Deutscher Pflegerat stellt Expertenkommission neu auf
Fachkommission DRG wird zur Fachkommission Pflegepersonalbemessungsinstrument (PBMI)
Berlin (21. Februar 2022, Nr. 05/2022) – Prof. Dr. Patrick Jahn übergibt den Staffelstab der „Expertenkommission DRG“ des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR) an Sandra Mehmecke, die als wissenschaftliche Leitung die neue „Fachkommission Pflegepersonalbemessungsinstrument (PBMI)“ gemeinsam mit Irene Maier, Vize-Präsidentin des DPR, leitet
Nach mehr als 10 Jahren wertvoller Arbeit – zunächst im Lenkungsausschuss und später als wissenschaftliche Leitung der „Fachkommission DRG“ des DPR – gibt Prof. Dr. Patrick Jahn die wissenschaftliche Leitung der „Fachkommission DRG“ des Deutschen Pflegerats ab. „Die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) wird laut dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP auf Bundesebene kurzfristig als verbindliche Personalbemessung im Krankenhaus eingeführt. Das ist insbesondere auch ein Verdienst von Prof. Dr. Patrick Jahn und der gesamten Fachkommission“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR).
„Der Deutsche Pflegerat dankt ganz besonders den beiden bisherigen Leitungen der Fachkommission, Herrn Prof. Jahn und Frau Andrea Lemke – als ehemaliges Präsidiumsmitglied des DPR, für die hoch engagierte und erfolgreiche Arbeit. Die Fachkommission konnte so erfolgreich sein, weil sie mit hochkarätigen Experten besetzt war. Der Deutsche Pflegerat bedankt sich bei allen Mitgliedern für die langjährige und kompetente Zusammenarbeit.“
Prof. Jahn hat inzwischen die Professur für Versorgungsforschung mit Schwerpunkt Pflege im Krankenhaus an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angenommen. „Mit der Fachkommission DRG des DPR konnten wir die Bedeutung der pflegerischen Versorgung im Krankenhaus herausstellen und deren adäquate Sicherstellung zu einem zentralen Thema machen“, weist Jahn hin. Nun sei es an der Zeit, die Fachkommission neu und auf lange Sicht auszurichten. Für die Einführung der PPR 2.0 steht Jahn der neu aufgestellten Fachkommission des Deutschen Pflegerats als Mitentwickler und Experte weiterhin zur Seite.
Seine Nachfolge und damit neue wissenschaftliche Leitung ist Sandra Mehmecke, die u.a. an der Hochschule Hannover lehrt. Ihre wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen in der Gesundheitssystemforschung.
Einer ihrer Kernpunkte ist dabei die Pflegepersonalausstattung im Krankenhaus. Das ist auch ein zentrales Thema bei ihrer Tätigkeit beim Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) Nordwest. „Mittlerweile dürfte unbestritten sein, dass es signifikante Zusammenhänge zwischen Anzahl und Qualifikation der Pflegefach-personen und gesundheitsgefährdenden Komplikationen bei Patientinnen und Patienten sowie dem Verbleib der Pflegefachpersonen in ihrem Beruf gibt“, fasst Mehmecke zusammen. Eine adäquate Personalbedarfsermittlung habe deshalb oberste Priorität.
„Die Neuausrichtung der bisherigen Expertenkommission bedeutet eine langfristige Fokussierung auf die Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus und die hierfür notwendigen Instrumente“, macht Irene Maier, Vize-Präsidentin des DPR, deutlich. Die Leitung der neu aufgestellten Fachkommission übernehmen Irene Maier für das Präsidium des Deutschen Pflegerats und Sandra Mehmecke als wissenschaftliche Leitung gemeinsam.
Weitere Informationen zur Fachkommission „Pflegepersonalbemessungsinstrument (PBMI)“ des Deutschen Pflegerats finden sich hier.
Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Übergabe – Der Podcast für die Pflege
Pflegeupdate
PU020 – Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Impfzweifelnde überzeugen – Strategien, Wege und Mittel
Mittwoch, 23. Februar, 16 Uhr: Noch immer stehen zahlreiche Menschen in Deutschland einer Corona-Schutzimpfung kritisch gegenüber, lehnen sie aber nicht generell ab. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein – etwa Verunsicherung, unzureichende Informationen, mangelnde Kommunikation oder politisch motivierte Ablehnung. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, diese Personen zielgerichtet und mit Geduld anzusprechen, um sie doch von der Corona-Schutzimpfung zu überzeugen. Aber worauf kommt es dabei an? Wie können Impfzweifelnde zur Impfung motiviert werden? Annette Bortfeldt arbeitet im Pflegemanagement der Spitalstiftung Konstanz, die vier große Pflegeheime, einen ambulanten Dienst, ein Krankenhaus sowie ein Hospiz unter ihrem Dach vereint. Sie kennt die Sorgen und Ängste von Patientinnen und Patienten sowie Pflegekräften im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung gleichermaßen. Tauschen Sie gemeinsam mit ihr Erfahrungen und gute Lösungsansätze aus.
Alle weiteren Veranstaltungen finden Sie auf unserer Website.
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Quelle: Pflegenetzwerk Deutschland, 21.02.2022
Corona als Berufskrankheit
BGW meldet Rekordzahlen zu COVID-19-Erkrankungen
18.02.2022 / News – Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) kommt den „hohen Melde- und Fallzahlen“ von beruflich bedingten COVID-19-Erkrankungen kaum noch nach. Bis Ende 2021 seien rd. 132.000 entsprechende Verdachtsfälle eingegangen, teilte die BGW mit. Davon seien bisher knapp 87.000 Fälle als Berufskrankheit anerkannt. Aufgrund der „extrem hohen Fallzahl“ verzögere sich aber die Bearbeitung und seien noch nicht alle Fälle abgeschlossen.
Hohe Anerkennungsquote für Corona als Berufskrankheit
Die Anerkennungsquote sei jedoch hoch, so die BGW. Rd. zwei Drittel der meldepflichtigen Verdachtsmeldungen habe die Genossenschaft bisher anerkannt, in der stark betroffenen Branche „Kliniken“ sogar fast drei Viertel.
Vor 2020 hätten die BGW jährlich ca. 1.000 meldepflichtige Verdachtsmeldungen für eine Berufskrankheit erreicht. Die Corona-Pandemie habe die Zahlen „in vorher ungekannte Höhen“ getrieben. In der Spitze seien bei der BGW im Frühjahr 2021 bundesweit innerhalb einer Woche weit über 5.000 meldepflichtige Verdachtsmeldungen allein für COVID-19 eingegangen.
Mit rückläufigen Inzidenzen und dem Fortschreiten der Impfkampagne seien die wöchentlichen Zahlen zunächst zwar deutlich zurückgegangen, im Januar dieses Jahres seien sie aber wieder 4-stellig gewesen.
Bis zu 3 % mit Long- und Post-COVID-Symptomen erwartet
Die meisten COVID-19-Erkrankungen nehmen laut BGW-Angaben einen leichten Verlauf. Ein kleiner Teil der Betroffenen leide jedoch noch Wochen oder Monate nach der Infektion unter Symptomen wie Konzentrations- und Merkfähigkeitsstörungen, Müdigkeit, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns oder Atemproblemen.
Beschwerden, die länger als 4 Wochen nach Infektion bestehen, fielen unter Long-COVID.
Post-COVID stehe für Beschwerden, die 12 Wochen nach Infektion fortbeständen oder neu aufträten. Das passiere v. a. dann seltener, wenn der Krankheitsverlauf mild gewesen sei.
Die Geschäftsführerin der BGW Bezirksverwaltung Würzburg, Claudia Drechsel, beschreibt, was dann entscheidend ist für betroffene Pflegende:
„Wichtig ist, dass die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte oder die Versicherten selbst die BGW über anhaltende oder neue Symptome informieren. Nur dann können wir bei deren Behandlung unterstützen.“
Von den aktuell knapp 87.000 BGW-Versicherten mit bisher anerkannter COVID-19-Berufserkrankung würden ca. 2.100 vom Reha-Management der BGW unterstützt. Dafür stehe ein spezielles Post-COVID-Programm zur Verfügung.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/bgw-meldet-rekordzahlen-zu-covid-19-erkrankungen
Wichtige Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
- Handreichungen zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten.
- Aktuelle Version: Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen
STIKO-Empfehlung zur zweiten Auffrischimpfung und zur Impfung mit Nuvaxovid; Empfehlung vom 15. Februar 2022
Online-Fachtagung: „Zukunft für Deutschland:
Pflege im Gesundheitssystem 2030“
- März 2022, 16.00 bis 19.15 Uhr
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) möchte mit dem kostenfreien Online-Symposium eine Debatte über Perspektiven für die Pflege anstoßen. Vertreterinnen und Vertreter der Pflege und Pflegewissenschaft werden Lösungen vorstellen. Mit politisch Verantwortlichen aus dem Gesundheitsbereich soll im Anschluss darüber diskutiert werden, wie die Konzepte sich umsetzen lassen. Unter anderem werden Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Claudia Moll dabei sein.
Mehr Informationen und Anmeldung
Quelle: NL BAGSO, 17.02.2022
Politisches Fachgespräch
„Ganzheitliche Digitalisierungsstrategien für die Pflege“ am 11. März 2022 (digital)
Das Bündnisses Digitalisierung in der Pflege lädt zum digitalen politischen Fachgespräch „Ganzheitliche Digitalisierungsstrategien für die Pflege“ am 11.03.2022 von 9:30 bis 11:00 Uhr ein. Anmeldungen sind jetzt online möglich. Für Anmerkungen, Informationen und Rückmeldungen zum Thema sind wir dankbar.
Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP). Tel.: 030 83001 277. Fax: 030 83001 25277; www.devap.de
Lebenshilfe: Allgemeine Impfpflicht bedeutet Teilhabe!
Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe mahnt erneut die zügige Einführung einer allgemeinen Impfpflicht an. „Unsere Teilhabe am Leben darf nicht länger eingeschränkt werden“, fordert Ramona Günther. „Für mich war das Impfen selbstverständlich. So sollte es auch für andere sein. Sonst gehen uns all die Menschen mit Behinderung verloren, die wegen Corona nur noch zuhause hocken. Und es wird sehr schwer, sie wieder zu erreichen und in ihr früheres Leben zurückzuholen.“ Günther, die dem Bundesvorstand der Lebenshilfe als sogenannte Selbstvertreterin angehört, arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen im Schwarzwald.
„Langsam sinkende Ansteckungszahlen dürfen uns nicht in falscher Sicherheit wiegen. Wir müssen alles dafür tun, dass Menschen mit Behinderung geschützt und wir im Herbst nicht von einer weiteren Corona-Welle überrollt werden“, ergänzt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Gesundheitsministerin. Dabei geht es der Lebenshilfe darum, durch eine ausreichend hohe Impfquote die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle zu sichern. Ulla Schmidt: „Dieses Ziel können wir nur durch eine allgemeine Impfpflicht erreichen!“
Menschen mit Behinderung sind in der Pandemie eine besonders vulnerable Gruppe. In den ersten Corona-Wellen waren sie oftmals isoliert in ihren Wohneinrichtungen und konnten nicht zur Arbeit oder Schule gehen. Die Betreuung leisteten dann meistens Angehörige. Die Folge ist, dass Menschen mit Behinderung aus dem öffentlichen Bild fast verschwunden sind.
Alle Forderungen der Lebenshilfe sind in einem Positionspapier zusammengefasst, das im Internet unter www.lebenshilfe.de zur Verfügung steht (auch in Leichter Sprache).
Vollständiger Link zum Positionspapier:
https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/Wissen/public/Positionspapiere/20211206_Lebenshilfe_Position_zum_Impfen_gegen_Corona.pdf
Leichte Sprache:
https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/empfehlungen-zu-covid-19-corona-virus/impfen-leichte-sprache#das-fordert-die-lebenshilfe
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Quelle: PM Lebenshilfe, 16.02.2022
Expertenrat fordert Digitalisierung im Gesundheitswesen
Berlin: (hib/PK) Der Vorsitzende des Expertenrates zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, Heyo Kroemer, fordert eine bessere Datengrundlage für Entscheider in der Politik. Relevante Informationen über das Gesundheitssystem lägen derzeit nicht vor, sagte der Pharmakologe und Vorstandschef der Berliner Charité am Mittwoch in einer Online-Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages.
Als Beispiel nannte Kroemer tagesaktuelle Informationen über die Belegung von nicht-Intensivbetten in Krankenhäusern mit Covid-Patienten. Fundamentale Datenlücken führten dazu, dass sich Politiker in der Corona-Pandemie an der Entwicklung im Ausland orientierten. Es sei daher dringlich, das Gesundheitswesen stärker zu digitalisieren.
Aktuell rechnet Kroemer nicht mit einer Überlastung des Gesundheitssystems durch die Pandemie. Auf Intensivstationen lägen derzeit weniger Covid-Patienten, die Verläufe seien in der Regel auch leichter. Gleichwohl mahnte er zur Vorsicht, weil es immer noch viele ungeimpfte Ältere gebe.
Deutschland befinde sich in einer Übergangsphase aus einem extremen Infektionsgeschehen hin zu einer stabileren Situation. Die Lage müsse weiter genau beobachtet werden. Eine dreifache Impfung sei nach jetzigem Kenntnisstand das effektivste Mittel, um eine Immunität zu erreichen, sagte Kroemer auch mit Blick auf den nächsten Herbst und Winter.
Quelle: HiB, 16.02.2022
Die Impfpflicht wird die Pflegekräfte entlasten“
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) befürchtet keinen Pflegekollaps. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht werde dafür sorgen, dass weniger alte Menschen in Isolation und Quarantäne leben müssen. Interview
Quelle: Pflegebrief Newsletter, Schluetersche, 16.02.2022
Teil-Impfpflicht: Rheinland-Pfalz will Bußgelder verhängen
15. Feb 2022 | Personal – Rund vier Wochen vor dem Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind bezüglich der Umsetzung noch immer viele Fragen ungeklärt. Rheinland-Pfalz hat am Montag erste Details bekanntgegeben. Obwohl Rheinland-Pfalz bei der Impfquote im Bereich der Altenpflege bundesweit an der Spitze liegt, verfügen bis zu 13.000 Beschäftigte nach Schätzungen der rheinland-pfälzischen Landesregierung noch nicht über den erforderlichen Impf- oder Genesenenstatus. Sie müssen mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Betretungsverbot für die Arbeitsstätte rechnen. Dies kündigten Gesundheitsminister Clemens Hoch und Sozialminister Alexander Schweizer am Montag an.
Betretungsverbote geplant
Für die Meldung ungeimpfter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat Rheinland-Pfalz ein web-basiertes Portal eingerichtet, das bis 1. März in zwei Modellkreisen erprobt werden soll. Die Gesundheitsämter fordern dann die ihnen gemeldeten Beschäftigten auf, die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Dafür sind zwei Wochen vorgesehen. Wenn in der Frist der Nachweis für eine Impfung oder ein entsprechendes Attest nicht vorgelegt werden, ist in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Das Betretungsverbot folge dann „sehr zügig“.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Meldung fristgerecht durchzuführen, sonst droht auch ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Arbeitgeber müssen ungeimpfte Beschäftigte nicht sofort freistellen. Angesichts möglicher Personalausfälle in Alten- und Pflegeheimen sagte Schweitzer: „Wir werden das hinbekommen, aber es wird nicht einfach sein.“
Mehr als 90 Prozent der Menschen in Altenheimen geimpft
92,5 Prozent der Mitarbeitenden in Alten- und Pflegeheime waren zum Stichtag 4. Februar vollständig, also zweimal, geimpft oder genesen. Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern liegt die Quote bei 95,1 Prozent. Nicht alle Heime der Altenpflege und Wiedereingliederung meldeten alle zwei Wochen ihre neuen Zahlen, sieben hätten sie noch nie gemeldet.
Einladung zum zweiten Webinar „Einrichtungsbezogene Impfpflicht und ihre Umsetzung“
In der Rubrik unserer kostenlosen digitalen Infoveranstaltung „Von Profis für Profis“ steht erneut die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegefachpersonen und ihre Umsetzung im Fokus.
Pflegefachpersonen, die unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten Diensten tätig sind, müssen ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden. Das Gesundheitsamt kann infolgedessen die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu – den Einrichtungen, in denen die Nachweispflicht gilt, untersagen. Welche arbeitsrechtlichen Folgen dieses Gesetz für beruflich Pflegende mit sich bringen wird und wie es in den Einrichtungen umzusetzen ist, erläutern Jan P. Schabbeck (Fachanwalt für Medizinrecht) und Thorsten Müller (Dipl. Pflegewirt). Die Moderation übernimmt Andrea Bergsträßer, Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, am: Mittwoch, den 16.02.2022 von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Unter folgendem Link können Sie sich am 16. Februar 2022 in das Webinar einwählen: us02web.zoom.us/j/82462183078
Haben Sie bereits Fragen, die die Experten im Rahmen des Webinars beantworten sollen? Senden Sie uns diese gerne schon vorab an info@pflegekammer-rlp.de
Quelle: Pflegekammer Rheinland-Pfalz, 15.02.2022
