ADS-Wocheninformation 18.08.2025

ADS-Wocheninformation 18.08.2025

„Humor und Lebensende – passt das?“

Stand-Up-Comedian Stefan Schöttler nimmt Sterben, Tod und Trauer mit auf die Bühne

Neuer Botschafter der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin im Talk mit DGP-Geschäftsführer Heiner Melching
Berlin, 14.08.2025. Zwei im Gespräch über Leben und Tod: Der eine ehemaliger Schwergewichtsboxer und Stand-Up-Comedian, der andere Geschäftsführer einer wissenschaftlichen Fachgesellschaft. Wie passt das zusammen? Sehr gut, so die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), die sich freut, mit dem Künstler Stefan Schöttler einen authentischen Botschafter für ihr Anliegen gewonnen zu haben. In einem ebenso tiefgründigen wie angeregten Gespräch vor der Kamera erzählen sich Stefan Schöttler und Heiner Melching aus ihrem Leben, beruflich und privat.
Und sind sich sofort einig: „Humor hilft!“ Gerade in besonders belastenden Situationen – ob als Abgrenzung oder als Beziehungsangebot. Idealerweise mit Menschen an der Seite, mit denen man auch mal über sich selbst lachen kann, um schwer Erträgliches gemeinsam auszuhalten.

Gemeinsames Lachen und Weinen verbindet

Für Palliativversorgende gilt es hierbei genau hinzuhören, erläutert Melching, wie sich ein lebenslimitierend erkrankter Mensch Entlastung verschafft und wie man mit Hilfe von Humor Angst und Druck aus einer Situation nehmen kann. Der Bühnenprofi wiederum spielt in seinem Programm mit der Verwobenheit von Tragödie und Komödie, der Gleichzeitigkeit von Lachen und Weinen und dem schmalen Grat zwischen Schaden-freude und Mitgefühl. Damit möchte er auch ein wenig Entwicklungen wie dieser ent-gegensteuern: „Die Menschen schauen nur noch auf sich, die Welt wird egoistischer.“.
Zwei, die in ihren unterschiedlichen Lebens- und Berufswelten immer wieder die Erfahrung gemacht haben, dass es hilft, sich frühzeitig mit Fragen rund um Sterben, Tod und Trauer auseinanderzusetzen. Schöttler, der bereits als junger Mann eine Krebserkrankung überstehen und später den Tod des Vaters erleben musste, und Melching, der vor seiner langjährigen Tätigkeit für die DGP verwaiste Eltern und Kinder betreute, wissen: Es braucht Zeit und offene Begleitung, um mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung in der Familie zurechtzukommen, die nächsten Schritte zu gehen und sich vielleicht auch der einen Frage zu stellen: „Was bleibt von mir?“

Was bleibt? Zum Beispiel: Wertvolle Briefe an die Söhne

So spürt man im Interview Schöttlers Trauer um seinen besten Freund, welcher vor zweieinhalb Jahren verstorben ist, jedoch auch gleichzeitig die Freude, dass sein sonst eher wortkarger Freund noch Briefe an seine Söhne schreiben konnte, die denen heute lieb und teuer sind. Hätte nicht die hospizerfahrene Cousine den Freund unaufgeregt durch diese Zeit begleitet und mit ihm alles besprochen, so wäre seinen Kindern eventuell dieses wertvolle Vermächtnis verwehrt geblieben.
Anlass für den Künstler, sich auf der Bühne nicht nur mutig mit seinem Leben zu zeigen, sondern auch auf die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin zuzugehen, um seinerseits etwas dazu beizutragen, dass Menschen sich frühzeitig mit Sterben, Tod und Trauer auseinandersetzen. Damit rennt er offene Türen bei der DGP ein, wie Melching erklärt: „Wir haben einen gesellschaftlichen Auftrag aufzuklären und wir müssen sprachfähiger werden!“ Deshalb ist die DGP sehr dankbar für ihren ersten Botschafter, der diese Tabuthemen in seinem Programm offen auf der Bühne anspricht und nebenbei noch um Spenden für die Fachgesellschaft bittet.

Nehmt Euer Leben selbst in die Hand!

Und auch hier wieder eine beeindruckende Verbindung zwischen den beiden: Während Melching hervorhebt: „Ein stimmiges Lebensende kann gelingen und ich kann das mitgestalten.“, bringt es der neue DGP-Botschafter in dieser Weise auf den Punkt: „Nehmt Euer Leben selbst in die Hand!“ Er meint damit nicht, immer stark sein zu müssen, sondern vielmehr zu versuchen, sich aus einer unfreiwilligen Passivität zu befreien, um wieder selbstwirksam zu werden.
Stefan Schöttlers Boxsportmotto: „Hinfallen – wieder aufstehen!“ ergänzt Heiner Melching abschließend: „Am Lebensende hast Du die Erlaubnis, nicht mehr kämpfen zu müssen, sondern auch liegenbleiben und schwach sein zu dürfen.“ Im besten Fall in dem Wissen, in vertrauter Verbundenheit mit den Liebsten vom Palliativteam aufgefangen und gehalten zu werden.

DGP-BOTSCHAFTER IM SOMMERGESPRÄCH: https://www.youtube.com/watch?v=-Rm1Jj_g9J4   https://www.linkedin.com/company/dgpalliativmedizin/  STEFAN SCHÖTTLER

Quelle: PM DGP, 14.08.2025


Messekongress 2026: Häusliche Pflege startet Call for Papers

Die Redaktion Häusliche Pflege ruft Expert:innen aus Praxis, Wissenschaft und Beratung auf, sich mit Vorträgen oder Sessions am Programm des ALTENPFLEGE Messekongresses 2026 zu beteiligen. Der führende Branchentreff für die stationäre und ambulante Altenhilfe findet vom 21. bis 23. April 2026 im… ►weiterlesen

Quelle: NL Häusliche Pflege, 14.08.2025


Ohne Hitzeschutz keine sichere Pflege

DBfK mahnt Schutz für Pflegefachpersonen an

Berlin, 13.08.2025 – Die aktuelle Hitzewelle mit Temperaturen von bis zu 36 Grad Celsius über mehrere Tage gefährdet nicht nur die Gesundheit pflegebedürftiger Menschen, sondern auch die der Pflegefachpersonen, die ihre Versorgung sicherstellen. Der DBfK mahnt an: Hitzeschutz ist eine Frage der Fürsorgepflicht, der Personalverantwortung – und der Stabilität unseres gesamten Versorgungssystems.

„Nur wenn Pflegefachpersonen vor gesundheitlichen Belastungen durch Hitze geschützt werden, können sie eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung leisten. Hitze verschärft die ohnehin hohen physischen und psychischen Anforderungen unseres Berufs und erhöht das Risiko für Erschöpfung, Kreislaufprobleme und Fehler – mit Folgen für beide Seiten: für die Pflegebedürftigen und für diejenigen, die tagtäglich Verantwortung für deren Gesundheit übernehmen“, betont DBfK-Präsidentin Vera Lux.

Arbeitgeber in der Pflicht

Der DBfK fordert Arbeitgeber auf, in Hitzeperioden geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine sichere Pflege ermöglichen. Dazu gehört, Arbeitsabläufe und Dienstpläne anzupassen, wenn nötig zusätzliches Personal einzusetzen und kurzfristig gezielte Schulungen oder Informationsmaterial zum Hitzeschutz bereitzustellen. Vorhandene Hitzeschutzpläne müssten konsequent angewendet, fehlende umgehend entwickelt werden. Solche Maßnahmen sollten deutlich über die bloße Bereitstellung von Wasser hinausgehen und darauf abzielen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Pflegefachpersonen auch bei extremer Hitze zu erhalten.

Pflegealltag anpassen – Hitzeschutz in die Routine integrieren

„Hitzeschutz darf keine Zusatzaufgabe sein, sondern muss fester Bestandteil einer qualitativen pflegerischen Versorgung sein,“, fordert Lux. Pflegefachpersonen sollten im Arbeitsalltag routinemäßig die Körpertemperatur und das individuelle Risiko pflegebedürftiger Menschen einschätzen, ein strukturiertes Flüssigkeitsmanagement sicherstellen und sich regelmäßig mit Kolleg:innen anderer Berufsgruppen abstimmen – insbesondere mit den behandelnden Ärzt:innen. Auch die Medikation sollte kritisch auf mögliche hitzebedingte Risiken überprüft werden. Gerade in der ambulanten Pflege sind diese Maßnahmen oft besonders schwer umzusetzen, weshalb enge Absprachen mit Hausärzt:innen entscheidend sind, um bei Anzeichen wie Verwirrtheit, Schwindel oder Kreislaufproblemen sofort und abgestimmt reagieren zu können.

Klimakrise verändert den Pflegeberuf dauerhaft

Die zunehmenden Hitzewellen im Zuge der Klimakrise machen tiefgreifende Anpassungen in der Gesundheitsversorgung notwendig. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen baulich so gestaltet werden, dass Innenräume auch in Hitzeperioden kühl bleiben – beispielsweise durch Verschattung, bessere Dämmung, Begrünung oder natürliche Belüftung. Gleichzeitig braucht es Beratungsstrukturen, die bei der Erstellung und Umsetzung von Hitzeschutzplänen unterstützen, sowie verbindliche und regelmäßig aktualisierte Fortbildungsangebote für alle Pflegefachpersonen. Inhalte zum Hitzeschutz und zur nachhaltigkeitsbezogenen Gesundheitskompetenz sollten in der Aus-, Fort- und Weiterbildung fest verankert werden. „Hitzeschutz darf nicht nur eine Reaktion auf Extremwetterlagen sein. Er muss strukturell in Ausbildung, Praxis, Versorgungssystemen und politischen Rahmenbedingungen verankert werden. Pflegefachpersonen sind oft die Ersten, die hitzebedingte Gesundheitsrisiken in Versorgungssituationen erkennen – vorausgesetzt, sie haben das Wissen, die Zeit und die Unterstützung, um rechtzeitig handeln zu können“, so Lux.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de


Licht am Ende des Tunnels

34 Bürgermeister setzen Ihre Hoffnungen seit fast zehn Jahren auf das „stambulant“ Modell in der Pflege. Landespolitik aus Bayern und Baden-Württemberg, Pflegekassen, Wissenschaftler,  Verbände, Einrichtungsbetreiber  und Pflegekunden unterstützen es vehement. Nach fast einem Jahrzehnt erfolgreicher Praxis und Evaluation soll es im September endlich auch gesetzlich zugelassen werden. Doch ein paar Hürden sind noch zu nehmen.

Es könnte so einfach sein: Kosten senken und Qualität stiegern. 1.000 Euro pro Monat kann jeder Bewohner an seinem Pflege-Eigenanteil einsparen, die Kassen müssen pro Bewohner und Jahr nachweislich bis zu 7.200 Euro weniger zahlen: Würde stambulant flächendeckend eingeführt, könnte es das Pflegesystem um Milliarden von Euro entlasten – und das jedes Jahr!

Doch das war lange Zeit wohl zu schön,  um wahr zu werden: Denn jahrelang bauten sich immer wieder bürokratische Hürden gegen das ebenso erfolgreiche wie kostengünstige  „Mit-Mach-Heim“ auf. Read more

Posted by Tanja Ehret, Redaktion CareTRIALOG on 13 August, 2025


Ruf nach einer Pflegekammer in Thüringen

In Thüringen hat sich ein Interessenkreis gebildet, der die Gründung einer Pflegekammer voranbringen möchte. Mit dabei sind unter anderem Vertreter des Landespflegerats Thüringen, der Ernst-Abbe-Hochschule Jena, des Universitätsklinikums Jena, des Sophien- und Hufeland-Klinikums und des Hebammenlandesverbands Thüringen. Im ersten Treffen ging es vor allem um die Öffentlichkeitsarbeit und die Bildung eines Netzwerks. Nächster Schritt ist im Herbst der Start einer Ringvorlesung an der Ernst-Abbe-Hochschule über Pflegekammern. Altenpflege

Quelle: NL Care vor9, 13.08.2027


Deutscher Pflegerat warnt!

Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen spielt mit der Qualität der Patient:innenversorgung

Berlin (12. August 2025, Nr. 33/2025) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt: Der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sieht vor, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) durchgängig als Qualitätskriterium bei der Festlegung von Leistungsgruppen zu streichen. Damit wird der letzte wirksame Schutz für Patient:innensicherheit und Pflegequalität aus der Leistungsgruppensystematik entfernt. Das ist ein hochriskanter Schritt mit potenziell fatalen Folgen.

„Die PpUGV ist die einzige geltende Leitplanke, die pflegerische Mindeststandards im Krankenhaus in den aktuellen Reformbestrebungen verbindlich absichert. Wenn sie fällt, bleibt keine einzige pflegespezifische Anforderung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) mehr übrig. Das ist ein Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten“, warnt Christine Vogler, Präsidentin des DPR.

Pflege als Planungskriterium gestrichen – mit Folgen für die Versorgung

Zwar bleiben die Pflegepersonaluntergrenzen formal bestehen, jedoch ohne jede Verbindung zur Leistungsgruppensystematik. Das bedeutet: Pflegequalität wird nicht mehr zum Planungskriterium und damit inhaltlich wieder abgewertet. „Wenn Pflegequalität aus den Leistungsgruppen verschwindet, wird sie zur Nebensache. Das können wir nicht hinnehmen“, so Vogler.

PpUGV sichern, bis PPR 2.0 greift

Die PpUGV ist kein Idealbild, sondern der letzte Rettungsanker gegen pflegerische Unterbesetzung. Bis die gesetzlich zugesicherte Personalbemessung PPR 2.0 als verbindliches, an Erfüllungsgrade geknüpftes Instrument umgesetzt ist, muss sie bleiben. „Solange es keine gesetzlich verpflichtenden Erfüllungsgrade im Sinne der PPR 2.0 gibt, ist die PpUGV die rote Linie. Ihre Streichung aus den Leistungsgruppen oder gar der komplette Wegfall wären ein Frontalangriff auf die pflegerische Versorgung, mit kalkulierten Risiken für Patient:innen“, betont Vogler.

Bürokratieabbau? Ja. Blindes Streichen? Nein

Im Referentenentwurf wird die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen aus den Leistungsgruppen mit Bürokratieabbau begründet. Das ist eine gefährliche Illusion. „Bürokratie ist nicht grundsätzlich schlecht. Sie ist dort notwendig, wo sie Leben schützt“, stellt Vogler klar. „Wer Kontrolle abschafft, ohne klare Vorgaben zu verankern, senkt nicht den Aufwand, sondern die Qualität.“

DPR fordert Korrektur des Entwurfs

Der Deutsche Pflegerat fordert die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, die Pflegepersonaluntergrenzen als verbindliches Qualitätsmerkmal der Leistungsgruppen zu verankern. Eine Krankenhausstrukturreform, die die Personalausstattung der Pflege ausklammert, gefährdet die Versorgung im Kern.

„Wer Qualität sichern will, muss Pflege integrieren und diese nicht aus dem System herausdefinieren“, so Vogler. Der DPR ist bereit, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam mit der Politik tragfähige Lösungen auf Basis der PPR 2.0 zu erarbeiten. Dies mit klarer, verbindlicher Integration in die Leistungsgruppensystematik.

Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky


Pflegegesetzgebung

Pläne für „Stambulant“ – BeneVit mahnt Rahmenbedingungen an

Die Bundesregierung plant die gesetzliche Zulassung des Pflegekonzepts „Stambulant“. BeneVit fordert klare Rahmenbedingungen und kündigt Investitionen an – sollte die Umsetzung wie bisher weiterhin möglich sein. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 12.08.2025


Pflegegesetze mit richtiger Stoßrichtung

DBfK zu Kabinettsbeschlüssen

Berlin, 12.08.2025 – Die Kabinettsbeschlüsse zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (ehemals Pflegekompetenzgesetz) und zum Pflegefachassistenzgesetz sind nach Ansicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) ein wichtiger Schritt nach vorn – bleiben jedoch in einigen Punkten hinter den Erwartungen der professionellen Pflege zurück.

Pflegekompetenzgesetz: Meilenstein für die Profession – mit Potenzial für mehr Eigenverantwortung

Mit dem Kabinettsbeschluss ist erstmals gesetzlich verankert, dass Pflegefachpersonen in den Bereichen Demenz, Diabetes und chronische Wunden heilkundliche Tätigkeiten eigenständig ausüben dürfen – ein Meilenstein für die Profession und die Versorgung. „Die Richtung stimmt – aber es braucht im weiteren Verfahren noch Nachbesserungen für mehr Qualität und eine echte Stärkung der professionellen Pflege im Sinne von mehr Autonomie und Eigenverantwortung“, erklärt DBfK-Präsidentin Vera Lux. Positiv bewertet der DBfK zudem die stärkere Anerkennung von Berufserfahrung, Fort- und Weiterbildung sowie die Ansätze zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Eine konsequente Digitalisierung und eine am Pflegeprozess ausgerichtete, sinnvolle Dokumentation seien der richtige Weg. Gleichzeitig sieht der Verband weiteres Entwicklungspotenzial: In bestimmten Bereichen – etwa bei der Verordnung von Präventionsmaßnahmen – sollte die Profession Pflege auch verbindlich entscheiden können, statt nur Empfehlungen auszusprechen. „Das würde die Eigenverantwortung konsequent stärken und die im Pflegeberufegesetz verankerten Vorbehaltsaufgaben vollständig zur Wirkung bringen“, betont Lux.

Pflegefachassistenzgesetz: Bundeseinheitlichkeit begrüßt – Ausbildungsqualität sichern

Auch beim Pflegefachassistenzgesetz erkennt der DBfK Fortschritte: Die bundeseinheitliche Regelung sei überfällig und stärke die berufliche Mobilität. Verbesserungen bei der Ausbildungsvergütung sowie der Anerkennung ausländischer Abschlüsse seien weitere Pluspunkte. Dennoch fordert der Verband Korrekturen: „Eine 18-monatige Ausbildung ist zu kurz, um die notwendige Qualität zu sichern. Wir plädieren für eine Dauer von 24 Monaten. Zudem lehnen wir den Zugang ohne Schulabschluss ab, weil dies erhebliche Risiken für den Ausbildungserfolg birgt“, betont Lux. „Mit der bundeseinheitlichen Einführung der Pflegefachassistenz dürfen keine Qualitätsstandards aufgeweicht werden – wir brauchen klare Mindeststandards, eine zweijährige Ausbildung und keine Abwertung des Berufs durch drastische Verkürzungen wie im niedersächsischen Modell, bei dem berufliche Vorerfahrung auf nur wenige hundert Unterrichtsstunden angerechnet wird. Ohne fundierte theoretische Ausbildung und ohne adäquaten Schulabschluss fehlt nicht nur die Basis für qualitativ hochwertige Versorgung, sondern auch der Zugang zu weiteren Karrierewegen im Pflegeberuf“, so Lux weiter.

„Unser Fazit: Der Gesetzentwurf setzt wichtige Impulse, bleibt aber an manchen Stellen noch zu vorsichtig. Denn: Bei der Aussage ‚Pflege kann mehr als sie darf‘, ist nach wie vor noch Luft nach oben.“

Die komplette Stellungnahme des DBfK vom 11. Juli 2025 zum Referentenentwurf finden Sie hier: https://www.dbfk.de/media/docs/Berufspolitik/stellungnahmen/20250711-DBfK-Stena-RefE_PKompG-23-06-2025.pdf

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de

 

MD Bayern registriert zehn Prozent mehr Beschwerden

Beim Medizinischen Dienst Bayern sind 2024 insgesamt 449 Beschwerden eingegangen, die sich auf 342 ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen verteilten. Das sind rund 10 Prozent mehr als im Jahr davor, so Claudia Wöhler (Foto), Chefin des MD Bayern. Häufigste Beschwerdegründe waren: Mitarbeiter- und Führungsverhalten, die Qualität der Pflege sowie das eingesetzte Personal und dessen Qualifikation. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 12.08.2025


Wichtige Termine:

Europäischer Gesundheitskongress München

21. und 22. Oktober 2025; Hier anmelden und Sonderpreis sichern.


Deutscher Pflegetag 2025

05.-06.11.2025, hub 27, Berlin; Infos unter: https://www.deutscher-pflegetag.de/


16. DGP-Hochschultag

28.11.2025, 10:30 bis 17:00 Uhr, Institut für Pflegewissenschaft und Interprofessionelles Lernen, Universität Greifswald; Hier gelangen Sie zum Call for Abstracts sowie zur Teilnehmendenanmeldung


Pflegetag Rheinland-Pfalz

04.12.2025 | Mainz, ZUM KONGRESS


Gesundheitskongress des Westens

6. und 7. Mai 2026 in Köln, Kongressanmeldung für 2026