ADS-Wocheninformation 07.04.2025

ADS-Wocheninformation 07.04.2025

Übergabe – Pflegeupdate

PU94 – Koalitionspapier Gesundheit und Pflege / Reaktionen der Verbände

Und was es sonst so Neues gibt…


Warnung vor Leistungsausweitung der Pflegeversicherung

Nach dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln warnen nun weitere Ökonomen vor einer Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung. Die Politik verspreche immer mehr Leistungen, als gäbe es kein Morgen, kritisieren Stefan Fetzer, Professor für Public Health und Internationale Gesundheitssysteme an der Hochschule Aalen, und Christian Hagist von der Otto Beisheim School of Management in Vallendar. Sie plädieren für ein Leistungsmoratorium, also die Verschiebung weiterer Leistungsversprechen. Auch sei es zumutbar, eigenes Vermögen für den Pflegefall einzusetzen. Tagesspiegel

Quelle: Care vor9, 07.04.2025


Trendreport Pflegewirtschaft Berlin

KI und innovative Pflegekonzepte sollen die Versorgung sichern

Berlin altert rasant: Für immer mehr Pflegebedürftigen steht immer weniger Pflegepersonal zur Verfügung. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 04.04.2025


Statt Fortschritt: Telemedizin wird weiter eingeschränkt

Berlin, 4. April 2025 – Mit dem Digitalgesetz wollte der Gesetzgeber die Telemedizin stärken und ihre Nutzung im Alltag erleichtern. In der Realität geschieht derzeit das Gegenteil: Die weiteren Regelungen der Selbstverwaltung vom 1. April 2025 bremsen digitale Versorgung erneut aus – und verschärfen bestehende Versorgungslücken.

Besonders betroffen sind sogenannte „unbekannte“ Patient:innen – also Menschen, die 4 Quartale nicht in der Praxis waren. Für diese Gruppe wird der Zugang zur Videosprechstunde künftig stark limitiert.

Ursprünglich galt eine 30 %-Grenze bezogen auf alle Behandlungsfälle – nun bezieht sich die neue Obergrenze ausschließlich auf „unbekannte“ Patient:innen. Diese Neudefinition führt faktisch zu einer drastischen Einschränkung der telemedizinischen Versorgung für genau jene Gruppen, die sie dringend benötigen.

„Was hier als Verbesserung verkauft wird, ist in Wirklichkeit eine strukturelle Ausgrenzung“, erklärt Dr. Paul Hadrossek, Vorstand des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV). Gerade gesetzlich Versicherte ohne Hausarzt in unterversorgten Regionen werden so von digitaler Versorgung ausgeschlossen.“

Zwar wurde die Obergrenze für bekannte Patient:innen auf 50 % angehoben und die Vergütung hier verbessert – doch auch diese Grenze ist medizinisch nicht begründbar. Warum Ärzt:innen nicht selbst entscheiden dürfen, welchen Anteil ihrer Patient:innen sie telemedizinisch versorgen, erschließt sich nicht. Statt Vertrauen in die ärztliche Einschätzung zu setzen, wird hier pauschal reglementiert.

Ärzt:innen sind künftig verpflichtet, die Zahl der „unbekannten“ Patient:innen laufend zu monitoren – ein bürokratischer Mehraufwand für Praxen. Zusätzlich tritt am 1. September 2025 ein weiteres Hindernis in Kraft: Dann wird für „unbekannte“ Patient:innen ein aufwendiges Ersteinschätzungsverfahren verpflichtend – beschlossen von denselben Verhandlungspartnern (KBV und GKV-Spitzenverband), die auch die neuen Mengenbegrenzungen festgelegt haben.

„Kombiniert mit den weiterhin bestehenden Honorarkürzungen von bis zu 30 % wird Telemedizin damit systematisch bei unbekannten Patient:innen für Ärzt:innen unattraktiv gemacht“, sagt Tim Schneider, AK Leiter Telemedizin im SVDGV. „Diese Regelungen dienen keiner besseren Versorgung – es ist lediglich ein Versuch, den Markt zu steuern. Für gesetzlich Versicherte bedeutet das konkret: Viele von ihnen werden künftig keinen Zugang mehr zu telemedizinischen Angeboten haben – denn bei zahlreichen Anbietern wird das Behandlungskontingent voraussichtlich um eine hohe zweistellige Prozentzahl zurückgehen. Wer heute noch per Videosprechstunde versorgt wird, könnte morgen bereits abgewiesen werden.

Dabei wäre der Bedarf enorm: Schon heute finden viele Menschen keinen Hausarzt mehr. Eine Studie der Robert Bosch Stiftung zeigt, dass bis 2035 rund 11.000 Hausarztstellen unbesetzt bleiben könnten. Fast 40 % der Landkreise wären dann unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht.

Erschwerend kommt hinzu: Der überholte §9 des Heilmittelwerbegesetzes verhindert weiterhin eine sachliche und patientenfreundliche Kommunikation über digitale Angebote – ein unzeitgemäßes Relikt, das dringend reformiert werden muss, um den Zugang zu moderner Versorgung nicht weiter zu blockieren.

Es ist jetzt an der Zeit, dass die neue Bundesregierung handelt. Telemedizin braucht endlich den Stellenwert, den sie in vielen anderen Ländern längst hat – nicht als Nischenlösung, sondern als tragende Säule der Regelversorgung. Nur so kann eine flächendeckende, überregionale und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in Deutschland auch künftig gewährleistet werden.

Die aktuellen Regelungen stehen dem diametral entgegen – hier muss dringend nachgebessert werden.

Quelle: PM Spitzenverband digitale Gesundheitsversorgung, 04.04.2025 // https://digitalversorgt.de/wp-content/uploads/2025/04/PM-Telemedizin-Statt-Fortschritt.pdf


Landespflegekammer veröffentlicht erste Fortbildungsordnung für Rheinland-Pfalz

Mainz, 03. April 2025 – In Rheinland-Pfalz tritt am 01. Juli die bundesweit erste Fortbildungsordnung (FBO) für Pflegefachpersonen in Kraft. Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz hat mit der neuen Regelung Pionierarbeit geleistet. Der Ordnungstext wurde jetzt veröffentlicht.

Am 1. Juli 2025 ist es so weit: Die bundesweit erste Fortbildungsordnung (FBO) für Pflegefachpersonen tritt in Kraft – und die Pflegekammer Rheinland-Pfalz geht damit einmal mehr als Vorreiter voran.

Nach dem bundesweit geltenden Pflegeberufegesetz und dem rheinland-pfälzischen Heilberufsgesetz sind alle Pflegefachpersonen verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und sich dabei über die für ihre Berufsausübung geltenden Bestimmungen zu unterrichten. Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz können sich jetzt bei der Umsetzung ihrer Fortbildungspflicht auf die Fortbildungsordnung ihrer Kammer berufen.

Was für viele andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen eine Selbstverständlichkeit ist, gilt jetzt auch für die professionell Pflegenden im Land: Ein Recht und eine (selbstverständliche) Pflicht, sich zum Erhalt einer bestmöglichen Pflegequalität regelmäßig und in einem vorgegebenen Umfang fortzubilden. Konkret bedeutet das, die FBO legt klar fest, wie viele Fortbildungspunkte in welchem Zeitraum gesammelt werden müssen: 40 Fortbildungspunkte in zwei Jahren. Und welche Themen (Fortbildungsklassen) und Formate anerkannt werden – von Fachfortbildungen und Präsenzseminaren über Online-Schulungen und Workshops bis hin zu Abonnements von Fachzeitschriften und Mitgliedschaften in z.B. Berufs- oder Interessensverbänden. Auch die beliebten Kurzfortbildungen vor oder nach der Übergabe werden anerkannt. Stichtag für den Start der FBO und damit das Sammeln der Fortbildungspunkte und das Aufbewahren der Nachweise ist der 1. Juli 2025.

Auf der Website der Kammer erfahren Interessierte alles Wichtige über die neue FBO, z.B. welche Fortbildungen anerkannt werden und wie das Punktesystem funktioniert. Der Ordnungstext steht zum Lesen bereit, ein umfassender FAQ-Bereich beantwortet die wichtigsten Fragen und gibt praktische Tipps für die Umsetzung im Arbeitsalltag.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: PM Pflegekammer Rheinland-Pfalz, 03.04.2025


Wenn Pflegeprofis auch privat Pflegeverantwortung tragen

In der Pflege arbeiten in Deutschland rund 1,2 Millionen Beschäftigte. Laut Bundesagentur für Arbeit arbeiten 49 Prozent von ihnen in Teilzeit. Tatsächlich stehen beruflich Pflegende unter einem hohen Erwartungsdruck, wenn es eine Pflegesituation in der Familie gibt.

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/wenn-pflegeprofis-auch-privat-pflegeverantwortung-tragen/

Quelle: NL KDA, 03.04.2025


Versorgungsgerechtigkeit für Menschen mit Behinderung:

Impuls setzen mit Zentren für Inklusive Medizin

3.April 2025 – „Menschen mit intellektueller oder komplexer Beeinträchtigung haben ein bis zu 20 Prozent höheres Risiko, früher zu versterben.

Der Grund sind Erkrankungen, die vermeidbar wären, wenn sie richtig diagnostiziert und behandelt würden.1,2,3 Das ist eine massive Benachteiligung“, betont Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), anlässlich des dritten Global Disability Summit 2025 in Berlin.

„Um es an einem Beispiel konkret zu machen: Menschen mit der seltenen Erbkrankheit Tuberöse Sklerose4 können neben einer intellektuellen Beeinträchtigung und einer Epilepsieerkrankung auch eine Nierenveränderung aufweisen. Das kann zu einer schmerzhaften und lebensbedrohlichen Blutung führen. Häufig ist die Patientin oder der Patient nicht in der Lage, Art und Ursache der Schmerzen deutlich zu formulieren. Wenn die behandelnde Ärztin oder der Arzt die Symptome dann nicht richtig interpretiert, wird der Notfall zu spät behandelt und die Patientin oder der Patient verstirbt“, so Christoph Radbruch.

„Mit mehr zielgruppenspezifischem Wissen und Erfahrung könnte diese Gerechtigkeitslücke in der stationären Versorgung für Menschen mit Behinderung geschlossen werden. Doch dieses patient:innenspezifische Wissen wird noch zu wenig im Medizinstudium und der Facharztweiterbildung vermittelt“, führt Radbruch aus. „Für die Behandlung vor Ort fehlen evidenzbasierte Behandlungsleitlinien.“

Zentren für Inklusive Medizin als Innovationskern für eine inklusive Gesundheitsversorgung

Zentren für Inklusive Medizin sind Kompetenzzentren mit einer ausgewiesenen medizinischen und pflegerischen Expertise in der stationären Versorgung von Menschen mit intellektueller oder komplexer Beeinträchtigung. Ein solcher Leuchtturm der Versorgung ist beispielsweise das Evangelische Krankenhaus Bethel und Mara in Bielefeld.

Durch Aus-, Fort- und Weiterbildung werden die Zentren für Inklusive Medizin dafür sorgen, dass das Wissen zu den besonderen medizinischen Bedarfen von Menschen mit Behinderung beim Fachpersonal in der Regelversorgung eine größere Verbreitung findet. Durch Forschung und Wissenschaft werden evidenzbasierte Behandlungsleitlinien und Lehrmaterialien entstehen, auf die Ärztinnen und Ärzte in der Regelversorgung zurückgreifen können. Darüber hinaus werden sie durch Versorgungsforschung Erkenntnisse und Daten zu dem tatsächlichen medizinischen Versorgungsbedarf der Patient:innengruppe gewinnen. Zentren für Inklusive Medizin sind damit ein Innovationskern für die Versorgung von Menschen mit intellektueller oder komplexer Mehrfachbehinderung.

 

Zum Hintergrund:

DEKV-Konzeption zum Zentrum für Inklusive Medizin:
Zusammen mit Praxisvertreter:innen aus den evangelischen Krankenhäusern hat der DEKV eine Konzeption für Zentren für Inklusive Medizin entwickelt, die sich an der Zentrums-Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 136 c Abs. 5 SGB V orientiert. Sie legt Qualitätskriterien an die medizinische und die pflegerische Versorgung fest und beschreibt besondere Aufgaben, die von einem Zentrum übernommen werden können, wie zum Beispiel die Beratung von Krankenhäusern der Regelversorgung zur Versorgung entsprechender Patientinnen und Patienten.

Das Besondere im Vergleich zu den bestehenden G-BA-Zentren, beispielsweise den Herz- oder Krebszentren, ist, dass Zentren für Inklusive Medizin nicht auf die Behandlung einer einzelnen Erkrankungsgruppe ausgerichtet sind. Das Patient:innenkollektiv wird über eine Vielfalt von Beeinträchtigungen definiert. Die Aufgabe des Zentrums liegt in der Expertise zu behinderungsspezifischen Bedarfen bei der Versorgung einer Vielzahl von Erkrankungen aus unterschiedlichen medizinischen Fachrichtungen.

Zum DEKV-Konzept Zentrum Inklusive Medizin

Global Disability Summit (GDS25):
Beim dritten globalen Gipfel für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beraten rund 3.000 Delegierte aus aller Welt über Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die vor mehr als 15 Jahren von Deutschland ratifiziert wurde.
Deutschland, das Königreich Jordanien und die International Disability Alliance (IDA) richten den GDS25 gemeinsam aus. Veranstaltungsort ist in diesem Jahr erstmals Berlin. Der Global Disability Summit wurde im Jahr 2017 ins Leben gerufen und findet alle 3 Jahre statt.

Zum GDS

Pressemitteilung zum Download

Quellen:
1 Martin P. Medical treatment for people with intellectual impairment—a particular challenge for the health service. Dtsch Arztebl Int. 2019;116(48):807-808. doi: 10.3238/arztebl.2019.0807
2 Trollor J, Srasuebkul P, Xu H, Howlett S. Cause of death and potentially avoidable deaths in Australian adults with intellectual disability using retrospective linked data. BMJ Open. 2017;7(2):e013489. doi: 10.1136/bmjopen-2016-013489
3 Glover G, Williams R, Heslop P, Oyinlola J, Grey J. Mortality in people with intellectual disabilities in England. J Intellect Disabil Res. 2017;61(1):62-74. doi:10.1111/jir.12314
4 „Die Tuberöse Sklerose ist eine seltene Erkrankung, die auch vererbt werden kann. Tuberös bedeutet „höckerig“, „geschwulstartig“ oder „knotenartig“. Es kommt zu Fehlbildungen und meist gutartigen Tumoren im Gehirn sowie in anderen Organen und Hautveränderungen. Die Erkrankung führt zu krampfartigen (epileptischen) Anfällen, kognitiven Behinderungen sowie Entwicklungsstörungen. Meist wird die Diagnose aufgrund epileptischer Anfälle in den ersten Lebensmonaten gestellt.“ (https://www.gesundheitsinformation.de/cannabidiol-epidyolex-bei-krampfanfaellen-bei-tuberoeser-sklerose.html / abgerufen am 2. April 2025)

Quelle: https://dekv.de/versorgungsgerechtigkeit-fuer-menschen-mit-behinderung-impuls-setzen-mit-zentren-fuer-inklusive-medizin/#more-10054


Bundesweite Studie nimmt Praxisanleitung in der Pflegeausbildung unter die Lupe

Mit dem Forschungsprojekt SiPAL startet eine groß angelegte Studie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Fortbildungsmöglichkeiten von Praxisanleitenden in der Pflegeausbildung. Ziel ist es, sowohl die berufliche als auch die akademische Pflegeausbildung nachhaltig zu stärken. ►weiterlesen

Quelle: NL Altenpflege, 03.04.2025


Pflege-CIRS: Digitales Berichts- und Lernangebot für die Langzeitpflege

Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat zum konstruktiven Umgang mit kritischen Ereignissen in der Langzeitpflege ein CIRS entwickelt. Das Pflege-CIRS ist ein webbasiertes, einrichtungsübergreifendes Berichts- und Lernangebot für professionell Pflegende. Es ist anonym, kostenfrei und ohne Anmeldung deutschlandweit nutzbar.

Berlin, 2. April 2025. Kritische Ereignisse in der professionellen Langzeitpflege, wie zum Beispiel Pflegefehler, können überall vorkommen, der Gesundheit pflegebedürftiger Menschen schaden und Pflegende belasten. Ein offener, angstfreier und konstruktiver Umgang mit solchen Ereignissen ist entscheidend, um deren Wiederholungen zu vermeiden. Hierbei kann das Pflege-CIRS (CIRS = Critical Incident Reporting System) von der gemeinnützigen Fachstiftung ZQP einen wichtigen Beitrag leisten. Ab sofort ist es kostenfrei und ohne Anmeldung zugänglich. Nutzerinnen und Nutzer bleiben dabei anonym. Zentrales Ziel des neuen Angebots ist es, die Sicherheitskultur und Pflegesicherheit in Pflegeorganisationen und die Pflegenden selbst in ihrem Handeln zu stärken. Dazu werden kritische Ereignisse aus der Langzeitpflege im Pflege-CIRS berichtet und durch das ZQP fachlich beantwortet. Dies dient dazu, hieraus zu lernen, um entsprechende Ereignisse künftig möglichst zu vermeiden oder gut damit umzugehen. Genutzt werden kann das Pflege-CIRS von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ambulanten und stationären Pflegeorganisationen, insbesondere von Pflegefachpersonen, Pflegeassistenten und -assistentinnen, Qualitätsbeauftragten und Leitungspersonen. Das Lernangebot kann zudem für die Pflegeaus- und -fortbildung hilfreich sein.

„Ein systematischer, konstruktiver Umgang mit kritischen Vorfällen in der Pflege sollte die Regel sein, ist es aber nicht. Wenn beispielsweise Fehler in der pflegerischen Versorgung auftreten, kann das bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Ängsten oder Gefühlen von Hilflosigkeit oder auch Scham führen. Ein Pflege-CIRS kann dabei unterstützen, solche Muster aufzubrechen, für das Thema zu sensibilisieren, Hemmschwellen abzubauen und Lerneffekte zu fördern“, erklärt Daniela Sulmann, Geschäftsleiterin im ZQP. Insgesamt hinge es von der gelebten Haltung im Unternehmen oder der Kollegialität vor Ort ab, ob man solche Vorfälle ansprechen und Veränderungen angehen könne, betont Sulmann.

Wie funktioniert das Pflege-CIRS?

Das digitale Berichts- und Lernangebot des ZQP ist niedrigschwellig angelegt. Über eine Eingabemaske können kritische Ereignisse vollständig anonym berichtet werden. Dies können Ereignisse sein, die selbst erlebt oder beobachtet wurden, etwa aus den Bereichen Hygiene, Medikation, Mobilisation oder auch Gewaltvorkommnisse. Das ZQP erstellt dazu evidenzbasierte Empfehlungen in Form unterstützender praxisorientierter Anregungen zur Prävention und zum Umgang damit. Die Berichte und Empfehlungen werden veröffentlicht. Rückschlüsse auf beteiligte Personen oder Organisationen sind darin nicht möglich.

„Mithilfe unseres Pflege-CIRS können kritische Ereignisse in der Pflege konstruktiv-fachlich thematisiert werden. Es soll professionell Pflegenden ermöglichen, niedrigschwellig und anonym zu berichten, aus veröffentlichten Berichten sowie entsprechenden Lösungsansätzen zu lernen und Maßnahmen für den eigenen Bereich abzuleiten. Das ist für eine sichere Versorgung pflegebedürftiger Menschen hoch relevant – und wird angesichts des Fachkräftemangels immer bedeutsamer“, so Sulmann.

Wer unterstützt das Pflege-CIRS?

Das Pflege-CIRS wird von verschiedenen Partnern des ZQP kooperativ unterstützt – u. a. von Verbänden der Pflegeanbieter, die sich in der Konzertierten Aktion Pflege verpflichtet haben, ein vergleichbares System zu etablieren. Zu den kooperierenden Verbänden gehören: AWO Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege, Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband, Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, Aktionsbündnis Patientensicherheit.

Das Pflege-CIRS ist unter www.pflege-cirs.de erreichbar. Dort ist zudem begleitendes Praxismaterial zur Stärkung der Sicherheitskultur in Organisationen der Langzeitpflege frei verfügbar.

Zum Hintergrund

Digitale Berichts- und Lernsysteme werden heute in Arbeitsbereichen mit hohem Risikopotenzial hinsichtlich der gesundheitlichen Sicherheit von Menschen vorausgesetzt. So ist ein sogenanntes CIRS (Critical Incident Reporting System) etwa in der Luftfahrt und in Krankenhäusern ein obligatorisches Instrument des Risikomanagements und deren Anwendung ein Aspekt der Sicherheitskultur. Hiermit sollen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken reduziert werden. In der Langzeitpflege in Deutschland sind CIRS, sowie das Thema Sicherheitskultur insgesamt, bisher nahezu fremd. Obwohl auch dieser Bereich mit hohen Sicherheits- bzw. Gesundheitsrisiken für die pflegebedürftigen Menschen einhergeht. Dies betrifft beispielsweise Medikationsfehler, Stürze, Infektionen – und auch Gewaltvorkommnisse zählen hierzu.

Es gab in den vergangenen Jahren einige Initiativen und Projekte zur Sensibilisierung für Sicherheitskultur in der Pflege, zu deren Förderung sowie zur Implementierung entsprechender Instrumente. So wurde etwa in der Konzertierten Aktion Pflege der Bundesregierung vereinbart, eine „moderne und wertschätzende Fehler- und Lernkultur“ in allen Pflegeeinrichtungen zu etablieren. Unter anderem ist hierzu ein zentrales „Fehlermeldesystem“ für die Pflegeeinrichtungen einzurichten. Allerdings gibt es keine konkreten gesetzlichen Anforderungen hierzu. Konsens ist, dass die Einführung von CIRS nur auf Grundlage eines Kulturwandels hin zu einer positiven Sicherheitskultur in den Einrichtungen sinnvoll voranzubringen ist. Vor diesem Hintergrund hat das ZQP das einrichtungsübergreifende Pflege-CIRS für die professionelle Langzeitpflege entwickelt.

ZENTRUM FÜR QUALITÄT IN DER PFLEGE, Reinhardtstraße 45 | 10117 Berlin, Tel. 030 9940562 – 22 | Fax 030 27 59 39 5 – 20, torben.lenz@zqp.de | www.zqp.de

Quelle: PM ZQP. 02.04.2025


Fachreport zu Gewaltprävention

Der neue Band aus der Reihe ZQP-Report bietet einen kompakten Überblick zu dem verbreiteten Phänomen Gewalt in der stationären Langzeitpflege sowie zu dessen Prävention. Ein Fokus liegt dabei auf sexueller bzw. sexualisierter Gewalt.

Das Buch stellt aktuelle Erkenntnisse aus Forschungs- und Praxisprojekten zusammen und bietet damit eine Grundlage für die Arbeit zum Beispiel in Ausbildung und Studium, Gesundheitspraxis oder Verwaltung. Es ist kostenlos verfügbar. Zum Report

Quelle: ZQP Newsletter | Ausgabe Nr. 2/2025, 03.04.2025


Wohlfahrtsverbände sammeln Stimmen für Pflege-Petition

Für ihre Petition „Mach dich stark in der Pflege“ sammeln die Wohlfahrtsverbände gerade auf der Online-Plattform Campact Unterschriften. Sie fordern unter anderem, pflegende Angehörige im Rentenalter besser abzusichern, den Zugang zu Pflegeleistungen übersichtlicher zu gestalten und eine Pflegevollversicherung statt einer „Teilkaskoversicherung!“. Bisher sind über 63.300 Unterschriften zusammengekommen. Am 12. Mai, dem Tag der Internationalen Pflege, wollen die Verbände der dann vermutlich neuen Bundesregierung die Unterschriften überreichen. Campact

Quelle: NL care vor9, 03.04.2025


Boys’Day: Mehr Jungs entscheiden sich für eine Pflegeausbildung

2. April 2025 – Im vergangenen Jahr stieg der Anteil der männlichen Auszubildenden in der Pflege um 4 Prozent und setzte damit den Trend der Jahre 2020-2022 fort:

In dieser Zeit stieg der Anteil der männlichen Auszubildenden um 2,5 Prozent.1,2 Damit liegt die Pflegeausbildung bei männlichen Auszubildenden auf Platz 4 der Ausbildungsberufe – nach Kraftfahrzeugmechaniker, Fachinformatiker und Elektroniker. Ende 2024 waren 38.400 Männer und 108.700 Frauen in der Pflegeausbildung. Die Gesamtzahl der Pflegeauszubildenden lag somit bei 147.100. „Pflege ist traditionell ein Beruf, der überwiegend von Frauen ergriffen wird. Auch heute liegt der Anteil an Pflegeauszubildenden weiblichen Geschlechts noch bei 73 Prozent. Wir begrüßen den Trend, dass sich mehr junge Männer für eine Ausbildung in der Pflege entscheiden. Sie wählen einen zukunftssicheren Beruf, in dem es attraktive professionelle Entwicklungsmöglichkeiten gibt, beispielsweise die Fachweiterbildung zur Notfallpflege oder als Spezialist für die Versorgung chronischer Wunden“, so Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), anlässlich des Boys’Day am 3. April 2025. Pflegefachkräfte sind die größte Berufsgruppe im Krankenhaus und arbeiten mit Ärzt:innen und Therapeut:innen im interdisziplinären Team.

Boys’Day – einfach mal in typische Frauenberufe reinschnuppern

Trotz der steigenden Anzahl junger Männer, die sich für eine Karriere in der Pflege entscheiden, überwiegen die weiblichen Auszubildenden. Der Boys’Day – in diesem Jahr am 3. April – will Jungen typisch weibliche Berufe näherbringen.

Quellen:
1 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/03/PD25_099_212.html
2 https://www.bmfsfj.de/resource/blob/246064/f0b267c1e82c553f73c21fe7993be593/ausbildungsoffensive-pflege-2019-2023-abschlussbericht-data.pdf


Akademisierung

Zwei neue universitäre Studiengänge

Diesen Wintersemester gehen in Köln und Göttingen zwei neue universitäre Studiengänge an den Start. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 01.04.2025

 

Wichtige Termine:

 

ALTENPFLEGE Messe08. – 10. April 2025, Nürnberg


4th  INTERNATIONAL CONFERENCE OF THE GERMAN SOCIETY OF NURSING SCIENCE

MAY 8 – 9, 2025, Berlin, Infos unter: https://conference.dg-pflegewissenschaft.de/general-informations/


CIG: ICH KÜMMERE MICH UM DICH – Heilen, trösten, begleiten in Gesundheitswesen und Gemeinde

9.- 11. Mai 2025, im Kloster Volkenroda, Anmeldung


Gesundheitskongress des Westens am 14. und 15. Mai 2025 in Köln

Anmeldung unter: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de/anmeldung/kongressanmeldung-2025


Pflegefortbildung des Westens 2025 „Demenz: Wenn Erinnerungen verblassen“

22. Mai 2025, Köln,  Kongress-Website, Anmeldeflyer [PDF]


Hauptstadtkongress/Gesundheitsmanagementkongress

25. bis 27. Juni 2025 in Berlin; Tickets unter: https://www.hauptstadtkongress.de/tickets/


Deutscher Pflegetag 2025

05.-06.11.2025, hub 27, Berlin; Infos unter: https://www.deutscher-pflegetag.de/