Übergabe – Pflege-Podcasts
ÜG182 – Krankenhausreform (Prof. Dr. Henriette Neuemyer)
Meta-Analyse
Cochrane: Pflege kann ärztliche Aufgaben übernehmen
Ein neuer Cochrane‑Review zeigt: Pflegefachpersonen können ärztliche Aufgaben sicher übernehmen. Expertinnen sehen jedoch große Hürden für die Umsetzung in Deutschland. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 13.02.2026
Pflegeorganisation
„Leading Nurse“ soll Pflege stärken
In Bayern wurde erstmals das Modell der „Leading Nurse“ getestet. Es soll Verantwortung bündeln, Pflegefachpersonen stärken und auf neue Personalvorgaben reagieren. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 13.02.2026
DKG zu den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums
Krankenhäuser fordern Einbindung in Digitalstrategie
Zur heute von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgestellten „Digitalstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“ erklärt Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG die Standpunkte dazu in der folgenden Pressemitteilung. weiterlesen»
Quelle: 06/26 | DKG Update – Der Newsletter, 13.02.2026
Immobilienexperten warnen vor Stillstand bei Pflegebauten
Der „Rat der Immobilienweisen“ diagnostiziert in seinem aktuellen Frühjahrsgutachten 2026 Stagnation bei Pflegeimmobilien. Das liege vor allem an der komplexen Regulierung und den Investitionshemmnissen, so der Pflegeexperte Jan Grabow, einer der sechs Weisen, die bei der Übergabe des Gutachtens an die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Poschmann im Bundesbauministerium dabei waren. Der Partner des Wirtschaftsprüfers Curacon machte aber deutlich, dass es künftig weniger um klassische Pflegeheime gehe. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 13.02.2026
Tagespflege auf Japanisch
Pflege-Casino statt Kaffeekränzchen: In einer Tagespflege südlich von Tokio spielen Senioren mit Spielgeld Pachinko und Mahjong, singen Karaoke und machen zwischen den Runden Gymnastik. Ins „Las Vegas“ kommen viele Gäste mit Demenz. Sie entscheiden selbst, wie sie ihren Tag gestalten. Man setzt auf Atmosphäre und Geselligkeit statt auf klassische Beschäftigungsangebote. Rund 30 Gäste besuchen die Einrichtung täglich. Vielleicht ein Impuls für die Tagespflegen hierzulande – gerade in der närrischen Zeit. Care Trialog
Quelle: NL Care vor9, 13.02.2026
Kein Verwässern der Pflegefachassistenz
DBfK warnt vor 320-Stunden-Kurzweg und fordert verbindliche Qualitätsstandards
Berlin, 12.02.2026 – Mit dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) wird ab dem 1. Januar 2027 erstmals eine bundeseinheitliche, generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz eingeführt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) unterstützt ausdrücklich das Ziel, den bisherigen Länder-Flickenteppich zu beenden und die Ausbildungsqualität zu stärken. Gleichzeitig äußert der DBfK jedoch die Befürchtung, dass der stark verkürzte Qualifizierungsweg von nur 320 Stunden faktisch zum Regelpfad werden könnte – mit Risiken für Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität und eine zusätzliche Belastung der Pflegefachpersonen.
Der DBfK kritisiert insbesondere, dass praxiserfahrene Helfer:innen ohne Berufsabschluss mit mindestens drei Berufsjahren (Vollzeitäquivalent) in der Pflege die Ausbildung faktisch überspringen und mit einem 320-stündigen Vorbereitungskurs direkt zur Prüfung zugelassen werden können. Im Regelfall soll die Ausbildung zur Pflegefachassistenz 18 Monate dauern. Was also laut Gesetz als Ausnahme gedacht ist, droht in der Praxis – etwa unter Personal- und Kostendruck, besonders in der Langzeitpflege – zur schnellen Standardlösung zu werden. Erfahrungen aus Niedersachsen, wo ein solcher Kurzbildungsgang bereits erprobt wird, zeigen, dass sich dieser Weg verfestigen kann. Nun hat er Eingang in ein Bundesgesetz gefunden.
„Ein staatlicher Abschluss in einem Heilberuf darf nicht über ein rund 8-wöchiges Minimalprogramm erreicht werden. Pflegefachassistenz umfasst patient:innensicherheits-relevante Aufgaben – dafür braucht es eine solide theoretische Fundierung, strukturiertes Lernen und professionelle Praxisanleitung. Es braucht Zeit für Reflexion, Fehlerkultur und wiederholtes Training unter fachlicher Aufsicht. Der 320-Stunden-Weg darf keine Abkürzung werden, um dem Personalmangel zu begegnen“, sagt Vera Lux, Präsidentin des DBfK.
Hintergrund: Das Aufgabenprofil der Pflegefachassistenz reicht über reine Unterstützung hinaus und kann – je nach Delegation – auch sicherheitskritische Tätigkeiten umfassen (z. B. Mitwirkung an Diagnostik und Therapie, Medikamentengabe/Sauerstoffgabe nach Übertragung, Notfallmaßnahmen). Ohne verlässlich abgesicherte Praxisanleitung und überprüfbare Kompetenzfeststellung steigt das Risiko von Fehlentscheidungen mit unmittelbaren gesundheitlichen Folgen. Zudem wächst bei einer Kurzqualifikation der Supervisions-, Kontroll- und Haftungsdruck auf delegierende Pflegefachpersonen. „Eigentlich gewollte Entlastungseffekte sind damit hinfällig. Das kann nicht im Interesse des Gesetzes sein“, so Lux.
Der DBfK fordert Bund und Länder daher auf, die Umsetzung so auszugestalten, dass der Anspruch eines bundesweit vergleichbaren Qualifikationsniveaus real eingelöst wird. „Am Ende muss eine bessere Ausbildung stehen: höheres Qualifikationsniveau, hochwertigere Versorgung und echte Patient:innensicherheit – das ist die Messlatte, die gelten muss, und nicht weniger“, betont Vera Lux.
Positionspapier des DBfK zum Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG)
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Kölner Pflegetalk
Wenn Warnsignale übersehen werden – trotz Doku
Ein Patient in ambulanter Pflege stirbt, nachdem bei ihm ein kritischer Blutdruck festgestellt wurde, der sich immer weiter verringerte. Trotz entsprechender Dokumentation blieben weitere Maßnahmen aus. Dieser Fall, der sich tatsächlich so ereignet hat, ist das Thema der neuen Folge des „Kölner Pflegetalk“.
Im Gespräch mit Pflegeexperte Jan Basche diskutiert Prof. Dr. Volker Großkopf die möglichen Haftungsrisiken für Pflegekräfte und wie eventuelle Fehler im System, zu solch tragischen Vorfällen führen können. Denn Pflegefachliche Kompetenzen allein reichen mitunter nicht aus, wenn Warnsignale im Pflegealltag untergehen. Technische Hilfsmittel könnten hier jedoch die Fehlerquote senken. In unserem ARTIKEL erreichen Sie das neue Video.
Quelle: NL Rechtsdepesche, 12.02.2026
„Digitale Innovationen noch stärker in den Versorgungsalltag integrieren“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken stellt Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie vor
GEMEINSAM DIGITAL 2026: Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege
11.02.2026 – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat heute die Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege vorgestellt. Ziele sind eine stärkere Einbindung digitaler Innovationen in den Versorgungsalltag, eine systematische Generierung und Nutzung hochwertiger Gesundheitsdaten sowie mehr digitale Versorgungssteuerung. (…)
Quelle/ Weiterlesen unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/weiterentwicklung-digitalisierungsstrategie-pm-11-02-26.html
Herzinfarkt, Schlaganfall, Sepsis – Warnzeichen erkennen und Leben retten
Gemeinsame Aufklärungsaktion zum Tag des Notrufs 112: Expert:innen fordern mehr Aufklärung über die drei häufigsten lebensbedrohlichen Notfälle
Berlin, 11. Februar 2026 – Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 44.000 Menschen an einem Herzinfarkt, etwa 36.000 an einem Schlaganfall und mindestens 85.000 an Sepsis. Viele dieser Todesfälle wären vermeidbar, wenn Betroffene und Ersthelfer:innen die Warnzeichen kennen und rechtzeitig den Rettungsdienst unter 112 alarmieren würden. Anlässlich des Tags des Notrufs 112 führen das Aktionsbündnis Patientensicherheit, die Deutsche Herzstiftung und die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe in Berlin eine gemeinsame Aufklärungsaktion durch, um die wichtigsten Warnzeichen dieser drei lebensbedrohlichen Komplikationen bekannter zu machen.
Herzinfarkt, Schlaganfall und Sepsis ereignen sich meist nicht im Krankenhaus, sondern in ganz alltäglichen Lebenssituationen. Deshalb sollte jeder in der Lage sein, die kritischen Warnzeichen bei sich und bei anderen zu erkennen und im entscheidenden Moment den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 zu alarmieren.
Allen drei Notfällen gemeinsam ist, dass sie sich oft mit unspezifischen Symptomen bemerkbar machen können. Das führt häufig zu folgenschweren Verzögerungen in der medizinischen Versorgung. Dabei ist Zeit der entscheidende Faktor: Werden sie zu spät erkannt oder behandelt, können diese Notfälle zu dauerhaften Organschäden, schweren Behinderungen oder zum Tod führen. Je früher die Behandlung beginnt, desto besser sind die Überlebenschancen und desto geringer die Langzeitfolgen.
Herzinfarkt: Bei diesen Warnzeichen sofort den Notarzt (112) alarmieren
Beim Herzinfarkt sind plötzlich einsetzende starke Schmerzen, die länger als fünf Minuten anhalten und überwiegend im Brustkorb oder auch hinter dem Brustbein auftreten, typische Warnzeichen. Schmerzen können ebenso in Arme (meist links), Oberbauch, Hals, Kiefer oder Schulterblätter ausstrahlen. Viele Betroffene verspüren ein massives Engegefühl („Elefant auf der Brust“), Druck oder ein heftiges Brennen in der Brust sowie Atemnot. Unspezifische Symptome können sein: Schmerzen im Oberbauch, oft mit Magenschmerzen verwechselt (häufiger bei Frauen), oder unerklärliche Übelkeit.
„Wir erleben leider täglich, dass Infarktpatient:innen viel zu spät die Klinik erreichen, weil sie oder Angehörige die Symptome unterschätzen oder zu lange vor dem Notruf 112 zögern“, berichtet Prof. Dr. Ulf Landmesser vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung und Direktor der Klinik für Kardiologie, Angiologie und Intensivmedizin am Deutschen Herzzentrum der Charité – Universitätsmedizin Berlin. „Beim Herzinfarkt ist das Zögern vor der 112 fatal, weil der Infarkt zum Absterben von Herzmuskelgewebe führt und eine Herzschwäche droht.“ Auch kann der Herzinfarkt jederzeit in lebensgefährliches Herzkammerflimmern übergehen, das innerhalb weniger Sekunden zum Herzstillstand führt und eine sofortige Wiederbelebung erfordert.
Schlaganfall: Mit FAST-Test schnell reagieren
Ein Schlaganfall äußert sich häufig durch plötzlich auftretende Lähmungserscheinungen, Sprachstörungen, Sehstörungen, starke Kopfschmerzen oder Schwindel. Mit dem FAST-Test können Laien einen Schlaganfall schnell erkennen: Face (Gesichtslähmung), Arms (Armschwäche), Speech (Sprachstörung), Time (Zeit ist entscheidend, 112 wählen).
Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe hat eine App herausgebracht, die in den Stores kostenlos erhältlich ist. Mit drei einfachen Fragen zu den häufigsten Symptomen können Laien einen Schlaganfallverdacht prüfen und direkt den Notruf 112 auslösen. Die App ist dreisprachig deutsch, englisch und türkisch und mit einer Audiofunktion ausgestattet, in der die Fragen vorgelesen werden.
Prof. Dr. Darius G. Nabavi, stellvertretender Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und Chefarzt der Klinik für Neurologie am Vivantes Klinikum Neukölln, betont: „‘Time is brain’ heißt praktisch: Jede Minute ohne Behandlung verschlechtert die Chancen für eine Genesung. Mit dem Notruf 112 wird die Schlaganfall-Rettungskette in Gang gesetzt – vom Rettungsdienst bis zur strukturierten Versorgung in einer Stroke Unit.“
Sepsis: Der unterschätzte Notfall bei Infektionen
Sepsis entsteht immer aus einer Infektion heraus und ist die schwerste Verlaufsform, bei der der Körper mit einer lebensbedrohlichen Überreaktion auf die Infektion reagiert. Die Warnzeichen einer Sepsis sind: starke Schmerzen, ein nie gekanntes Krankheitsgefühl, Verwirrtheit oder Wesensveränderung, Atemnot, Herzrasen, niedriger Blutdruck sowie kalte, feuchte und fleckige Haut. Tritt bei einer Infektion eines oder mehrere dieser Symptome auf, ist sofort der Notruf 112 zu wählen.
„Sepsis ist eine lebensbedrohliche Komplikation, die aus jeder Infektion entstehen kann“, erklärt Dr. Ruth Hecker, Initiatorin der Kampagne #DeutschlandErkenntSepsis des Aktionsbündnisses für Patientensicherheit e. V. „Die wenigsten Menschen wissen, woran sie eine Sepsis erkennen. Diese Wissenslücke kostet täglich hunderte Menschenleben. Dabei könnten die meisten Sepsis-Todesfälle durch Früherkennung und schnelle Behandlung verhindert werden. Deshalb ist es so wichtig, dass jeder die Warnzeichen kennt und bei Verdacht sofort die 112 wählt.“
Aufklärungsaktion am Berliner Hauptbahnhof mit gemeinsamem Flyer
Auf dem Washingtonplatz am Berliner Hauptbahnhof können sich Passant:innen über die Warnzeichen von Herzinfarkt, Schlaganfall und Sepsis informieren. Die drei Organisationen haben einen gemeinsamen Informationsflyer erstellt, der die wichtigsten Warnzeichen aller drei Notfälle auf einen Blick zeigt. An einem gemeinsamen Informationsstand erhalten am Aktionstag Interessierte kostenlos diesen Flyer und weiteres Informationsmaterial.
Der sogenannte Euronotruf 112 ist europaweit rund um die Uhr kostenlos erreichbar und verbindet direkt mit der Rettungsleitstelle. Der Europäische Tag des Notrufs 112 wird seit 2009 jedes Jahr am 11.2. begangen, um diese lebensrettende Nummer noch bekannter zu machen. Bei Herzinfarkt, Schlaganfall und Sepsis zählt jede Minute. Wer die Warnzeichen kennt und im Notfall schnell die 112 wählt, kann Leben retten.
Aus der akuten Not heraus: Die Initiative zur Notrufnummer 112
Die Initiative zur 112 wurde in Deutschland durch Ute und Siegfried Steiger, die Gründer der Björn Steiger Stiftung, ins Leben gerufen. Bis heute sieht die Stiftung ihre zentralen Aufgaben in der kontinuierlichen Verbesserung des Rettungsdienstes und der Notfallhilfe. Dafür fordert sie eine grundlegende Reform des Rettungswesens – etwa durch eine bereichsübergreifende Vernetzung innerhalb des Notfallversorgungssystems sowie durch eine effektivere Patientensteuerung in den Leitstellen, damit der Rettungsdienst für echte Notfälle verfügbar bleibt.
„Entscheidend ist, was nach dem Wählen der 112 passiert. Deshalb braucht es endlich einen politischen Kraftakt: Unsere Leitstellen müssen auf international anerkannte Abfragestandards gebracht werden, die heute in über 95 Prozent der deutschen Leitstellen nicht erreicht werden – und gleichzeitig müssen wir das Wissen in der Bevölkerung stärken. Denn bei einem außerklinischen Herzstillstand ist der Rettungsdienst einzig und allein auf die sofortige Herzdruckmassage durch Laien angewiesen“, betont Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung. „Deutschland braucht mehr potenzielle Lebensretter und vor allem mehr gesellschaftlichen Mut zur Hilfeleistung bei einem beobachteten Herzstillstand. Deshalb befähigen wir die Bevölkerung mit kostenfreien Schulungen zur Reanimation.“
Quelle: Gemeinsame PM APS, Deutsche Herzstiftung e.V., Stiftung Deutsche-Schlaganfallhilfe, 11.02.2026
ZQP diskurs 2026: Schwerpunkt Pflegende Angehörige
Das Titelthema der neuen Magazinausgabe widmet sich der Bedeutung pflegender Angehöriger für die Versorgungssituation in Deutschland. Außerdem beleuchtet das Heft unter anderem die Themen Schmerzmanagement, Sicherheitskultur und KI in der Langzeitpflege. Zum Magazin
Das Magazin ist als digitale Variante sowie als Printversion verfügbar. Alle bisherigen Ausgaben finden Sie auf unserem Onlineportal.
Quelle: ZQP-Newsletter | Ausgabe Nr. 1/2026, 11.02.2026
Aufruf zur Mitarbeit in der Expert*innenarbeitsgruppe „Dekubitusprophylaxe“
Für die anstehende 3. Aktualisierung des Expertenstandards „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. rer. cur. Jan Kottner (Charité Universitätsmedizin Berlin) sucht das DNQP Expertinnen und Experten mit pflegewissenschaftlicher und/oder -praktischer Expertise.
Interessierte Personen finden in der Pressemitteilung vom 11.02.2026 oder auf der DNQP-Webseite weitere Informationen zur Bewerbung.
Quelle: DNQP-Newsletter Februar 2026, 11.02.2026
Bewerbungsaufruf Expert*innenarbeitsgruppe „Ernährung“ endet bald
Der Bewerbungsaufruf für die Mitarbeit in der Expert*innenarbeitsgruppe zur anstehenden 2. Aktualisierung des Expertenstandards „Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ läuft noch bis zum 15.02.2026.
Interessierte Expertinnen und Experten mit pflegewissenschaftlicher und/oder -praktischer Expertise zum Thema finden in der Pressemitteilung vom 14.01.2026 oder auf der DNQP-Webseite weitere Informationen zur Bewerbung.
Quelle: DNQP-Newsletter Februar 2026, 11.02.2026
BGW test: Digitale Pflegedokumentation in der stationären Altenpflege
Hamburg – Digitale Pflegedokumentation soll den Arbeitsalltag in der stationären Altenpflege leichter machen. Unzureichend gestaltete Software kann das Gegenteil bewirken. Wie benutzerfreundlich sind die gängigen Softwarelösungen? Das hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) im Rahmen der Reihe „BGW test“ mit einer Feldstudie untersucht.
Bereits 2018 hatte die BGW Software für Pflegedokumentation geprüft. Dabei war die Gebrauchstauglichkeit bei allen getesteten Programmen mit „befriedigend“ bewertet worden. Haben sich digitale Pflegedokumentationen seitdem weiterentwickelt? Um das herauszufinden, führte die BGW eine Feldstudie im realen Pflegealltag durch. Sechs aktuelle Softwarelösungen wurden in zwölf stationären Einrichtungen systematisch geprüft – jede von ihnen in jeweils zwei der Einrichtungen.
Insgesamt zeigten die untersuchten Angebote eine positive Entwicklung zum Test 2018. Dennoch hat die Feldstudie ergeben, dass die Programme noch stärker an den Bedürfnissen der Nutzenden ausgerichtet sein sollten.
Was wurde geprüft – und wie?
Jede Software wurde in drei Dimensionen geprüft: Umsetzung des Strukturmodells: Wie gut bildet die Software die fachlichen Anforderungen des Strukturmodells ab? Für den Test wurden 45 Kriterien definiert. Sie basieren auf dem „Anforderungsprofil für die Abbildung des Strukturmodells in Dokumentationssystemen“, das im Rahmen von EinSTEP gemeinsam mit den Verbänden der Softwarehersteller erarbeitet wurde.
Gebrauchstauglichkeit aus Expertensicht: Wie ergonomisch ist die Software gestaltet? Bewertet wurden 39 Kriterien für gute Gestaltung interaktiver Systeme, basierend auf den Gestaltungsgrundsätzen der DIN ISO 9241-110.
Praxistest aus Sicht der Pflegekräfte: Wie gut funktioniert die Software im Alltag? 39 Personen führten typische Dokumentationsaufgaben durch. Bedienbarkeit und Zufriedenheit der Nutzenden standen im Fokus. Die Testpersonen kannten die jeweilige Software bereits aus dem Arbeitsalltag.
Die Versuchsleitung beobachtete, ob die Arbeitsschritte erfolgreich von den Testerinnen und Testern absolviert wurden, und erhob nach jedem Schritt die Zufriedenheit. Final gaben die Pflegekräfte anhand standardisierter Aussagen ein Gesamturteil für die Benutzerfreundlichkeit ab.
Wenig Bedienfehler, aber Luft nach oben
Die Umsetzung des Strukturmodells in den Softwareangeboten zur Pflegedokumentation hat sich seit 2018 positiv entwickelt. Bei der Bewertung der Gebrauchstauglichkeit aus Expertensicht fiel auf, dass vier der sechs Programme nur etwa zwei Drittel der anerkannten Gestaltungsprinzipien von Software erfüllten. Zu diesen zählen unter anderem eine selbsterklärende Bedienung, erwartungskonforme Abläufe und eine gute Unterstützung der tatsächlichen Arbeitsaufgaben. Typische Probleme waren zu viele Klicks, uneinheitlich platzierte Buttons und fehlende Sicherheitsabfragen wie „Wollen Sie wirklich schließen?“ – mit der Folge, dass ganze Einträge unbeabsichtigt verloren gehen konnten. Faktoren wie diese können den Arbeitsalltag erschweren.
Im Praxistest machten die Pflegekräfte nur wenige Fehler bei der Bedienung der Softwarelösungen. Dennoch waren sie nicht in allen Punkten zufrieden.
Bemängelt wurden unter anderem
- überflüssige und repetitive Auswahlmöglichkeiten,
- störende Pop-ups,
- mangelhafte Rechtschreibprüfung.
Positiv bewerteten die Testenden unter anderem
- zeitsparende Shortcuts,
- „Mouseover“-Bedienungserklärungen,
- Statusampeln und visuelle Rückmeldungen.
Tipps für Hersteller und Pflegeeinrichtungen
Für die Herstellerfirmen besteht also weiterhin Potenzial, ihre Produkte besser an den Bedarfen der Nutzenden auszurichten. Dazu gehört, ergonomische Gestaltungsstandards systematisch zu berücksichtigen, Pflegekräfte frühzeitig in die Entwicklung einzubeziehen und Softwarelösungen regelmäßig unter realen Praxisbedingungen zu testen.
Für Einrichtungen ist es sinnvoll, vor der Beschaffung von Software für die Pflegedokumentation die Anforderungen gemeinsam im Team zu erarbeiten. Beschäftigte sollten die Gelegenheit haben, infrage kommende Programme praxisnah zu erproben. Es lohnt sich auch, Bedienprobleme zu erfassen und mit dem Hersteller zu teilen. Auf der Basis können die Systeme stetig den Anforderungen des Arbeitsalltags angepasst werden.
Der vollständige Bericht zur Feldstudie sowie weitere Ausgaben von BGW test stehen auf www.bgw-online.de/test zum Download bereit.
Quelle: PM BGW, 10.02.2026
Neue S2k-Leitlinie
Gute Zahngesundheit im Alter ohne Pflege kaum erreichbar
Die neue Leitlinie hebt die zentrale Rolle der Pflege in der zahnmedizinischen Versorgung hervor. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 10.02.2026
Mit dem Projekt der Ausbildungsbotschafter*innen bringt die Pflegekammer NRW Pflege direkt ins Klassenzimmer
Aktuell sind 51 junge Auszubildende als Ausbildungsbotschafter*innen im Einsatz und berichten Schüler*innen authentisch von ihrem Berufsalltag in der Pflege. Sie geben Einblick aus erster Hand, beantworten Fragen und zeigen, wie vielseitig, sinnvoll und anspruchsvoll der Pflegeberuf ist. Ziel ist es, junge Menschen frühzeitig für eine Ausbildung in der Pflege zu begeistern und Vorurteile abzubauen. Das Projekt ist Teil der landesweiten Initiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ und unterstützt Schüler*innen bei der beruflichen Orientierung ab der achten Klasse.
Ausbildungsbotschafter*innen sind derzeit im Umkreis von Bielefeld, Köln, Krefeld, Bonn, Essen, dem Märkischen Kreis, Bochum, dem Kreis Coesfeld, Düsseldorf im Einsatz. Weitere Städte sollen in Kürze folgen. Schulen, die Interesse haben, dass ein Ausbildungsbotschafter oder eine Ausbildungsbotschafterin zu ihnen kommt, können sich per E-Mail an PBE@pflegekammer-nrw.de wenden. ZUR PRESSEMITTEILUNG
Quelle: NL Pflegekammer NRW, 10.02.2026
Pressemitteilung Bündnis Digitalisierung in der Pflege
Pflegereform muss auf Digitalisierung setzen
- Im Rahmen der anstehenden Pflegereform müssen die Potenziale digitaler Lösungen konsequent freigesetzt werden
- Zu stärken sind neue Technologien und die Pflegeinformatik
Berlin, 09.02.2026 | Die demografische Entwicklung und der Personalmangel stellen die pflegerische Versorgung in Deutschland vor große Herausforderungen. Um die Versorgungssicherheit langfristig zu garantieren, braucht es einen Durchbruch bei der nutzenstiftenden Digitalisierung der Strukturen und Prozesse. Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege fordert, die hierfür nötigen Rahmenbedingungen im Zuge der anstehenden Pflegereform zu schaffen.
Zu wenig, zu spät, zu unverbindlich
Zwar begrüßt das Bündnis, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ in ihrem Ergebnispapier vom Dezember 2025 die Digitalisierung als Querschnittsthema verankert hat, allerdings reichen die dort genannten Maßnahmen nicht aus und bleiben zu unverbindlich. Digitalisierung darf in der Pflegereform kein bloßes Schlagwort sein. Sie ist das Rückgrat einer zukunftsfesten Versorgung.
Erfolgsentscheidend ist die Verbindlichkeit. Diese fehlte zuletzt. So wurden etwa aus der “Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“ des Bundesgesundheitsministeriums (2023) viele Punkte nicht fristgemäß umgesetzt, beispielsweise bei der Telematik-Infrastruktur (Vgl. Bündnis-PM vom 19.03.2025).
Neue Rahmenbedingungen gestalten
Vor diesem Hintergrund fordert das Bündnis insbesondere:
- Ganzheitliche Digitalisierungsstrategie: Gefragt ist ein verbindlicher, nationaler Strategieplan Pflege-Digitalisierung, damit Einrichtungen und Dienste die Digitalisierung vorantreiben und Organisationsprozesse anpassen können. Dieser Plan muss klare Standards setzen, Zuständigkeiten klären, Prozesse koordinieren und zeitnah messbare Fortschritte sicherstellen. Dabei sind die relevanten Akteurinnen und Akteure der Pflege einzubeziehen.
- Verlässliche (Re-)Finanzierung: Größter Hemmschuh für digitale Lösungen in der Pflege ist die oft ungeklärte (Re-)Finanzierung. Investitionen, Betriebskosten, Cybersicherheit, IT-Ressourcen und personelle Aufwendungen müssen in den Vergütungen verlässlich abgebildet und refinanziert werden. Dafür sind frühestmöglich geeignete Regelungen und Modelle einzuführen – zum Beispiel eine verlässliche Digitalisierungspauschale sowie Personalschlüssel für Digitalisierungspersonal. Effizienzgewinne durch Digitalisierung müssen in den Einrichtungen verbleiben, um Innovationen dauerhaft abzusichern und stabile Strukturen zu schaffen.
- Stärkung der Pflegeinformatik: Pflegerische Routinedaten müssen strukturiert, interoperabel und sektorenübergreifend erfasst, bearbeitet und weitergeleitet werden. Das Bündnis fordert daher eine eigene Pflegeinformatik-Initiative, um die Integration pflegespezifischer Daten in nationale und europäische Standards evident und qualitativ zu ermöglichen.
Insgesamt ist die Pflegeinformatik systematisch stärker zu thematisieren und zu etablieren. Im Kontext der aktuellen und anstehenden Digitalisierungsmaßnahmen in der Pflege – von ePA über KI bis hin zu interoperablen Plattformen – wird immer deutlicher, dass in den Einrichtungen tätiges Personal zur fachfremden Materie geschult werden muss. Dieser Schulungsbedarf wird zunehmend zu einem strukturellen Hemmnis für die Umsetzung politischer und technologischer Vorhaben. Das Bündnis hält es für sinnvoll, Pflegeinformatik klar als eigenständige Kompetenzdimension zwischen Pflegepraxis, IT und Organisation zu positionieren und auch politisch entsprechend zu adressieren.
- Neue Technologien mitdenken: Strategisch zu antizipieren sind die Chancen neuer digitaler Technologien für das Pflegesystem. Insbesondere braucht es geeignete Rahmenbedingungen, um Künstliche Intelligenz nutzenstiftend, ethisch vertretbar und verantwortungsvoll einzusetzen – beispielsweise um Bürokratie abzubauen und Menschen mit Pflegebedarf zu unterstützen.
Über das Bündnis: Eine durchdachte Digitalisierung der Pflege kann helfen, Strukturen und Prozesse zukunftsfest zu gestalten, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und zugleich die Pflegequalität insgesamt zu verbessern. Um die Entwicklung voranzubringen, haben sich seit 2020 neun Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen zum Bündnis Digitalisierung in der Pflege zusammengetan. Das Bündnis bündelt digitalpolitische Interessen und macht sich für geeignete Rahmenbedingungen der Digitalisierung in der Pflege stark.
Kontakt: Anna Leonhardi, Mitglied des Vorstandes des DEVAP, Tel: +49 30 83001-277, leonhardi@devap.de, https://www.devap.de/
Wichtige Termine:
3. Pflegeethik‐Kongress: Verantwortung – Haltung – Dialog
25.- 27.02.2026, Göttingen
28. Netzwerk-Workshop „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
27. Februar 2026, Osnabrück
Infos und Anmeldung zur Veranstaltung auf der DNQP-Website
2.D-A-CH – Austausch: Hochschulische Pflegebildung – Standardisierung in der Kompetenz- und Praxisentwicklung
12.03.2026; Mehr Infos finden Sie hier
DGP-Gremientag und DGP-Mitgliederversammlung
27.03.2026. Das Programm finden Sie hier.
Gesundheitskongress des Westens
6. und 7. Mai 2026 in Köln, Kongressanmeldung für 2026
Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit (HSK)
23. bis 25. Juni 2026 im hub27 (Messe Berlin), Tickets zum Super-Frühbuchertarif
1.bis 2. September 2026: MedCare Leipzig
https://www.medcare-leipzig.de/
17. DGP- Hochschultag
20.11.2026 – Mehr Infos finden Sie hier.
