Deutscher Pflegetag 2021 wird Maßstäbe setzen
Künftige Bundesregierung muss umgehend handeln
Berlin (11. Oktober 2021, Nr. 40/2021) – Deutschlands führender Fachkongress für die beruflich Pflegenden bietet sein breites Themenspektrum vom 13. bis 14. Oktober erstmals hybrid vor Ort in Berlin und online. Gemeinsam mit Kolleg*innen, inspirierenden Sprecher*innen und Vordenker*innen erhalten tausende Teilnehmende wieder spannende Einblicke in aktuelle Fragestellungen und die Gelegenheit, sich aktiv in die Diskussionen einzubringen.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Die 20er Jahre müssen die Jahre der Pflege sein und die anstehenden Koalitionsverhandlungen müssen die Profession Pflege in den Mittelpunkt stellen. Der Deutsche Pflegerat hat dazu vier Kernforderungen formuliert.
Pflegepersonalmangel und Klimawandel haben Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Beiden Aufgaben müssen wir uns gemeinsam und gleichzeitig stellen. Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen. Das bedeutet mehr Personal. Wir brauchen erweiterte Kompetenzen für Pflegende und wir brauchen die Selbstverwaltung für die Profession Pflege.
Darauf werden wir auf dem Deutschen Pflegetag 2021 mit großer Kraft hinweisen und fordern, die Profession Pflege zu stärken. Es gilt, den bereits eingetretenen Pflegenotstand zu verlangsamen und diesem mit den richtigen Maßnahmen entgegenzutreten – bevor es für eine qualifizierte pflegerische Versorgung in unserem Land zu spät ist.“
Das Positionspapier mit den Forderungen des Deutschen Pflegerats zu den Koalitionsverhandlungen finden Sie hier.
Auszug aus dem Programm des Deutschen Pflegetags:
Mittwoch, 13. Oktober 2021
9.30 Uhr Pressegespräch
10.30 Uhr Grußwort von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
11.00 Uhr Berufspolitische Rede von Christine Vogler
19.30 Uhr Verleihung Deutscher Pflegepreis. In fünf Kategorien werden Persönlichkeiten und Institutionen aus der Pflege prämiert
Donnerstag, 14. Oktober 2021
13.45 Uhr Deutscher PflegeTALK – Pflege fordert Politik mit den Gesundheitsminister*innen aus Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz.
Alle weiteren Informationen zum Deutschen Pflegetag finden Sie hier.
Hinweis zum Deutschen Pflegepreis des Deutschen Pflegerats:
Der Deutsche Pflegepreis 2021 des Deutschen Pflegerats geht in diesem Jahr an „Walk of Care“. Bitte beachten Sie hierzu die Pressemeldung des Deutschen Pflegerats vom 29. Juli 2021. In dieser heißt es u. a.: „Mit dem diesjährigen Preisträger, dem ´Walk of Care´ werfen wir einen hoffnungsvollen Blick in die Zukunft der Pflege. Stellvertretend für alle Kolleginnen und Kollegen setzt sich ´Walk of Care´ mit viel Energie, Ernsthaftigkeit, Witz und Kreativität für die Profession Pflege ein“. Die vollständige Pressemeldung finden Sie hier. Die (weiteren) Kategorien und Preisträger*innen finden Sie hier.
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit“ erschienen
Der im Mai 2021 konsentierte Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ steht ab sofort als Sonderdruck, einschließlich Kommentierung und Literaturanalyse zur Verfügung und kann direkt über die DNQP-Homepage bestellt werden.
Einen Auszug aus dem Expertenstandard sowie weitere Materialien finden Sie hier.
Im Zuge der Veröffentlichung des neuen Expertenstandards nehmen wir aufgrund gestiegener Produktionskosten eine moderate Preisanpassung für alle Veröffentlichungen der Expertenstandards vor.
Zudem müssen wir für den Versand von Bestellungen in Länder der EU und in die Schweiz eine Versandkostenpauschale berechnen. Innerhalb Deutschlands bleibt der Versand weiterhin kostenfrei. Alle angepassten Preise sind ab sofort auf unserer Homepage einzusehen und im Bestellformular aktualisiert.
Quelle: DNQP-Newsletter – Oktober 2021
GBA: Inkrafttreten von Beschlüssen
Folgende Beschlüsse vom 16. September 2021 wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und traten mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft:
- Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
- Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen: COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen
- Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Verlängerung von Leistungen aufgrund der COVID-19-Pandemie in § 5a
Quelle: G-BA Infodienst, 11.10.2021
Pflegepolitik
Vogler und Westerfellhaus: Gesundheitsreform weiterführen
08.10.2021 / News – Eine viel engere Kooperation der Gesundheitsberufe und eine neue Aufgabenverteilung innerhalb dieser Berufe fordert die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler. Wie das Deutsche Ärzteblatt mitteilt, sagte Vogler am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin:
„Wir müssen weg von der ärztezentrierten Betrachtung des Gesundheitssystems.“
Dabei verwies sie auf die von der Bundesregierung 2020 eingesetzte Arbeitsgruppe zur „Neujustierung der interprofessionellen Zusammenarbeit“, die auch die Ausweitung medizinischer Kompetenzen auf Pflegefachpersonen untersucht hatte.
Dass die Pflege es bislang nicht geschafft habe, sich besser zu organisieren und ihre Interessen gegenüber Politik und Gesundheitswesen stärker durchzusetzen, sei zum einen historisch in der Entwicklung der Pflegeberufe begründet, scheitere zum anderen am Widerstand von Arbeitgebern und Gewerkschaften gegen die Gründung von Pflegekammern. Vogler weiter:
„Wir brauchen auf jeden Fall viel mehr Selbstverwaltung und eine stärkere Stimme in den entscheidenden Gremien des Gesundheitswesens, vor allem im Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen.“
Der Staat müsse Interesse an einer besseren Selbstorganisation der Pflege haben und z. B. Pflegekammern finanzieren. Vogler kritisierte in dem Zusammenhang die Machtverteilung im Gesundheitswesen. Dazu verglich sie die Struktur der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die als Interessenverband in Berlin über 100 Mitarbeitende verfüge, mit der des DPR, der als Dachorganisation der Pflegeverbände nur eine Handvoll Mitarbeiter habe.
Zentrales Ziel der Koalitionsverhandlungen müsse es sein, mehr Menschen in den Pflegeberuf zu bekommen. Die DPR-Präsidentin sagte:
„Alle Reformen nützen nichts, wenn es niemanden gibt, der die Pflege übernimmt.“
Westerfellhaus: Reformen mit „viel Drive“ fortführen
Eine grundlegende Reform des Gesundheitssystems forderte der Pflegebeauftragte Andreas Westerfellhaus. Gegenüber dem SWR sagte der CDU-Politiker am Montag, es reiche nicht, einzelne „Symptome“ zu behandeln: „Eine neue Regierung muss bereit sein, das Gesamtsystem Gesundheitsversorgung ganz neu zu denken.“
Dies betreffe insbesondere den Pflegebereich. Dazu gebe es „keine Alternative“. Westerfellhaus sagte: „Es ist das gesellschaftspolitische Thema, was uns bewegt.“
Aus seiner Sicht habe es in der vergangenen Legislaturperiode viele Verbesserungen für die Pflege gegeben, die „zugegebenermaßen noch nicht bei allen angekommen“ seien. Die Reformen müssten daher „mit viel Drive in der nächsten Legislaturperiode auch weitergehen“. Westerfellhaus verwies etwa auf den Pflegepersonalmangel, die Überlastung von Angehörigen und die langen Wartezeiten älterer Menschen auf Krankenhausaufenthalte oder Facharzttermine.
Pflegekammer NRW
Wahl der Kammerversammlung: 1. März 2022
Wir nähern uns in großen Schritten der Wahl der Kammerversammlung. Nachdem Mitte September der Wahlausschuss gegründet wurde, stehen nun die Termine fest:
Unser großer Wahltag ist am 1. März 2022
Alle registrierten Mitglieder werden aus eigener Mitte das „Parlament der Pflegekammer“ wählen. So viel steht fest: Sie werden elektronisch und postalisch wählen können.
Wir halten Sie auf dem Laufenden! MEHR DAZU
Quelle: Errichtungsausschuss Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, 08.10.2021
Pressemitteilung der STIKO
zur COVID-19-Auffrischimpfung und zur Optimierung der Janssen-Grundimmunisierung (7.10.2021)
Die STIKO spricht eine Empfehlung für eine COVID-19-Auffrischimpfung für Personen ≥ 70 Jahre sowie für bestimmte Indikationsgruppen aus und empfiehlt außerdem Personen, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden, eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis – der Beschlussentwurf ist soeben in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.
COVID-19-Auffrischimpfung
Generell schützen die COVID-19-Impfstoffe effektiv und anhaltend vor schweren Erkrankungen und Tod durch COVID-19. Die Impfung schützt zudem vor SARS-CoV-2 Infektion und reduziert so auch das Übertragungsrisiko von Geimpften auf deren Kontaktpersonen. Allerdings zeigt sich, dass der Impfschutz mit der Zeit insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe nachlässt. Im höheren Alter fällt die Immunantwort nach der Impfung insgesamt geringer aus und Impfdurchbrüche können häufiger auch zu einem schweren Krankheitsverlauf führen.
Daher soll folgenden Personen eine Auffrischimpfung angeboten werden:
- Personen im Alter von ≥ 70 Jahren
- BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen. Aufgrund des erhöhten Ausbruchspotentials sind hier auch BewohnerInnen im Alter von < 70 Jahren eingeschlossen.
- Pflegepersonal und andere Tätige mit direktem Kontakt mit den zu Pflegenden in ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen der Pflege für (i) alte Menschen oder (ii) für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Krankheitsverläufe
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt
Die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll frühestens 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Bei mRNA-Impfstoffen soll möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen.
Optimierung der Grundimmunisierung mit der COVID-19 Vaccine Janssen
Im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen werden in Deutschland die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen bei Personen beobachtet, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden. Weiterhin wurde für den Janssen-Impfstoff im Unterschied zu den anderen zugelassenen Impfstoffen eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante beobachtet. Aufgrund des ungenügenden Impfschutzes nach der bislang bei diesem Impfstoff nur einen empfohlenen Impfstoffdosis empfiehlt die STIKO, eine Grundimmunisierung mit der COVID-19 Vaccine Janssen mit einem mRNA-Impfstoff als weitere Dosis zu optimieren. Personen, die bisher eine Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, sollen eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung erhalten.
Der Beschlussentwurf und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung sind heute in ein Stellungnahmeverfahren betroffener Fachkreise und der Bundesländer gegangen. Änderungen sind daher noch möglich. Die endgültige Aktualisierung der STIKO-Empfehlung erscheint zeitnah im Epidemiologischen Bulletin.
Weitere Informationen
- STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung
- Internetseite des RKI zur COVID-19-Impfung, u.a. mit Antworten auf häufig gestellte Fragen
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-10-07.html
Diakonie-Zitat:
Neue Bundesregierung muss kultursensible Hospiz- und Palliativarbeit stärken
Berlin, den 8. Oktober 2021 – Eine immer vielfältigere Gesellschaft braucht Hospize und eine palliative Versorgung, die Menschen jeder kulturellen Herkunft erreichen. Aus Sicht der Diakonie Deutschland besteht bei der kultursensiblen Hospiz- und Palliativarbeit jedoch weiter erheblicher Nachholbedarf in Deutschland. Es werde Aufgabe der kommenden Bundesregierung sein, die Rahmenbedingungen dafür zu verbessern.
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie zum Welthospiztag am 9. Oktober 2021: „Jeder Mensch muss sicher sein, am Ende seines Lebens gut umsorgt zu werden – unabhängig von der kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, sozialem Status oder Bildungsgrad. Hospizliche und palliative Angebote stehen zwar jedem Menschen offen, sie erreichen aber bei weitem nicht alle. Von den mehr als 21 Millionen Menschen mit internationaler Geschichte in Deutschland nehmen nur wenige diese Angebote wahr – auch weil sie zu wenig darüber erfahren. Darum müssen wir die interkulturelle Kompetenz in der Hospizarbeit stärker fördern und auch bei den Mitarbeitenden vielfältiger werden. Weder sprachliche oder kulturelle Barrieren noch Ängste dürfen Menschen davon abhalten, an ihrem Lebensende Hilfe in Anspruch zu nehmen.
In unserer immer diverseren und immer älter werdenden Gesellschaft müssen die Hospizarbeit und die Palliativversorgung in der nächsten Wahlperiode so gestärkt und ausgebaut werden, dass sie die individuellen Bedürfnisse der Menschen besser berücksichtigen können. Mit flächendeckend niederschwelligen Zugängen zu Beratung, Begleitung und Versorgung muss die künftige Bundesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass jeder Mensch in der letzten Lebensphase die Unterstützung bekommt, die er benötigt.
Dabei starten wir keineswegs bei Null. So zeigen Beispiele wie das Modell-Projekt ‚Brückenbauer*innen Palliative Care‘ der Diakonischen Werke Berlin-Stadtmitte und Köln, wie eine kultursensible Hospiz- und Palliativarbeit gelingen kann.“
Zum Hintergrund:
Das Modellprojekt „Brückenbauer*innen Palliative Care“ der Diakonischen Werke Berlin-Stadtmitte und Köln soll mehr Menschen mit Migrationshintergrund über die Möglichkeiten der Hospizarbeit und Palliativversorgung informieren und ihnen Zugang zu einer Begleitung ermöglichen, die ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Durch Sprach- und Kulturmittlung unterstützen die Mitarbeitenden „brückenbauend“ Menschen mit Migrationshintergrund und Fachkräfte der Hospiz- und Palliativarbeit. www.brueckenbauerinnen.de/
Mehr dazu im Interview mit der Projekt-Koordinatorin Suphaphorn Laux: https://www.diakonie.de/journal/hospiz-und-palliativversorgung-bruecken-bauen-fuer-migrantinnen-und-migranten
Weitere Informationen: Informationen zum Welthospiztag: https://www.dhpv.de/aktuelles_welthospiztag.html
Wissen Kompakt Hospizarbeit und Palliativversorgung: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/hospizarbeit-und-palliativversorgung
Themenschwerpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung: https://www.diakonie.de/hospizarbeit-und-palliativversorgung
Ratgeber zur Hilfe für schwerstkranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige: https://hilfe.diakonie.de/schwerstkranke-sterbende-menschen
Quelle: Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 08.10.2021
Pflegepraxis
VdPB: „Wir laufen in eine Versorgungskatastrophe hinein“
- Okt 2021 | Mit drastischen Worten beschreibt die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) die Zukunft der Pflege – sofern sich nicht grundlegend etwas ändert. Auch der bayerische Gesundheitsminister Holetschek mahnt dringend eine Pflegereform an.
„Die Versorgungsstrukturen und -kapazitäten, so wie wir sie jetzt im Moment kennen, sind keinesfalls aufrechtzuerhalten“, sagte Bernhard Krautz aus der VdPB-Geschäftsstelle mit Blick auf seiner Organisation veröffentlichte Studie: „Wir werden das Gesundheitssystem umbauen müssen, ansonsten wird es früher oder später zum Kollaps kommen.“
Bis zu 157.000 Vollzeitkräfte in der Pflege werden fehlen
Laut einem Gutachten des bayerischen Sozialministeriums von Anfang März wird sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Bayern bis zum Jahr 2050 auf bis zu eine Million verdoppeln. Gebraucht werden rein rechnerisch zusätzlich bis zu 157.000 Vollzeitkräfte.
So viele neue Mitarbeiter zu finden, ist nach Krautz‘ Einschätzung aber völlig illusorisch: „Die Versorgung muss grundlegend überdacht werden“, forderte er deshalb. „Gesundheitsversorgung muss man wirklich regional betrachten und analysieren, wie die Bedarfe sind und die Bedürfnisse der Bevölkerung, und darauf das Versorgungsangebot und auch die Ausbildung in der Region abstimmen.“ Letztlich führe aber kein Weg daran vorbei, mehr Menschen mit intelligenten Konzepten länger in ihrem Zuhause zu versorgen. […]
Bundesregierung muss Pflegereform angehen
„Die Reform der Pflege muss eine der ersten Aufgaben der künftigen Bundesregierung werden – und sie muss endlich ein großer Wurf werden», sagte Holetschek der Deutschen Presse-Agentur. Zwei Hauptthemen müssten angegangen werden, egal welche Koalition demnächst in Berlin regieren werde: die Arbeits- und Verdienstbedingungen des Personals verbessern und den pflegenden Angehörigen ein Mehr an Zeit und Möglichkeiten ermöglichen.
Quelle: https://www.altenpflege-online.net/artikel/2021_10/2021_10_06_vdpb_wir_laufen_in_versorgungskatastophe_hinein
Gefährliche Scheintransparenz über Pflegepersonalausstattung in Krankenhäusern
DBfK zur Veröffentlichung der Pflegepersonalquotienten
Berlin, 07. Oktober 2021 – Die mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) eingeführten Pflegepersonalquotienten sind erstmals auf der Internetseite des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht worden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) macht deutlich, dass damit keinesfalls eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Pflegepersonalausstattung in den Krankenhäusern bestehe.
Die Ermittlung der Pflegepersonalquotienten erfolgt jährlich durch das InEK, das die Quotienten auf Grundlage des Pflegelast-Kataloges berechnet. „Hiermit wird suggeriert, der Katalog bilde den Pflegeaufwand im Sinne von Pflegezeitaufwand oder im Sinne von erbrachten Pflegeleistungen ab. Das ist absolut falsch“, sagt Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK, da der Pflegelast-Katalog lediglich den in die DRG-Kalkulation eingegangenen Kostenanteil für die Pflegepersonalkosten abbilde. „Damit geben die Pflegepersonalquotienten keinerlei Auskunft über das reale Verhältnis zwischen angefallenem Pflegeaufwand und tatsächlicher Personalbesetzung.“ Der DBfK hat seine grundsätzliche Kritik am Pflegepersonalquotienten in einem Positionspapier1 formuliert.
„Das InEK hat die Daten für 2020 ausgewertet und schreibt selbst, dass die Ergebnisse nur bedingt aussagekräftig seien. Das ist Schönrederei: Die Daten sind aufgrund von Corona überhaupt nicht brauchbar, nicht nur wegen der Corona-Patient:innen, sondern weil alle Krankenhäuser aufgefordert waren, Betten freizuhalten“, so Klapper weiter. „Es ist eine Falschbehauptung – sowohl im Gesetz als auch durch InEK –, dass der Pflegepersonalquotient das Verhältnis von Pflegebedarf und Personalbesetzung abbildet und damit eine Vergleichbarkeit über die Pflegepersonalausstattung in den Krankenhäusern biete. Dies wird vielfach einfach übernommen und als Wahrheit verbreitet. Das ist eine gefährliche Scheintransparenz. Die veröffentlichten Pflegepersonalquotienten sind eine Farce, sie besitzen keinerlei Aussagekraft. Stattdessen muss als Sofortmaßnahme interimsmäßig eine bereits entwickelte PPR 2.0 eingeführt werden“, fordert Klapper.
1 DBfK Positionspapier zum Pflegepersonalquotient online abrufbar unter: https://www.dbfk.de/media/docs/download/DBfK-Positionen/Positionspapier_Pflegepersonalquotient_Final.pdf
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
Koalitionsverhandlungen: Digitalisierung der Pflege muss in den Fokus
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Anlässlich der anstehenden Regierungsbildung sprechen sich die sieben Verbände des Bündnisses „Digitalisierung in der Pflege“ dafür aus, die Digitalisierung in der Pflege unter der kommenden Regierung entschieden voranzutreiben.
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Als Anregung haben die Verbände vier Empfehlungen für einen künftigen Koalitionsvertrag formuliert.
Berlin: Die Pflege steht in Deutschland vor großen Herausforderungen: Der steigende Bedarf an Pflegeleistungen steht einem vielfach als wenig attraktiv wahrgenommenen Beruf und einem sich immer weiter verschärfenden Personalmangel gegenüber. Zuletzt hatte die Corona-Pandemie die Grenzen des bisherigen Systems aufgezeigt. Die neue Regierung – ganz gleich welcher Konstellation – muss deshalb einen Wandel anstoßen. Die sieben Verbände des Bündnisses „Digitalisierung in der Pflege“ sind überzeugt, dass die Digitalisierung dabei große Chancen bietet – sowohl für die Entlastung von Pflegekräften als auch für eine bessere Versorgung.
Aus diesem Grund haben die Verbände des Bündnisses vier Empfehlungen formuliert, wie in einem künftigen Koalitionsvertrag die Weichen für eine digitalere Pflege gestellt werden können:
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Einrichten eines Kompetenzzentrums Digitale Pflege
Als zentrales Gremium – ähnlich dem health innovation hub (hih) des Bundesgesundheitsministeriums übernimmt das Kompetenzzentrum strategische und technisch-fachliche Aufgaben und vernetzt die unterschiedlichen Akteure miteinander. Das übergeordnete Ziel des Kompetenzzentrums sollte es dabei sein, dass die Pflege und deren Spezifika bei allen Digitalisierungsbemühungen im Gesundheitsbereich stärker berücksichtigt werden.
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Erstellen eines Nationalen Strategieplans „Digitalisierung in der Pflege“
Der Rückstand der Pflege bei der Digitalisierung kann nur mit einem strategischen Vorgehen eingeholt werden. Deshalb braucht es einen Strategieplan, der strukturiert die bestehenden Hemmnisse angeht und ungenutzte Potenziale erschließt. Die Entwicklung eines solchen Strategieplans ist ein wesentlicher Aufgabenbereich des Kompetenzzentrums.
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Digitale Teilhabe ermöglichen & Assistive Technologien fördern
Mit dem Einsatz digitaler Technologien und Anwendungen eröffnen sich neue Möglichkeiten zur digitalen Teilhabe. Damit diese genutzt und Pflegende entlastet werden können, muss eine digitale Mindestausstattung für ambulante, stationäre und klinische Pflegeeinrichtungen definiert werden. Eine große Rolle spielt in diesem Zusammenhang eine flächendeckende Analyse des digitalen Reifegrades dieser Organisationen.
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Digitalisierungskosten refinanzieren
Die nutzenstiftende Digitalisierung der Pflege kann nur gelingen, wenn die entstehenden Folgekosten refinanziert werden. Dafür müssen das Sozialgesetzbuch V und XI sowie das Krankenhausfinanzierungsgesetz hinsichtlich Vergütung und Entgelte für digitale Investitionen ergänzt werden.
Die ausführlichen Empfehlungen können auf den Websites der beteiligten Verbände abgerufen werden.
Über das Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“
Um die Digitalisierung auch in der Pflege in Deutschland voranzubringen, haben sich sieben Verbände aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zum Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ zusammengeschlossen. Übergeordnete Forderung ist die Einrichtung eines Kompetenzzentrums sowie ein Nationaler Strategieplan zur „Digitalisierung der Pflege“.
Das Bündnis setzt sich zusammen aus dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) und dem Verband der diakonischen Dienstgeber in Deutschland (VdDD) als Initiatoren sowie dem Deutschen Pflegerat (DPR), dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), dem Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (Digitalverband Finsoz), dem Verband für Digitalisierung der Sozialwirtschaft (vediso) und dem Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD).
Weitere Informationen sowie das gemeinsame Grundsatzpapier finden Sie auf den Internetseiten der Verbände.
Quelle: 07.10.2021 I Gemeinsame Pressemitteilung
DPR: Oktober-Ausgabe der „PflegePositionen“ erschienen
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
- Editorial. Vier Meilensteine für die Koalition (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
- Im Fokus. Pflege braucht solide Basis (von Irene Maier, Vize-Präsidentin des DPR)
- DPR zu den Ergebnissen der KAP. Schulterklopfen hilft genauso wenig wie klatschen (DPR)
- 7-Punkte-Programm für ausländische Betreuungskräfte. Bundesarbeitsgericht fordert Mindestlohn (DPR)
- News. Pflege ist Kunst (DRK) | Deutscher Pflegetag am 13. und 14. Oktober 2021 (DPT)
- Pflegekammer NRW. Grundstein für Mitbestimmung (Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW)
- DPR unterstützt die Kampagne „150.000 Leben“. Klimawandel beeinflusst Gesundheitsversorgung
Die Oktober-Ausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen.
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
DEVAP positioniert sich zur kurzfristigen Finanzspritze
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich zu der einmaligen Zahlung von einer Milliarde Euro aus Bundesmitteln für die Pflegeversicherung:
„Es ist nicht länger hinnehmbar, dass der einzige Bereich, der die coronabedingten Mehraufwendungen seit Beginn der Pandemie aus der eigenen Tasche zahlen muss, die Pflege ist.“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP zur kurzfristigen Finanzspritze des Bundes für die Pflegeversicherung. „Die pandemiebedingten zusätzlichen Kosten werden in allen anderen Wirtschafts- und Gesundheitsbereichen als gesamtgesellschaftliche Kosten betrachtet und als Steuerzuschuss finanziert, der den Bundeshaushalt verschuldet. Nur in der Pflege fallen diese zusätzlichen Kosten in die gesetzlichen Zuständigkeiten im SGB XI und werden somit von der Pflegeversicherung getragen.“
Mittlerweile sind die Reserven der Pflegekassen deshalb aufgebraucht. Durch eine einmalige Zahlung von einer Milliarde Euro aus Bundesmitteln soll eine sonst drohende Zahlungsunfähigkeit vermieden und der Beitragssatz in diesem Jahr konstant gehalten werden.
„Diese Summe reicht nicht aus, um die tatsächlich entstandenen zusätzlichen Kosten durch die Pandemie zu kompensieren.“, so Wesemann weiter. „Zudem darf die fehlende Refinanzierung jetzt nicht zu einem Reformstau führen. Dringend notwendige Zukunftsentwicklungen, zu denen sich auch der DEVAP wiederholt geäußert hat, sind zeitnah auf den Weg zu bringen, um gleichwertige Lebensverhältnisse für hilfs- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland zu schaffen und die Pflegeversicherung zukunftsfest weiterzuentwickeln.“
„Das Ungleichgewicht in der Finanzierung der coronabedingten Mehraufwendungen kann auch nicht, wie nun vermehrt gefordert, durch die frühzeitige Auflösung des Pflegevorsorgefonds querfinanziert werden. Diese Gelder sind zweckgebunden für die geburtenstarken Jahrgänge ab 2035. Eine Auflösung würde die finanzielle Schieflage in der Pflegeversicherung nur verzögern, aber nicht langfristig lösen. Wir brauchen ein klares Bekenntnis zur Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe durch eine vollständige Refinanzierung der pandemiebedingten Mehraufwendungen durch Bundeszuschüsse.“
Der DEVAP hat im Oktober 2020 sein Strategiepapier DEVAP Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025 herausgebracht. Darin fordert der Verband gleichwertige Lebensverhältnisse für hilfs- und pflegebedürftige Menschen zu schaffen und fordert Politik und Freie Wohlfahrtspflege auf, endlich aktiv zu werden.
Kontakt: Anna Leonhardi, Geschäftsführerin Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V., Telefon 030 83001-277, info@devap.de, www.devap.de
Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 06.10.2021
Für jede Impfdosis in Europa automatisch eine Dosis für Afrika bereitstellen
Deutscher Pflegerat fordert dringende Maßnahme zur Bewältigung der weltweiten Pandemie
Berlin (05. Oktober 2021, Nr. 39/2021) – Laut dem International Council of Nurses (ICN) sind in neun afrikanischen Ländern nur 10 Prozent der Beschäftigten im Gesundheitswesen vollständig gegen das Corona-Virus geimpft. Rund ein Drittel haben überhaupt keine Impfstoffe erhalten, rund 55 Prozent haben eine Dosis erhalten. Hierzu Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Die Impfung in Afrika gegen das Corona-Virus muss beschleunigt werden. Es geht um eine Gesundheits- und Menschenrechtskrise. Die Pandemiebekämpfung darf nicht an den Grenzen von Ländern und Kontinenten haltmachen. Der Deutsche Pflegerat fordert, dass für jede Impfdosis in Europa automatisch eine Dosis für Afrika bereitgestellt wird. Das wäre weltweite Gerechtigkeit, beschleunigt die Durchimpfung und schützt die Betroffenen.
Auch Pflegende in Afrika müssen umfassend vor der Corona-Infektion geschützt werden. Ohne eine große, weltweite Durchimpfung bekommen wir die Pandemie nicht in den Griff und können damit weltweit keinen vollständigen Schutz des pflegerischen und medizinischen Personals erwirken. Und solange dies nicht eintritt, wird die Pandemie für uns alle nicht vorbei sein.“
Mehr: Pressemitteilung des ICN
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Potenzial der Pflege besser nutzen
DBfK zum Europäischen Tag der pflegenden Angehörigen
Berlin, 05. Oktober 2021 – Seit letztem Jahr wird am 6. Oktober europaweit der Tag der pflegenden Angehörigen begangen. Neue pflegerische Rollen in der Primärversorgung sind dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zufolge der beste Weg, um pflegende Angehörige zu stärken und die Gesundheitsversorgung insgesamt zu verbessern.
„Wir wissen, dass die Pflege von Angehörigen eine enorme Herausforderung ist und die Familien oft belastet und überfordert“, so Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK. „Pflegende Angehörige brauchen bessere Beratung und Unterstützung durch professionell Pflegende, auch wenn sie noch keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen.“
In Deutschland werden rund 80 Prozent der 4,1 Millionen Menschen, die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten, zu Hause versorgt – 2,33 Millionen von ihnen überwiegend von ihren Angehörigen. Diese sind dabei oft auf sich allein gestellt, da es in Deutschland erhebliche Engpässe in der Primärversorgung vor Ort gibt.
„In Skandinavien, dem Vereinigten Königreich oder Kanada ist »Community Health Nursing« fest in der Primärversorgung verankert. Speziell qualifizierte Pflegefachpersonen arbeiten eigenverantwortlich beispielsweise in einem Gesundheitszentrum oder im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“, erläutert Klapper. „Community Health Nurses koordinieren die Versorgung, beraten und erheben die besondere Bedarfslage vor Ort. Dies führt zu einer Entlastung und besseren Begleitung der pflegenden Angehörigen“, so Klapper. „Es wird dringend Zeit, dass Community Health Nursing bei uns etabliert wird. Politisch heißt das in erster Linie, dass diese pflegerische Rolle im Berufsrecht sowie im Leistungs- und Leistungserbringungsrecht verankert werden muss. Für die neue Bundesregierung liegt hier eine Möglichkeit auf dem Tisch, um die Gesundheitsversorgung in unserem Land deutlich und nachhaltig zu verbessern. Pflege kann so viel mehr und dieses Potenzial muss nun endlich genutzt werden – für die Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen, aber auch schon dort, wo Pflegebedürftigkeit noch verhindert werden kann.“
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
Bundestagswahl: Unsere Forderungen an den 20. Deutschen Bundestag
Mit sieben Kernforderungen an den 20. Deutschen Bundestag plädiert die Diakonie für eine Neujustierung des Sozialstaats nach Corona. weiterlesen
Quelle: Newsletter Sozialpolitik, Diakonie Deutschland, 05.10.2021
VERANSTALTUNGEN
- Pflegefachkräfte in der Pandemie: Belastungssituationen, Berufsrecht, Vergütungsregelungen
Die Veranstaltung findet als Zoom-Meeting statt!, 28. Oktober 2021, 18:15 Uhr, Zoom-Link unter: heike.jansen@uni-hamburg.de
- „Förderung von palliativer Entscheidungskompetenz am Lebensende. Wo stehen wir und welchen Beitrag können hierbei regionale Hospiz- und Palliativnetzwerke leisten?“.
Termin: 16. November 2021, 10:00 bis ca. 14:30 Uhr, zoom-Konferenz; Anmeldung ab sofort bis 9.11.2021 ausschließlich online über diesen Link möglich: https://www.bagfw.de/anmeldung/videokonferenz/hospiz_und_palliativversorung/16_november2021/
- Zentrum für Gesundheitsethik (ZfG) in Kooperation mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): „Assistierter Suizid. Standortbestimmungen in einer gesellschaftlichen Debatte“
17.11.2021 – Online-Veranstaltung; Das Programm können Sie dem folgenden Link entnehmen: Zentrum für Gesundheitsethik – Assistierter Suizid (zfg-hannover.de)
