DPR: Oktober-Ausgabe der „PflegePositionen“ erschienen
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
- Editorial. 20.000 Stellen sind nicht genug (von Franz Wagner, Präsident des DPR)
- Im Fokus. Forderungen auf dem Tisch (von Irene Maier, Vize-Präsidentin des DPR)
- Referentenentwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück. Versorgungsverbesserungsgesetz reicht so nicht aus (DPR)
- News. Nationales Gesundheitsportal ist gestartet (BMG). DBfK fordert Teststrategie für die Pflege (DBfK)
- Aus den Verbänden. Expertenstandard aktualisiert (DNQP)
- Befragung zur Pflegekammer. Politikversagen in Niedersachsen (DPR)
Die Oktober-Ausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen.
Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
ZQP Erklärfilm: Medikationssicherheit verbessern
Medikationsfehler können gefährliche Folgen haben, wenn Arzneien dadurch zum Beispiel nicht wie gewünscht wirken oder gesundheitliche Schäden verursachen. Insbesondere ältere pflegebedürftige Menschen sind gefährdet, weil sie oft über längere Zeit verschiedene rezeptpflichtige Medikamente anwenden. Hinzu kommt: Je mehr Akteure und Personen am Medikationsprozess beteiligt sind, desto mehr Raum für Missverständnisse und Kommunikationsfehler besteht. In der häuslichen Pflege etwa wirken nicht selten Apotheker, Ärzte, Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes, Angehörige und die Patienten selbst am Medikationsprozess mit.
Eine Studie des ZQP weist darauf hin, dass in der häuslichen Pflege pflegende Angehörige oft erheblich in den Medikationsprozess eingebunden sind, diesen teilweise als belastend wahrnehmen und von kritischen Situationen berichten.
Um pflegenden Angehörigen leicht verständliche Basisinformationen zum Risikoprozess Medikation zu vermitteln, hat das ZQP einen animierten Erklärfilm produziert. Er bietet in 120 Sekunden wichtige übergeordnete Hinweise zur Prävention von Medikationsfehlern.
Alle Erklärfilme des ZQP finden Sie in unserer YouTube-Playlist, unter: https://www.youtube.com/watch?v=7tSecOjEfO4
Weitere Informationen und Tipps zum Thema erhalten Sie auch in unserem kostenfreien Kurz-Ratgeber: https://www.zqp.de/sicherheit-medikation/
Quelle: ZQP Newsletter | September Ausgabe, 30.09.2020
DGATP: Positionspapier Bewegung
Die Deutsche Fachgesellschaft Aktivierend-therapeutische Pflege e.V. hat ein Positionspapier BEWEGUNG heraus gebracht. Sie schreibt hierzu: „Durch das Aussetzen der Personaluntergrenzen während der Anfangszeiten von Corona, hat sich die Lage des Pflegenotstandes weiterhin verschärft, weil qualifizierte Pflegende in die „Coronabereiche“ versetzt wurden. So haben besonders die alten und/oder schwerstkranken Personen möglicherweise viel zu wenig Bewegung erhalten.
Kann eine professionelle Pflege/Begleitung mittels aktivierend-therapeutischer Alltagshandlungen nicht gewährleistet werden, besteht die Gefahr, dass die Ressourcen weder erkannt noch für eine Bewegungsintervention genutzt werden können. Betroffenen Personen erlernen ohne qualifizierte Anleitung und Führung negative Kompensationsmechanismen und der damit verbundenen Immobilität wird Vorschub geleistet.“
Das Papier ist zu finden unter: https://www.dgatp.info/positionspapier
Quelle: PM 29.09.2020
Wiederaufnahme der Qualitätsregelprüfungen in der Langzeitpflege
Die Medizinischen Dienste nehmen zum 01. Oktober 2020 die Qualitätsregelprüfungen in der stationären Langzeitpflege wieder auf. Durch die Corona-Pandemie waren die Prüfungen seit März ausgesetzt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) weist darauf hin, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist und die Prüfungen daher mit Augenmaß erfolgen sollten.
„Die Qualitätsregelprüfungen zum Schutz der Pflegebedürftigen auszusetzen war eine gute und richtige Entscheidung“, sagt Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Ebenso richtig ist es, dass die Prüfungen nun unter den Bedingungen der Pandemie wieder aufgenommen werden. In der aktuellen Medienberichterstattung wurde die vorübergehende Aussetzung der Prüfungen teilweise mit einem Generalverdacht gegen die Pflegenden verbunden. Alle professionell Pflegenden arbeiten seit Monaten unter den pandemiebedingt schwierigen Bedingungen umsichtig und professionell. Und die Pandemie ist noch nicht vorbei. Bei den Prüfungen muss dies berücksichtigt und anerkannt werden“, fordert Bienstein. „Es ist dabei erforderlich, dass die Pflegfachpersonen die besonderen Qualitäten und Kompetenzen der Einrichtung in der Prüfung deutlich machen. Ziel muss es sein, an die spezifische Ausrichtung der jeweiligen Einrichtung anzuschließen, danach die Leistungen zu beurteilen und diese zu würdigen“, so Bienstein weiter.
Ein neues Qualitätsprüfverfahren wurde nach jahrelanger Entwicklung im letzten Jahr eingeführt, aber durch die Pandemie bisher nur wenige Monate umgesetzt. „Neu ist, dass die Einrichtungen selbst Qualitätsindikatoren erheben und die Ergebnisse der pflegerischen Maßnahmen in einem Fachgespräch mit den Prüfenden evaluiert werden sollen. Interne Qualitätssicherung und die Fachlichkeit der Pflegefachpersonen sollen damit gestärkt und mit der externen Prüfung verzahnt werden“, erläutert Bienstein.
Laut DBfK waren die Erfahrungen mit dem neuen Prüfverfahren aber bisher ernüchternd: Es zeigte sich bereits in den wenigen Monaten, in denen das neue Prüfverfahren angewendet wurde, dass häufig anstelle des angestrebten fachlichen Austauschs wie früher die Dokumentation in den Fokus gerückt wurde. „Wichtig und notwendig ist, dass sowohl die Einrichtungen als auch die Gutachterinnen und Gutachter des medizinischen Dienstes einheitlich geschult werden. Die Philosophie des neuen Prüfverfahrens muss von allen verstanden und verinnerlicht werden. Nur so ist der notwendige Neustart in der Qualitätssicherung der Pflege möglich“, sagt Bienstein.
Anja Kathrin Hild, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, hild@dbfk.de, www.dbfk.de
Pflege: Geistige Fitness fördern – wie geht das?
Viele Menschen haben Angst, im Alter und gerade bei Pflegebedürftigkeit geistig stark nachzulassen. Aber für die geistige Fitness kann man einiges tun. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gibt auf seinem frei zugänglichen Internetportal www.pflege-praevention.de Tipps, wie das geht.
Berlin, 29. September 2020. Sich erinnern, orientieren und konzentrieren zu können, sind Voraussetzungen, um alltägliche Aufgaben zu meistern. Wer geistig fit ist, kann selbstständiger leben. Allerdings gehen geistige Fähigkeiten teilweise rascher verloren, je weniger aktiv und je älter wir sind – und das trifft wiederum oft auf pflegebedürftige Menschen zu. Doch auch wenn jemand schon sehr alt oder hilfebedürftig ist: „In vielen Fällen ist es möglich, geistige Fähigkeiten zu erhalten oder zu verbessern“ sagt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin vom ZQP. Im Internet vermittelt das ZQP pflegenden Angehörigen und professionell Pflegenden Tipps, um geeignete Maßnahmen in den Pflegealltag zu integrieren.
Besonders wichtig, um das Gehirn fit zu halten, sind geistige und körperliche Betätigungen sowie soziale Kontakte. Als geistiges Training für ältere pflegebedürftige Menschen gut geeignet sind zum Beispiel Knobel- und Denkaufgaben sowie Gesellschaftsspiele bei denen überlegt und eine Strategie entwickelt werden muss. „Aber auch Alltagsaufgaben, wie Kopfrechnen beim Einkaufen, Postkarten schreiben oder gemeinsames Zeitungslesen fördern geistige Fähigkeiten“, so Sulmann.
Ebenfalls relevant sind laut ZQP körperliche Aktivitäten – insbesondere Koordinationsübungen wie sie zum Beispiel beim Tanzen oder auch bei Ballspielen stattfinden. Hierbei entstehen nützliche Netzwerke im Gehirn. Natürlich muss das Betätigungsprogramm zu den vorhandenen körperlichen Möglichkeiten und Interessen passen. Organisierte Angebote des Seniorensports mit unterschiedlichen Anforderungen – von der Turngruppe bis zur Sitzgymnastik oder Rollator-Übungen – bestehen an vielen Orten in Deutschland. „Auch wenn der Körper keinen Sport mehr zulässt, sollte trotzdem so viel Bewegung wie möglich gefördert werden. Für pflegebedürftige Menschen kann dies heißen, einen kurzen Spaziergang zu machen oder einige Treppenstufen zu gehen, genauso wie sich weitestgehend selbst zu waschen oder anzuziehen“, führt Daniela Sulmann aus und fügt hinzu: „Bei der Motivation zur Aktivität jeglicher Art, darf aber kein Zwang ausgeübt werden. Jeder hat auch das Recht, nicht mitzumachen“.
Regelmäßige, möglichst häufige soziale Kontakte spielen ebenfalls eine Rolle für den Schutz geistiger Fähigkeiten. Allerdings ist es für Menschen im höheren Alter mit gesundheitlichen Einschränkungen oftmals schwierig, diese aufrechtzuerhalten. Darum kann es gerade für pflegebedürftige Menschen wichtig sein, dass sie jemand dabei unterstützt. Das reicht etwa vom Organisieren häuslicher Besuche, über die Hilfe, um zum Beispiel im Chor oder einem Verein aktiv zu sein. Auch die Sicherstellung, dass das Telefon der pflegebedürftigen Person von ihr so gut es geht selbstständig genutzt werden kann, gehört zu solcher Unterstützung. Denn zu Telefonieren ist für viele in der Mobilität stark eingeschränkte ältere Menschen wichtig, um persönliche Kontakte zu erhalten. Und nicht zuletzt kann die Unterstützung zur Video-Telefonie hier sinnvoll sein.
Wenn das Kurzzeitgedächtnis und die Orientierungsfähigkeit stark nachlassen, rät das ZQP, fachlichen Rat einzuholen. Richtige Stellen hierfür sind der Hausarzt oder eine sogenannte Gedächtnis-Ambulanz. Zudem müssen Erkrankungen, wie Schwerhörigkeit, Bluthochdruck, Diabetes oder Depressionen gut behandelt werden; sie erhöhen das Risiko für demenzielle Erkrankungen. Wenn eine Demenz diagnostiziert ist, sollte man sich beraten lassen, wie das Leben weiter gestaltet werden kann. Dies ist zum Beispiel durch die regionalen Alzheimer Gesellschaften möglich. Ist bereits ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt, kann auch eine kostenlose Pflegeberatung in Anspruch genommen werden.
Mehr zum Thema „Geistige Fitness fördern“ sowie zu anderen Präventionsthemen in der Pflege erfahren Sie auf dem frei zugänglichen und werbefreien Online-Portal der gemeinnützigen Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) auf www.pflege-praevention.de
Quelle: PM ZQP, 29.09.2020
Studie zum Personalbemessungsinstrument
Erheblicher Personalbedarf in der ambulanten Pflege
25.09.2020 – Nach einem mehrjährigen Forschungsprojekt liegen jetzt aktuelle Erkenntnisse zum Personalbedarf in der ambulanten Pflege, insbesondere aber auch in der stationären Langzeitpflege vor. Für den ambulanten Sektor wird ein erheblicher Personalbedarf konstatiert. Hierzu zeigt der Bericht weiteren Forschungs- und Entwicklungsbedarf auf.
Für den stationären Bereich schlägt die Universität Bremen vor, das neue Personalbemessungsverfahren zunächst in ausgewählten Einrichtungen zu erproben und parallel mit einer stufenweisen Einführung in der vollstationären Langzeitpflege zu beginnen. Auf den Bereich der ambulanten Pflege lassen sich die Vorschläge nicht einfach übertragen. Dies ist nach dem Abschlussbericht von Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück u.a. auf die individuell vereinbarten Leistungsinhalte und Umfänge der pflegebedürftigen Menschen mit dem ambulanten Pflegedienst zurückzuführen.
Der Abschlussbericht zur Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen wurde den Vertragsparteien in der Pflege auf Bundesebene im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegt. Die Bedarfe im ambulanten Bereich hatte Prof. Dr. Andreas Büscher in den vergangenen drei Jahren untersucht. Wissenschaftler der Universität Bremen unter der Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang hatten in einem weiteren Teil der Studie Personal- und Qualifikationsbedarfe in der stationären Langzeitpflege strukturiert erhoben und daraus Empfehlungen für die Ermittlung künftiger Personalschlüssel abgeleitet.
Die Personalbemessung ist Thema bei der Häusliche Pflege PDL Woche, wo sich unter anderem Experte Peter Wawrik damit in seinem Vortrag auseinandersetzen wird.
Pflegeselbsthilfe für pflegende Angehörige in NRW:
Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe (KoPS) mit neuem Internetauftritt
In Nordrhein-Westfalen leben rund 770 000 pflegebedürftige Menschen, mehr als dreiviertel von ihnen werden zuhause gepflegt. Die geschätzt eine Million pflegenden Angehörigen sind durch ihre Aufgabe oftmals persönlich und gesellschaftlich isoliert und kommen an ihre physischen und psychischen Grenzen. Pflegeselbsthilfegruppen bieten pflegenden Angehörigen eine Möglichkeit, bei ganz unterschiedlichen Aktivitäten in Austausch zu kommen und Unterstützung zu erhalten. Durch Tipps und Erfahrungen anderer erfährt man Entlastung und fühlt sich nicht alleine.
Um Pflegeselbsthilfe wohnortnah und niedrigschwellig anbieten zu können, wurden in den letzten drei Jahren in Nordrhein-Westfalen 33 Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe (KoPS) aufgebaut. Die KoPS sind Anlaufpunkte für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, die dort Informationen über bereits bestehende Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige bekommen. Die KoPS unterstützen darüber hinaus Pflegeselbsthilfegruppen in ihrer Arbeit und helfen bei der Gründung, dem Aufbau und der Finanzierung neuer Gruppen.
Im neuen Förderzeitraum, der in diesem Jahr startet, übernimmt die Fach- und Koordinierungsstelle der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz in Trägerschaft des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) die Koordination. Am 1. Oktober wird die neue Webseite https://pflegeselbsthilfe.de/ online gestellt, die über alle Angebote informiert. Diese sind so vielfältig wie die Menschen, die sie in Anspruch nehmen, denn Selbsthilfe meint nicht per se das Sitzen im Stuhlkreis. Über gemeinsame Aktivitäten – sei es Yoga, Töpfern oder Singen – bekommen pflegende Angehörige eine Auszeit, die ihnen Energie für Ihre fordernde Aufgabe geben kann.
Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen: „Pflegende Angehörige stehen unter hohen Belastungen. Pflegedienst, Haushaltshilfe oder Tagespflege entlasten die Pflegenden zwar enorm, aber vor allem hilft der Austausch mit Menschen in ähnlichen Situationen. Gemeinsame Gespräche, zum Beispiel bei einem Spaziergang, beim Malen oder beim Frühstückstreff tragen dazu bei, Kraft und Sicherheit zu gewinnen, die ihnen selbst und anderen Pflegenden zugutekommt.“
Dirk Ruiss, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen in NRW (vdek) ermuntert pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen stellvertretend für alle Pflegekassen in NRW, sich an die Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe (KoPS) zu wenden und deren Hilfe in Anspruch zu nehmen: „Die Teilnahme an einer Gruppe soll für Sie keine Zusatzbelastung darstellen, sondern ein Anker im Pflegealltag sein. Scheuen Sie sich also nicht, sich Unterstützung bei den KoPS zu suchen, die schon lange Erfahrung in der Organisation von Pflegehilfegruppen haben.“ (…)
Quelle: KDAPressemitteilung, Berlin, 01. Oktober 2020
Pflegepersonaluntergrenzen
Weitere Vorgaben für 4 Bereiche ab 2021 geplant
02.10.2020 / News – Für das kommende Jahr sind Pflegepersonaluntergrenzen in weiteren stationären Abteilungen im Krankenhaus vorgesehen. Das sieht der Referentenentwurf einer „Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021“ vor, der BibliomedPflege vorliegt. Demnach macht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Vorgaben in der allgemeinen Chirurgie, inneren Medizin, Pädiatrie und pädiatrischen Intensivmedizin.
So sollen die Pflegepersonaluntergrenzen in den neuen Bereichen aussehen
- Allgemeine Chirurgie
1 Pflegefachperson zu 10 Patientinnen und Patienten in der Tagschicht
1 Pflegefachperson zu 20 Patientinnen und Patienten in der Nachtschicht - Innere Medizin
1 Pflegefachperson zu 10 Patientinnen und Patienten in der Tagschicht
1 Pflegefachperson zu 22 Patientinnen und Patienten in der Nachtschicht - Pädiatrie
1 Pflegefachperson zu 5 Patientinnen und Patienten in der Tagschicht
1 Pflegefachperson zu 9 Patientinnen und Patienten in der Nachtschicht - Pädiatrische Intensivmedizin
1 Pflegefachperson zu 2 Patientinnen und Patienten in der Tagschicht
1 Pflegefachperson zu 3 Patientinnen und Patienten in der Nachtschicht
Pflegehilfskräfte in Vorgaben einkalkuliert
Der Anteil von Pflegehilfskräfte ist in der Gesamtzahl der Pflegenden teilweise einkalkuliert, soll aber jeweils einen bestimmten Anteil nicht überschreiten:
- Allgemeine Chirurgie
In der Tag- und Nachtschicht nicht mehr als 10 % - Innere Medizin
In der Tag- und Nachtschicht nicht mehr als 10 % - Pädiatrie
In der Tag- und Nachtschicht nicht mehr als 5 % - Pädiatrische Intensivmedizin
In der Tag- und Nachtschicht nicht mehr als 5 %
Wie schon 2019 geht das BMG damit den Weg über eine Ersatzvornahme, weil sich Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband nicht bis Ende August auf neue pflegesensitive Bereiche verständigt haben.
Seit 2019 gelten Pflegepersonaluntergrenzen in der Geriatrie, Intensivmedizin, Unfallchirurgie und Kardiologie, seit 2020 zusätzlich in der Herzchirurgie, Neurologie, neurologischen Frührehabilitation und auf Stroke-Units.
Wegen der Corona-Pandemie sind die Pflegepersonaluntergrenzen seit März ausgesetzt. In der Intensivmedizin und Geriatrie gelten diese wieder seit August, die übrigen Grenzwerte bleiben voraussichtlich bis Ende dieses Jahres ausgesetzt.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/weitere-vorgaben-fuer-4-bereiche-ab-2021-geplant
Übergabe – Der Podcast für die Pflege
ÜG055 – Living Lab (Interview mit Prof. Dr. Jan Hamers, Dr. Silke Metzelthin & Ramona Backhaus, PhD)
Diakonie-Zitat: Echte Pflegereform notwendig und keine politischen Trippelschritte
Berlin, den 5. Oktober 2020 – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat angekündigt, eine Pflegereform auf den Weg zu bringen, welche die Eigenanteile der Versicherten beschränkt und den Pflegekräften eine tarifliche Bezahlung garantieren soll. Dazu äußert sich Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Eine Pflegereform ist längst überfällig. Der Vorschlag von Herrn Spahn, die Eigenanteile der Versicherten zu begrenzen, geht in die richtige Richtung. Es sind aber nur politische Trippelschritte auf dem Weg zu einer echten Reform in der Pflegeversicherung. Was wir brauchen, ist eine umfassende Gesamtkonzeption, keine Salamitaktik einzelner Maßnahmen. Die Deckelung der Eigenanteile für Pflegeheime ist nur eine Stellschraube und bleibt, ebenso wie die 20.000 Stellen für Pflegehilfskräfte, ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Pflegeversicherung braucht eine Kompletterneuerung. Dazu gehört vor allem Konzept zur Verzahnung von ambulanten und stationären Angeboten. Die Familien von pflegebedürftigen Menschen müssen spürbar entlastet werden. Die Diakonie Deutschland hat bereits im Juni 2019 ein umfassendes Reformkonzept für die Pflegeversicherung vorgelegt. Zusätzlich zu der Deckelung der Eigenanteile wird dort auch eine Umverteilung der Investitionskosten vorgeschlagen. Außerdem müssen pflegende Angehörige nicht pauschal mehr Geld bekommen, sondern zuverlässige Angebote, die sie wirklich entlasten. Diese Reform wäre finanzierbar und sofort umsetzbar. Ich fordere Herrn Spahn dazu auf, endlich Nägel mit Köpfen zu machen.“ Weitere Informationen:https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Diakonie-Texte_PDF/06_2019_Grundlegende_Pflegereform.pdf
Quelle: PM Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 05.10.2020
Reformvorschlag von Jens Spahn muss nachgebessert werden
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert den Reformvorschlag zur Pflegeversicherung aus dem Bundesgesundheitsministerium als nicht weitreichend genug und sozial unausgewogen.
Bislang ist bekannt, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant, den Eigenanteil für Pflegebedürftige auf 700 Euro und für maximal 3 Jahre zu begrenzen. Außerdem sollen die Gehälter in der Langzeitpflege auf Tarifniveau erhöht werden. „Die Belastung der Pflegebedürftigen durch die steigenden Eigenanteile sind hier richtig erkannt worden“, kommentiert Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK, den Vorstoß. „Ob die Lösung des Problems aber mit diesem Vorschlag schon erreicht wird, bezweifeln wir. Die Begrenzung des Eigenanteils muss sozial ausgewogen sein. Alle Menschen mit Pflegebedarf müssen sich eine bezahlbare, bedarfsgerechte Pflege leisten können – egal wie viel Rente sie bekommen oder sie angespart haben.“
Der DBfK befürchtet, dass der aktuelle Vorstoß die demografische Entwicklung nicht hinreichend berücksichtig. Es wird in den kommenden Jahren deutlich mehr Menschen mit Pflegebedarf geben, während die Anzahl der pflegenden Angehörigen sinken wird. „Der Bedarf an professioneller Pflege wird also steigen. Zusammen mit den dringend notwendigen Verbesserungen der Bezahlung des Pflegepersonals und des Personalschlüssels kommen hier hohe Kosten auf das System zu. Die Pflegeversicherung braucht daher dringend eine weitreichende Reform, die diese Entwicklungen auffangen kann. Sie muss auf eine breitere Beitragsbasis gestellt werden, die alle Einkünfte berücksichtigt“, so Bienstein.
Aus Sicht des DBfK muss bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung auch bedacht werden, dass die Kostenbegrenzung einheitlich für den stationären und ambulanten Bereich geregelt wird. „Die Wahl der Versorgung muss vom Bedarf der Pflegebedürftigen bestimmt werden und nicht zur Kostenfrage werden“, mahnt Bienstein. Um die kommenden finanziellen Herausforderungen an die Pflegeversicherung stemmen zu können, empfiehlt der DBfK auch die Zusammenführung der Leistungen aus Sozialer Pflegeversicherung und Gesetzlicher Krankenversicherung und einen Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zu einer solidarischen und paritätischen Finanzierung von Pflege. Zusätzlich muss der Steuerzuschuss so konzipiert werden, dass er dynamisch zum steigenden Bedarf wächst.
„Der Vorstoß ist also überfällig, muss aber auch nachhaltig gedacht werden, wenn die Reform die bestehenden und kommenden Probleme lösen soll“, so Bienstein.
Anja Kathrin Hild, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, hild@dbfk.de, www.dbfk.de
Nicht nur die Spitze des Eisberges in den Blick nehmen
DEVAP kommentiert Spahns Vorschläge für Pflegereform
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) kommentiert die Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Spahn zur Deckelung und zeitlichen Begrenzung der Eigenanteile in der stationären Pflege:
„Die Richtung, die Bundesgesundheitsminister Spahn mit seinen Reformvorschlägen für die Pflege einschlägt, ist richtig, aber leider unzureichend.“, so Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP).
Jens Spahn möchte die Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeheimen von der immensen und stetig steigenden Selbstbeteiligung an den Pflegekosten entlasten. Dafür sollen Heimbewohner*innen künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen. Hierdurch soll „Planungssicherheit“ geschaffen werden.
„Was dabei zunächst nicht deutlich wird: die Entlastung umfasst nur den Eigenbeitrag für den pflegebedingten Aufwand. Hinzu – und von der Reform nicht erfasst – kommen die stetig steigenden Kosten für die Investitionskosten sowie für die Unterkunft & Verpflegung, die ebenfalls monatlich von den Pflegebedürftigen bezahlt werden müssen. Im Bundesdurchschnitt sind das aktuell 2.015 €. Bei einem durchschnittlichen Eigenanteil für die Pflege von 786 € bedeutet die Reform für die meisten Betroffenen eine Entlastung von etwa 86 € im Monat.
Statistiken zeigen zudem auf, dass 70 % der Heimbewohner*innen drei Jahre nach dem Einzug in ein Pflegeheim verstorben sind. Viele Betroffene profitieren von den Vorschlägen also kaum.“, so Dr. de Vries weiter. „Und pflegebedürftige Menschen mit besonders langen Verweildauern werden trotz der Reform auch weiterhin Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen müssen, weil ihre Ersparnisse irgendwann aufgezehrt sind. So wird keine Planungssicherheit geschaffen!“
Das kürzlich veröffentlichte „Strategiepapier DEVAP Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ zeigt ganzheitliche Lösungen für eine legislaturübergreifende Finanz- und Strukturreform in der Pflege auf, bei der alle Betroffenen deutlich stärker von den Pflegekosten entlastet werden würden:
Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 05.10.2020
„Interprofessionelles Arbeiten im Gesundheitsbereich“
Wann: 4. November 2020, 14:00 bis 17:00 Uhr // Wo: Livestream auf www.pflegebevollmaechtigter.de
Die Corona-Pandemie hat noch einmal sehr deutlich gezeigt, dass eine optimale Zusammenarbeit aller an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen zwingend notwendig ist, um die gesundheitliche Versorgung der Patienten und Pflegebedürftigen zu sichern. Aber auch nach der Pandemie wird der stetigen Verbesserung der Zusammenarbeit der Berufsgruppen im Gesundheitswesen eine wachsende Bedeutung zukommen, um den großen Herausforderungen des Fachkräftemangels, den steigenden Anforderungen durch die demografische Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschrittes begegnen zu können.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Programms der deutschen EU-Ratspräsidentschaft statt. Es sollen neue Impulse durch den Blick in andere EU-Länder gewonnen und Ideen für die Umsetzung zur Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit gesammelt werden.
Fragen zum Thema können Sie gern während des Streams per E-Mail senden.
Programm unter: https://www.pflegebevollmaechtigter.de/aktuelle-veranstaltungen.html
Quelle: PM Pflegebevollmächtigter, 06.10.2020
Pflegetipps in türkischer Sprache
Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat Pflegeinformationen in türkischer Sprache entwickelt. In zwei neuen kostenlosen Ratgeberheften erhalten Angehörige Tipps, wie sie bei der Mund- und Körperpflege richtig unterstützen können. Zudem erklärt ein animiertes Video, wo man Hilfe findet.
Berlin, 12. Oktober 2020. In Deutschland leben rund 2,9 Millionen Menschen türkischer Abstammung. Ein in den nächsten Jahren noch erheblich wachsender Anteil von ihnen ist mit Pflegebedürftigkeit konfrontiert. Dabei spielt die Pflege durch Angehörige oft eine große Rolle.
Die Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger ist entscheidend, um ihre Gesundheit und die der pflegebedürftigen Person zu schützen. Wissen über die Pflegepraxis ist eine Grundlage hierfür. Allerdings gibt es Familien, bei denen gerade ältere Mitglieder kein oder kaum Deutsch sprechen. Deutschsprachige Informationen, die bei der Pflege durch Familienangehörige helfen können, sind für diese Zielgruppe kaum hilfreich. Um hier den Zugang zu Pflegewissen und Hilfsangeboten zu erleichtern, stellt das ZQP ab Oktober 2020 qualitätsgesicherte und leicht verständliche Informationen zur Pflege in türkischer Sprache kostenlos zur Verfügung. Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Gesundheit.
„Die Pflege eines Angehörigen ist anspruchsvoll und manchmal sehr belastend. Für türkeistämmige pflegende Angehörige bestehen teilweise besondere Hürden, auf Informations- und Hilfsangebote im Gesundheitswesen und der Pflegeversicherung in Deutschland zurückzugreifen“, erklärt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin des ZQP. „Es ist wichtig, dass Unterstützungs- und Entlastungsangebote bei den Betroffenen ankommen, um gesundheitliche Risiken sowohl für die pflegebedürftigen Personen als auch für die Angehörigen zu verringern“, so Sulmann weiter.
Die neuen Materialien werden auf der türkischsprachigen ZQP-Internetseite www.zqp.de/tuerkce bereitgestellt. Dort finden Interessierte die beiden zweisprachigen Ratgeber Körperpflege und Mundpflege. Diese enthalten Basiswissen zur Mund- und Körperpflege, pflegepraktische Tipps sowie Hintergrundwissen zur häuslichen Pflege eines Familienmitglieds. Die Broschüren mit türkisch-deutschen Doppelseiten können – wie alle ZQP-Ratgeber – über das Internetportal des Zentrums heruntergeladen oder kostenlos in dessen Online-Shop bestellt werden. Zum anderen wird ein türkischsprachiger Erklärfilm angeboten, der Hinweise gibt, welche Hilfsangebote im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Er fasst in rund 90 Sekunden zusammen, warum Unterstützung für pflegende Angehörige so wichtig ist und wie man zum Beispiel Pflegeberatung oder Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten kann.
Auf der Grundlage von bereits vorhandenen ZQP-Ratgebern wurden die Informationsmaterialien in Zusammenarbeit mit türkischsprachigen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Pflegeberatung, Selbsthilfe und Wissenstransfer im Gesundheitswesen entwickelt. Unter anderem wurden dazu im Rahmen von zwei Workshops Themen und Inhalte, Übersetzung sowie Bildsprache der Ratgeber und des Erklärfilms diskutiert.
Die Pflegeinformationen in türkischer Sprache sind auf der türkischsprachigen Webseite unter www.zqp.de/tuerkce abrufbar. Darüber hinaus können die Broschüren mit türkisch-deutschen Doppelseiten kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als PDF-Datei direkt heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen
Quelle: PM ZQP, 12.10.2020
Auszeichnung für Pflege-Engagement
Bundesverdienstkreuz für Siegfried Huhn
08.10.2020 / News – Besondere Auszeichnung für Pflegewissenschaftler Siegfried Huhn.
Pflegewissenschaftler Siegfried Huhn aus Berlin hat für sein Engagement für die Pflege den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, das Bundesverdienstkreuz, erhalten.
Der 65-jährige Dozent und Fachbuchautor ist gelernter Krankenpfleger und studierter Gesundheitswissenschaftler. Er ist Mitglied der Expertengruppe zu Nationalen Expertenstandards und bekannt für seine Arbeiten etwa zur Sturzprophylaxe oder zum Medikamentenmanagement. Seine Fachexpertise hat er auch in zahlreichen Artikel in der Fachzeitschrift „Die Schwester | Der Pfleger“ und dem Magazin „Angehörige pflegen“ publiziert.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/bundesverdienstkreuz-fuer-siegfried-huhn
Corona-Pandemie – G-BA ermöglicht erneut telefonische Krankschreibung
Berlin, 15. Oktober 2020 – Angesichts bundesweit wieder steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Befristet vom 19. Oktober 2020 vorerst bis 31. Dezember 2020 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Quelle: Pressemitteilung G-BA, 15.10.2020
BGW-Podcast „Herzschlag – Für ein gesundes Berufsleben“
Jetzt reinhören unter: www.bgw-online.de/podcast
Online-Serie „Ehrenpflegas“
Unmut unter Pflegenden wächst
19.10.2020 / News – Die Resonanz im Netz für die 5-teilige Miniserie „Ehrenpflegas“ des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) fällt vernichtend aus. Auf den Social-Media-Accounts des Familienministeriums machen sich Nutzerinnen und Nutzer über die Jugendsprache lustig. Sie kritisieren, dass das Ministerium durch die Serie so wirke, als würden die Leute dort junge Menschen, die eine Ausbildung in der Pflege erwägen, nicht ernst nehmen. Die Reaktionen zeigen, dass die Serie das Berufsethos vieler professionell Pflegender verletzt.
In den FAQ zur Serie heißt es dazu: „Das Format entspricht in jungen Altersgruppen beliebten Serien und bedient sich einer modernen Bildsprache. Eine Verzerrung der Realität ist dabei Teil des humoristischen Konzepts.“
Serie ungeeignet, um Interesse am Pflegeberuf zu wecken
Der Unmut unter Pflegenden ist mittlerweile so groß, dass sogar eine Petition gestartet wurde. Initiator ist der 31-jährige Onkologie- und Palliativpfleger Ludwig Montag. Mit der Petition fordert er die zuständige Bundesministerin Franziska Giffey (SPD) auf, die Serie umgehend einzustellen. „Unter Umständen“ besitze diese zwar „komödiantisches Potenzial“, heißt es darin, alles in allem sei die Kampagne aber „ungeeignet“, Interesse am Pflegeberuf zu wecken. Einem Beruf, „der von Fachwissen, akademisch erworbenen Erkenntnissen, professioneller Kommunikation und Beratung, umfassendem Medikamentenwissen und auch der Fähigkeit lebt, sich im Notfall zum Wohle der behandelten PatientInnen in Konflikte mit dem behandelnden ärztl. Team zu begeben, um interdisziplinär gemeinsam mit den Erkrankten die bestmögliche Pflege- und Therapieoption zu ermitteln“.
Nach Angaben von „Deutschlandfunk Kultur“ liegen die Kosten für die Produktion von „Ehrenpflegas“ bei rd. 700.000 Euro.
Nach Angaben des Bundesverbands Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) ging außerdem eine Beschwerde beim Deutschen Werberat ein.
Pflegende fühlen sich von Politik verhöhnt
Der Vertrauensverlust gegenüber der Politik sei mittlerweile so gravierend, dass sich viele Betroffene von selbiger nicht nur ignoriert, sondern darüber hinaus sogar öffentlich verhöhnt fühlten, teilte der BLGS am Montag mit. Dahinter stehe die reale Erfahrung, dass selbst unter den Bedingungen von chronischem Personalnotstand, COVID-19-Pandemie und sich abzeichnender Pflegekatastrophe immer noch keine substanziellen Verbesserungen angestoßen worden seien. Diese seien wohl auch in naher Zukunft nicht zu erwarten.
„In diesem fortdauernden Politikversagen liegt die eigentliche und berechtigte Ursache der Empörung – die Ehrenpflegas sind dafür ein weiteres Symptom.“
Die Videoreihe verfolge zwar einen richtigen Zweck, jedoch mit sehr strittigen Mitteln, kritisierte auch die Pflegekammer Rheinland-Pfalz. Es sei „absolut kontraproduktiv, ein so verzerrtes Bild des Pflegeberufes in die Öffentlichkeit zu tragen“.
Zwar wolle die Pflegekammer auch künftig Ausbildungsoffensiven in der Pflege unterstützen. Wichtig sei dabei allerdings, dass die Berufsgruppe „viel stärker miteinbezogen“ werde, wenn es um die Konzipierung solcher Formate gehe.
Bereits zum Start der Serie in der vergangenen Woche hatte der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe heftige Kritik geäußert.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/unmut-unter-pflegenden-waechst
