Personalbemessungssystem im Krankenhaus
Online-Veranstaltungsreihe des Deutschen Pflegerats – Start am 14. September 2022
Berlin (12. September 2022, Nr. 27/2022) – Die PPR 2.0 bewegt die Profession Pflege. Das Bundesgesundheitsministerium hat zur Personalbemessung im August einen Referentenentwurf für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz veröffentlicht. Der Entwurf muss aus Sicht des Deutschen Pflegerats (DPR) deutlich nachgebessert werden. Was für ein Personalbemessungssystem im Krankenhaus wichtig ist, ist Thema in drei digitalen Veranstaltungen des Deutschen Pflegerats.
Start der kostenfreien Reihe zum Thema „PPR 2.0 als Startpunkt verstehen“ ist am 14. September 2022 von 18.00 bis 19.30 Uhr. Dabei wird es u.a. um folgende Frage gehen: Welche Strukturen und Rahmenbedingungen braucht es, um mit der PPR 2.0 eine bundeseinheitliche Pflegepersonalbedarfsermittlung im Krankenhaus zu starten? Als Gast für den politischen Talk dürfen wir die Expertin für Pflege in der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau MdB Kordula Schulz-Asche begrüßen. Link zur Anmeldung (Zoom Webinar)
Weitere Termine:
- September 2022 zum Thema „PPR 2.0 verbindlich einführen“ mit MdB Heike Baehrens (SPD), Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion (Link zur Anmeldung)
- Oktober 2022 zum Thema „Zukunft der Pflegepersonalbedarfsermittlung im Krankenhaus“ mit MdB Nicole Westig (FDP), Pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion (Link zur Anmeldung)
Alle Termine, Themen und Gesprächspartner*innen im politischen Talk sowie den Link für die kostenfreie Teilnahme finden Sie in der Anlage und hier.
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Infektionsschutzgesetz
Welche bundesweiten Basismaßnahmen sollen ab dem 1. Oktober 2022 gelten?
- FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr.
- FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher beim Betreten von u.a. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.
- Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und bei Dienstleistern, die vergleichbare Leistungen erbringen, während ihrer Tätigkeit.
Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht, sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten; ferner für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen. Für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 14 Jahren ist statt einer FFP2-Maske eine medizinische Maske möglich. Stand: 08.09.2022
Pflegeeinrichtungen für Forschungsprojekt zur Verbesserung des gesundheitsbezogenen Wohlbefindens gesucht
Das Forschungsprojekt „Resi Saluto – Resilienz und Gewaltprävention in Pflegeeinrichtungen“ möchte die Resilienz und die Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Pflegeeinrichtungen stärken. Bis zum 30. September werden von den vdek-Landesvertretungen Rheinland-Pfalz und Saarland gemeinsam mit der Dienstleistung, Innovation, Pflegeforschung GmbH (DIP) sechs stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland gesucht, die exemplarisch Maßnahmen umsetzen, um das gesundheitsbezogene Wohlbefinden weiter zu verbessern. Die Ergebnisse werden im Anschluss evaluiert.
MEHR ERFAHREN
Quelle: Pflegenetzwerk Deutschland, 09.09.2022
Energiepreise und Inflation
DPR fordert rasche Unterstützung für die Pflegebranche
09.09.2022 / News – Der Deutscher Pflegerat (DPR) hat angesichts der enorm gestiegenen Energiepreise und der dadurch bedingten hohen Inflation von der Bundesregierung „rasche“ finanzielle Unterstützung gefordert. Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegebranche seien von diesen Kostenentwicklungen „gravierend“ betroffen, verdeutlichte DPR-Präsidentin Christine Vogler am Donnerstag und sagte:
„Für die Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegebranche brauchen wir finanzielle Entlastungen. Diese Hilfen müssen durch Steuermittel oder Steuerentlastungen erfolgen. Unser Sozialstaat muss bei der Bewältigung dieser Kostensteigerungen helfen.“
Den Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft, einen Rechnungsaufschlag auf die Krankenhausrechnung vorzunehmen, bezeichnete Vogler als „gangbar“. Dies müsse „zwingend“ aber auch für ambulanten Pflegedienste, Einrichtungen der Langzeitpflege sowie für Behinderten- und Rehabilitationseinrichtungen gelten. Diese Einrichtungen könnten die massiv gestiegenen Preise nicht unmittelbar in ihre Vergütungen einberechnen oder an ihre Pflege- und Hilfebedürftigen weitergeben.
Sachleistungen der Pflegeversicherung erhöhen
Die Sachleistungen der Pflegeversicherung seien zu erhöhen und die Krankenkassen finanziell besser auszustatten, forderte die DPR-Präsidentin. Auch die Wiederaufnahme eines Rettungsschirms hält sie für möglich. Vogler mahnte: „Der Bund und die Länder müssen auf die sozialen Missstände in unserem Gesundheits- und Pflegesystem schauen. Sie müssen sich um die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in unserem Land kümmern. Dafür stehen sie in der Pflicht. Der Gesundheits- und Pflegebereich hat eine wesentliche Funktion in der Gesundheits- und Daseinsfürsorge für unsere Bevölkerung. Diese steht bedrohlich auf der Kippe. Hier muss wieder Vertrauen aufgebaut werden.“
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/dpr-fordert-rasche-unterstuetzung-fuer-die-pflegebranche
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zum neuen IfSG
Coronabedingte Kosten werden zu existenzbedrohenden Herausforderungen
Berlin, 9. September 2022. Der Bundestag hat heute Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen, um das Land für die im Herbst erwartete nächste Coronawelle zu rüsten. In sozialen Einrichtungen, die vulnerable Gruppen versorgen, wird es dadurch jedoch zu keiner einheitlichen Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen kommen. Noch schlimmer wiegt, dass die Regelungen des Gesetzes für Pflegeheime zu gravierenden wirtschaftlichen Belastungen für die Träger und Unzufriedenheiten bei den Mitarbeitenden führen werden.
„Die coronabedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen insbesondere von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflegeeinrichtungen sind auch abseits eines Zeitraums der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eine betriebswirtschaftlich existenzbedrohende Herausforderung“, schätzt Dr. Gerhard Timm, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) ein. „Nach Auslaufen der Hilfemechanismen im Sommer, werden die Einrichtungen und deren Klient:innen hier auf den coronabedingten Mehrkosten sitzen gelassen. Insbesondere die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die nur über die Ausrufung eine epidemische Lage von nationaler Tragweite die Möglichkeit haben, Corona-bedingte Anpassungen von Vergütungsvereinbarungen vorzunehmen. Das einfachste Instrument in Form eines Zuschlags für den Infektionsschutz wird hier leider nicht genutzt.“
Die Masken- und Testplicht in der Pflege, in der Eingliederungshilfe und medizinischen Einrichtungen ist nachvollziehbar. Die gesetzliche Ausgestaltung wirft aber nicht geklärte Fragen hinsichtlich des Maskentragens in allen gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten auf, da diese nicht definiert sind. Auch die weiteren Hygienemaßnahmen sind notwendig. Allerdings agiert der Gesetzgeber hier nicht sachlogisch. So werden auf der einen Seite Hygienepläne und -beauftrage vorgeschrieben, was in den Einrichtungen schon seit Jahren Standard sind. Auf der anderen Seite werden unsinnige Dokumentationspflichten geschaffen, die auch noch bußgeldbewährt sind. Der dadurch entstehende Mehraufwand bei den Mitarbeitenden wird hingegen komplett ignoriert. D. h. diese Mehraufgaben gehen zu Lasten der direkten Pflege und Betreuung.
Die Einführung eines Bonussystems für die Hygienebeauftragten in Pflegeheimen überzeugt hier keinesfalls. Eine Prämie deckt nicht die Kosten der anfallenden Mehrarbeit, was notwendig wäre, damit diese Arbeit zusätzlich und nicht anstatt der Pflege geleistet werden kann.
In der ambulanten Pflege und anderen Einrichtungen fällt der Corona-bedingte Mehraufwand ebenfalls an, wird aber ebenfalls nicht honoriert. Nachdem schon die letzte Runde des Pflegebonus aufgrund des Verteilungsschlüssels vor Ort bei den Beschäftigten vor allem Unmut erzeugt hat und nicht als Anerkennung der besonderen Leistungen in der Pandemie wahrgenommen wurde, droht mit dem nächsten Bonus das nächste Fiasko durch Verärgerung der Beschäftigten in der Pflege und anderswo. Zu Recht, denn Beschäftigte sollen für ihre Mehrarbeit einen ordentlichen Stundenlohn erhalten statt eines Bonus für zusätzliche Arbeit nach Feierabend.
Kontakt: BAGFW, Katrin Goßens, Tel.: 030 24089-121, presse@bag-wohlfahrt.de
Politik
Energiepreise und Inflation: Lauterbach kündigt Hilfspaket für Krankenhäuser an
Berlin – Den Krankenhäusern soll wegen der steigenden Energiekosten und der hohen Inflation unter die Arme gegriffen werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte heute ein Hilfspaket für die Einrichtungen an. „Wir werden die… [mehr]
Quelle: Deutsches Aerzteblatt, 08.09.2022
Energiepreise und Inflation
Deutscher Pflegerat fordert rasche finanzielle Unterstützung für die Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegebranche
Berlin (08. September 2022, Nr. 26/2022) – Der gesamte Gesundheits- und Pflegebereich ist mit seinen ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Langzeitpflege, Krankenhäusern, Behinderten- und Rehabilitationseinrichtungen von den Belastungen der enorm gestiegenen Energiepreise und der auch dadurch bedingten hohen Inflation gravierend betroffen.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), mahnt und schlägt vor: „Das Versprechen des Bundeskanzler Olaf Scholz, ´Wir werden niemanden alleine lassen´, ist gut gemeint, aber es richtet sich an die Menschen in unserem Land. Was aber passiert mit Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegebranche, die wegen der hohen Kostenbelastungen durch die Energiepreise und der Inflation extrem unter Druck geraten sind? Diese Kosten können nicht alleine durch sie oder durch Patienten und Pflegebedürftige, Kranke und hilfebedürftige Menschen getragen werden.
Für die Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegebranche brauchen wir finanzielle Entlastungen. Diese Hilfen müssen durch Steuermittel oder Steuerentlastungen erfolgen. Unser Sozialstaat muss bei der Bewältigung dieser Kostensteigerungen helfen.
Für die Krankenhäuser ist der Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft, einen Rechnungsaufschlag auf die Krankenhausrechnung vorzunehmen, aus Sicht des Deutschen Pflegerats gangbar. Dies muss zwingend auch für die ambulanten Pflegedienste und Einrichtungen der Langzeitpflege sowie für die Behinderten- sowie Rehabilitationseinrichtungen gelten. Diese Einrichtungen können die massiv gestiegenen Preise nicht unmittelbar in ihre Vergütungen einberechnen oder an ihre Patienten sowie Pflege- und Hilfebedürftigen weitergeben.
Verhindert werden muss in jedem Fall, dass Patienten und Pflegebedürftige zusätzlich finanziell belastet werden. Deren Grenzen des Bezahlbaren sind längst erreicht. Auch sie bedürfen Schutz und Hilfe. Der Bund muss daher in dem Fall, in dem er nicht selbst hilft, die Sachleistungen der Pflegeversicherung erhöhen, um diese Mehrkosten aufzufangen. Im Krankenausbereich müssen die Krankenkassen seitens des Bundes und der Länder finanziell besser ausgestattet werden, um die jetzigen Mehrkosten der Krankenhäuser tragen zu können.
Möglich wäre auch die Wiederaufnahme eines Rettungsschirms, um die besondere finanzielle Belastung seitens der Einrichtungen geltend zu machen.
Der Bund und die Länder müssen auf die sozialen Missstände in unserem Gesundheits- und Pflegesystem schauen. Sie müssen sich um die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in unserem Land kümmern. Dafür stehen sie in der Pflicht. Der Gesundheits- und Pflegebereich hat eine wesentliche Funktion in der Gesundheits- und Daseinsfürsorge für unsere Bevölkerung. Diese steht bedrohlich auf der Kippe. Hier muss wieder Vertrauen aufgebaut werden.“
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Lage der Pflegebedürftigen spitzt sich zu: sofortige Entlastung notwendig!
Trotz großer Krisen dürfen wir keinen Tag länger die Augen davor verschließen, dass die Belastungsgrenze der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen schon lange überschritten ist. Damit gute Pflege auch in Zukunft möglich ist, müssen wir jetzt handeln! Der Koalitionsvertrag beschreibt dafür sehr konkret den Fahrplan. Wir brauchen einen Dreiklang aus der Stärkung der häuslichen und professionellen Pflege sowie dem Ausbau der ehrenamtlichen Unterstützung. Dazu braucht es sicher mehr Steuermittel für die Pflegeversicherung.
Häusliche Pflege sofort entlasten
Kurzfristig muss vor allem mehr für die häusliche Pflege getan werden. In den letzten Jahren ist hier so gut wie nichts passiert, obwohl die Bundesregierung bereits Ende 2020 die Erhöhung der Leistungsbeträge um 5 Prozent für notwendig erachtet hat. Der Koalitionsvertrag sieht eine regelmäßige Erhöhung des Pflegegeldes ab 2022 und eine Zusammenführung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Entlastungsbudget vor. Beides muss kommen. Dem Entlastungsbudget sollte jedoch noch eine Reihe weiterer Einzelleistungen der Pflegeversicherung zugeordnet werden. Denn der bislang starre Leistungskatalog der Pflegeversicherung ist weder zeit-
gemäß noch krisenfest. Von einem dann flexibel einsetzbaren Entlastungsbudget würden insbesondere auch junge Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen profitieren, da sie so endlich ein für sie passendes Pflegesetting organisieren könnten.
Hinzu kommt die allseits spürbare Kostenexplosion und Energiekrise, die die etwa 4 Millionen häuslich versorgten Pflegebedürftigen und deren Angehörige besonders hart trifft. Denn viele Angehörige sind zur Versorgung auf das Auto angewiesen, Wäsche muss öfter gewaschen werden und die Pflegebedürftigen können nicht einfach im Kalten sitzen! Darum müssen bei den Entlastungspaketen der Bundesregierung endlich auch die Pflegebedürftigen bzw. ihre Angehörigen adressiert werden. Es muss hier einen Krisen-Zuschlag bei allen Pflegeleistungen aus Steuermitteln geben.
Und auch diejenigen, die ihre Versorgung über einen Pflegedienst organisieren, leiden unter stark steigenden Pflegepreisen. Denn die Kostensteigerungen durch die Inflation und Tarifsteigerungen werden von den Pflegediensten auf ihre Klienten umgelegt. Das heißt, dass sie wesentlich weniger Leistungen von der Pflegeversicherung finanziert bekommen und immer mehr aus eigener Tasche zahlen müssen. Daher braucht es auch für die Pflegesachleistungen eine regelhafte Dynamisierung.
Zur Wahrheit gehört, dass das nur mit mehr Geld geht. Die im Koalitionsvertrag ebenfalls vorgesehene Erhöhung des Beitragssatzes der Pflegeversicherung muss deshalb genauso wie die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln, wie zum Beispiel der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und der pandemiebedingten Zusatzkosten, zeitnah umgesetzt werden. Diese im Koalitionsvertrag längst verabredeten Vorhaben für die Pflege müssen jetzt realisiert werden.
Verbindlicher Anspruch auf Homeoffice
Die Entlastung der pflegenden Angehörigen muss auch in der Arbeitswelt erfolgen: Berufstätige sollten hier die größtmögliche Wahlfreiheit haben. Im Homeoffice zu arbeiten, erleichtert immens die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und trägt dazu bei, dass Mitarbeitende auch dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Spätestens seit Corona wissen wir, dass das gut funktioniert. Deshalb sollte der Anspruch auf Homeoffice für pflegende Angehörige verbindlich und umfassend ausgestaltet werden.
Ehrenamtliche und freiwillige Unterstützung auf- und ausbauen
Ein selbstbestimmtes Leben mit Pflegebedürftigkeit ist viel leichter möglich, wenn professionelle und ehrenamtliche Angebote Hand in Hand gehen. Hier gibt es zahlreiche gute Initiativen und Projekte gerade auf kommunaler Ebene. Dort liegt die Zukunft der Pflege – vom städtischen Quartier bis zur dörflichen Gemeinschaft. Damit solche regionalen Initiativen zu einem festen Bestandteil vor Ort werden, müssen die Kommunen genügend Mittel bereitstellen. Darüber hinaus muss die Nachbarschaftshilfe überall zu einer Leistung werden, die über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung genutzt werden kann, wie es einige Bundesländer bereits vormachen.
Daneben sollte die offene Diskussion über eine soziale Pflichtzeit weitergeführt werden. Denn viele Menschen wollen sich engagieren. Und es ist eine Chance, mehr Menschen für soziale Tätigkeitsfelder zu gewinnen. Es kann uns als Gesellschaft nur weiterbringen, wenn jeder eine Idee davon bekommt, wie zum Beispiel ein Leben mit Pflegebedürftigkeit aussieht und was soziales Engagement tatsächlich bedeutet.
Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen
Auch wenn die Begrenzung der Eigenanteile je nach Verweildauer seit diesem Jahr wirkt, droht, dass in vielen Fällen die Eigenanteile sprunghaft steigen werden. Hier müssen nachhaltigere Lösungen gefunden werden. Auch hier lohnt ein Blick in den Koalitionsvertrag: Die geplante Herausnahme der Behandlungspflege und der Ausbildungskostenumlage wird die Pflegesätze deutlich senken – ein klarer Arbeitsauftrag, der umgesetzt werden muss. Daneben sind insbesondere auch die Länder in der Pflicht, endlich überall die Investitionskosten zu übernehmen und Pflegebedürftigen so weitere zigtausend Euro pro Jahr zu ersparen. Gleichzeitig wäre es für Einrichtungsbetreiber auch deutlich leichter, bauliche Maßnahmen umzusetzen – insbesondere für teils noch immer unzureichende Barrierefreiheit, veränderte klimatische Bedingungen mit extremen Hitzeperioden oder einfach auch WLAN.
Quelle: Positionspapier der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, 07.09.2022
BARMER-Krankenhausreport 2022
Konzentration stationärer Leistungen möglich
Berlin, 8. September 2022 – Zehntausende Patientinnen und Patienten in Deutschland könnten von mehr Qualität bei Hüft-, Knie- und Herzoperationen profitieren und vor Gelegenheitschirurgie bewahrt werden. Dabei müssten sie nur geringfügig längere Fahrzeiten zur Klinik in Kauf nehmen. Das geht aus dem aktuellen Krankenhausreport der BARMER hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Darin wurde für fünf Prozent der Hüft- und Knieoperationen sowie für drei Prozent der Herzinfarkteingriffe geprüft, ob sie sich von Standorten mit der geringsten Routine an Kliniken mit höheren Fallzahlen verlagern lassen. Dort haben die Ärztinnen und Ärzte sowie das Pflegepersonal in der Regel eine höhere Expertise. Bereits bei diesen niedrigen Schwellenwerten könnten pro Jahr mindestens 18.000 der insgesamt mehr als 500.000 Hüft- und Knie-OPs an anderen Standorten durchgeführt werden, ohne dass sich die Fahrzeit für die Patienten deutlich verlängert. Analog ließen sich von den rund 400.000 Eingriffen am Herzen über 8.000 verlagern. Durch höhere Schwellenwerte könnten sogar noch deutlich mehr Eingriffe an Kliniken mit mehr Expertise erfolgen, ohne dass die Erreichbarkeit darunter leide. „Auch vor der angestrebten Reform der Krankenhausversorgung können bereits heute durch die konsequente Verlagerung von Operationen in Kliniken mit mehr Erfahrung und besserer Ausstattung Qualität und Patientensicherheit deutlich erhöht werden. Diese Potenziale gilt es jetzt im Sinne der Patienten konsequent zu heben“, sagte Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Mit einer tiefgreifenden Reform der Krankenhausversorgung samt Neuausrichtung der Krankenhausplanung wären darüber hinaus systematische bedarfs- und qualitätsorientierte Konzentrationsprozesse im Sinne der Patienten umsetzbar.
Kliniken mit viel Erfahrung in 40 Minuten erreichbar
Immer noch gebe es in Deutschland viele Kliniken, die in einzelnen Leistungssegmenten nur sehr wenige Behandlungen pro Jahr durchführten. Exemplarisch habe der Krankenhausreport zwei Bereiche analysiert, nämlich die Endoprothetik und Osteosynthese an Knie und Hüfte sowie die Kardiologie und Kardiochirurgie zur Behandlung des Herzinfarkts. Für die Berechnungen seien Eingriffe hypothetisch aus den Krankenhäusern mit wenigen Fallzahlen in solche mit höheren Fallzahlen verlagert worden. Im Anschluss hätten die Autoren des Reports die Fahrzeiten der Patienten bestimmt. Laut den Ergebnissen ließen sich die Hüft- und Knieeingriffe von 192 Standorten mit unter 187 Eingriffen pro Jahr verlagern, ohne dass maßgeblich längere Anfahrtswege entstünden. Lediglich bei 76 Kliniken wäre dies nicht möglich. Ähnlich zeichne sich das Bild bei den Eingriffen am Herzen ab. Hier ließen sich Eingriffe von 137 Krankenhäusern ohne spürbar längere Anreisen verlagern. Lediglich bei 74 Kliniken wäre dies nicht machbar. „Die Verlagerung von Operationen hat nur einen geringfügigen Einfluss auf die Fahrzeiten. Dem stehen erwartbare Qualitätssteigerungen in der Behandlung gegenüber. Wo immer eine Verlagerung möglich ist, sollte sie daher erfolgen. Unsere Berechnungen haben dabei berücksichtigt, dass sich die Fahrzeit für niemanden auf über 40 Minuten erhöht“, sagte der Autor des Krankenhausreports, Prof. Dr. Boris Augurzky, Leiter des Kompetenzbereichs „Gesundheit“ am RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung.
Verlagerung vor allem in NRW, Bayern, Hessen und Stadtstaaten
Laut dem Krankenhausreport sind die Potenziale zur Verlagerung von Operationen regional sehr unterschiedlich. Besonders in Ballungszentren Nordrhein-Westfalens, Bayerns und Hessens sowie in den Stadtstaaten können ohne Probleme viele Eingriffe verlagert werden, weil zahlreiche andere Häuser in relativ geringer Distanz vorhanden sind. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen stellt sich die Situation hingegen anders dar. Aufgrund der geringeren Klinikdichte seien hier Verlagerungen nur begrenzt möglich. „In manchen Bundesländern gibt es weniger Potenzial für Verlagerungen. Aber auch hier kann die Qualität der Versorgung signifikant verbessert werden. Die BARMER hat in ihrem 10-Punkte-Papier zur sektorenübergreifenden Versorgung einige Vorschläge gemacht, wie auch in diesem Fall die Versorgung optimiert werden kann“, sagte Straub. Dabei gehe es um regionale Versorgungszentren, in denen ortsnah sowohl die ambulante Behandlung als auch die Grund- und Notfallversorgung gewährleistet werde. Komplexe chirurgische Eingriffe sollten dagegen in größeren Kliniken erfolgen, in denen Ärztinnen und Ärzte sowie das Pflegepersonal die nötige Expertise für solche Operationen hätten. Die Verlagerung von Eingriffen an diese Standorte wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Versorgungsqualität, so BARMER-Chef Straub. Dabei verstehe die BARMER ihren Report als einen Impuls für weiterführende Diskussionen über den Konzentrations- und Spezialisierungsprozess im stationären Sektor.
Das komplette Pressematerial sowie Infografiken zum Download finden Sie unter: www.barmer.de/krankenhausreport.
Quelle: PM Barmer, 08.09.2022
Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Der Bund hat beschlossen, die Teil-Impfpflicht auslaufen zu lassen, wie pflegen-online aus zuverlässiger Quelle erfahren hat. Sie endet damit am 31. Dezember. Nun stellt sich die Frage: Was bedeutet das Ende der Impflicht für ungeimpfte Pflegekräfte, die mit Bußgeldern und Betretungsverboten belegt wurden?
Quelle: Pflegebrief Newsletter, 07.09.2022
Eckpunkte für Gesundheitskioske
DPR: Tatsächlicher Nutzen unklar
05.09.2022 / News – Das Konzept zu bundesweit rd. 1.000 Gesundheitskiosken, wie von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in der Vorwoche vorgestellt, sieht der Deutsche Pflegerat (DPR) noch nicht ausgereift. Zu viele Leerstellen seien enthalten, bemängelte DPR-Präsidentin Christine Vogler vergangenen Freitag.
Pflegepersonal händeringend gesucht
Die Idee der Gesundheitskioske unter der Leitung von examinierten Pflegefachpersonen sei zwar grundsätzlich gut. Allerdings sei unklar, woher das benötigte Personal kommen solle, schließlich werde dieses bereits heute händeringend gesucht. Grundsätzlich sei zu fragen, ob ähnliche Anlaufstellen nicht bereits existierten – z. B. über die vor Ort arbeitenden ambulanten Pflegedienste. Auch die etablierten Pflegestützpunkte seien zu berücksichtigen und vor der Etablierung der Kioske zu evaluieren.
Profession Pflege nicht mit einbezogen
Vogler resümierte: „Deutlich wird, dass bei der Erarbeitung der jetzigen Vorstellungen wohl wieder einmal die Profession Pflege nicht mit einbezogen wurde. Der Idee der Gesundheitskioske fehlen wesentliche, elementare Grundlagen.“
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/dpr-tatsaechlicher-nutzen-unklar
Interessante Termine
Ulrich Lilie im Gespräch mit Klaus Müller: Energieknappheit im Winter? Wo stehen wir? Wo geht es hin?
Der Präsident der BAGFW, Ulrich Lilie, spricht am 21.09.2022, um 18:00 Uhr via Zoom mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller.
Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und der Drosselung der Gaslieferungen Russlands nach Europa ist die Energiesituation angespannt wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Möglicherweise drohen Engpässe und Knappheiten, die sowohl Individuen als auch unsere Einrichtungen und Dienste betreffen. Welche Aussagen lassen sich vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen zum Energiemarkt treffen? Was gibt es für Szenarien? Wie können wir uns ggf. vorbereiten?
Sie sind herzlich eingeladen, dieses Gespräch zu verfolgen und sich via Chat auch zu beteiligen. Den Link finden Sie hier: https://us06web.zoom.us/j/81437971871?pwd=bWpLTFJackdzUXVlenVXcTJHU0Q3dz09
Mit Mundgesundheit die Lebensqualität für Menschen mit Demenz erhalten
17. Hamburger Demenzgespräch der Diakonie Hamburg
Dienstag, 20. September 2022, 15-17 Uhr, Diakonie Hamburg (Königstraße 54) und im Live-Stream
Im Alter haben Zahnpflege und Mundhygiene eine große Bedeutung für gesunde Ernährung und das physische und psychische Wohlbefinden. Für Menschen mit Demenz stellt die Mundhygiene eine ganz besondere Herausforderung im Tagesablauf dar – sowohl für die Angehörigen als auch für die Pflegekräfte. Das 17. Hamburger Demenzgespräch der Diakonie Hamburg stellt deshalb in diesem Jahr das Thema Mundgesundheit von Demenz-Betroffenen in den Mittelpunkt. Es findet am 20. September 2022 von 15-17 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenlos und kann persönlich oder im Livestream auf www.diakoniehh.de/demenz besucht werden.
Im ersten Teil der Veranstaltung geht es darum, welche Rolle die Mund- und Zahngesundheit bei Pflegebedürftigen spielt und warum sie häufig unterschätzt und vernachlässigt wird. Zu Gast ist Prof. Dr. Peter Stratmeyer, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fakultät Wirtschaft und Soziales und KoPM®-Zentrum – Kooperatives Prozessmanagement im Gesundheitswesen.
Wie kann Mundpflege bei Demenz-Betroffenen gelingen? Welche Wege können Pflegende und Betroffene zwischen gesundheitlicher Notwendigkeit und persönlicher Akzeptanz finden? Das sind die Themen im zweiten Teil, zu Gast ist Janina Herbst. Sie leitet die Hamburger Angehörigenschule und hat selbst langjährige Erfahrung als Pflegefach- und Leitungskraft.
Der Veranstaltungsort sind die Räume der Diakonie Hamburg, Königstraße 54. Wir bitten um Anmeldung bis 19.9. per Telefon (040) 30620-295 oder Mail an Swantje Bonitz bonitz@diakonie-hamburg.de. Parallel bieten wir einen Livestream von 15-17 Uhr hier www.diakoniehh.de/demenz und auf dem Facebook-Kanal der Diakonie Hamburg an. Für den Livestream ist keine Anmeldung nötig. Während der Veranstaltung ist Zeit für Fragen – vor Ort, per Kommentar auf Facebook oder als E-Mail an demenzkompetenz@diakonie-hamburg.de.
Durch die Veranstaltung führen Katrin Kell (Fachbereichsleitung Pflege und Senioren der Diakonie Hamburg) und Martin Beyer (Geschäftsführer Hamburger Angehörigenschule). Inhaltlich schließt das 17. Hamburger Demenzgespräch direkt an das Thema des Vorjahres an: „Demenz und Ernährung – Tipps für Angehörige und Pflegende“. Die Vorträge und viele weitere Videos zur Demenzkompetenz der Diakone Hamburg sind im YouTube-Kanal der Diakonie Hamburg verfügbar.
Deutscher Pflegetag 2022
6. + 7. Oktober 2022, CityCube Berlin
Infos unter:
www.deutscher-pflegetag.de
Wir freuen uns, Sie vor Ort oder virtuell in und aus Berlin begrüßen zu dürfen. Spannende Vorträge, wegweisende Diskussionen und inspirierende Personen aus Pflege, Politik und Gesellschaft erwarten Sie! Machen Sie auch ihre Kollegen und Kolleginnen darauf aufmerksam!

