Januar-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen
Themen der aktuellen Ausgabe sind:
- Editorial. Kompetenz zur Impfung (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
- Im Fokus. Gesundheitswesen schützen (von Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des DPR)
- Schnelle Umsetzung guter Arbeitsbedingungen entscheidend. Für die Profession Pflege ist der Koalitionsvertrag ein Meilenstein (DPR)
- Zur Profession Pflege. Aus dem Koalitionsvertrag
- Stimmen zum Koalitionsvertrag. Bundespflegekammer: Guter Wurf mit Luft nach oben | AVG: Gute Ansätze. Zu wenig ambulante Pflege | DBfK: Fortschritt!? | VPU: Wesentliche Verbesserungen für Pflege geplant | BV Pflegemanagement: Beteiligung auf Augenhöhe
- Aus den Verbänden. DHV-Präsidentin wiedergewählt (DHV)
- Appell an die Politik. Defizite bei Mutterschutz im Gesundheitswesen (Deutscher Ärztinnenbund)
Die Januar-Ausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Übergabe – Der Podcast für die Pflege
ÜG085 – Der Tarifvertrag der Charité (Carla Eysel & Dana Lützkendorf)
Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung
Altenpflegerin Moll folgt auf Westerfellhaus
12.01.2022 / News – Die SPD-Politikerin Claudia Moll ist neue Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung. Das hat das Kabinett auf Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch beschlossen. Die 53-Jährige ist examinierte Altenpflegerin und hat eine Weiterbildung zur Fachkraft für Gerontopsychiatrie absolviert.
Altenpflegerin mit politischer Erfahrung
Seit 2017 sitzt die gebürtige Eschweilerin im Bundestag. Sie ist als Direktkandidatin für den Wahlkreis Aachen II in das Parlament gezogen. Die Altenpflegerin ist Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Pflegeverbände hatten auf eine zeitnahe Nachfolge von Andreas Westerfellhaus gedrängt, der zum Jahreswechsel seinen Posten aufgrund der neuen Regierung räumen musste.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/altenpflegerin-moll-folgt-auf-westerfellhaus
EINLADUNG ZUM WEBINAR
„Einrichtungsbezogene Impfpflicht und ihre Umsetzung
Pflegefachpersonen, die unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten Diensten tätig sind, müssen ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt kann infolgedessen die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu – den Einrichtungen, in denen die Nachweispflicht gilt, untersagen. Ab dem 16. März 2022 ist somit ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Aufnahme der Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen mehr durchsetzbar und die daraus möglicherweise entstehenden Auswirkungen können für die Betroffenen weitreichende Folgen haben.
Welche arbeitsrechtlichen Folgen dieses Gesetz für beruflich Pflegende jedoch mit sich bringen wird und wie es in den Einrichtungen umzusetzen ist, erläutern Jan. P. Schabbeck (Fachanwalt für Medizinrecht) und Thorsten Müller (Dipl. Pflegewirt). Die Moderation übernimmt Andrea Bergsträßer, Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, am: Mittwoch, den 19.01.2022 von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Unter folgendem Link können Sie sich am 19. Januar 2022 in das Webinar einwählen: us02web.zoom.us/j/86814485240
Haben Sie bereits Fragen, die die Experten im Rahmen des Webinars beantworten sollen? Senden Sie uns diese gerne schon vorab an info@pflegekammer-rlp.de
Quelle: Mailing Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, 14.01.2022
Kostenfreien Online-Veranstaltung zum Thema „Pflegewissenschaft kommunizieren – neue Ideen, neue Impulse“
Im Webinar am 24.01.2022 von 13 bis 14 Uhr geht es u.a. um folgende Fragestellungen:
- Wie präsentieren sich Forscher*innen aus anderen Disziplinen in den Medien?
- Was könnte sich auch für die Pflegewissenschaft eignen?
Hier geht’s zur Anmeldung: https://www.hpsmedia-verlag.com/shop/kostenloses-webinar-pflegewissenschaft-kommunizieren-neue-ideen-neue-formate.html
Digitaler DEVAP-Regionaldialog
„Personalbemessung nach § 113c SGB XI – Was kann jetzt schon getan werden? Perspektiven und Implikationen für die Umsetzung“ mit Thomas Kalwitzki, Universität Bremen
28.01.2022, 10:00 bis 11:30 Uhr. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer (anbei) bzw. der DEVAP-Homepage. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen sind mit dem Formular im Flyer oder direkt online möglich.
Pflege-Bonus reicht nicht!
DBfK kommentiert Bonus-Pläne des Gesundheitsministers
Berlin, 11. Januar 2022 – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, dass nur ausgewählte Mitarbeitende im Gesundheitswesen von Bonuszahlungen profitieren sollen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) gibt zu bedenken, dass Bonuszahlungen keine nachhaltigen Verbesserungen für die beruflich Pflegenden bringen, sondern langfristig in die Profession investiert werden müsse.
Die neue Bundesregierung hat eine Milliarde Euro für Bonuszahlungen an beruflich Pflegende vorgesehen. Die Auszahlung wurde zunächst aufgeschoben und soll nun nur an Mitarbeitende ausgezahlt werden, die durch die Pandemie besonders belastet waren. Dem DBfK zufolge zeuge die hohe Summe von einer Milliarde Euro zwar davon, dass die Leistung der professionellen Pflege wertgeschätzt werde, allerdings dürfe dies nicht den dringenden Reformbedarf verdecken.
„Wir brauchen echte Anerkennung der Profession Pflege und dazu müssen langfristig bessere berufliche Rahmenbedingungen hergestellt werden“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Das heißt, dass wir genug Pflegefachpersonal für die Sicherstellung einer qualitativ guten Pflege der Bevölkerung haben. Es muss massiv in Bildung investiert werden, u. a. in Studiengänge und angemessene Gehälter. Solche Investitionen sollten mit den Berufsverbänden entwickelt werden, damit sie die Berufsgruppe nicht spalten, sondern ihrem Fortkommen dienen.“
Der DBfK befürchtet, dass die hohe Bonuszahlung als Alibi diene, wenn die nötigen Investitionen ausblieben. „Außerdem haben wir bei den bisherigen Bonuszahlungen bereits gesehen und kritisiert, dass die Verteilung der Gelder als ungerecht empfunden wurde und zu schädlichen Polarisierungen in der Berufsgruppe führten“, so Bienstein.
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
Paradigmenwechsel in der Aufgabenverteilung künftig unabdingbar
DEVAP fordert eine kompetenzorientierte Aufgabenumverteilung in der Pflege
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) hat ein Forderungspapier mit vier wesentlichen Kernforderungen zur Aufgabenumverteilung in der Pflege veröffentlicht. Diese sind unabdingbar, damit der steigende Pflegebedarf trotz Pflegepersonalmangel künftig gedeckt werden kann:
„Der Pflegepersonal- und Ärztemangel, die Einführung der generalisierten Ausbildung sowie der Vorbehaltsaufgaben und die Akademisierung sind entscheidende Punkte, die die Pflegelandschaft aktuell prägen“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Aus diesen Umständen ergeben sich Forderungen an die Politik und auch eine Umverteilung des Personals in der Praxis. Hierbei ist ein neuer, kompetenzorientierter Qualifikationsmix unabdingbar: Wichtig ist zu definieren, welches Personal künftig benötigt und wie dieses eingesetzt wird. Hierbei müssen die Aufgaben klar je nach Qualifikation zugewiesen werden.“
Der DEVAP veröffentlicht ein Forderungspapier, in dem vier Kernforderungen an die neue Regierung und die zuständigen Bundes- und Länderministerien gestellt werden, um das Pflegepersonal künftig kompetenzorientiert einzusetzen. Die Kernforderungen sind:
- Interagierende und durchlässige Bildungsangebote sowie Kompetenzorientierung bei der Zuordnung der Aufgaben- und Verantwortlichkeiten
- Zügige Ausgestaltung der Vorbehaltsaufgaben und zeitnahe Umsetzung der Modellvorhaben gem. § 64d SGB V
- Substitution und Delegation
- Stärkung der Eigenständigkeit der Pflegeassistenz
„Ein Paradigmenwechsel ist unabdingbar!“, so Wesemann weiter. „Die Kompetenzen müssen zukünftig die Basis für die Verantwortungs- und Aufgabenverteilung in der interprofessionellen Pflege sein; sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung. Die Weiterbildungsstrukturen müssen sich entsprechend an den aktuellen und perspektivischen Bedingungen des Wandels orientieren. Die verschiedenen Qualifizierungsniveaus in der Pflege müssen interagieren und sich verschränken. Politisch ist für entsprechende, bundeseinheitliche Rahmenbedingungen zu sorgen.“
„Auch die Vorbehaltsaufgaben sind inhaltlich auszugestalten und müssen in rahmenvertragliche Grundlagen einfließen. Die im Gesetz vorgesehenen Fristen für die Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen sind zu lang und sollten im Sinne einer besseren pflegerischen Versorgung im Zusammenspiel aller Professionen von den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen nicht ausgereizt werden“, so Wesemann.
Im Pflegebereich wurden schon immer ärztlich delegierte Aufgaben übernommen. Perspektivisch werden Pflegefachpersonen vermehrt auch Substitutionsaufgaben ausführen, d.h. nach ärztlicher Diagnose heilkundliche Tätigkeiten selbständig und ohne ärztliche Veranlassung übernehmen.
„Hierzu sind ebenfalls eindeutige, gesetzliche Regelungen notwendig“, so Wesemann. „Langfristig kann qualitätsvolle Pflege nur sichergestellt werden, wenn auf Bundesebene eine einheitliche Lösung für die Qualifizierung gefunden wird: Der DEVAP fordert in diesem Zusammenhang seit Jahren eine bundesweit einheitliche, zweijährige generalistische Pflegeassistenzausbildung, um Vergleichbarkeit herzustellen. Im Koalitionsvertrag heißt es, dass dieser Forderung endlich nachgekommen werden soll.“
„Insgesamt müssen bessere Bedingungen für Pflegeleistungen geschaffen werden: In der ambulanten Versorgung müssen wir weg vom „verrichtungsorientierten Bauchladenprinzip“ und hin zu einem ergebnisorientierten Aufgabenprinzip bei auskömmlicher Zeitfinanzierung. Im stationären Bereich ist eine Steigerung der Personalquoten mit sinnvoller Arbeits- und Aufgabenteilung zwischen Pflegefach- und Assistenzpersonen unabdingbar“, so Wesemann abschließend.
Der DEVAP möchte sich in die Diskussion mit einem eigenen Forderungspapier einbringen und damit sein „Strategiepapier DEVAP Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ in diesem Punkt näher untersetzen. Zudem ist die Veröffentlichung eines Impulspapiers für Träger und ein Fachtag am 08.06.2022 in Kassel zum Thema geplant.
Kontakt:
Anna Leonhardi, Geschäftsführerin Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V., Telefon 030 83001-277, info@devap.de, www.devap.de
Pflegebevollmächtigte(r) – wie geht es weiter?
Deutscher Pflegerat weist auf hohe Verantwortung des Amtes hin
Die Position der bzw. des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung ist aktuell offen. Hierzu äußerte sich heute in Berlin die Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Christine Vogler:
Berlin (07. Januar 2022, Nr. 02/2022) – „Der Deutsche Pflegerat dankt Herrn Staatssekretär Andreas Westerfellhaus für seine engagierte und gute Arbeit als bisheriger Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung. Der Deutsche Pflegerat erwartet von der Bundesregierung, bei der kommenden Besetzung der Stelle der bzw. des Pflegebevollmächtigten darauf zu achten, dass die notwendige wichtige Kontinuität in der Fachlichkeit und Kenntnis des Amtes gewahrt wird. In der Besetzung des Amtes muss sich zeigen, dass die Bewältigung der hohen Anforderungen des Pflegebereichs zukunftsorientiert und visionär – aber zugleich auch umsetzungsorientiert – gesichert ist.
Die Aufgabe des Amtes der bzw. des Pflegebevollmächtigten ist mehr denn je geprägt von den Themen der Bewältigung des bereits heute gravierenden Pflegepersonalmangels, der Schaffung einer fairen Vergütung und von notwendigen guten Arbeitsbedingungen sowie dem Ausgleich zwischen einer gesicherten Work-Life-Balance und den ungünstigen Arbeitszeiten im Bereich der praktischen Pflege. Weitere Themen sind die Bewältigung der Digitalisierung in der Pflege, die Schaffung von mehr Kompetenzen für die Profession Pflege und die Förderung deren Akademisierung. Insgesamt geht es zudem um die große Reform der Pflegeversicherung.
Bei all diesen und vielen weiteren Aufgaben muss sichergestellt sein, dass eine gute Repräsentanz von allen pflegerischen Bereichen durch die neue Pflegebevollmächtigte, den neuen Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung sichergestellt ist. Die beruflich Pflegenden haben ein Recht darauf, umsetzbare politische Lösungen im Alltag zu erfahren, auf die sie vertrauen können.“
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Medizinischer Dienst Bund
Neuer MD ist am Start
News des Tages / 07.01.2022 – Der Medizinische Dienst Bund hat die Nachfolge des bisherigen MDS angetreten – und hat nun auch eine eigene Webseite.
Die Organisation tritt die Nachfolge des bisherigen (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) an. Das MDK-Reformgesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, hat den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und den MDS organisatorisch neu aufgestellt und einheitlich in Körperschaften öffentlichen Rechts umgewandelt. Die Medizinischen Dienste in den Ländern wurden bereits zum 30. Juni 2021 umbenannt. Die Reform hatte unter anderem das Ziel, die Medizinischen Dienste unabhängiger von den Krankenkassen zu machen.
Träger des Medizinischen Dienstes Bund sind die 15 Medizinischen Dienste in den Ländern. Der Medizinische Dienst Bund hat eine neue Webseite unter www.md-bund.de. Die Medizinischen Dienste sind unter anderem für die umstrittene Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern verantwortlich. Eine neue Aufgabe des MD Bund ist es zudem, Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste zu erlassen. Diese dienen der bundesweit einheitlichen Begutachtung, wenn es zum Beispiel um die Feststellung des Pflegegrads oder um Leistungen der Krankenversicherung geht.
Dem paritätisch mit Frauen und Männern besetzten Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund gehören ehrenamtliche Mitglieder aus der Selbstverwaltung der Krankenkassen, Vertreter aus Patienten- und Betroffenenorganisationen sowie Mitglieder aus Ärzteschaft und Pflegeberufen an.
Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/neuer-md-ist-am-start
Pflegereform: Die Änderungen ab 2022 im Überblick
Am 01. Januar 2022 ist das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: mehr
Quelle: NetDoktor, 07.01.2022
Politik muss die Verbesserung der Arbeitsqualität in der Pflege fokussieren
Was muss eine moderne, wissenschaftlich fundierte Pflegebedarfsbemessung leisten?
Berlin, 7. Januar 2022 – 45 Prozent der 1,5 Millionen Beschäftigten in deutschen Krankenhäusern sind Pflegekräfte.1 Für eine qualifizierte Patientenversorgung ist ihr täglicher unermüdlicher Einsatz unverzichtbar. Dem gegenüber steht der Personalmangel in den Pflegeberufen: Im Jahr 2020 gab es für 100 gemeldete offene Stellen 47 arbeitssuchende Krankenpflegekräfte.2 Diese Situation werden weder intensive Personalwerbung noch gesteigerte Ausbildungszahlen alleine beheben können. Dafür braucht es eine grundlegend verbesserte Arbeitsqualität in der Pflege: Arbeitsbedingungen, die dazu führen, dass Pflegekräfte im Beruf bleiben, in den Beruf zurückkehren und Teilzeitstellen aufstocken. Dafür muss vor allem die Pflegepersonalbesetzung am tatsächlichen Pflegebedarf der Patient:innen ausgerichtet sein. Die Voraussetzung dafür ist eine wissenschaftlich fundierte Pflegepersonalbedarfsbemessung im Krankenhaus. Der Koalitionsvertrag sieht dazu die zeitnahe Einführung des von DKG, DPR und ver.di entwickelten Instruments PPR 2.0 vor.
PPR 2.0: Defizit bei Berücksichtigung des Qualifikationsmix
„Die PPR 2.0 ist ein erster Schritt, doch sie ist nur als Interimslösung gedacht“, betont Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV). Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat die Selbstverwaltung den Auftrag erhalten, bis Ende 2024 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Pflegepersonalbedarfs zu entwickeln und zu erproben (§ 137k SGB V). Die europaweite Ausschreibung für den Entwicklungsauftrag wird im Laufe des Januars starten.
Die Interimslösung PPR 2.0 sehen Diakonie Deutschland und DEKV differenziert: Positiv ist, dass der Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) und der Barthel-Index in die PPR 2.0 eingebunden sind. Die Bedarfe vulnerabler Gruppen, beispielsweise kognitiv oder motorisch eingeschränkter Menschen, müssen bei der Pflegebedarfsbemessung unbedingt berücksichtigt werden. Grundsätzlichen Nachbesserungsbedarf gibt es bei der Berücksichtigung des Qualifikationsmix der Pflegeprofessionen. In ihrer jetzigen Form ermittelt die PPR 2.0, wie viel Zeit die Pflege eines Patienten beansprucht. Welche Qualifikation die Pflegekraft für diese Leistung benötigt, fließt nicht ein. Die Grundpflege, wie beispielsweise die Körperpflege, kann durch Hilfskräfte qualifiziert ausgeführt werden. Die vorbehaltenen Tätigkeiten, Planung, Steuerung und Evaluation des Pflegeprozesses hingegen dürfen nur von dreijährig ausgebildeten oder studierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Für hochkomplexe Versorgungsprozesse, beispielsweise das Wundmanagement, werden darüber hinaus entsprechende Fort- und Weiterbildungen benötigt.
„Ich hätte mir gewünscht, dass die Erfassung des Qualifikationsmix bereits bei Entwicklung der PPR 2.0 Berücksichtigung gefunden hätte. Nur wenn bei der Bestimmung des Pflegepersonalbedarfs die Qualifikation der Pflegekräfte einfließt, können die Qualität der Pflege gesichert und Pflegekräfte entsprechend ihrer Befähigungen eingesetzt werden, womit sie auch Wertschätzung für ihre Kompetenzen erfahren. Das würde auch die akademische Pflege stärken“, sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Für die Krankenhäuser bietet der ermittelte Qualifikationsmix zudem die Möglichkeit, Personalmanagement und Personalentwicklung noch gezielter am Versorgungsbedarf auszurichten“, ergänzt Radbruch. „Der Qualifikationsmix in der Pflege muss bei der Entwicklung der zukünftigen Pflegebedarfsbemessung unbedingt einfließen“, fordert Loheide.
Keine Einführung der PPR 2.0 ohne ausreichenden Praxistest
In einem siebentägigen Pre-Test in 44 deutschen Krankenhäusern im November 2019 wurden Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit der PPR 2.0 überprüft.3 „Welche Herausforderungen bei einer deutschlandweiten, verpflichtenden Einführung auf die Krankenhäuser zukommen, lässt sich aufgrund der sehr kurzen Erprobungsdauer und der nicht-repräsentativen Stichprobe aus dem Pre-Test nicht mit Sicherheit ableiten“, gibt der DEKV-Vorsitzende zu bedenken. Die Vorgängerversion PPR wird zwar vielfach noch eingesetzt, inzwischen werden aber auch andere Instrumente wie die Leistungserfassung in der Pflege (LEP) verwendet. Wie sich die Umstellung in diesen Krankenhäusern darstellt, bleibt abzuwarten, dort muss die PPR 2.0 in die IT-Systeme, Prozesse und Arbeitsabläufe neu integriert werden. Die Anwendungsvorschrift, die wichtige Belange wie beispielsweise das Ausfallmanagement regelt, war ebenfalls nicht Teil des Pre-Tests. „Der Einführung der PPR 2.0 sollte daher ein ausreichend langer, repräsentativer Praxistest vorausgehen“, fordert Radbruch.
Hintergrund zur PPR 2.0:
Die PPR 2.0 ist eine Weiterentwicklung der Pflegepersonal-Regelung, die von 1993 bis 1997 in allen deutschen Krankenhäusern verpflichtend angewendet wurde. Die Ermittlung des Pflegebedarfs erfolgt über die Einstufung der Patient:innen in Schweregradgruppen. Jeder Schweregradgruppe ist ein täglicher Zeitaufwand zugeordnet, administrative und organisatorische Tätigkeiten, Aufnahme und Entlassung von Patient:innen werden durch pauschale Grund- und Fallwerte erfasst. Die Summe aller Zeitwerte wird in einen Personalbedarf umgerechnet. Dabei wird der Pflegepersonalbedarf eines Jahres aus dem Pflegebedarf des Vorjahres errechnet, modifiziert durch absehbare Änderungen der Patientenzahl. Die Zuteilung des so ermittelten Personals für das gesamte Krankenhaus auf die jeweiligen Stationen erfolgt durch das Pflegemanagement.
Für die Nachtschicht ist die PPR 2.0 nicht geeignet, es gilt daher eine einheitliche Pflegepersonaluntergrenze auf allen Stationen. Die PPR 2.0 ist in der Kinderheilkunde und auf der Intensivstation nicht anwendbar und wird daher durch die Instrumente Kinder-PPR für Patient:innen unter 18 Jahren und INPULS für die Intensivstationen ergänzt.
Eine von DKG, DPR und ver.di im Dezember 2020 vorgelegte Anwendungsvorschrift zur PPR 2.0 regelt Details zum erfassten Personal, den Anwendungsbereichen, der Berechnung des Personalbedarfs und zu Maßnahmen zum Personal-und Ausfallmanagement.
Hintergrund zum Auftrag zur Entwicklung einer Pflegepersonalbedarfsbemessung § 137k SGB V:
Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 11. Juli 2021 haben die Selbstverwaltungspartner Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) den Auftrag erhalten, die wissenschaftliche Entwicklung und Erprobung eines Pflegebedarfsbemessungsinstruments für das Krankenhaus zu veranlassen. Der entsprechende § 137k SGB V gibt weiterhin vor, dass die Entwicklung auf Kosten der Selbstverwaltungspartner bis 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein muss. Die europaweite Ausschreibung startet im Januar mit dem Ziel der Auftragsvergabe bis 30. Juni 2022. Erfolgt dies nicht, ist das Bundesministerium für Gesundheit berechtigt, den Auftrag auf Kosten der Selbstverwaltungspartner selbst zu vergeben.
Quellen:
- Sonderauswertung für den DEKV vom 18.05.2021: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Auftragsnummer: 316550 Beschäftigte in ausgewählten Tätigkeiten (KldB 2010) x ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008; Oktober 2020
- Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich, Bundesagentur für Arbeit Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Mai 2021
- Fleischer S.: Pre-Test einer modernisierten Pflegepersonal-Regelung für Erwachsene. Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft; Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 25.06.2020
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Diakonie Deutschland und Deutschem Evangelischen Krankenhausverband e.V. (DEKV), 07.01.2022
Brotkrumen zur Besänftigung? Bonuszahlungen allein sind der falsche Weg
Deutscher Pflegerat fordert Umsetzung seiner Forderungen für eine gerechte Entlohnung
Berlin (06. Januar 2022, Nr. 01/2022) – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will den im Koalitionsvertrag vereinbarten Pflegebonus nur an einen begrenzten Kreis von Pflegekräften zahlen. Dieses Vorhaben weist Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), entschieden zurück:
„Wir erleben mit dem Vorhaben des Bundesgesundheitsministers das 3. Déjà-vu zum Pflegebonus. Nur dass es keine Erinnerungstäuschung ist, sondern bereits zweimal Realität war.
Grundsätzlich ist eine Bonuszahlung allein der falsche Weg. Darauf hat der Deutsche Pflegerat schon mehrfach hingewiesen. Wiederholt werden sollen Dinge, die bereits in der Vergangenheit zu Ungerechtigkeiten und Unfriede in der Berufsgruppe geführt haben. Der jetzige Ansatz der Zahlung eines Bonus an einen bestimmten Personenkreis der Profession Pflege verstärkt dies noch. Die Profession Pflege will nicht immer Brotkrumen in Form von Bonuszahlungen hingeworfen bekommen und Danke sagen müssen. Damit ist der gesamten Berufsgruppe nicht gedient.
Die Profession Pflege ist ein souveräner Berufsstand und will als solcher auch wahrgenommen und behandelt werden.
Die Forderungen des Deutschen Pflegerats sind seit langem auf dem Tisch. Gefordert wird eine sofortige und dauerhafte Lohnsteuerfreistellung aller Pflegefachpersonen in allen Versorgungsbereichen bei Weiterführung der Sozialbeiträge. Benötigt werden bundesweit gleiche und gerechte Lohnniveaus der Profession Pflege, auch im Vergleich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Langzeitpflege zu denjenigen im Krankenhausbereich. Der Deutsche Pflegerat fordert wiederholt ein Einstiegsgehalt für Pflegefachberufe von 4.000 Euro pro Monat bei einer vollen Stelle.“
Weitere Informationen:
Pressemeldung vom 15.11.2021
Deutscher Pflegerat fordert Steuerfreibetrag von 18.000 Euro für die Profession Pflege. 4-Punkte-Papier für sofortige Maßnahmen zur Behebung des Personalmangels vorgelegt
Pressemeldung vom 27.08.2021
Vier Meilensteine für eine gute Pflege der Profession
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Pflegeprämie
Pflegerat und DKG halten wenig von Lauterbachs Bonus-Plan
Pflege / 06.01.2022 – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will den geplanten Pflegebonus nur an einen begrenzten Kreis von Pflegekräften zahlen. Eine Milliarde Euro Bonus für die Pflege hatte Bundeskanzler Olaf Scholz beim Regierungsantritt versprochen – nun muss Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Verteilung regeln und das ist nicht einfach. Schon bei der Vergabe des ersten und des zweiten Bonus für die Pflege hagelte es Kritik von allen Seiten. Kliniken und Arbeitnehmervertreter fühlten sich von der Politik allein gelassen. So gesehen nimmt Lauterbach mit seinem Vorstoß, nur besonders belasteten Pflegekräften eine Prämie zu gewähren, diese Kritik an: Er begrenzt die Gruppe der Begünstigten und nimmt so Gestaltungsdruck von den Verhandlern in Kliniken und Heimen. Doch Applaus kann er bei diesem vertrackten Thema nicht erwarten.
Vogler will nicht für Brotkrumen „Danke“ sagen müssen
Für Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), unterstreicht der Vorstoß des Gesundheitsministers noch einmal die Sinnlosigkeit dieser Prämie: „Der Bonus verbrennt Geld und schafft Unfrieden. Er ist Unsinn.“ Der DPR vertritt diese Auffassung seit vielen Monaten und fordert stattdessen eine befristete Lohnsteuerbefreiung für Pflegekräfte in der Pandemie. „Das kann über Nacht passieren und hätte einen unmittelbaren Effekt“, so Vogler. Generell fordert der DPR eine bessere Vergütungsstruktur statt weiterer Einmalzahlungen. „Die Profession Pflege will nicht immer Brotkrumen in Form von Bonuszahlungen hingeworfen bekommen und ‚Danke‘ sagen müssen. Damit ist der gesamten Berufsgruppe nicht gedient“, so Vogler.
DKG: Auch Mitarbeiter auf Normalstation leisten Außergewöhnliches
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt Lauterbachs Plan ab. „Alle Pflegekräfte in den Kliniken leisten seit fast zwei Jahren Außergewöhnliches, jede und jeder an seinem Platz. Die Abgrenzung von besonders betroffenen Pflegekräften ist extrem schwer“, bemerkt DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß. Gerade in der fünften Welle seien die Mitarbeiter auf Normalstationen ganz besonders gefordert. Die Zulage müsse bei der gesamten Berufsgruppe ankommen, so Gaß.
Konsentierter Vorschlag soll noch im Januar kommen
Der Bonus ist ein Tropfen auf den heißen Stein. DPR und DKG fordern stattdessen eine klare finanzielle Perspektive für Pflegekräfte. Die Kliniklobby will dazu noch im Januar gemeinsam mit Pflegeverbänden einen Vorschlag unterbreiten.
Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/pflegerat-und-dkg-halten-nichts-von-lauterbachs-plaenen
DKI-Krankenhaus-Barometer
Bundesweit mind. 22.300 Pflegestellen vakant
04.01.2022 / News – Die Personalsituation in der Pflege spitzt sich weiter zu. 4 von 5 Krankenhäusern haben Probleme, offene Pflegestellen auf ihren Allgemein- und Intensivstationen zu besetzen. Das geht aus dem aktuellen Krankenhaus-Barometer des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) hervor, dessen Ergebnisse kurz vor dem Jahreswechsel veröffentlicht wurden.
Zahl der offenen Stellen in der Pflege verdreifacht
Demnach sind bundesweit rd. 22.300 Pflegestellen vakant. Seit 2016 habe sich die Zahl damit verdreifacht, teilte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) als einer der DKI-Träger mit.
Auch die Zukunftsaussichten sind laut Umfrage düster. Jedes zweite Krankenhaus erwartet in den nächsten 3 Jahren, dass sich die Personalsituation in der Pflege verschlechtert.
DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß sagte in der Vorwoche:
„Der Pflegepersonalmangel ist das drängendste Problem der Gesundheitspolitik. Er muss nach ganz oben auf die politische Tagesordnung. Wir haben hier einige Erwartungen an die neue Bundesregierung.“
Eines der Mittel, um die Personalprobleme in der Pflege nachhaltig anzugehen, sei das von DKG, Deutschem Pflegerat und Verdi gemeinsam erarbeitete Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument (PPR 2.0).
„Nachdem die Ampel-Regierung unseren Vorschlag bereits in den Koalitionsvertrag aufgenommen hat, erwarten die Kliniken nun umso mehr, dass dieser kurzfristig in die Tat umgesetzt wird.“
Die noch von der alten Bundesregierung „aufs Gleis gesetzte“ Finanzierungsreform der Pflegepersonalkosten werde nach wie vor in einigen Bundesländern von den Krankenkassen „massiv blockiert“, kritisierte die DKG weiter. Im Frühjahr 2021 hätte erst ein Fünftel der Krankenhäuser ein hausindividuelles Pflegebudget abgeschlossen.
DKG: Pflegebudgets nicht weiter torpedieren
Die dadurch bedingten Verzögerungen torpedierten das Ziel, die Pflegepersonalausstattung nachhaltig zu verbessern.
Dies erfolge zu einem Zeitpunkt, zu dem Corona-bedingt viele Pflegende an der Belastungsgrenze arbeiteten und dringend zusätzlicher Unterstützung bedürften.
„Wir appellieren an die Krankenkassen, gemeinsam Verantwortung für die Pflege zu übernehmen. Dazu zählt nun vor allem, Pflegebudgets nicht weiter zu blockieren, so dass wir die Pflegekräfte für ihre anspruchsvolle Arbeit auch angemessen und verlässlich entlohnen können.“
Auch insgesamt offenbart die DKI-Auswertung eine düstere Lage – so düster wie seit der Erhebung des Krankenhaus-Barometers im Jahr 2000 nicht, konstatierte die DKG.
Anteil der Kliniken mit roten Zahlen verdoppelt
60 % der Krankenhäuser hierzulande rechneten für das Jahr 2021 mit wirtschaftlichen Verlusten. Gegenüber dem Vorjahr habe sich damit der Anteil der Kliniken verdoppelt, die rote Zahlen schreiben.
Die Ergebnisse des Krankenhaus-Barometers 2021 beruhen auf der schriftlichen Befragung einer repräsentativen Stichprobe von Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten, die von Ende Mai bis Ende Juli 2021 erfolgte. Beteiligt haben sich insgesamt 291 Krankenhäuser.
Bereits Anfang Dezember 2021 zeigte der BWKG-Indikator 2/2021, dass baden-württembergische Krankenhäuser große Probleme haben, qualifiziertes Pflegepersonal zu finden. Die DKI-Zahlen belegten nun, dass die Krankenhäuser deutschlandweit finanzielle und personelle Probleme hätten, so die Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/bundesweit-rd-22300-pflegestellen-vakant
Delegierte zur Mitarbeit an Leitlinien gesucht
Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) e. V. sucht für verschiedene Leitlinienprojekt Mitarbeitende.
Weitere Infos zu den Projekten und Leitlinien finden Sie unter: https://dg-pflegewissenschaft.de/
Unterstützungshilfe Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Hier finden Sie als Unterstützung bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die zwischenzeitlich vom BMG erarbeiteten FAQs. Abrufbar auf der Homepage des BMG, unter: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/
Patientenakte, Pflegereform, Corona-Sonderregeln
Das ändert sich 2022 im Gesundheitsbereich
Das kommende Jahr hält viele Neuerungen im Gesundheitswesen bereit. So schreitet die Digitalisierung weiter voran: Die elektronische Patientenakte bekommt mehr Funktionen und der „gelbe Schein“ wird weiter digitalisiert. Die Corona-Sonderregeln wurden verlängert, die Pflegereform sowie die Impfpflicht für besondere Berufsgruppen tritt in Kraft. Was uns im kommenden Jahr noch erwartet, hat die Stiftung Gesundheitswissen in einem Überblick zusammengestellt. Mehr erfahren →
Quelle: PM Stiftung Gesundheitswissen, 27.12.2021
Corona-Pandemie
Ethikrat für Ausweitung der Impfpflicht
22.12.2021 / News – Der Deutsche Ethikrat hat sich in einer am Mittwoch veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung für eine Ausweitung der Impfpflicht über die kürzlich vom Bundestag beschlossene bereichsbezogene Impfpflicht hinaus ausgesprochen. Damit kommt der Rat einer Bitte der Bundesregierung sowie der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten von Anfang Dezember nach, eine Einschätzung zu den ethischen Aspekten einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht abzugeben.
Hohe Impfquote entscheidend im Kampf gegen Corona
Laut Ethikrat ist eine hohe Impfquote entscheidend, „um in eine kontrollierte endemische Situation“ zu gelangen.
Aktuell stoße das Gesundheitssystem vielerorts an seine Grenzen. „Virusvarianten wie Omikron und erwartbar weitere Varianten des Virus nötigen Sachverständige dazu, ihre Einschätzungen zum künftigen Pandemieverlauf immer wieder aufs Neue zu überprüfen“, betonte der Ethikrat.
Dennoch sei eine gesetzliche Impfpflicht stets eine „erhebliche Beeinträchtigung rechtlich und moralisch geschützter Güter“. Eine Ausweitung sei deshalb nur zu rechtfertigen, wenn sie gravierende negative Folgen möglicher künftiger Pandemiewellen wie eine hohe Sterblichkeit, langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen signifikanter Teile der Bevölkerung oder einen drohenden Kollaps des Gesundheitssystems abzuschwächen oder zu verhindern vermöge.
Impfpflicht „kein Allheilmittel“
Eine Impfpflicht sei allerdings auch „kein Allheilmittel gegen die Pandemie“, sondern nur als Teil einer umfassenden, evidenzbasierten, differenzierten und vorausschauenden Pandemie-Gesamtstrategie zu erwägen.
Weitere Maßnahmen wie eine „flächendeckende Infrastruktur mit sehr vielen niedrigschwelligen Impfangeboten und ausreichend Impfstoff“ seien nötig.
Der Ethikrat empfiehlt zudem eine direkte Einladung von Impfverpflichteten, ein datensicheres nationales Impfregister sowie kontinuierliche Evaluation und Begleitforschung.
Über die konkrete Ausgestaltung einer erweiterten Impfpflicht herrscht im Ethikrat jedoch Uneinigkeit:
- 7 Ratsmitglieder plädieren dafür, eine Ausweitung der Impfpflicht auf erwachsene Personen zu beschränken, die bezüglich COVID-19 besonders vulnerabel sind (etwa Ältere und Vorerkrankte). Sie halten ein risikodifferenziertes Vorgehen für das mildere und damit verhältnismäßigere Mittel, um eine Überlastung des Gesundheitssystems, speziell der Intensivstationen, zu vermeiden.
- 13 Ratsmitglieder befürworten die Ausweitung auf alle in Deutschland lebenden impfbaren Erwachsenen. Sie gehen davon aus, dass dies notwendig ist, um das Ziel einer nachhaltigen, dauerhaft tragfähigen und gerechten Beherrschung der Pandemie zu erreichen.
Brandbrief wegen einrichtungsbezogener Impfpflicht
In Unterfranken haben sich derweil mehrere Pflegeeinrichtungen von Arbeiterwohlfahrt, Caritas und Diakonie in einem gemeinsamen Brandbrief an den Landtag gewandt: Die auf den Gesundheitssektor beschränkte Impfpflicht habe „katastrophale Auswirkungen“ auf die Arbeit der Altenpflege, heißt es darin, wie das regionale Nachrichtenportal „inFranken“ am Mittwoch berichtet hat.
Sowohl die stationären Einrichtungen als auch die ambulanten Pflegedienste würden schon jetzt unter der ab März 2022 geltenden Impfpflicht leiden. Die ersten Kündigungen gingen ein, sodass bereits an Weihnachten mit Lücken im Dienstplan zu rechnen sei.
Welche Auswirkungen das Ausscheiden der Mitarbeitenden für das übrige Personal habe und welche zusätzlichen Konsequenzen drohten, sei aktuell nicht überschaubar.
Noch in dieser Woche wollen die Unterzeichnenden des Brandbriefs eine Überlastungsanzeige gegen die Pflegekassen erstatten.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/ethikrat-fuer-ausweitung-der-impfpflicht
Zuwendung im Krankenhaus
Berlin, 22. Dezember 2021 – DEKV fordert die Entwicklung eines Zuwendungsindex, der langfristig in die Qualitätsbemessung der Krankenhausversorgung einfließt
Etwas mehr als ein Drittel der über 65-Jährigen in Deutschland lebte im Jahr 2020 allein. Bei den über 85-Jährigen stieg der Anteil auf mehr als die Hälfte (58 Prozent).1 Fehlen Lebenspartner:in, Freunde und Verwandte, droht alten Menschen schnell die Einsamkeit. Im Fall einer Erkrankung oder Krankenhauseinweisung sind diese Menschen auf sich allein gestellt: Tröstender Besuch bleibt nicht nur an Weihnachten aus, Fragen zum Umgang mit ihrer Erkrankung und der Behandlung müssen sie oft mit sich selbst ausmachen. Für diese und alle anderen Patient:innen ist neben der hochwertigen medizinischen Versorgung eins wichtig: Zuwendung durch die Ärzt:innen und Pflegenden.
„Professionelle Zuwendung bedeutet, dass unsere Mitarbeitenden kranke Menschen mit ihren körperlichen und emotionalen Bedürfnissen empathisch wahrnehmen und eine Beziehung auf Zeit zu ihnen aufbauen. Sie bedeutet auch, zu sehen, wie die Patient:innen wirken, was sie tun und ihnen zuzuhören. Ein Teil dieser Zuwendung ist die Kommunikation. Für den Erfolg einer Behandlung ist sie immens wichtig: Sie nimmt Ängste, erklärt Zusammenhänge und fördert so die Therapietreue“, so Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
Den ganzen Menschen sehen
Die Möglichkeit, Zuwendung zu zeigen, ist auch für die Mitarbeitenden im Krankenhaus wichtig. Nur wenn Ärzt:innen und Pflegende die Motive und Bedürfnisse der Patient:innen kennen, können sie die bestmögliche Therapie und Pflege für jede:n Einzelne:n umsetzen. „Dieser zwischenmenschliche Aspekt war für viele unserer Mitarbeitenden ausschlaggebend, um einen Beruf in der Medizin oder der Pflege zu wählen. Doch Zuwendung kostet Zeit“, weiß Radbruch. „Durch die Technisierung in der Medizin wird diese Zeit nicht anerkannt, nur was evidenzbasiert ist, findet Anerkennung und wird finanziert. Das müssen wir ändern – zum Wohl für unsere Patient:innen, aber auch für unsere Mitarbeitenden. Dazu ist es notwendig, die professionelle Zuwendung im Krankenhaus so zu beschreiben, dass sie zu den evidenzbasierten Qualitätskriterien passt. Um dies zu erreichen, wäre es aus Sicht des DEKV wünschenswert, das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu beauftragen, einen Zuwendungsindex für die stationäre Patientenversorgung zu entwickeln. Dieser sollte dann in die Qualitätsmessung der Krankenhausversorgung eingeführt und in den Qualitätsberichten veröffentlicht werden. Nur so wird es gelingen, die Zeit zu finanzieren, die die Mitarbeitenden brauchen, um sich den kranken Menschen zuzuwenden. Denn eins ist sicher: Zuwendung ist ein wichtiger Bestandteil der Medizin und das zu jeder Zeit, nicht nur an Weihnachten.“
Wie facettenreich Zuwendung im Krankenhaus ist, zeigt D – das Magazin des Deutschen Evangelischen
Krankenhausverbandes.
Quelle: 1. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/09/PD21_N057_12411.html
Quelle: PM DEKV, 22.12.2021
BAuA forscht für gute Arbeit in der Pflege
Damit Pflegekräfte ihren Beruf lange, gesund und zufrieden ausüben können
Dortmund – Die Corona-Pandemie hat den Blick auf die hohe gesellschaftliche Bedeutung pflegerischer Arbeit noch einmal geschärft. Mit großem Engagement setzen sich die rund 1,7 Millionen Beschäftigten in der Kranken- und Altenpflege trotz erschwerter Bedingungen täglich für die Menschen ein, die auf ihre Hilfe angewiesen sind. Damit Pflegekräfte ihren Beruf möglichst lange, gesund und zufrieden ausüben können, forscht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur menschengerechten Gestaltung von Pflegearbeit. Die Ausgabe 4/21 der baua: Aktuell gibt Einblicke in die laufende Forschung, vermittelt Ergebnisse und stellt Handlungshilfen vor.Um die pflegerische Arbeit zu verbessern, untersucht die BAuA derzeit beispielsweise das Pandemiemanagement im stationären Sektor sowie die Belastungs- und Beanspruchungssituation in der ambulanten Pflege. Die Gestaltung der Arbeitszeit ist ein Schlüsselfaktor für den Verbleib von Pflegekräften im Beruf. Die baua: Aktuell stellt die Handlungshilfe der BAuA zur Dienstplangestaltung im Pflegebereich vor, zu denen auch ein Erklärvideo und Beispiele guter Praxis gehören. Wer hart arbeitet, braucht auch erholsame Pausen. Die baua: Aktuell zeigt, wie sich das im Pflegebereich umsetzen lässt. Weitere Artikel des Schwerpunktes befassen sich mit pflegeethischen Fragen und mit der Digitalisierung im Pflegebereich.
Darüber hinaus stellt die aktuelle Ausgabe Produkte und Aktivitäten aus anderen Handlungsfeldern der BAuA vor. So berichtet die baua: Aktuell unter anderem über den erfolgreichen Abschluss der Evaluation der BAuA durch den Wissenschaftsrat. Zudem gibt sie Einblicke in die neue Ausstellung „Künstliche Intelligenz“, die noch bis Anfang August 2022 in der DASA Arbeitswelt Ausstellung zu sehen ist.Die aktuelle Ausgabe gibt es – ebenso wie alle seit 2005 erschienenen Mitteilungen – kostenfrei auf der Internetseite der BAuA unter www.baua.de/publikationen.
Quelle: Presse-Newsletter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Nr. 46/21, 22. Dezember 2021
