ADS-Wocheninformation 22.04.2025

ADS-Wocheninformation 22.04.2025

Einigung erzielt

Was der Koalitionsvertrag zu Gesundheit und Pflege sagt

Der erste Meilenstein zu einer neuen Bundesregierung ist gesetzt: Unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ haben CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag gesetzt, der auf 146 Seiten die geplanten Vorhaben in den kommenden vier Jahren skizziert. Noch jedoch müssen die Parteien dem Vertragswerk zustimmen. Bei der CSU ist dies inzwischen per Vorstandsbeschluss erfolgt. Mit Spannung dürfte vor allem der Mitgliederentscheid bei der SPD über den Koalitionsvertrag zu erwarten sein.
Doch was sagen die wahrscheinlichen Koalitionäre über Gesundheit und Pflege? Auf immerhin neun Seiten haben die Parteien ihre Vorstellungen skizziert – von der Stabilisierung der Finanzen im Gesundheitswesen über Präventionsangebote, die Krankenhausreform, die Pflege, die ambulante ärztliche Versorgung und vieles weitere mehr. Wir haben einen Blick auf das Vertragswerk genommen und fassen die wichtigsten Vorhaben zusammen. HIER erfahren Sie alles weitere.

Quelle: NL Rechtsdepesche, 17.04.2025


Gemischtes Bild: DBfK zum Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD

Berlin, 17.04.2025 – Seit knapp einer Woche liegt der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vor. Gesundheit und Pflege werden darin als zentrale Herausforderungen benannt. Einige Vorhaben sind aus Sicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) ausdrücklich zu begrüßen – andere hingegen greifen viel zu kurz.

„Sehr begrüßenswert ist, dass das Pflegekompetenzgesetz, das Advanced-Practice-Nursing-Gesetz und das Pflegefachassistenzgesetz, die bereits in der vergangenen Legislaturperiode angestoßen wurden, nun zügig umgesetzt werden sollen“, erklärt DBfK-Präsidentin Vera Lux.

„Doch wie die angekündigte große Pflegereform konkret aussehen soll – und ob das Primärarztsystem die Gesundheitsversorgung tatsächlich zukunftsfähig machen kann, bleibt offen. Die Vorstellung, das Primärarztsystem könne die Versorgungsprobleme lösen, ist aus unserer Sicht nicht innovativ genug. Schon heute können Arztsitze im ländlichen Bereich nicht nachbesetzt werden, die verbleibenden Hausärzt:innen sind oft überlastet und nehmen keine neuen Patient:innen mehr auf! Was wir brauchen, ist eine Umverteilung von Aufgaben zwischen den Gesundheitsberufen, weg von einem primär arztzentrierten hin zu einem mehr pflegezentrierten Gesundheitssystem. Eine größere Eigenständigkeit von Pflegefachpersonen durch mehr Befugnisse und Verantwortung, ein klarer Fokus auf Prävention, Gesundheitsförderung und Strategien zur Vermeidung bzw. dem Hinauszögern von Pflegebedürftigkeit sind notwendig.“

Gerade hier sieht der DBfK großes Potenzial: „Die professionelle Pflege kann eine Schlüsselrolle einnehmen – wenn Community Health Nurses, School Nurses und Advanced Practice Nurses flächendeckend eingesetzt werden, um Versorgungslücken zu schließen, eine engere Zusammenarbeit der Akteur:innen vor Ort zu organisieren und die Qualität der pflegerischen Versorgung insgesamt zu verbessern.“

Angesichts der drängenden Herausforderungen im Gesundheitswesen reichen die bisherigen Ansätze aus Sicht des DBfK nicht aus: „Wir fordern die Einrichtung einer Chief Government Nurse – also einer:eines Staatsminister:in für Pflege“, so Lux. „Außerdem fehlen im Koalitionsvertrag klare Aussagen zur dringend nötigen Stärkung der Akademisierung und Professionalisierung der Pflege. Bereits 2012 hat der Wissenschaftsrat eine Akademisierungsquote von 10 bis 20 Prozent empfohlen und 2023 auf 20 Prozent angepasst. Davon sind wir nach wie vor weit entfernt. Der Fortschritt in der Medizin und Diagnostik ermöglicht immer komplexere Therapien. Dafür braucht es die äquivalente Qualifizierung der professionellen Pflege durch eine Akademisierung des Pflegeberufs, durch Forschung, pflegewissenschaftliche Lehrstühle, Promotionsprogramme und den konsequenten Ausbau akademischer Strukturen. Wer die Pflege stärken will, darf nicht nur an alten Strukturen festhalten, sondern muss den Mut aufbringen, Pflege neu zu denken“, so Lux’ Fazit.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, Webseite: www.dbfk.de


Österreich will Pflegeberuf als Schwerarbeit anerkennen

Die österreichische Regierung will noch vor dem Sommer Pflegeberufe in die Schwerarbeitspension aufnehmen. Dieser Schritt hätte zur Folge, dass Pflegekräfte bereits mit 60 Jahren in Pension gehen können. Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes, begrüßt dies: „Pflegekräfte leisten täglich körperlich und psychisch anspruchsvolle Arbeit, oft unter schwierigen Bedingungen. Die geplante Anerkennung ihrer Tätigkeit als Schwerarbeit ist ein Akt der Wertschätzung und des Respekts“. Korosec sieht in der Anerkennung auch ein Signal an die Gesellschaft. Börse-Express

Quelle: NL Care vor9, 17.04.2025


DNQP sucht Expertise zum Thema Delir

Für die Entwicklung eines Expertenstandards zum Thema „Delir“ sucht das Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) Expertinnen und Experten für die Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe. ►weiterlesen

Quelle: NL Altenpflege, 17.04.2025


DKG zur Krankenhaustransformationsfondsverordnung

Kliniken begrüßen wichtige Schritte zur Finanzierung der Krankenhausreform

17.04.2025Zur Veröffentlichung der Krankenhaustransformationsfondsverordnung (KHTFV) erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Prof. Dr. Henriette Neumeyer: „Die Krankenhäuser sehen in der KHFTV viele positive Aspekte, die einen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der stationären Versorgung in Deutschland leisten können. Dass die Transformationskosten nun nicht mehr im Wesentlichen auf die gesetzlich Versicherten abgewälzt werden sollen, wie es die ursprünglichen Pläne des scheidenden Gesundheitsministers Lauterbach vorsahen, sondern der Bund über das Sondervermögen seiner Verantwortung nachkommen möchte, ist richtig. Diejenigen einseitig zu belasten, die ohnehin schon unter den stark gestiegenen Beiträgen leiden, wäre ein falsches Signal. Jetzt ist die künftige Bundesregierung gefragt, ihr Wort zu halten und zügig die gesetzliche Grundlage für diese Neuverteilung der Finanzierung zu schaffen. Es ist trotzdem gut, schon jetzt die Verordnung in Kraft zu setzen, damit sich die verantwortlichen Stellen auf das Verfahren einstellen können. Wir begrüßen auch, dass Investitionen zum Erhalt bestehender Strukturen nun nicht mehr grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen sind, wie es ursprünglich geplant war. Nach wie vor ist kritisch, dass ambulante Versorgungsangebote von der Förderung ausgeschlossen bleiben. Das ist besonders für die Krankenhäuser gravierend, die die Länder als sektorenübergreifende Versorger planen. Die Versorgung stärker sektorenübergreifend zu organisieren und gerade dort zu sichern, wo es immer weniger Arztpraxen gibt, ist postuliertes Ziel der Krankenhausreform. Jetzt die ambulante Versorgung in Kliniken von der Förderung auszunehmen, steht im Widerspruch zu diesem Ziel. Wichtige Ziele der Reform würden verfehlt, wenn die Politik die Investitionskosten dieser ambulanten Versorgungsangebote nicht berücksichtigt. Die Transformation der Versorgungslandschaft bliebe unvollständig.“

Quelle: PM DKG, 17.04.2025


gematik trifft: ePA für alle – Demonstration Primärsysteme Pflege

Datum 11.06.2025 | 16:30 – 18:00 Uhr, gematik – hybrides Format

Im Rahmen der Veranstaltung „gematik trifft“ finden Demonstrationen für Pflegeeinrichtungen zur ePA im jeweiligen Primärsystem statt. Ziel ist es, den Pflegeeinrichtungen die Nutzung der elektronischen Patientenakte zu erleichtern und zu erklären, wie diese in den Arbeitsalltag integriert werden kann.

Infos unter: https://www.gematik.de/sonderseiten/veranstaltungen/detail-1/gematik-trifft-epa-fuer-alle-demonstration-primaersysteme-pflege


Pflegebegutachtung kommt bei den Versicherten gut an

Berlin/Essen, 15. April 2025  – Die bundesweite Versichertenbefragung des Medizinischen Dienstes bestätigt hohe Zufriedenheitswerte: 86,5 Prozent der pflegebedürftigen Menschen gaben bei der anonymisierten Befragung an, mit der Pflegebegutachtung im Hausbesuch zufrieden zu sein; 83,6 Prozent sind es mit der Begutachtung durch ein strukturiertes Telefoninterview. Die Versichertenbefragung wird jährlich von einer externen wissenschaftlichen Stelle ausgewertet. Der Gesamtbericht zu der bundesweiten Befragung und die Berichte zu den regionalen Ergebnissen wurden heute veröffentlicht. Diese geben wichtige Hinweise zur zukunftsfesten Weiterentwicklung der Begutachtung: Digitalisierung nutzen und bedarfsgerechte Versorgungsplanung für die Versicherten sicherstellen.

„Wir freuen uns, dass so viele Versicherte unsere Gutachterinnen und Gutachter als freundlich, kompetent und empathisch wahrnehmen. Das spricht für die hohe Professionalität des Medizinischen Dienstes“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund. Die Befragungsergebnisse zeigen aber auch, dass sich die Versicherten mehr Beratung und mehr Impulse für ihre individuelle Pflegesituation wünschen. „Hier sehen wir ein großes Potenzial der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst. Unser Ziel ist es, die Begutachtung zukunftsgerecht weiterzuentwickeln und dabei die pflegefachlichen Kompetenzen unserer Gutachterinnen und Gutachter direkt einzubringen, um eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung für die Versicherten sicherzustellen. Auch die Chancen der Digitalisierung können wir weit mehr nutzen, als bisher.“

Hohe Zufriedenheitswerte bei Hausbesuch und Telefoninterview

Für die Befragung wurden insgesamt etwa 31.000 anonymisierte Fragebögen (22.273 Hausbesuch, 8.803 Telefoninterview) aus dem Jahr 2024 ausgewertet. Demnach waren 86,5 Prozent der Befragten mit der Begutachtung im Hausbesuch zufrieden, 8,8 Prozent teilweise zufrieden und 4,7 Prozent unzufrieden. Mit der Begutachtung durch ein strukturiertes Telefoninterview zeigten sich 83,6 Prozent der Befragten zufrieden, 10,4 Prozent teilweise zufrieden und 6 Prozent unzufrieden.

Die Bewertungen beider Begutachtungsarten weisen trotz geringfügiger Unterschiede eine gute Begutachtungsqualität vor. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem strukturierten Telefoninterview in der Pandemie wurde dieses als regelhafte Begutachtungsart für Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen gesetzlich ermöglicht.

Möglichkeiten der Digitalisierung zur Erhöhung der Erreichbarkeit nutzen

Über 95 Prozent der Befragten zeigten sich mit beiden Begutachtungsarten hinsichtlich Termintreue und der Vorstellung der Gutachterinnen und Gutachter zufrieden. Außerdem bewerteten die Befragten die Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes als vertrauenswürdig, kompetent, einfühlsam und respektvoll im Umgang: Die Zufriedenheit in diesen Kriterien lag jeweils bei rund 90 Prozent, wobei den Versicherten die Kompetenz der Gutachterinnen und Gutachter besonders wichtig war.

Knapp 80 Prozent der Befragten waren mit der Beratung innerhalb der Begutachtung zufrieden (78,9 Prozent Hausbesuch, 76,3 Prozent Telefoninterview). Die Versicherten wünschten sich mehr Beratung und Impulse zur Verbesserung ihrer individuellen Pflege-situation.

Optimierungsbedarf gibt es auch mit Blick auf die Erreichbarkeit des Medizinischen Dienstes. So gaben rund drei Viertel der Versicherten (77,1 Prozent Hausbesuch; 75,1 Prozent Telefoninterview) an, zufrieden mit der Erreichbarkeit zu sein; zwischen 16 und 18 Prozent waren damit nur teilweise zufrieden, unzufrieden mit der Erreichbarkeit waren rund 7 Prozent. Um die Erreichbarkeit zu verbessern, ist es bereits heute zum Teil möglich, Termine online zu buchen oder über digitale Kontaktformulare persönliche Anliegen mitzuteilen. Diese Möglichkeiten werden im Zuge der Digitalisierung weiter ausgebaut.

Große Bereitschaft der Versicherten, Rückmeldung zu geben

Von den im vergangenen Jahr etwa 79.000 versandten Fragebögen (56.392 Hausbesuch, 22.429 Telefoninterview) sind 31.000 beantwortet und ausgewertet worden. Zusätzlich haben über 11.000 Befragte die Möglichkeit genutzt, freie Kommentare für Lob und Kritik auf den Fragebögen abzugeben. Die gute Resonanz auf die Befragung zeigt deutlich das Interesse der Versicherten am Thema Pflegebegutachtung und die große Bereitschaft, eine Rückmeldung zu geben. Diese nutzt der Medizinische Dienst, um die Abläufe stetig zu verbessern.

Die bundesweiten Ergebnisse der repräsentativen Versichertenbefragung zur Pflegebegutachtung 2024 und die Einzelberichte aus den fünfzehn Medizinischen Diensten finden Sie auf der Internetseite www.md-bund.de. Die Einzelberichte finden Sie auch auf den Seiten der Medizinischen Dienste, die Sie über www.medizinischerdienst.de erreichen.

Hintergrund

Im Jahr 2024 begutachteten die Gutachterinnen und Gutachter rund
3,1 Millionen Versicherte zur Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Die Befragung der Versicherten zu ihren Erfahrungen mit der Begutachtung erfolgt regelmäßig: Seit 2014 erhalten zufällig ausgewählte Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, einen anonymisierten Fragebogen, mit dem sie die Gutachterinnen und Gutachter sowie den Ablauf der Pflegebegutachtung bewerten können. Die Auswertung der Fragebögen erfolgt durch eine externe wissenschaftliche Stelle, das BQS Institut für Qualität & Patientensicherheit GmbH.

Infografiken zum Thema

  • Zufriedenheit der Befragten mit der Pflegebegutachtung im Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst – Download JPG (31 KB)
  • Zufriedenheit der Befragten mit der Pflegebegutachtung als Telefoninterview durch den Medizinischen Dienst – Download JPG (30 KB)

Quelle: https://md-bund.de/presse/pressemitteilungen/neueste-pressemitteilungen/pflegebegutachtung-kommt-bei-den-versicherten-gut-an.html


Aufruf zur Mitarbeit in der Expert*innenarbeitsgruppe „Delir“

Das DNQP beginnt unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Rebecca Palm von der Universität Oldenburg mit der Entwicklung eines Expertenstandards zum Thema Delir.
Für die Mitwirkung in der Expert*innenarbeitsgruppe werden interessierte Personen aus Pflegepraxis und -wissenschaft mit einer ausgewiesenen Expertise gesucht.
Weitere Informationen über die Voraussetzungen einer Teilnahme finden Sie in einer Pressemitteilung vom April 2025.
Interessierte Personen können sich bis zum 15. Mai 2025 unter dnqp@hs-osnabrueck.de bewerben.
Quelle: NL DNQP, 14.04.2025


Übergabe

ÜG166 – Junge Langzeitpflege (Mirjam Schneider-Jung & Anja Woltery)

So reagiert die Pflege auf den Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD löst unter Pflegeorganisationen gemischte Reaktionen aus. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 11.04.2025


Licht und Schatten im Koalitionsvertrag bei Alter, Pflege und Demenz

Die Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Dr. Alexia Zurkuhlen, sieht im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, der am 9. April 2025 veröffentlicht wurde, Licht und Schatten im Bereich des Alters, der Pflege und der Demenz. So begrüßt sie den expliziten Appell, Aspekte des geplanten Pflegekompetenzgesetzes auf den Weg zu …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/licht-und-schatten-im-koalitionsvertrag-bei-alter-pflege-und-demenz/

Quelle: NL KDA, 10.04.2025


DKG zum Koalitionsvertrag

Neustart in der Gesundheitspolitik ist eine Chance

10.04.2025 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bewertet den Koalitionsvertrag als Chance für einen Neustart in der Gesundheitspolitik. Die neue Bundesregierung steht vor großen Herausforderungen. Der neue Gesundheitsminister oder die neue Ministerin, der oder die von der CDU kommen wird, ist nun gefragt, nicht nur fachliche Themen anzugehen, sondern auch das Miteinander in der Gesundheitspolitik neu zu gestalten. „Wir sind sicher, dass mit einem neuen Minister wieder ein konstruktiver Dialog zwischen Bund, Ländern und den Akteuren im Gesundheitswesen möglich sein wird. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die allerdings in den zurückliegenden Jahren aus dem BMG heraus bewusst missachtet wurde. Wir sehen einem Personal- und Politikwechsel mit großer Zuversicht entgegen, obgleich die Herausforderungen, denen die Krankenhäuser gegenüberstehen, damit noch nicht kleiner geworden sind“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Positiv ist, dass die dringend notwendigen Mittel zur Deckung der Lücke aus den Jahren 2022 und 2023, die benötigt werden, um die Strukturen zur Gestaltung einer planvollen neuen Krankenhauslandschaft stabilisieren zu können, auch in der Endfassung des Koalitionsvertrages enthalten sind. Zwar handelt es sich dabei bedauerlicherweise nur um eine einmalige Zahlung und nicht um eine strukturelle Hilfe – dennoch zeigt sie, dass sich die Koalition der wirtschaftlich dramatischen Lage vieler Kliniken bewusst ist. Die Auszahlung dieser Sofort-Transformationskosten muss allerdings schnell und möglichst noch im ersten Halbjahr 2025 erfolgen.

Im Mittelpunkt aller Akteure im Gesundheitswesen – insbesondere der Krankenhäuser – steht das klare Bekenntnis zur Entbürokratisierung. Die neue Regierung muss dieses Versprechen endlich ernst nehmen. In den vergangenen drei Jahren blieb es bei Sonntagsreden, während der bürokratische Aufwand stetig zunahm. Es ist höchste Zeit, die Bürokratie spürbar abzubauen. Schon eine Stunde weniger Bürokratie pro Tag würde Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte erheblich entlasten – und damit nicht nur zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beitragen, sondern auch die Motivation und Attraktivität der Berufe im Gesundheitswesen steigern.

Wir begrüßen auch, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag den Reformbedarf bei der Krankenhausreform anerkennt. Die Grundidee und die Ziele der beabsichtigten Strukturreform unterstützen wir weiterhin. Wir haben stets betont, dass es Strukturanpassungen in der Krankenhauslandschaft braucht, um den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen. Doch in ihrer aktuellen Form – wie sie das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorsieht – erreicht die Reform die politischen Ziele nicht. Besonders kritisch sehen wir die geplante Vorhaltefinanzierung. In der jetzigen Ausprägung hätte sie fatale Auswirkungen und würde zu Engpässen und Wartelisten in der medizinischen Versorgung führen. Es ist daher unerlässlich, die Einführung dieses verfehlten Instruments sofort auszusetzen und es kritisch zu prüfen. Gut ist, dass klar benannt wird, dass die 60 Leistungsgruppen aus NRW plus die zusätzliche Leistungsgruppe Traumatologie als Grundlage für die Planung genommen werden.

Wir sehen dem gesundheitspolitischen Neustart mit Zuversicht entgegen und hoffen, dass die neue Regierung rasch ins Amt kommt. Die Kliniken stehen für einen konstruktiven Dialog bereit und bringen ihre Expertise gern in die anstehenden Diskussionen ein.

Quelle: PM DKG, 10.04.2025


Meilenstein für die Pflege:

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verabschiedet Berufsordnung für Pflegefachpersonen

10.04.2025 – Was es schon seit Jahren für Ärzt*innen und andere Berufsfelder gibt, ist nun endlich auch in der Pflege Realität geworden: Die Pflegekammer NRW hat am 10. April die erste Berufsordnung für Pflegefachpersonen verabschiedet. Mit dieser Ordnung erhalten professionell Pflegende eine verbindliche Grundlage, die ihre Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten klar definiert – und damit auch ihre professionelle Rolle im Gesundheitssystem stärkt.

Düsseldorf, 10. APRIL 2025 – „Die Verabschiedung dieser Berufsordnung war längst überfällig. Sie ist ein starkes Zeichen für die Selbstbestimmung und Professionalität unseres Berufsstandes und zeigt erneut, wie die Kammer den Pflegefachpersonen in NRW den Rücken stärkt“, sagt Leah Dörr, Vorstandsmitglied der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen und Ressortverantwortliche für den Bereich Berufsfeldentwicklung. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen setzte sich als Stimme der professionell Pflegenden in NRW für die Erstellung einer Berufsordnung von Anfang an ein. Dieser Meilenstein wurde jetzt durch die Verabschiedung erreicht.

Die neue Berufsordnung bringt Pflegefachpersonen Orientierung und Sicherheit im Berufsalltag. Sie dient als ethisch-fachlicher Kompass und klärt, was gute Pflege ausmacht – im direkten Kontakt mit Patientinnen, Bewohnerinnen und Klientinnen ebenso wie im interdisziplinären Miteinander mit Kolleginnen und Kolleg*innen anderer Professionen. Besonders betont wird die Eigenverantwortung: Pflegefachpersonen haben das Recht, auf Basis ihrer fachlichen Expertise, Entscheidungen zu treffen und ggf. auch ärztliche Anweisungen zu hinterfragen oder abzulehnen. „Die Berufsordnung bietet Pflegefachpersonen beispielsweise endlich umgangssprachlich gesprochen ‚ein Papier‘, das sie im Ernstfall zücken können, um zu sagen ‚dafür bin ich aber laut meiner Berufsordnung verpflichtet‘. Sie macht unsere Verantwortung sichtbar und schützt zugleich unsere beruflichen Grenzen“, so Leah Dörr. Außerdem beinhaltet sie die schon lange benötigte Abgrenzung zu anderen Arbeiten bei beispielsweise dem Pfortendienst oder anderen berufsfremden Verrichtungen.

Rückblick: Bereits im Frühjahr 2024 hatte die Pflegekammer NRW Regionalkonferenzen organisiert, um mit ihren Mitgliedern über die Inhalte der künftigen Ordnung zu diskutieren. Viele Anregungen aus diesen Veranstaltungen wurden in den Entwurf aufgenommen. „Die breite Beteiligung unserer Mitglieder war entscheidend für die Akzeptanz der Berufsordnung. Viele Pflegefachpersonen haben die Regionalkonferenzen genutzt, um konkrete Rückmeldungen zu geben – sei es zur Abgrenzung von Berufs- und Arbeitsrecht oder zur beruflichen Eigenverantwortung. Die Rückmeldungen haben geholfen die Berufsordnung praxisnah und tragfähig zu gestalten“, sagt Ilka Mildner, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW und Ressortverantwortliche für den Bereich Partizipation und Mitgliederbefragung.

Mit der Verabschiedung der Berufsordnung setzt die Pflegekammer NRW ein starkes Zeichen für die Professionalisierung. Sie schafft nicht nur eine klare berufliche Grundlage, sondern gibt Pflegenden ein Werkzeug an die Hand, dass ihre tägliche Arbeit aufwertet, schützt und strukturiert.

Quelle: PM Pflegekammer NRW, 10.04.2025


Statement zum Koalitionsvertrag: Krankenhausreform wird fortgesetzt – DEKV sieht Chancen für Korrekturen

9. April 2025 – Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) begrüßt die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Anpassungen der Krankenhausreform als praxistaugliche Fortsetzung. weiter

Quelle: https://dekv.de/presseinformationen/

 

 

Wichtige Termine:

 


4th  INTERNATIONAL CONFERENCE OF THE GERMAN SOCIETY OF NURSING SCIENCE

MAY 8 – 9, 2025, Berlin, Infos unter: https://conference.dg-pflegewissenschaft.de/general-informations/


CIG: ICH KÜMMERE MICH UM DICH – Heilen, trösten, begleiten in Gesundheitswesen und Gemeinde

9.- 11. Mai 2025, im Kloster Volkenroda, Anmeldung


Gesundheitskongress des Westens am 14. und 15. Mai 2025 in Köln

Anmeldung unter: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de/anmeldung/kongressanmeldung-2025


Pflegefortbildung des Westens 2025 „Demenz: Wenn Erinnerungen verblassen“

22. Mai 2025, Köln,  Kongress-Website, Anmeldeflyer [PDF]


Hauptstadtkongress/Gesundheitsmanagementkongress

25. bis 27. Juni 2025 in Berlin; Tickets unter: https://www.hauptstadtkongress.de/tickets/


Deutscher Pflegetag 2025

05.-06.11.2025, hub 27, Berlin; Infos unter: https://www.deutscher-pflegetag.de/