DPR: Deutscher Pflegetag und Zukunftsforum Geburtshilfe findet am 11.-12. November 2020 statt!
Angesichts der wachsenden Anspannung im Zeichen der weltweiten Corona-Pandemie und der sich in Deutschland abzeichnenden Epidemie haben wir
uns als Veranstalter des Deutschen Pflegetages entschieden, den 7. Deutschen Pflegetag vom 12.-14. März 2020 auf den 11.-12. November 2020 am
gleichen Ort in der STATION Berlin am Gleisdreieck zu verschieben. Das gleiche gilt auch für das Zukunftsforum des Deutschen Hebammenverbandes.
Mit der Verschiebung wollen wir einen Beitrag dazu leisten,
- die potentielle Gefährdung der Pflegefachpersonen durch ein mögliches Infektionsrisiko auf dieser zentralen Großveranstaltung der Pflege nicht
zu erhöhen und - die Betreuung Erkrankter und zu Pflegender in dieser angespannten und sich jeden Tag dynamisch ändernden Situation zu gewährleisten. Pflegefachpersonen werden vor Ort gebraucht!
 
Wir haben im Vorfeld dieser Entscheidung sehr viele Aufforderungen aus der Pflege bekommen, den Deutschen Pflegetag doch durchzuführen, um ein Zeichen der Besonnenheit zu setzen. Danke für den Zuspruch und zugleich Bitte um Verständnis für die getroffene Entscheidung, den Pflegetag zu verschieben. Selbstverständlich hatten wir uns an den Handlungsempfehlungen des RKI orientiert, besondere Hygienemaßnahmen vorbereitet und eine laufende Abstimmung mit den Behörden vorgenommen.
Bundesminister Jens Spahn, Schirmherr des Deutschen Pflegetages: „Ich danke den Organisatoren des Deutschen Pflegetages für ihre Umsicht und den Beitrag für die Stabilität der Versorgung in der angespannten Situation in unserem Land. Dank an alle engagierten Akteure der Pflege vor Ort für Ihren bereits geleisteten Einsatz“. Wir sind sicher, die so produktive und notwendige Debattenkultur über die Zukunft der Pflege auch im November pflegen zu können und freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Ein großer Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Partner, Aussteller und Sponsoren für ihr Verständnis!
So gern wir den Deutschen Pflegetag in der kommenden Woche durchgeführt hätten, so sehr setzen wir auf Ihre Kooperation und Unterstützung für die weiteren Schritte. Über die Details werden wir Sie auf der Homepage des Deutschen Pflegetags weiter informieren.
Franz Wagner, Präsident, Deutscher Pflegerat
Jürgen Graalmann, Geschäftsführer, Deutscher Pflegetag Servicegesellschaft mbH
Quelle: https://www.deutscher-pflegetag.de/verschiebung.html
Das falsche Signal gesendet
DEVAP äußert sich zum Barmer Pflegereport „Ambulantisierung der Pflege“
Dr. Bodo de Vries, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) e.V., äußert sich zu
dem kürzlich veröffentlichten Barmer Pflegereport „Ambulantisierung der Pflege“:
Berlin, 03.03.2020 – „Vor dem Hintergrund, dass auch in der Pflege der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gilt, bedauern wir das Fazit des aktuellen Barmer Pflegereports „Ambulantisierung der Pflege“ sehr, weil einfach das falsche Signal gesendet wird.“, so Dr. de Vries. „Versorgungsformen nur anhand von finanziellen Kriterien zu kategorisieren, ignoriert das Wahlrecht der Pflegebedürftigen. Die im Report beschriebene exorbitante Kostensteigerung ergibt sich vor allem durch das Hinzurechnen der teuren Intensivpflege. Weiterhin sind die Hochrechnungen nicht repräsentativ, weil zum Beispiel Daten von Pflegestufen und Pflegegraden vermischt werden. Auch die Begrifflichkeiten werden im Report vermischt: betreutes Wohnen wird als Versorgungsform dargestellt und nicht als Wohnform mit häuslichem Versorgungs¬setting. Es findet keine Differenzierung von betreutem Wohnen, ambulant betreuten Wohn¬gemeinschaften für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und eine Abgrenzung zu Intensiv-Wohngemeinschaften statt.
Da per Gesetz ambulante Versorgungsstrukturen den stationären immer vorgezogen werden sollen, haben sich entsprechend viele neue Wohn- und Pflegeformen in den letzten Jahren etabliert. Eine Evaluation hierzu ist grundsätzlich sinnvoll, auch eine Prüfung der Qualitätskriterien, allerdings muss eine solche Untersuchung eigenständig und ohne wild abgeleitete Zahlen, initiiert werden. Eine Wohngemeinschaft, vor allem eine selbstbestimmte, wird nicht als Pflegeheim angesehen und deshalb von den Pflegebedürftigen das Angebot stark nachgefragt. Dies sollte unterstützt statt verteufelt werden.“
Quelle: DEVAP- Pressestatement, Berlin, 03.03.2020
Neues DBfK-Poster: Qualitätsprüfsystem in der vollstationären Pflege
Berlin, 03.03.2020 – Ende 2019 wurde der seit Jahren umstrittene „Pflege-TÜV“ in der vollstationären Pflege durch ein neues Prüfsystem ersetzt. Anstatt der bisherigen Noten, die nachweislich nichts aussagten über die erreichte Qualität der pflegerischen Versorgung, gibt es nun zwei Säulen, auf denen die Prüfung ruht. Zum einen relevante Indikatoren für Ergebnisqualität, die halbjährlich durch die Pflegeeinrichtung erhoben werden müssen. Daneben die externe, angemeldete Qualitätsprüfung, die in der Regel jährlich, womöglich aber auch nur alle 2 Jahre, durch MDK bzw. PKV vorgenommen wird.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat ein neues großformatiges Poster gestaltet, das die Systematik dieses Qualitätsprüfsystems übersichtlich darstellt und sehr gut zur Vorbereitung der externen Prüfungen, aber auch als Hilfe für die Indikatorenerhebung genutzt werden kann.
Das Poster im Format A1 kann im DBfK-Shop (www.dbfk.de/shop) zum Preis von 2,50 Euro zuzgl. Versandkosten bestellt werden.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, redaktion@dbfk.de, www.dbfk.de
Baden-Württemberg
Neues Projekt zur Gesundheitsvorsorge für Pflegekräfte
News des Tages / 03.03.2020 – Das Projekt „GeNUSs – Gesundheits-Netzwerk für Unternehmen der Sozialwirtschaft“ soll Pflegedienste und -einrichtungen dabei unterstützen, ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) einzuführen und umzusetzen. Das Bündnis besteht aus der AOK Baden-Württemberg, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Diakonie Baden-Württemberg und richtet sich an kleine und mittelgroße Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten der Sozialwirtschaft im Land. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 540.000 Euro, die zur Hälfte von Projektträgern und zur anderen Hälfte vom Wirtschaftsministerium aus dem Europäischen Sozialfonds getragen werden.
Fachkräftemangel und Mehrbelastungen führen zu hohen Krankenständen: Nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) liegt der Krankenstand von Pflegekräften 40 Prozent über dem Durchschnitt der Arbeitnehmer. Schon heute würden rund 30.000 Fachkräfte in Baden-Württemberg fehlen. Deshalb sei die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements ein wichtiger Baustein für die Zukunftssicherheit der Pflege, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung des Landes. Bis zum 31. März können sich die Unternehmen noch bewerben.
Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news-des-tages/detailansicht/40010-neues-projekt-zur-gesundheitsvorsorge-fuer-pflegekraefte/
DBfK: Im Kampf gegen Corona-Infektionen erfordert der Schutz der Mitarbeiter höchste Priorität
Berlin, 05.03.2020 – In einem Positionspapier hat die World Health Professions Alliance (WHPA), darunter auch der International Council of Nurses (ICN), gestern von allen Regierungen weltweit gefordert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Gesundheitssysteme maximal zu unterstützen. Der Schutz derjenigen, die bei Präventionsmaßnahmen, Diagnostik, Eindämmung und Behandlung von Corona-Infektionen vor Ort einem hohen Risiko ausgesetzt sind, selbst infiziert und krank zu werden, erfordert höchste Priorität. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat das WHPA-Papier in deutscher Übersetzung unter www.dbfk.de veröffentlicht.
„Zu dieser lebenswichtigen Unterstützung gehört nicht nur die geeignete persönliche Schutzausrüstung in der benötigten Menge, sondern insbesondere auch die entsprechende Zahl von Pflegefachpersonen. Es muss sichergestellt sein, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig abgelöst werden, Pausen nehmen können und genügend Erholungszeit zwischen ihren Einsätzen haben. Die physischen und psychischen Belastungen einer solchen Tätigkeit sind enorm hoch und es ist damit zu rechnen, dass die Krise länger andauern wird. Die Fürsorgepflicht jedes Arbeitgebers und die Notwendigkeit, gerade die Beschäftigten im Gesundheitswesen arbeitsfähig und gesund zu halten, gebietet es, eine chronische Überlastung zu verhindern. Der DBfK schließt sich dem Appell der WHPA ausdrücklich an“, erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.
Die jetzige Krise zeigt allerdings auch, dass das deutsche, auf Effizienz getrimmte Gesundheitswesen in vielen Bereichen nicht gut genug auf Epidemien und andere Katastrophen vorbereitet ist. Das reicht von der zu geringen Ausstattung mit Pflegefachpersonal über die Gestaltung der Versorgungsketten, sektorübergreifende Zusammenarbeit, mangelnde Gesundheitskompetenz der Bevölkerung bis hin zu der Frage, warum die Kompetenz der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen – Pflege – in den Expertenrunden für den Krisenfall kaum eingebunden ist. Der DBfK sieht es als unerlässlich an, dass nach Abflauen der akuten Corona-Krise die Erfahrungen ausgewertet und die nötigen Anpassungen – z.B. in Katastrophenplänen, aber auch
bei grundsätzlichen Fragen der Belastbarkeit des Systems – vorgenommen werden.
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570 , Fax: 030-21915777, redaktion@dbfk.de, www.dbfk.de
Coronavirus: Spahn setzt Pflegepersonaluntergrenzen in der Pflege aus
News / 05.03.2020 – Wegen der Ausbreitung des Coronavirus hat sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) entschlossen, die Pflegepersonaluntergrenzen vorübergehend auszusetzen. Das teilte Minister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch in einem Brief an Krankenhäuser und Krankenkassen mit.
Twitter:
BMG @BMG_Bund • 4. März 2020
„Die Krankenhäuser müssen bei der Personalplanung flexibel auf die Ausbreitung des Coronavirus reagieren können.
Deshalb entlasten wir sie in dieser Lage bis auf weiteres von Dokumentationsaufwand und Auflagen in der Pflege“, so @
JensSpahn.
BMG @BMG_Bund .@JensSpahn hat den Krankenhäusern heute in einem Brief mitgeteilt, dass die Vorgaben für Pflegepersonaluntergrenzen
derzeit ausgesetzt werden können.
„Die Krankenhäuser müssen bei der Personalplanung flexibel auf die Ausbreitung des Coronavirus reagieren können. Deshalb entlasten wir sie in dieser Lage bis auf weiteres von Dokumentationsaufwand und Auflagen in der Pflege“, so Spahn. „Wir sehen, dass sich Krankenhäuser im Bundesgebiet jederzeit ohne Vorankündigung mit einer kurzfristig nicht vorhersehbaren Erhöhung von Patientenzahlen, aber auch dem Ausfall von Pflegepersonal aufgrund eigener Infektionen bzw. Erkrankungen konfrontiert sehen können“, heißt es in dem Brief. Die Krankenhäuser müssten in diesen Situationen weiterhin die Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherstellen und handlungsfähig bleiben.
Der gemeinsame Krisenstab von Innen- und Gesundheitsministerium, der zur Bekämpfung des Coronavirus gegründet wurde, hat zudem den Export medizinischer Schutzausrüstung verboten.
Twitter:
BMG @BMG_Bund
„Seit heute 11Uhr gilt eine Ausfuhrbeschränkung für medizinische Schutzkleidung.“ @JensSpahn bei der Regierungserklärung
zur Bekämpfung des Coronavirus im Deutschen Bundestag. 13:29 – 4. März 2020
Weiterhin stellte der Krisenstab die außerordentliche Dringlichkeit für medizinische Schutzausrüstung, wie Atemmasken, Handschuhe oder Schutzanzüge, fest. Das BMG plant, diese zentral für Arztpraxen, Krankenhäuser und Bundesbehörden zu beschaffen. Der Export ist aber verboten, Ausnahmen gelten nur unter strengen Voraussetzungen wie internationalen Hilfsaktionen. Die Zusammenarbeit zwischen Krisenstab und Bundesländern soll verstärkt werden, dazu werden in den Bundesländern entsprechende Kontaktpersonen benannt. Während Krankenhäuser die Aussetzung der Personaluntergrenzen begrüßen, kommen aus der Pflegeszene eher kritische Stimmen.
„Lassen Sie die Untergrenzen unangetastet“
„Lassen Sie die Untergrenzen unangetastet, schützen Sie die Patientinnen und Patienten und das Pflegepersonal“, so der
deutliche Appell der Pflegekammer Niedersachsen. Unabhängig vom Auftreten der Coronaviren stelle die Aussetzung von Personaluntergrenzen nicht nur eine Gefährdung der mit dem Virus infizierten Patientinnen und Patienten dar, sondern auch für die weiteren vulnerablen Patientinnen und Patienten
in Krankenhäusern. „Pflegefachpersonen sind sich ihrer wichtigen Aufgabe jederzeit und im Besonderen in Krisenzeiten bewusst. Sie werden alles
in ihrer Macht Stehende tun, um die Patientinnen und Patienten zu versorgen und diese zu schützen. Das tun sie mit einem sehr großen Verantwortungsbewusstsein und mit ihrer professionellen Kompetenz. Wir appellieren noch einmal an die Politik, diese Haltung der beruflich Pflegenden nicht auszunutzen“, sagte Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke am Mittwoch.
In einem Positionspapier hat die World Health Professions Alliance – zu der auch der International Council of Nurses, der  internationale Pflegeverband, zählt – unterdessen die Regierungen weltweit auffordert, Mitarbeitende der Gesundheitssysteme im Kampf gegen das Coronavirus verstärkt zu unterstützen. Der Schutz derjenigen, die bei Präventionsmaßnahmen, Diagnostik, Eindämmung und Behandlung von Coronainfektionen vor Ort einem hohen Risiko ausgesetzt seien, selbst infiziert und krank zu werden, erfordere höchste Priorität.
„Zu dieser lebenswichtigen Unterstützung gehört nicht nur die geeignete persönliche Schutzausrüstung in der benötigten Menge, sondern insbesondere auch die entsprechende Zahl von Pflegefachpersonen“, heißt es in dem vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ins Deutsche übersetzten Papier. Und weiter: „Die Fürsorgepflicht jedes Arbeitgebers und die Notwendigkeit, gerade die Beschäftigten im Gesundheitswesen arbeitsfähig und gesund zu halten, gebietet es, eine chronische Überlastung zu verhindern.“
Deutschland nicht ausreichend auf Epidemien vorbereitet
Der DBfK unterstützt diese Forderungen ausdrücklich und weist gleichzeitig darauf hin, dass das deutsche Gesundheitssystem nicht gut genug auf Epidemien und andere Katastrophen vorbereitet sei. Das reiche von der zu geringen Ausstattung mit Pflegefachpersonal über die Gestaltung der  Versorgungsketten, die sektorübergreifende Zusammenarbeit, die mangelnde Gesundheitskompetenz der Bevölkerung bis hin zu der Frage, warum die Kompetenz der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen – Pflege – in den Expertenrunden für den Krisenfall kaum eingebunden ist.
Der DBfK sieht es als unerlässlich an, dass nach Abflauen der akuten Coronakrise die Erfahrungen ausgewertet und die nötigen Anpassungen – z. B. in Katastrophenplänen, aber auch bei grundsätzlichen Fragen der Belastbarkeit des Systems – vorgenommen werden.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/40027-spahn-setzt-personaluntergrenzen-in-der-pflege-aus/
Woran man gute Pflege erkennt
Der Ratgeber „Ambulante Pflege“ hilft, die Leistungen von Pflegediensten besser einzuschätzen. Er ist Teil der kostenlosen Ratgeber-Reihe „Gute professionelle Pflege erkennen“ des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP).
Berlin, 5. März 2020. Gut drei Viertel der 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Dabei greifen mittlerweile bereits mehr als 830.000 Pflegebedürftige auf einen ambulanten Pflegedienst zurück. Und die Nachfrage nach ambulanter Pflege wird in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter deutlich steigen. Jedoch ist es für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen schwer einzuschätzen, ob die mit einem Pflegedienst vereinbarten Leistungen angemessen sind und richtig durchgeführt werden. Damit dies künftig besser gelingt, hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) den Ratgeber „Ambulante Pflege – Gute professionelle Pflege erkennen“ neu aufgelegt. Er fasst  Verbrauchergerecht zusammen, was aus fachlicher Sicht vom Anbieter erwartet werden kann – und was nicht. Damit trägt das Heft auch dazu bei, dass gute Arbeit der Pflegenden besser wertgeschätzt werden kann.
„Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist es wichtig, dass Pflege in hoher Qualität erbracht wird. Doch sie wissen oft nicht, womit sie tatsächlich rechnen dürfen. Unser Ratgeber hilft dabei, die Leistungen ambulanter Dienste besser beurteilen zu können. Er bietet unabhängige und qualitätsgesicherte Informationen darüber, wie professionelle Pflege aus fachlicher Sicht sein sollte“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.
Die Leserinnen und Leser erfahren zum einen, was gute Pflege ist, welche Aspekte guter Pflege unabhängig vom persönlichen Pflegebedarf und den vereinbarten Leistungen gelten und was gute Pflegedienste allgemein auszeichnet. Zum anderen zeigt der Ratgeber konkret auf, wie die praktische Pflege im Einzelnen sein sollte. Im Mittelpunkt des Hefts stehen die von Pflegediensten häufig erbrachten Leistungen, zum Beispiel die Unterstützung beim Essen und Trinken, die Vorbeugung von Stürzen, die Verabreichung von Medikamenten, die Betreuung von Menschen mit Demenz oder auch die Versorgung von chronischen Wunden. Zu jedem Thema wird leicht verständlich erläutert, was zu einer guten Beratung und zum richtigen Handeln professionell Pflegender gehört und wie man Risiken oder Fehler in der Versorgung erkennt. „Bei Unsicherheiten oder Fragen sollte man die professionell Pflegenden direkt ansprechen. So lassen sich nicht nur Missverständnisse vermeiden. Ein offener, informierter Austausch zwischen Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und professionell Pflegenden ermöglicht Kooperation und ist insgesamt auch eine wichtige Voraussetzung, um eine gute Versorgung zu Hause zu schaffen“, ergänzt Suhr.
Zudem informiert der Ratgeber darüber, wie man bei Problemen mit dem ambulanten Pflegedienst vorgehen kann und was – wenn man sich tatsächlich trennen muss – bei der Auswahl eines neuen Pflegediensts wichtig ist.
Alle Informationen entsprechen dem aktuellen Wissensstand und sind von ausgewiesenen Pflegeexperten erarbeitet worden. Sie basieren insbesondere auf den Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP).
Der Ratgeber kann kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als PDF-Datei direkt heruntergeladen werden: www.zqp.de/ bestellen
Quelle: PM ZQP, 05.03.2020
Pandemie
Corona-Virus: Das sollten Pflegeheime und ambulante Dienste beachten
27.02.2020 – Deutschlandweit stecken sich immer mehr Menschen mit dem Coronavirus an. Besonders gefährdet sind auch pflegebedürftige Menschen. Der Corona-Virus breitet sich weltweit aus. Auch in Deutschland steigt die Zahl der Fälle. Gefährlich ist die neuartige Atemwegserkrankung COVID-19 besonders für ältere Menschen mit Vorerkrankungen. Also für die Menschen, die in Pflegeeinrichtungen oder durch ambulante Dienste gepflegt werden.
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) hat Empfehlungen zu COVID-19 für Alten- und Pflegeheime sowie ambulante Pflegedienste veröffentlicht. Erst einmal ist demnach die Basishygiene von Mitarbeitern und Besuchern wie immer einzuhalten – Handhygiene, Desinfektion, Husten- und Niesetikette etc. Besucher sollten außerdem einen Mindestabstand von ca. ein bis zwei Metern einhalten. Auf unnötige Besuche sollte verzichtet werden. Im Fall von Infektionshäufungen kann es laut Empfehlungen des NLGA erforderlich sein, Gemeinschaftsaktivitäten einzuschränken. Das NLGA empfiehlt außerdem in den Einrichtungen eine Kriseninterventionsgruppe zu organisieren, die aus Personen mit hygienischem Sachverstand (z.B. Hygienebeauftragte) und Entscheidungsträgern (PDL, Heimleitung etc.) zusammengesetzt ist, die die jeweilige Sachlage vor Ort einschätzen und eine Gefährdungsbeurteilung und eine sachgerechte Ableitung von Interventionsmaßnahmen vornehmen kann. Eine Unterweisung des Personals explizit zu diesem Thema wird in dem NLGA-Papier ebenfalls empfohlen.
Haben Mitarbeiter den Verdacht, sich angesteckt zu haben, weil sie beispielsweise Kontakt zu Erkrankten hatten, sollten sie sich unter telefonischer Vorankündigung an den Hausarzt wenden, von wo aus das weitere Vorgehen abgeklärt wird. Da pflegebedürftige Menschen ein besonderes Risiko für schwere Krankheitsverläufe und Komplikationen haben, sollte bei Verdacht auf eine Infektion gemeinsam mit dem behandelnden Arzt die stationäre Behandlung erwogen werden. Das aufnehmende Krankenhaus und der gegebenenfalls erforderliche Krankentransport sind vorab über die Verdachtsdiagnose zu informieren. Das NLGA beschreibt in seinem Informationspapier erst einmal den Umgang mit Erkrankten. Die indikationsgerechte Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) durch das Personal bei der Versorgung Erkrankter sei grundsätzlich weiterhin einzuhalten (Schutzkittel, Einmalhandschuhe, direkt anliegender mehrlagiger Mund-Nasen-Schutz sowie gegebenenfalls FFP2-Maske und Schutzbrille). Es bestünden allerdings bereits Lieferengpässe von Mund-Nasen-Schutz- (OP-Masken) und Atemschutzmasken (FFP2 und FFP3). Deshalb sei ein umsichtiger und ressourcenschonender Einsatz der vorhandenen Schutzausrüstung im pflegerischen Alltag dringend zu empfehlen. Das heißt: Die nicht indikationsgerechte Benutzung der Materialien sollte so weit wie möglich unterbleiben.
Sollte es allerdings zu einer bundesweiten Epidemie kommen, bei der nicht mehr ausgeschlossen oder nachvollzogen werden kann, ob Personen sich angesteckt haben, ist wahrscheinlich auch in der Altenpflege die verstärkte Anwendung von Mund-Nasen-Schutz geboten.
Quelle: http://www.altenpflege-online.net/Infopool/Nachrichten/Corona-Virus-Das-sollten-Pflegeheime-und-ambulante-Dienste-beachten/(cpg)/A4801
DBfK: Frauen erwarten mehr als Gleichstellungsfortschritte im Schneckentempo
Berlin, 06.03.2020 – Der Dritte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung ist seit April 2019 in Vorbereitung, große Fortschritte für die Geschlechtergerechtigkeit in Deutschland wird er allerdings kaum verkünden können. Aus Anlass des Weltfrauentags am 8. März weist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf die nach wie vor großen gleichstellungspolitischen Defizite und die inakzeptable Benachteiligung von Frauen in Deutschland hin. „Obwohl Frauen bei Bildung, Erwerbsbeteiligung und Sicherung im Alter in den vergangenen Jahren aufgeholt haben, ist die Gerechtigkeitslücke noch lange nicht geschlossen. Die Arbeit in typischen Frauenberufen – u.a. der Pflege – ist nach wie vor erheblich schlechter bezahlt als in männlich dominierten Branchen. Traditionelle Rollenmuster prägen den Alltag und führen dazu, dass unbezahlte Sorgearbeit für Haushalt, Kinder und hilfebedürftige Angehörige vor allem von Frauen geleistet wird. Um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können, arbeiten Frauen viermal so häufig in Teilzeit wie Männer. Und steuern so beinahe zwangsläufig auf Karrierenachteile und unzureichende finanzielle Absicherung im Alter zu. Es ist eine Schande, dass wir in Deutschland im Jahr 2020 noch immer in der Gleichstellungsfrage kaum vorangekommen sind“, erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.
Um die Entwicklung hin zur Geschlechtergerechtigkeit wirksam zu beschleunigen, sind zu fordern:
- Konsequenter Abbau von Diskriminierung
 - Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit
 - Zugang zu guter Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur
 - Investitionen in Vereinbarkeit von Beruf und Familie
 - Soziale Absicherung für unbezahlte Sorgearbeit
Auflösung von Geschlechterstereotypen - Verpflichtende Vorgaben für Geschlechteranteile in Vorständen, Aufsichtsräten und im Top-Management, auch von Einrichtungen des Gesundheitswesens.
 
2005 legte der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD erstmals fest, dass in jeder Legislaturperiode ein „Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ erstellt werden soll. Das Gutachten der ersten Sachverständigenkommission zusammen mit einer Stellungnahme der Bundesregierung bilden den Ersten Gleichstellungsbericht, der mit dem Titel „Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“ im Juni 2011 veröffentlicht wurde.
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, redaktion@dbfk.de, www.dbfk.de
DEKV ruft Politik und Krankenkassen zum Handeln auf:
Kostenexplosion bei Schutzkleidung aufgrund der Corona-Krise
Bei der Versorgung von Corona-Patienten im Krankenhaus empfiehlt das Robert Koch-Institut den Einsatz von geschultem Personal und die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, dicht anliegender Atemschutzmaske und Schutzbrille.1 Die Empfehlung und das Bestreben, Patienten und Personal zu schützen, führen dazu, dass der Verbrauch dieser Materialien zum Teil drastisch gestiegen ist: bei Atemschutzmasken und Schutzbrillen auf über 600 Prozent des monatlichen Verbrauchs vor der Corona-Pandemie. Selbst der Verbrauch der im Patientenkontakt regel- und routinemäßig genutzten Handschuhe ist auf 150 Prozent gestiegen. Zugleich haben die Hersteller und Großhändler die Kosten zum Teil drastisch erhöht: bei Schutzkitteln auf 200 Prozent, bei Atemschutzmasken auf rund das 15-Fache und bei OP-Mundschutz auf das 19-Fache.
„Eine Modellrechnung unserer Mitgliedskrankenhäuser der AGAPLESION gAG zeigt, dass sich daraus monatliche Mehrkosten für die Krankenhäuser in Höhe von etwa 1,1 Millionen Euro ergeben. Diese Kosten werden durch die Vergütung über die DRG für die Behandlung dieser Patienten definitiv nicht gedeckt. Darüber hinaus fallen für viele Krankenhäuser Einnahmen weg, da Patienten geplante, aber verschiebbare Operationen aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus absagen. Daher fordert der DEKV Politik und Krankenkassen auf, eine pragmatische Lösung für die Krankenhäuser zu finden, um mit dieser außerordentlichen Belastung umzugehen. Denkbar wäre, dass wie bei der EHECEpidemie 2011, eine Bezahlung zusätzlicher
Leistungen durch die Krankenkassen erfolgt. Alternativ wäre die Bereitstellung von Sondermitteln über den Katastrophenschutz oder einen Sonderfond denkbar.
Aktuelle Bestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Schutzausrüstung zentral zu beschaffen und an die Krankenhäuser und Arztpraxen zu verteilen, müssen schnell umgesetzt werden, um die Kostenexplosion einzudämmen. Auch fordern wir die Hersteller und Großhändler von persönlicher Schutzausrüstung auf, die Situation nicht weiter durch enorme Preissteigerungen zu verschärfen. Steigen die Preise weiterhin zu Lasten der zur Behandlung verpflichteten Krankenhäuser und damit zu Lasten der Solidargemeinschaft, ist hier die Politik zur Handlung aufgerufen“, erklärt Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des DEKV.
Quellen:1. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html
Quelle: DEKV Pressemitteilung, 06.03.2020
