DPR: Dezember-Ausgabe der „PflegePositionen“ erschienen.
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
- Editorial. Mehr im Jahr 2022! (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
- Im Fokus. Unzumutbare Situation für Studierende (von Irene Maier, Vize-Präsidentin des DPR)
- Forderungen des DPR für die Koalitionsverhandlungen. Messlatte sind Arbeitsbedingungen (DPR)
- DPR ist Erstunterzeichner. Appell für ein gutes Gesundheitssystem (Bündnis Gesundheitsreform Jetzt)
- News. Digitalisierung der Pflege (Bündnis Digitalisierung) | Booster-Impfung für alle (GMK) | Impfgerechtigkeit sicherstellen (DPR)
- Rückblick Deutscher Pflegetag. Neustart jetzt (DPR)
Die Dezember-Ausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen.
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
DBfK befürwortet allgemeine Impfpflicht
Berlin, 13. Dezember 2021 – Nachdem der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 bereits begrüßt hatte, spricht sich der Bundesvorstand nach einer Neubewertung der Situation nun für eine allgemeine Impfpflicht aus.
Angesichts der Dynamik der vierten Pandemiewelle und der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante hat der DBfK-Bundesvorstand seine Position zur Impfpflicht erweitert. Um einen Weg aus der Pandemie zu finden und weiteren Variationen des Virus keinen Spielraum zu geben, müssen die Impflücken so schnell als möglich geschlossen werden. Der DBfK hält daher eine allgemeine Impfpflicht für gerechtfertigt.
Vor einer allgemeinen Impfpflicht müsse die Bundesregierung selbstverständlich verfassungsrechtliche und organisatorische Klarheit schaffen. Im Gegensatz zu einer Impfpflicht nur für einzelne Berufsgruppen hatte der DBfK die einrichtungsbezogene Impfpflicht begrüßt, dabei aber auch die Klärung noch offener Fragen zu arbeitsrechtlichen Regelungen und der Umsetzung gefordert. Diese notwendige Klarheit sei bei einer allgemeinen Impfpflicht natürlich umso wichtiger. Bis dahin sollen dem DBfK zufolge alle Möglichkeiten und Gelegenheiten ausgeschöpft werden, um durch gezielte Aufklärung und Ansprache noch so viele Menschen wie möglich von der Notwendigkeit der Impfung zu überzeugen.
Der DBfK bekräftigt auch noch einmal die Forderung, dass Regelungen geschaffen werden sollten, um Pflegefachpersonen das eigenständige Impfen zu ermöglichen. Dadurch könnte ein wichtiger Beitrag zur Beschleunigung der Impfkampagne geleistet werden.
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
Übergabe – Pflegeupdate – Der Podcast für die Pflege
PU016 – Alles auf Anfang mit einem neuen Gesundheitsminister
Bewertung der Lage durch Christine Vogler
Bundesrat stimmt verschärftem Infektionsschutzgesetz zu
Zustimmung für Maßnahmenpaket zur Impfprävention
Einstimmig hat der Bundesrat am 10. Dezember 2021 umfangreichen Änderungen am Infektionsschutzgesetz und weiteren Gesetzen zugestimmt, die der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Das Artikelgesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Das Gesetz, das auf einen Entwurf der neuen Regierungskoalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP zurückgeht, sieht eine Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und weiteren, einzeln aufgezählten Einrichtungen vor: Sie müssen ab 15. März 2022 einen Corona-Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen – oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Arbeitsverhältnisse in den genannten Einrichtungen sind ab 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich.
Schutz für vulnerable Gruppen
Personal in Gesundheitsberufen und Pflegeberufen komme eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf habe, heißt es in der Gesetzesbegründung. Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus durch eine sehr hohe Impfquote beim Personal in diesen Berufen sei wichtig.
Handlungsbefugnisse für das Gesundheitsamt
Bei Zweifeln an der Echtheit des Nachweises soll das Gesundheitsamt Ermittlungen einleiten und einer Person, die keinen Nachweis vorlegt, die Tätigkeit in einer solchen Einrichtung oder einem Unternehmen untersagen können.
Erweiterter Kreis der Impfberechtigten
Vorübergehend sind Corona-Impfungen auch bei Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern möglich, sofern diese entsprechend geschult sind. Ziel ist eine Beschleunigung vor allem bei den Booster-Impfungen.
Längere Geltung für Schutzmaßnahmen der Länder
Bestimmte Schutzmaßnahmen, die die Länder vor dem 25. November 2021 erlassen haben, können bis zum 19. März 2022 in Kraft bleiben – nach derzeitiger Rechtslage sind sie bis zum 15. Dezember 2021 befristet.
Nachschärfungen am Handlungskatalog
Künftig ist es den Ländern wieder möglich, Sportveranstaltungen mit größerem Publikum, Versammlungen sowie Messe und Kongresse zu untersagen und gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen wie Diskotheken und Clubs zu schließen.
Hilfe für Krankenhäuser
In der Coronakrise besonders belastete Krankenhäuser erhalten kurzfristig einen finanziellen Ausgleich. Er dient dazu, finanzielle Folgen und Liquiditätsengpässe für Krankenhäuser, die planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschoben oder ausgesetzt haben, abzufedern. (…)
Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1013. Sitzung am 10.12.2021
Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1013/1013-pk.html#top-1
Bundesratsinitiative
Bayern will Gehaltsverdopplung in der Intensivpflege
08.12.2021 / News – Bayern hat eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die für mehr Geld für Intensivpflegefachpersonen sorgen soll. Konkret fordert der Freistaat vom Bund eine Gehaltsverdopplung für Intensivpflegefachpersonen über einen Zeitraum von mind. einem Jahr. Dies soll auch gelten für Pflegepersonal „mit vergleichbaren Belastungen im klinischen Bereich“, teilte die Bayerische Staatskanzlei am Dienstag mit.
Befristete Befreiung von der Lohnsteuer
Bayern wolle damit „ein deutliches und überfälliges Zeichen der Wertschätzung für den großen Einsatz des Pflegepersonals“ setzen. Erreicht werden soll das verdoppelte Nettoeinkommen einerseits über eine befristete Befreiung von der Lohnsteuer sowie über eine deutliche Ausweitung der vom Bund ohnehin geplanten Corona-Prämie für Pflegende. Letzteres ggf. in Kombination mit einer „vollständigen Steuerfreistellung“.
Mehrheit im Bundesrat nötig
Perspektivisch müsse aber auch das Pflegepersonal in der Langzeitpflege – sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich – Steuerbefreiungen zumindest von „Zuschlägen und anderen Gehaltsbestandteilen“ erhalten. Mit einer Bundesratsinitiative können Bundesländer die Gesetzgebung auf Bundesebene beeinflussen. Damit ein entsprechender Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht werden kann, braucht es zunächst eine Mehrheit im Bundesrat.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/bayern-will-gehaltsverdopplung-in-der-intensivpflege
NEUE BROSCHÜRE
KAMMER-KOMPAKT
Hier finden Sie eine Antwort auf die 10 wichtigsten Fragen rund um die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen.
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Quelle: Newsletter Pflegekammer Nordrhein-Westfalen
Interview
„Pflegekräfte müssen befähigt werden, Corona-Impfungen durchzuführen“
(09.12.21) Um die Impfquote und die Anzahl der Auffrischungsimpfungen möglichst schnell zu erhöhen, fordert die Präsidentin des Pflegerats, Christine Vogler, dass auch Pflegekräfte in Heimen und im ambulanten Bereich Corona-Impfungen durchführen dürfen.
Quelle/ zum Interview: https://www.inforadio.de/rubriken/interviews/2021/12/9/ampel-koalition-pflege-gesundheitsberufe-pflegerat-zukunft.html
Zahlreiche Fragen zur Impfpflicht und zu Impfungen sind noch nicht beantwortet
Deutscher Pflegerat mahnt präzisere Gesetzgebung zur Impfprävention an
Berlin (09. Dezember 2021, Nr. 49/2021) – Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Regelung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum Schutz der vulnerablen Gruppen und deren beabsichtigte Evaluation. Klarzustellen gilt es, ob es sich um eine Impfpflicht aller Mitarbeitenden einer Einrichtung oder um eine Impfpflicht bestimmter dort tätiger Berufsgruppen handelt. Eine gesamtgesellschaftliche Ausrichtung ist hier zwingend geboten.
Offen bleiben im Gesetzentwurf zahlreiche Fragen zur konkreten Umsetzung: Wie müssen sich Arbeitgeber verhalten, wenn am 16. März 2022 Mitarbeiter in einer entsprechenden Einrichtung ohne Impfnachweise und ohne ärztliche Bescheinigung über eine Kontraindikation zum Dienst erscheinen? Muss ein solcher Mitarbeiter ohne Bezug eines Entgelts freigestellt werden? Hier gilt es aus Sicht des Deutschen Pflegerats Reglungen zu erlassen, wie die Impfpflicht konkret umgesetzt werden kann.
Neben Ärzt*innen sollen nun auch Zahnärzt*innen, Tierärzt*innen sowie Apotheker*innen Impfungen gegen das Coronavirus durchführen. Pflegefachpersonen werden hier nicht explizit genannt, obwohl die für das Impfen notwendigen Kenntnisse bei ihnen im höheren Maße vorliegen. Aus Sicht des Deutschen Pflegerats müssen daher für Pflegefachpersonen dieselben Zugangsvoraussetzungen umgesetzt werden wie für Zahnärzt*innen, Tierärzt*innen sowie Apotheker*innen.
Schnell umgesetzt werden muss zudem die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung der Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen. Das erhöht das Impftempo. Für den ambulanten Bereich wäre eine schnelle Umsetzung über die Verordnungsfähigkeit einer Impfung im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege möglich.
Grundsätzlich gilt es, die Übertragung heilkundlicher Aufgaben auf Pflegefachpersonen in das Infektionsschutzgesetz zu integrieren. Das fehlt bislang und ist dennoch zur Pandemie-Bekämpfung unabdingbar.“
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Experten befürworten verschärftes Infektionsschutzgesetz
Berlin: (hib/PK) Gesundheits- und Sozialexperten sehen die neuerliche Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Grundsatz positiv. Insbesondere die geplante Impfpflicht für Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen stößt auf breite Zustimmung. Die Experten äußerten sich am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses des Bundestags über den Gesetzentwurf (20/188) von SPD, Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention und in schriftlichen Stellungnahmen.
Der Gesetzentwurf sieht ab dem 15. März 2022 eine Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vor, um Patienten und Bewohner zu schützen.
Um die Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen, sollen auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen, sofern sie entsprechend geschult sind.
Für in der Coronakrise besonders belastete Krankenhäuser ist kurzfristig ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Der Gesetzentwurf enthält auch eine Präzisierung der künftig ausgeschlossenen und weiterhin möglichen Schutzvorkehrungen der Länder nach Paragraf 28a IfSG.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) erklärte, aus medizinisch-epidemiologischer Sicht sei eine Schutzimpfung essentiell zur Bekämpfung der Pandemie. Sinnvoll wäre eine allgemeine Impfpflicht. Angesichts der aktuellen Lage wäre im Übrigen die erneute Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angezeigt.
Auch die Caritas unterstützt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Angesichts der unzureichenden Impfquoten sei eine stufenweise Verschärfung der Schutzvorkehrungen geboten. Es sollte jedoch zeitnah eine allgemeine Impfpflicht folgen und spätestens zum 1. April 2022 in Kraft treten. Die Caritas forderte, die Impfpflicht auf die Bereiche Schulassistenz, Ausbildungs-, Berufsbegleitungs- und Arbeitsassistenz auszudehnen. Auch Beschäftigte von Kindertagesstätten und Schulen sollten verpflichtend geimpft werden. Die Gesellschaft für Virologie (GfV) forderte eine Impfpflicht auch für Betreute in Langzeitpflegeeinrichtungen.
Mehrere Rechtsexperten erklärten in der Sitzung, die geplante einrichtungsbezogene Impfpflicht sei verfassungsrechtlich zulässig. Die Regelung diene einem legitimen Ziel, sei verhältnismäßig, geeignet, angemessen und erforderlich. Auch eine allgemeine Impfpflicht wäre nach Auffassung der Juristen verfassungskonform auszugestalten.
Mehrere Verbände, darunter der Deutsche Pflegerat (DPR), sprachen sich dafür aus, neben Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern auch Pflegefachkräften eine Impfberechtigung zu gewähren.
Der Deutsche Hausärzteverband sieht die Ausweitung der Impfberechtigten dagegen kritisch. Zum Schutz der Patienten seien Impfungen unter ärztlicher Obhut zwingend notwendig.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) machte erneut deutlich, dass alle Krankenhäuser in der Pandemie zusätzlich belastet seien und einen finanziellen Ausgleich bräuchten. Die Wiedereinführung von Ausgleichszahlungen sei ein wichtiger Beitrag zu finanziellen Sicherung der Häuser. Die geplante Laufzeit der Ausgleichszahlungen bis Ende 2021 sei nicht sachgerecht und sollte analog zum Versorgungsaufschlag für die Behandlung von Covid-19-Patienten bis zum 19. März 2022 verlängert werden.
Mediziner und Infektionsforscher machten in der Anhörung deutlich, dass mit der Omikron-Variante ein neues, schwer kalkulierbares Risiko aufgetreten sei. Christian Karagiannidis vom Ecmo Zentrum Köln sagte, die Omikron-Variante werde sich schnell durchsetzen. Noch sei unklar, ob bei dieser Variante der Krankheitsverlauf eher mild ausfalle oder nicht. Daher wäre es wichtig, alle möglichen Schutzvorkehrungen zur Verfügung zu haben.
Ähnlich äußerte sich Michael Meyer-Hermann vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, der dringend empfahl, schnell und deutlich auf die jüngste Entwicklung zu reagieren. Nötig sei ein großer Maßnahmenkatalog.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 1122, 08.12.2021
Deutscher Caritasverband spricht sich für bedingte allgemeine Impfpflicht zum 1. April 2022 aus
Berlin, 8. Dezember 2021. Die Caritas begrüßt, dass mit der Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht der Schutz vulnerabler Menschen verbessert wird. Weitergehende Schritte müssen folgen, so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa: „Die Eindämmung der Pandemie und der Schutz derer, die sich selbst nicht impfen lassen können, insbesondere auch der Kinder, ist eine Herausforderung, die politisch entschlossen weiter verfolgt werden muss“. Der Deutsche Caritasverband setzt sich daher dafür ein, noch in diesem Jahr eine bedingte allgemeine Impfpflicht gesetzlich einzuführen, die zum 1. April 2022 automatisch in Kraft tritt, wenn zu diesem Stichtag die Impfquote noch unter 95% liegt.
Die jetzt zur Verabschiedung anstehende Regelung lässt Bereiche unberücksichtigt, etwa bei der Assistenz von Menschen mit Behinderung.
Aus Sicht der Caritas müssen auch die Felder Schulassistenz, Ausbildungs-, Berufsbegleitungs- und Arbeitsassistenz von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umfasst sein. Besondere Bedeutung hat für den Deutschen Caritasverband auch die Steigerung der Impfquote in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.
Quelle: PM Deutscher Caritasverband, 08.12.2021
Corona-Bonus
Details zur Prämienzahlung auf 2022 verschoben
07.12.2021 / News – Die neue Ampelregierung hat die Einzelheiten über mögliche Corona-Boni für Pflegepersonal auf das nächste Jahr verschoben. Grund sind Unstimmigkeiten, welcher Personenkreis von der Sonderzahlung profitieren und nach welchen Kriterien die Ausschüttung ablaufen sollte, wie „ZDFheute“ am Montagabend berichtet hat.
Unklar: Wer soll anspruchsberechtigt sein?
Während der Vorstellung des Koalitionsvertrags Ende November hatte Olaf Scholz (SPD) angekündigt, dass eine Mrd. Euro für die Bonuszahlungen an Pflegefachpersonen zur Verfügung stünde. Nun hätten die Koalitionsparteien das Bundesgesundheitsministerium (BMG), das in ihrem Auftrag bereits an einer Formulierungshilfe arbeitete, gebeten, die Prämie vorerst zu streichen, so der Nachrichtensender weiter.
Sorgfalt vor Schnelligkeit
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar, sagte gegenüber dem ZDF: „Hier geht Sorgfalt vor Schnelligkeit. Es gibt Vorschläge, wie wir das regeln können.“
Darüber solle nun beraten werden. Innerhalb des verkürzten Verfahrens zum Infektionsschutzgesetz sei dies nicht zu bewerkstelligen gewesen, erläuterte Dittmar. Eigentlich hätte die Regelung zur Corona-Prämie im Rahmen der erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes diese Woche in den Bundestag eingebracht werden sollen.
3.000 Euro pro Intensivpflegefachperson waren geplant
Die gesetzliche Regelung solle nun „sofort zu Beginn des nächsten Jahres“ angegangen werden, „damit die Pflegekräfte ihre Prämien so schnell wie möglich bekommen können“.
Das BMG hatte vorgeschlagen, dass je nach Zahl der intensivbehandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten für jedes Krankenhaus eine Summe ermittelt wird, die das Krankenhaus in Abstimmung mit dem Betriebsrat dann eigenverantwortlich an seine Mitarbeitenden ausschütten sollte.
Nach ZDF-Angaben sei eine Prämie in Höhe von 3.000 Euro vorgesehen gewesen für Pflegende, die auf einer Intensivstation oder einer Station mit intensivmedizinischer Behandlung arbeiten.
Ruf nach spürbarer Wertschätzung für Pflegepersonal groß
Aber auch andere auf Intensivstationen Beschäftigte sollten für die Prämie ausgewählt werden können. Der scheidende Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich für „5.000 Euro plus x“ als Corona-Bonus für Pflegende ausgesprochen. Der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, Gernot Marx, hatte gefordert, dass für die Monate mit hoher Belastung der Bruttolohn netto ausgezahlt wird.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/details-zur-praemienzahlung-auf-2022-verschoben
2022 – Start in die digitale Welt
DEVAP fordert Standard für digitale Pflegedokumentation in der ambulanten Pflege
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) berichtet vom Projekt der Diakonie vor Ort gGmbH Gummersbach, bei dem ein Standard für eine digitale Pflegedokumentation und einen elektronischen Leistungsnachweis für die ambulante Pflege etabliert wurde (s. Artikel Häusliche Pflege 04.11.2021):
„Alle reden von der Digitalisierung in der Pflege, aber bei den Einrichtungen kommt nichts Brauchbares an. Das ist der Eindruck, den viele Mitarbeitende in der ambulanten Pflege seit Jahren haben.“, so Sebastian Wirth, Vorsitzender des DEVAP-Fachausschusses ambulante pflegerische Dienste und Geschäftsführer der Diakonie vor Ort. „In der Telematik kommt die ambulante Pflege inzwischen als Überschrift vor, jedoch ohne deren direkte Beteiligung bei der Ausgestaltung und mit viel zu großen Zeitfenstern für die Etablierung digitaler Verfahren“, so Wirth weiter.
Der DEVAP hat in einem Laufzettel für die digitale Abrechnung bereits erste Vorschläge für einfache digitale Lösungen vorgelegt. Doch bisher bleibt es dabei: Jede Kasse hält an ihrem Verfahren fest. Genau das geht zu Lasten der Einrichtungen und der Mitarbeitenden.
„In der digitalen Welt müssen die Verfahren auf der existierenden Datenbasis gründen und von allen einheitlich angewandt werden – von Kassen und Einrichtungen. Änderungen daran müssen zudem einvernehmlich festgelegt werden. Dabei ist maßgeblich, dass dabei nur auf die bereits erfassten Daten zurückgegriffen wird.“, erklärt Wirth.
Der DEVAP möchte weitere praxisnahe Bausteine für die allgemeine digitale Nutzung entwickeln und erproben. So hat der Fachausschuss Ambulant Vorschläge zur digitalen Pflegedokumentation und die notwendigen Unterlagen beim Patienten entwickelt, inklusive eines elektronischen Leistungsnachweises und einer revisionssicheren Abrechnungsprüfung. Die Implementierung im Datenprogramm erfolgte von der Diakonie vor Ort gGmbH Gummersbach als Best-Practice-Beispiel.
„Inzwischen werden diese Dateien von vielen anderen ambulanten Einrichtungen übernommen. Der DEVAP fordert schon lange, einheitliche und für alle verbindliche digitale Lösungen in der Pflegedokumentation, der Leistungserfassung und der Abrechnung.“, so Wirth weiter. „Mit diesem Projekt ist ein erster Schritt getan – wenn er denn von allen Vertragspartnern der Selbstverwaltungen aufgegriffen wird. Selbstverständlich bleiben Änderungen möglich – wenn sie einheitlich erfolgen und die Daten bereits in den Programmen enthalten sind. Sollten diese extra erhoben werden müssen, kann der Aufwand beziffert und die Kostenfrage geklärt werden.“
Die Verhandlungspartner auf der Bundesebene und den Landesebenen müssen sich diese digitalen Projekte ansehen und brauchbare Ansätze einheitlich übernehmen. „Der DEVAP unterstützt gern und seine Einrichtungen sind für weitere Best-Practice-Projekte zu gewinnen – jederzeit!“, so Wirth abschließend.
Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Invalidenstraße 29, 10115 Berlin, Tel.: 030 83001 267, Fax: 030 83001 25277, www.devap.de
Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 07.12.2021
TERMINE
HAUPTSTADTKONGRESS Berlin, 22. bis 24. Juni 2022
Frühbuchertarif unter: http://www.hauptstadtkongress.de/teilnahme
Weitere Infos finden Sie laufend unter www.hauptstadtkongress.de
