lasse der Entwurf eine häusliche Intensivpflege unter Beachtung der individuellen Zumutbarkeit und Möglichkeiten zu.

Auch die Bundespflegekammer verwies auf die seit dem Referentenentwurf vorgelegten Änderungen hinsichtlich des Wahlrechtes. Es solle nun nicht mehr geprüft werden, ob der Wunsch nach häuslicher Versorgung angemessen sei. Allerdings seien in strittigen und unklaren Situationen nicht der Wunsch des Betroffenen ausschlaggebend, sondern die Ergebnisse aus der Begutachtung des MDK.

Der MDK sieht den Zeitpunkt für die vorgesehene Überprüfung als problematisch an. Der MDK könne keine Feststellung über die medizinische und pflegerische Versorgung treffen, wenn diese noch gar nicht erbracht werde. Dieser Ansatz einer prospektiven Prüfung sei mit großen Unsicherheiten behaftet. Sinnvoll sei es, zunächst festzustellen, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine außerklinische Intensivpflege vorliegen und später die Versorgung am Leistungsort zu prüfen.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 629, 17.06.2020


@Gesundheitsminister: „Weiter so“ darf es für Pflegende nicht geben

#PflegeNachCorona: Forderungen an Berliner Institutionen projiziert

Die Aktionswebsite www.pflegenachcorona.de des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) bietet Pflegenden eine Plattform für ihre Forderungen an Politik und Gesellschaft: für eine bessere Pflege jetzt und in Zukunft. Hunderte Forderungen sind seit dem Start Mitte Mai eingegangen. Anlässlich der ursprünglich vorgesehenen Gesundheitsministerkonferenz projizierte der DBfK jetzt einige von ihnen an Berliner Institutionen und mahnte an, den politischen Versprechen Taten folgen zu lassen.

„Erinnern wir uns auch nach der Krise noch, was unverzichtbare Arbeit in der Pflege, in der Versorgung, … was sie uns wirklich wert sein muss?“, fragte Bundespräsident Walter Steinmeier in seiner diesjährigen Osteransprache.

„Eindeutig nein“, antwortet DBfK Bundesvorstandsmitglied Martin Dichter, dessen Regionalverband Nordwest nun die öffentlichkeitswirksame Aktion in Berlin vorbereitet hat. „Seit sich zeigt, dass COVID-19 bei uns nicht zu den Verwerfungen und Katastrophenbildern geführt hat, wie wir sie aus anderen Ländern gesehen haben, ist von so genannter Systemrelevanz keine Rede mehr. Und von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, adäquater Bezahlung und einer besseren Vereinbarkeit von Pflegeberuf und Familie erst recht nicht. Dafür haben wir diese Aktion ins Leben gerufen. Wir lassen nicht locker, wir haken nach und erinnern die Politikerinnen und Politiker an ihre Versprechen in den vergangenen Wochen und Monaten.“

Das waren schon große Worte, die da gemacht wurden, nachzulesen auf der Aktionswebsite www.pflegenachcorona.de. – „Wie wir mit dem Thema Pflege umgehen, wird darüber entscheiden, wie menschlich unsere Gesellschaft im 21. Jahrhundert bleibt.“ (Hubertus Heil) – „Pflegekräfte haben ein Recht auf attraktive Löhne und zeitgemäße Arbeitsbedingungen.“ (Andreas Westerfellhaus) – „… dass wir all denjenigen, die wir jetzt als ganz wichtig für unser Zusammenleben empfinden, dann auch hinterher den Respekt erweisen und ihnen endlich und dauerhaft und nicht nur jetzt in dieser Situation höhere Löhne zahlen.“ (Olaf Scholz)

Was ist von diesen Worten geblieben? Finanzminister Olaf Scholz schnürt das größte finanzielle Unterstützungspaket aller Zeiten für die Wirtschaft. Stichwort Pflege? Fehlanzeige. DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein sagt dazu: „Es zeigt sich wieder einmal überdeutlich: Beruflich Pflegende können sich nicht darauf verlassen, dass sich die Bedingungen zu ihren Gunsten verändern. Sie müssen selber aufstehen, laut werden und immer wieder aktiv eine Verbesserung ihrer Situation einfordern. Selbstverständlich unterstützen wir sie hierbei als ihr Berufsverband, zum Beispiel mit solchen Aktionen.“

Was Pflegende fordern, war in Berlin, wo heute die Gesundheitsministerkonferenz der Länder getagt hätte, nicht zu übersehen:

  • @AngelaMerkel: Menschenwürdige Pflege möglich machen!
  • Bessere Bezahlung + bessere Arbeitsbedingungen = Pflege der Zukunft!
  • @Gesellschaft: Gesundheit und Pflege geht uns alle an!
  • Mitsprache: Keine Entscheidungen über uns ohne uns!
  • @Hubertus Heil: Eine armutsfeste Rente für unsere Arbeit für die Gesellschaft!
  • @Kolleg/innen: aufstehen, unbequem werden und sich stark machen für die Pflege!
  • Personalberechnung: nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet, sondern am tatsächlichen Pflegebedarf!
  • @Jens Spahn: Stimmrecht im G-BA – wir sind die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen!
  • Klatschen ändert nichts: wir brauchen mehr Personal und mehr Geld!
  • Pflege kann nicht jede/r!
  • @Gesellschaft: Professionelle Pflege kostet Geld! Gewöhnt euch daran!
  • Bei Personalmangel Betten sperren: keine gefährliche Pflege mehr!
  • @DKG: Verlässliche Dienstpläne, damit die Familie nicht zu kurz kommt!
  • Neugestaltung des Gesundheitssystems: Menschen vor Moneten!
  • @Jens Spahn: Mehr Pflegekompetenz rettet Leben!
  • Auszubildende nicht verheizen: sie sind die Zukunft!

Die Aktion geht weiter, die Website www.pflegenachcorona.de wird um Folge-Aktionen bis zur Abschlusskundgebung im November ergänzt. Wir sammeln weiter Forderungen von Pflegenden und werden Politik und Gesellschaft immer wieder mit den einzulösenden Versprechungen konfrontieren.

Ein Foto zur Aktion finden Sie im Anhang, mehr auf der DBfK-Website unter www.dbfk.de/presse-infos

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e.V.m presse@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77


Konkurrenzfähige Pflegelöhne –

Welches Lohnniveau macht die Pflegebranche wettbewerbsfähig?

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) diskutiert in seinem heute veröffentlichten neuen Positionspapier das Niveau einer leistungs- und verantwortungsgerechten Vergütung für Pflegefachpersonen. Zentrale Forderung für eine angemessene Bezahlung ist ein monatliches Bruttoeinstiegsgehalt von 4.000 Euro bundesweit.

In den einzelnen Bundesländern und den jeweiligen Einrichtungsarten, vom Krankenhaus bis zum ambulanten Pflegedienst, werden sehr unterschiedliche Gehälter bezahlt. Dabei erhalten die Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege generell niedrigere Löhne als ihre Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus. Ein Lohngefälle besteht zudem nach Einrichtungsart. Im Verhältnis zum Medianeinkommen aller Fachberufe liegt das Einkommen der Pflegefachpersonen im Krankenhaus je nach Bundesland, West- oder Ostdeutschland moderat bis deutlich über dem Referenzeinkommen, während das Einkommen der Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege deutlich darunter liegt.

„Aufgrund des erheblichen Anteils an Zulagen für die Arbeit zu ungünstigen Zeiten oder unter erschwerten Bedingungen führt der Vergleich mit dem Lohnniveau anderer Fachberufe zu einem falsch positiven Ergebnis. Wird dies berücksichtigt, zeigt sich, dass die Pflegelöhne, angesichts der großen Verantwortung und der stets hohen Arbeitsbelastung den Pflegefachpersonen nicht gerecht werden und einer deutlichen Anhebung bedürfen,“ so Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. Der DBfK fordert ein Bruttoeinkommen von 4.000 EUR für alle Pflegefachpersonen als Einstiegsgrundgehalt in den Beruf. Selbstverständlich steigt dann das Bruttogehalt mit zunehmender Berufserfahrung und der beruflichen Spezialisierung sowie den üblichen Zulagen.

Download des Positionspapiers auf unserer Website: www.dbfk.de/position

Direktlink Positionspapier

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e.V.
presse@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77


Pflegekammer Niedersachsen

Beitragsfreiheit beschlossen

17.06.2020 / News – Die Mitglieder der niedersächsischen Pflegekammer müssen für dieses Jahr keine Beiträge zahlen. Darauf haben sich nach zähen Verhandlungen und „in letzter Minute“ Sozialministerium und Kammer am Montagabend verständigt. Das Land Niedersachsen unterstützt nun mit einer nachträglichen Anschubfinanzierung die Arbeit der Pflegekammer Niedersachsen für das Jahr 2020 mit 6 Mio. Euro. Voraussetzung für die Beitragsfreistellung ist, dass bis Ende Juli ein verbindlicher Zuwendungsbescheid des Landes bei der Pflegekammer eingeht.

Die Beitragsfreiheit gelte auch für Folgejahre – solange Mittel in Höhe von 6 Mio. Euro im entsprechenden Beitragsjahr bereitgestellt würden.

Rückerstattung der Beiträge für 2018 und 2019 verzögert sich

Die von der Landesregierung angekündigte Rückerstattung der Beiträge aus den Jahren 2018 und 2019 verzögere sich allerdings weiterhin, wie die Kammer mitteilte. Das jetzt zur Verfügung gestellte Geld sei ausdrücklich nicht für die Rückzahlung, sondern für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehen. Die Rückzahlung für die Beitragsjahre 2018 und 2019 könne erst nach einer gesetzeskonformen Änderung der Beitragsordnung und der Bereitstellung der Mittel durch das Land erfolgen.

„Wir möchten die Beiträge gerne erstatten. Aber auch für die Rückzahlung brauchen wir eine verbindliche Finanzierungszusage. Wir haben dafür keine eigenen Mittel“, verdeutlichte Kammerpräsidentin Nadya Klarmann.

Die Pflegekammer in Niedersachsen wurde 2017 gegründet. Der Ärger um die Kammer entfachte sich v. a. an der Frage der Beiträge, bei deren Erhebung es vielfältige Pannen gab.

Der Landtag sicherte daraufhin im Herbst eine Finanzierung der Kammer zu, damit auf Beiträge verzichtet werden kann.

Allerdings fürchten Kammerbefürworter damit auch, sich finanziell von der Landesregierung abhängig zu machen Dies sei eine Bevormundung, die eine selbstverwaltete Kammerarbeit beeinträchtige.

Unterdessen wurde eine Mitgliederbefragung zur Zukunft der Pflegekammer im Land vorläufig gestoppt.

Obwohl nur eine geringe Zahl von Fragebögen von Pflegenden möglicherweise manipuliert wurde, sei eine Fortsetzung der Befragung keine Option, sagte Sozialministerin Carola Reimann (SPD) nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Hannover.

Dabei ließ sie offen, ob die von der Pflegekammer als missverständlich kritisierte Kernfrage zur Zukunft der Kammer neu formuliert wird. Beim Neustart der Befragung werde man sich noch einmal intensiv mit der Kritik an der Gestaltung des Fragebogens auseinandersetzen, so Reimann weiter.

Wegen ihres zögerlichen Umgangs mit der anhaltenden Krise in der Kammer forderte die Opposition bereits den Rücktritt Reimanns.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/beitragsfreiheit-beschlossen/


COVID-19 und seine Folgen – Gesundheits- und pflegewissenschaftliche Perspektiven

Eine Online Vortrags- und Diskussionsreihe in Zusammenarbeit mit dem Zukunftsforum Public Health

Die SARS-CoV-2 Pandemie hat eine enorme öffentliche, politische, wirtschaftliche und soziale Reaktion hervorgerufen, – ein Public Health Thema ist zum fast allgegenwärtigen Hauptthema unseres Alltags geworden. Viele Wissenschaftler*innen und Lehrende im Gesundheitsbereich sind in Krisenbewältigung, in fachliche Beratung oder in neu aufgelegte wissenschaftliche Studien eingebunden. Bei der großen Dynamik in der Entwicklung der Krankheit und der gesellschaftlichen sowie politischen Reaktionen bleibt jedoch oft nicht genügend Zeit für Austausch und Diskussion. Hierfür bietet der WSP Gesundheitswissenschaften nun ein kurzfristig entwickeltes Online- Angebot zu ausgesuchten Themen rund um COVID-19 und Public Health.

Quelle/Zugang und weitere Infos unter: http://www.healthsciences.uni-bremen.de/veranstaltungen/covid-19-und-seine-folgen.html


Übergabe – Der Podcast!

ÜG046 – Rekrutierung aus dem Ausland (Interview mit T. Kiefer / DeFa)

Jetzt anhören, unter: https://uebergabe.de/podcast/ug046/?mc_cid=2ccd3e835e&mc_eid=f2bce588f0