ADS-Wocheninformation 08.07.2024

ADS-Wocheninformation 08.07.2024

Haushalt 2025: Pflege und Gesundheit kein Thema im Grundsatzpapier

Berlin – Nach einer Marathonverhandlung in der vergangenen Nacht haben sich die Ampelkoalitionäre in Grundsätzen auf einen Bundeshaushalt für das Jahr 2025 verständig. Spekulationen über einen möglichen Koalitionsbruch, die in den vergangenen Tagen… [mehr]

Quelle: NL Deutsches Ärzteblatt, 05.07.2024


Länder fordern Änderungen bei Krankenhausreform

Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen diskutiert und nach ausgiebiger Debatte eine umfassende Stellungnahme beschlossen.

Bundesrat fordert Verbesserungen

In dieser begrüßt er eine grundlegende Krankenhausreform, da zahlreiche Kliniken in wirtschaftlicher Not seien, und bekräftigt das Ziel einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Die Länder fordern jedoch zahlreiche Änderungen und Ergänzungen. Unter anderem sei die vorgesehene Vergütungssystematik grundsätzlich zu überarbeiten. Bürokratische Mehrbelastungen und Doppelstrukturen müssten abgebaut und Verfahrensabläufe der Krankenhausplanung berücksichtigt werden. Zudem seien die im Entwurf vorgesehenen Fristen insgesamt zu verlängern und dabei der Zeitbedarf für die Überarbeitung der Krankenhauspläne und Krankenhausgesetze der Länder zu beachten. Schließlich sei es notwendig, die Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zeitnah weiterzuentwickeln.

Ziele des Gesetzes

Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die Behandlungsqualität in Krankenhäusern sichern und steigern. Zudem soll eine flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten gewährleistet und die Effizienz in der Krankenhausversorgung gesteigert werden.

Vorhaltevergütung

Der Entwurf sieht vor, das bestehende Abrechnungssystem mit Fallpauschalen durch eine sogenannte Vorhaltevergütung abzulösen. Dies soll Strukturen in Krankenhäusern sichern, auch wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten. Krankenhäuser sollen weniger Anreize für die Erhöhung von Behandlungszahlen haben, indem sie künftig einen Großteil der Vergütung für das bloße Vorhalten von bestimmten Leistungsangeboten bekommen.

Grundversorgung und Bürokratieabbau

Ziel des Gesetzes sei ferner, die wohnortnahe Grundversorgung auch in bevölkerungsarmen Regionen sicherzustellen. Hierzu soll der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorangetrieben werden. Um den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser zu verringern, soll die Dokumentation verschlankt und das System entbürokratisiert werden.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Nach Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung kommt das Gesetz noch einmal zur abschließenden Beratung im so genannten zweiten Durchgang in den Bundesrat.

Plenarsitzung des Bundesrates am 05.07.2024

Quelle: NL Bundesrat, 05.07.2024


Organspenden: Bundesrat startet Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung

Das Transplantationsgesetz soll geändert werden, um die Widerspruchslösung bei Organspenden einzuführen. Im Plenum am 5. Juli 2024 hat der Bundesrat beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Mit dem Gesetz sollen mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten.

Widerspruch statt Zustimmung

Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt weiterhin ausdrücklich unangetastet. Durch Einführung der sogenannten Widerspruchslösung soll aber zukünftig jede Person als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat oder auf andere Art und Weise zum Ausdruck gebracht hat, keine Organe spenden zu wollen. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweise einer Organspende zu erkennen, soll eine Organentnahme grundsätzlich unzulässig sein.

Art des Widerspruchs

Der Widerspruch kann im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten werden und bedarf keiner Begründung. Liegt kein schriftlicher Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob die Person zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Bei Minderjährigen können die Eltern entscheiden, sofern der oder die Minderjährige nicht zuvor seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat. Der mutmaßliche Wille der minderjährigen Person ist bei der Entscheidung zu beachten.

Großer Mangel an Spenderorganen

Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere seit über zehn Jahren auf niedrigem Niveau, begründet der Bundesrat seine Initiative. Im Jahr 2023 hätten 8.385 Patientinnen und Patienten auf ein Organ gewartet, gespendet worden seien jedoch nur 2.877 Organe von 965 Personen. Das im März 2024 in Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen, warnen die Länder.

Aufklärung und Information der Bevölkerung

Bürgerinnen und Bürger sollen daher dazu angehalten werden, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Um diese bedeutsame Grundentscheidung treffen zu können, fordert der Bundesrat mehr Aufklärung und Information der Bevölkerung. Insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe dies durch geeignete Informationsmaterialien sowie durch Kampagnen und Programme sicherzustellen.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf wird in den Bundestag eingebracht, der darüber entscheidet, nachdem die Bundesregierung zu der Initiative Stellung nehmen konnte. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 05.07.2024

Quelle: NL Bundesrat, 05.07.2024


Vorkämpferin für die Pflege geht in den Ruhestand

Verabschiedung von Christel Bienstein als DBfK-Präsidentin

Berlin, 05.07.2024 – Nach zwölf Jahren als Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) verabschiedet sich Pflege-Ikone Prof. Dr. h. c. Christel Bienstein in den Ruhestand. Der DBfK veranstaltete am 4. Juli zu ihren Ehren ein Fachsymposium mit dem Titel „Professionelle Pflegepraxis braucht Weiterentwicklung“, zu dem zahlreiche ihrer Weggefährt:innen nach Berlin gekommen waren.

Wenn Pflegefachpersonen den Namen „Bienstein“ hören, klingelt es nicht nur berufspolitisch. Die Bienstein-Skala zur Einschätzung des Pneumonie-Risikos sowie die von ihr übersetzte und erweiterte Norton-Skala, mit der die Dekubitusgefahr eingeschätzt wird, kennen alle, die nach 1985 ihre Pflegeausbildung begonnen haben. Für die Übertragung des Konzepts der Basalen Stimulation auf die Pflege erhielt sie 2011 vom Deutschen Pflegerat den Deutschen Pflegepreis. Sie ist außerdem seit 2004 Trägerin des Bundesverdienstkreuzes, mit dem sie für ihre Verdienste um die Pflegewissenschaft ausgezeichnet wurde.

Franz Wagner, ehemaliger Bundesgeschäftsführer des DBfK, beschrieb Bienstein in seiner Laudatio als prominenteste Krankenschwester Deutschlands, die sich durch ihren „yes we can“-Optimismus auszeichne und immer die Frage nach der Wirkung für die Patient:innen im Fokus habe.

Die Verbindung von Theorie und Praxis in der Pflege waren für sie handlungsleitend. Dies wurde auch in den Vorträgen des Symposiums deutlich. Sabine Bartholomeyczik, Pflegewissenschaftlerin und langjährige Wegbegleiterin Biensteins, ging in ihrem Vortrag der schwierigen Entwicklung in der Akademisierung der Pflege auf den Grund. Andreas Büscher, Pflegewissenschaftler aus Osnabrück, stellte in seinem Vortrag die Bedeutung der DNQP-Expertenstandards für professionelles pflegerisches Handeln heraus und Elizabeth Tollenaere, Vorstandsmitglied des DBfK-Bundesverbands, plädierte für neue Wege im internationalen Austausch.

Nicht nur durch ihre Verdienste um die Pflegewissenschaft hat Christel Bienstein die Profession Pflege vorangebracht, sondern auch durch ihr unermüdliches berufspolitisches Engagement. Sie hat deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen sowie für die Pflegeausbildung und die Akademisierung erzielt. Christel Bienstein erhob eine starke Stimme für die professionelle Pflege – aus Leidenschaft zum Beruf und aus Verantwortung den Menschen gegenüber, die Pflege benötigen. 2012 wurde sie zur Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe gewählt und trat nun nach zwölfjähriger Amtszeit zurück. Diese fasste sie in ihrem Rückblick kurz zusammen: „Es gab viel zu tun, Einiges ist geschafft, manch Wichtiges ist noch nicht fertig.“ Sie erinnerte an einige herausragende Erfolge – an die Einführung der generalistischen Ausbildung oder des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, an den wenn auch langsamen Ausbau der Akademisierung oder die Forderungen der Profession, die im Koalitionsvertrag stehen. „Es hat sich gelohnt, dass wir Politik und Ministerien ständig in den Ohren gelegen haben“, schloss Bienstein.

Christel Bienstein hat nach ihrer Ausbildung zur Krankenschwester zunächst auf einer Intensivstation gearbeitet. Aufgrund einer Allergie musste sie den Beruf aufgeben und studierte Germanistik und Geschichte auf Lehramt sowie Diplompädagogik. Sie setzte ihre pflegerische Karriere dann als Lehrerin und später als Leitung im DBfK-Bildungszentrum in Essen fort. Von 1994 bis 2017 leitete sie das Department für Pflegewissenschaften an der Universität Witten/Herdecke.

In seiner Laudatio hob Wagner Biensteins Bedeutung für die Profession Pflege und den Verband hervor: „Der DBfK verneigt sich mit dieser Veranstaltung vor dir, um Danke zu sagen – für deine Leistung, deine Ideen, deine Hartnäckigkeit, deinen Humor, deine Menschlichkeit. Du warst ein Glücksfall für den Verband.“

Zum Abschluss der Veranstaltung überreichte DBfK-Vizepräsidentin Katrin Havers die Ehrenmitgliedschaft im DBfK, die im Juni von der Delegiertenversammlung beschlossen wurde, an Christel Bienstein. Bienstein ist damit nach der kürzlich verstorbenen Ruth Schröck die zweite Trägerin dieser Auszeichnung.

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-0 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de


Vorabpublikation zum BAPID-Projekt veröffentlicht

Deutscher Pflegerat stellt neue Bildungsarchitektur für die Pflege in Deutschland vor

Berlin (04. Juli 2024, Nr. 28/2024) – Der Deutsche Pflegerat und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) haben heute (04. Juli 2024) die Vorabpublikation des Projekts „BAPID – Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland“ veröffentlicht. Das vom Deutschen Pflegerat (DPR) in Auftrag gegebene Projekt zielt darauf ab, nach der Pflegeberufereform ein abgestimmtes Gesamtbild der Bildungslandschaft in den Pflegeberufen zu entwickeln. Es berücksichtigt sowohl bisherige Bildungskonzepte als auch zukünftige Anforderungen.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, kommentiert: „Das BAPID-Projekt liefert entscheidende Impulse für die Weiterentwicklung der Pflegebildung in Deutschland. Mit diesem Konzept schaffen wir eine durchlässige und moderne Bildungsstruktur, die die Attraktivität, Identität und Professionalität der Pflegeberufe nachhaltig stärkt. Es enthält klare Empfehlungen zu notwendigen gesetzlichen und bildungspolitischen Anpassungen. Gleichzeitig sind wir damit sehr gut auf das Pflegekompetenzgesetz vorbereitet.“

Professor Dr. Wolfgang von Gahlen-Hoops, wissenschaftlicher Leiter des Projekts an der Medizinischen Fakultät der CAU, ergänzt: „Das BAPID-Bildungskonzept beschreibt eine neue Architektur der Pflegebildungslandschaft und zwar mit der Brille der Herausforderungen für eine gelingende pflegerische Versorgung von morgen. Das Konzept vereinigt eine breite Expertise, sowohl unter dem Dach des DPR als auch aus Pflegewissenschaft und Pflegebildungspraxis. Es bietet allen Pflegenden eine Orientierung und Perspektive an.“

Die BAPID-Matrix definiert klare Zuständigkeiten, um Überlastung und das „Alle machen Alles“-Denken zu vermeiden. Gleichzeitig stärkt sie durch die Sichtbarmachung von Karriereverläufen und Entwicklungsmöglichkeiten die Attraktivität der Pflegeberufe.

Das BAPID-Konzept fördert die Durchlässigkeit innerhalb der Pflegeberufe und bietet einen Orientierungsrahmen für die Karriereplanung. Es beurteilt alle beruflich Pflegenden als gleich bedeutsam und als zugehörig zum Pflegebildungsraum, wobei ihnen unterschiedliche Kompetenzbereiche und Handlungsspielräume zugewiesen werden.

Christine Vogler betont: „Unser außerordentlicher Dank geht an die Mitgliedsverbände des Deutschen Pflegerats für deren Unterstützung und an Professor von Gahlen-Hoops sowie Katharina Genz MSc von der Medizinischen Fakultät der CAU. Dieses Team wird nun in der Fortführung des Projekts die wichtige Kompetenzbeschreibung erarbeiten.“

Das BAPID-Projekt wurde ermöglicht durch die Förderung des Deutschen Pflegerats seitens des Bundesministeriums für Gesundheit – aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Hintergrund: Das BAPID-Projekt (Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland) wurde im Oktober 2022 vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und dem Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) initiiert. Auftraggeber ist der Deutsche Pflegerat.

Ziel des Projekts ist es, eine gemeinsame Grundlage für bildungspolitische Akteur:innen zu schaffen und die Attraktivität, Identität und Professionalität der Pflegeberufe zu stärken.

Unter der wissenschaftlichen Leitung von Professor Dr. Wolfgang von Gahlen-Hoops und Katharina Genz MSc von der Medizinischen Fakultät der CAU wurden die Projektarbeiten von September 2023 bis April 2024 in Zusammenarbeit mit dem DPR und seinen Einzelverbänden durchgeführt.

Das Bildungskonzept BAPID

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie umfassen Aussagen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen, methodischem Vorgehen, historischer Entwicklung des Bildungssystems, Zusammenwirken von Allgemein- und Pflegebildung, akademischer Pflegebildung sowie zukünftigen Herausforderungen und Implikationen für ein Pflegebildungskonzept. In dieser Vorabpublikation beschränken sich die Autor:innen auf die Beschreibung des Bildungskonzepts und verweisen auf die voraussichtlich im September 2024 erscheinende Publikation.

Das BAPID-Bildungskonzept für die Pflege in Deutschland basiert auf drei zentralen Domänen: Allgemeine Bildung, Allgemeine Pflegebildung und Spezielle Pflegebildung, die in sechs Stufen unterteilt werden. Diese Domänen interagieren spezifisch in jeder Pflegebildungsbiografie und bilden die Grundlage für die Bildungsentwicklung von Pflegenden in den Pflegeberufen.

Das Konzept definiert vier grundsätzliche Pflegetypen für beruflich Pflegende sowie eine ergänzende Typik (BAPID VI), die unterschiedliche Rollen im Pflegeteam einnehmen:

  • Typ II: Pflegefachassistenz, wirkt an Pflegeprozessen mit
  • Typ III: Pflegefachberuf, gestaltet komplexe Pflegeprozesse
  • Typ IV: Bachelor Pflege, gestaltet hochkomplexe Pflegeprozesse
  • Typ V und VI: Pflegende mit Masterabschluss (APN), leiten Pflegeprozesse auf fachwissenschaftlicher Basis und haben die fachliche Letztverantwortung im Pflegeteam und eines pflegerischen Arbeitsfeldes inne

Die BAPID-Kompetenzmatrix unterscheidet vertikal zwischen formeller (berufsschulisch und akademisch) und informeller Pflegebildung. Die formelle Pflegebildung wird zwischen beruflicher und akademischer Pflegebildung unterschieden. Demnach gehören Typ II und III zur beruflichen Pflegebildung, während Typ IV, V und VI zur akademischen Pflegebildung zählen. BAPID Typ I wird dem informellen Pflegebereich zugerechnet und verfügt über keinen Berufsabschluss in der Pflegebildung.

Die endgültige Publikation des Projekts wird im September 2024 erwartet.

Die Vorabpublikation „BAPID – Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland“ ist auf der Seite des Deutschen Pflegerats hier abrufbar.

Download Vorabpublikation zum BAPID-Projekt

Ansprechpartner*in Deutscher Pflegerat: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Bericht des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege

Berlin: (hib/PK) Der Tätigkeitsbericht des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt jetzt als Unterrichtung (20/12050) der Bundesregierung vor. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege habe zum 1. Januar 2024 seine Arbeit aufgenommen und befinde sich im Aufbau, heißt es in dem Bericht.

Zentrale Ziel- und Aufgabenstellung des Kompetenzzentrums sei es, die Digitalisierung in der Pflegepraxis voranzutreiben und die Kompetenzen der Pflegebedürftigen, deren An- und Zugehörigen und Pflegekräften sowie Pflegeberatenden im Umgang mit digitalen Technologien zu stärken.

Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 101. 04.07.2024


BGW-Podcast „Herzschlag“ – neue Folgen

Podcast #95: Hitzeschutz im Gesundheitsdienst

Wie schützt man Beschäftigte? Das erklären Fachleute der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Quelle: BL BGW, 04.07.2024


DBfK erteilt FDP-Plänen zur Einschränkung des Streikrechts klare Absage

Berlin, 04.07.2024 – Medienberichten zufolge hat die FDP ein Positionspapier zur Einschränkung des Streikrechts in systemrelevanten Bereichen verabschiedet. Dazu zählen auch die Pflegeberufe. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) erteilt diesen Plänen eine klare Absage und ist über die implizierte Unterstellung, dass Pflegende unverhältnismäßig und verantwortungslos streiken würden, entrüstet.

„Streiks von beruflich Pflegenden gehen immer mit einer gemeinsam von Arbeitgebern und Gewerkschaft ausgehandelten und geregelten Notdienstvereinbarung einher, weil alle Kolleg:innen ihre Patient:innen schützen wollen. Dass die FDP hier eigene Regelungen zum Notdienst aufstellen will, impliziert, dass die Kolleg:innen in den sowieso seltenen Streiks unverantwortlich mit dem Wohl ihrer Patient:innen umgehen würden. Das ist eine Unterstellung, die wir ausdrücklich zurückweisen!“, kritisiert DBfK-Präsidentin Vera Lux scharf.

Der DBfK sieht in den bekanntgewordenen Forderungen der FDP außerdem eine einseitige Beschneidung der Rechte von Arbeitnehmer:innen insbesondere in den Bereichen, die sowieso schon unter einem ethischen und moralischen Druck stehen, da sie ihre Patient:innen nicht im Stich lassen wollen. „Pflegefachpersonen leisten, ebenso wie Erzieher:innen oder Bahnmitarbeitende eine für die Gesellschaft  relevante Arbeit, die auch aufgrund der Finanzpolitik der FDP nicht hinreichend finanziert ist. In diesen Bereichen nun auch noch das Streikrecht und somit Grundrechte einschränken zu wollen, ist absurd und nicht hinnehmbar“, so Lux.

Der DBfK erteilt damit den Ideen der FDP eine klare Absage: „Die Tarifautonomie in Deutschland ist ein hohes Gut. Wie man in Zeiten des Fachkräftemangels auf die Idee kommt, ausgerechnet die Rechte der Beschäftigten in den besonders kritischen Branchen einzuschränken, entzieht sich meinem Verständnis“, konstatiert Lux.

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-0 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de


Lauterbach verspricht im Herbst ein Konzept für Pflegereform

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (Foto) will jetzt doch noch vor der nächsten Bundestagswahl eine Pflegereform in Angriff nehmen. „Wir werden nach der Sommerpause ein Konzept vorlegen“, sagte er nach einem Bericht über Situation und die Optionen im Kabinett. Der Sinneswandel kam offenbar auf Druck des Kanzlers zustande. Lauterbach wollte die Pflegereform eigentlich der nächsten Bundesregierung überlassen. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 04.07.2024


DPT: Der Countdown läuft – Frühbuchertickets noch bis 31.07. verfügbar

Sichern Sie sich jetzt Ihr Ticket für den DPT24 im hub27 Berlin und profitieren Sie noch bis 31.07. vom Frühbucher-Preis!

Deutscher Pflegetag TICKET
2-Tagesticket | Bei Buchung bis 31.07.: 150 €, danach 180 €

Folgende Leistungen sind beim Kauf eines Tickets enthalten:

  • Zugang zu allen Veranstaltungen an beiden Veranstaltungstagen
  • Vollständiger Zugriff auf die jeweiligen Aufzeichnungen
  • Kongresstasche mit attraktiven Inhalten und Informationen
  • Fortbildungsbescheinigung / Teilnahmebescheinigung

Alle Teilnehmer:innen können darüber hinaus auch die umfangreiche Fachausstellung, sowie die Verleihung des Deutschen Pflegepreises und die Pflegeparty besuchen. Ich will dabei sein!

Quelle: NL DPT24, 04.07.2024:


Bündnis für Gute Pflege fordert Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung der Pflege

Berlin, 3. Juli 2024- Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses über den Bericht der Bundesregierung für eine zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung fordern die im Bündnis zusammengeschlossenen Organisationen Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Pflege an. Die Bundesregierung muss handeln.

Der vorgelegte Bericht zeigt, dass es keinen Mangel an Ideen zur Finanzierung der Pflege gibt. Es mangelt an politischer Umsetzung. Genau wie schon ihre Vorgängerregierungen droht auch diese Bundesregierung die Entscheidung um die Pflegefinanzierung auf die nächste Legislatur zu verschieben. Das schafft kein Vertrauen in die Lösungsfähigkeit der Politik. Die Lage ist ernst. Das zeigt die aktuelle Finanzsituation der Pflegekassen, die rasant steigenden finanziellen Eigenanteile für pflegebedürftige Menschen und die wachsende Pflegetätigkeit von An- und Zugehörigen.

Die Regierung muss jetzt ins Handeln kommen. Um die Finanzsituation der Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren, muss die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag ausgehandelten Maßnahmen zügig umsetzen. Besonders wichtig sind die angekündigten Bundeszuschüsse zu versicherungsfremden Leistungen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben.

Darüber hinaus sind weitere grundlegende Schritte für eine Finanzreform zwingend notwendig. Die Entscheidung darf dabei nicht nach aktueller Kassenlage getroffen werden. Gute Ansätze finden sich dazu im Bericht der Bundesregierung zu den Erwartungen der Bevölkerung und begleitenden Maßnahmen, wie der Stärkung der Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.

Zum Hintergrund:

Das Bündnis für Gute Pflege ist ein Zusammenschluss von 25 bundesweit aktiven Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Berufsverbänden sowie Selbsthilfeorganisationen mit über 14 Mio. Mitgliedern.

www.buendnis-fuer-gute-pflege.de

Quelle: PM Bündnis für gute Pflege, 03.07.2024


Ende der Selbstverwaltung?

Das Kammer-Aus in Baden-Württemberg und seine Folgen

Die Kammergründung in Baden-Württemberg ist missglückt. Was sind die Gründe? In der Juli-Ausgabe analysieren wir gemeinsam mit Fachleuten, was zu dieser Situation geführt hat, warum es sich lohnt, die Hoffnung auf eine Kammer in Baden-Württemberg noch nicht ganz aufzugeben, und wie es bundesweit mit dem Thema Selbstverwaltung nun weitergehen kann. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 02.07.2024


Wichtige Termine:

Hauptstadtkongress Berlin

26. bis 28. Juni 2024, www.hauptstadtkongress.de


Modellvorhaben NAH sein – Nachbarschaftshilfe im Alltag und im Haushalt Älterer – Erfahrungen und Erkenntnisse

20 September 2024 von 10:00 Uhr bis 16:15 Uhr, Casino-Gebäude, Renate von Metzler-Saal (1.801), Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt am Main; Infos unter: https://iwak.idloom.events/NAH


Europäischer Gesundheitskongress

10./11. Oktober 2024, München, Weitere Informationen


ZUKUNFT DER PFLEGEBILDUNG

08.10.2024 | 8:00 – 16:00 Uhr | Bonn

Beim BILDUNGSKONGRESS am 8. Oktober in Bonn geht es um die Zukunft der Ausbildung in der Pflege. Es wird an Ideen für Wissensplattformen und „New Work“ gearbeitet. Auch sozialpädagogische Dienste in Bildungseinrichtungen und Sprachförderung stehen auf dem Programm. Die DRK-Schwesternschaft Bonn organisiert den Kongress in Kooperation mit ADS e.V., BLGS und DBfK Nordwest.  ZUM KONGRESS


11. Deutscher Pflegetag

07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/


15. DGP-Hochschultag: Pflegewissenschaft im Dialog

15.11.2024, 10:30 – 17:00 Uhr, Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Fachbereich für Gesundheit und Pflege, Hier gelangen Sie zur Anmeldung


FACHTAGUNG FÜR PRAXISANLEITENDE – GUT AUFGESTELLT FÜR DIE ZUKUNFT!

27.11.2024, 9:00 Uhr in der Fliedner Fachhochschule; Anmeldung unter: www.vkkd-fachforum.de