Gerade in Krisenzeiten brauchen die Menschen in Pflegeeinrichtungen Verlässlichkeit
Berlin, 4. März 2021. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag über die Fortgeltung wichtiger gesetzlicher Regelungen wegen der Corona-Pandemie abgestimmt (EpiLage-Gesetz). Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen sehr, dass die Impfziele nun behinderungsbedingte sowie aufenthaltsbedingte Infektionsrisiken berücksichtigen. Dafür hatten sie sich eingesetzt. So dürfen jetzt z.B. Assistenten, die blinde Menschen im Alltag unterstützen und sie anstecken können, früher geimpft werden, auch wenn sie selbst nicht zu den Risikogruppen gehören. Auch Menschen ohne Wohnung, die nicht in Obdachlosenunterkünften übernachten, aber in die Tagestreffs kommen, dürfen früher geimpft werden.
Dazu erklärt der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), Ulrich Lilie: „Die Öffnung in der Impfreihenfolge ist eine gute Aussicht für Menschen mit hohem Erkrankungsrisiko. Auch die Verlängerung des Schutzschirms in der Pflege hilft den Pflegeeinrichtungen sehr. Dringender Korrekturbedarf besteht weiterhin bei den Schutzschirm-Regelungen für die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen. Die Frist für pandemiebedingte Ausgleiche in der Krankenversicherung läuft demnächst aus und muss ebenfalls verlängert werden.“
Die Verlängerung des Schutzschirms sichert nach Auffassung der Verbände die Arbeit in den stationären Pflegeeinrichtungen, aber auch in der Tagespflege, die wegen der Pandemie weiterhin deutlich weniger Besucher aufnehmen kann. Die BAGFW fordert jedoch eine Verlängerung bis zum 31. Dezember, damit auch nach dem Ende der 19. Legislaturperiode der Schutz der pflegebedürftigen Menschen und der Pflegeeinrichtungen gesichert ist. Pflegeeinrichtungen benötigen Zeit, um die Pandemiefolgen kompensieren und sich zukunftsfest neu aufstellen zu können.
Da die Pandemie den Pflegealltag noch lange begleiten wird, müssen die Pflegedienste und -einrichtungen weiterhin viele Schutzmaterialien einsetzen. Im Bereich der Pflege fordern die Verbände die Entfristung und Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale. Die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sind aus der Sicht der Freien Wohlfahrtspflege in einer schwierigeren Situation. Die Schutzregelungen laufen Ende März bzw. Mitte April aus, bevor die Kliniken mit den Leistungsträgern ernsthafte Verhandlungen haben führen können.
Quelle: PM Bundearbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, 04.03.2021
Thema Gesundheit und Pflege – Zwei Initiativen
- BGW: Informationsoffensive Pflege
Sichere Arbeitsbedingungen, Gefährdungsbeurteilung, Hilfe beim Umgang mit Gewalt oder Betriebliche Gesundheitsförderung: Die modulare Artikelserie der Informationsoffensive Pflege informiert praxisnah über die wichtigsten Informations-und Beratungsangebote der Träger der Sozialversicherungen mit direkter Verlinkung zur Vertiefung und Nutzung der Angebote.
Die Informationsoffensive Pflege ist eine Maßnahme der Arbeitsgruppe 2 der Konzertierten Aktion Pflege (KAP). Dieses Serviceangebot wird von der BGW, den Unfallkassen und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene unterstützt.
Quelle und Infos unter: https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Aktionen-Kampagnen/Konzertierte-Aktion-Pflege/Informationsoffensive-Pflege/Informationsoffensive-Pflege-node.html - Die Nationale Präventionskonferenz
Quelle und Infos unter: https://www.npk-info.de/umsetzung/gesund-in-der-pflege
Corona: Lockerungen ohne Disziplin gehen zu Lasten der professionellen Pflege
Berlin, 4. März 2021 – Gestern Abend wurden die neuen Regelungen zur Bewältigung der Pandemie veröffentlicht. Der Stufenplan zu Lockerungen setzt nun schon ein, obwohl die angestrebte Inzidenz von 35 nicht erreicht wurde und die Infektionszahlen leicht steigen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) befürchtet, dass diese Schritte einmal mehr zu Lasten der Beschäftigten im Gesundheitssystem und der Pflege erfolgen.
„Natürlich sind wir alle müde angesichts der nun schon wieder Monate andauernden Einschränkungen unseres alltäglichen Lebens und brauchen eine Perspektive“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Das darf aber nicht auf dem Rücken der Beschäftigten, insbesondere der beruflich Pflegenden, ausgetragen werden. Lockerungen während die Infektionszahlen und die Verbreitung der Mutante zunehmen, werden in kurzer Zeit wieder zu vollen Intensivstationen führen, wenn die Menschen nicht selbstständig und sehr diszipliniert weiterhin ihre Kontakte einschränken und die Hygienemaßnahmen beachten.“
Eine Umfrage des DBfK zur Belastung der beruflich Pflegenden im zweiten Lockdown aus dem Dezember 2020 hatte gezeigt, dass die Pflegenden schon angesichts dieser Welle besorgt waren, den Herausforderungen nicht mehr standhalten zu können. Durch zunehmende Personalausfälle, die Mehrbelastung durch mehr Patient/innen, erkrankte Bewohner/innen und die aufwendigen Hygienemaßnahmen rechneten sie schon in der zweiten Welle mit spürbaren Mängeln in der pflegerischen Versorgung.
„Ich kann nur an die Bevölkerung appellieren, sich solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen zu zeigen, damit sie nicht noch weiter und mehr belastet werden“, so Bienstein. „Das heißt konkret, dass man sehr genau überlegen muss, welche Kontakte wirklich nötig sind und wie man sich und andere dabei schützt. Selbstgewählte Zurückhaltung ist das Gebot der Stunde, wenn die staatlichen Regulierungen in diesem Stadium der Pandemie gelockert werden. Politisch muss alles darangesetzt werden, Impfungen massiv zu beschleunigen und Testungen auszuweiten.“
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 0 | Fax 030-219157-77
Fokus darf in der Ausbildung nicht auf der Wertschöpfung liegen
DEVAP plädiert für Nichtanrechnung von Auszubildenden auch im 2. und 3. Ausbildungsjahr und Refinanzierung der Ausbildungskosten
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) fordert die Abschaffung des Wertschöpfungsanteils für Auszubildende gem. § 27 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) auch für das 2. und 3. Ausbildungsjahr und die vollständige Refinanzierung der Ausbildungskosten:
„Die Anrechnung der Auszubildenden auf die Personalschlüssel sollte nicht nur für das erste Ausbildungsjahr ausgesetzt werden, sondern – vor allem aufgrund der umfangreichen Praxiseinsätze bei anderen Trägern bzw. der fehlenden Möglichkeit im ambulanten Bereich Auszubildende allein einzusetzen – auch für das 2. und 3. Jahr“, so Wilfried Wesemann, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Wir brauchen eine entsprechende gesetzliche Regelung im Pflegeberufegesetz und eine garantierte Refinanzierung der Ausbildungskosten, damit diese nicht auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden.“
Durch die Schutzvorschrift in § 18 Abs. 2 PflBG wird zugunsten der Auszubildenden sichergestellt, dass ihnen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und dem individuellen Ausbildungsstand sowie den jeweiligen physischen und psychischen Kräften entsprechen. Dadurch soll auch verhindert werden, dass die Auszubildenden lediglich als Arbeitskräfte eingesetzt werden. Eine Berechnung von Wertschöpfungsanteilen steht diesem Ziel entgegen.
„Vor allem im ambulanten Bereich kann nicht von einer Wertschöpfung ausgegangen werden, weil Auszubildende auch im 2. Ausbildungsjahr keine eigenverantwortlichen Touren durchführen können.“, so Wesemann weiter. „Sie lernen und werden begleitet. Sie sind zudem weitgehend in den Fremdpraktika und nicht beim Träger der praktischen Ausbildung. Sie fahren für diesen also keine selbständigen Touren.“
Die Ausbildungsumlagen steigen zudem kontinuierlich an, so dass hier zumindest eine Begrenzung in Höhe und Zahlungsdauer – wie auch beim Eigenanteil für pflegebedingte Kosten im Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgesehen – erforderlich ist, um die Pflegebedürftigen nicht zusätzlich zu belasten. „Da eine deutliche Ausweitung der Ausbildungskapazitäten um 10 % politischer Wille ist, wäre eine vollständige Refinanzierung der Ausbildungskosten durch die Pflegeversicherung letztlich der richtige Weg, um die Ausbildung von Pflegefachkräften langfristig zu fördern.“, so Wesemann.
„Die Belastung ist in der Pflege sehr hoch. Durch Einrechnung der Auszubildenden in das vorhandene Personal erhöhen wir diese Belastung zusätzlich.“, führt Wesemann abschließend aus. „Eine verbesserte Personalausstattung ist politischer Wille, so steht es in dem Bericht der Konzertierten Aktion Pflege (KAP). Es sollte letztlich verhindert werden, dass die Ausbildungsbereitschaft gesenkt wird, weil die Träger durch die Anrechnung auf die Fachkräfte auf Ausbildungskosten sitzen bleiben bzw. der Arbeitsdruck auf die begleitenden Pflegefachpersonen durch den Wertschöpfungsanteil erhöht wird.“
Der DEVAP weist auch in seinem “Strategiepapier DEVAP Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ auf die Problematik hin und setzt sich für eine entsprechende gesetzliche Regelung ein, um die Pflegeausbildung attraktiver zu machen.
Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 04.03.2021
Podcast zum Thema: Coronavirus
#100 Was hilft gegen Impfskepsis, Eckart von Hirschhausen?
Quelle/zu hören unter: https://www.apotheken-umschau.de/Coronavirus/100-Was-hilft-gegen-Impfskepsis-Eckart-von-Hirschhausen-562517.html
Appell: Jetzt handeln: Personal im Gesundheitswesen vor Burnout!
Täglicher Umgang mit Notfällen, Leid, Sterben und Tod fordert seinen Tribut – Entlastung, psychosoziale Unterstützung und Prävention dringend erforderlich – Aufruf an Fachverbände, sich anzuschließen!
Mit dem dringenden Appell „Jetzt handeln: Personal im Gesundheitswesen vor Burnout!“ wenden sich heute diverse Fachgesellschaften, Berufsverbände und Stiftungen unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) in ernster Sorge um die hohe Belastung der Gesundheitsfachkräfte durch die Corona-Pandemie an die Politik. „In Anbetracht dieser ununterbrochenen Konfrontation mit Notfallsituationen, teils leidvollem Sterben und Tod ist Entlastung für Gesundheitsfachkräfte durch den Einsatz psychosozialer Fachkräfte in Versorgungsbereichen mit hoher Belastung unerlässlich.“, so Dipl.-Psych. Urs Münch, Vizepräsident der DGP, Psychologischer Psychotherapeut und Psychoonkologe. Die DGP ruft Fachverbände und -gesellschaften dazu auf, sich dem Appell anzuschließen.
„Die Corona-Pandemie führt in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung zur Überlastung der Gesundheitsfachkräfte. Sie sind seit einem Jahr dauerhaft zahlreichen Stressoren ausgesetzt.“ unterstreicht DGP-Präsidentin Prof. Dr. Claudia Bausewein, die als Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin am LMU Klinikum, Campus Großhadern, erlebt, welche Kraftanstrengung dies täglich für die Teams bedeutet. „Besonders zu schaffen machen den Fachkräften neben dem täglichen Umgang mit Notfällen, Leid, Sterben und Tod die Ausfälle ihrer Kolleginnen und Kollegen durch Covid-19-Erkrankungen oder Quarantäne, die physische und psychische Herausforderung bei der Pflege beatmeter wie nicht beatmeter Covid-19-Erkrankter, das eigene Infektionsrisiko inclusive der Covid-19-Stigmatisierung und der erhöhte Betreuungsaufwand von durch Besuchsverbote vereinsamten Menschen.“ betont Heidi Müller, Dipl.-Politologin, Trauerforscherin und Trauerberaterin, Sprecherin der AG Psychosoziale und Spirituelle Versorgung der DGP und Erstautorin des Aufrufs.
Das Problem gilt für alle Arbeitsbereiche: Alten- und Pflegeheime, ambulante Versorgung Schwerstkranker und Kliniken, dort insbesondere auf COVID-19- und Intensivstationen. Die wirtschaftlichen Kosten der gesundheitlichen Folgen, wie z.B. Posttraumatische Belastungsstörungen oder Depressionen, werden durch Arbeitsausfälle, Behandlungskosten, dauerhaften Personalmangel massiv und hoch ausfallen. Das Rahmenkonzept für den Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren (CBRN) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe thematisiere zwar psychosoziale Unterstützung für Professionelle in Schadens- und Gefahrenlagen, biete aber keinen Ansatz für eine konkrete Umsetzung.
„Es besteht akuter Bedarf an Entlastung der Gesundheitsfachkräfte!“ so die Unterzeichnenden des Appells, genannt werden insbesondere Pflegende wie auch Ärztinnen und Ärzte. Da strukturelle Schwachstellen wie der Mangel an Pflegekräften so schnell nicht behoben werden können, muss dies vorrangig durch psychologische, psychotherapeutische, soziale und spirituelle Unterstützung Schwerstkranker, deren An- und Zugehöriger wie auch pflegender Angehöriger geschehen. Unumgänglich ist außerdem präventive Hilfe für betroffene Gesundheitsfachkräfte, Schwerstkranke und deren An- und Zugehörige, auch, um Folgekosten durch langwierige psychische Störungen und deren Behandlungen zu reduzieren.
„Wir fordern Sie auf, eine Lösung zur Entlastung der von COVID-19 besonders betroffenen Bereiche der Gesundheitsversorgung zu finden, die auch den Grundsätzen des Rahmenkonzepts des CBRN-Schutzes für eine Pandemie entspricht.“ Es sei dringend dafür zu sorgen, dass die von COVID-19 besonders betroffenen Bereiche der Gesundheitsversorgung mit zusätzlichen Fachkräften aus der Psychologie, Psychotherapie, Neuropsychologie, Sozialarbeit und Spiritual Care bzw. Seelsorge gestärkt werden, appellieren die unterzeichnenden Fachgesellschaften und Berufsverbände.
Kurzfristig profitieren könnten COVID-19-Stationen und Intensivstationen in den Kliniken, Alten- und Pflegeheime und die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Mittel- und langfristig braucht es zum Schutz der durch eine Pandemie besonders belasteten Gesundheitsfachkräfte im Sinne des Rahmenkonzepts für den CBRN-Schutz ein nachhaltiges Konzept, das letztlich die psychische Gesundheit aller im Gesundheitssystem durch die Pandemie besonders belasteten Personengruppen sowohl aus ethisch-moralischer als auch aus volkswirtschaftlicher Perspektive gewährleistet. Die Unterzeichnenden stellen ihre Expertise gerne beratend zur Verfügung.
Die Initiative zum Appell hat die DGP als wissenschaftliche Fachgesellschaft mit über 6.000 Mitgliedern aus der Hospiz- und Palliativversorgung ergriffen, „weil wir aus unserer Erfahrung um den wirksamen Effekt multiprofessionellen Arbeitens und der regelhaften Einbeziehung psychosozialer und spiritueller Fachkräfte wissen“, so Susanne Kiepke-Ziemes, Dipl.-Sozialarbeiterin und Systemische Therapeutin, ebenfalls Sprecherin der AG Psychosoziale und Spirituelle Versorgung der DGP und Mitautorin des Aufrufs.
APPELL JETZT HANDELN PERSONAL IM GESUNDHEITSWESEN VOR BURNOUT
https://www.dgpalliativmedizin.de/images/210303_Appell_Corona_Burnout.pdf
Unterzeichnet haben bis zum 3. März:
- Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)
- Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG-KT)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (BAG-SAPV)
- #dauerhaftsystemrelevant
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziale Onkologie e.V. (dapo)
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP)
- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF)
- Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT)
- Deutsche PalliativStiftung (DPS)
- Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG)
- Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH)
- Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV)
- Gesellschaft für Neuropsychologie e.V. (GNP)
- Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft in der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (PSAPOH)
KONTAKT: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Tel: 030 / 30 10 1000, E-Mail: dgp@palliativmedizin.de
Pflegereform Jetzt!
DEVAP kritisiert die Verschleppung dringend notwendiger Reformen für die Pflege
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) kritisiert, dass seit dem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit, mit Stand 11.11.2020, zur Pflegereform 2021, immer noch kein entsprechender Referentenentwurf vorgelegt wurde:
„Wenn nicht jetzt zu Beginn des Wahljahres 2021 endlich die dringend notwendigen Reformen für die Pflege auf den Weg gebracht werden, dann wird dies in dieser Legislatur nicht mehr gelingen.“, so Wilfried Wesemann, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Bis die neue Koalition etwas verabschiedet, sind dringend erforderliche Reformen für die Pflege zu spät. Deshalb muss die seit vielen Monaten versprochene Pflegereform jetzt kommen. Die Träger, die Mitarbeitenden in der Pflege, die Pflegebedürftigen und auch die Angehörigen warten schon zu lang darauf.“
Der DEVAP hat im Oktober 2020 sein „Strategiepapier DEVAP Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ veröffentlicht. Dies zeigt ganzheitliche Lösungen für eine Struktur- und Finanzreform der Pflegeversicherung auf, bei der alle Beteiligten deutlich stärker von den Pflegekosten entlastet werden würden. „Wir fordern eine legislaturübergreifende „Roadmap für die Pflege“. Diese muss ALLE notwendigen Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung berücksichtigen und als Zeitschiene für deren vollständige Umsetzung dienen.“, so Wesemann weiter.
„Die Zeit der Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig gute Pflege ist. Hierfür brauchen wir zeitnah Lösungen für eine stabile Finanzierung, ein Umdenken bei den Sektorengrenzen hin zu bedarfsorientierten Konzepten, eine Stärkung der Angehörigen und der Kommunen, einheitliche Personalkonzepte, eine attraktive Ausbildung für alle Beteiligten und Interessierten sowie endlich deutliche Fortschritte bei der Implementierung der Digitalisierung.“, so Wesemann abschließend.
„Alle Akteure aus der Pflegebranche haben sich mit Reformideen, die es für eine zukunftsfeste Pflege umzusetzen gilt, in den letzten Monaten in Position gebracht. Wir fordern die Verantwortlichen der Politik auf, diese JETZT aufzugreifen und Reformvorschläge vorzulegen. Falls die notwendigen Reformschritte in die nächste Legislaturperiode verschoben werden, droht der Politik ein enormer Vertrauensverlust. Nur klatschen reicht eben nicht “
Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 03.03.2021
DBfK ist neuer Partner im Queen Silvia Nursing Award
Berlin, 3. März 2021 – Der internationale Pflegewettbewerb „Queen Silvia Nursing Award“ (QSNA) sucht mit dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) als neuem Partner nun zum fünften Mal Pflegefachpersonen und Auszubildende in den Pflegeberufen mit innovativen Ideen für das Gesundheitswesen.
„Es ist gut und wichtig, dass die Innovationskraft, Kreativität und Professionalität der Pflegefachpersonen eine Bühne bekommen“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Deshalb freue ich mich sehr, dass wir nun Partner des Queen Silvia Nursing Award sind und ich der Jury angehöre.“
Aus Sicht des DBfK bietet der Preis eine gute Möglichkeit, endlich stärker die Fachlichkeit der Pflegeberufe öffentlich zu zeigen. „Pflegefachpersonen sind in jedem Bereich und jeden Tag professionell, kreativ und damit die Motoren für die Gesundheitsversorgung weltweit. Das geht in der Berichterstattung über die negativen Aspekte der Berufsausübung meist unter“, meint Bienstein. „Wenn diese positiven Leistungen durch den Award stärker ins Bewusstsein kommen, ist das ein wichtiger Schritt für die Anerkennung der Profession Pflege.“
Der Juryvorsitzende Ulrich Zerhusen freut sich, dass der DBfK als große Interessensvertretung nun Partner im Queen Silvia Nursing Award ist: „Mit Prof. Bienstein wird unsere Jury mit einer herausragenden Persönlichkeit im deutschen Pflegebereich bereichert.“
Der QSNA soll das Image und den Status des Pflegeberufs verbessern, die Innovationskraft und Professionalität der Pflegefachpersonen sichtbar machen und kommende Generationen für die Pflege begeistern. Der Preis ist ein Stipendium, das 2013 anlässlich des 70. Geburtstags der schwedischen Königin Silvia erstmals vergeben wurde. Kreative und talentierte Pflegefachpersonen werden gefördert, damit ihre Ideen wirksam werden und andere inspirieren können. Der Preis richtete sich zunächst nur an Auszubildende in den Pflegeberufen, ist aber seit 2020 auch für Pflegefachpersonen nach der Ausbildung offen. Teilnehmende Länder sind neben Deutschland und Schweden auch Finnland, Polen, Litauen und die Pflegeschule der Universität Washington in Seattle (USA).
Weitere Informationen zum QSNA finden Sie hier: https://www.queensilvianursingaward.de/
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
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Deutscher Pflegerat zu den Themen Tarifvertrag Altenpflege und STERN-Petition
Berlin (3. März 2021, Nr. 9/2021) – Der Tarifvertrag Altenpflege kann Stand jetzt nicht als allgemeinverbindlich erklärt werden. Hierzu und zur Anhörung der Petition „Gesundheitsfachberufe – Gesundheitsreform für eine bessere Pflege zum Schutz der Pflegebedürftigen“ im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags, erklärt Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
Tarifvertrag Altenpflege
„Das Scheitern des Vorhabens, den von ver.di und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) abgeschlossenen Tarifvertrag Altenpflege als allgemeinverbindlich erklären zu lassen, ist bedauerlich und zugleich zwiespältig.
Einerseits ist es ein wichtiges Anliegen der Konzertierten Aktion Pflege, die Gehälter der Profession Pflege zu verbessern. Zumindest für Pflegefachpersonen in prekären Arbeitsverhältnissen wäre dies eine Verbesserung gewesen. Andererseits kann zum derzeitigen Stand nicht garantiert werden, dass derzeit bessere Gehälter nicht doch auf die im Tarifvertrag Altenpflege ausgehandelten Mindestlöhne angepasst worden wären.
Das ist ganz bestimmt nicht das, was wir und die Profession Pflege wollen. Ob Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen, wie sie der Tarifvertrag Altenpflege vorgesehen hat, angemessen sind, ist zu diskutieren. Ziel muss ein Einstiegsgehalt für Pflegefachpersonen in Höhe von 4.000 Euro sein. Davon war das Vertragswerk weit entfernt.
Vorgelegt werden muss schnellstmöglich eine Pflegereform, die zum einen die vollständige Refinanzierung höherer Gehälter gesamtgesellschaftlich akzeptabel absichert und dabei die finanzielle Mehrbelastung der Menschen mit Pflegebedarf vermeidet. Und zum anderen die Auszahlung der Leistungen der Pflegeversicherung daran koppelt, ob Pflegeheime und Pflegedienste ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tarifgerecht bezahlen. Jetzt muss noch vor der Bundestagswahl gehandelt werden.“
Petition für eine bessere Pflege
„Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Petition des STERN-Journalisten Dr. Bernhard Albrecht, der sich auch mit dem Deutschen Pflegerat inhaltlich ausgetauscht hat.
Rund 330.000 Unterschriften für die Petition sind ein kollektiver Hilferuf und ein starkes Signal für bessere Arbeitsbedingungen der Profession Pflege in Deutschland. Gefordert werden in der Petition verlässliche Arbeitszeiten, Entlastung von Bürokratie, Personalschlüssel nach echtem Bedarf sowie ein sofortiges Handeln bei Unterbesetzung.
Das sind zentrale, elementare Elemente für eine bessere Pflege, in der der Profession Pflege die entscheidende Bedeutung zukommt.
Weiter fordert die Petition die Aufwertung des Berufsbildes über höhere Gehälter, Zulagen und Entlohnung von Weiterqualifizierung, mehr Entscheidungsmöglichkeiten sowie durch bessere Karrierechancen.
Zur PPR 2.0 gab es bei der Anhörung mehrere Fragen von Abgeordneten. Das unterstreicht die zentrale Bedeutung dieses Vorschlags. Die PPR 2.0 könnte zeitnah umgesetzt werden und wurde inzwischen auch um Verfahren für die Bereiche Intensivpflege und Pädiatrie ergänzt.
Unser Umgang mit den Themen der Pflege und der Profession Pflege entscheidet darüber, wie menschlich unsere Gesellschaft im 21. Jahrhundert bleibt. Der Deutsche Pflegerat sieht in der Petition wesentliche Ansatzpunkte, um von der Diskussion endlich in ein abgestimmtes Handeln für bessere Arbeitsbedingungen für die Profession Pflege zu kommen. Diese Chance gilt es zu nutzen. Wir erhoffen vom Petitionsausschuss hierzu ein klares Signal.“
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Honorarkräfte in der Pflege
Wirtschaftlichkeit darf nicht zu Lasten der Menschen mit Pflegebedarf gehen
Berlin, 2. März 2021 – Seit dem 1. März werden Pflegeeinrichtungen die Kosten für Honorarkräfte, die durch die Pandemie häufig zum Einsatz kommen, in der Regel nicht mehr erstattet. Dies hat der GKV-Spitzenverband nun mit der Begründung festgesetzt, dass die freiberuflichen Pflegefachpersonen nicht als Selbständige anzusehen seien und außerdem erheblich höhere Kosten verursachen würden.
„Mit dieser Entscheidung wird der Einsatz von Honorarkräften in den Einrichtungen praktisch unmöglich“, sagt Stefan Werner, Vizepräsident im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). „Honorarkräfte werden dann eingesetzt, wenn in einer Einrichtung plötzlich Personal ausfällt, weil die Kolleginnen und Kollegen erkrankt oder in Quarantäne sind. In den Einrichtungen wird dann schnell und zeitlich begrenzt Unterstützung gebraucht, damit die Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf gewährleistet werden kann. Dies nun aus wirtschaftlichen Gründen komplett zu blockieren, ist falsch.“
Der DBfK schlägt stattdessen vor, die Refinanzierung von Honorarkräften an eine Honorarobergrenze zu knüpfen. Dabei sei zu bedenken, dass die Kosten für Honorarkräfte selbstverständlich über den Kosten für das Stammpersonal lägen, da in den Honoraren auch Anteile beispielsweise für Urlaub oder Ausfälle enthalten seien. „Es gab sicher Fälle, in denen sehr hohe Honorare gefordert und gezahlt wurden, so wie der GKV-Spitzenverband es mitteilt. Aber daraus zu folgern, dass gar keine Honorarkräfte mehr eingesetzt werden können, ist der falsche Weg“, so Werner weiter. „Diese Entscheidung wirkt sich negativ auf die Versorgungssicherheit der Menschen mit Pflegebedarf aus und belastet die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen, die sowieso schon an und über ihre Grenzen arbeiten.“
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
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Bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte gefordert
Berlin: (hib/HAU) Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte standen im Mittelpunkt einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montagnachmittag. Dabei verwies Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf Verbesserungen durch die „Konzertierte Aktion Pflege“ der Bundesregierung. Es gebe unter anderem mehr Perspektiven zur beruflichen Weiterentwicklung, eine bessere Bezahlung und Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Journalist Bernhard Albrecht, dessen Petition 206.667 Online-Mitzeichnungen und 121.554 „analoge“ Unterschriften aufweisen kann, räumte ein, dass in der Pflege mehr getan worden sei, als von den vorherigen Bundesregierungen. Es gebe aber dennoch viel Ärger. Einige der Organisationen, die die „Konzertierte Aktion Pflege“ unterstützt hätten, seien enttäuscht, weil ihre Grundziele nicht erfüllt worden seien. Die den Petenten begleitende Leiterin des Bereichs Gesundheit in der Robert-Bosch-Stiftung, Bernadette Klapper, sagte, die Aktion sei „ziemlich quantitativ ausgerichtet“. Das Bemühen um mehr Gehalt sei anzuerkennen. Ebenso wie das Bemühen um mehr Fachkräfte aus dem Ausland ziele dies aber „auf mehr Hände ab“. Maßnahmen für echte Attraktivität, echte Wertschätzung und mehr Zutrauen fielen hingegen viel zu dünn aus und würden zudem in die Zukunft verschoben, kritisierte sie.
In seiner Eingabe fordert „Stern“-Autor Albrecht mit Blick auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte unter anderem verlässliche Arbeitszeiten, die Entlastung von Bürokratie sowie Personalschlüssel „nach echtem Bedarf“. Der Petent spricht sich auch für die Aufwertung des Berufsbildes der Pflege aus. Beiträge dazu seien höhere Gehälter, Zulagen und Entlohnung von Weiterqualifizierung, mehr Entscheidungsmöglichkeiten an den Patienten sowie bessere Karrierechancen. Benötigt werde zudem die konsequente Abkehr von Profitdenken und ökonomischen Fehlanreizen durch eine Gesundheitsreform.
Derzeit gelte: Je billiger die Pflege, desto höher der Gewinn, kritisiert der Petent. In den Krankenhäusern müssten Pflegende immer mehr Patientinnen und Patienten in immer kürzerer Zeit „durchschleusen“. Schuld seien der hohe ökonomische Druck und das Abrechnungssystem nach „Fallpauschalen“. Mehr „Fälle“ bedeuteten mehr Geld. „Hauptsache, die Stationen sind voll – egal, ob gute Pflege möglich ist“, heißt es in der Petition. Gewinne dürften aber nicht an Dritte, zum Beispiel Aktionäre, abfließen. Sie gehörten ins solidarisch finanzierte Gesundheitssystem reinvestiert, wird verlangt.
„Wir brauchen jetzt eine grundlegende Reform unseres Gesundheitssystems. Nur so werden Pflegeberufe wieder attraktiv. Nur dann werden sich junge Menschen dafür interessieren – und auch die, die aus dem Beruf geflohen sind, zurückkehren“, heißt es in der Petition.
Aus Sicht von Gesundheitsminister Spahn ist der Personalmangel in der Pflege ein „Henne und Ei-Problem“. Viele würden ihm sagen, „ich komme in die Pflege zurück, wenn es mehr Kollegen und weniger Stress gäbe“. Seine Antwort sei dann, „es gäbe mehr Kollegen und weniger Stress, wenn alle Stellen besetzt werden könnten“. Es sei sehr schwierig, eine Spirale, die sich in den letzten Jahren in eine Richtung gedreht habe, nun wieder zurückzudrehen. Gleichwohl sei damit begonnen worden, so Spahn. „Wir halten mit dem vollen Wasserstrahl auf das Problem. Die in der Pflege Tätigen haben aber das Gefühl, es ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“, erläuterte er seine Sicht des Problems.
Mit Blick auf die Forderung nach einer Abkehr vom Profitdenken in der Pflege sagte Spahn: „Gewinn braucht jeder, auch die Caritas und die AWO.“ Sichergestellt sein müsse aber, das die Gewinne nicht zu Lasten der Pflege gehen. Ein Beitrag dazu sei die Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen seit Anfang 2020. Alles, was für Pflege aufgewendet wird, werde den Krankenhäusern refinanziert.
Auch wenn nicht alle Betreiber in der Altenpflege problematisch seien, gebe es doch internationale Konzerne und Fonds, die über die Ausdünnung des Personals ihre Gewinne maximierten, befand Petent Albrecht. Derartigen Geschäftsmodellen müsse ein Riegel vorgeschoben werden. „Man muss die Pflegeversicherung und die Pflege so gestalten, dass Finanzinvestoren sich nicht die Taschen füllen können“, forderte er.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 267, 01.03.2021
