ADS-Wocheninformation, 11.01.2021

ADS-Wocheninformation, 11.01.2021

Appell an Pflegefachpersonen:

„Lassen Sie sich impfen“
Deutscher Pflegerat: Zugang zur Impfung einfach und schnell gestalten – Impfstoff zur Verfügung stellen – Anfangsprobleme beheben

Berlin (5. Januar 2021, Nr. 1/2021) –  „Lassen Sie sich impfen“. Das betonte heute der Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Franz Wagner. „Das dient dem eigenen Schutz der Pflegenden und dem Schutz der von ihnen gepflegten und betreuten Menschen. Sie als Pflegefachpersonen wurden zu Recht in die Impfkategorie mit der höchsten Priorität eingeordnet. Bitte nehmen Sie die Chance zur Impfung auch in Ihrer Funktion als Vorbild wahr.“

Völliges Unverständnis zeigte Wagner dafür, dass vielerorts Impfstoffe nicht zur Verfügung stehen und sich die Impfungen aufgrund von Organisationsproblemen der Länder teilweise schwierig gestalten. „Diese Anfangsprobleme müssen schnellstmöglich behoben werden“, forderte der Präsident des Deutsch

en Pflegerats. Auch dies beeinflusse die Impfbereitschaft. Kurzfristig nachgebessert werden müsse auch bei der Bezahlung in den Impfzentren, um diese gerechter zu gestalten. Derzeit gibt es massive Unterschiede in der Bezahlung von Ärztinnen/Ärzten und Pflegefachpersonen.

Wagner sieht es als unabdingbar an, dass Pflegefachpersonen vor Ort in den Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten geimpft werden. „Es ist nicht vertretbar, wenn wie in Berlin Pflegefachpersonen weite Wege und umfangreiche Terminvereinbarungen selbst auf sich nehmen müssen, um geimpft zu werden. Der Zugang zur Impfung des Personals muss einfach gestaltet werden. Das erhöht die Akzeptanz und vermeidet weitere Belastungen der Mitarbeiter. Die Bewohner und das Personal von Pflegeeinrichtungen müssen gleichzeitig in der Pflegeeinrichtung geimpft werden.“

„Die heute beschlossene Verlängerung des Lockdown ist der richtige Weg. Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Intensivpflegestationen sind am Limit“, machte Wagner abschließend deutlich. Unabhängig von den Impfungen müssen weiterhin die bekannten Schutzmaßnahmen wie die AHA-L-Regelung eingehalten werden.

Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Brandbrief an Bundesgesundheitsminister:

Paritätischer fordert personelle Sofortmaßnahmen für Pflegeheime und -dienste in der Corona-Pandemie

16-12-2020  – In einem Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband externe personelle Unterstützung für Pflegeheime und Pflegedienste in der Corona-Pandemie. In der aktuellen Ausnahmesituation sei eine “nationale Kraftanstrengung” nötig. Die neu beschlossene verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für Pflegepersonal sei nur verlässlich umzusetzen, wenn externes Personal, wie beispielsweise Mitarbeitende des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) oder Bundeswehrangehörige herangezogen werden, mahnt der Verband.

Der Paritätische begrüßt die Verpflichtung und Klarstellung zur Testung in Alten- und Pflegeeinrichtungen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens als absolut nachvollziehbar, mahnt jedoch die Einrichtungen und Dienste in dieser schwierigen Lage nicht alleine zu lassen. “Jeder fünfte in Pflegeheimen an COVID-19 Erkrankte stirbt. Die Lage ist also dramatisch. Pflegende arbeiten nach über neun Monaten Pandemie am Limit. Sie können die anstehenden Aufgaben bei den Testungen vielerorts nicht mehr alleine bewältigen. Wenn der Infektionsschutz der vulnerablen Gruppen in Pflegeeinrichtungen und -diensten durch Tests als eines der obersten Ziele weiter gestärkt werden soll, geht dies nur mit Hilfe von Außen. Dies gilt umso mehr in der anstehenden Weihnachtszeit, wenn wir beispielsweise mit mehr Tests von Besucher*innen etwas mehr Sicherheit geben wollen”, heißt es in dem Schreiben von Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, unter dessen Dach rund 2000 Pflegeeinrichtungen und Dienste organisiert sind. “Angesichts der dramatischen Situation appellieren wir an Sie Herr Bundesminister, Pflegebedürftige und die sie versorgenden und pflegenden Dienste und Heime nicht alleine zu lassen, sondern bitten Sie nachdrücklich darum, sich mit aller Kraft für tatkräftige Unterstützung der Einrichtungen und Dienste einzusetzen.”

Der Paritätische fordert die Unterstützung von Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK), sofern diese nicht andernorts im Einsatz sind. “Ein MDK-Mitarbeitender, der bei den Einrichtungen und Diensten, die es am dringendsten brauchen, Mitarbeitende und Besucher*innen testet, würde schon viel bringen”, so Schneider. Darüber hinaus brauche es eine gezielte Kampagne, um Menschen mit pflegerischer Ausbildung aus anderen Bereichen als Unterstützung anzusprechen. Dabei müsse gesetzlich geregelt sein, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten auch für diese Aufgabe freistellen müssen. Und schließlich könnten aus Sicht des Wohlfahrtsverbandes auch Bundeswehrangehörige nicht nur in Gesundheitsämtern, sondern auch in Pflegeeinrichtungen aushelfen.

Schließlich appelliert der Verband an die Politik, sich klar vor das Pflegepersonal zu stellen. “Wir alle wissen, dass trotz gewissenhafter Umsetzung der Schutz- und Hygienekonzepte ein Restrisiko bleibt. Eine 100prozentige Sicherheit gibt es leider nicht. Vor diesem Hintergrund haben wir auch keinerlei Verständnis dafür, dass Pflegekräfte und Einrichtungsleitungen bei auftretenden Covid-Infektionen sich mehr und mehr pauschalen Anschuldigungen der Fahrlässigkeit oder Unfähigkeit ausgesetzt sehen.”

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband – Pressemeldung 16.12.2020


2021 – was das neue Jahr für die Pflegenden bringen muss

Das Jahr 2020 wird in die Geschichte als Jahr der COVID-19-Pandemie eingehen. Geplant war es als Internationales Jahr der Pflegefachpersonen und Hebammen. Unser Gesundheitssystem und alle, die darin arbeiten, sind in besonderer Weise betroffen. Aktuell werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen und Todesfälle verschärft. Die Kapazitäten an Intensivbetten, für die qualifiziertes Pflegepersonal zur Verfügung steht, erreichen ihre Grenzen.

„Ein für uns alle sehr schwieriges Jahr geht zu Ende. Und es wird im neuen Jahr nicht rasch besser werden,“ sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK). „Es bedarf einer gesellschaftlichen Anstrengung, die Pandemie zu begrenzen und einen Solidarbeitrag zur Arbeitsfähigkeit des Gesundheits- und Pflegesystems zu leisten. Die Menschen in den Pflegeberufen, in den Gesundheitsberufen sind maximal gefordert. Viele von Ihnen sind erschöpft und wissen doch, dass die Belastung noch monatelang andauern wird. Deshalb ist jede Bürgerin und jeder einzelne Bürger aufgerufen, das eigene Verhalten sorgfältig zu überprüfen, um sich nicht selber oder andere zu infizieren.“

Der DBfK mahnt an, dass schon heute der Blick auf die Zeit nach der Pandemie gerichtet werden müsse. „Am 26. September 2021 wird der Bundestag neu gewählt. Deshalb müssen jetzt die politischen Weichen gestellt werden, um die Gesundheitsversorgung nach COVID-19 abzusichern“, so Bienstein. Oberste Priorität hat für den DBfK dabei die Personalbemessung. „Wir brauchen in allen Sektoren verbindliche Zielvorgaben und nicht nur Verbesserungen in kleinen Schritten. Diese Salamitaktik vermittelt nicht ausreichend Vertrauen in bessere Rahmenbedingungen.“

Die bisherigen Maßnahmen seien noch zu wenig spürbar und die politischen Versäumnisse von mehr als 10 Jahren gelte es nun aufzuholen! Für den Krankenhausbereich fordert der DBfK die Einführung der PPR 2.0 und den gesetzlichen Auftrag für ein neues Personalbemessungsverfahren. Für die Pflegeheime umfasst es die Zusage der vollständigen Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens. Dazu gehört ein verbindlicher Zeitplan, der auch die modellhafte Erprobung und Weiterentwicklung des neuen Verfahrens festlegt. „Unterbleibt dies, werden wir die Herausforderungen der kommenden Jahre nicht bestehen“, mahnt Bienstein „Wir befürchten, dass viele Pflegefachpersonen nach der Pandemie vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden werden und im Lauf der nächsten 10 bis 15 Jahre wird eine halbe Million Pflegefachpersonen das Rentenalter erreichen!“

Mehr Personal bedeutet, dass die Arbeit besser organisiert werden kann, die Rahmenbedingungen für die Pflegeberufe und damit einhergehend die Versorgung besser werden.

Dem DBfK zufolge habe die Pandemie aber noch weiteren Anpassungsbedarf im Gesundheitssystem offenbart. „Insbesondere in der Primärversorgung und im Öffentlichen Gesundheitsdienst haben wir gesehen, dass ein Ausbau dringend nötig ist. Hier gibt es gute Einsatzmöglichkeiten für Pflegefachpersonen, die viele der Herausforderungen lösen könnten, wenn man die entsprechenden Handlungsfelder wie Gesundheitszentren, »Community Health Nurses« und »School Nurses« etablieren würde“, so Biensteins Vorschlag.

„Viele haben im Jahr 2020 ihre Wertschätzung für die beruflich Pflegenden ausgedrückt – mal mehr und mal weniger überzeugend. Uns kommt es aber darauf an, dass die Pflegeberufe endlich die verdiente Anerkennung erhalten. Diese drückt sich weder in Applaus noch in ungerecht verteilten Bonuszahlungen aus, sondern beinhaltet die Mitsprache in der sozialrechtlichen Selbstverwaltung ebenso wie die Errichtung von Pflegeberufekammern in ganz Deutschland. Es beinhaltet auch die Eröffnung von Karrierechancen innerhalb der Pflege und es bedeutet nicht zuletzt eine deutlich bessere Bezahlung in allen Sektoren. Der DBfK fordert weiterhin ein Grundeinstiegsgehalt von 4.000 EURO brutto für alle Pflegefachpersonen. Die Zeiten, in denen sich Pflegefachpersonen mit einem warmen Händedruck oder Applaus abspeisen ließen, sind endgültig vorbei“, so Bienstein.

Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V., hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 0 | Fax 030-219157-77


Länder geben grünes Licht für Verbesserungen bei Gesundheit und Pflege – fordern aber Änderungen bei der Freihaltepauschale

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege gebilligt. In einer zusätzlichen Entschließung fordern die Länder aber eine kritische Prüfung der Regelungen zur so genannten „Corona-Freihaltepauschale“ für Krankenhäuser.

Zusätzliche Stellen in der Pflege – mehr Hebammen

Das Gesetz sieht die Finanzierung von 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege vor. Die Mittel hierfür kommen aus der Pflegeversicherung und nicht aus Eigenbeiträgen der Patienten.

Außerdem erhalten Krankenhäuser mehr Stellen für Hebammen. Dazu ist ein Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, das etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen ermöglicht.

Finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Um nach der COVID-19-Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds überführt. Zusätzlich sieht das Gesetz einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Milliarden Euro vor.

Sozialgarantie

Hintergrund für den Zuschuss ist die so genannte Sozialgarantie 2021: sie sieht vor, die Sozialversicherungsbeiträge trotz der aktuellen Krise bei maximal 40 Prozent zu stabilisieren, indem darüber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden.

Abbau von Finanzreserven

Zur Stabilisierung der Zusatzbeitragssätze werden zudem das Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven ausgeweitet: Krankenkassen dürfen den Zusatzbeitrag nicht anheben, wenn sie über eine Finanzreserve verfügen, die 0,8 Monatsausgaben übersteigt. Liegen die Finanzreserven unter 0,4 Monatsausgaben, erhalten sie zum 1. Januar 2021 einmalig das Recht zu einer Anhebung des Beitragssatzes, die der Absicherung von Finanzreserven in Höhe von insgesamt 0,4 Monatsausgaben im Jahr 2021 entspricht.

Verbesserungen bei Pflegehilfsmitteln

Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, soll ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.

Zusätzliche Entschließung

Außerdem hat der Bundesrat eine Entschließung zum Krankenhausfinanzierungsgesetz gefasst. Dieses ermöglicht Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser für coronabedingte Leerstände – die so genannte Freihaltepauschale.

Die Länder fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, die getroffenen Regelungen zu überprüfen und in enger Abstimmung mit den Ländern im Verordnungsweg Nachbesserungen auf den Weg zu bringen. Dabei geht es insbesondere um die Prüfung, ob die Freihaltepauschale auf internistischen Fachkliniken und Krankenhäusern der Basisnotfallversorgung zu Gute kommen soll.

Zudem bittet der Bundesrat das Bundesministerium für Gesundheit, die 7-Tages-Inzidenz von über 70 je 100 000 als ein Kriterium für den Anspruch auf Ausgleichzahlungen zu streichen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie die Länderforderung umsetzt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Verkündung – Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 29. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zu großen Teilen am 1. Januar 2021 in Kraft.

Plenarsitzung des Bundesrates am 18.12.2020

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/998/04.html?view=renderNewsletterHtml; Abruf: 11.01.2021


Pflegebudget wird der Boden entzogen

DBfK kritisiert Einigung von GKV und DKG

Berlin, 17. Dezember 2020 – Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich nach Pressemeldungen im November auf einen Deal in den Verhandlungen der Pflegebudgets verständigt.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert die Einigung scharf, da sie faktisch die Zielsetzung des Pflegebudgets aushebeln würde.

Das Pflegebudget wurde Anfang des Jahres 2020 eingeführt, damit jede Pflegestelle unabhängig von den Fallpauschalen finanziert werden kann – so das große und oft wiederholte Versprechen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Nun wurde erstmalig über die Kosten verhandelt und dabei zeigte sich, dass 1,6 Milliarden Euro mehr für die Pflege angefallen sind, als prognostiziert. GKV-Spitzenverband und DKG haben in den Verhandlungen beschlossen, dass lediglich 1,4 Milliarden Euro der Pflegekosten erstattet werden.

„Dieser Deal bedeutet praktisch eine Deckelung des Pflegebudgets für 2020 und das darf in Zukunft nicht fortgesetzt werden“, analysiert DBfK-Präsidentin Christel Bienstein die geplante Einigung. „Die gesetzliche Grundlage würde durch eine Absprache der Selbstverwaltung konterkariert – und das ganz offen. Dies geht ganz klar gegen den Willen des Gesetzgebers und ist mit Blick auf die Pflege und aus Sicht der beruflich Pflegenden mehr als unverständlich. Es wird zu einer weiteren Demotivierung der Pflegenden im Krankenhaus beitragen, wenn dringend benötigtes Pflegepersonal beim Erreichen einer Obergrenze nicht mehr finanziert wird“, so Bienstein weiter.

Der DBfK fordert in einem aktuellen Positionspapier, dass das Pflegebudget als Ausgangspunkt für die Verbesserung der pflegerischen Versorgung genutzt werden müsse. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Finanzierung der Personalkosten langfristig gesichert sein. Das muss auch für die Anrechnung von pflegeentlastenden Maßnahmen gelten, die in dem Deal durch die nachträgliche Personalabgrenzungsvereinbarung gekippt werden würde. Eine zeitnahe Einführung der PPR 2.0 als Interimsinstrument sowie die Beauftragung eines pflegewissenschaftlich entwickelten Instruments zur Pflegepersonalbedarfsermittlung müssten laut DBfK unbedingt als flankierende Maßnahme umgesetzt werden.

Das Positionspapier steht hier zum Download bereit.

Bundesverband, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, T  +49 30 219 157 – 0, F  +49 30 219 157 – 77, dbfk@dbfk.de, www.dbfk.de


Pflegeheime in der Corona-Pandemie: Infektionsschutz und Lebensqualität vereinbaren

Ein neuer ZQP-Kurzratgeber fasst zusammen, was pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen über Infektionsschutz und Lebensqualität in Pflegeheimen wissen sollten und erwarten können. 

Berlin, 18. Dezember 2020. Der Infektionsschutz ist in Pflegeheimen angesichts der Gefahren durch das Virus SARS-CoV-2 für Bewohnerinnen und Bewohner ganz besonders wichtig. Gleichzeitig beeinträchtigen die Schutzmaßnahmen die Lebensqualität der pflegebedürftigen Menschen – und bergen gesundheitliche Risiken. Der neue EINBLICK Infektionsschutz und Lebensqualität im Pflegeheim in der Corona-Pandemie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) fasst zusammen, was Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und ihre Angehörigen in der aktuellen Situation wissen sollten und erwarten können.

Ältere pflegebedürftige Menschen haben ein besonders hohes Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken und zu sterben. In stationären Pflegeeinrichtungen kann zudem der enge Kontakt von Bewohnerinnen, Bewohnern und Pflegenden vielfache Ansteckungen begünstigen. Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 kommen in Pflegeheimen daher eine besonders hohe Bedeutung zu. „Wir schauen alle mit großer Besorgnis auf die aktuell steigenden Infektions- und Sterbezahlen – gerade mit Blick auf die stationären Pflegeeinrichtungen. Die konsequente Einhaltung der Hygieneregeln ist daher das Gebot der Stunde. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass die Schutzmaßnahmen das Leben in der Einrichtung erheblich beeinflussen. Und das birgt auch Risiken“, sagt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin und Bereichsleiterin im Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

So können Schutzmaßnahmen wie Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen oder Quarantäne zu einem Mangel an Zuwendung, Bewegung oder Beschäftigung führen – mit negativen psychischen und physischen Konsequenzen für die Bewohnerinnen und Bewohner und die Lebensqualität in der Einrichtung. Aber auch für viele Angehörige und Pflegende ist diese Situation sehr belastend. Daher müssen die problematischen Folgen der Schutzmaßnahmen minimiert und die Lebensqualität bestmöglich aufrechterhalten werden. Zentrale Gradmesser sind dabei stets die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner. „Pflegebedürftige Menschen dürfen nicht pauschal von Aktivitäten oder Kontakten ausgeschlossen werden. Es gilt stets, alle Risiken für den Einzelnen und die Gemeinschaft abzuwägen und individuelle Lösungen zu erarbeiten, die Infektionsschutz und Lebensqualität bestmöglich vereinbaren. Viele Mitarbeiter in den rund 15.400 Einrichtungen in Deutschland erbringen angesichts der aktuell nochmals erhöhten Arbeitsbelastung derzeit absolute Höchstleitung“, betont Sulmann.

Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist das jedoch teilweise nur schwer einzuschätzen. Zur Orientierung hält der neue ZQP-Kurzratgeber daher leicht verständliche Informationen bereit. Die vierseitige übersichtlich gestaltete Broschüre zeigt unter anderem 10 zentrale Maßnahmen auf, mit denen Pflegeheime zur Förderung von Infektionsschutz und Lebensqualität beitragen. Dazu gehören in erster Linie die sorgfältige Planung und Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen – abgestimmt auf die jeweiligen Gegebenheiten in der Einrichtung. Wichtig ist aber auch, den Kontakt zu anderen Menschen zu fördern und Besuche zu ermöglichen. Zudem sollten verstärkt individuelle Angebote zur Einzelbeschäftigung gemacht und zur Bewegung angeregt werden.

Darüber hinaus informiert der ZQP-EINBLICK über speziell für die Corona-Pandemie entwickelte Empfehlungen und Leitlinien, die Pflegeheime fachlich und ethisch begründete Handlungsorientierung geben sollen.

Der ZQP-EINBLICK ist werbefrei. Kommerzielle Interessen werden damit nicht verfolgt. Er kann kostenlos über die Webseite des ZQP als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen. Weitere Informationen und Tipps für pflegende Angehörige zum Schutz vor dem Coronavirus bietet das ZQP-Onlineportal www.pflege-praevention.de.


BARMER-Auswertung

Corona trifft Pflegekräfte besonders stark

Berlin, 21. Dezember 2020 – Pflegekräfte sind besonders häufig aufgrund von Corona krankgeschrieben. Das geht aus einer aktuellen Analyse der BARMER hervor. Demnach waren seit Beginn der Pandemie bis Mitte November 6.600 Pflegerinnen und Pfleger wegen einer Covid-19-Infektion arbeitsunfähig, das entspricht 2,5 Prozent aller BARMER-versicherten Pflegekräfte. Bei allen Berufsgruppen lag der Anteil bei 1,6 Prozent und machte rund 61.800 BARMER-Versicherte aus. „Die Corona-Pandemie spitzt sich immer weiter dramatisch zu. Wir können es uns also nicht leisten, dass so viele Pflegekräfte an Corona erkranken und ausfallen. Das gefährdet die Versorgung im Krankenhaus, in Altenheimen und in der häuslichen Pflege. Daher ist es sehr wichtig, dass das Pflegepersonal den Impfstoff gegen Covid-19 sehr früh und mit der höchsten Priorität erhalten kann“, sagt Dr. Ursula Marschall, Leitende Medizinerin bei der BARMER. Die Impfung sei so dringlich, da das Pflegepersonal ohnehin gesundheitlich stark belastet sei. Das spiegle sich auch deutlich in einem erhöhten Medikamentenbedarf wider.

Pflegekräfte auch während zweiter Welle besonders Corona-gefährdet

Besonders deutlich tritt das Corona-bedingte Risiko für Pflegekräfte in der Wochenauswertung der BARMER-Analyse zutage. Demnach waren während der ersten Pandemie-Welle in der Spitze 499 je 100.000 Pflegekräfte wegen Corona krankgeschrieben. Bei allen Erwerbstätigen waren es maximal 204 je 100.000 Versicherte mit Krankengeldanspruch. Nach niedrigen Raten im Sommer sind die Krankschreibungen im Herbst wieder angestiegen. In der zweiten Corona-Welle sind Mitte November bis zu 410 je 100.000 Pflegekräfte in einer Woche wegen Corona krankgemeldet gewesen. Bei allen Erwerbstätigen hat dies auf bis zu 242 von 100.000 Versicherten mit Krankengeldanspruch zugetroffen.

Pflegekräfte generell häufig krank und auf Medikamente angewiesen

Auch ohne Corona seien Pflegekräfte einem erhöhten Krankheitsrisiko ausgesetzt, sagt Marschall. So sei der Krankenstand in der Pflegebranche in den vergangenen Jahren um bis zu 73 Prozent höher gewesen als in anderen Berufen, wie der Pflegereport der BARMER kürzlich ergeben habe. Entsprechend hoch sei auch deren Medikamentenbedarf. „Die Arbeitssituation in der Pflege greift die Gesundheit der Beschäftigten massiv an. Wenn sie ausfallen, werden Kolleginnen und Kollegen zusätzlich belastet. Dieser Teufelskreis muss durchbrochen werden, zumal die Corona-Pandemie die angespannte Arbeitssituation der Pflegekräfte noch einmal verschärft“, so Marschall.

Quelle: PM Barmer, 21.12.2020


BGW-Positionspapier zu SARS-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Zu finden unter: www.bgw-online.de/corona-position.


Informationen und Dokumente zum Thema COVID19-Impfung

  • Informationsangebot rund um die Schutzimpfung: www.corona-schutzimpfung.de
  • Wichtige Materialien im Zusammenhang mit der Impfung zu finden unter: www.zusammengegencorona.de/downloads
  • Informations-Service rund um Corona-Schutzmaßnahmen und die Corona-Schutzimpfung unter Telefon  116 117 (kostenlos, 7 Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr)
  • Wie ist die Corona-Impfung in meinem Bundesland geregelt? Antworten hierzu unter: https://www.gesundheitsinformation.de/kurz-erklaert-platzierung-in-thema_25346.html

S1-Leitlinie zur sozialen Teilhabe in der Pandemie für Ambulante Pflege veröffentlicht

Die S1-Leitlinie „Häusliche Versorgung, Soziale Teilhabe und Lebensqualität bei Menschen mit Pflegebedürftigkeit im Kontext Ambulanter Pflege unter den Bedingungen der Covid-19 Pandemie“ wurde kurz vor Weihnachten veröffentlicht.

Die Leitlinie entstand unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft und wurde koordiniert von Prof. Dr. Thomas Fischer. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) war in der multidisziplinär besetzten Arbeitsgruppe durch Dr. Martin Dichter vertreten.

„Die Leitlinie dient durch fachlich begründete und möglichst wissenschaftlich abgesicherte Wissensbestände als Orientierung für Pflegefachpersonen und ambulante Pflegedienste im Kontext des interprofessionellen Handelns bei der Versorgung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit im eigenen Zuhause,“ sagt Dr. Martin Dichter, Mitglied des DBfK-Bundesvorstandes und Vorsitzender des DBfK Nordwest.

Die Sicherung von sozialer Teilhabe und Lebensqualität der betroffenen Menschen stellt in der Langzeitpflege wegen der Schutzbestimmungen und -maßnahmen in der COVID-19-Pandemie eine besondere pflegerische Herausforderung dar. Mit den Handlungsempfehlungen in der Leitlinie erhalten die professionellen Akteure Orientierung und Hinweise für ihre tägliche Arbeit.

Die Leitlinie ist über die Homepage der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft unter folgendem Link abrufbar:

https://dg-pflegewissenschaft.de/leitlinien-2/.

Weitere Details zur Leitlinie unter:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/184-002.html

Ivonne Köhler-Roth | Redakteurin Online, Social Media, Print | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e.V., koehler-roth@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77


Impfen hat höchste Priorität

DBfK fordert größere Anstrengungen und lehnt Impfpflicht ab

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt, dass mit den Impfungen gegen das SARS-CoV-2-Virus begonnen werden konnte.

In der Erwartung der Zulassung weiterer Impfstoffe muss nun alles darangesetzt werden, rasch viele Menschen zu impfen, um die erforderliche Impfquote für die sog. Herdenimmunität zu erreichen und damit gesundheitliche Risiken deutlich zu reduzieren.

„Es ist sinnvoll, dass die Pflegenden in die oberste Prioritätsgruppe aufgenommen wurden. Sie sind selbst stark gefährdet und übertragen potenziell eine Infektion an Menschen mit Pflegebedarf,“ sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Pflegefachpersonen können zudem als Vorbild für die breite Bevölkerung dienen und zur Impfung ermutigen.“

Der DBfK empfiehlt den Pflegefachpersonen – soweit nicht persönliche Gesundheitsrisiken dagegen sprechen -, sich impfen zu lassen. Es muss allerdings gewährleistet werden, dass dann der dafür erforderliche Impfstoff auch vorliegt. Hier bedarf es noch größerer Anstrengungen. Der DBfK unterstützt weiterhin, dass es keine Impflicht geben soll. „Es ist wichtig, durch gezielte Informationen die Impfbereitschaft auch in den Gesundheitsberufen zu erhöhen“, ergänzt Bienstein.

Trotz Beginn der Impfungen ist es weiterhin unerlässlich, die bekannten Schutzmaßnahmen – Abstandhalten, Hände waschen, Mundnasen-Maske tragen, Lüften – konsequent einzuhalten. Damit können alle einen persönlichen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten.

Ivonne Köhler-Roth | Redakteurin Online, Social Media, Print | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e.V.
koehler-roth@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77