ADS-Wocheninformation, 09.11.2020

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DPR: Zweite Welle der Corona-Pandemie trifft Profession Pflege mit voller Wucht

Fragwürdige Lösungen sind keine Antworten auf die pflegerische Notlage

Berlin (6. November 2020, Nr. 33/2020) – „Vielerorts wird in Deutschland ein Mangel oder ein drohender Mangel an Pflegefachpersonen auf Intensivstationen gemeldet. Das zeigt: Die Corona-Pandemie verschärft ein seit langem bestehendes Problem, und dies nicht nur auf Intensivstationen. Es fehlen überall Pflegefachpersonen. Darauf weisen der Deutsche Pflegerat und seine Mitgliedsverbände seit vielen Jahren hin“, betont der Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Franz Wagner.

„Die Bewältigung der Corona Pandemie verlangt den professionell Pflegenden übermenschliche Arbeitsleistungen ab, die weit über das Limit dessen gehen, was normal ist. Hierauf müssen alle Verantwortlichen und insbesondere die Politik rasch und konsequent reagieren. Der Sommer wurde nicht ausreichend genutzt, sich auf die Bewältigung der zweiten Welle der Corona-Pandemie vorzubereiten.

Völlig verfehlt und absolut indiskutabel ist das, was gerade in Niedersachsen passiert. Hier wird per Verfügung das Arbeitszeitgesetz ausgehöhlt und Pflegende können ab sofort mit bis zu 60 Stunden Arbeitszeit pro Woche belastet werden. Anstatt die seit langem bekannten Probleme in der Pflege-Personalausstattung anzugehen, sollen jetzt die professionell Pflegenden mit ihrem Rücken herhalten. Das ist politisch schäbig. In dieselbe Kerbe schlägt die Entscheidung, dass infizierte, symptomfreie Pflegende in Zukunft arbeiten sollen! Die professionell Pflegenden brauchen einen Arbeits- und Gesundheitsschutz, der seinen Namen verdient.

Es fehlt ein klares Konzept, wie Pflegefachpersonen in Krisensituationen sinnvoll eingesetzt werden können. Nicht zu Ende gedacht ist, wie die Teststrategie in den Pflegeheimen umgesetzt werden kann, genauso wie ein erneutes Aussetzen von Personaluntergrenzen im Krankenhaus.

Was grundsätzlich fehlt, ist eine ausreichende Ausstattung mit Pflegefachpersonen, die am Pflegebedarf ausgerichtet ist. Dem Bundesgesundheitsministerium liegt seit Januar 2020 für den Krankenhausbereich ein guter Vorschlag des Deutschen Pflegerats, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der Gewerkschaft ver.di für eine sinnvolle Personalbemessung vor. Auch das vorgelegte Personalbemessungsverfahren für Pflegeheime benötigt eine kraftvollere Roadmap, als dies aktuell erkennbar ist. Das muss alles spätestens 2021 geregelt werden!

Die Verantwortlichen müssen endlich beginnen, auf die Expertise der Profession Pflege zu vertrauen, sie an Entscheidungen gleichberechtigt zu beteiligen und deren wertvolles Know-how aufzugreifen. Deutlich wird dies auch in der Beratung des Bundesgesundheitsministeriums zur Corona-Pandemie. Hier fehlt die Vertretung der Pflegeberufe. In Zeiten der Krise und darüber hinaus ist dies ein No-Go! Wenn man sich nur eines wünschen dürfte aus der hoffentlich zu bewältigenden Corona-Pandemie, dann ist es die Einbindung der Profession Pflege an erster Stelle und nicht dann, wenn es wieder einmal zu spät ist.

Der Deutsche Pflegerat fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, die jetzt verhängten Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung der Pandemie zu beachten. Das ist ein essenzieller Beitrag zur Reduzierung der Belastung aller Gesundheitsberufe.“

Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats, Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Einrichtungen dürfen nicht zu „Testzentren light“ werden

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich zu der   „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Er-regernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)“:

„Grundsätzlich begrüßen wir die Möglichkeit für unsere Einrichtungen, Schnelltests durchzuführen“, so Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Diese verhindern unter Umständen einen möglichen Totalausfall des Personals aufgrund von Erkältungen, die nicht COVID 19 bedingt sind und sichern so in dieser für uns alle herausfordernden Zeit die Versorgung der Bewohner und Patienten, was für uns im Vordergrund steht.“

Jedoch sind die Aussagen der Tests begrenzt. Sie können ausschließlich Verdachtsfälle infizierter Menschen hervorbringen, da für ein sicheres Testergebnis im Vergleich zur PCR Testung eine größere Virusmenge notwendig ist. „Das bedeutet, dass ein negatives Antigen-Testergebnis die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ausschließt“, erklärt Dr. de Vries.

„Zudem fehlen für flächendeckende Tests von Mitarbeitenden, Bewohnern und Besuchern im stationären Bereich die personellen Ressourcen“, so Dr. de Vries weiter. „Knapp gerechnet benötigt eine Einrichtung mit 80 Plätzen bis zu 2,5 Vollzeitstellen Fachkräfte (bei wöchentlichen Testungen). Dieses zusätzliche Personal wird in der derzeitigen Fassung der Testverordnung nicht refinanziert. Hier wird ein Problem der Gesundheitsämter auf die Einrichtungen übergestülpt, ohne dass dieses ausreichend refinanziert wird. Die Einrichtungen werden damit zu „Testzentren light“, was nicht hinnehmbar ist.“

Im ambulanten Bereich ist die Testung von Patienten in der Häuslichkeit eine andere Herausforderung. Ein Mitarbeitender des ambulanten Dienstes muss den Test in Schutzkleidung abnehmen auf das Ergebnis warten. In der Zwischenzeit kann der Patient nicht behandelt werden. Das ist sowohl zeitlich als auch praktisch ein immenser Mehraufwand.

Der DEVAP setzt sich für eine Klarstellung in der TestVO ein, dass die Sach- und Personalkosten für zielgerichtet angewendete PoC Tests als Leistung für coronabedingte Aufwendungen im Rettungsschirm der Pflege verankert und damit angemessen refinanziert werden. Die Entscheidung der Testung von Angehörigen sollte den Einrichtungen überlassen werden. Außerdem muss die Testung von Personengruppen ohne Krankheitssymptome in der Pflege mittels PCR Test erfolgen, damit die Einrichtungen Sicherheit haben.

Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 09.11.2020


Covid-19

Sorgen vor Engpässen in Kliniken wachsen

News des Tages / 02.11.2020 – Die Sorgen vor fehlenden Kapazitäten für die Versorgung von Corona-Patienten in deutschen Kliniken wachsen. Viele der zuletzt als frei gemeldeten Intensivbetten können offenbar wegen Personalmangels nicht genutzt werden, warnt Christian Karagiannidis, Sprecher des DIVI-Intensivregisters, in der Welt am Sonntag. „Wir wiegen uns bei der Zahl der freien Intensivbetten in falscher Sicherheit.“ Als Konsequenz sollen nur noch Betten gemeldet werden, für die es auch tatsächlich Pflegekräfte gibt. „Daraufhin ist die Bettenzahl schlagartig um tausend runtergegangen“, so Karagiannidis.

DKG-Präsident Gerald Gaß bestätigt dies in der „Bild-Zeitung“. „Die Zahl der freien Betten beschreibt immer nur Betten und Geräte, nicht ob auch genügend geschultes Personal zur Verfügung steht, um diese zu betreiben.“ Er rechnet zudem mit einem starken Anstieg der Corona-Patienten in den Krankenhäusern. „In zwei bis drei Wochen werden wir die Höchstzahl der Intensivpatienten aus dem April übertreffen – und das können wir gar nicht mehr verhindern.“

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, bezeichnet im Interview mit der Tagesschau die Situation als „ernst, aber zurzeit ja noch handelbar“. Dies könne sich aber „erheblich zuspitzen“. Westerfellhaus forderte in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, planbare OPs zugunsten von Corona-Patienten zurückzustellen. Der größte Krankenhausbetreiber Helios hat unteressen bereits erklärt, dies nicht tun zu wollen. „Wir waren weit davon weg, nicht genug freie Intensivkapazitäten zu haben. Unsere Krankenhäuser können ganz erheblich mehr an Covid-19 verkraften als wir im März angenommen haben“, sagt Francesco De Meo, Vorstandsvorsitzender von Helios Health, in der FAZ. Den im Frühjahr begangenen Fehler, Krankenhäuser vorsorglich leerzuräumen, dürfe man jetzt nicht wiederholen.

Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/sorgen-vor-engpaessen-in-kliniken-wachsen


Pflegeausbildungsreform planmäßig angelaufen

Berlin: (hib/PK) Die reformierte Pflegeausbildung ist nach Angaben der Bundesregierung planmäßig angelaufen. Die Regelungen zur generalistischen Pflegeausbildung seien zu Jahresbeginn 2020 in Kraft getreten. Der Bund habe zeitgerecht den rechtlichen Rahmen geschaffen, um den Start sicherzustellen, heißt es in der Antwort (19/23449) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/22781) der Grünen-Fraktion.

Die beteiligten Akteure hätten die Reform frühzeitig mit Professionalität und Engagement vorangetrieben. In der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) arbeite die Bundesregierung gemeinsam mit allen Akteuren der Pflege daran, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 1178, 02.11.2020


Online-Vortragsreihe:

Medizin und Pflege – historische und ethische Dimensionen

  •  25.11.: Paul Martini und die klinische Forschung in Deutschland. Eine Vorgeschichte der evidenzbasierten Medizin, 1930-1970
    Dr. Christian Sammer, Institut für Geschichte und Ethik der Medizin Heidelberg
    Link
    Meeting ID: 821 1744 7615
    Passwort: IGEM-HD
  • 9.12.: Ethische Perspektiven der digitalisierten Pflege
    Dr. Giovanni Rubeis, Institut für Geschichte und Ethik der Medizin Heidelberg
    Link
    Meeting ID: 830 6180 6437
    Passwort: IGEM-HD
  • 22.1.: Verengte Becken, komplizierte Geburten – Die Debatte um die künstliche Frühgeburt im frühen 19. Jahrhundert
    Prof. Dr. Karen Nolte, Institut für Geschichte und Ethik der Medizin Heidelberg
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    Meeting ID: 867 6417 1349
    Passwort: IGEM-HD
  • 10.2.: Chancen der Exzellenzentwicklung in der Pflege für die Gesundheitsversorgung – Blick über den Tellerrand in ein Magnetkrankenhaus
    Helene Maucher, MSc., Pflegedirektorin RKU – Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm
    Link
    Meeting ID: 854 7655 5497
    Passwort: IGEM-HD

Quelle: Auszug  PM Universität Heidelberg, 04.11.2020


I care Webseminar-Reihe: Erfahrungsaustausch Generalistik

Wie die Umsetzung gelingen kann, auch unter Pandemiebedingungen – vier Bildungseinrichtungen im Interview

Mit diesem Thema starten wir zeitgleich mit dem Kongress mit unserer kostenfreien I care Webseminar-Reihe. In Form von Interviews möchten wir mit Schulleiter:innen, Pädagogen und Pädagoginnen Erfahrungen zur Generalistik austauschen. Wir werden allgemeine Themen wie die Organisationsentwicklung und aufeinander abgestimmte Curricula, aber auch durch das Coronavirus bedingte Herausforderungen wie Distanzunterricht besprechen.

Sie sind herzlich dazu eingeladen, sich für die einzelnen Termine anzumelden und die Chance zu nutzen, um Ihre Fragen zu stellen und von Ihren persönlichen Erfahrungen zu berichten:

Quelle: Info Georg Thieme Verlag, 06.11.2020


Fragen und Antworten

Corona-Test – wer kann, wer muss sich testen lassen?

Im Herbst und im Winter nehmen die Erkältungserkrankungen zu. Aber nicht alle Menschen mit leichten Erkältungssymptomen wie Halskratzen oder Schnupfen müssen auf Corona getestet werden, so die Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI). Um Labore nicht zu überlasten, hat das RKI Kriterien entwickelt, nach denen medizinisches Personal über zielgerechtetes Testen entscheiden kann.

Erkältungssymptome – was ist zu tun?

Die meisten Atemwegserkrankungen sind auf eher ungefährliche Viren zurückzuführen und können gut zu Hause auskuriert werden. Menschen mit Atemwegserkrankungen [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Strategie_Ergaenzung_Covid_Winterhalbjahr.html] wie beispielsweise Husten, Schnupfen oder Atemnot sollten mindestens fünf Tage zuhause bleiben, auf jeden Fall aber solange, bis die akuten Symptome abgeklungen sind. Viele Erkältungsviren sind ansteckend. Wer zuhause bleibt, kann sie nicht mehr weitergeben, zum Beispiel an Angehörige von Risikogruppen. Wenn die Beschwerden zunehmen, sollte man sich telefonisch bei seinem Hausarzt melden. Auch die bundesweite Rufnummer des Kassenärztlichen Notdienstes 116117 kann gewählt werden. Übrigens: Seit dem 19. Oktober kann man sich bei ersten Symptomen von Atemwegserkrankungen wieder telefonisch beim Arzt krankschreiben lassen. In der derzeitigen Pandemie empfiehlt sich aber grundsätzlich: Kontakte vermeiden und wenn diese nicht vermeidbar sind, die AHA+A+L-Regeln [https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/] einhalten. Leichte Erkältungssymptome – wann sollte getestet werden?
Das Robert Koch-Institut empfiehlt [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Testkiterien_Herbst_Winter.html]: Bei leichten Erkältungssymptomen brauchen nur diejenigen getestet zu werden, die zusätzlich

  • einer Risikogruppe angehören ODER
  • Symptome mit schwerem Verlauf haben (akute Bronchitis, Atemnot, Pneumonie, Fieber) ODER
  • einen gestörten Geruchs- und Geschmackssinn wahrnehmen ODER
  • in der Pflege, in einer Arztpraxis, in einem Krankenhaus tätig sind ODER
  • einer hohen Virenlast ausgesetzt waren (bei Veranstaltungen, in geschlossenen Räumen, wo die AHA+A+L-Regeln nicht beachtet wurden)ODER
  • Kontakt mit mehreren Personen hatten, die Erkältungssymptome haben oder positiv auf COVID-19 getestet wurden ODER
  • an einem Ort mit einer COVID-19 Sieben-Tages-Inzidenz größer als 35 waren, also wo es mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gibt ODER
  • während der Zeit der Erkältung viele Menschen getroffen haben, die man im Falle einer SarsCoV-2-Infektion hätte anstecken können ODER
  • weiterhin engen Kontakt zu vielen Menschen (beispielsweise als Lehrer, Chorleiter, Trainer) oder zu Risikopatienten haben.

Grundsätzlich gilt: Die Entscheidung, ob jemand getestet wird oder nicht, liegt bei den behandelnden Ärzten.

Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall – und dann?

Wer direkten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall hatte – und damit zur Kontaktperson Kategorie I gehört -, sollte sich selbst isolieren, Kontakte vermeiden und sich an sein örtliches Gesundheitsamt wenden. In der Regel ordnet das Gesundheitsamt dann eine Quarantäne an. Zu Kontaktpersonen der Kategorie I gehören diejenigen, die sich ohne Mund-Nasen-Schutz näher als 1,5 Meter zum Infizierten aufgehalten haben, beispielsweise bei einem 15-minütigen Gespräch oder einem Kuss. Oder man befand sich, unabhängig vom Abstand, für längere Zeit (mehr als 30 Minuten) im selben Raum wie die infizierte Person. Kontaktpersonen der Kategorie II sind diejenigen, die nur kurz Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder die ausreichend geschützt waren, beispielsweise durch einen Mund-Nasen-Schutz. Zwar ist auch bei diesen Kontaktpersonen eine Infektion nicht ausgeschlossen, aber das Risiko ist deutlich geringer als bei Kontaktpersonen der Kategorie I. In der Regel müssen diese Kontaktpersonen nicht in Quarantäne, sollen aber ihre Kontakte dennoch vorsichtshalber deutlich reduzieren. Die Entscheidung, ob beispielsweise eine Quarantäne notwendig ist und wie lange sie dauert, liegt beim zuständigen Gesundheitsamt. Diese fällen ihre Entscheidungen auf Basis der von den Ländern erlassenen Quarantäneverordnungen. Bestätigter COVID-19-Fall heißt, dass mithilfe einer labordiagnostischen Untersuchung eine Infektion mit SarsCoV-2 festgestellt wurde, also der Erreger direkt nachgewiesen werden konnte. Am zuverlässigsten ist dies mit einem PCR-Test möglich. Wenn es schnell gehen muss, gibt auch ein Antigen-Test wertvolle Hinweise über eine Ansteckung. Testen ist zentral für die Bekämpfung der Pandemie – aber nicht beliebiges, sondern zielgerichtetes. Das Robert Koch-Institut hat angesichts der zunehmenden Erkältungserkrankungen im Herbst und Winter seine Kriterien geschärft, um medizinischem Personal ein zielgenaueres Testen zu erleichtern. Damit werden eine mögliche Überlastung der Labore und die damit verbundenen längeren Bearbeitungszeiten bei der Ergebnisübermittlung verhindert. Die Teststrategie [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html]insgesamt hat sich nicht geändert, nach wie vor gilt: „Testen, Testen, Testen – aber gezielt!“.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Freitag, 6. November 2020


Freiwilligenpool für Pflegende

Eindringlicher Aufruf von Berliner Kliniken

06.11.2020 / News – Die Patientenzahlen auf Intensivstationen Berliner Krankenhäuser haben sich in den vergangenen 2 Wochen nach Angaben der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) verdreifacht. Daher ruft die BKG gemeinsam mit Gesundheits- und Pflegesenatorin Dilek Kalayci (SPD) nun alle ehemaligen und frei verfügbaren examinierten Pflegefachpersonen auf, die Kliniken während der Corona-Krise zu unterstützen.

Zwar hätten sich die Krankenhäuser in der Hauptstadt seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie mit allen Kräften auf die zu erwartenden hohen Patientenzahlen vorbereitet – das reiche aber nicht, so die BKG am Donnerstag.

Zwar gut vorbereitet, aber das Personal fehlt

„Wir wollen alle Möglichkeiten nutzen, das Personal in den Krankenhäusern zu verstärken. Doch neben den enormen Anstrengungen, die die Beschäftigten in den Kliniken heute schon erbringen, brauchen wir Hilfe von außen“, mahnte BKG-Geschäftsführer Marc Schreiner. „Bitte kontaktieren Sie die Krankenhäuser und helfen Sie bei der Versorgung der wachsenden Anzahl an Covid-19-Patientinnen und -Patienten.“ So lautet der Aufruf der BKG.

Im rbb-Sender Radioeins verdeutlichte die Pflegedirektorin der Charité – Universitätsmedizin Berlin, Judith Heepe, am Donnerstag: „Die Berliner Charité benötigt in der Corona-Pandemie bis zu 150 zusätzliche Pflegefachpersonen.“ Pflegende hätten jetzt die Möglichkeit, in einer Situation zu unterstützen, die „in den nächsten ein bis zwei Monaten eine sehr, sehr schwierige für die Hauptstadt sein wird“, so Heepe. Bereits in der Vorwoche zeigten sich Pflege- und Ärztevertreter massiv besorgt.

Senat richtet Krisenpersonalpool ein

Unterstützung erhalten Berlins Kliniken von Senatorin Kalayci. Die Kliniken hätten sich gut auf eine zweite Welle vorbereitet, etwa mit intensiven Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, um COVID-19-Patientinnen und -Patienten zu versorgen. Ehrenamtliche Pflegefachpersonen oder Teilzeitkräfte seien aktiviert worden. „Jetzt müssen diese Anstrengungen verstärkt werden“, betonte Kalayci. „Deshalb unterstütze ich den Aufruf der Berliner Krankenhausgesellschaft an alle verfügbaren Pflegekräfte: Ihre qualifizierte Mitarbeit in den Krankenhäusern ist hochwillkommen.“ Der Berliner Senat habe mit einem „Krisenpersonalpool“ eine Plattform eingerichtet, auf der Pflegende und Krankenhäuser schnell und unproblematisch zusammenfinden könnten.

Bereits meherere Pflegepools in anderen Ländern

Die Pflegekammern in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein hatten bereits zu Beginn der Pandemie Meldestellen für ehemalige Pflegende eingerichtet. Auch die Vereinigung der Pflegenden in Bayern betreibt einen Pflegepool.An die jeweiligen Stellen können sich nach wie vor Interessierte wenden, wenn sie in der Ausnahmesituation der Corona-Krise helfen möchten.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/eindringlicher-aufruf-von-berliner-kliniken


Keine Regelprüfungen und persönlichen Hausbesuche während der aktuellen Kontaktbegrenzung

Essen, 6. November 2020 – Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen für November beschlossenen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen werden keine Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege durchgeführt. Ebenso finden in dieser Zeit keine persönlichen Hausbesuche zur Feststellung des Pflegegrades statt. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und PKV-Verband verständigt.

„Die Medizinischen Dienste leisten damit ihren Beitrag zur Kontaktreduzierung und zum Infektionsschutz der besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Die Medizinischen Dienste werden weiterhin in den Pflegeeinrichtungen Anlassprüfungen umsetzen, wenn dies aufgrund von Beschwerden erforderlich ist. Dabei werden strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten.

Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt während der Kontaktbeschränkung auf Basis bereits vorliegender Informationen und des ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen. Auf diese Weise werden der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sichergestellt. Bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung finden während der Kontaktbegrenzung ebenfalls in der Regel keine körperlichen Untersuchungen statt.

Die Medizinischen Dienste unterstützen mit diesen Maßnahmen die politische Initiative der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder.

Quelle: Pressemitteilung MDS, 06.11.2020


Zweite Aktualisierung des Expertenstandards „Sturzprophylaxe in der Pflege“

Aufruf zur Bewerbung als wissenschaftliche Leitung der Expertenarbeitsgruppe

Der Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) wurde 2013 zum ersten Mal aktualisiert. Entsprechend des methodischen Vorgehens des DNQP ist es an der Zeit für die zweite Aktualisierung, an die sich ein Praxisprojekt zur Arbeit mit diesem Expertenstandrad anschließen wird.

Die Aktualisierung umfasst eine Literaturrecherche zum aktuellen Wissens- und Erkenntnis­stand zur pflegerischen Sturzprophylaxe sowie zu pflegerelevanten Indikatoren zum Thema und die Einberufung einer Expertenarbeitsgruppe. Der Aktualisierungszeitraum erstreckt sich über ca. 18 Monate. Eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens findet sich im Methodenpapier des DNQP zur Entwicklung, Einführung und Aktualisierung von Expertenstandards und zur Entwicklung von Indikatoren zur Pflegequalität auf Basis der Expertenstandards (www.dnqp.de/materialien).

Für die fachliche Leitung der Expertenarbeitsgruppe sucht das DNQP eine/einen auf diesem Gebiet ausgewiesene Wissenschaftlerin/ausgewiesenen Wissenschaftler mit umfassender Expertise zum Thema und Erfahrung in der Leitung von Projektgruppen. Die wissenschaftliche Leitung der Expertenarbeitsgruppe ist verantwortlich für das wissen­schaftliche Niveau des Expertenstandards, der Kommentierungen und der Literaturanalyse unter Berücksichtigung relevanter und aktueller Praxisbedingungen. Im Zusammen­hang mit der Aktualisierung sollen auch Indikatoren für das interne pflegerische Qualitäts­management auf Basis des aktualisierten Expertenstandards entwickelt werden, weshalb Erfahrungen in diesem Bereich von Vorteil sind. Wünschenswert ist die Zusicherung der Verfügbarkeit von zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen mit einer entsprechenden Qualifikation für die Durchführung der Literaturrecherche und die Erstellung der Literaturstudie nach anerkannten Verfahren. Entsprechende finanzielle Mittel werden hierfür durch das DNQP bereitgestellt. Die wissenschaftliche Leitung der Expertenarbeitsgruppe erfolgt ehren­amtlich, anfallende Reisekosten zu den Sitzungen werden erstattet.

Neben der fachlichen Expertise werden die Bewerber/Bewerberinnen gebeten, eigene Interessen, Verbindungen zu Industrie und Interessenverbänden offenzulegen, um die wissenschaftliche und institutionelle Unabhängigkeit des Expertenstandards garantieren zu können.

Die Mitglieder einer neuen Expertenarbeitsgruppe werden in einem weiteren Bewerbungsverfahren gemeinsam mit der wissenschaftlichen Leitung ausgewählt. Hierzu erfolgt ein gesonderter Aufruf zur Bewerbung im Januar 2021.

Bewerbungen werden bis zum 27.11.2020 an folgende Anschrift erbeten:

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück, Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Büscher, Postfach 19 40, 49009 Osnabrück, E-Mail: dnqp@hs-osnabrueck.de, Internet: www.dnqp.de