„Stambulant ist keine dritte Säule“
Krankenkassen und Trägerverbände: Sie alle kritisieren, dass die stambulante Versorgung im „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (vormals Pflegekompetenzgesetz) gesondert berücksichtigt werden soll und sprechen von einer „dritten Säule“ neben ambulant und stationär. Dazu sagt Kaspar Pfister (Foto), der in seiner Benevit-Gruppe die stambulante Versorgung entwickelt hat: „Stambulant ist keine dritte Säule, sondern nur eine Ergänzung zu all den Konzepten, die es eh schon gibt.“ Care vor9
Quelle: NL care vor9, 11.08.2025
Neue Fachweiterbildung
Geriatrische und Gerontopsychiatrische Pflege
Mit der neuen Rahmenvorgabe rückt die Langzeitpflege stärker in den Mittelpunkt: Pflegebedürftige Menschen mit altersbedingten, komplexen Gesundheitsproblemen – häufig mehrfach erkrankt und besonders verletzlich – benötigen spezialisierte Betreuung.
Deshalb wurde erstmals eine gezielte Weiterbildung geschaffen, die Pflegefachpersonen insbesondere in der ambulanten und stationären Langzeitpflege qualifiziert. Ziel ist es, die Versorgungsqualität zu verbessern und gleichzeitig die Sicherheit der Betroffenen zu erhöhen. RAHMENVORGABE [PDF]
Quelle: NL Pflegekammer NRW, 08.08.2925
Gesundheitspolitik
Kabinett beschließt Pflegegesetze
Die Bundesregierung hat zwei Pflegegesetze beschlossen – mit mehr Verantwortung für Pflegefachpersonen, einer einheitlichen Assistenzausbildung und spürbarer Entlastung im Berufsalltag. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 08.08.2025
DKG zum Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Krankenhäuser begrüßen Stärkung der Pflegeberufe und die frühzeitige Einbindung der DKG
07.08.2025 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den vorliegenden Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (ehem. Pflegekompetenzgesetz) als wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe. Die vorgesehene Erweiterung pflegerischer Befugnisse um eigenverantwortliche heilkundliche Tätigkeiten ist eine zentrale Maßnahme zur Sicherung der Gesundheitsversorgung und zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs.
Mit rund 528.000 Pflegefachpersonen in Krankenhäusern bildet die Pflege die größte Berufsgruppe im stationären Sektor. Der demografische Wandel und der steigende Versorgungsbedarf erhöhen den Druck auf das Gesundheitssystem erheblich. Bereits heute kämpfen 72 Prozent der Kliniken mit unbesetzten Stellen in der Pflege. Es ist dringend notwendig, die Kompetenzen der Fachkräfte optimal zu nutzen und stärker in die Versorgung einzubinden. Nur so kann auch künftig eine qualitativ hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung gewährleistet werden.
„Die Erweiterung der Befugnisse und der Verantwortung – sowohl in der stationären Krankenhausversorgung als auch im vertragsärztlichen Bereich – kann die Attraktivität des Pflegeberufs deutlich steigern und somit einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten“, erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Prof. Dr. Henriette Neumeyer.
Die Krankenhäuser begrüßen daher, dass nun gesetzlich geregelt werden soll, welche heilkundlichen Leistungen der ärztlichen Behandlung künftig von Pflegefachpersonen im Krankenhaus eigenverantwortlich übernommen werden können. Dies stellt eine klare Verbesserung im Vergleich zum Entwurf der letzten Bundesregierung dar.
Die Krankenhäuser begrüßen ausdrücklich, dass die DKG an der Erarbeitung des Katalogs an heilkundlichen Leistungen im vertragsärztlichen Bereich beteiligt werden soll. Die Festlegung dieser Leistungen hat direkte Auswirkungen auf die Praxis im Krankenhaus, weshalb das Stellungnahmerecht der DKG gesetzlich vorgesehen wird.
„Kritisch sehen die Krankenhäuser die vorgesehene verbindliche Vereinbarung von Rahmenvorgaben zur interprofessionellen Zusammenarbeit auch für den Krankenhausbereich. Während solche Regelungen im vertragsärztlichen Bereich sinnvoll sein können, ist die Zusammenarbeit zwischen Pflegefachpersonen und Ärztinnen und Ärzten in den Krankenhäusern bereits gelebte Realität. Hier bedarf es keiner zusätzlichen, zentral vorgeschriebenen Regelungen auf Selbstverwaltungsebene“, so Neumeyer.
Auch die geplante Evaluation der neuen pflegerischen Aufgaben muss kritisch betrachtet werden. So ist es nicht die originäre Aufgabe der Selbstverwaltung die Entwicklungen des Berufsbilds der Pflege zu bewerten bzw. zu evaluieren. Damit übersteigt der Umfang der geplanten Evaluation im Krankenhausbereich auch deutlich den des vertragsärztlichen Bereichs. Die Krankenhäuser unterliegen bereits heute umfangreichen und aufwendigen Qualitätssicherungsverfahren – deutlich umfassender als in anderen Versorgungsbereichen. Zusätzliche Evaluationen oder Nachweispflichten würden lediglich die Bürokratie erhöhen, ohne spürbaren Mehrwert für die Versorgungsqualität zu schaffen.
„Wir fordern eine bürokratiearme Umsetzung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ohne zusätzliche Dokumentations- oder Nachweispflichten. Der Kabinettsentwurf enthält allerdings keinerlei konkrete Vorschläge für eine Bürokratieentlastung im Krankenhausbereich. Die DKG hat hierzu entsprechende Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt, wie die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen mit der Einführung der PPR 2.0. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf“, sagt Neumeyer.
Quelle: PM DKG, 07.08.2025
Die Pflege zukunftsfest machen
Vorgestern hat das Bundeskabinett die Gesetzentwürfe zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen.
„Arztvorbehalt ade! Endlich schneiden wir alte Zöpfe ab und ermöglichen Pflegekräften, das zu tun, was sie auch können. Die Gesetzentwürfe dürfen daher zu Recht als ein Meilenstein fürdie professionell Pflegenden bezeichnet werden.“ Katrin Staffler, Pflegebevollmächtigte
Der Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zielt insbesondere auf die Ausweitung der Kompetenzen für Pflegefachpersonen durch: Read more →
Quelle: Posted by Tanja Ehret, Redaktion CareTRIALOG on 7 August, 2025
Kabinettsbeschlüsse: Zwei Gesetze stärken die Pflege
Deutscher Pflegerat fordert entschlossene Umsetzung
Berlin (06. August 2025, Nr. 32/2025) – Das Bundeskabinett hat heute mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie dem Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung zwei wichtige Gesetzesentwürfe zur Stärkung der Pflege beschlossen. Damit sendet die Bundesregierung ein wichtiges Signal zur Stärkung der Pflegeprofession.
„Das Gesetz zur Befugniserweiterung verankert erstmalig die Profession Pflege als eigenständigen Heilberuf fest in der Gesundheitsversorgung. Pflegefachpersonen sollen ihre Kompetenzen künftig eigenverantwortlich und selbstständig nutzen können. Das stärkt die Gesundheitsversorgung, optimiert die Ressourcennutzung und macht den Pflegeberuf zugleich attraktiver“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR).
Der Gesetzentwurf erlaubt Pflegefachpersonen, heilkundliche Aufgaben zu übernehmen. Das ist notwendig und richtig. Es bedeutet einen wesentlichen Schritt hin zu mehr pflegerischer Verantwortung und eigenständiger Mitgestaltung der Pflege.
„In der parlamentarischen Beratung gilt es jetzt, den pflegefachlichen Kern zu sichern und das Versprechen für mehr Nutzung pflegerischer Kompetenzen konsequent einzulösen“, so Vogler weiter. Entscheidend wird dabei auch die Umsetzung über Verträge nach § 73d SGB V und die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Muster Scope of Practice sein.
Die im Gesetzentwurf angelegte Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene muss verbindlich, strukturiert und mit echten Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechten ausgestaltet sein. Für eine verlässliche Interessenvertretung braucht es zudem eine dauerhaft finanzierte, hauptamtlich strukturierte Organisation auf Bundesebene, fordert Vogler.
Auch den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung bewertet der Deutsche Pflegerat positiv. Die bisher 27-fach landesrechtlich geregelte Ausbildung zur Pflegeassistenz führte bislang zu erheblichen Unterschieden in Qualität, Vergleichbarkeit und Berufsmobilität. „Das hatte unmittelbare Folgen für die Versorgungssicherheit und die Attraktivität des Berufs“, so Vogler.
Mit dem neuen Gesetz wird erstmals eine bundeseinheitliche Grundlage mit klaren Standards, einem verbindlichen Berufsbild und verbesserter Durchlässigkeit zur dreijährigen Pflegeausbildung geschaffen. Das stärkt die Ausbildungspraxis, erleichtert den Einstieg in den Pflegeberuf und verbessert die Anschlussfähigkeit.
Beide Gesetze leisten einen entscheidenden Beitrag zur Attraktivität der Pflegeberufe und zur Sicherung der pflegerischen Versorgung. Jetzt kommt es auf die konkrete Umsetzung im Parlament und dann in der Ausbildung, im Berufsalltag und in der Finanzierung an.
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
Kabinett beschließt Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz
BM‘in Prien und BM‘in Warken: Einheitliche Ausbildung für mehr Fachkräfte und bessere Pflege-Versorgung
Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen, den Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ins Kabinett eingebracht hatten. Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.
Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen – aus 27 mach 1. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.
Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die Pflegefachassistenz ist ein wichtiger Bestandteil eines durchlässigen Bildungssystems, das vielfältige Wege in den Pflegeberuf eröffnet – von der Assistenz über die Fachkraft bis zum Studium. Die bundeseinheitliche Regelung ist ein längst überfälliger Schritt und ein Gewinn für alle, die in der Pflege arbeiten möchten, aber keine klassische Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren können oder wollen. Mehr Menschen erhalten künftig die Chance auf einen sinnvollen Beruf mit Perspektive – unabhängig von ihrer schulischen Vorbildung. So gelingt es, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen für eine starke Pflege und mehr Bildungsgerechtigkeit.
“Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig. Um sie auch in Zukunft gut versorgen zu können, brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen. Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage für eine bundeseinheitliche generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Zudem sorgen wir bereits in der Ausbildung für eine angemessene Vergütung. Damit eröffnen wir neue Karrierewege sowie Anreize in der Pflege und geben Menschen eine klare berufliche Perspektive.
“Beim vorliegenden Gesetzentwurf, den das Kabinett heute beschlossen hat, handelt es sich um eine deutliche Weiterentwicklung gegenüber dem Gesetzentwurf aus der vorigen Legislaturperiode, insbesondere etwa mit Blick auf eine abgebrochene Fachkraft-Qualifikation. Diese kann nun beim Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz Berücksichtigung finden. So haben auch Abbrecher eine gute Perspektive.
Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes im Überblick:
- Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
 - Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
 - Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
 - Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
 - Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
 - Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
 - Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
 - Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung
 
Die Länder wurden eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden. Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen.Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, Pressemitteilung 15, Veröffentlicht am 06.08.2025
Pflege zukunftsfest machen:
Bundesregierung erweitert die Kompetenzen von Pflegekräften und harmonisiert die Pflegefachassistenzausbildung
Heute hat das Bundeskabinett die Gesetzentwürfe zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen.
Die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler: „Arztvorbehalt ade! Endlich schneiden wir alte Zöpfe ab und ermöglichen Pflegekräften, das zu tun, was sie auch können. Die Gesetzentwürfe dürfen daher zu Recht als ein Meilenstein für die professionell Pflegenden bezeichnet werden.“
Der Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zielt insbesondere auf die Ausweitung der Kompetenzen für Pflegefachpersonen durch:
- größere Entscheidungsbefugnisse bei der Empfehlung und Verordnung von Hilfsmitteln und der Folgeverordnung häuslicher Krankenpflege. Ein Beispiel: bei dauerhaftem Bedarf von Inkontinenzprodukten muss man nicht mehr zum Arzt, da künftig Pflegefachpersonen Folgeverordnungen ausstellen dürfen.
 - eigenständige Durchführung heilkundlicher Maßnahmen. Zum Beispiel kann eine Pflegefachperson zukünftig in der Häuslichkeit eigenständig die Insulindosis anpassen, wenn sie bei der Blutzuckermessung erkennt, dass die Werte dies erfordern. Oder sie kann eine Infusion geben, wenn ein Pflegeheimbewohner aufgrund von Flüssigkeitsmangel Gefahr läuft ins Delir zu fallen, so dass er deshalb nicht ins Krankenhaus muss.
 - Pflege-Begutachtung durch Pflegefachpersonen. In einem Modellprojekt übernimmt die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit statt eines externen Gutachters die vertraute Pflegefachperson, das heißt weniger Termine und führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten.
 
Außerdem sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch gezielte Beratung unterstützt und unnötige bürokratische Hürden abgebaut werden.
Der Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung wiederum ist die Weiterentwicklung der bisher im Bundesgebiet bestehenden 27 Ausbildungen zu einer bundeseinheitlichen Ausbildung.
„Auch hier sagen wir endlich Schluss mit dem Wirrwarr der gegenseitigen Anerkennung und Adieu Bürokratie-Monster. Dieselbe Ausbildung garantiert nun auch dieselben Befugnisse für Pflegeassistenzkräfte in ganz Deutschland und erleichtert den Einstieg in den Pflegeberuf immens“, so Staffler.
Mit der einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung wird insbesondere die interprofessionelle Zusammenarbeit gestärkt und die Möglichkeit der Höherqualifizierung bzw. des Aufstiegs in der Pflege erleichtert.
Staffler weiter: „Wir haben uns in der Pflege viel vorgenommen. Mit beiden Gesetzen stärken wir nun die professionelle Pflege und vereinfachen den Versorgungsalltag. Das kann aber nur der Anfang sein. Gleichzeitig arbeiten wir sehr intensiv an einer tiefgreifenden Pflegereform. Die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist im vollen Gange. Unser ambitioniertes Ziel ist es, Eckpunkte dafür bis Ende des Jahres auf den Tisch zu legen.“
Weitere Informationen zur Arbeit der Pflegebevollmächtigten finden Sie unter www.pflegebevollmaechtigte.de
Quelle: PM der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, 06.08.2025
Einsamkeit bei der Prävention stärker mitdenken
#KDAgegenEinsamkeit – Dr. Alexia Zurkuhlen: Das Thema und seine Folgen werden unterschätzt
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat erstmals einen Bericht über Einsamkeit und ihre Folgen herausgegeben. Demnach birgt der tief empfundene, unfreiwillige Kontaktmangel unter anderem erhebliche Risiken für die Gesundheit: Sowohl die soziale Isolation als auch das Gefühl der Einsamkeit seien ein … Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/einsamkeit-bei-der-praevention-staerker-mitdenken/
Quelle: NL KDA, 06.08.2025
DKV Report 2025: Nur 2% der Deutschen leben „rundum gesund“
DBfK fordert Ausbau präventiver Gesundheitsstrukturen
Berlin, 06.08.2025 – Der aktuelle DKV Report 2025 offenbart ernüchternde Zahlen: Nur zwei Prozent der Deutschen erfüllen alle Kriterien für einen rundum gesunden Lebensstil und bei über der Hälfte der Befragten wird die digitale Gesundheitskompetenz kritisch bewertet. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert angesichts dieser Ergebnisse, dringend mehr präventive Gesundheitsstrukturen zu schaffen, die flächendeckend ansetzen. Die Etablierung von Community Health Nurses und Schulgesundheitspflegenden sei dafür unumgänglich.
„Diese alarmierenden Befunde machen eines klar: Wir benötigen dringend mehr präventive Gesundheitsstrukturen, die flächendeckend und in der Lebenswelt der Menschen ansetzen“, sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Viele Menschen wissen nicht, was ihrer Gesundheit nützt, benötigen Hilfe in der Umsetzung oder wie sie Informationen korrekt bewerten können. Community Health Nurses und Schulgesundheitspflegende können hier gezielt unterstützen: mit alltagsnaher Gesundheitsbildung schon im Schulalter, Beratung und Begleitung vor Ort. Gerade in einer Gesellschaft, in der viele Menschen mit Gesundheitsinformationen überfordert sind, braucht es professionelle Vermittlung: Community Health Nurses und Schulgesundheitspflegende übernehmen hier eine zentrale Rolle – sie fördern Gesundheitskompetenz alltagsnah, niedrigschwellig und dort, wo Gesundheit entsteht: im Quartier und in der Schule.“
Warum Community Health Nurses und Schulgesundheitspflegende so wichtig sind:
- Sie leisten vertrauensvolle Begleitung und Beratung in der persönlichen Lebenswelt.
 - Sie unterstützen Menschen mit chronischen Erkrankungen im gesamten Versorgungsprozess inkl. dem Selbstmanagement – schon im Kindesalter.
 - Sie vermitteln gesundheitsrelevante Kompetenzen, beispielsweise zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung.
 - Sie verknüpfen bestehende Angebote mit individueller Beratung – gerade für diejenigen, die Präventionsangebote bisher nicht erreichen.
 
„Die Politik muss jetzt handeln: Das Pflegekompetenzgesetz und das angekündigte APN-Gesetz müssen den Weg dafür ebenen, dass Community Health Nurses eigenständig arbeiten können und ihre Leistungen für die Gesundheit der Bevölkerung flächendeckend und nachhaltig finanziert wird. Aber wir können auch schon viel früher ansetzen, indem wir flächendeckend Schulgesundheitspflegende an den Schulen etablieren. Je früher Gesundheitskompetenzen erworben werden, desto besser“, so Lux. „Gesundheitsförderung darf keine reine Privatsache bleiben, sondern muss als gesellschaftlicher Auftrag verstanden werden und in allen Lebensbereichen der Menschen zum Tragen kommen.“
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Krankenhausfinanzierung
Vogler zum Pflegebudget: „Das Ökonomen-Narrativ allein taugt nicht“
In der Debatte um das Pflegebudget stellt sich der Deutsche Pflegerat schützend vor das Finanzierungsinstrument. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 05.08.2025
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit wird wissenschaftlich untersucht
Der GKV-Spitzenverband hat eine Studie beauftragt, mit der die Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen wissenschaftlich untersucht wird. Ziel der durch das IGES Institut durchgeführten Studie ist es, die Dynamiken und Erfahrungen bei der Entwicklung von Pflegebedürftigkeit seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und der damit einhergehenden neuen Pflegebegutachtung 2017 zu evaluieren.
„Die Einführung des geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 war ein Meilenstein bei der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Sie hat für eine Verbesserung und Ausweitung der Leistungen gesorgt, weil sich die pflegerische Versorgung damit besser am konkreten Bedarf ausrichtet, und seither auch Menschen mit demenziellen Erkrankungen durch die soziale Pflegeversicherung versorgt werden. Wir beobachten daher seit der Einführung einen starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen. Das wollen wir uns jetzt mithilfe der Wissenschaft mal genau ansehen. Wir erhoffen uns dadurch wertvolle Informationen, die wir bei der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – auch mit Blick auf den von der Politik angekündigten Reformprozess – im nächsten Jahr einbringen wollen“, so Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Die Studie soll neben den Auswirkungen der Pflegereform von 2017 auch andere mögliche Einflüsse auf die Anzahl pflegebedürftiger Menschen wissenschaftlich und strukturiert untersuchen. Eigene Datenanalysen sowie Interviews mit Begutachtenden der Prüfdienste und Fokusgruppen mit weiteren Akteuren sollen zudem helfen, weiterführende Forschungs- und Entwicklungsbedarfe zu erkennen und erste Handlungsoptionen darzustellen. Die Studie soll im 2. Quartal 2026 abgeschlossen sein.
Hintergrund
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde am 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Er berücksichtigt gleichwertig körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen. Maßgeblich sind die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der betroffenen Person in verschiedenen Lebensbereichen. Je nach Schweregrad der Beeinträchtigungen werden Versicherte einem von fünf Pflegegraden zugeordnet. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) im Auftrag der Pflegekasse, welche dann auf Grundlage des Gutachtens über den Pflegegrad entscheidet. Dieser ist maßgeblich für den Umfang der Leistungen durch die soziale Pflegeversicherung.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG GKV-Spitzenverband, Berlin, 4. August 2025
Pflegebudget und Personalbemessung sind unverzichtbar
Das Ökonomen-Narrativ allein taugt nicht, um Versorgung zu sichern
Berlin (03. August 2025, Nr. 32/2025) – In der aktuellen Debatte um das Pflegebudget in der Krankenhausvergütung dominieren wirtschaftliche Argumente. Dabei droht der Blick auf das Wesentliche verloren zu gehen. Für Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), ist klar: „Das Pflegebudget schützt vor ruinösem Rationalisierungsdruck. Wer es infrage stellt, riskiert den Rückfall in alte Muster mit fatalen Folgen für die Versorgung.“
Pflege darf nicht auf Effizienz verkürzt werden
Lange wurde die Pflege über Fallpauschalen mitfinanziert. Dieses System förderte ökonomische Effizienz, belohnte Personalabbau und gefährdete die pflegerische Qualität. Das Pflegebudget war und ist eine dringend notwendige Korrektur und führte zu mehr Personal. Dass die Pflegeausgaben seitdem steigen, ist laut DPR kein Fehler, sondern Ausdruck einer über Jahrzehnte aufgeschobenen Anpassung. „Faire Löhne und mehr Personal sind kein Luxus. Sie sind notwendig, um Pflegeberufe attraktiv zu machen und die Versorgung zu sichern“, so Vogler.
Kritik, dass mehr Geld und mehr Personal die Probleme in der Einhaltung von Personalmindeststandards nicht überwunden hätten, ist kein Argument gegen das Budget. Ursache hierfür ist u.a. das fehlende qualifizierte Personal auf dem Arbeitsmarkt. Weitere Ursachen liegen in einer überfrachteten Krankenhauslandschaft und ökonomischen Fehlanreizen. „Ein Personalaufbau bedeutet zudem nicht automatisch, dass genügend Personal und zudem mit der richtigen Qualifikation vorhanden ist, um eine stabile Versorgung zu erreichen“, so Vogler.
Produktivität ist nicht gleich Versorgungssicherheit
Der DPR kritisiert ausdrücklich die Debatte um eine vermeintliche Pflegepersonalproduktivität: „Pflege ist keine Maschine“, betont Vogler. „Die Vorstellung, mit möglichst wenig Personal möglichst viel Leistung zu erzeugen, ist kein ökonomisches Prinzip, sondern eine Fehlinterpretation von Effizienz. Sie führt nicht zu Produktivität, sondern zu Erschöpfung, Qualitätsverlust und Berufsausstieg. Das ist Pflege auf Verschleiß.“ Es ist wissenschaftlich belegt, dass eine qualitativ und quantitativ angemessene Personalausstattung mit hoher Qualität einhergeht. Eine Effizienzdebatte, die das ignoriert, untergräbt die Versorgungssicherheit und beschädigt die Profession. Dabei wird oft übersehen, dass die Pflege wesentlich zur Aufrechterhaltung eines Krankenhauses und seiner Leistungen beiträgt und somit ein entscheidender Wertschöpfungsfaktor ist.
Auch die Behauptung, die Tarifpartner hätten angesichts des Pflegebudgets keinen Anlass, maßvolle Tarifabschlüsse abzuschließen, hält einer sachlichen Prüfung nicht stand. Demnach wären die Personalkosten in der Pflege reine Durchlaufposten und könnten weder zu dem von Ökonomen im Zusammenhang mit dem Budget kritisierten Budgetstau noch zu hohen Transaktionskosten führen.
Pflege ist auch keine Verfügungsmasse, die man von einem Standort an den anderen verschieben kann, wie teilweise wirtschaftlich suggeriert wird. Dies gilt vor allem dann, wenn das vorhandene Personal am bisherigen Standort bei weniger Leistungsdichte dann das qualitativ und quantitativ ausreichende Personal ist. Und auch dann, wenn es eine andere Fachrichtung hat und durch eine Verschiebung funktionierende Teamstrukturen zerstört werden.
Reformen müssen Pflege stärken, nicht schwächen
Die Lösung muss daher die Beibehaltung des Pflegebudgets sein. Sie liegt aber auch in einem umfassenden Strukturwandel: weniger, dafür leistungsstarke Krankenhäuser mit klaren Versorgungsaufträgen, verbindliche Personalbemessung mit PPR 2.0, ein qualifikationsgerechter Personalmix und pflegerisch geleitete Steuerung. Fehlsteuerungen wie der Einsatz hochqualifizierter Pflegefachpersonen für fachfremde Aufgaben sind keine Folge des Pflegebudgets, sondern von Managemententscheidungen. Auch die Aussage, Hilfskräfte seien nicht refinanzierbar, ist schlicht falsch.
Gleichzeitig fordert der DPR, dass auch die ambulante Pflege und die stationäre Langzeitpflege in den Blick genommen werden. Dort gelten die gleichen Muster: Fachpersonenmangel, Unterfinanzierung, hohe Belastung. Die Einführung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege (PeBeM) ist ein Meilenstein. Sie muss jedoch verbindlich umgesetzt und solide finanziert werden. „PeBeM darf kein Papiertiger bleiben. Es braucht eine Umsetzung, die die Rolle der Fachpersonen stärkt“, so Vogler.
Pflege ist in allen Versorgungsbereichen Daseinsvorsorge
Pflege muss als zentraler Bestandteil und Partner:in des Gesundheitssystems anerkannt werden, als eigenständiger Heilberuf mit hoher Verantwortung, komplexen Aufgaben, Steuerungskompetenz und Systemrelevanz. Dafür braucht es das Pflegekompetenzgesetz und eine zügige Krankenhaus- und Pflegereform mit einer stärkeren Vernetzung der Versorgungsbereiche.
„Wer die Pflege schwächt, schwächt die Versorgung“, betont Vogler. „Pflege ist ein Innovations- und Leistungsfaktor. Sie ist über alle Schnittstellen hinweg das Rückgrat der Versorgung und ist ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge. Vertretungsstrukturen der Profession Pflege müssen gesetzlich verankert werden, um das Know-how der Pflege angemessen in das Gesundheitssystem zu integrieren.“
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
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IT-Report zeigt gravierende Lücken bei Cybersicherheit
Der IT-Report 2025 der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt offenbart erhebliche Defizite bei der IT-Sicherheit in der Sozialwirtschaft. Ein Drittel der befragten Organisationen, darunter viele Pflegeeinrichtungen, hat kein Sicherheitskonzept oder kennt dessen Inhalt nicht. Auch standardisierte Verfahren und externe Prüfungen fehlen vielerorts. Zwar steigen die IT-Ausgaben, doch im Branchenvergleich liegt die Sozialwirtschaft zurück. Die Autoren warnen: Angesichts wachsender Cybergefahren sei das Risiko für Angriffe hoch. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 31.07.2025
Pflegeausbildung in der Erfolgsspur
Jetzt braucht es klare Perspektiven für die Zukunft
Berlin (30. Juli 2025, Nr. 31/2025) – Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen einen erfreulichen Trend: Im Jahr 2024 haben knapp 59.400 Menschen eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann begonnen. Das sind rund 9 % mehr als im Vorjahr.
„Die generalistische Pflegeausbildung wirkt. Das zeigen die Zahlen eindrucksvoll,“ sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR). Die Entwicklung sei ein wichtiges Signal, dass die Reform der Pflegeausbildung greife.
Auch die Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen ist im zweiten Abschlussjahrgang um 11 % auf rund 37.400 gestiegen. 99 % der Absolvent:innen entschieden sich für den generalistischen Abschluss, der mehr Einsatzmöglichkeiten in der Pflege bietet. Rund ein Fünftel der Auszubildenden war über 30 Jahre alt. Das zeigt, dass die Pflege auch für Quereinsteiger:innen und im Rahmen der beruflichen Neuorientierung zunehmend attraktiv wird.
Gleichzeitig mahnt Vogler, nicht bei der bloßen Zunahme an Ausbildungsverträgen stehenzubleiben. Denn die Gesamtzahl der sich in Ausbildung befindlichen Personen lag mit rund 146.700 nahezu auf Vorjahresniveau. Das zeigt, dass es nicht allein um neue Verträge geht, sondern vor allem um gelingende Ausbildungsprozesse, erfolgreiche Abschlüsse und eine langfristige Berufsbindung.
„Die Qualität der Ausbildung, die Einbindung in die Praxis und die langfristige berufliche Perspektive sind entscheidend, wenn wir die pflegerische Versorgung nachhaltig sichern wollen“, so Vogler weiter. Wir brauchen jetzt einen nächsten Schritt: Mit dem geplanten Pflegekompetenzgesetz und dem geplanten Pflegefachassistenzgesetz werden zentrale Grundlagen für pflegefachliche Eigenverantwortung und echte Entwicklungsmöglichkeiten gelegt. Diese müssen mit Leben gefüllt und strukturell abgesichert werden.
Wir benötigen eine bundeslandübergreifende Initiative, die die Fort- und Weiterbildungsstrukturen in der beruflichen Pflege einheitlich, transparent und versorgungsorientiert gestaltet. Moderne, verbindliche Rollenprofile, wie im Projekt BAPID II des Deutschen Pflegerats entwickelt, können dabei maßgeblich unterstützen. Ein einheitliches Bildungs- und Karrierekonzept gibt Auszubildenden eine klare Vorstellung ihrer beruflichen Zukunft und ermöglicht beruflich Pflegenden, sich weiterzuentwickeln und in ihrem Beruf zu bleiben.
„Pflege ist ein sinnstiftender verantwortungsvoller Heilberuf. Das muss sich im Berufsalltag ebenso widerspiegeln wie in der politischen Umsetzung“, betont Vogler. Die aktuellen Zahlen geben Anlass zur Zuversicht. Doch aus Ausbildungserfolgen müssen berufliche Realitäten werden, mit klaren Rollen, verlässlichen Rahmenbedingungen und echter Mitgestaltung.
Weitere Informationen:
Pressemeldung Destatis. 37.400 erfolgreich ausgebildete Pflegefachfrauen und -männer im Jahr 2024
Informationen zum BAPID-Projekt des DPR
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
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Gute Nachrichten:
Mehr Auszubildende in der Pflege
Wie das statistische Bundesamt gestern mitteilte, steigen die Zahlen an abgeschlossenen Ausbildungen im Pflegebereich. So haben im letzten Jahr 37400 Personen ihre Pflegeausbildung zur Fachkraft beendet. Das ist ein Plus von über 3000 Abschlüssen im Vergleich zum Vorjahr.
Katrin Staffler sieht Ergebnisse der Reformvorhaben: „Wir brauchen dringend gut ausgebildete und engagierte Pflegefachpersonen. Die nun veröffentlichen Zahlen freuen mich und zeigen auch, dass der Wechsel zur generalistischen Ausbildung gelungen ist und nun Früchte trägt.“
Doch nicht nur die Abschlusszahlen steigen, sondern es fangen auch mehr Personen eine Ausbildung an. So zeigen die kürzlich bekanntgegebenen Zahlen ein Plus von 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ein Grund dürfte hier auch die inzwischen höchste Ausbildungsvergütung mit durchschnittlich 1.200 Euro im ersten und 1.400 Euro monatlich im dritten Ausbildungsjahr sein.
Staffler: „Im stark umkämpften Bereich um Fachkräfte zeigt sich, wie beliebt die Ausbildung in der Pflege inzwischen ist. Die Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten verbessern sich stetig und auch die Bezahlung ist mittlerweile richtig gut. Für gute Arbeitsbedingungen und eine gute Anleitung der Azubis sind natürlich immer auch die Arbeitgeber verantwortlich.“
Die genauen Zahlen zu den Ausbildungsabschlüssen können auf den Seiten des statistischen Bundesamtes abgerufen werden.
Weitere Informationen zur Arbeit der Pflegebevollmächtigten finden Sie unter www.pflegebevollmaechtigte.de
Quelle: PM der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, 30.07.2025
Wichtige Termine:
Europäischer Gesundheitskongress München
21. und 22. Oktober 2025; Hier anmelden und Sonderpreis sichern.
Deutscher Pflegetag 2025
05.-06.11.2025, hub 27, Berlin; Infos unter: https://www.deutscher-pflegetag.de/
16. DGP-Hochschultag
28.11.2025, 10:30 bis 17:00 Uhr, Institut für Pflegewissenschaft und Interprofessionelles Lernen, Universität Greifswald; Hier gelangen Sie zum Call for Abstracts sowie zur Teilnehmendenanmeldung
Pflegetag Rheinland-Pfalz
04.12.2025 | Mainz, ZUM KONGRESS
Gesundheitskongress des Westens
6. und 7. Mai 2026 in Köln, Kongressanmeldung für 2026
