ADS-Wocheninformation, 21.09.2020

ADS-Wocheninformation, 21.09.2020

Corona-Prämie für Pflegende in Krankenhäusern

Gut, aber in Teilen ungerecht. Reha wieder vergessen

Berlin (15. September 2020, Nr. 30/2020) – „Es ist zu begrüßen, dass mit monatelanger Verzögerung nun auch Pflegende in Krankenhäusern eine Corona-Prämie erhalten sollen und diese schnell umgesetzt werden soll. Der Deutsche Pflegerat begrüßt diese Prämie, denn die bisherige politische Verweigerung dieser Prämie hat in der Berufsgruppe für hohen Unmut und gravierender Frustration gesorgt“, betont Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), im Nachgang zur Anhörung des Entwurfes eines Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags.

„Anders als in der Langzeitpflege war für die Pflegenden im Krankenhaus bisher keine Prämie vorgesehen. Mit der vorgeschlagenen Regelung im Krankenhauszukunftsgesetz wird zu großen Teilen der Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des GKV-Spitzenverbandes übernommen.

Die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung ist allerdings ungerecht, denn Pflegende sollen nur dann eine Corona-Prämie erhalten, wenn mindestens 20 COVID-19 Patienten/Patientinnen in einem Krankenhaus mit weniger als 500 Betten versorgt wurden oder 50 Patienten/Patientinnen in einem Krankenhaus mit mehr als 500 Betten. Der Gesetzentwurf greift hier zu kurz. Die Belastung der Pflegenden in der Corona-Pandemie entsteht  nicht allein durch die Versorgung der an COVID-19 erkrankten Patienten/Patientinnen, sondern jede Patientin/jeder Patient ist potenziell infiziert und muss dementsprechend aufwendig gepflegt werden. Das Risiko der Ansteckung ist potenziell bei Patienten mit unklarem Status sogar größer als bei einem mit COVID-19 diagnostizierten Menschen.

Der Deutsche Pflegerat fordert, dass wie in der Langzeitpflege grundsätzlich alle Pflegefachpersonen eine Prämie erhalten müssen und auch andere belastete Berufsgruppen eine Prämie erhalten sollen, wie z. B. das Reinigungspersonal. Hier besteht aus Sicht des Deutschen Pflegerats dringender Nachbesserungsbedarf. Erneut ‚vergessen‘ wurden die Pflegenden in den Reha-Kliniken. Auch dort wurden infizierte oder potenziell infizierte Patientinnen und Patienten versorgt.

Die Details der Verteilung der Corona-Prämie sollen dem Gesetzentwurf folgend, lokal geregelt werden. Das ist eine Chance, jedoch zugleich auch risikoreich. Denn damit werden sich quer durch die Republik große Unterschiede entwickeln, was zur Frustration bei vielen Berufsangehörigen führen wird. Die Unzufriedenheit in der Berufsgruppe hinsichtlich einer Anerkennung durch die Corona-Prämie wird durch ein derartiges Verfahren nicht geringer.

Letztlich darf nicht vergessen werden, dass die jetzt gezahlte Corona-Prämie eine generell gute Bezahlung nicht ersetzen kann. Hier besteht großer Nachholbedarf.“

Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Covid-Prämie

PKV soll sich mit sieben Millionen Euro am Pflege-Bonus beteiligen

News des Tages / 14.09.2020  – Die Regierungsparteien verpflichten die PKV, sich mit sieben Millionen Euro am 100-Millionen-Euro-Topf für die Krankenhauspflege zu beteiligen. Einen entsprechenden Änderungsantrag für das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) haben die beiden Regierungsparteien SPD und CDU vorgelegt. In den Genuss des Bonus von bis zu 1.000 Euro sollen jene Krankenhauspflegekräfte kommen, die durch die Behandlung von Covid-19-Patienten besonders belastet waren.

Die 100 Millionen Euro sind das Ergebnis eines Kompromisses zwischen Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV), den sie Gesundheitsminister Jens Spahn vor knapp zwei Wochen mit dem Hinweis präsentiert hatten, auch die PKV müsse sich beteiligen. Im Änderungsantrag der Koalition heißt es nun: „Zur Finanzierung der Prämien werden 93 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und zusätzlich 7 Millionen Euro von den privaten Krankenversicherungsunternehmen zur Verfügung gestellt.“

Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/pkv-soll-sich-mit-sieben-millionen-euro-am-pflege-bonus-beteiligen


Corona-Prämie für Krankenhäuser: Nur wenige profitieren

Die Corona-Prämie soll nun auch an beruflich Pflegende ausgezahlt werden, die während der Pandemie in Krankenhäusern unter besonderer Belastung gearbeitet haben. Insgesamt stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon profitieren sollen aber nur wenige.

Nachdem zunächst nur beruflich Pflegende und Reinigungspersonal in der Langzeitpflege einen Bonus für ihre Leistungen während der Pandemie erhielten, sollen nun auch Pflegefachpersonen aus Krankenhäusern eine Sonderzahlung bekommen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherer (GKV-SV) hatte gemeinsam mit der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) ein Konzept für die Prämienzahlung erarbeitet. Nun liegt ein Gesetzesentwurf vor, von dem noch weniger beruflich Pflegende profitieren werden als vorgesehen, kritisiert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).

Ob ein Krankenhaus überhaupt für die Bonuszahlungen qualifiziert ist, hängt von der Bettenzahl und den versorgten Patientinnen bzw. Patienten mit COVID-19 ab. Qualifiziert sind so beispielsweise Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten, die mindestens 20 Menschen mit COVID-19 versorgt haben. Dadurch werden voraussichtlich nur 450 statt wie von DKG und GKV-SV vorgeschlagen 700 Kliniken für die Zahlungen in Frage kommen. Im Gesetzesentwurf fehlt außerdem die Empfehlung, dass die Länder aufgefordert werden sollten, die Zahlungen um 500 Euro zu erhöhen.

„Wir begrüßen es grundsätzlich, dass die Pflegefachfrauen und -männer, die während der Pandemie stark belastet waren und ihre eigene Gesundheit riskiert haben, eine Bonuszahlung erhalten“, so Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Aus unserer Sicht kommt es aber nun darauf an, dass die Bonuszahlungen gerecht durchgeführt werden und alle davon profitieren, die seit Beginn der Pandemie immer wieder Außerordentliches leisten“, so Bienstein. Die Verteilung soll in den Kliniken individuell geregelt werden und der DBfK befürchtet, dass es bei ungerechter und intransparenter Verteilung zu weiteren Frustrationen bei den Pflegenden kommen wird.

Der DBfK fordert schon lange, dass die Bezahlung der beruflich Pflegenden deutlich besser werden muss, damit dem Fachkräftemangel etwas entgegengesetzt wird. Mit einmaligen Bonuszahlungen allein ist es nicht getan – noch dazu, wenn von diesen nur wenige profitieren können.

Anja Kathrin Hild, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, hild@dbfk.de, www.dbfk.de


Alles nur Schall und Rauch?

Baden-Württemberg setzt Gesetzgebungsverfahren für Pflegekammer aus

Berlin, 18. September 2020 – „Man könnte an der Politik verzweifeln. Einen Schritt vor und zwei zurück scheint neuerdings die Devise. Niedersachsen macht es vor und in Baden-Württemberg geht dem Sozialminister, der sich nach wie vor von der Pflegekammer überzeugt zeigt, die Luft aus“, kritisiert Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR). „Die Missachtung der Einbindung der pflegerischen Berufsgruppe in das Selbstverwaltungsprinzip des deutschen Gesundheitssystems wertet den Beruf jeden Tag ab und gefährdet am Ende die pflegerische Versorgung der Menschen in Deutschland.

Es ist an der Zeit, dass die große schweigende Mehrheit der Berufsangehörigen endlich aufwacht und sich auf die Hinterbeine stellt. Machen wir alle anstehenden Wahlen zu Pflegewahlen! Geben wir nur denen unsere Stimme, die sich zu einer Weiterentwicklung der beruflichen Pflege verpflichten, zu spürbar besseren Arbeitsbedingungen und die uns endlich nach über 100 Jahren eine machtvolle Stimme geben wollen, indem sie eine Pflegekammer zusichern. Dabei darf es nicht nur um allgemeine Versprechen gehen, sondern um konkrete Pläne, die sich dann auch in den Koalitionsverträgen wiederfinden müssen.“

Zum Hintergrund: Der baden-württembergische Sozialminister Lucha hat mitgeteilt, das bereits angelaufene Gesetzgebungsverfahren für eine Landespflegekammer für diese Legislaturperiode auf Eis zu legen.

Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


DEKV begrüßt das Krankenhauszukunftsgesetz und fordert zugleich gezielte Entlastung für die Pflege

Berlin, 14. September 2020 – Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zum Krankenhauszukunftsgesetz steht heute im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses Gesundheit des Deutschen Bundestags. Der Entwurf sieht unter anderem vor, mit dem „Krankenhauszukunftsfonds“ notwendige Investitionen in die Notfallversorgung und in die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser intern und sektorenübergreifend zu fördern. Eine Erweiterung des Krankenhausstrukturfonds soll Investitionen in die IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser und in die regionalen Versorgungsstrukturen unterstützen. Dazu Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV): „Das Krankenhauszukunftsgesetz ist ein gutes Gesetz für die Patienten und Patientinnen, für die Krankenhäuser und Ihre Mitarbeitenden. Es wird einen wichtigen Beitrag zum digitalen Krankenhaus in Deutschland leisten und einen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten erzielen. Der Krankenhauszukunftsfonds wird von den evangelischen Krankenhäusern und dem DEKV daher als wegweisendes Instrument verstanden. Er wird die Krankenhäuser beim Prozess der Digitalisierung gut unterstützen.“

Pflege gezielt entlasten

Der DEKV fordert, dass die über den Krankenhauszukunftsfonds geförderten Projekte auch die Pflege gezielt entlasten. Möglich ist dies über eine verstärkte Digitalisierung der Befundanforderung und Rückübermittlung sowie die Automatisierung der Dokumentation. „Durch die vorbehaltenen Tätigkeiten in § 4 des Pflegeberufegesetzes steht die Pflege seit diesem Jahr in einer besonderen Verantwortung. Eine digitale Unterstützung des Pflegeprozesses von der Planung bis zu Evaluation muss daher durch die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds unterstützt und durch Ergänzungen im Gesetzentwurf verankert werden. Pflegende gewinnen dadurch Zeit, die der Versorgung der Patientinnen und Patienten ebenso zugutekommt wie der Pflegequalität“, so Radbruch.

Klarheit für Budgetverhandlungen

Das Krankenhausentgeltgesetz sieht vor, dass pflegeentlastende Maßnahmen das Pflegebudget um bis zu vier Prozent erhöhen können. „Erste Erfahrungen aus den Pflegebudgetverhandlungen in evangelischen Krankenhäusern zeigen, dass intensive und unüberbrückbare Diskussionen mit den Krankenkassen dazu existieren. Eine Klarstellung im Gesetzentwurf würde für die Krankenhäuser Sicherheit schaffen und positive Anreize setzen, um für die Pflege digitale Projekte zu initiieren“ betont Radbruch.

Quelle: PM DEKV, 14.09.2020


Aktionsbündnis Patientensicherheit appelliert an die Gesundheitspolitik:

Mehr Patientensicherheit und mehr Kooperation bei der Patientenversorgung

Berlin – Zum zweiten Mal begeht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 17. September den Welttag der Patientensicherheit, der 2020 unter dem Motto „Safe health workers, safe patients“ steht. Gerade in der Krise hat sich gezeigt, wie anfällig unser System im Hinblick auf Patientensicherheit ist: Verschobene oder ausgefallene Facharzt- und OP-Termine, Versorgung an der Haustür und Lücken bei der Reha, Vorsorge und Versorgungsmanagement. Die Folge war ein Rückgang der Patientenversorgung um bis zu 40 Prozent – mit noch ungeahnten Folgen, vor allem auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) betonte auf der heutigen Online-Pressekonferenz, wie wichtig kluge Digitalisierung und Kooperation zwischen den verschiedenen Akteuren seien, insbesondere über Einrichtungsgrenzen und Versorgungssektoren hinweg. Die Pressekonferenz endete mit einem Appell an die Gesundheitspolitik, sich mit den Problemen und Lücken des Systems, die die Pandemie offengelegt hat, aktiv zu beschäftigen.

Zum Welttag der Patientensicherheit erinnert das APS an deren Bedeutung. „Mit den Veranstaltungen rund um den 17. September soll das Thema stärker in das Bewusstsein gerückt und alle Kräfte mobilisiert werden“, sagt Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des APS. „Corona hat die Lücken, Sollbruchstellen und Schwachpunkte der Versorgung, die schon lange bekannt waren, wie mit dem Brennglas vergrößert: Trotz der individuellen Anstrengungen vor Ort funktioniert das Gesundheitssystem nicht, ganz besonders nicht für die Schwächsten.“ Corona habe binnen kürzester Zeit eine Umstellung und Neugestaltung der unterschiedlichsten Versorgungsprozesse notwendig gemacht. „Wie bauen wir Telemedizin und digitale Angebote binnen kürzester Zeit in die Versorgung ein, ohne dass dadurch neue Gefahren und Behandlungsabbrüche für Patienten entstehen? Wie klären wir Patienten über Versorgungsangebote und richtiges Verhalten auf, wenn wir selbst keinen Überblick haben?“, so die Kritik der APS-Vorsitzenden. Weil die Ressourcen auf die Versorgung der Corona-Patienten konzentriert wurden, wurden Versorgungsabbrüche und Gefährdungen für andere Patienten hingenommen.

Aus der Sicht eines chronisch Kranken berichtete Constantin Grosch, stellvertretender Vorsitzender des APS und selbst Betroffener. Grosch betonte, dass gerade chronische Erkrankungen häufig in Schüben verlaufen. Kann ein akuter Krankheitsschub wegen einer Krise des Gesundheitssystems nicht behandelt werden, könnte dies lebenslange Folgen für den Erkrankten haben. Oft sei eine Verschlechterung des Gesundheitszustands und der Krankheitssymptome nicht wieder rückgängig zu machen. „Nun stellen Sie sich die Hilflosigkeit vor, wenn einfach keine ambulante Versorgung vorhanden ist. Und es gibt in dieser Situation niemanden, an den man sich wenden kann. Denn auch der letzte Ausweg, der Gang in ein Krankenhaus, war nicht selten praktisch verwehrt, wie Zahlen belegen. Außerdem sind viele dieser Patienten auf spezialisierte Ärzte angewiesen, zu denen sie ein Vertrauensverhältnis aufgebaut haben und denen ihre umfangreiche Krankheitsgeschichte bekannt ist.“ Er appelliert an die Gesundheitspolitik: „Bitte kümmern Sie sich um die erheblichen Probleme und Lücken im System, die die Pandemie offengelegt hat. Denn die Patienten sind abhängig von sicherer und zuverlässiger Versorgung – trotz, während und nach Corona.“

Um Patientensicherheit zu gewährleisten, müssten aber auch die Beschäftigten im Gesundheitswesen geschützt werden. Nicht umsonst laute das diesjährige Motto des Welttages der Patientensicherheit „Safe health workers, safe patients“, so Professor Dr. med. Reinhard Strametz, Generalsekretär des APS. Für die Mitarbeitersicherheit bedürfe es neben Mundschutz und Kittel auch einer „psychischen Schutzausrüstung“, so Strametz. Diese bestehe im Wesentlichen aus drei Maßnahmen: Erstens aus einer auf Mitarbeitersicherheit und Resilienz ausgerichteten Führung. Zum Zweiten aus einer psychosozialen proaktiven Unterstützung und drittens einer sach- und lösungsorientierten Aufarbeitung kritischer Ereignisse durch Gespräche oder Fallanalysen. „Wir müssen über Fehler und kritische Ereignisse sprechen und daraus lernen“, betonte Strametz. Das APS hat hierfür Handlungsempfehlungen herausgegeben, speziell auf COVID-19 zugeschnitten. Diese sollen allen Beteiligten helfen, Mitarbeitersicherheit zu stärken und damit auch Patientensicherheit zu ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung , 15.09.2020


Ausbildung Gesundheitsfachberufe

Berlin: (hib/ROL) Die schulische Berufsausbildung in den Gesundheitsfachberufen soll reformiert werden. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag(19/22121). Die Fraktion möchte, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, um ein einheitliches Bundesgesetz für die Gesundheitsfachberufe auf den Weg zu bringen. Die Ausbildungsfinanzierung für die Gesundheitsfachberufe soll über ein bundeseinheitliches Umlageverfahren finanziert werden, wobei der schulische Anteil der Ausbildungskosten durch die Länder getragen werden soll. Die Finanzierung der betrieblichen Ausbildungskosten, einschließlich der Kosten der Praxisanleitung und der Ausbildungsvergütung, soll den Gesundheitseinrichtungen obliegen. Die Linke ist der Auffassung, dass die Corona-Krise insbesondere in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen die fortgesetzt schlechten Arbeitsbedingungen in der Öffentlichkeit deutlich gemacht hat. Diese Berufe seien unattraktiv, weil sie unter anderem oft schlecht bezahlt seien und auch dadurch gesellschaftliche Anerkennung fehle. Im Vergleich zum Dualen System der Berufsausbildung nach Berufsausbildungsgesetz und Handwerksordnung seien die schulischen Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen im Nachteil.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 954, 16.09.2020


Corona: Weltweit rund 2 Millionen Infizierte im Gesundheitswesen

International Council of Nurses veröffentlicht Report zu COVID-19

Ein Bericht des International Council of Nurses (ICN) zeigt die Gefährdung von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen. Allein beim Pflegepersonal sind schon über 1.000 Todesfälle durch COVID-19 in 44 Ländern zu betrauern. Der Schutz beruflich Pflegender muss Priorität haben, fordert auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).

Kurz vor dem Welttag der Patientensicherheit, der in diesem Jahr unter dem Motto „Schutz des Gesundheitspersonals ist Patientenschutz“ steht, veröffentlicht der ICN den Bericht zu COVID-19-Infektionen im Gesundheitswesen. Die klare Botschaft ist: Die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen und insbesondere beruflich Pflegende tragen ein erhöhtes Infektionsrisiko, sie werden oft nicht hinreichend geschützt, sind in vielen Fällen Gewalt und Diskriminierung aufgrund ihrer Tätigkeit ausgesetzt und in weniger als der Hälfte der befragten Länder wird COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt.

Gerade im Falle von COVID-19 liegt auf der Hand, dass ein mangelnder Schutz des Pflegepersonals eine Gefährdung für Pflegebedürftige, Patientinnen und Patienten bedeutet. „ICN-Geschäftsführer Howard Catton hat Recht, wenn er sagt, dass Regierungen einen Fehler machen, wenn sie die Gesundheit des Personals im Gesundheitswesen riskieren, denn damit riskieren sie zugleich die Gesundheit der Patientinnen und Patienten“, so Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK.

Anlässlich des Welttages der Patientensicherheit schließt sich der DBfK den Forderungen des internationalen Dachverbands an: „Der Report macht deutlich, dass der Schutz der Mitarbeitenden im Gesundheitswesen politisch Priorität haben muss“, so Bienstein. „Wir brauchen eine gute und einheitliche Datenerhebung der Infektionen, Erkrankungen und Todesfälle im Gesundheitswesen. Die persönliche Schutzausrüstung, Schulungen zum Infektionsschutz und eine Teststrategie für das Personal müssen etabliert werden und COVID-19 sollte weltweit als Berufskrankheit anerkannt werden. Denn: Nur wenn wir beruflich Pflegenden geschützt werden, können wir Menschen mit Pflegebedarf sicher versorgen und schützen.“

Der DBfK ist deutsches Mitglied des International Council of Nurses (ICN).

Anja Kathrin Hild, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, hild@dbfk.de, www.dbfk.de


„Together Patient Safety First!“ –

APS verlängert zum 2. Welttag der Patientensicherheit den Aufruf an Gesundheitseinrichtungen, sich zur Bewältigung der Pandemie für Patientensicherheit zu engagieren

Berlin – Mit einer abwechslungsreichen Veranstaltung beging das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) gleichzeitig den 2. Welttag der Patientensicherheit und sein 15-jähriges Bestehen. Unter dem Einfluss von COVID-19 lagen Licht und Schatten eng beieinander: Der Stolz auf das Erreichte, insbesondere auf die vielen praktischen Hilfestellungen für Patienten und professionelle Kräfte im Gesundheitswesen, mischte sich mit der Feststellung, dass im Zuge der Pandemie noch viel mehr Anstrengungen für Patientensicherheit unternommen werden müssen. Spontan nahm das APS den Ball auf, der durch das Grußwort des Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ins Spiel gebracht wurde, und verlängerte den traditionellen Aufruf an die Einrichtungen des deutschen Gesundheitswesens, sich am Tag der Patientensicherheit am 17. September zu beteiligen. Noch bis Ende des Jahres können besondere Aktionen zur Verbesserung der Patientensicherheit über die Homepage des APS gemeldet werden, um so „mit Elan und Ausdauer“ (Bundesgesundheitsminister Spahn) das Thema Patientensicherheit voranzubringen.

„Ich bin überwältigt und sehr, sehr ermutigt durch die Unterstützung, die wir zum zweiten Welttag der Patientensicherheit und zum 15. Jubiläum des APS, von der Politik, unseren Mitgliedern und Förderern, aber auch von der Öffentlichkeit erfahren“, sagte Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des APS. Die Herausforderungen der pandemiebedingten Umbrüche könnten nur bewältigt werden, wenn der Denkweise „Kooperation statt Konkurrenz“ und der Patientensicherheit die höchste Priorität eingeräumt würden, weshalb Hecker das Motto ausgab: „Together Patient Safety First!“ Sie schlussfolgerte: „Corona hat deutlich gemacht, was Insidern schon lange klar war: Wir können nicht weitermachen wie bisher. Patientensicherheit muss das Handeln bestimmen – jetzt und jederzeit!“

In die gleiche Richtung ging auch das Grußwort von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) konnte für den Tag der Patientensicherheit erreichen, dass der Berliner Fernsehturm, das höchste Bauwerk Deutschlands, in Orange, der Symbolfarbe, die die Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Patientensicherheit gewählt hat, angestrahlt wird. „Das ist ein sichtbares Zeichen für Patientensicherheit und gleichzeitig ein Dank an all die Beschäftigten im Gesundheitswesen für Ihre hervorragende Arbeit,“ sagte Spahn und fuhr fort: „Und das ist auch ein Dank an das Aktionsbündnis Patientensicherheit, das mit Elan und langem Atem die Patientensicherheit in der Breite vorangetrieben hat und auch weiter vorantreibt. Elan und Ausdauer – das bringt die Patientensicherheit voran.“

Persönliche Glückwünsche zum 15-jährigen Bestehen des APS überbrachte Professor Dr. Claudia Schmidtke. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung betonte: „Das APS hat schon lange treffend formuliert: Mitarbeitersicherheit ist Patientensicherheit und umgekehrt. Ich bin dem APS dankbar, dass sie binnen kürzester Zeit eine entsprechende Handlungsempfehlung veröffentlicht haben und appelliere an die Einrichtungen, sie aufzunehmen.“ Aus diesem Grund bescheinigte sie dem APS, wichtiger Impulsgeber auf der nationalen und internationalen Ebene zu sein. „Seit 2005 vernetzen sich alle relevanten Akteure miteinander und arbeiten an der Verbesserung der Patientensicherheit.“

Das Motto der WHO „Safe health workers, Safe patients“ für den diesjährigen Welttag der Patientensicherheit wurde in der Veranstaltung gleich mehrfach aufgegriffen. Professor Johanna Westbrook sprach über Organisationskultur zur Unterstützung der Sicherheit der Mitarbeitenden, was in den hochkarätig besetzten Fachdiskussionen aufgegriffen wurde. „Mitarbeitende sind keine Helden, sondern sie sind in allererster Linie Menschen, die wir gerade jetzt mit Schutzkleidung, aber auch mit psychosozialen Angeboten unterstützen müssen“, sagte Professor Dr. Reinhard Strametz, Generalsekretär des APS, der an der Hochschule RheinMain zu diesem Thema forscht. „Sonst haben wir am Ende zwar Intensivbetten, aber kein Personal mehr, um dort untergebrachte Patienten sicher versorgen zu können. Patientensicherheit ohne Mitarbeitersicherheit ist undenkbar“, so Strametz.

Ein Novum für das APS war der direkte Bericht einer Betroffenen, die über die Probleme bei der Versorgung ihrer Mutter während der Pandemie berichtete. Den Charakter als Bündnis betonten besonders die Grußbotschaften zahlreicher Mitglieder zum 15-jährigen Jubiläum des APS. Außerdem fand die feierliche Verleihung des Deutschen Preises für Patientensicherheit statt, die im Mai aufgrund von COVID-19 ausgefallen war. Im Rahmen der Aktivitäten wurde eine vom BMG initiierte Studie der OECD zur Ökonomie der Patientensicherheit in der Langzeitpflege vorgestellt.

Die Aktivitäten des APS zum Tag der Patientensicherheit werden finanziell durch das Bundesgesundheitsministerium auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestags gefördert.

Quelle: PM APS, 17.09.2020


Sitzung des Bundesrates am 18. September 2020

Bundesrat billigt Anspruch auf außerklinische Intensivpflege

Der Bundesrat hat am 18. September 2020 ein Gesetz zur Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen gebilligt, das der Bundestag vor der parlamentarischen Sommerpause am 2. Juli 2020 verabschiedet hatte. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Bessere Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen

Ziel des Gesetzes ist es, Intensiv-Pflegebedürftige besser zu versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Dazu sieht der Bundestagsbeschluss einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege im Fünften Buch Sozialgesetzbuch vor.

Strengere Qualitätsvorgaben

Künftig können nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte die außerklinische Intensivpflege anordnen. Die Betreuung zu Hause bleibt weiterhin möglich – allerdings unter strengen Qualitätsvorgaben. Ambulante Pflegedienste sind zur Zusammenarbeit mit Fachärzten verpflichtet. Überprüft wird die Qualität der Versorgung von den Medizinischen Diensten im Auftrag der Krankenkassen durch eine persönliche Begutachtung am Leistungsort.

Befreiung von Eigenanteilen

Damit die Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht aus finanziellen Gründen scheitert, sind Intensiv-Pflegebedürftige dort weitgehend von den Eigenanteilen befreit. Entfällt der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege, da sich der Gesundheitszustand gebessert hat, können Krankenkassen diese Kosten als Satzungsleistung übernehmen.

Zugang zur geriatrischen Rehabilitation

Darüber hinaus erleichtert das Gesetz den Zugang zur geriatrischen Rehabilitation: Verordnen Ärztinnen und Ärzte diese als medizinisch notwendig, dann können Krankenkassen sie nicht mehr ablehnen.

Stärkeres Wunsch- und Wahlrecht

Um das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl der Reha-Einrichtung zu stärken, müssen sie künftig nur noch die Hälfte der Mehrkosten zahlen, wenn sie eine andere als die zugewiesene Einrichtung wählen. Bislang tragen Versicherte die Mehrkosten vollständig. Die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen entfällt künftig.

Bezahlung der Pflegekräfte

Verbesserungen gibt es auch bei der Bezahlung der Pflegekräfte in Reha-Einrichtungen: Hierfür entfällt die Grundsummenlohnbindung – damit sind höhere Vergütungen in Einrichtungen möglich. Außerdem gelten tarifvertragliche und kirchliche Arbeitsrechtsregelungen künftig als wirtschaftlich.

Missbrauch ausschlaggebend für Reform

Ausschlaggebend für die Reform der Intensivpflege waren nach Angaben der Bundesregierung steigende Patientenzahlen in der außerklinischen Pflege und ein zunehmender Missbrauch – etwa durch dubiose Pflegedienste.

Änderungen im Bundestagsverfahren

Das Gesetz geht auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück, der im Laufe des Bundestagsverfahrens umfangreich verändert wurde. Dabei hat der Bundestag auch einige Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 15. Mai 2020 aufgegriffen.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zu großen Teilen am Tag darauf in Kraft treten.

Bundesrat greift Sorgen der Betroffenen auf

In einer begleitenden Entschließung greift der Bundesrat die Befürchtungen vieler Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen auf, ihre Rechte auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe könnten eingeschränkt werden – insbesondere bei der Entscheidung über ihren Wohnort. Diese Sorgen seien auch durch die Änderungen im Bundestagsverfahren nicht komplett ausgeräumt worden, mahnen die Länder.

Auswirkungen auf Selbstbestimmungsrecht beachten

Sie fordern daher die Bundesregierung auf, den Vollzug und die Auswirkungen des neuen Gesetzes in Bezug auf dieses Selbstbestimmungsrecht eng zu begleiten, die Ergebnisse in angemessener Zeit zu veröffentlichen und bei Bedarf gesetzgeberisch zu handeln.

Unterstützung für ambulante Reha

Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, auch Anbieter ambulanter Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zu unterstützen. Diese hätten aufgrund der Corona-Pandemie ebenso Erlösausfälle wie Krankenhäuser oder stationäre Reha-Einrichtungen, würden aber bisher von keinem Rettungsschirm umfasst.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wann sie die darin geäußerten Forderungen aufgreift, liegt in ihrer Entscheidung.

Plenarsitzung des Bundesrates am 18.09.2020


Sitzung des Bundesrates am 18. September 2020

Bundesrat billigt Patientendatenschutzgesetz

Grünes Licht auf dem Weg zur elektronischen Patientenakte: Der Bundesrat hat am 18. September 2020 das Patientendatenschutzgesetz gebilligt, das der Bundestag Anfang Juli verabschiedet hatte. Es dient der weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Anspruch auf die Patientenakte

Bereits nach geltendem Recht müssen die Krankenkassen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten. Durch den nun gebilligten Bundestagsbeschluss erhalten die Versicherten ab 2022 auch einen Anspruch darauf, dass Ärzte die Patientendaten darin eintragen. Dort lassen sich zum Beispiel Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder speichern, aber auch Angaben aus Impfausweis, Mutterpass, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder im sogenannten U-Heft und Zahn-Bonusheft. Bei einem Wechsel der Krankenkasse können Versicherte ihre Daten aus der elektronischen Patientenakte übertragen lassen.

E-Rezept auf dem Handy

Patienten können künftig elektronische Rezepte auf ihr Smartphone laden und in einer Apotheke einlösen. Die dazu nötige App soll als Teil der Telematikinfrastruktur im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Ab 2022 ist die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Telematikinfrastruktur verpflichtend vorgegeben.

Elektronische Facharztüberweisung

Auch Überweisungen zu einem Facharzt lassen sich künftig elektronisch übermitteln. Ab 2022 sollen die Versicherten über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der Akte gespeicherte Dokument einzeln bestimmen können, wer darauf zugreifen darf. Personen ohne Smartphone können ihre elektronische Akte bei ihrer Krankenkasse einsehen.

Verwendung der Daten

Die Versicherten sollen dem Patientendatenschutzgesetz zufolge eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden: Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Die Versicherten bestimmen, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden. Sie entscheiden auch darüber, wer auf die Akte zugreifen kann. Die Patienten selbst können jederzeit auf ihre Daten zurückgreifen und diese einsehen.

Datenspende für Forschungszwecke

Ab 2023 können die Versicherten ihre Daten auch der Forschung freiwillig zur Verfügung stellen. Die Datensicherheit soll in der Telematikinfrastruktur jederzeit gewährleistet sein. So sind Ärzte, Kliniken und Apotheker für den Schutz der jeweils verarbeiteten Patientendaten verantwortlich, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Plenarsitzung des Bundesrates am 18.09.2020


Corona

Kliniken reduzieren Betten für Covid-Patienten

News des Tages / 21.09.2020  – Trotz steigender Infektionszahlen fahren die Kliniken die Intensivkapazitäten für Covid-Patienten herunter. Wie die FAZ berichtet, habe Baden Württemberg in der vergangenen Woche entschieden nur noch 10 statt 35 Prozent der Betten freizuhalten. Das Bundesland folgte damit anderen Ländern wie Berlin oder Niedersachsen, die im Juni beziehungsweise Juli die Kapazitäten auf zehn Prozent reduziert haben. Hamburg, Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt schafften die Quote gänzlich ab. Rheinland-Pfalz hält hingegen weiterhin an 20 Prozent Kapazität fest.

Grund zur Sorge bestehe dennoch nicht. „Trotz leicht angestiegener Infektionszahlen gab es keine erhebliche Belastung der Intensivstationen“, sagt Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. Angesichts der aktuellen Infektionslage sei es richtig, einen Anteil von etwa zehn Prozent freizuhalten. Sollte es mehr Patienten mit schwerem Verlauf geben, hätten die Kliniken ausreichend Zeit um die Kapazitäten hochzufahren. „Zudem sind wir in der Lage innerhalb von wenigen Tagen, weitere 4.000 bis 5.000 Beatmungsbetten zu aktivieren“, so DKG-Präsident Gerald Gaß in einem Interview mit der Rheinischen Post am vergangenen Mittwoch.

Anders als zu Beginn der Pandemie gebe es inzwischen keine Engpässe mehr bei Beatmungsgeräten, heißt es weiter in der FAZ. Ein Problem ist dagegen aber der Personalmangel auf den Intensivstationen. „Bei einem starken Anstieg von schweren, intensivpflichten Covid-Fällen wird es beim Intensivpflegepersonal Engpässe geben“, prognostiziert Götz Geldner, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Anästhesisten. Zudem benötige man eine Koordinierung der Intensivbetten auf Landes- und Bundesebene.

Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/kliniken-reduzieren-betten-fuer-corona-patienten


Langzeitpflege: auf dem Weg zum Flächentarifvertrag

BVAP und ver.di einigen sich auf Tarifvertrag für die Altenpflege

Vergangenen Mittwoch haben sich die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) in Berlin auf einen gemeinsamen Rahmen für einen flächendeckenden Tarifvertrag geeinigt. Nun liegt es beim Bundesminister Heil, die in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbarte Maßnahme auch politisch durchzusetzen, fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).

BVAP und ver.di haben seit Oktober 2019 einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Altenpflege verhandelt und sind vor zwei Tagen zu einem vorläufigen Tarifergebnis gekommen. Ziel ist es nun, den Tarifvertrag durch eine Rechtsverordnung des BMAS für alle Arbeitgeber in der Pflege zum 1. Juli 2021 verbindlich zu machen.

„Wir begrüßen den erfolgreichen Abschluss eines vorläufigen Tarifergebnisses als wichtigen Schritt der Tarifpartner, die in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbarten Maßnahmen umzusetzen und fordern Bundesminister Heil auf, nun rasch die nächsten Schritte einzuleiten,“ so Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Wirklich bemerkenswert an den ersten Eckdaten ist die deutliche Überwindung des unangemessenen Pflegemindestlohns für die Pflegefachpersonen und Pflegeassistent/innen in der Langzeitpflege.“

Die Mindestentgelte werden in drei Schritten angehoben, sodass Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege ab Januar 2023 wenigstens 18,50 Euro pro Stunde erhalten. Bei einer 39-Stunden-Woche ergebe das einen Bruttoverdienst von 3.137 Euro im Monat. Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung erhalten dann mindestens 14,15 Euro, mit ein- bis zweijähriger Ausbildung wenigstens 15 Euro pro Stunde. Neben den neuen Stundenlöhnen haben sich BVAP und ver.di auch auf ein Urlaubsgeld von 500 Euro für Vollzeitbeschäftigte sowie einen Jahresurlaub von mindestens 28 Tagen geeinigt.

„Wir haben an dieser Stelle überhaupt kein Verständnis für den Widerstand der privaten Arbeitgeberverbände, die eine Verfassungsklage angekündigt haben. Da diese betonen, dass die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste sowieso bei 3032 Euro in der Branche liegen – da ist es doch kein weiter Schritt, das Tarifergebnis von BVAP und ver.di zu verhandeln,“ bewertet Bienstein. Sie wies darauf hin, dass die Bezahlung der beruflich Pflegenden deutlich besser werden muss, damit dem Fachkräftemangel etwas entgegengesetzt wird.

Der DBfK fordert ein Bruttoeinkommen von 4.000 EUR für alle Pflegefachpersonen als Einstiegsgrundgehalt in den Beruf. Das Bruttogehalt steigt dann mit zunehmender Berufserfahrung und der beruflichen Spezialisierung sowie den üblichen Zulagen.

Vergangenes Jahr wurde in der durch das BMAS, BMG und BMFSJ initiierten KAP die Schaffung eines flächendeckenden Tarifvertrages vereinbart. Ein Herzenswunsch des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, der die Durchsetzung immer wieder betont hatte.

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Baden-Württemberg

Sozialminister verschiebt Kammergründung

18.09.2020 / News – Der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha hat die Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg auf die nächste Legislaturperiode verschoben. Dies teilte der Grünen-Politiker dem Ministerpräsidenten, dem Innenminister sowie den Fraktionschefs von Grünen und CDU am Donnerstag in einem Schreiben mit, das BibliomedPflege vorliegt.

Lucha halte das „Vorhaben“ einer Pflegekammer in Baden-Württemberg „nach wie vor für sinnvoll“, aber nur, „wenn es eine angemessene Phase der Einführung“ gebe, „die eine breite Unterstützung aus Regierung und Parlament erfährt und fachlich gut begleitet werden kann“. Da die „Konzentration der fachlichen und gesellschaftlichen Kräfte“ seit einem halben Jahr auf der Bewältigung der Pandemie gelegen habe, habe er entschieden, „das Vorhaben erst wieder in der nächsten Legislaturperiode aufzugreifen.“

Der Minister teilte zudem mit, dass er den Gesetzesentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg habe überarbeiten lassen. Demnach sei die Gründungsphase nun für den 1. April 2021 vorgesehen und die Gründungsphase von einem auf zwei Jahre verlängert worden. „Die Errichtung der Landespflegekammer wäre somit für den 1. April 2023 vorgesehen“, so Lucha. Er sei sich „sicher“, dass „auch die nächste Landesregierung dieses wichtige Zukunftsprojekt angehen“ müsse.

Anfang 2018 hatten sich in einer repräsentativen Befragung 68 % der befragten Pflegenden im Land für die Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg ausgesprochen. 26 % votierten dagegen, 6 % machten keine Angabe. Unter den Auszubildenden lag die Zustimmung bei 72 %. Das Ministerium für Soziales und Integration sah in diesem „klaren Votum“ die Legitimation für die Errichtung einer Pflegekammer. Die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage sollte in der bis Frühjahr 2021 laufenden Legislaturperiode geschafft werden.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/sozialminister-verschiebt-zukunftsprojekt


Weltgesundheitsorganisation

„Internationales Jahr der Pflegenden und Hebammen“ wird 2021 fortgesetzt

17.09.2020 / News – Das laufende, von der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) nominierte „Internationale Jahr der Pflegenden und Hebammen“ wird 2021 fortgesetzt, um den „unermüdlichen Einsatz“ der Beschäftigten im Gesundheitswesen während der COVID-19-Pandemie zu würdigen. Dies verkündete der WHO-Regionaldirektor für Europa, Hans Henri P. Kluge, zum heutigen Welttag der Patientensicherheit bei Twitter.

Wegen der Pandemie waren in diesem Jahr zahlreiche geplante Veranstaltungen und Feierlichkeiten ausgefallen. Die Verlängerung soll Gelegenheit bieten, diese nachzuholen.

Das „Internationale Jahr der Pflegenden und Hebammen“ hat zum Ziel, den Stellenwert, das Ansehen und das Aufgabenprofil der professionellen Pflege zu stärken. Das Aktionsjahr fällt auf den 200. Geburtstag der Pionierin der beruflichen Krankenpflege, Florence Nightingale.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/internationales-jahr-der-pflegenden-und-hebammen-wird-fortgesetzt