ADS-Wocheninformation 07.10.2024

ADS-Wocheninformation 07.10.2024

Übergabe – Pflegeupdate

PU81 – Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetz

Und was es sonst so Neues gibt…


Europäischer Tag der Pflegenden:

Informell Pflegende als gleichberechtigte Partner anerkennen

Berlin (04. Oktober 2024, Nr. 37/2024) – Anlässlich des Europäischen Tags der Pflegenden am 6. Oktober 2024 ruft Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, dazu auf, informell Pflegende als gleichberechtigte Partner in der Pflege anzuerkennen. Sie betont die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit aller Beteiligten, um die Pflege im 21. Jahrhundert zu sichern.

Der Europäische Tag der Pflegenden des europäischen Netzwerks EUROCARERS steht in diesem Jahr unter dem Motto: „Informal carers ARE partners in care – towards a fair deal for carers“. Dieses Thema hebt die immense Bedeutung informell Pflegender hervor. Sie sind das Rückgrat des Gesundheitswesens und stärken unsere Gesellschaft maßgeblich.

Überwindung von Barrieren in der Pflege

Christine Vogler fordert ein Umdenken: „Wir müssen die über Jahrzehnte hinweg aufgebaute Trennung überwinden. Es darf keine Barrieren mehr geben zwischen pflegenden An- und Zugehörigen jeden Alters und beruflich Pflegenden in Krankenhäusern, Behinderten- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen.“ Die bisherige Trennung in unseren Gesetzbüchern, Vorschriften und in den Köpfen der Menschen hemmt die effektive Zusammenarbeit und schadet letztlich allen Beteiligten.

Gemeinsam für bessere Pflegebedingungen

Die Präsidentin betont, dass Pflege nur gemeinsam gelingen kann. „Die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erfordern starke Partnerschaften und ein Bewusstsein für die Bedürfnisse aller Pflegenden.“ Dies kann zu einem besseren Verständnis und einer größeren Unterstützung der Gesellschaft für die Pflegenden führen, die bessere Pflegebedingungen ermöglichen.

Unterstützung für informell Pflegende

Informell Pflegende benötigen nicht nur Zugang zu Ressourcen, finanzielle Unterstützung und Schulungen, sondern auch Entlastung und Wertschätzung. Ihre Arbeit für unsere Gesellschaft, Demokratie und Sozialsysteme muss anerkannt werden – als gleichberechtigte Partner in der Pflege.

Christine Vogler: „Anerkennung allein reicht nicht aus. Wir müssen handeln und Rahmenbedingungen schaffen, die alle Pflegenden entlasten und stärken. Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir die Pflege zukunftsfähig gestalten. Der Europäische Tag der Pflegenden erinnert uns daran, dass jeder einen Beitrag leisten kann und muss.“

Mehr Informationen: European Carers Day – 06. Oktober 2024

 

Runder Tisch für alle, die pflegen

Auf Einladung des Deutschen Pflegerats wurde gemeinsam mit Vertreter:innen von Verbänden der beruflich und informell Pflegenden der „Runde Tisch für alle, die pflegen“ gegründet. Er hat bereits getagt. Ziel des „Runden Tisches für alle, die pflegen“ ist es, sich zu Themen der Pflegeversorgung und -politik auszutauschen sowie auszuloten, welche gemeinsamen Ziele verfolgt werden und welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit bestehen. Im Mittelpunkt steht die personen- und lebensweltorientierte Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf. Der Runde Tisch trifft sich zirka zweimal im Jahr. Mehr Informationen zum „Runden Tisch für alle, die pflegen“ und seinen Mitgliedern finden Sie hier auf der Homepage des Deutschen Pflegerats.

 

Ansprechpartner:in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de,

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Nordrhein-Westfalen

Krankenhäuser fordern Haftstrafen für Gewalt

Vier- bis fünfmal am Tag kommt es in Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen zu einer Gewalttat. Die Zahlen sind deutlich gestiegen. Die Krankenhausgesellschaft sieht die Politik in der Pflicht. Lesen

Quelle: NL BibliomedManager, 04.10.2024


Verbändeanhörung zum Pflegekompetenzgesetz

Weichenstellung für die Pflege, aber Nachbesserungen gefordert

Viele Verbände fordern eine stärkere Einbindung der Pflegefachpersonen und mehr Klarheit in der praktischen Umsetzung. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege,  04.10.2024


NapiK – Nachhaltig pflegen im Krankenhaus

Die Pflege als größte Berufsgruppe im Krankenhaus kann die Nachhaltigkeit in Krankenhäusern entscheidend vorantreiben. Dies betrifft die Förderung der sozialen Nachhaltigkeit (Unterstützung bei der alltagsbezogenen Bewältigung gesundheitlicher Einschränkungen und Erkrankungen), der ökonomischen Nachhaltigkeit (Beratung und Anleitung bei Prävention und Gesundheitskompetenz, um krankheitsbedingte Folgekosten zu vermeiden) und die ökologische Nachhaltigkeit (Beratung und Unterstützung zur Bewältigung der Klimaveränderungen sowie der Ressourcenschonung in den Arbeitsprozessen von Krankenhäusern).

Dafür ist das Projekt „Nachhaltig pflegen im Krankenhaus“ (NapiK) von der Pädagogische Hochschule Freiburg (PH Freiburg), dem Städtischen Klinikum Karlsruhe gGmbH (SKK) und dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) initiiert worden. Gefördert wird das Projekt im Rahmen des Programms „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).

Als Ziel des bis Sommer 2027 laufenden Projektes entwickeln die drei Projektbeteiligten zusammen verschiedene Tools und Best-Practice-Beispiele, wie die Pflege eine nachhaltige Entwicklung in Krankenhäusern mitgestalten kann. Daraus werden Transferkonzepte generiert, welche regional und überregional von Krankenhäusern genutzt werden können.

„Um Prozesse und Strukturen der Krankenhausversorgung nachhaltig gestalten zu können, sind Lern- und Experimentierräume notwendig“, erläutert Prof. Dr. Stefanie Hiestand, Leiterin des Projektes, Direktorin des Instituts für Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Professur für Pflege- und Gesundheitswissenschaften und deren Didaktik an der PH Freiburg.

„Das SKK bietet mit seinem Akademisierungskonzept einen optimalen Rahmen zur innovativen Modellentwicklung für eine nachhaltige Pflege im Krankenhaus“, führt Hiestand weiter aus.

Mit dem Akademisierungskonzept soll ein fachlicher Fokus gesetzt werden.
Elvira Schneider, Pflegedirektorin des SKK, führt hierzu aus: „Zukünftig soll neben den Schwerpunktthemen Management und Pädagogik der Fokus auf die akademische Fachkarriere in der Pflege gelegt und gefördert werden. Zielsetzung ist dabei die Professionalisierung der Pflege durch Weiterentwicklung der Pflegequalität und die Optimierung der qualitativen Patientenversorgung durch die Entwicklung strukturierter Konzepte. Des Weiteren ist es eine Maßnahme gegen den Fachkräftemangel und für die Steigerung der Attraktivität des Berufs.“
„Wir freuen uns, mit Hilfe des Projektes NapiK nachhaltige Transferkonzepte zu entwickeln, die langfristig von großem Nutzen für das Pflegemanagement in vielen Krankenhäusern sein wird“, erläutert Gabriele Gumbrich, Geschäftsführerin der DKI GmbH.
Weitere Informationen finden Sie hier ➜ NapiK – Nachhaltig pflegen im Krankenhaus

Quelle: DKI-NEWS, 04.10.2024


#sicherimDienst

Neuer Leitfaden zur Gewaltprävention im Krankenhaus / Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen tritt dem Präventionsnetzwerk #sicherimDienst bei

Düsseldorf (ots) – Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) hat in Zusammenarbeit mit dem Präventionsnetzwerk #sicherimDienst einen neuen Leitfaden mit Sicherheitsempfehlungen für Beschäftigte in Kliniken herausgebracht. Dieser wurde heute von KGNW-Vizepräsident Dr. Matthias Ernst … MELDUNG ÖFFNEN

Quelle: NL Abo Presseportal (ots), 02.10.2024


Ärzte signalisieren Zustimmung zum Pflege­kompetenzgesetz

Berlin – Das Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz soll die Rahmenbedingungen für die Pflege verbessern, Qualifikationen systematisieren und den Pflegenden mehr Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Ärzte- und Pflegeverbände haben anlässlich der… [mehr]

Quelle: NL Deutsches Ärzteblatt, 02.10.2024


DBfK sieht in Pflegekompetenzgesetz wichtige Weichenstellung zur Aufwertung des Pflegeberufs

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bewertet den Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz als wichtigen Meilenstein für die Aufwertung der professionellen Pflege und für die Sicherung der Gesundheitsversorgung. In seiner Stellungnahme zum lang erwarteten Referentenentwurf bekräftigte der DBfK seine positive Haltung zur Stärkung der Pflegekompetenz, forderte aber auch Nachbesserungen, um das volle Potenzial der Profession Pflege auszuschöpfen.

Berlin, 02.10.2024 „Wir haben auf dieses Gesetz lange gewartet – entsprechend waren unsere Erwartungen hoch! Das Pflegekompetenzgesetz ist eines der zentralen Gesetze für die Pflegeberufe in dieser Legislatur“, kommentiert DBfK-Präsidentin Vera Lux den Referentenentwurf, zu dem am heutigen Mittwoch die Anhörung im Gesundheitsausschuss stattfindet. „Mit der Stärkung von Kompetenzen und der Erweiterung von Befugnissen für Pflegefachpersonen wird der Pflegeberuf attraktiver. Es ist einer der wesentlichsten Hebel, um die zunehmenden Versorgungsbedarfe in der Pflege zukünftig auch nur annähernd zu decken. Angesichts unserer demografischen Situation ist es bereits fünf nach zwölf und wir haben keine Zeit mehr zu verlieren.“

In seiner Stellungnahme äußert der DBfK allerdings auch Verbesserungsbedarf. So beispielsweise im Bereich der Pflege- und Hilfsmittel: Die erweiterten Befugnisse für Pflegefachpersonen seien ein Schritt in die richtige Richtung. Doch die bloße Berechtigung zur Empfehlung reiche nicht, Pflegefachpersonen sollten eigenständig Pflege- und Hilfsmittel verordnen. Das stärke die Eigenverantwortung, beschleunige die Prozesse und reduziere Bürokratie. Auch die Maßnahmen zur Umsetzung des Pflegeprozesses als pflegerische Vorbehaltsaufgabe werden begrüßt und sind wichtige Schritte für die Profession, jedoch stünden einige Maßnahmen im Gesetzentwurf im Widerspruch dazu. „Die pflegerische Vorbehaltsaufgabe muss konsequent und unmissverständlich für das Versorgungsgeschehen genutzt werden, ohne Kompromisse“, fordert Lux.

Positive Resonanz findet auch die geplante Beteiligung der Pflegeberufe an der Gestaltung der Gesundheits- und Pflegeversorgung: Es sei richtig die maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe zu stärken und aufzuwerten.

In seiner Stellungnahme drängt der DBfK darauf, dass das angekündigte Gesetz für Advanced Practice Nurses (APN-Gesetz) als Ergänzung zum Pflegekompetenzgesetz schnell auf den Weg gebracht werden müsse. „Gelingt es nicht, in dieser Legislatur auch das APN-Profil einzuführen, so fällt die Bilanz insgesamt eher zu Ungunsten der Kompetenzstärkung des Pflegeberufs aus“, konstatiert Lux. „Denn viele Regelungen im Pflegekompetenzgesetz betreffen den Einsatz von Hilfspersonen und Ehrenamtlichen, ohne eine fachliche Anbindung an professionelle Pflegefachpersonen vorzusehen. Kommt das APN-Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr, besteht das Risiko einer weiteren Deprofessionalisierung in der Pflege. Es ist zudem ein Affront gegen die bereits tätigen APN, die auf das Gesetz setzen und ihre Rollen gestärkt sehen wollen.“

In den Regulierungen zu neuen Wohnformen sieht der DBfK eine Möglichkeit, die Pflege durch Angehörige und professionelle Pflegepersonen besser zu verbinden. „Pflegende Angehörige werden entlastet und pflegefachlich begleitet. Das ist dringend notwendig, damit die Angehörigen unterstützt und sich der Pflegesituation möglichst lange gewachsen fühlen“, so Lux. „Auch die Regelungen zu regionaler Vernetzung bieten eindeutige Chancen für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung.“ Aber auch diese neuen Pflegemodelle und -strukturen erfordern dem DBfK zufolge zwingend pflegeprofessionelles Knowhow. Der DBfK fordert die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung des Berufsbilds der Community Health Nurse. Community Health Nurses sind auf Masterniveau ausgebildet und unterstützen Kommunen im Aufbau und der Pflege von Netzwerken und die Regionen bei der Erstellung von Pflegestrukturplänen. Sie können systematisch und zielgenau zur Prävention von Pflegebedürftigkeit vor Ort und in den Regionen beitragen. Denn es reicht nicht, so ein weiterer Punkt zur Nachbesserung aus Sicht des DBfK, erst bei eingetretener Pflegebedürftigkeit Maßnahmen der Prävention zu ergreifen. Im Bereich der Digitalisierung fordert der Verband gezielte Förderprogramme für Innovationen und den Ausbau digitaler Pflegeanwendungen.

„Ich appelliere an den Mut und Weitblick der Politiker:innen, das Pflegekompetenzgesetz nachzubessern und zügig zu verabschieden. Wenn in dieser Legislaturperiode zusätzlich das APN-Gesetz folgt, können wir die Profession Pflege um einen entscheidenden Schritt voranbringen“, so Lux.

Die vollständige Stellungnahme des DBfK finden Sie auf der Website unter www.dbfk.de/de/berufspolitik/stellungnahmen.

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77, presse@dbfk.de, www.dbfk.de


DEKV fordert stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse der Krankenhäuser im Pflegekompetenzgesetz

Berlin, 2. Oktober 2024 – Das geplante Pflegekompetenzgesetz soll Pflegefachkräften künftig ermöglichen, eigenverantwortlich Aufgaben zu übernehmen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. „Wir begrüßen die Erweiterung der Kompetenzen, insbesondere für Pflegefachkräfte mit Fachweiterbildung oder akademischer Qualifikation. Allerdings darf diese Ausweitung nicht ausschließlich auf die Anforderungen der ambulanten und stationären Langzeitpflege abgestimmt sein. Sie muss auch die Versorgung akut erkrankter Patientinnen und Patienten im Krankenhaus berücksichtigen“, betont Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV). Um dies zu  gewährleisten, trägt Katja Rosenthal-Schleicher, Vorstandsmitglied des DEKV und Stellv. Pflegedirektorin im Evangelischen Klinikum Bielefeld, die Forderungen aus der Stellungnahme des DEKV in die heutige Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes:

Pflegekompetenzen in Krankenhäusern müssen Beachtung finden

Der Katalog der erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten, den Pflegefachkräfte künftig eigenständig erbringen dürfen, soll sowohl für die stationäre Langzeitpflege und die ambulante Pflege sowie die Pflege im Krankenhaus gelten. Dabei übernehmen Pflegekräfte in Krankenhäusern häufig andere Aufgaben als in der ambulanten und stationären Langzeitpflege. Der DEKV kritisiert, dass keine Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhauspflege in die Entwicklung des Katalogs der erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten im Gesetzentwurf einbezogen sind. Daher fordert der Verband, dass Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ein Stellungnahmerecht erhalten. Nur so können die Besonderheiten der Pflege im Krankenhaus berücksichtigt werden.

Anpassung der Personalbemessung im Krankenhaus notwendig

Das Pflegekompetenzgesetz erweitert das Aufgabenspektrum der Pflege, jedoch spiegelt die derzeitige Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) diese neuen Tätigkeiten noch nicht wider. Mit den neuen Aufgaben steigt der Zeitaufwand für Pflegekräfte, was einen veränderten Personalbedarf zur Folge hat. Der DEKV fordert daher, dass der Gesetzentwurf die Anpassung der wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Pflegebedarfsbemessung nach § 137l SGB V im Krankenhaus festschreibt. Dabei müssen die neuen erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten ebenso wie der Qualifikationsmix in der Pflege berücksichtigt werden. Denn Pflege im Krankenhaus ist Teamarbeit, bei der unterschiedliche Qualifikationen der Pflegepersonen einfließen.

Das Bundeskabinett soll das Pflegekompetenzgesetz am 6. November 2024 beraten.

Die ausführliche Stellungnahme steht auf der DEKV-Website unter www.dekv.de.

Quelle: PM DEKV, 02.10.2024


Stellungnahme

G-BA kritisiert Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes

Der G-BA hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes veröffentlicht. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 01.10.2024


Diakonie-Zitat zum DAK-Rechtsgutachten:

Bundesregierung muss Corona-Gelder an Pflegekassen zurückzahlen

Die DAK-Gesundheit kritisiert in einem aktuellen Rechtsgutachten die Zweckentfremdung von Beitragsgeldern der sozialen Pflegeversicherung durch die Bundesregierung. Dabei handele es sich um 5,9 Milliarden Euro, die während der Corona-Pandemie unter anderem für Tests und Boni für Beschäftigte aus den Pflegekassen gezahlt worden seien.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:
„Den Pflegekassen steht das Wasser bis zum Hals. Nicht zuletzt belasten die pandemiebedingten Kosten der Pflege in Höhe von 5,9 Milliarden Euro die Kassen. Das kann nicht durch Beiträge aufgefangen werden, sondern ist durch Bundesmittel zu finanzieren. Anderenfalls droht 2025 eine Milliardenlücke, die absehbar durch massive Beitragserhöhungen in der Pflegeversicherung ausgeglichen werden müsste. Es darf nicht passieren, dass die dringend notwendige Pflegereform verschoben wird und die Versicherten und Pflegebedürftigen weiter belastet werden.

Weitere Informationen: Rechtsgutachten DAK

Quelle: NL Diakonie Deutschland, 30.09.2024


Wichtige Termine:

ZUKUNFT DER PFLEGEBILDUNG

08.10.2024 | 8:00 – 16:00 Uhr | Bonn

Beim BILDUNGSKONGRESS am 8. Oktober in Bonn geht es um die Zukunft der Ausbildung in der Pflege. Es wird an Ideen für Wissensplattformen und „New Work“ gearbeitet. Auch sozialpädagogische Dienste in Bildungseinrichtungen und Sprachförderung stehen auf dem Programm. Die DRK-Schwesternschaft Bonn organisiert den Kongress in Kooperation mit ADS e.V., BLGS und DBfK Nordwest.  ZUM KONGRESS


BAGFW-Fachveranstaltung „WOHLFAHRT digital 6 – Herausforderungen meistern“

Termin: Dienstag, 8. Oktober 2024, 9:30 bis 15:30 Uhr, Ort: Veranstaltungsplattform swisscom; Registrierung als Gast: https://event.swisscom.ch/v/wohlfahrt-digital-6


Pflegetag Rheinland-Pfalz

10. Oktober 2024, Rheingoldhalle Mainz; Anmeldung unter: https://pflegetag-rlp.de/


Europäischer Gesundheitskongress

10./11. Oktober 2024, München; Weitere Informationen


„TROTZDEM PFLEGE: für jeden, zu jeder Zeit“

 DEVAP Salongespräch am 17.10.2024 von 17:00 bis ca. 22:30 Uhr und einer anschließenden Party im Naturkundemuseum in Berlin; Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.


„Assistierter Suizid und Seelsorge – Abschlusstagung des Forschungsprojekts“

24.10.2024, Zentrum für Gesundheitsethik, HannoverDas Programm können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.zfg-hannover.de/Kurse–Tagungen-und-Angebote-ZfG-oeffentliche-Veranstaltungen/tagungen-Workshops/2024-Inthorn-assistierter-suizid-und-seelsorge


11. Deutscher Pflegetag

07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/


15. DGP-Hochschultag: Pflegewissenschaft im Dialog

15.11.2024, 10:30 – 17:00 Uhr; Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Fachbereich für Gesundheit und Pflege; Hier gelangen Sie zur Anmeldung


Fachtag „Autonome Pflegeteams – Potenziale und Herausforderungen“

22.November 2024, Berlin; weitere Informationen zum Fachtag und zur Anmeldung finden sich unter: https://www.living-lab.org/veranstaltungen-fachtag/


FACHTAGUNG FÜR PRAXISANLEITENDE – GUT AUFGESTELLT FÜR DIE ZUKUNFT!

27.11.2024, 9:00 Uhr in der Fliedner Fachhochschule; Anmeldung unter: www.vkkd-fachforum.de


27. DNQP Netzwerk-Workshop „Kontinenzförderung in der Pflege“

14.Februar 2025 , Hochschule Osnabrück statt; Die Programmbroschüre, weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der DNQP-Website