Maiausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen.
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
- Editorial. Zuversicht und Mahnung (von Franz Wagner, Präsident des DPR)
 - Im Focus. Internationaler Tag der Pflegenden (von Christine Vogler, Vize-Präsidentin des DPR)
 - Corona-Pandemie. Krise gemeinsam meistern (Deutscher Pflegerat)
 - Aufruf. #pflegereserve
 - Danke.
 - News. Mehr Schutz für Mitarbeiter (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e.V.)
 - Positionspapier des Deutschen Pflegerats. Vergütung für Pflegeberufe verbessern (Deutscher Pflegerat)
 
Die Maiausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen.
Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Internationaler Tag der Pflegenden: Die Welt GESUND pflegen!
Deutscher Pflegepreis 2020 des Deutschen Pflegerats für Professorinnen Darmann-Finck, Hundenborn und Knigge-Demal
Berlin (11. Mai 2020, Nr. 16/2020) – Zum Internationalen Tag der Pflegenden betonte der Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), Franz Wagner, heute in Berlin:
„Im Rahmen der Corona-Krise wurde der Pflegeberuf als systemrelevant anerkannt. Denn nie zuvor wurde die Bedeutung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der professionellen Pflege deutlicher, als dies jetzt in der Bewältigung der Corona-Pandemie ist.
Das muss Konsequenzen haben. Wenn nicht jetzt, wann dann? Die Bezahlung der Pflegefachpersonen und die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit müssen sich verbessern. Ihre Kompetenzen müssen für das gesamte Gesundheits- und Pflegesystem genutzt werden. Benötigt wird auch eine neue Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe. Dies lehrt uns die Corona-Pandemie.
Auch im von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufenen weltweiten Jahr der Pflegenden und Hebammen vergibt der Deutsche Pflegerat den von ihm ausgelobten Deutschen Pflegepreis 2020. Corona-bedingt wird die Preisverleihung im Rahmen des Deutschen Pflegetags am 11./12. November 2020 nachgeholt.
Geehrt werden in diesem Jahr drei Preisträgerinnen. Frau Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck, Frau Prof. Gertrud Hundenborn und Frau Prof. Dr. Barbara Knigge-Demal haben sich jahrzehntelang beruflich und ehrenamtlich für die Pflege engagiert. Besonders im Bereich der Pflegepädagogik und Pflegedidaktik sowie in der Professionalisierung der PflegelehrerInnen haben sie in Deutschland Pionierarbeit geleistet.
Ihre Arbeit und ihr Wirken für die Profession Pflege ist innovativ und nachhaltig. Neuartige pflegedidaktische Konzepte wurden von Ihnen entwickelt und wirksam etabliert, bis hin zum Aufbau von Studiengängen und Forschungsverbünden in der Pflege. Frühzeitig haben sie dabei erkannt, wie wichtig der Einsatz und die Umsetzung der generalistischen Perspektive in der Pflege und in deren Ausbildung und Studium sind.
Im Rahmen Ihrer hochschulischen Tätigkeit ist es Ihnen gelungen, die damals noch junge Disziplin der Pflegedidaktik in Deutschland auf den Ebenen der Forschung, der Entwicklung und der Lehre entscheidend zu beeinflussen und voranzutreiben. Wesentlich für die Profession Pflege haben sie dabei Ihre wissenschaftliche Arbeit immer auch mit berufspolitischen Aktivitäten verknüpft und in die Öffentlichkeit getragen und damit die Berufsgruppe wertgeschätzt. Alle drei Professorinnen haben sich um die Profession Pflege verdient gemacht.“
Hintergrund:
„Nursing the World to Health“ („Die Welt GESUND pflegen“) lautet das Motto des diesjährigen Internationalen Tags der Pflegenden am 12. Mai 2020, der auch den Geburtstag von Florence Nightingale ehrt. Diese hat in diesem Jahr ihren 200. Jahrestag. Sie gilt als die Begründerin der professionellen Krankenpflege. Mit dem diesjährigen Motto stellt der International Council of Nurses (ICN) die große Bedeutung der professionell Pflegenden für alle Menschen dieser Welt in den Mittelpunkt. Gleichzeitig hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Jahr 2020 zum weltweiten Jahr der Pflegenden und Hebammen erklärt.
Der Deutsche Pflegepreis des Deutschen Pflegerats wird seit 1999 an Persönlichkeiten oder Institutionen vergeben, die sich durch ihr Wirken um die Pflege und das Hebammenwesen in Deutschland besonders verdient gemacht haben.
Der Preis ehrt ihre Arbeit und ist die höchste nationale Auszeichnung in der Pflege. Er setzt wichtige Akzente und würdigt Meilensteine zur Bewältigung der Herausforderungen in der Pflege und im Hebammenwesen. Denn die PreisträgerInnen sind es, die mit ihrer Arbeit und ihrem Einsatz, zusammen mit hunderttausenden professionell Pflegenden, wesentlich für eine bessere Pflege in unserem Land beitragen. Sie geben der Pflege eine starke Stimme.
Der Deutsche Pflegetag 2020 findet in diesem Jahr am 11. und 12. November 2020 in Berlin statt.
Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Filmclip „Wir leben Pflege“ veröffentlicht
DEVAP: nach der Krise nicht einfach zum Status Quo zurückkehren
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) hatte zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai 2020 einen großen Aufmarsch in Berlin geplant. Um zu zeigen, mit welcher Energie und welchem Enthusiasmus Pflegekräfte ihrer Arbeit nachgehen, sollte es unter dem Motto „Wir leben Pflege“ in Berlin und auch in vielen anderen Regionen Deutschlands laut werden.
Nun sind die Vorzeichen andere; die Arbeit der Pflegekräfte aber in Zeiten der Corona-Pandemie wichtiger denn je. Deshalb wurde die Botschaft „Wir leben Pflege“ gemeinsam mit vielen Unterstützern digitalisiert und heute als Film veröffentlicht: https://www.devap.de/news/filmclip-wir-leben-pflege-veroeffentlicht/
Es wird derzeit viel geredet und geplant. Als Zeichen der Anerkennung wurde eine Prämie für Pflegekräfte vereinbart – dies kann selbstverständlich nur der Anfang sein. „Die Personalsituation in der Pflege muss sich endlich bessern“, so Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Die aktuelle Krise kann eine Chance sein, die Personalausstattung in der Altenpflege endlich auf eine neue, auskömmliche und zukunftssichere Grundlage zu stellen und die Anstrengungen während der Corona-Krise nachhaltig zu nutzen. Auch eine gerechtere Finanzierung der Pflege und die Unterstützung der Pflegeschulen und Träger bei der Umsetzung der generalistischen Ausbildung müssen im Focus von Bund und Ländern bleiben. Nach der Krise kann es nicht zum Status Quo von Januar 2020 zurück gehen.“
Pflegekräfte leisten derzeit Herausragendes. „Man kann im Augenblick nicht genug DANKE sagen“, so Dr. de Vries. „Deshalb tun auch wir dies gern mit diesem Film. Aber es darf nicht bei öffentlichen Statements bleiben, sondern es muss sich nachhaltig etwas tun bei der Anerkennung der Pflegeberufe – gesellschaftlich wie monetär“.
Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 12.05.2020
Deutscher Pflegerat: ePflegebericht überzeugt in der Anwendung
Besserer Informationsfluss im Pflege- und Gesundheitsbereich über die Sektorengrenzen hinweg ist somit möglich
Berlin (14. Mai 2020, Nr. 17/2020) – „Krankenhäuser, ambulante oder stationäre Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und Pflegdienste können künftig erstmalig den gleichen Pflegebericht nutzen. Über die Sektorengrenzen könnte damit der Informationsfluss nahtlos wesentlich verbessert werden. Nicht zuletzt in einer erfolgreichen Machbarkeitsstudie hat der ePflegebericht seinen Nutzen bewiesen“, weist Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), hin.
„Gezeigt hat sich, dass die mit der Hilfe des ePflegeberichts übermittelten pflegerischen Informationen diejenigen in herkömmlichen Überleitungsbögen an Quantität und Relevanz übertrafen. Da der ePflegebericht zudem auf einer einheitlichen am Pflegeprozess orientierten Struktur aufbaut, ist die Erfassbarkeit der Daten unmittelbar gegeben. Er ist für alle in der professionellen Pflege Tätigen nutzbar. Das ist ein enormer Vorteil.
Die Möglichkeit, auf elektronischem Weg die benötigten Informationen synchron, eventuell noch vor Eintreffen der pflegebedürftigen Person in der Zieleinrichtung zu übermitteln, verschafft ihm einen weiteren Vorteil gegenüber bisherigen papierbasierten Überleitungsbögen.
Von der für Deutschland maßgeblichen Standardisierungsorganisation HL7 sind inzwischen sowohl für seine Struktur als Clinical Document Architecture (CDA)-Dokument als auch für seine Schnittstelle im FHIR-Format Implementierungsleitfäden entwickelt und abgestimmt worden. Damit ist der Weg eröffnet für eine Nutzung innerhalb der im Gesundheitsbereich zu errichtenden Telematik-Infrastruktur.
Diese Nutzung bietet sich umso mehr an, als die Berufsgruppe der Pflegenden mittlerweile ausdrücklich als Teilnehmerin an der deutschen Telematik-Infrastruktur genannt wird.
Die Dringlichkeit der Nutzung des ePflegeberichts wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass an COVID-19 erkrankte Personen in allen Phasen ihrer Erkrankung von Pflegenden betreut werden und dieser Berufsgruppe traditionell eine Rolle als Informationsdrehscheibe auch für andere Berufsgruppen zukommt.“
Hintergrund: Entstanden ist der standardisierte ePflegebericht unter der Schirmherrschaft des Deutschen Pflegerats. Erarbeitet wurde er von der Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück unter Leitung von Frau Prof. Dr. Ursula Hübner (u.huebner@hs-osnabrueck.de) sowie Frau Mareike Przysucha, MSc (epflegebericht@hs-osnabrueck.de), jeweils Hochschule Osnabrück. Informationen über den ePflegebericht sind abrufbar unter https://www.hs-osnabrueck.de/forschungsgruppe-informatik-im-gesundheitswesen/
Der ePflegebericht wurde einer Evaluation unterzogen und mit insgesamt 114 Überleitungsbögen aus deutschen Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten abgeglichen auf die Frage, ob die in den Überleitungsbögen dargestellten pflegerischen Inhalte im ePflegebericht abgebildet werden können, was bejaht werden konnte.
Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
2. Corona-Special der Pflegewissenschaft
Pflegerische Praxiskonzepte in Zeiten der Corona-Krise. Wie kann es weitergehen?
zu finden unter: https://www.hpsmedia-verlag.de/home/corona/
Zweites Pandemie-Gesetz beschlossen
Corona-Prämie „nur“ für Altenpflege
15.05.2020 / News – Am Donnerstag hat der Bundestag das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Eine sog. Corona-Prämie ist demnach lediglich für Beschäftige in der Altenpflege vorgesehen und nicht für alle Pflegenden, wie von Pflegeorganisationen gefordert.
„Alle Beschäftigten in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung (Corona-Prämie) in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Die höchste Prämie erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung“, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Länder und Arbeitgeber in der Pflege könnten die Corona-Prämie ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken.
Arbeitgeber sollen die Prämien zunächst von der sozialen Pflegeversicherung erstattet bekommen. In der zweiten Jahreshälfte wollen das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium der Finanzen miteinander festlegen, in welchem Umfang die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze (auch zur Refinanzierung der Corona-Prämien) erhalten.
Krankenkassen zahlen künftig für regelmäßige oder präventive Tests auf das Coronavirus, insbesondere in Pflegeheimen und Kliniken. Für die Zusatzausgaben wird ihnen ein Bundeszuschuss in Aussicht gestellt. Die Meldepflichten für COVID-19-Infektionen werden dauerhaft gesetzlich verankert. Außerdem müssen auch Genesungsfälle und Tests mit negativem Ergebnis gemeldet werden.
Klarmann: „Gerecht ist das nicht“
Das beschlossene Gesetz dürfte hinter den Erwartungen vieler Pflegender zurückbleiben. Die Pflegekammerpräsidentin von Niedersachsen, Nadya Klarmann, sagte am Donnerstag: „Traurig ist, dass die Beschäftigten in Krankenhäusern, in Reha-Kliniken und in der Kinderkrankenpflege leer ausgehen. Gerecht ist das nicht. Die Anerkennung eines systemrelevanten Berufes sieht anders aus.“
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/corona-praemie-nur-fuer-altenpflege/
Wahre Wertschätzung beschränkt sich nicht auf eine Prämie
Seit Wochen war sie im Gespräch, nun haben Bundestag und Bundesrat für beruflich Pflegende eine steuerfreie Belohnung ihrer harten Arbeit unter Corona-Bedingungen beschlossen. „Die jetzt nach längerem und streckenweise unwürdigem Geschacher um ihre Finanzierung bewilligte Prämie ist leider ein Dankeschön mit fadem Beigeschmack“, erklärt Prof. Christel Bienstein, die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Über Wochen konnten die Pflegenden erleben, dass die Prämie zwar vollmundig versprochen, dann aber ein Streit darüber ausgetragen wurde, wer sie bezahlen soll. Am Ende kann vorläufig nur noch mit zwei Dritteln des seinerzeit angekündigten Bonus-Betrags gerechnet werden – und zahlen müssen ihn die Beitragszahler der Sozialversicherungen. Das ist nur eine von mehreren Ungerechtigkeiten, die diese Prämie überschatten. Noch gravierender ist, dass die Mitarbeiter/innen in der Akutpflege vollständig leer ausgehen. Dabei haben gerade sie die besonders schwer Erkrankten versorgt und mussten dabei oft weit über ihre Belastungsgrenze gehen – mit hohem Risiko, sich anzustecken. Auch die Mitarbeitenden in Behinderteneinrichtungen oder der Rehabilitation wurden ‚vergessen‘. Die Ausgestaltung der Prämie ist damit ein weiteres Lehrstück für „Würdigung“ einer systemrelevanten Beschäftigtengruppe, die sich auf warme Worte, wohlklingende Versprechen und kaum greifbare Zusagen beschränkt. Die professionell Pflegenden hätten Besseres verdient!“
Pflege war schon immer systemrelevant. Von der Politik festgestellt und öffentlich bekundet wurde dies allerdings erst mit Ausbruch der Pandemie. Trotz so hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung ist die Profession aber unverändert gekennzeichnet durch unterdurchschnittliche Bezahlung, geringes soziales Prestige, prekäre Arbeitsbedingungen, fehlende Autonomie und mangelnde Beteiligung an maßgeblichen Entscheidungen im System. Eine systemrelevante Profession wertet man nicht durch Lob und halbherzige Prämien auf, sondern durch nachhaltig angelegte Strategien, die sich parallel über viele Felder erstrecken müssen. Darauf weist der DBfK seit langem hin und fordert deshalb für die Pflege: gute Bildung, gerechte Vergütung, Augenhöhe mit anderen Gesundheitsprofessionen, Perspektiven beruflicher Weiterentwicklung, gute Führung und vor allem Arbeitsbedingungen, die ein zufriedenes, langes Verbleiben im Beruf möglich machen.
Ob es gelingt, die jetzige Krise wirklich zu bewältigen, hängt stark davon ab, ob sich alle an die Schutzmaßnahmen halten. Es ist ein großes Stück Solidarität und Verantwortung jedes Einzelnen gefordert, damit diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Ihres Alters, aber auch durch ihre Berufstätigkeit – beispielsweise in der Pflege – stärker gefährdet sind, nicht zusätzlich belastet werden. Das ist genauso viel Wertschätzung wie eine Prämie. Selbst wer Zweifel am Sinn einzelner Maßnahmen hat, muss in Betracht ziehen, dass er potenziell Andere gefährdet, und dann entsprechend verantwortungsbewusst handeln.
Die aktuelle Situation mit ihren Einschränkungen und Ungewissheiten ist eine Belastung für alle. Sich auf künftige Pandemien besser vorzubereiten, und dem unabhängig davon sich zuspitzendem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen, wird nicht von einzelnen Aspekten wie beispielsweise einer Prämie abhängen. Sondern davon, ob alle Verantwortlichen die nötigen Lehren aus der Vergangenheit und der Gegenwart ziehen.
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, redaktion@dbfk.de, www.dbfk.de
„Mehr PflegeKRAFT 2.0“ –
Pflegebevollmächtigter schlägt aktualisiertes 5 Punkte-Programm für bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte vor
Pflegekräfte sichern aktuell unter schwierigsten Bedingungen zusammen mit anderen Berufsgruppen die gesundheitliche Versorgung der Menschen. Die Corona-Pandemie macht damit einmal mehr deutlich, wie „systemrelevant“ Pflegekräfte sind.
Um gute Arbeit zu leisten, brauchen Pflegekräfte jedoch optimale Arbeitsbedingungen und faire Gehälter – wie die Beschäftigten in jeder anderen Branche. In Anlehnung an sein 5 Punkte-Programm anlässlich der Konzertierten Aktion Pflege schlägt der Pflegebevollmächtigte deshalb ein aktualisiertes 5 Punkte-Programm „Mehr PflegeKRAFT 2.0“ vor.
Staatssekretär Andreas Westerfellhaus: „Der Aussage, die Pflege sei systemrelevant, müssen endlich auch Taten folgen. Pflegekräfte haben ein Recht auf attraktive Löhne und zeitgemäße Arbeitsbedingungen – im Krankenhaus, der ambulanten und stationären Langzeitpflege und in der Rehabilitation. Es wird Zeit, dass alle Beteiligten, die Einrichtungen, ihre Träger und natürlich auch die Pflegekassen mit diesem Ziel an einem Strang ziehen.“
Der Pflegebevollmächtigte fordert dazu:
- Attraktive Löhne und zeitgemäße Arbeitszeitmodelle müssen in einem Tarifvertrag geregelt werden, der auf die gesamte Langzeitpflegebranche erstreckt werden kann. Das heißt auch: die Refinanzierung von Tariflöhnen muss Realität werden.
 - Pflegekräfte brauchen individuell passende Arbeitszeitmodelle und verlässlich ausreichende Erholungsphasen. Bedarfsgerechte Personalbemessung und -ausstattung sind dazu der Schlüssel.
 - Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen endlich auch in der Pflege nutzbar gemacht werden. Vordringlich müssen eine einheitliche elektronische Abrechnung sowie eine digitale Anwendung für die Verordnung und Genehmigung häuslicher Krankenpflege umgesetzt werden.
 - Die Versorgung der Zukunft wird nur mit einem guten Qualifikationsmix und interprofessioneller Zusammenarbeit gelingen. Dazu müssen heilkundliche Aufgaben gezielt und dauerhaft auf Pflegefachkräfte übertragen und diese gleichzeitig stärker von einfachen pflegerischen Verrichtungen und pflegefernen Hilfstätigkeiten entlastet werden.
 - Pflegekammern müssen in allen Bundesländern als Ansprechpartner für Fortbildung, Standesrecht und fachliche Standards gegründet werden. Die Bundespflegekammer muss im Gemeinsamen Bundesausschuss, der Gematik und anderen Selbstverwaltungsgremien sitzen und die Politik in allen pflegeberuflichen Fragen beraten.
 
Das vollständige 5 Punkte-Programm „Mehr PflegeKRAFT 2.0“ und weitere Informationen finden Sie unter www.pflegebevollmächtigter.de.
Quelle: PM Pflegebevollmächtigter, 12.05.2020
Pflege während Corona: „Es darf keine Isolation um jeden Preis geben
Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, im Podcast „Klartext Corona“
Baierbrunn (ots) – Andreas Westerfellhaus ist Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege und hat selbst den Pflegeberuf erlernt. Anlässlich des Tags der Pflege am 12. Mai spricht er im Podcast-Interview über die aktuelle Situation, mit der sich sowohl Pflegebedürftige als auch ihre Angehörigen sowie Pflegefachkräfte konfrontiert sehen.
Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie wird noch deutlicher, was das Pflegepersonal leistet. Auch wenn es schon vor Corona eine politische Diskussion über die Aufwertung des Pflegeberufs gab, erhält diese Debatte jetzt eine noch größere Dinglichkeit. Neben professionell ausgebildeten Fachkräften dürfen dabei die pflegenden Angehörigen nicht vergessen werden. Denn viele von ihnen stehen momentan vor existenziellen Fragen und sind auf der Suche nach Lösungen. Wo all diese Menschen Hilfe erhalten und wie diese konkret aussieht, erklärt Andreas Westerfellhaus im Experten-Podcast „Klartext Corona“.
Was in der Vergangenheit versäumt wurde, scheint aktuell wieder an Bedeutung zu gewinnen. Westerfellhaus: „Wir merken, es geht uns doch am Ende des Tages alle etwas an. Wir haben viel zu lange das Thema Pflege und pflegerische Versorgung an den Rand gedrängt.“ Auf die Frage, ob Pflegepersonal neben dem symbolischen Klatschen auch konkrete Anerkennung erhält, mahnt Westerfellhaus: „Da darf es natürlich nicht beim Applaudieren bleiben.“ Er fordert eine dauerhafte, tarifliche Änderung, denn „Bonuszahlungen sind wichtig, aber sie sind, wie wir wissen, auch einmalig“. Doch leiden nicht nur die Pflegenden, sondern auch die Pflegebedürftigen. Vor allem die Besuchsverbote belasten sie und ihre Angehörigen über die Maßen. Westerfellhaus warnt vor den psychischen Folgen: „Es darf keine Isolation um jeden Preis geben, die dann ganz andere Nebenwirkungen auslöst.“ Diese können beispielweise von der Verweigerung der Nahrungsaufnahme bis hin zur Depression reichen.
Das rund zehnminütige Interview ist ab sofort unter www.gesundheit-hoeren.de verfügbar.
Moderator Peter Glück und Dr. Dennis Ballwieser, Arzt, Geschäftsführer und Leiter der wissenschaftlichen Redaktion des Wort & Bild Verlags, nehmen die Sorgen der Menschen ernst. Sie informieren auf sachliche und gut verständliche Weise, interviewen Experten aus unterschiedlichen Fachgebieten und geben den Zuhörern nach dem Motto „Infos – Hilfe – Zusammenhalt“ praktische Tipps in dieser außergewöhnlichen Zeit. Alle Hörer sind eingeladen, sich mit Fragen an das Podcast-Team zu wenden. Diese werden im Podcast beantwortet.
Sämtliche Folgen von Klartext Corona findet man unter https://www.gesundheit-hoeren.de/ und überall dort, wo es gute Podcasts gibt. Fragen können gerichtet werden an redaktion@gesundheit-hoeren.de
Quelle: Wort & Bild Verlag – Verlagsmeldungen,13.05.2020
Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung aufgrund der COVID-19-Epidemie:
Rückkehr zur regulären Patientenversorgung ab dem 1. Juni
Berlin, 14. Mai 2020 – Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ist nach derzeitiger Einschätzung der Gefährdungslage letztmalig bis einschließlich 31. Mai 2020 verlängert worden. Den entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einstimmig am Donnerstag in Berlin. Ab dem 1. Juni 2020 gilt dann wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist, eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
Quelle: GBA Pressemitteilung, 14.05.2020
Akuthilfe für pflegende Angehörige beschlossen
Bundesseniorenministerin Giffey hat sich erfolgreich für bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf eingesetzt
Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. In dieser Situation benötigen pflegende Angehörige akute Hilfe und flexible Unterstützungsangebote. Daher wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bis Ende September vereinfacht. Angehörige, die Pflegebedürftige in der Corona-Krise zu Hause betreuen und zugleich erwerbstätig sind, werden so besser unterstützt.
Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey: „Angehörige sind der größte Pflegedienst unseres Landes. Rund 2,5 Millionen Berufstätige pflegen und betreuen Familienmitglieder zu Hause. Ihre Leistung wird zu selten gesehen – obwohl sie das Funktionieren der Pflege sichern. Denn sie leisten Enormes: Sie leben zwischenmenschliche Solidarität und stärken unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dafür gebührt ihnen unser Dank, unsere Anerkennung und in der Corona-Krise zusätzliche Hilfe. Besonders dann, wenn sie Beruf und Pflege in Einklang bringen müssen.“
Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen hat der Deutsche Bundestag mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ heute verabschiedet. Das BMFSFJ hat sich intensiv und in Zusammenarbeit mit BMG und BMAS für die Aufnahme von Erleichterungen für pflegende Angehörige eingesetzt.
Dazu erklärt Franziska Giffey: „Mit dem heute verabschiedeten Gesetz verbessern wir die Unterstützung in akuten Pflegesituationen: Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, kann bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von coronabedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt. Außerdem gestalten wir Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler. Pflegende Angehörige sollen leichter eine Freistellung von 6 Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen können, sei es vollständig oder wenn sie in Teilzeit arbeiten. Mit diesen Regelungen reichen wir pflegenden Angehörigen die Hand und helfen ihnen dabei, durch diese schwere Zeit zu kommen.“
Der Gesetzentwurf regelt im Einzelnen:
1) Bessere Unterstützung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in einer akuten Pflegesituation
a) Pflegeunterstützungsgeld
Bisher erhalten Beschäftigte für bis zu 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn sie vor einer akuten Pflegesituation stehen, in der sie die Pflege sicherstellen oder organisieren müssen. Die Neuregelung sieht einen vereinfachten Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld vor. Es wird bis zum 30. September 2020 auch gewährt, wenn ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entstanden ist, den die Angehörigen im Zuge der COVID-19-Pandemie nur selbst auffangen können. Bis zum 30. September 2020 sollen Beschäftigte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, das Pflegeunterstützungsgeld insgesamt für bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch zu nehmen. Bereits genutzte Tage mit Pflegeunterstützungsgeld werden angerechnet.
b) Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Bisher haben Beschäftigte in einer akut auftretenden Pflegesituation die Möglichkeit, bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit fernzubleiben. Die Neuregelung sieht eine Inanspruchnahme von bis zu 20 Tagen vor. Voraussetzung ist, dass eine pandemiebedingte akute Pflegesituation besteht, die bewältigt werden muss. So wird pflegenden Angehörigen mehr Zeit eingeräumt, um die Pflege zu Hause sicherzustellen oder neu zu organisieren, wenn z. B. wegen der COVID-19-Pandemie Tagespflegeeinrichtungen geschlossen wurden oder ambulante Pflegedienste nicht mehr in dem gewohnten Umfang arbeiten. Die Regelung ist bis 30. September 2020 befristet.
2) Flexibilisierungen bei Familienpflegezeit und PflegezeitBeschäftigte, die gleichzeitig Pflegeaufgaben übernehmen, werden befristet bis zum 30. September die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Arbeitgebers Familienpflegezeit und Pflegezeit flexibler zu nutzen. Wer den gesetzlichen Rahmen für die Auszeiten (6 Monate Pflegezeit, 24 Monate Familienpflegezeit) bisher nicht ausgeschöpft hat, soll kurzfristig Restzeiten der Freistellungen in Anspruch nehmen können, sofern sie die Gesamtdauer von 24 Monaten nicht überschreiten. Die Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber wird bei der Familienpflegezeit vorübergehend nur 10 Tage (statt 8 Wochen) betragen. Die Mindestarbeitszeit der Familienpflegezeit von 15 Wochenstunden kann vorübergehend unterschritten werden. Die Ankündigung in Textform genügt. Auch wird der unmittelbare Anschluss zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit befristet entfallen.
3) Berücksichtigung von Einkommenseinbußen bei der finanziellen Förderung durch zinslose Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz
Auch das Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz wird den aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Monate mit pandemiebedingten Einkommensausfällen können bei der Ermittlung der Darlehenshöhe auf Antrag unberücksichtigt bleiben. Die Rückzahlung der Darlehen wird für die Betroffenen im Verwaltungsverfahren erleichtert.
Zahlen zu pflegenden Angehörigen
Gut 3,4 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, drei Viertel davon werden zu Hause versorgt. Wegen der Krise haben die rund 4.500 Tagespflegeeinrichtungen in Deutschland geschlossen. Insgesamt übernehmen etwa 2,5 Millionen Angehörige in Deutschland die Pflege und Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause. Zu 70% sind es Frauen, die diese Aufgabe schultern.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, Pressemitteilung 029, Veröffentlicht am 14.05.2020
DEKV: Anpassung der tagesbezogenen Ausgleichspauschale für Krankenhäuser muss sich nach der Fallschwere richten
Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde am 14. Mai 2020 im Bundestag beschlossen. Dazu Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV): „Das kurzfristig in das Gesetz aufgenommene Zusatzentgelt für die Testung auf das Corona-Virus im Krankenhaus begrüßen wir ausdrücklich. Es gibt den Häusern Planungssicherheit. Besonders freut uns, dass die Kostenübernahme auch den psychiatrischen und psychosomatischen Bereich sowie die Besonderen Einrichtungen umfasst.
Gerade in diesen Bereichen, beispielsweise Einrichtungen für Menschen mit schweren und Mehrfachbehinderungen oder in der Kinderrheumatologie, kann den Patientinnen und Patienten die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln nicht immer in ausreichendem Maße vermittelt werden.
Das Zusatzentgelt für die Testung erleichtert es, diese von der Corona-Pandemie besonders betroffenen vulnerablen Patientengruppen jetzt noch besser zu schützen.“
Case Mix Index statt Bettenzahl
„Die Differenzierung der 560-Euro-Freihaltepauschale muss an den Case Mix Index und nicht an die Anzahl der Betten gekoppelt werden. Die Berücksichtigung der durchschnittlichen Fallschwere bildet die Behandlungskomplexität und den damit verbundenen Ressourceneinsatz deutlich genauer ab als die Zahl der Klinikbetten. Teilweise erbringen Fachkliniken und kleine Häuser mit einem hohen Spezialisierungsgrad aufwendige Leistungen, die mit hohen Anforderungen sowie überdurchschnittlicher Qualität der Versorgung verbunden sind. Die Höhe der Ausgleichspauschale muss dies angemessen berücksichtigen, was bei einer Berechnung aufgrund der Bettengrößenklasse nicht gegeben ist. Eine Anpassung mithilfe des Case Mix Index hingegen ermöglicht unabhängig von der Bettenzahl eines Hauses bei einem höheren Aufwand in der Versorgung eine sachgerechte Refinanzierung über die Freihaltepauschale. Erfolgt eine Bereinigung um den variablen Sachkostenanteil, können zudem Fehlanreize durch die Pauschale zum größten Teil ausgeschlossen werden“, betont Radbruch.
Quelle: DEKV Pressemitteilung, Berlin, 14. Mai 2020
DBfK-Aktion #PflegeNachCorona – die Neubewertung der Pflege
Beruflich Pflegende sind „systemrelevant“ – darüber sind sich Politik und Gesellschaft seit Beginn der Covid-19-Pandemie offenbar einig. Der anfängliche Applaus im Bundestag und auf den Balkonen verklingt jedoch, der angekündigte Pandemie-Bonus wird längst nicht alle professionell Pflegenden erreichen. Von vielen Politikern in Bund und Ländern ist in diesen Wochen der Krise eine Neubewertung des Stellenwerts der Pflegeberufe und die Neujustierung des Gesundheitssystems in Aussicht gestellt worden. Allerdings steht zu befürchten, dass diese Versprechen „nach Corona“ schnell wieder in Vergessenheit geraten. Mit der heute gestarteten Kampagne #PflegeNachCorona fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) von Entscheidern aller Ebenen, dass auf Worte nun auch Taten folgen.
Ab heute, dem Internationalen Tag der Pflegenden 2020, bieten wir beruflich Pflegenden mit www.pflegenachcorona.de eine Plattform, auf der Forderungen an Politik und Gesellschaft u.a. zu den Themen Mitsprache, Bezahlung, Arbeitsbedingungen, Bildung und Gesundheit formuliert werden können. Aktionen in den kommenden Wochen sollen den gesammelten Forderungen bis zu einer Abschlusskundgebung im November 2020 Nachdruck verleihen, Adressaten werden u.a. die Gesundheitsministerien auf Landes- und Bundesebene, Bundeskanzlerin und Bundespräsident sein.
In den Sozialen Medien macht der Hashtag #PflegeNachCorona auf die Aktion aufmerksam. Wir rufen alle beruflich Pflegenden auf, sich an der Kampagne zu beteiligen. „Noch heute leiden unsere Kolleginnen und Kollegen unter einem historisch geprägten Bild der Pflegeberufe, das nicht mehr haltbar ist und die Zukunft der professionellen Pflege gefährdet. Eine zeitgemäße Neubewertung des Berufs muss dem gesellschaftlichen und fachlichen Anspruch an beruflich Pflegende Rechnung tragen. Die Pflege nach Corona ist eine Chance für längst überfällige Veränderungen“, erklärt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK.
Der Starttermin der Kampagne #PflegeNachCorona fällt mit dem 12. Mai 2020 auf den „Internationalen Tag der Pflegenden“, der anlässlich des 200. Geburtstags von Florence Nightingale, Wegbereiterin der modernen Pflegeberufe, gefeiert wird. In diesem Jahr hat zudem die Weltgesundheitsorganisation das „Internationale Jahr der beruflich Pflegenden und Hebammen“ ausgerufen.
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, redaktion@dbfk.de, www.dbfk.de
Gefährlichen Stürzen vorbeugen
Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) informiert auf seinem Portal www.pflege-praevention.de, wie Angehörige dabei helfen können, das Sturzrisiko älterer pflegebedürftiger Menschen zu verringern.
Berlin, 18. Mai 2020. Mit zunehmendem Alter und Gebrechlichkeit steigt die Wahrscheinlichkeit zu stürzen Das gilt besonders für ältere Menschen, die auf pflegerische Hilfe angewiesen sind. Statistisch gesehen stürzt jede zehnte durch ambulante Pflegedienste versorgte pflegebedürftige Person einmal innerhalb von 14 Tagen. Ein Sturz kann Verletzungen wie Schürfwunden, Prellungen und Knochenbrüche nach sich ziehen. In der Folge leiden die Menschen zum Beispiel längere Zeit an Schmerzen, sind verunsichert und drohen dadurch noch mehr auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein.
„Gangunsicherheit und Sturzerfahrungen können schnell zum Teufelskreis werden: Aus Angst zu stürzen, bewegt man sich weniger und verzichtet vielleicht auf Spaziergänge, Besorgungen oder soziale Aktivitäten. Neben anderen negativen Auswirkungen kann das auch dazu führen, dass wichtige Fähigkeiten wie Muskelkraft und Gleichgewichtssinn schneller nachlassen und die Gefahr zu stürzen dadurch weiter steigt“, erklärt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin des ZQP.
Welche Risikofaktoren – wie Muskel, Seh- oder Blasenschwäche sowie die Einnahme bestimmter Medikamente – Stürze bei pflegebedürftigen Personen begünstigen und wie man ihnen gezielt vorbeugen kann, erfahren Ratsuchende auf dem ZQP-Internetportal www.pflege-praevention.de kostenlos. Die gute Nachricht lautet nämlich: Die Wahrscheinlichkeit zu fallen, kann oft verringert werden.
Gerade gangunsichere Menschen sollten sich möglichst regelmäßig bewegen, um Kraft, Beweglichkeit, Koordination und Gleichgewicht zu trainieren. Dazu holt man am besten fachlichen Rat ein, zum Beispiel bei der Physiotherapie. Ein gemeinsam mit den Fachleuten erstellter detaillierter Bewegungsplan kann hierbei nützlich sein. Darin werden die täglichen Bewegungen und Übungen genau aufgelistet. Zudem können Bewegungsangebote wie Herzkreislauf-Training oder Sitzgymnastik der Krankenkasse oder der Gemeinde genutzt werden. Auch der gemeinsame Spaziergang fördert die Bewegung im Alltag. Außerdem ist es wichtig, die pflegebedürftige Person dabei zu unterstützen, möglichst viel selbst zu tun, etwa beim Anziehen oder bei der Körperpflege. Dadurch können nicht nur die Selbstständigkeit gefördert, sondern auch der Bewegungsradius im Alltag länger erhalten werden. Sulmann betont aber auch, dass Bewegung immer freiwillig stattfinden muss: „Menschen mit Pflegebedarf zu motivieren, ist wichtig. Sie unter Druck zu setzen oder gar zu zwingen, darf dabei nicht sein.“
Ebenfalls spricht sich die ZQP-Expertin gegen Bettgitter oder Bettgurte aus, die teilweise als vermeintlicher Sturzschutz eingesetzt werden: „Solche freiheitseinschränkenden Maßnahmen gefährden die Sicherheit eher zusätzlich – zum Beispiel, wenn Pflegebedürftige sich im Gitter einklemmen oder darüber aus dem Bett stürzen. Hinzu kommt: Wird die Bewegung mit solchen Maßnahmen längerfristig eingeschränkt, drohen die körperlichen Fähigkeiten weiter zu schwinden. Dann steigt das Sturzrisiko.“
Neben ausreichender Bewegung spielt auch die Gestaltung der eigenen vier Wände eine wichtige Rolle bei der Sturzprävention. „Stolperfallen wie Teppichkanten und Kabel sollten beseitigt werden. Haltegriffe oder Handläufe an den Wänden können zusätzliche Sicherheit geben“, so Sulmann. Wird ein Rollator oder Rollstuhl in der Wohnung genutzt, sollte dafür genügend Platz geschaffen werden. Denn Stellen, die mit einem Hilfsmittel nur schwer zu passieren sind, erhöhen ebenfalls die Unfallgefahr. Zusätzlich können gute Lichterverhältnisse, festes Schuhwerk sowie gutsitzende Kleidung zu einem möglichst sicheren Gang beitragen.
Nicht zuletzt kann auch die Medikation Einfluss auf das Sturzrisiko haben. Denn unter anderem akuter Harndrang, Verwirrung oder Tagesmüdigkeit können sich als Nebenwirkungen von Medikamenten negativ auf die Gangsicherheit auswirken. „Holen Sie daher umgehend ärztlichen Rat ein, wenn Sie solche Symptome bei der pflegebedürftigen Person beobachten“, empfiehlt Sulmann.
Mehr zum Thema Sturz sowie zu anderen Präventionsthemen in der Pflege erfahren Sie auf dem kosten- und werbefreien Online-Portal www.pflege-praevention.de von der gemeinnützigen Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege.
Quelle: PM Zentrum für Qualität in der Pflege,18.05.2020
Welche Schutzmaske schützt vor COVID-19?
fzm, Stuttgart, Mai 2020 – Die COVID-19-Pandemie hat sowohl in der Patientenversorgung als auch in der Öffentlichkeit zu Diskussionen darüber geführt, welche Schutzmasken vor einer Ansteckung schützen. In der Fachzeitschrift „Krankenhaushygiene up2date“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2020) haben Experten für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zusammengefasst, was sich bislang in klinischen Studien beim praktischen Einsatz von Masken für den Infektionsschutz als wirksam erwiesen hat. Um die notwendigen und passenden Schutzmaßnahmen abzuleiten, ist es wichtig, die Übertragungswege von Atemweginfektionen zu verstehen.
„Eine häufige Fehlannahme ist, dass respiratorische Viren als nackte Viruspartikel übertragen werden“, betonen PD Dr. med. Roland Schulze-Röbbecke und Professor Dr. med. Sebastian Lemmen vom Zentralbereich für Krankenhaushygiene und Infektiologie der RWTH Aachen. Gemeinsam mit Dr. rer. nat. Marcus Reska vom Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) haben sie für den Fortbildungsbeitrag die wichtigsten Fakten zur Übertragung von Atemwegsinfektionen zusammengefasst. Die Tatsache, dass respiratorische Erreger immer in Tröpfchen von Atemwegssekret ausgeschieden werden, spielt eine wichtige Rolle bei der Übertragung und damit bei der Auswahl der Schutzmaske.
Prinzipiell können Atemwegsinfektionen durch Kontakt, Tröpfchen oder aerogen übertragen werden. Bei einer Kontaktübertragung erfolgt die Ansteckung zum Beispiel durch das Berühren von Mund, Nase oder Augen mit den Händen, an denen der Erreger haftet. Händehygiene und das Vermeiden von Berührungen im Gesicht reduzieren daher die Ansteckungsgefahr. Diese Maßnahmen sind auch bei COVID-19 angezeigt, da es als gesichert gilt, dass SARS-CoV-2 durch Kontakt mit den Händen übertragen wird.
Darüber hinaus werden Coronaviren allen bisherigen Erkenntnissen zufolge durch Tröpfchen übertragen. Zu einer Tröpfcheninfektion kommt es, wenn respiratorische Sekrettröpfchen beim Sprechen, Niesen oder Husten auf die Schleimhäute der oberen Atemwege und Augen-Bindehaut einer anderen Person gelangen. Aufgrund ihrer Masse und Größe (> 5 μm) sinken die Tröpfchen unter Innenraumbedingungen schnell ab und legen meist nur Strecken von weniger als einem Meter zurück. Vor einer Tröpfchenübertragung schützt ein nach bestimmten Qualitätsnormen hergestellter Mund-Nasen-Schutz (MNS), der auch als „OP-Maske“ bezeichnet und als Einmalmaterial verwendet wird. „Zahlreiche Studien mit geschultem Personal im klinischen Bereich haben gezeigt, dass ein MNS den Träger zusammen mit einer Schutzbrille vor Infektionen durch die Tröpfchen anderer Personen schützt. Umgekehrt schützt ein MNS auch andere Personen vor Infektionen durch die Tröpfchen des Trägers“, fassen die Autoren zusammen.
Von einer aerogenen Übertragung (auch „Aerosol“- oder „luftgetragene Übertragung“ genannt) sprechen Wissenschaftler, wenn Krankheitserreger in Aerosolen, als kleinste, luftgetragene Tröpfchen, ihre Infektiosität beibehalten. In der Luft verdunsten Tröpfchen zu sogenannten Tröpfchenkernen, die aufgrund ihrer geringen Masse und Größe (< 5 μm) nicht zu Boden sinken, sondern sich in der Luft schwebend über Distanzen von vielen Metern verbreiten können. Laut Schulze-Röbbecke und seinen Kollegen gibt es bisher jedoch keine ausreichenden Belege dafür, dass der Erreger von COVID-19 aerogen übertragen wird.
Bei bestimmten medizinischen Maßnahmen im Klinikalltag, wie etwa der Intubation eines Patienten, lasse sich aufgrund der starken Tröpfchenbildung jedoch nicht ausschließen, dass Coronaviren auch als Aerosol übertragen werden können. Bei derartigen Maßnahmen bietet ein MNS möglicherweise keinen ausreichenden Schutz und es sollte sicherheitshalber – falls verfügbar – eine Atemschutzmaske der Klasse FFP2 oder FFP3 getragen werden. Atemschutzmasken bestehen aus schwebstofffiltrierendem Material, durch das die Luft passieren muss, bevor sie vom Träger eingeatmet wird.
Schulze-Röbbecke, M. Reska, S. Lemmen:Welche Schutzmasken schützen vor COVID-19? Was ist evidenzbasiert?, Krankenhaushygiene up2date 2020; 15 (2), online erschienen am 6. Mai 2020
Quelle: https://www.thieme.de/de/presse/schutzmasken-covid-19-156305.htm
