Juni-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen
Themen der aktuellen Ausgabe sind:
- Editorial. Was können KI Care-Agents? (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
- Im Fokus. Generation Z (von Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des DPR)
- Krankenhausreform auf dem Weg. Ohne Pflege geht es nicht (DPR)
- Bundesrat verabschiedet Pflegepersonalbemessungsverordnung. Historischer Schritt für die Pflege (DPR)
- Pflegekammer Baden-Württemberg. Das Gesundheitsministerium ist am Zug (DPR)
- Termine. TAILR-Konferenz 2024 in Bochum (HS Gesundheit Bochum) | Deutscher Pflegetag (DPT)
- Gutachten Gesundheit und Pflege. Blaupause zur Rettung der Pflege (DPR, SVR Gesundheit und Pflege)
Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Übergabe – Pflegeupdate
PU76 – Aus für Pflegekammer Baden-Württemberg / GMK 2024 / 77. World Health Assembly
Und was es sonst so Neues gibt…
Aussagekraft des neuen Klinik-Atlas
Gesundheit/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/PK) Mit der Aussagekraft des neuen Transparenzverzeichnisses für Krankenhäuser befasst sich die Unionsfraktion in einer Kleinen Anfrage (20/11722). Der im Mai freigeschaltete Klinik-Atlas solle nach Angaben des Bundesgesundheitsministers einen übersichtlichen Weg durch den Krankenhausdschungel ermöglichen.
Offenbar schienen aber die Darstellungen im Klinik-Atlas häufig nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinzustimmen, heißt es in der Anfrage. Bereits kurz nach dem Start hätten viele Kliniken Fehlinformationen wegen veralteter oder falscher Daten gemeldet.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, auf welcher Grundlage die gemeldeten Fehler geprüft werden und wie sichergestellt wird, dass die gemeldeten Daten valide sind.
Quelle: heute im bundestag Nr. 428, 17.06.2024
Jetzt mitmachen und bewerben: BMFSFJ Pflegestudiumspreis 2024!
Alle Pflegestudierenden, die ein Pflegestudium nach dem Pflegeberufegesetz bis Ende September 2024 erfolgreich abgeschlossen haben oder abschließen werden, können sich für den BMFSFJ Pflegestudiumspreis 2024 bewerben. Die finale Auswahl der zehn Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine Jury, die ihre Wahl nach mehreren Bewertungskriterien ausrichtet: Sie schauen sich die Bachelorarbeit an und es zählt die Abschlussnote, gleichzeitig wird ein Empfehlungsschreiben der Hochschule oder Universität verlangt. Dazu müssen die Preisanwärterinnen und -anwärter ein kleines 90 Sekunden-Video einreichen, in dem sie die Frage beantworten: „Das Pflegestudium ist zukunftsweisend – was heißt das für dich?“. Tipps zur Bewerbung gibt es auf der Webseite des BMFSFJ. Zu gewinnen gibt es die Reise zur Preisverleihung am 18. November nach Berlin, ein Preisgeld in Höhe von je 1.000 Euro sowie ein Tablet! Die Bewerbungsfrist endet am 10. August 2024. Alle Infos zur Bewerbung gibt es hier
Quelle: NL Pflegenetzwerk Deutschland, 17.06.2024
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Pflegepersonalbemessungsverordnung tritt in Kraft: Neue Ära für die stationäre Pflege im Krankenhaus
Heute wurde die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Juli 2024 und markiert einen bedeutenden Fortschritt für die stationäre Pflege in Deutschlands Krankenhäusern.
Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt: „Die PPBV ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Pflegebedingungen. Endlich wird in Deutschlands Krankenhäusern auf den somatischen Stationen für Erwachsene und Kinder sowie auf den Kinderintensivstationen ein System eingeführt, um den Personalbedarf zu ermitteln. Dies wird die Versorgungsqualität für die Patienten erhöhen, die Arbeitsbedingungen verbessern und die Attraktivität des Pflegeberufs steigern.“
Unser Dank gilt allen Beteiligten aus den Verbänden, Politik von Bund und Ländern und Pflegewissenschaft für die jahrelange Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Profession Pflege zu stärken und die Versorgung zu verbessern.
Der Deutsche Pflegerat betont, dass die PPBV ein Etappenziel für bessere Arbeitsbedingungen ist, das nun gemeinsam umgesetzt werden muss. Die nächsten Schritte sind die Einführung eines Instrumentes zur Ermittlung des Personalbedarfs auf den Intensivstationen für Erwachsene und die pflegewissenschaftliche Weiterentwicklung aller Instrumente. Damit wurde bereits begonnen. Sie müssen zügig umgesetzt werden.
Der Deutsche Pflegerat hält die Schaffung eines Institutes für die Personalbemessung in der Pflege (InPeP) für unabdingbar, um die pflegefachlichen Instrumente als lernendes System langfristig zu etablieren. Die Krankenhäuser hätten mit dem InPeP eine fachliche Institution, die deren praxisnahe Einführung und Etablierung gut unterstützen würde.
Der Verordnung gingen langjährige Forderungen, Diskussionen, Entwicklungen, Evaluationen und Anpassungen des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 durch den Deutschen Pflegerat, der Gewerkschaft ver.di und der Deutschen Krankenhausgesellschaft voraus. Weiter sind die Ergebnisse der Erprobung in die nun veröffentlichte Verordnung eingeflossen.
Link zur Veröffentlichung der PPBV im Bundesgesetzblatt
Ansprechpartner*in: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Pflegepersonalbemessung
Böing: „Einführung der PPR 2.0 ist ein berufspolitischer Erfolg der Pflegeverbände“
14.06.2024 / News – Am Freitag ist die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit wird sie nun ab 1. Juli flächendeckend in die Praxis der Krankenhäuser eingeführt. „Das ist ein berufspolitischer Meilenstein der Pflegeverbände und ein Beispiel für die Leistungsfähigkeit des Deutschen Pflegerats und seiner Mitgliedsverbände“, kommentiert der Referent für Pflege im Krankenhaus im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und Leiter der Fachkommission Personalbemessungsinstrument im Deutschen Pflegerat (DPR), Ingo Böing, gegenüber BibliomedPflege.
Die im DPR angesiedelte „Fachkommission Personalbemessungsinstrument“ habe über viele Jahre hinweg intensiv an der PPR 2.0 gearbeitet und immer den pflegefachlichen Fokus beibehalten. Die PPR 2.0 sei neben der Kinder-PPR 2.0 und der Kinder-Intensiv-PPR das zentrale Element in der PPBV.
Trendwende für ausreichend Pflegepersonal
Die PPBV sei nun der erste Schritt für die lang ersehnte Trendwende hin zu ausreichend Pflegepersonal und eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten im Krankenhaus. „Sie hat das Potenzial, nachhaltig die Fachkräfte zu sichern, denn sie steht für Arbeitsbedingungen, die am Bedarf der Patienten ausgerichtet sind und damit eine gute sowie zufriedenstellende Pflege ermöglichen“, betont Böing.
Außerdem werde die PPBV die Digitalisierung in der Pflege im Krankenhaus beschleunigen. Denn Krankenhäuser, die bereits eine digitale Dokumentation eingeführt haben und im besten Fall die Pflege digital planen, könnten ohne Zusatzaufwand die PPR 2.0 aus der fachlichen Dokumentation ausleiten.
Chance, Pflegefachlichkeit zu steigern
„Das wird das Vorbild für die flächendeckende Umsetzung sein“, ist sich der Pflegereferent sicher.
Letztlich biete die PPBV zudem die Chance, die Pflegefachlichkeit zu steigern, indem pflegerische Assessments und Pflegediagnostik die Einstufung künftig untermauerten.
DPR und DBfK begleiteten den Einführungs- und Weiterentwicklungsprozess intensiv, damit der Weg konsequent weiter beschritten werde.
DEKV unterstützt Erklärung:
Demokratie und Pluralismus als Fundament für ein menschliches Gesundheitswesen
- Juni 2024 in Positionen
Gemeinsame Erklärung von Verbänden und Organisationen aus dem Gesundheitswesen
Demokratie und Pluralismus sind Grundvoraussetzungen für ein Leben in Frieden und Freiheit. Sie sind elementar für das Wohlergehen unseres Landes und Fundament für das Zusammenleben und Zusammenwirken in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Auf dieser Basis steht auch und gerade das Gesundheitswesen in Deutschland. Hier zählen Toleranz, Mitmenschlichkeit und Vielfalt, denn Medizin kennt keine Grenzen. Die Beschäftigten in unserem Gesundheitswesen kommen aus allen Teilen der Welt. Patientinnen und Patienten werden gemäß unserem beruflichen Ethos unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, sozialem Status oder sexueller Orientierung medizinisch versorgt.
Ärztinnen und Ärzte als Initiatoren dieser Erklärung wie auch weitere Professionen aus dem Gesundheitswesen betrachten deshalb mit großer Sorge, wie Hass und Hetze zunehmen und unsere demokratischen Werte mehr und mehr in Frage gestellt werden. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sind für ein menschliches, diskriminierungsfreies Gesundheitswesen essenziell. Menschen mit Migrationshintergrund sind selbstverständlich Teil unserer Gesellschaft. Auf ihren Beitrag will und kann die medizinische und pflegerische Versorgung in Deutschland nicht verzichten. Der Austausch von Ideen und die Zusammenarbeit mit Menschen aus verschiedenen Nationen und Kulturen bereichern unsere Arbeit, sie sind unerlässlich für wissenschaftliche Exzellenz und medizinischen Fortschritt.
Es ist ermutigend, dass Woche für Woche hunderttausende Menschen für den Erhalt von Freiheit und Demokratie auf die Straße gehen. Es ist unser aller Aufgabe, unsere freiheitliche Grundordnung gegen demokratiefeindliche Kräfte zu verteidigen, uns jeglichen radikalen, ausgrenzenden Tendenzen entgegenzustellen und für die Achtung der Menschenwürde einzustehen.
Diesem Ansinnen fühlen sich die Berufsgruppen und die Einrichtungen in unserem Gesundheitswesen in besonderer Weise verpflichtet.
Position mit Auflistung aller Beteiligten zum Download
Quelle: PM DEKV, 14.06.2024
Pflegeratschefin beklagt „leere Versprechungen der Länder“
Das Scheitern der Pflegekammer Baden-Württemberg ruft nun auch Pflegeratspräsidentin Christine Vogler (Foto) auf dem Plan. Sie sieht die Verantwortung der eigenen Berufsgruppe, beklagt aber auch die Zurückhaltung der Bundesländer. Das sei „für die Profession Pflege alarmierend und behindert die notwendige Entwicklung der Pflege“. Vom Bund und Ländern fordert sie mehr und dauerhaft Steuergeld, auch für den Pflegerat. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 13.06.2024
Reformen in der Privaten Krankenversicherung gefordert
Gesundheit/Antrag
Berlin: (hib/PK) Die Unionsfraktion fordert Reformen in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Die rechtlichen Grundlagen der Tarifstruktur in der PKV seien seit mehr als 15 Jahren nicht wesentlich verändert worden. Beiträge würden allein aufgrund langjährig überkommener Gesetze und Verordnungen angepasst, heißt es in einem Antrag (20/11762) der Fraktion.
Die aktuelle Gesetzeslage führe dazu, dass privat Krankenversicherte in der Regel unregelmäßige Beitragsanpassungen erhielten, die vor allem für nicht Beihilfeberechtigte mitunter im zweistelligen Prozentbereich liegen könnten. Die Jahre mit starken Steigerungen seien für die Versicherten mit Blick auf ihre persönliche Finanzplanung wenig vorhersehbar.
Hinzu komme, dass der sogenannte „gesetzliche Zuschlag“ auf Beiträge zur Krankenvollversicherung, der dazu diene, Mittel anzusparen, um für Versicherte ab dem 65. Lebensjahr Beitragserhöhungen abzumildern, seit 23 Jahren nicht an die gestiegene Lebenserwartung und das höhere Renteneintrittsalter angepasst worden sei. Überarbeitungswürdig sei auch die Ausgestaltung der Sozialtarife.
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem eine Beitragsverstetigung in der PKV mit häufigeren, aber gleichmäßigeren Preisanpassungen wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Standardtarif sollte für alle Mitglieder der PKV geöffnet werden, um eine Entlastung für Versicherte in finanziell schwierigen Lebenslagen zu ermöglichen.
Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 89, 13.06.2024
Unterstützung für pflegende Angehörige
Gesundheit/Antrag
Berlin: (hib/PK) Die Unionsfraktion fordert mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Die dauerhafte Versorgung, Pflege und Betreuung von Angehörigen stelle viele Menschen vor große physische und psychische Herausforderungen, heißt es in einem Antrag (20/11761) der Fraktion.
Die häusliche Pflege durch Angehörige ähnele einer Vollzeittätigkeit, die mit viel Arbeit, emotionaler Anstrengung und Verantwortung einhergehe, häufig neben einer anderen beruflichen oder familiären Verpflichtung.
Mehr als 80 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf würden in den eigenen vier Wänden gepflegt. Das seien rund 4,17 Millionen Menschen, die von knapp fünf Millionen Angehörigen versorgt würden. Pflegende Angehörige bildeten damit das Rückgrat des deutschen Pflegesystems. Pflegende An- und Zugehörige benötigten Unterstützung und verlässliche Konzepte. Die Voraussetzungen für Entlastungen müssten jetzt geschaffen werden.
Die Abgeordneten fordern in einem 16-Punkte-Plan unter anderem, die Pflegeinfrastruktur mit Kurzzeit-, Langzeit-, Tages- und Nachtpflegeangeboten weiterzuentwickeln, orientiert an den lokalen Bedarfen. Flächendeckend sollte die wohnortnahe Versorgung ausgebaut werden, etwa durch Pflegestützpunkte mit integrierter Pflegeberatung, einem Quartiersmanagement oder Nachbarschaftshilfen. Zudem schlagen die Abgeordneten den Einstieg in eine Entgeltersatzleistung bei der Pflegezeit beziehungsweise Familienpflegezeit vor.
Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 89, 13.06.2024
Herber Rückschlag für die Selbstbestimmung der Pflege
DBfK-Bundesverband zum Scheitern der Pflegeberufekammer in Baden-Württemberg
Berlin, 12.06.2024 – Am Montag wurde bekannt, dass das Quorum zur Errichtung einer Pflegeberufekammer in Baden-Württemberg nicht erreicht wurde und damit die Errichtung einer Selbstverwaltung der professionell Pflegenden gescheitert ist. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) stuft dieses Ergebnis als herben Rückschlag für die Profession Pflege ein.
„Das Scheitern der Pflegeberufekammer wirft uns als Profession nicht nur in Baden-Württemberg zurück, sondern ist bundesweit ein schlechtes Signal für den Aufbau von Selbstverwaltungsstrukturen“, konstatiert die neu gewählte Präsidentin des DBfK, Vera Lux. „Das ist auch für die Versorgungsqualität besorgniserregend. Denn wer, wenn nicht die professionell Pflegenden als die zuständigen Expert:innen, soll festlegen, was eine gute pflegerische Versorgung für alle Bürger:innen ausmacht?“
Gesundheitsminister Manne Lucha hatte am Montag beteuert, dass das Scheitern der Kammer kein Grund sei, in dem Bemühen nachzulassen, die Pflege so gut als möglich zu stärken. „Minister Lucha hat mit den Kolleg:innen im Regionalverband Südwest starke Ansprechpartner:innen vor Ort“, so Lux. Der DBfK plädiert für zeitnahe offene Gespräche über Alternativen zur Pflegeberufekammer, um der Fremdbestimmung der professionell Pflegenden entgegenzuwirken und die Versorgungsqualität für die Bevölkerung zu sichern. Die rasante Entwicklung der Pflegebedürftigen in Deutschland zeigt den enormen Bedarf und die Bedeutung für die Gesellschaft.
„Der Organisationsgrad und die Form der Organisation einer Berufsgruppe ist extrem wichtig. Pflege ist die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen. Würden wir uns alle zusammenschließen, hätten wir deutlich mehr politischen Einfluss auf die Gestaltung der Pflege in Deutschland“, so Lux. „Ich appelliere hier auch an Bundesgesundheitsminister Lauterbach, die Selbstverwaltung der professionell Pflegenden auf Bundesebene aufzubauen und zu stärken. Die ersten Schritte dazu sollen mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz auf den Weg gebracht werden, aber ohne eine ausreichende und langfristige Finanzierung bleibt die pflegerische Selbstverwaltung ein zahnloser Tiger. Genau deshalb treten wir weiterhin für Pflegeberufekammern ein: Wenn wir Pflegenden unsere Vertretung selbst finanzieren und gemeinsam die Richtung bestimmen, sind wir nicht länger von der Haushaltslage, politischem Willen und Wahlergebnissen abhängig, sondern wirklich selbstbestimmt.“
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de
Einige Bundesländer sind in Sachen Pflege bereits gut unterwegs, andere müssen sich noch stärker engagieren
Claudia Moll, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, zeigt in ihrem Bericht an die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder dringenden Handlungsbedarf auf.
Moll: „Wir stehen in der Pflege vor großen Herausforderungen, die wir nur gemeinsam lösen können. Wir alle müssen jetzt unseren Beitrag leisten. Die Kommunen, von der Großstadt bis zur kleinen Gemeinde, müssen die Quartiersentwicklung vorantreiben, damit alle Menschen mit Pflegebedarf dort gut leben können, wo sie es wollen.
Einige Bundesländer sind hier bereits gut unterwegs, andere müssen sich noch stärker engagieren. Auch bundesgesetzlich braucht es noch mehr Spielraum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Einen wichtigen ersten Schritt gehen wir hierbei mit Pflegekompetenzgesetz.“
Um die Pflege zukunftsfest zu gestalten bedarf es aber weiterer gemeinsamer Kraftanstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden.
Hierbei weist die Pflegebevollmächtigte insbesondere auf die Chancen durch moderne und vernetzte kommunale Strukturen, die Unterstützung pflegender Angehöriger, Digitalisierung und eine kompetenzorientierte Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe mit der Pflege hin.
Weitere Informationen zur Arbeit der Pflegebevollmächtigten und den Bericht der Pflegebevollmächtigten zur 97. Gesundheitsministerkonferenz finden Sie unter www.pflegebevollmaechtigte.de
Quelle: Pressemitteilung der Pflegebevollmächtigten des Bundes, Nr. 6, Berlin, 12. Juni. 2024
Umfrage: Große Mehrheit für Bundeszuschuss zur Pflege
Berlin – Als Antwort auf weiter steigende Kosten für die Pflege ist laut einer Umfrage eine große Mehrheit für eine zusätzliche Finanzspritze des Bundes. Einen Zuschuss für die Pflegeversicherung aus dem Bundeshaushalt befürworten 79 Prozent, wie die… [mehr]
Quelle: NL Deutsches Ärzteblatt, 11.06.2024
Wichtige Termine:
„Sprachlernen im Betrieb – Neue Wege zur Arbeitsmarktintegration“
5. Juli 2024 von 12 bis 13 Uhr; Zur besseren Planbarkeit bitten wir um eine Anmeldung, unter: https://iwak.idloom.events/lunchtalk-juli
Hauptstadtkongress Berlin
26. bis 28. Juni 2024, www.hauptstadtkongress.de
Zukunft der Pflege Bildung
08.10.2024 | 8:00 – 16:00 Uhr | Bonn
Beim BILDUNGSKONGRESS am 8. Oktober in Bonn geht es um die Zukunft der Ausbildung in der Pflege. Es wird an Ideen für Wissensplattformen und „New Work“ gearbeitet. Auch sozialpädagogische Dienste in Bildungseinrichtungen und Sprachförderung stehen auf dem Programm. Die DRK-Schwesternschaft Bonn organisiert den Kongress in Kooperation mit ADS e.V., BLGS und DBfK Nordwest. ZUM KONGRESS
11. Deutscher Pflegetag
07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/
15. DGP-Hochschultag: Pflegewissenschaft im Dialog
15.11.2024, 10:30 – 17:00 Uhr
Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Fachbereich für Gesundheit und Pflege, Hier gelangen Sie zur Anmeldung
