ADS-Wocheninformation, 20.12.2021

ADS-Wocheninformation, 20.12.2021

Übergabe – Der Podcast für die Pflege

ÜG084 – Jahresabschluss

 

Pflegekammer NRW

Kammerstart auf Ende 2022 verschoben

16.12.2021 / News – Eine Aufstockung und Verlängerung der Anschubfinanzierung sowie eine verlängerte Frist zur Etablierung der Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen (NRW) – darauf hat sich am Donnerstag der NRW-Landtag nach einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP an den Finanz- und Haushaltausschuss verständigt und das Heilberufegesetz angepasst.

6 Mio. Euro jährlich bis 2027

Bis 31. Juli 2027 soll auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen verzichtet werden können. Dafür stellt das Land 2022 zusätzlich 4,4 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Jahre bis 2026 ist eine jährliche Anschubfinanzierung von 6 Mio. Euro vorgesehen, in 2027 fließen anteilig 3,5 Mio. Euro.
Zugleich soll die Frist zur Etablierung der Kammer auf 31. Dezember 2022 verschoben werden. Somit soll die Pflegekammer nicht wie geplant bereits Ende März 2022 an den Start gehen. Die Landesregierung reagiere damit auf die aktuelle pandemische Lage und die damit verbundene besondere Belastung beruflich Pflegender.
Aktuell können sich Pflegende bei der Pflegekammer registrieren, um stimmberechtigt zu sein für die geplanten Wahlen 2022. Welche Vorteile das außerdem hat, fasst ein Flyer der Kammer zusammen.

Gefahr, dass Kammerprozess auf „Abstellgleis“ gerät

Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer hat am Donnerstag die Entscheidung für eine Verschiebung der Kammerwahl begrüßt. Für die Erstellung der Wahllisten und Kandidaturen gebe es jetzt einen angemessenen Zeitrahmen. Die Verlängerung der Anschubfinanzierung unterstütze die Phase der konstruktiven Aufbauarbeit. Die Vorsitzende des Errichtungsausschusses, Sandra Postel, sagte: „Auf dieser Basis kann die unabhängige Arbeit der selbstverwalteten Pflegekammer NRW gut starten.“

Die SPD-Fraktion wertete die Pläne hingegen als einen Schritt, der die Errichtung einer Pflegekammer in NRW „de facto auf Eis“ lege. Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest warnte am Donnerstag davor, den Prozess auf das „Abstellgleis“ zu verschieben, sollten sich die politischen Konstellationen nach der Landtagswahl im Mai 2022 ändern. Grundsätzlich begrüßte der Verband aber, den Gründungsprozess zur Pflegekammer „zu entschleunigen“ und mit zusätzlichen Geldern zu unterstützen. Der Aufbau einer komplett neuen Institution erfordere viel Zeit und Ressourcen. Zudem sei aktuell eine gründliche Information der Pflegefachpersonen nicht möglich.

Chance für Pflegende

Der DBfK ist von Beginn an Befürworter der Kammerbewegung und sieht darin keine Konkurrenzveranstaltung zu einem Berufsverband, sondern die „dringend überfällige Ergänzung im berufspolitischen Gefüge“. Der angepasste Gründungsprozess biete zudem die Chance, „dass die Pflegekammer ohne permanenten Finanzierungdruck“ ihre Wirkung entfalten könne, die dann auch bei den Pflegenden „spürbar“ ankäme.

Update (17.12.2021): Neuer Wahltag für die Kammerversammlung soll Anfang 2022 stehen

Als Reaktion auf den angepassten Errichtungsprozess, hat der Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW den ursprünglichen Wahltag zur Kammerversammlung am 1. März 2022 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das erfolgte per Vorstandsbeschluss auf einer Sitzung des Gremiums am Donnerstag. Alle weiteren mit der Wahl zusammenhängenden Termine, wie die Schließung der Wählerverzeichnisse, sind damit ebenfalls ausgesetzt. Den neuen Wahltag will der Errichtungsausschuss Ende Januar 2022 bekanntgeben.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/kammerstart-auf-ende-2022-verschoben


Bundesweit erste Informationsplattform für queer-sensible Altenhilfe veröffentlicht

Berlin, den 15.12.2021. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt veröffentlicht heute die erste zentrale Informationsplattform mit den wichtigsten Informationen für queere Senior*innen und Einrichtungen, die sich queer-sensibel aufstellen wollen.

Auf der Webseite queer-im-alter.awo.org bzw. queer-im-alter.de informiert eine bundesweite Übersichtskarte über queer-sensible Einrichtungen der Altenhilfe. Dort findet sich auch das neu aufgelegte Praxishandbuch zur Öffnung der Altenhilfe für LSBTIQ* mit umfassenden Informationen zum Thema als Download und bestellbarer Printversion sowie ein animierter Informationsfilm.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Die Biografien von älteren Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen Menschen waren über Jahrzehnte von Ablehnung und Ausgrenzung geprägt. Umso mehr freuen wir uns über die im Rahmen eines Modellprojekts der AWO entwickelte Webseite. Damit steht erstmals ein öffentliches Portal zur Verfügung, das trägerübergreifend über Handlungsfelder und kostenlose Materialien informiert. Somit bieten wir queeren Senior*innen eine dauerhafte Perspektive für diskriminierungsfreie Pflege und Unterstützung im Alter.“

Der 90-sekündige Animationsfilm erscheint direkt auf der Startseite der Homepage und gibt auf anschauliche Weise eine kompakte Antwort auf die wichtigsten Fragen. Neben der neuen Netzwerkkarte mit queer-sensiblen Einrichtungen der Altenhilfe in Deutschland werden weitere Organisationen, Verbände und Fachstellen gelistet, die sich zu dem Thema engagieren. Diese Übersicht wird ständig erweitert und aktualisiert.

Als ein zentrales Ergebnis des Modellprojekts „Queer im Alter“ wurde  im Januar 2021 ein umfassendes Praxishandbuch veröffentlicht, das nun in der zweiten aktualisierten Auflage im Dezember 2021erschienen ist. Es richtet sich an alle Einrichtungsformen der Altenhilfe sowie Anbieter*innen der beruflichen Fort- und Weiterbildung und steht unter https://queer-im-alter.de/materialien/praxishandbuch zum kostenlosen Download bereit. Über den AWO-Shop kann es außerdem in gedruckter Form kostenfrei -zuzüglich einer Pauschale für Verpackung und Versand-  bestellt werden.

Das Modellprojekt und die Koordinierungsstelle „Queer im Alter“ sind in Trägerschaft des AWO Bundesverband e.V. und werden gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: AWO Pressemitteilung, 17.12.21


Pflegepolitik

Neue Pflegekommission nimmt Arbeit auf

17.12.2021 / News – Die 8-köpfige Pflegekommission tagt an diesem Freitag erstmals in neuer Besetzung. Die Vorschläge der nunmehr fünften Kommission bilden die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche. Das Gremium spricht auch Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen wie etwa Urlaub aus. Das Bundesarbeitsministerium kann die Anregungen der Kommission für alle betroffenen Pflegebetriebe im Rahmen einer Rechtsverordnung verbindlich vorgeben.

Diese Verbände gehören der Pflegekommission an

Die aktuellen Mitglieder der Pflegekommission setzen sich aus folgenden 5 Organisationen zusammen:

  • der arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbands (2 Mitglieder)
  • der arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (2 Mitglieder)
  • der Gewerkschaft Verdi (2 Mitglieder)
  • dem bpa-Arbeitgeberverband
  • der Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes
Für 5 Jahre berufen

Mit dem Ende November 2019 in Kraft getretenen Gesetz für bessere Löhne in der Pflege, dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz, hatte das Arbeitsministerium beschlossen, die Pflegekommission als dauerhaftes Gremium zu etablieren. Laut Ministeriumsvorgaben soll sich diese zusammensetzen aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeit- bzw. Dienstgebenden sowie Arbeit- bzw. Dienstnehmenden. Die Kommissionsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie sind nicht an Weisungen gebunden. Die aktuelle Pflegekommission ist die erste, die für 5 Jahre berufen ist.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/neue-pflegekommission-nimmt-arbeit-auf


WIdOmonitor zu Pandemie-Folgen:

Fast ein Drittel fühlt sich in der Lebensfreude beeinträchtigt

Berlin. Knapp ein Drittel der Menschen in Deutschland (30,7 Prozent) gibt an, dass ihre Lebensfreude durch die Pandemie stark oder sehr stark beeinträchtigt worden sei. Diese Beeinträchtigung wird von jüngeren Menschen unter 30 Jahren mit 39,7 Prozent noch stärker erlebt. Das ist ein zentrales Ergebnis des aktuellen „WIdOmonitors“, einer heute veröffentlichten repräsentativen Online-Befragung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zum Gesundheitsverhalten und zum Erleben der ambulanten medizinischen Versorgung in der Pandemie, die zum Befragungszeitpunkt im Sommer 2021 die Erfahrungen von 17 Monaten Pandemie reflektiert. „Dieses Ergebnis spiegelt die Auswirkungen der einschränkenden Maßnahmen und der damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen auf die psychische Gesundheit der erwachsenen Bevölkerung wider“, sagt WIdO-Studienleiter Klaus Zok.
Jede zehnte befragte Person (9,9 Prozent) vertritt die Auffassung, dass sich ihr Gesundheitszustand durch die Pandemie „stark“ oder „sehr stark“ verschlechtert habe. Fast jede fünfte Person (18,5 Prozent) ist laut der Befragung seit Beginn der Pandemie im März 2020 weniger zum Arzt gegangen (Tabelle 1). Auf die Frage nach der eigenen gesundheitlichen Belastung durch die Covid- 19-Pandemie erklärten 26,5 Prozent der Teilnehmenden, sich insgesamt stark oder sehr stark belastet gefühlt zu haben. 53 Prozent fühlten sich eher wenig oder wenig und 20,5 Prozent überhaupt nicht belastet. „Auch hier zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen“, so Klaus Zok. Jüngere Menschen unter 30 fühlten sich mit 34,7 Prozent deutlich häufiger stark oder sehr stark belastet als Ältere über 70 mit 16,0 Prozent. Unterschiede gibt es auch zwischen den Geschlechtern: Frauen fühlten sich mit 30,0 Prozent häufiger stark oder sehr stark gesundheitlich belastet als Männer mit 22,5 Prozent.

Ein Drittel der Erwachsenen hat beim Gewicht zugelegt

Gefragt wurde auch nach Veränderungen des eigenen Gesundheitsverhaltens seit dem Beginn der Pandemie. Hier zeigen sich die deutlichsten Effekte bei der Mediennutzung: So gaben 26,7 Prozent der Befragten an, dass ihr Konsum von Fernsehen, Filmen und Videos seit Beginn der Pandemie zugenommen habe (

Tabelle 2). Entsprechendes gilt für Computerspiele sowie generell für die Nutzung des Internets. Eine leichte Zunahme zeigt die Befragung auch beim Rauchen und beim Konsum von Cannabis -Produkten. Intensiviert hat sich auch die Einnahme von leistungssteigernden oder beruhigenden Arzneimitteln. Beim Alkoholkonsum sind hingegen eher gegenläufige Tendenzen zu beobachten: Von den 8 2,6 Prozent, die Alkohol trinken, gaben 10,2 Prozent einen erhöhten Konsum seit Beginn der Pandemie an – aber gleichzeitig 20,0 Prozent einen Rückgang. Mehr als ein Drittel der Erwachsenen (35,3 Prozent) erklärten, seit Beginn der Pandemie beim Gewicht zugelegt zu haben. Bei diesen Personen gab es nach deren Angaben eine deutliche Gewichtszunahme von durchschnittlich 6,9 Kilogramm.

Absage von Arztterminen bei einem Fünftel der Patienten

Ein weiteres Thema im Rahmen des WIdOmonitors war, wie die Befragten die ambulante ärztliche Versorgung seit Beginn der Pandemie wahrnehmen. 21 Prozent von ihnen haben seit März 2020 Terminverschiebungen oder Absagen von Arztterminen durch die Leistungserbringer erlebt.

Für die deutliche Mehrheit der befragten Patientinnen und Patienten ist die Qualität der ärztlichen Beratung und Behandlung seit Beginn der Pandemie gleich geblieben. Wenn Menschen Verschlechterungen benennen, betrifft dies neben der Wartezeit auf den Arzttermin (25,6 Prozent der Befragten) die Zeit, die Arzt oder Ärztin aufwenden (15,5 Prozent), sowie die erfahrene Aufmerksamkeit und Gründlichkeit der Untersuchung (jeweils etwa 12 Prozent). „Verschlechterungen werden häufiger wahrgenommen als Verbesserungen – insbesondere dann, wenn die eigene Gesundheit als mittelmäßig bis sehr schlecht eingestuft wird. Insgesamt beurteilen die Befragten die ambulante Gesundheitsversorgung während der Pandemie aber eher positiv“, sagt Klaus Zok. Die Befragungsergebnisse dokumentieren zudem eine gewisse Zunahme bei der Nutzung digitaler Möglichkeiten wie Videosprechstunden oder elektronischen Verordnungen in der Pandemie. „Ein Teil der Befragten wünscht sich den Ausbau dieser digitalen Kommunikationsformen“, so Zok. „Ganz oben auf der Liste der Wünsche der Befragten stehen allerdings der Infektionsschutz in der Arztpraxis und die pünktliche Behandlung ohne Wartezeiten.“
Für den WIdOmonitor wurden von Ende Juli bis Anfang August 2021 insgesamt 5.000 Personen ab 18 Jahren befragt. Dabei handelte es sich um eine bevölkerungsrepräsentative Online-Befragung auf Basis eines Online-Access-Panels der Kölner Respondi AG. Der WIdOmonitor ist eine regelmäßige Versichertenbefragung zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen, die das WIdO seit 1998 durchführt.
Mehr Infos im Internet: https://www.wido.de/publikationen-produkte/widomonitor/widomonitor-2-20

Quelle: PM WIDO, 15.12.21


„Die Booster-Impfung gehört fast schon zur Grundimmunisierung“

14. Dezember 2021 – Sind Kreuzimpfungen unbedenklich? Sollte man vorab den Antikörpertiter bestimmen lassen? Und was ist über den Schutz vor Omikron bekannt? Immunologe Prof. Dr. Carsten Watzl steht im Interview Rede und Antwort zur Booster-Impfung – und gibt seine Einschätzung, wie wir die Pandemie erfolgreich bekämpfen.

Prof. Dr. Carsten Watzl leitet den Forschungsbereich Immunologie am Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund.

Quelle/weiterlesen unter: https://pflegenetzwerk-deutschland.de/die-booster-impfung-gehoert-fast-schon-zur-grundimmunisierung


Altenheim: Zutritt nur mit Test – auch für Geboosterte

15. Dez 2021 | Corona – Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen müssen sich weiterhin testen lassen, auch wenn sie bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. In anderen gesellschaftlichen Bereichen, wie Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, sollen Menschen mit einer dritten Impfung von erleichterten Zugangsregeln profitieren.

Darauf verständigte sich die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Bund und Ländern am Dienstag. Demnach sollen für Geimpfte mit Booster-Auffrischimpfung zusätzliche Tests bei Corona-Zugangsregeln weitgehend wegfallen. Die Erleichterungen beim Zugang nach dem Modell 2G plus sollen aber spätestens nach zwei Monaten überprüft werden.
„Wir müssen die vulnerablen Gruppen schützen, daher müssten sich auch Geboosterte beim Betreten von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen noch testen lassen“, begründete der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek die Ausnahmen für Pflegeeinrichtungen. Das geringe Restrisiko sei in diesen Bereichen zu hoch.
Baden-Württemberg verschärft die Regeln für ungeimpfte Besucherinnen und Besucher. Diese müssen ab 20. Dezember in der Alarmstufe II einen negativen PCR-Test vorlegen, um Alten- und Pflegeheime zu betreten.

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/artikel/2021_12/2021_12_15_altenheim_zutritt_nur_mit_test_auch_fuer_geboosterte?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=AHI_AP_NL_20211216


Corona-Pandemie

Rufe nach allgemeiner Impfpflicht werden lauter

14.12.2021 / News – Nachdem in der Vorwoche Bundestag und Bundesrat der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zugestimmt haben, werden jetzt die Stimmen für eine allgemeine Impfpflicht lauter. So befürwortet etwa der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) „nach einer Neubewertung der Situation“ die allgemeine Impfpflicht. Um einen Weg aus der Pandemie zu finden und weiteren Varianten des Virus keinen Spielraum zu geben, müssten die Impflücken so schnell als möglich geschlossen werden, so der Verband am Montag.

Aktuelle Entwicklungen erfordern allgemeine Impfpflicht

Gleichzeitig sei für verfassungsrechtliche und organisatorische Klarheit zu sorgen.

Bis dahin sollen dem DBfK zufolge alle Möglichkeiten und Gelegenheiten ausgeschöpft werden, um mit gezielter Aufklärung und Ansprache noch so viele Menschen wie möglich von der Notwendigkeit der Impfung zu überzeugen.

Um die Impfkampagne generell zu beschleunigen, sei sinnvoll, dass auch Pflegefachpersonen künftig das Impfen übernehmen.

Internistische Fachgesellschaften sehen die Maßnahme „alternativlos“

Auch die internistischen Fachgesellschaften haben sich in dieser Woche positioniert für eine allgemeine Impfpflicht. In einer gemeinsamen Stellungnahme schreiben Deutsche Gesellschaft für Infektiologie, Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin sowie Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin, dass die Pandemie und ihre Folgen noch nicht kontrolliert sind. Unter der Virusvariante Omikron sei sogar eine deutlich höhere Infektionsdynamik zu befürchten.

Angesichts der hohen Zahl der durch die bisherige Impfkampagne nicht erreichten Menschen sei der Weg einer allgemeinen Impfpflicht für Erwachsene gegen SARS-CoV-2 „alternativlos“.

Die Einführung einer solchen Impfpflicht sei in der aktuellen Lage ethisch geboten und stelle keine unzumutbare Belastung für die Bevölkerung dar.

Eine alleinige einrichtungsbezogene Impfpflicht löse die bestehenden Probleme nicht und könne allenfalls als vorgezogene Maßnahme dienen.

Pflegenden endlich Entlastung bringen

In einem gemeinsamen Appell von Bayerischer Krankenhausgesellschaft, Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns, Marburger Bund Bayern und Vereinigung der Pflegenden in Bayern von vergangenen Freitag, gerichtet sowohl an die neue Bundesregierung als auch an die Bevölkerung, heißt es: „Wenn Vernunft und eigenverantwortlich gelebte Solidarität nicht ausreichen, brauchen wir gesetzliche Maßnahmen beim Kampf gegen die Pandemie. Wir sind überzeugt von den eindringlichen Warnungen unserer Wissenschaftler, dass wir ohne eine flächendeckende Impfung aller Menschen das Virus nicht besiegen werden.“ Die Impflicht müsse zügig auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt werden. Die Lage in Kliniken, Einrichtungen der Langzeitpflege und Praxen sei dramatisch. Die Beschäftigten seien ausgebrannt und brauchten dringend Entlastung.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/rufe-nach-allgemeiner-impfpflicht-werden-lauter