September-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen
Themen der aktuellen Ausgabe sind:
- Editorial. Deutscher Pflegetag – mit dabei sein! (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
 - Im Fokus. Imagefilm des DPR ansehen! (von Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des DPR)
 - Vorabpublikation zum BAPID-Projekt veröffentlicht. Neue Bildungsarchitektur für die Pflege vorgestellt (DPR)
 - Zahlen zum ersten Abschlussjahrgang. Generalistik: Ein Erfolg für die Pflege (DPR)
 - Aus den Verbänden. Pflegemanagement-Award 2025 (Bundesverband Pflegemanagement)
 - DBfK-Präsidentin geht in den Ruhestand. Christel Bienstein verabschiedet (DBfK)
 
Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de, Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Mahnungen kurz vor dem heutigen Krankenhausgipfel
Berlin – Zum Krankenhausgipfel treffen sich ab heute Mittag in Berlin prominente Gesundheitspolitiker aus Bund und Ländern sowie Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und medizinischer Organisationen – unter anderem der… [mehr]
Quelle: NL Deutsches Ärzteblatt, 09.09.2024
Zum 10. September – Welttag der Suizidprävention
Jeder Suizid ist einer zu viel
Präventive Maßnahmen sind dringend erforderlich
Anlässlich des Welttages der Suizidprävention fordert die Diakonie Deutschland eine deutliche Stärkung der Suizidprävention und einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen zur Verhinderung von Suiziden. „Wenn Menschen sagen, dass sie nicht mehr leben wollen, sind wir alle gefordert. Es ist ein sehr ernst zunehmendes Alarmsignal für eine Krise, aus der es keinen Ausweg zu geben scheint“, sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. „Die Diakonie wolle für Menschen da sein, die Suizidgedanken äußern, mit offenen Ohren, Verständnis und wirksamen Hilfsangeboten. Wir halten das vom Bundestag geforderte Suizidpräventionsgesetz für einen notwendigen Schritt, um Menschenleben zu schützen und Suizidgedanken gar nicht erst entstehen zu lassen. In die Suizidprävention sind alle Personengruppen einzuschließen, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, bei denen der Suizid die zweithäufigste Todesursache darstellt“, so der Diakonie-Präsident weiter.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 das Recht auf freiverantwortlichen Suizid anerkannt. „Das Urteil betont die Autonomie des Einzelnen, unterstreicht aber auch die Schutzpflicht des Staates für das Leben. Suizid darf niemals zu einer normalen Option werden“, so Schuch.
Aus Sicht der Diakonie Deutschland muss Prävention früh ansetzen und viele Bereiche umfassen – von Schulen über Gemeinden und soziale Dienste bis hin zu digitalen Plattformen. „Jeder Suizid ist einer zu viel. Wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen, der diese Maßnahmen bündelt, finanziert und langfristig absichert“, so der Diakonie-Präsident weiter. Die Diakonie habe Vorschläge für ein Suizidpräventionsgesetz gemacht.
Der diesjährige Welttag der Suizidprävention steht unter dem Motto „Lasst uns darüber reden“. Offen reden, aktiv verstehen, gesellschaftlich handeln – oder „Changing the narrative on suicide“. Rüdiger Schuch betont: „Es ist wichtig, dass Suizidgedanken nicht tabuisiert werden, aber ebenso wichtig, dass Suizid nicht als akzeptierter Ausweg gesehen wird. Die Balance zwischen offenem Dialog und Lebensschutz ist der Schlüssel dazu.“
Weitere Informationen:
- Welttag der Suizidprävention – Deutschland | Nationales Suizid-Präventionsprogramm für Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Akademie für Suizidprävention und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (welttag-suizidpraevention.de)
 - Vorschläge der Diakonie für ein Suizidpräventionsgesetz – Diakonie Deutschland)
 
Quelle: PM Pressestelle Diakonie Deutschland, 09.09.2024
Übergabe – Pflegeupdate
PU80 – Pflegefachassistenzausbildung / Reformpläne zur Pflegeversicherung
Und was es sonst so Neues gibt…
Der Landespflegerat Hessen lädt wieder ein zu „Pflege im Dialog per Zoom“
Nach der Sommerpause möchten wir Sie zum 3. Termin „Pflege im Dialog“ im Jahr 2024 wieder herzlich einladen. Dieses Mal beschäftigen wir uns mit der Ethik in der Pflege, insbesondere unter dem Blickwinkel „Pflegerisches Selbstverständnis und Ethik“ – wie ist dies unter den aktuellen Bedingungen umsetzbar. Aus pflegefachlicher Sicht mit dem Bezug zu Fallbeispielen wollen wir gemeinsam ethische Aspekte diskutieren.
“Pflege im Dialog“ am Donnerstag, den 12.09.2024 um 19.00 Uhr per Zoom.
Zoom-Meeting beitreten https://us02web.zoom.us/j/89161761987?pwd=HTg1RU0cUdE9RCwM5rb17lVrvOC25T.1
Meeting-ID: 891 6176 1987 // Kenncode: 068286 // Schnelleinwahl mobil +496950500952,,89161761987#,,,,*068286# Deutschland // Meeting-ID: 891 6176 1987 // Kenncode: 068286
Gesetzentwurf
Kabinett beschließt 18-monatige Pflegefachassistenzausbildung
Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von 18 Monaten auf den Weg gebracht. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 06.09.2024
Bundeseinheitliche Pflegefachassistenz: Kompromiss mit Potenzial
DBfK über den Kabinettsentwurf zum Pflegeassistenzgesetz
Berlin, 06.09.2024 – Am Mittwoch haben Bundesfamilienministerin Paus und Bundesgesundheitsminister Lauterbach die vom Kabinett beschlossene neue Pflegefachassistenzausbildung vorgestellt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die bundeseinheitliche Regelung zur Pflegefachassistenzausbildung. Damit werden die bisher 27 unterschiedlichen Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildungen zu einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung zusammengefasst. Der DBfK hat sich seit Jahren mit Nachdruck dafür stark gemacht, sieht aber nach wie vor noch Nachbesserungsbedarf.
„Es ist längst überfällig, dass die Pflegefachassistenzausbildung bundesweit einheitlich und als Heilberuf nach Art. 74, Nr. 19 GG geregelt wird“, sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Mit der neuen Ausbildung erlangen die Kolleg:innen vergleichbare Kompetenzen auf einem bundesweit anerkannten Qualitätsniveau. Die einheitliche Ausbildung sorgt zudem für mehr Flexibilität und erleichtert die berufliche Mobilität, wovon sowohl Arbeitgeber:innen als auch Pflegefachassistent:innen profitieren. Mit der Pflegefachassistenzausbildung werden zudem die Voraussetzungen geschaffen, dass der Einsatz von beruflich Pflegenden mit unterschiedlichen Qualifikationsstufen und Aufgabenprofilen – von der Pflegefachassistenz bis zu Kolleg:innen mit Hochschulabschluss – bedarfsorientiert möglich wird. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass Minister Lauterbach das neue Gesetz im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes und des Advanced-Practice-Nursing-Gesetzes sieht. Diese beiden Gesetze müssen im Anschluss an das Pflegefachassistenzgesetz zügig auf den Weg gebracht werden“, so Lux.
Mit der generalistisch ausgerichteten Pflegefachassistenzausbildung würden die Basiskompetenzen auf der Grundlage der generalistischen Pflegeausbildung vermittelt. Laut DBfK ist dies überhaupt erst die Voraussetzung dafür, dass ein flexibler Einsatz von Pflegefachassistent:innen in den verschiedenen Settings und im Qualifikationsmix möglich ist.
„Wir halten allerdings eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten für geboten. Die beschlossene Ausbildungsdauer von 18 Monaten ist ein Kompromiss zu den von Arbeitgebern geforderten 12 Monaten, den der DBfK ablehnt. Der rasante Fortschritt in der Medizin und Diagnostik ermöglicht immer komplexere Therapien und Diagnostik, so dass Menschen auch in hohem Alter operiert bzw. therapiert werden können. Um den Therapieerfolg zu sichern, braucht es gut ausgebildetes Pflegefachpersonal und Pflegefachassistent:innen. Nur dann kann die pflegerische Versorgung auf diesem Niveau gewährleistet werden. Eine immer kürzere Ausbildung bei gleichzeitig steigenden fachlichen Anforderungen führt nicht zu einer Verbesserung der Versorgung, im Gegenteil. Aus diesem Grund lehnt der DBfK auch den Zugang zur Ausbildung ohne Hauptschulabschluss, sondern nur aufgrund einer positiven Prognose für Einzelpersonen durch Pflegeschulen, ab“, so Lux weiter. Der DBfK hält den Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung für die Pflegefachassistenzausbildung für zwingend erforderlich. Ebenso sieht der der DBfK die Verkürzung der Pflegefachassistenzausbildung aus diesem Grund äußerst kritisch.
„Inwieweit die Pflegefachassistenzausbildung die Attraktivität für ausländische Pflegekräfte steigert, bleibt abzuwarten. In nahezu allen anderen Ländern ist die Pflegeausbildung eine akademische Ausbildung auf Bachelorniveau. Warum also eine Pflegefachassistenzausbildung, die gegebenenfalls sogar noch verkürzt werden kann, in Deutschland für ausländische Pflegefachkräfte attraktiv sein soll, erschließt sich dem DBfK nicht“, so Lux.
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77, presse@dbfk.de
www.dbfk.de
Kabinett beschließt einheitliche Pflegeassistenzausbildung
Das Bundeskabinett hat eine einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz beschlossen, die 18 Monate dauern soll. Das Gesetz soll ab 2027 gelten und die heute 27 verschiedenen Ausbildungen zu Pflegehelfern und Pflegeassistenten in 16 Bundesländern ablösen. Die Pflegeverbände reagieren unterschiedlich. Den Betreibern von Pflegeeinrichtungen sind eineinhalb Jahre zu lang, dem Pflegerat zu kurz. Die AOK kritisiert, dass Eigenanteile für Pflegeheimbewohner dadurch weiter steigen. Care vor9
Quelle: Care vor9, 05.09.2024
Übernahme ärztlicher Tätigkeiten
Auch Pflegefachkräfte können bei Fehlern haften
Das deutsche Gesundheitssystem steht vor Versorgungsproblemen. Die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte könnte Entlastung schaffen. Doch wie gestalten sich haftungsrechtliche Fragen bei Substitution und Delegation von ärztlichen Aufgaben auf Pflegende? Hier lauern mehrere Haftungsrisiken.
So kann es etwa zur Haftung für Schäden kommen, wenn die Pflegefachkraft entgegen der ärztlichen Weisung handelt – oder aber sie erkennt, dass die Anweisung fehlerhaft ist, dies jedoch dem Arzt nicht rückmeldet. Zudem dürfen, im Rahmen der sogenannten „Remonstrationspflicht“, Pflegefachkräfte nur jene ärztlichen Tätigkeiten übernehmen, die sie vollständig beherrschen – ansonsten müssen sie die Delegation ablehnen. In unserem ARTIKEL erfahren Sie mehr.
Quelle: Newsletter PWG/G&S, 36. KW 2024, 05.09.2024
Diakonie-Zitat: Insolvenzen in der Pflege sind ein Weckruf
Laut aktueller Berichterstattung steigen die Insolvenzen in Pflegeeinrichtungen. Die Diakonie Deutschland weist seit Jahren darauf hin, dass sich die wirtschaftliche Lage in der Pflege immer weiter zuspitzt. Die Diakonie Deutschland fordert schnelle Maßnahmen von der Politik.
Dazu erklärt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide: „Die jüngsten Meldungen von rund 1000 Insolvenzen bei Pflegeeinrichtungen ist ein Weckruf. Zentrale Ursachen für die schlechte wirtschaftliche Lage sind der Fachkräftemangel, hohe Kosten und schleppende Zahlungen der Kassen und Sozialhilfeträger. Wir brauchen sofortige Hilfen und Anpassungen in der Pflegefinanzierung, damit nicht noch mehr Pflegeeinrichtungen schließen müssen. Die Politik muss jetzt handeln. Zahlungsverzögerungen der Kostenträger, steigende Kosten und der Mangel an Pflegekräften belasten alle Pflegeeinrichtungen. Nur mit schnellen Reformen und besserer Unterstützung kann den Pflegebedürftigen geholfen werden.“
Weitere Informationen: Umfrage der Diakonie von 2023 zur wirtschaftlichen Situation ihrer ambulanten Pflegedienste: https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2023/november/diakonie-umfrage-sos-ambulante-pflegedienste-in-gefahr
Quelle: Pressestelle Diakonie Deutschland, 05.09.2024
Sondernewsletter zum Kabinettsbeschluss des Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
Das Kabinett hat am Mittwoch, 4. September das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz beschlossen, das unter der Federführung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet wurde.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach heute dazu:
„Mit diesem Gesetz verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Damit wird der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert. Wir können mehr Menschen für den Beruf begeistern, Pflegekräfte entlasten und den Pflegemarkt auch für ausländische Pflegekräfte attraktiver machen. Die Reform ergänzt eine Reihe mehrerer Gesetzinitiativen in der Pflege, mit denen wir uns darauf einstellen, dass in einer älter werdenden Gesellschaft immer mehr Menschen Pflege benötigen. Pflege braucht gute Ausbildung, gute Bezahlung, mehr Verantwortung und gute Arbeitsbedingungen. Dafür sorgen wir.“
Es wird eine moderne einheitliche Pflegefachassistenzausbildung geschaffen, die in ganz Deutschland nach den identischen Regeln funktioniert und bundesweit anerkannt sein wird. Mit dem heute beschlossenen Pflegefachassistenzgesetz, dem geplanten Pflegekompetenzgesetz und einem Pflege-Masterstudiumgesetz modernisieren wir die Pflegeausbildung und schaffen einen hochattraktiven Beruf mit klaren Entwicklungsperspektiven.
Für Sie zusammengefasst hier die wesentlichen Inhalte des neuen Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes:
- Es wird ein modernes, eigenständiges und einheitliches Berufsbild als Heilberuf d. Art. 74 Nr. 19 GG mit klaren Kompetenzen geschaffen.
 - Eine generalistische Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung Pflegefachassistentin, Pflegefachassistent oder Pflegefachassistenzperson.
 - Die Ausbildung dauert 18 Monate (in Teilzeit 36 Monate). Wer berufliche Vorerfahrung hat, soll auf 12 Monate oder weniger verkürzen können.
 - Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Eine Zulassung ohne Schulabschluss ist auch möglich, wenn die Pflegeschule eine positive Prognose für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung stellt.
 - Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen:
- Pflegeheime
 - ambulante Pflegedienste
 - Krankenhäuser.
 
 
Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich.
- Auszubildende erhalten zukünftig einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. (Bisher erhielt nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.)
 - Die Finanzierung wird wie im Pflegeberufegesetz geregelt, d.h. durch Ausbildungsfonds auf Landesebene und eine Umlagefinanzierung mit Länderbeteiligung. Die Nutzung der bestehenden Strukturen ermöglicht eine einfache Umsetzung in den Ländern.
 - Die Ausbildung soll zum 1. Januar 2027 starten, das Finanzierungsverfahren beginnt aufgrund des notwendigen Vorlaufs schon zum 1. Januar 2026. Übergangsregelungen stellen sicher, dass auf landesrechtlicher Grundlage begonnene Pflegehilfe oder Pflegeassistenzausbildungen abgeschlossen werden können.
 
Die neuen Regelungen werden unmittelbar positive Auswirkungen haben:
Die neue einheitliche Pflegefachassistenzausbildung wird helfen,
- den Einstieg in den Pflegeberuf zu erleichtern,
 - mehr Menschen für den Beruf zu begeistern,
 - Pflegefachkräfte zu entlasten,
 - den hiesigen Pflegeberuf für ausländische Pflegekräfte attraktiver zu machen und ermöglicht eine bundesweite berufliche Mobilität.
 
Weitere Informationen lesen Sie hier: Website des Bundesministerium für Gesundheit
Quelle: NL Pflegenetzwerk Deutschland, 04.09.2024
Pflegekammer NRW wehrt sich gegen den Vorwurf des Wahlbetrugs
Die Pflegekammer NRW übt scharfe Kritik an den Worten des AfD-Spitzenkandidaten Björn Höcke. Auf einer Wahlkampfveranstaltung in Thüringen hatte er Pflegefachpersonen Wahlbetrug vorgeworfen. Konkret sehe er Pflegeheime als besonders manipulationsanfällig, da hier ältere Menschen, die politisch nicht mehr so interessiert seien und „die betreut werden über viele Jahre durch einen Pfleger“ letztlich „dahin gebracht werden, die SPD zu wählen“. Deshalb hatte Höcke die Zuschauenden der Wahlkampf-Veranstaltung dazu aufgerufen, die Briefwahlunterlagen einzufordern, wenn sie zu pflegende Angehörige in Pflegeheimen haben. PRESSEMITTEILUNG
Quelle: NL Pflegekammer NRW; 04.03.2024
Deutscher Pflegerat fordert bundeseinheitliche Pflegefachassistenz mit einer 24-monatigen Ausbildungsdauer
Berlin (03. September 2024, Nr. 34/2024) – Kürzere Ausbildungszeit widerspricht den Zielen des Gesetzesvorhabens
Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Idee einer bundeseinheitlichen Regelung für die Ausbildung in der Pflegefachassistenz. Er fordert eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten und einen Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung. Pflege ist ein anspruchsvoller Beruf.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betont: „Die Pflegefachassistenz muss ein eigenständiger Beruf sein, der befähigt, in Pflegesituationen kompetent zu handeln. Dazu bedarf es eines Schulabschlusses als Voraussetzung für die Berufsausbildung sowie einer 24-monatigen Ausbildungszeit. Nur so können die notwendigen theoretischen und praktischen Kompetenzen für eine qualitativ hochwertige Pflegefachassistenz erworben werden.“
Der Deutsche Pflegerat warnt vor dem Argument, „Pflege kann jeder“. Eine Berufsausbildung von weniger als 24 Monaten, die darauf abzielt, Mitarbeitende schneller einzusetzen, gefährdet sowohl die Qualität der Ausbildung als auch die pflegerische Versorgung. Wirtschaftliche Interessen der Arbeitgeber dürfen niemals Vorrang vor der Qualität der Pflege haben.
„Der Pflegeberuf ist keine Verfügungsmasse, die beliebig verwertet werden kann“, unterstreicht Vogler weiter. „Wir möchten, dass unsere Dienstleistungen aufrichtig wertgeschätzt und nicht diskreditiert werden. Wenn wir selbst oder unsere Angehörigen pflegebedürftig werden, wollen wir darauf vertrauen können, dass wir eine gute und nicht durch wirtschaftliche Erwägungen der Unternehmen geprägte Pflege erhalten.“
Ein Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung zur Pflegefachassistenz ist essenziell, da er das Niveau einer grundlegenden allgemeinen Bildung sichert. Darauf bauend kann ein berufsspezifischer Lehrplan entwickelt werden, der Überforderung vermeidet und die grundgesetzliche Berufswahlfreiheit ermöglicht.
Eine Ausbildung zur Pflegefachassistenz von weniger als 24 Monaten führt langfristig zu hohen Kosten für Nachqualifizierungen. Es nützt niemandem, wenn die Ausbildung zwar beendet ist, die gewünschte Entlastung der Pflegefachpersonen jedoch ausbleibt, weil die notwendigen Kenntnisse in der Pflegefachassistenz fehlen. Der zusätzliche Aufwand wird dann wieder auf den Pflegefachpersonen lasten. Eine kürzere Ausbildung führt zudem dazu, dass sich weniger Menschen für den Pflegeberuf interessieren.
Wir benötigen in der Pflege einen funktionierenden Mix aus Fähigkeiten und Qualifikationen. Das Pflegefachassistenzgesetz setzt hier den richtigen Ansatz. Es muss zudem eine Durchlässigkeit in den Pflegebildungsstrukturen über alle Qualifikationsniveaus hinweg geben. Das BAPID-Projekt „Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland“ des Deutschen Pflegerats muss dabei eine zentrale Rolle spielen und in die Gesetzgebung einfließen.
Das Pflegefachassistenzgesetz und das Pflegekompetenzgesetz sind gemeinsam der Schlüssel zur Aufwertung des Berufsbildes, zur Bekämpfung des akuten Personalmangels in der Pflege und zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung. Für beide Gesetze gibt es keine Alternative. Sie müssen schnellstmöglich den parlamentarischen Weg beschreiten. Die Pflegeprofession kann viel mehr leisten, als ihr derzeit erlaubt wird. Der gordische Knoten zwischen Können und Dürfen muss endlich gelöst werden.
Mehr zum BAPID-Projekt des Deutschen Pflegerats finden Sie hier.
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
SeLeP – Worum geht’s?
Wie kann ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben im Pflegeheim ermöglicht werden? Mit welchen Maßnahmen lässt es sich unterstützen? Wo liegen die Möglichkeiten und Grenzen der Herstellung von Würde und Selbstbestimmung im Pflegealltag? Diesen Fragen widmet sich das Projekt SeLeP, das an der Universität Augsburg entwickelt wurde – rund um Prof. Kerstin Schlögl-Flierl, Lehrstuhlinhaberin für Moraltheologie, und Prof. Werner Schneider, Professurinhaber Soziologie mit Berücksichtigung der Sozialkunde. Das Schulungskonzept und die dazugehörigen Materialien entstanden dann in einer nächsten Phase in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Freiburg im Institut für Berufs- und Wirtschaftspädagogik unter der Leitung der Institutsdirektorin Prof. Stefanie Hiestand. Sie führt mit ihrer Mitarbeiterin und Doktorandin Sophie Kaiser auch die Schulungen durch. Das Gesamtprojekt ist seit Beginn vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert. Das Schulungsmodul wurde gemeinsam mit Pflege- und Leitungskräften, Bewohnerinnen und Bewohnern und deren An- und Zugehörigen für den Praxiseinsatz entwickelt. Das Ergebnis ist eine niedrigeschwellige und mittlerweile mehrfach in Pflegeheimen erfolgreich erprobte Schulung rund um die Themen Selbstbestimmung und Würde.
Alle Informationen zum Projekt, zu den Schulungsmaterialien und zum Lernbegleitungstool gibt es hier: MEHR ERFAHREN
Quelle: Pflegenetzwerk Deutschland, Pflege im Blick: Neues aus Praxis, Wissenschaft und Politik | Nr. 14, 04.09.2024
Bundesrat für neue medizinische Versorgungsformen
Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat verspricht sich vom Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) (20/11853) ein besseres Angebot insbesondere in strukturschwachen Regionen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels plädiert die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für neue Versorgungsformen und mehr Rechte der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die Versorgungssteuerung, wie aus der Unterrichtung (20/12664) der Bundesregierung hervorgeht.
Die Altersstruktur der Vertragsärzte lasse in naher Zukunft Versorgungsengpässe erwarten. Es sei daher dringend geboten, den KVen Rechte zur Versorgungssteuerung an die Hand zu geben. So sollten die KVen Initiativrechte erhalten, die es ihnen ermöglichten, Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen anhand von Versorgungsgesichtspunkten auszuschreiben.
Der Bundesrat fordert in den Regionen zudem die Einrichtung von „Gesundheitskiosken“. In Regionen und Stadtteilen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Personen und in strukturell benachteiligten Regionen könnten niedrigschwellige Beratungsangebote für Behandlung und Prävention etabliert werden, heißt es in der Stellungnahme. Diese Gesundheitskioske würden von Kommunen und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) errichtet. Dabei solle das Initiativrecht bei den Kommunen liegen.
Die Länder schlagen außerdem „Primärversorgungszentren“ für eine medizinische Grundversorgung vor. Die demografische Entwicklung führe zu einer Zunahme älterer und multimorbider Patienten, sodass sich die Anforderungen an die medizinische Grundversorgung wandelten, heißt es zur Begründung. Erforderlich sei daher ein sektorenübergreifender Ansatz, der auch die Verbindung zur sozialen Beratung und Unterstützung herstelle.
Der Bundesrat macht sich ferner für die Bildung sogenannter Gesundheitsregionen stark. Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen könnten mit Kreisen oder kreisfreien Städten und KVen Verträge schließen mit dem Ziel, eine bedarfsorientierte, regionale, sektorenübergreifende Versorgung sicherzustellen.
Die Bundesregierung sagt laut Vorlage zu, die Vorschläge zu prüfen.
Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 127, 03.09.2024
ProAlter 3/24, Schwerpunktthema:
„Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ (Heft 3/2024)
Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege hat eine zunehmende gesellschaftliche Relevanz. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen nimmt kontinuierlich zu; gleichzeitig besteht ein wachsender Fachkräftemangel, sodass Unternehmen konkurrieren und ihre Mitarbeitenden auch bei Pflegeaufgaben halten wollen: rund 76 % der informell pflegenden Frauen und 82% der Männer sind parallel berufstätig.
Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/proalter-3-24-schwerpunktthema-vereinbarkeit-von-beruf-und-pflege-heft-3-2024/
Quelle: NL KDA, 02.09.2024
Übergabe
ÜG074 – Schulgesundheitspflege / School Nursing (Andreas Kocks)
Ein blinder Fleck in der Gesundheitsversorgung
ÜG145 – Vorbehaltsaufgaben in der Pflege (Prof. Dr. Frank Weidner)
Pflegeprofessorin lässt kein gutes Wort an Reformpapier
„Dieser Bericht ist eine sehr große Enttäuschung“, schreibt Pflegewissenschaftlerin Martina Hasseler über das Reformpapier der Bundesregierung zur Pflegeversicherung. Darin werde einzig der Ansatz verfolgt, das SGB XI mit irgendeinem Finanzierungsmodell am Leben zu halten, ohne die strukturellen Probleme anzugehen und die Langzeitversorgung zu verbessern. „Mir persönlich wäre es mittlerweile lieber, das SGB XI würde abgeschafft und ich müsste nicht mehr zwangsweise in eine sogenannte Versicherung zahlen, die nicht mehr in der Lage ist, die angestrebte Grundversorgung zu leisten.“ Bibliomed-Pflege
Quelle: Care vor9, 02.09.2024
Diakonie-Zitat: Pflegende An- und Zugehörige finanziell besser absichern
In einem heute veröffentlichten Hintergrundpapier nimmt der BKK Dachverband die große Mehrheit der Pflegebedürftigen in den Blick, die zu Hause von An- und Zugehörigen gepflegt werden. Demnach brauchen pflegende An- und Zugehörige in bestimmten Lebenssituationen einen eigenen Anspruch auf einen Pflegelohn, der eine deutliche Anerkennung der Doppelbelastung von Erwerbsarbeit und Pflege darstellt und gleichzeitig auch finanziell unterstützt, wenn Angehörige ausschließlich zu Hause pflegen.
Dazu erklärt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide: „Die häusliche Pflege durch Zu- und Angehörige muss finanziell besser abgesichert werden. Da stimmen wir dem BKK-Dachverband zu. Wenn An- oder Zugehörige auch zukünftig eine tragende Rolle in der Pflege übernehmen sollen, müssen sie die Möglichkeit erhalten, für die Pflege sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein und finanziell abgesichert werden. Darüber hinaus benötigen sie Unterstützung durch ein Fallmanagement, eine speziell auf sie zugeschnittene Beratung und Begleitung.“
Auch nach Ansicht der Diakonie müssen pflegenden Angehörige insgesamt besser abgesichert werden. Dies müsse bei der längst überfälligen Pflegereform unbedingt berücksichtigt werden. „Es kann beispielsweise nicht sein, dass die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt werden, wenn der Pflegebedürftige auch die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt und sich für den fachlich gewünschten Pflegemix entscheidet“, so Loheide weiter.
Weitere Informationen:
- BKK Dachverband spricht sich für Stärkung der häuslichen Pflege aus
 - Die Diakonie Deutschland hat zum Thema Häusliche Pflege umfangreiche Positionen erarbeitet
 
Quelle: PM Pressestelle Diakonie Deutschland, 28.08.2024
Langfristige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (20/12600) liegt der Bericht der Bundesregierung „Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung – Darstellung von Szenarien und Stellschrauben möglicher Reformen“ vor. Mit diesem Bericht zur langfristigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung liegen den Autoren zufolge „datengestützte Darstellungen möglicher Szenarien für eine systemische Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung, die damit verbundenen Langfristprojektionen zu ihrem Finanzierungsbedarf bis zum Jahr 2060 sowie mögliche Stellschrauben auf der Ausgaben- sowie Einnahmenseite mit entsprechenden Finanzwirkungen vor“.
Ausgangspunkt der dem Bericht zugrunde liegenden Überlegungen für eine langfristige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung war den Angaben zufolge die Analyse des aktuellen Systems. Danach wird der weit überwiegende Teil der pflegebedürftigen Menschen ambulant versorgt. Von den rund 5,2 Millionen pflegebedürftigen Menschen entsprach dies Ende 2023 laut Vorlage rund 4,4 Millionen (rund 84 Prozent). 3,1 Millionen Menschen wurden danach überwiegend durch Angehörige gepflegt, rund 700.000 (rund 13 Prozent) Menschen wurden vollstationär und rund 140.000 (rund drei Prozent) in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe versorgt.
Die Gesamtausgaben der sozialen Pflegeversicherung lagen im Jahr 2023 bei rund 59,2 Milliarden Euro, wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht. Die Ausgaben für die ambulanten Leistungen beliefen sich danach auf rund 36,2 Milliarden Euro, für stationäre Leistungen lagen sie bei rund 19,7 Milliarden Euro (ohne stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe rund 19,3 Milliarden Euro).
Wie die Autoren ausführen, stellt der demografische Wandel für das Umlageverfahren, in dem die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung erfolgt, eine besondere Herausforderung dar: „Zum einen geht damit ein erwartbarer Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials einher, das zu einem weit überwiegenden Teil die Einnahmesituation der sozialen Pflegeversicherung bestimmt. Zum anderen werden neben der Tatsache, dass die Zahl der Pflegebedürftigen über das demografiebedingt erwartbare Maß steigt, auch die Babyboomer in den kommenden Dekaden potenziell zu Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern, was den Druck auf die Ausgabenseite nochmals erhöht“, heißt es dazu in der Vorlage weiter.
In der Gesamtschau führt dies dem Bericht zufolge bei einem unveränderten Beitragssatz und gleichzeitiger Konstanthaltung des Realwertes der Leistungen zu einem Auseinanderlaufen von Ausgaben und Einnahmen der Pflegeversicherung. Hierdurch würden sowohl die Finanzierbarkeit als auch die Leistungsfähigkeit gefährdet. Darüber hinaus gefährdeten Preis- und Lohnentwicklung, und damit einhergehende steigende Eigenanteile die Akzeptanz des Teilleistungssystems.
Daneben verweisen die Autoren darauf, dass die Empfängerzahlen und die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung durch die „zum Teil deutlichen Leistungsausweitungen“ vor allem in der letzten Dekade stark gestiegen sind. Gleichzeitig stiegen die pflegebedingten Eigenanteile in der vollstationären Pflege respektive die Zuzahlungen in der ambulanten Pflege weiter. Dies führe zunehmend zu einer finanziellen Überforderung pflegebedürftiger Menschen. Ursächlich hierfür seien insbesondere „die krisenbedingte Verteuerung der Sachkosten, die gesetzlich verpflichtende Bezahlung von professionell Pflegenden auf Tarifniveau, sowie die gesetzlichen Vorgaben für die personelle Ausstattung und der gleichzeitig wirkende Fachkräfteengpass in der Pflege“.
In dem Bericht werden zugleich „Grundszenarien möglicher Ausgestaltungsoptionen eines zukünftigen Systems“ aufgezeigt. Ausgehend vom Teilleistungscharakter und der Umlagefinanzierung des jetzigen Systems (inklusive ergänzender Kapitaldeckung zur Beitragssatzstabilisierung) seien alternative Ausgestaltungsoptionen entwickelt worden. „In der Kombination der systemprägenden Elemente Teil- versus Vollleistungssystem und Umlage- versus Kapitaldeckungsverfahren (mit Augenmerk auf Demografiefestigkeit) ergeben sich vier Grundszenarien für die konstitutive Ausgestaltung der sozialen Pflegeversicherung, wird dazu in der Vorlage des Weiteren ausgeführt.
Damit werden den Autoren zufolge die Möglichkeiten unterschiedlicher Reichweiten der Absicherung des Risikos Pflegebedürftigkeit von einer sozialen Teilabsicherung bis hin zur sozialen Vollabsicherung dargelegt. Diese könnten laut Unterrichtung jeweils über eine verpflichtende ergänzende Kapitaldeckung in unterschiedlicher Organisationsform und Ausprägung bis hin über ein reines Umlageverfahren finanziert werden. Je nach Ausgestaltung seien die künftige Finanzierungslücke sowie der sich daraus ergebende notwendige Reformbedarf in der sozialen Pflegeversicherung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite kleiner oder größer.
Quelle: 26.08.2024, heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 123
Menschen mit Behinderung sollen gar nicht erst geboren werden?!
Berlin (27. August 2024, Nr. 33/2024) – Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen, äußerte im Editorial der KVS Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen vom 05-06-2024, die Befürchtung, dass die Fortschritte in der genetischen Diagnostik zu einer höheren Inanspruchnahme humangenetischer Untersuchungen bei schweren erblichen Krankheiten führen könnten, was eine finanzielle Überforderung der Krankenkassen zur Folge hätte.
Sein Vorschlag: Ein Angebot an Frauen mit Kinderwunsch nach Mutationssuche im Erbgut und entsprechender Untersuchungen, um das Risiko „schwerstkranker Kinder“ auszuschließen. Und dann verweist Heckemann auf teure Therapien für die Gesellschaft bei „erkrankten Kindern“, „Einschränkung der Lebensqualität“ und das „Leid der Eltern“.
Hierzu äußerte sich Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin: Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, die sich auf die Fahne geschrieben hat, „eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche hausärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung für die Bevölkerung des Freistaates Sachsen“ zu sichern, wird offensichtlich von einem Menschen geführt, der sich sprachlich nationalsozialistischer Ideologie annähert. Das erinnert stark an die Verbrechen an behinderten und kranken Menschen im Dritten Reich. Hier wird ganz klar zwischen wertem und unwertem Leben unterschieden. Es gibt unzählige Aussagen, Berichte und Beispiele von Menschen mit Behinderung, die ein glückliches, erfülltes und selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft leben. Gesundheitsversorgung in Deutschland steht heute für Teilhabe in der Gesellschaft und die Gleichheit der Menschen in Behandlung und Betreuung.
„Wir müssen auf die Wahrung der Grundrechte der Menschen achtgeben. Genau solche harmlos wirkenden, vermeintlich erklärenden Texte zersetzen unsere zutiefst menschlichen Vorstellungen vom Zusammenleben“, betont Vogler. „Die Finanzierung des Gesundheitswesens hat demografische und systemische Gründe. Ein solcher Vorschlag ist keine Lösung für die Finanzierung unseres Gesundheitssystems.“
Der Deutsche Pflegerat e.V. und seine Verbände stehen für die vier Verantwortlichkeiten des ICN-Ethikkodex: Gesundheit fördern, Krankheiten verhüten, Gesundheit wiederherstellen sowie Leiden lindern und ein würdiges Sterben unterstützen. Die Pflege ist respektvoll und uneingeschränkt in Bezug auf die Merkmale Alter, Hautfarbe, Kultur, kulturelle Zugehörigkeit, Behinderung oder Krankheit, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Nationalität, Politik, Sprache, ethnische Zugehörigkeit, religiöse oder spirituelle Überzeugungen, rechtlicher, wirtschaftlicher oder sozialer Status.
Einer solchen Haltung, wie von Heckemann formuliert und auch ähnlichen Äußerungen werden wir immer vehement gegenübertreten. Vogler gibt noch einen Hinweis: “Liebe Wahlberechtigte in Sachsen, Thüringen und Brandenburg – gebt auf Euch acht bei den Wahlentscheidungen, die Ihr trefft. Heute ist es das behinderte Kind – und morgen? Wehret den Anfängen!“
Das Editorial der KVS Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen vom 05-06-2024 finden Sie hier.
Den ICN-Ethik-Kodex für Pflegefachpersonen finden Sie hier.
Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de, Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
(Anmerkung der Redaktion: Dr. med. Klaus Heckemann wurde zwischenzeitlich nach diversen Rücktrittsforderungen seines Amtes enthoben)
Deutscher Pflegetag 2024
Programm-Highlight: Die Würde des Menschen ist unantastbar
Der diesjährige Pflegetag steht unter dem Motto #PflegeZeigtHaltung. In verschiedenen Programm-Slots beleuchten wir verschiedene Facetten der gesamtgesellschaftlichen Rolle der Profession Pflege.
Ist die Würde des Menschen in der Pflegebedürftigkeit unantastbar? Schaffen die politisch festgelegten Rahmenbedingungen Versorgungssituationen, in denen alle würdevoll leben und arbeiten können?
Diese Fragen diskutieren unsere Referent*innen Peter Müller (ehem. Präsident Bundesverfassungsgericht, ehem. MdB, Ministerpräsident a.D.), Christine Vogler (Präsidentin Deutscher Pflegerat), Prof. Thomas Druyen (Zukunftsforscher), Yvonne Ribi (Schweizer Bundesverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner), moderiert von Nicole Köster (SWR).
Werden Sie Teil dieser Diskussion!
08. November | 10:45 – 12:00 Uhr | Alpha 8  Zur Veranstaltung
Quelle: NL Deutscher Pflegetag 2024, 01.08.2024
Wichtige Termine:
„Palliative Versorgung in der Altenpflege“. Mittwoch, 11.09.2024
Das Programm finden Sie unter folgendem Link: Zentrum für Gesundheitsethik – Palliative Versorgung in der Altenpflege (zfg-hannover.de)
„Umgang mit Zwang in der Pflege von Menschen mit Demenz“
Donnerstag, 19.09.2024; Das Programm finden Sie unter folgendem Link: Zentrum für Gesundheitsethik – Umgang mit Zwang in der Pflege von Menschen mit Demenz (zfg-hannover.de)
Modellvorhaben NAH sein – Nachbarschaftshilfe im Alltag und im Haushalt Älterer – Erfahrungen und Erkenntnisse
20. September 2024 von 10:00 Uhr bis 16:15 Uhr, Casino-Gebäude, Renate von Metzler-Saal (1.801), Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt am Main; Infos unter: https://iwak.idloom.events/NAH
IWAK-Lunchtalk „Steigende Versorgungsbedarfe, zunehmender Pflegekräftemangel“
27.09.24 von 12-13 Uhr; Anmeldung unter : https://iwak.idloom.events/lunchtalk-september
ZUKUNFT DER PFLEGEBILDUNG
08.10.2024 | 8:00 – 16:00 Uhr | Bonn
Beim BILDUNGSKONGRESS am 8. Oktober in Bonn geht es um die Zukunft der Ausbildung in der Pflege. Es wird an Ideen für Wissensplattformen und „New Work“ gearbeitet. Auch sozialpädagogische Dienste in Bildungseinrichtungen und Sprachförderung stehen auf dem Programm. Die DRK-Schwesternschaft Bonn organisiert den Kongress in Kooperation mit ADS e.V., BLGS und DBfK Nordwest. ZUM KONGRESS
BAGFW-Fachveranstaltung „WOHLFAHRT digital 6 – Herausforderungen meistern“
Termin: Dienstag, 8. Oktober 2024, 9:30 bis 15:30 Uhr
Ort: Veranstaltungsplattform swisscom; Registrierung als Gast: https://event.swisscom.ch/v/wohlfahrt-digital-6
Pflegetag Rheinland-Pfalz
10. Oktober 2024, Rheingoldhalle Mainz; Anmeldung unter: https://pflegetag-rlp.de/
Europäischer Gesundheitskongress
10./11. Oktober 2024, München; Weitere Informationen
„TROTZDEM PFLEGE: für jeden, zu jeder Zeit“
DEVAP Salongespräch am 17.10.2024 von 17:00 bis ca. 22:30 Uhr und einer anschließenden Party im Naturkundemuseum in Berlin; Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
„Assistierter Suizid und Seelsorge – Abschlusstagung des Forschungsprojekts“
24.10.2024, Zentrum für Gesundheitsethik, Hannover; Das Programm können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.zfg-hannover.de/Kurse–Tagungen-und-Angebote-ZfG-oeffentliche-Veranstaltungen/tagungen-Workshops/2024-Inthorn-assistierter-suizid-und-seelsorge
11. Deutscher Pflegetag
07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/
15. DGP-Hochschultag: Pflegewissenschaft im Dialog
15.11.2024, 10:30 – 17:00 Uhr; Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Fachbereich für Gesundheit und Pflege; Hier gelangen Sie zur Anmeldung
FACHTAGUNG FÜR PRAXISANLEITENDE – GUT AUFGESTELLT FÜR DIE ZUKUNFT!
27.11.2024, 9:00 Uhr in der Fliedner Fachhochschule; Anmeldung unter: www.vkkd-fachforum.de
