Februar-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen
Themen der aktuellen Ausgabe sind:
- Editorial. Es darf keine roten Linien geben (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
- Im Fokus. Wie lange noch? (von Irene Maier, Vize-Präsidentin des DPR)
- Beruf muss attraktiver werden. Dramatische Personalsituation (Zusammenfassungen DPR)
- News. Volksabstimmung in der Schweiz (SBK) | Innovative Demenz-Projekte gesucht (Gesundheitsministerium Bayern) | DBfK befürwortet allgemeine Impfpflicht (DBfK)
- News. Mehr Zeit für Kammergründung (Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW)
- Vier-Punkte-Papier veröffentlicht. Steuerfreibetrag gefordert (DPR, Pflegeministerium Bayern)
Die Februar-Ausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen.
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Corona-Folgen –
Wie umgehen mit ungeimpften Kolleginnen und Kollegen?
Mittwoch, 23. Februar, 11 Uhr: Mit der Corona-Schutzimpfung steht eine sehr wirksame Möglichkeit der Corona-Abwehr flächendeckend zur Verfügung, die einzelne Patientinnen und Patienten, deren Angehörige und auch einzelne Pflegekräfte noch immer nicht in Anspruch nehmen. Ab Mitte März 2022 gilt für Personal in Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Settings die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Wie kann man sich am besten darauf vorbereiten? Welche Schwierigkeiten, Lösungsansätze und Informationsangebote gibt es? Und wie kann sich ein Team organisieren, solange Kolleginnen oder Kollegen noch keinen ausreichenden Impfschutz nachweisen können? Aufgrund des großen Interesses an den bisherigen Praxisdialogen bieten wir einen weiteren Termin zum Thema an. Wir freuen uns, erneut Julia Neufeind, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Robert Koch-Institut im Fachgebiet Impfprävention, begrüßen zu dürfen. Gemeinsam mit Ihnen möchte sie sich über die Herausforderungen austauschen und Lösungsansätze entwickeln.
Alle weiteren Veranstaltungen finden Sie auf unserer Website.
Melden Sie sich einfach per E-Mail für einen oder mehrere Dialoge an!
Quelle: Pflegenetzwerk Deutschland, 14.02.2022
Übergabe – Der Podcast für die Pflege
ÜG087 – Hebammenwissenschaft (Prof.in Dr.in Claudia Hellmers)
Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab
11.02.2022 / News – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im Eilverfahren einen Antrag abgelehnt, mit dem die ab Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesetzt werden sollte. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren steht allerdings noch aus.
Fehlende Vorgaben zu Impf- und Genesenennachweisen
Angesichts der „sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung“ und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen, wenn sie sich infizierten, entschied sich das Gericht gegen das Aussetzen der Regelung. Die Richterinnen und Richter merkten allerdings kritisch an, dass es im Gesetz keine genaueren Vorgaben zu Impf- und Genesenennachweisen gebe. Es werde lediglich auf eine Verordnung mit weiteren Informationen auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verwiesen.
Zuletzt waren 74 Verfassungsbeschwerden von rd. 300 Klägerinnen und Klägern gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal in Karlsruhe eingegangen.
Rechtssicherheit und Handlungsklarheit wichtig
Am 10. Dezember hatten Bundestag und Bundesrat die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Betroffene müssen dem Gesetz zufolge bis 15. März nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Fehlt der Nachweis, muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber das jeweilige Gesundheitsamt informieren, das dann den Fall untersucht.
Unterdessen hat der Deutsche Pflegerat (DPR) betont, dass die Entscheidungskriterien für die einrichtungsbezogene Impfpflicht Rechtssicherheit und Handlungsklarheit sein müssen und nicht der Zeitpunkt der Umsetzung.
„Verirrte Debatte“ um die einrichtungsbezogene Impfpflicht
In den noch verbleibenden Wochen müsse die Möglichkeit der Abwägung zwischen Betretungsverboten und Versorgungsgefährdung diskutiert werden, forderte DPR-Präsidentin Christine Vogler am Donnerstag. Es passe nicht, die bereits überlasteten Gesundheitsämter in den Ländern mit der schwierigen, aber nötigen schnellen Beurteilung des weiteren Vorgehens von nicht geimpftem Personal der betroffenen Einrichtungen zu beauftragen, ohne hierfür ausreichend gesetzliche Beurteilungskriterien definiert zu haben.
Eine „verirrte Debatte“ um die einrichtungsbezogene Impfpflicht greife allerdings insgesamt zu kurz. Als „resignierend und fatales Zeichen für die Profession Pflege“ wertete Vogler, „wenn es nur bei einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht bleibt und die allgemeine Impfpflicht politisch nicht mehr zur Bekämpfung der Pandemie aufgegriffen wird“.
Unverständnis aus der Profession Pflege
Infektionen, die im öffentlichen Raum nach wie vor überall passierten, seien nicht mit einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht aufzufangen. Das sei das falsche Signal an die Gesellschaft.
„Die Profession Pflege eignet sich weder für ein Bund-Länder-Gerangel, noch sollte sie parteipolitischer Spielball sein. Die Profession hat hierfür keinerlei Verständnis!“
Die Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), die einrichtungsbezogene Impfpflicht in seinem Bundesland zunächst nicht umzusetzen, hatte in dieser Woche noch einmal für heftige Diskussionen zu diesem Thema gesorgt.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/bundesverfassungsgericht-lehnt-eilantrag-ab
Primärqualifizierende Studiengänge
DBfK mahnt „erhebliche strukturelle Probleme“ im Pflegestudium an
09.02.2022 / News – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Südwest steht aktuell in „intensiven“ Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Landesministerien in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Grund: Etliche Hochschulen hätten von nicht ausgelasteten Studiengängen und signifikanten Abbrecherquoten in der Pflege berichtet – und das, obwohl Deutschland mehr akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen direkt am Patientenbett benötige.
Signifikanten Abbrecherquoten
Die Vorsitzende des DBfK Südwest, Andrea Kiefer, sagte am Mittwoch: „Es gibt (…) erhebliche strukturelle Probleme.“ Keine Vergütung der Praxiseinsätze, unzureichende Refinanzierung der Praxisanleitung, fehlende Praxispartner, mangelnde Unterstützung der Hochschulen für den Auf- und Ausbau primärqualifizierender Pflegestudiengänge – das seien Hauptgründe für Pflegestudierende, das Studium abzubrechen oder gar nicht erst zu beginnen. Gleichzeitig bedeute diese Entwicklung auch für Hochschulen große Planungsunsicherheit.
„Fatale Signale“ für die Professionalisierung des Pflegeberufs
Zusätzlich sei die Möglichkeit des Pflegestudiums noch zu wenig bekannt, argumentierte Kiefer. Insgesamt seien das „fatale Signale“ für die Professionalisierung des Berufs sowie die Fachpersonalgewinnung in der Pflege. Politisches Handeln – sowohl auf Länder- als auch Bundesebene – sei dringend erforderlich.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/dbfk-mahnt-erhebliche-strukturelle-probleme-im-pflegestudium-an
Mitglieder für Expertenpool gesucht
Berlin, 11. Februar 2022 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sucht für die kommenden zwei Jahre weitere Mitglieder für seinen Expertenpool. Personen, die praktische oder wissenschaftliche Erfahrung aus der (digitalen) Gesundheitsversorgung mitbringen und über Sektoren- wie Berufsgrenzen hinausschauen, können sich bewerben. Aufgabe der ehrenamtlichen Mitglieder des Expertenpools ist es, Kurzbegutachtungen zu Förderanträgen sowie Ideenskizzen zu erstellen und eine Empfehlung zur Förderentscheidung an den Innovationsausschuss abzugeben. Zum vollständigen Text und Download
Quelle: Pressemitteilung GBA, 11.02.2022
Hier spricht die Pflege!
2: Braucht Deutschland ein Pflegeministerium?
9. Feb 2022 | Videos – Brauchen wir ein Pflegeministerium? Wird Pflegefachpersonen zu wenig zugetraut? Und ist die Pflege in Deutschland im europäischen Vergleich „unprofessionell“? Darüber spricht Jean mit der Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, im ehrlichen und unverblümten Talk.
Pflegebedürftige brauchen mehr als eine verirrte Debatte um die einrichtungsbezogene Impfpflicht
Deutscher Pflegerat: „Die Sicherung der pflegerischen Versorgung steht im Mittelpunkt aller Fragen“
Berlin (10. Februar 2022, Nr. 04/2022) – „Bei allen Diskussionen um die Umsetzung der allgemeinen Impfpflicht, hier in der ersten Stufe die einrichtungsbezogene Impfpflicht, steht immer noch die Sicherung der pflegerischen Versorgung im Mittelpunkt aller Fragen“, machte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin deutlich.
„Auch wenn bundesweit differenzierte Zahlen zum Impfstatus der Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen fehlen, wissen wir, dass die Impfquote in der Berufsgruppe der Pflegenden weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegt. Im Übrigen kann die Diskussion um die vulnerablen Gruppen nicht beim Impfstatus enden. Denn wenn nicht mehr genügend Personal da ist, um die vulnerablen Gruppen zu pflegen, sind die vulnerablen Gruppen selbst auch nicht geschützt. Die Grundprämisse zur Pandemie-Bekämpfung, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet werden darf, steht zur Diskussion.“
Vogler verwehrt sich gegen eine Diskriminierung der professionell Pflegenden. Die Impfquoten der Pflegenden liegen weit über dem Durchschnitt der Bevölkerung. „Derzeit entsteht der Eindruck, dass die Profession Pflege einer der Pandemietreiber sei. Das ist falsch.“ Als „resignierend und fatales Zeichen für die Profession Pflege“ bewertet die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, „wenn es nur bei einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht bleibt und die allgemeine Impfpflicht politisch nicht mehr zur Bekämpfung der Pandemie aufgegriffen wird“. Vogler: „Wir können Infektionen, die im öffentlichen Raum nach wie vor überall passieren, nicht mit einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht auffangen. Das ist aus unserer Sicht das falsche Signal an die Gesellschaft.“
„Die Profession Pflege eignet sich weder für ein Bund-Länder-Gerangel, noch sollte sie parteipolitischer Spielball sein. Die Profession hat hierfür keinerlei Verständnis!“
„Die Entscheidungskriterien für die einrichtungsbezogene Impfpflicht müssen die Rechtssicherheit und die Handlungsklarheit sein und nicht der Zeitpunkt der Umsetzung.“ Es muss in den noch verbleibenden Wochen die Möglichkeit der Abwägung zwischen Betretungsverboten und Versorgungsgefährdung in die Diskussion eingebracht werden. Denn es passt nicht, die bereits überlasteten Gesundheitsämter in den Ländern mit der schwierigen, jedoch aber nötigen schnellen Beurteilung des weiteren Vorgehens von nicht geimpftem Personal der betroffenen Einrichtungen zu beauftragen, ohne hierfür ausreichend gesetzliche Beurteilungskriterien definiert zu haben.
Der Deutsche Pflegerat erwartet nicht nur von den Kritikern der Umsetzung, sondern auch von den Befürwortern – anstatt des Einsatzes von verbalen Brechstangen – endlich ein konstruktives, fachliches Handeln zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, einschließlich der eindeutigen Klärung aller seit langem bekannten Umsetzungsfragen.
„Polemik, unklare Gesetzesgrundlagen und weiteres Warten auf ein Ende der Pandemie müssen sofort gestoppt werden. Auch die Anpassung eines Gesetzes aufgrund veränderter Rahmenbedingungen kann und muss ein gemeinsamer Weg sein, um dem Grundanliegen einer generellen Impfpflicht nachzukommen“, weist Christine Vogler hin.
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Neues aus der Politik
Deutlich höhere Mindestlöhne in der Altenpflege und mehr Urlaubstage
Am 5. Februar 2022 hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Ab dem 1. September 2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde.
Auf Grundlage der Empfehlung der letzten Pflegekommission wurde eine Staffelung der Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe vorgenommen. Die fünfte Pflegekommission hat sich dafür ausgesprochen, diese Struktur beizubehalten.
Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission außerdem einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser Mehrurlaub soll bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2022 sieben Tage, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage betragen.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: „Die Pandemie und ihre Folgen haben uns jeden Tag vor Augen geführt, dass unsere Gesellschaft ohne Pflegekräfte nicht funktioniert. Es sind auch Beschäftigte in der Altenpflege, die jeden Tag aufs Neue Großartiges leisten und mit enormen zusätzlichen Belastungen konfrontiert sind. Ich freue mich deshalb über die Empfehlung der Pflegekommission für die nächsten Lohnschritte in der Altenpflege. Die deutlichen Lohnsteigerungen sind eine gute Nachricht für die Altenpflegerinnen und -pfleger in Deutschland, die jeden Tag anpacken und sich um die älteren und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft kümmern. Die jetzige Entscheidung der Pflegekommission, aber auch die ab 1. September 2022 gesetzlich vorgeschriebene Entlohnung von Pflegekräften mindestens in Tarifhöhe sind wichtige Schritte, um die Arbeitsbedingungen spürbar zu verbessern. Diesen Weg werden wir weitergehen.“
Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit: „Pflege- und Betreuungskräfte sind fachlich hochkompetent – das muss sich auch in der Bezahlung ausdrücken. Ein zentraler Eckpfeiler ist ein deutlich höherer Pflegemindestlohn. Für viele Pflegekräfte zahlt sich ein höherer Mindestlohn in besserer Bezahlung aus. Viele Arbeitgeber zahlen aber bereits jetzt schon aus guten Gründen deutlich mehr. Insofern ist die Anhebung des Mindestlohns nur ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung des Pflegepersonals. Nur wenn in der Pflege Tarif und mehr die Regel ist, wird der Beruf attraktiv bleiben. Dafür werden wir sorgen.“
Cornelia Prüfer-Storcks, Beauftragte des BMAS für die Pflegekommission und ehemalige Hamburger Gesundheitssenatorin: „Ich freue mich, dass die Pflegekommission innerhalb weniger Wochen eine einstimmige Empfehlung zur Anhebung von Pflegemindestlöhnen und Mehrurlaub erzielt hat. Diese Anhebung der Mindestlöhne ist die bislang stärkste Steigerung für Pflegekräfte in Deutschland und damit gemeinsam mit der deutlichen Ausweitung des Mehrurlaubs auch vor dem Hintergrund zusätzlicher Belastungen infolge der Corona-Pandemie ein klares Signal für bessere Arbeitsbedingungen in der Branche. Die Pflegekommission ist sich aber darüber im Klaren, dass die Arbeitsbedingungen für diese anspruchsvolle Tätigkeit weiter verbessert werden müssen. Als ständige Kommission haben wir schon vereinbart, dass wir im April unsere Debatten fortführen werden. Mein Dank gilt allen, die an dieser Entscheidung mitgewirkt haben.“
Mehr Infos zum Beschluss der Pflegekommission lesen Sie hier.
Quelle: PM Geschäftsstelle Pflegenetzwerk Deutschland, 08.02.2022
Gesundheitsminister Lauterbach kritisiert Sonderweg Bayerns
Berlin: (hib/PK) Die Omikron-Welle läuft nach Einschätzung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) relativ kontrolliert ab. Es sei gelungen, einen starken Anstieg bei den schweren Verläufen und Todesfällen zu verhindern, sagte der Minister am Dienstag in einer Online-Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages, in der er sich vor den Abgeordneten zur aktuellen Corona-Lage äußerte.
Insbesondere sei es gelungen, die große Zahl der ungeimpften älteren Menschen in Deutschland zu schützen. Die Strategie sei somit im Großen und Ganzen aufgegangen, sagte der Minister. Lauterbach geht weiter davon aus, dass Mitte oder spätestens Ende Februar der Höhepunkt der Welle erreicht sein wird.
Gleichwohl gebe es noch keinen Grund zur Entwarnung, sagte der SPD-Politiker und fügte hinzu, es sei jetzt nicht die Zeit für Lockerungen, dafür müssten erst die Fallzahlen sinken. Es sei zunächst aber mit weiter steigenden Zahlen zu rechnen.
Die Impfkampagne habe derzeit an Dynamik verloren, sagte der Minister. Viele Menschen unterschätzten die Omikron-Variante und glaubten, Omikron sei eine Alternative zur Impfung, eine natürliche Art der Immunisierung. Omikron sei jedoch nicht völlig harmlos.
Mit Unverständnis reagierte Lauterbach auf die Ankündigung aus Bayern, die bereits beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht, die ab Mitte März etwa für Mitarbeiter in Pflegeheimen gilt, vorerst nicht wie geplant umzusetzen. Der Minister warnte, es dürfe nicht noch einmal passieren, dass Menschen in Pflegeeinrichtungen gefährdet werden. Eine Omikron-Welle in Pflegeheimen wäre sehr problematisch.
Lauterbach rechnet mit weiteren Varianten des Coronavirus. Es sei sehr unwahrscheinlich, dass Omikron die letzte Variante sei, sagte er. Er warb dafür, insbesondere die vulnerablen Gruppen weiter gezielt zu schützen. Bei der konkreten Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht seien jetzt die Länder und Gesundheitsämter in der Verantwortung.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 48, 08.02.2022
Pflegemindestlohn steigt bis Dezember 2023 auf 18,25 EUR –
Bessere Personalausstattung und Pflegereform müssen zeitnah folgen
Berlin, 8. Februar 2022 – Die Pflegekommission hat die Ergebnisse ihrer Verhandlungen vorgestellt. Damit ist ein Branchenmindestlohn in der Altenpflege weiter gesichert. Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) begrüßen die Einigung.
Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Es ist erfreulich, dass es durch den Beschluss der Pflegekommission gelungen ist, die Mindestlöhne in der Pflege schrittweise anzuheben. Für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Altenpflege ist allerdings zwingend erforderlich die Personalausstattung zu verbessern und das Personalbemessungsverfahren konsequent umzusetzen. Nur eine echte Entlastung der Pflegekräfte stärkt langfristig die Attraktivität der Pflegeberufe, verhindert Überlastungen und Abwanderungen.“
Wilfried Wesemann, Vorstandsvorsitzender des DEVAP: „Über 600.000 Menschen arbeiten in Deutschland in der Altenpflege – etwa ein Drittel davon in diakonischen Einrichtungen. Wir freuen uns, dass die Beschäftigten in der Altenpflege nun branchenweit von attraktiven Bedingungen profitieren können. Im Zusammenspiel mit der ab September geltenden Tarifpflicht in der Altenpflege, die Tarifbindung zu einer Voraussetzung für den Abschluss von Versorgungsverträgen mit den Kostenträgern macht, werden die Arbeitsbedingungen nun weiter nach unten abgesichert.“
Dr. Ingo Habenicht, Vorstandsvorsitzender des VdDD: „Der Beschluss zeigt erneut, dass wir mit der Pflegekommission ein branchen-repräsentatives und bewährtes Gremium haben, um pragmatische und ausgewogene Lösungen zu finden. Hervorzuheben ist hier der verlässliche Einsatz der Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission Deutschland für attraktive Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche. Doch höhere Löhne können zu höheren Pflegesätzen und damit zu höheren Eigenanteilen in der Pflege führen. Es braucht nun eine politische Lösung zur Deckelung der Eigenanteile, um Pflegebedürftige und deren Angehörige vor finanzieller Überforderung zu schützen.“ Insbesondere begrüßt Habenicht die Festsetzung der Laufzeit des Beschlusses auf 21 Monate: „Dies bietet den Einrichtungen wirtschaftliche Planungssicherheit, um die Entgelterhöhungen langfristig finanzierbar zu machen. Eine regionale Differenzierung, die die unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen ebenso wie die diversen Refinanzierungswege berücksichtigt, wäre jedoch wünschenswert gewesen.“
Von der vorherigen Pflegekommission war bereits 2020 eine Erhöhung des Pflegemindestlohns um bis zu 5,6 Prozent zum 1. April 2022 beschlossen worden (1). Der aktuelle Beschluss sieht weiterhin eine nach Qualifikation gestaffelte Erhöhung der Mindestentgelte in drei Stufen vor. Hilfskräfte ohne Ausbildung sollen demnach bis Dezember 2023 einen Mindestlohn von 14,15 Euro pro Stunde (*2.399,44 Euro pro Monat) erhalten. Bei Hilfskräften mit einer einjährigen Ausbildung soll der Mindestlohn stufenweise auf 15,25 Euro (*2.585,97 Euro) steigen. Fachkräfte erhalten künftig 18,25 Euro (*3.094,69 Euro). Die erste Erhöhungsstufe soll zum 1. September 2022 umgesetzt werden.
Darüber hinaus soll der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch (20 Werktage, soweit 5-Tage-Woche gilt) um weitere sieben (2022) bzw. neun (2023) Tage ergänzt werden. Die Laufzeit des Beschlusses umfasst den Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Januar 2024.
Für diakonische Unternehmen und Einrichtungen haben die Ergebnisse der Pflegekommission nur geringe direkte Auswirkungen. Die Verdienste nach den diakonischen Tarifwerken, einschließlich der Zusatzleistungen wie etwa Pflege- und Schichtzulagen, Kinder- und Zeitzuschläge, Beiträge zur kirchlichen Betriebsrente sowie eine Jahressonderzahlung, liegen weiterhin über dem vereinbarten Pflegemindestlohn. Die Ergebnisse aus der Pflegekommission dienen nun als Grundlage für eine Rechtsverordnung durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege. Die Rechtsverordnung soll zum 1. Mai 2022 in Kraft treten.
Die Pflegekommission ist paritätisch mit Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie der Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Diakonie Deutschland und des Deutschen Caritasverbandes besetzt. Die Mitglieder der Pflegekommission sind für eine Amtsperiode von fünf Jahren berufen. Der Vorschlag der Pflegekommission bildet die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales durch Erlassen einer Rechtsverordnung.
(1) Prozentuale Steigerung: Ungelernte: 4,6 Prozent; einjährig Qualifizierte: 5,6 Prozent; Fachkräfte 2,6 Prozent
* Monatlicher Mindestlohn bei einer 39 Stunden Arbeitswoche.
