Weichen jetzt richtig stellen!
DBfK, vdää* und VdPP gemeinsam zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes
Berlin, 06.05.2024 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Verein demokratischer Ärzt*innen (vdää*) und der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) sprechen sich ausdrücklich für eine interprofessionelle Versorgung und zukunftsweisende Versorgungsmodelle aus (PVZ, Gesundheitsregionen, Gesundheitskioske), um die Primärversorgung zukunftsfest aufzustellen. Zusammen haben die drei Partner ein Positionspapier formuliert und appellieren an Bundesgesundheitsminister Lauterbach, jetzt Weichen richtig zu stellen.
Bernhard Winter (vdää*): „Die Dominanz der Ärzt*innen im Gesundheitswesen muss endlich aufgehoben werden: Sowohl für die Patient*innen als auch für die Beschäftigten im Gesundheitswesen ist multiprofessionelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe besser als die hierarchische und auf wirtschaftliche Eigeninteressen basierende Abschottung von und Konkurrenz gegeneinander. PVZ könnten eine solche Zusammenarbeit ermöglichen.“
Bernadette Klapper (DBfK): „Angesichts der Alterung in der Gesellschaft muss es uns gelingen, Pflegebedürftigkeit besser zu verhindern und zu vermindern. Dazu braucht es neue Rollen und mehr Eigenständigkeit in der professionellen Pflege, eingebettet in neue Versorgungsmodelle wie Primärversorgungszentren. Diese sind der Schlüssel für wirksame interprofessionelle Zusammenarbeit.“
Udo Puteanus (VdPP): „Ältere, multimorbide Patient*innen brauchen professionelle Begleitung zur Beobachtung ihres Gesundheitszustands, weil meist viele verschiedene Medikamente zum Einsatz kommen und diese Multimedikation fast immer risikoreich ist. Pflegefachpersonen, Apotheker*innen und Ärzt*innen haben dabei wichtige Funktionen im Medikationsprozess. In interprofessionellen Teams von neuen Versorgungsmodellen, wie Primärversorgungszentren, lassen sich die unter-schiedlichen Kompetenzen besser als bisher zusammenführen.“
Das gemeinsame Papier endet mit einer Aufforderung an Minister Lauterbach: „Wir würden es begrüßen, wenn der Minister auf die Expert*innen, den Wissenschaftsrat und den SVR hören und klaren Kurs halten würde, jetzt die richtigen Weichen für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung zu stellen.“
Die gemeinsame Stellungnahme steht hier zum Download bereit:
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de
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Was macht Ihr stambulantes System anders, Herr Pfister?
Der Bundesgesundheitsminister will die „stambulante“ Versorgung als Regelleistung einführen. Doch wie funktioniert diese Kombination von stationär und ambulant und was sind die Voraussetzungen? Das erklärt Stambulant-Erfinder und Benevit-Chef Kaspar Pfister (Foto) im Interview mit Care-vor9-Chefredakteur Thomas Hartung. Und, was Pfister Kritikern seines stambulanten Systems entgegnet. Care vor9
Quelle: Care vor9, 06.05.2024
Übergabe – Pflegeupdate
PU73 – PPR-Finale / Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege
Und was es sonst so Neues gibt…
BEREIT, MEHR ZU ARBEITEN:
GENERATION Z BIRGT POTENTIALE FÜR DEN ARBEITSMARKT IN DER PFLEGE
Knapp jede zweite in Teilzeit beschäftigte Pflegefachperson unter 30 Jahren kann sich vorstellen, ihre Stunden aufzustocken. Das ist ein Ergebnis aus der Online-Umfrage des renommierten Instituts für Demoskopie Allensbach, die von der Pflegekammer NRW in Auftrag gegeben wurde. „Vor allem vor dem Hintergrund des Pflegenotstands ist diese Zahl ermutigend“, sagt Ilka Mildner, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW. Zwingend notwendig ist daher ein zügiges Umdenken weg von starren Schichtdiensten hin zu flexibleren Arbeitszeitmodellen.
2.Mai 2024 – In Nordrhein-Westfalen arbeitet einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit zufolge fast die Hälfte aller Pflegefachpersonen in Teilzeit. Ein vergleichsweise hoher Wert, denn der Anteil der Teilzeit-Arbeitsverhältnisse in allen anderen Berufen im bevölkerungsreichsten Bundesland liegt bei knapp 29 Prozent. Bei den unter 30-Jährigen zeichnet sich für NRW nun ein gegenläufiger Trend ab: In der sogenannten Generation Z zeigt knapp jede zweite Pflegefachperson in Teilzeit die Bereitschaft, mehr zu arbeiten. „Vor allem vor dem Hintergrund des Pflegenotstands ist diese Zahl ermutigend“, sagt Ilka Mildner, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW und zuständig für Mitgliederbefragungen. „Damit daraus auch Realität wird, benötigen wir vor allem flexiblere Arbeitszeiten für eine ausgewogene Work-Life-Balance und Angebote, wie Langzeitarbeitskonten etwa für Sabbaticals.“ So gibt es beispielsweise in einigen Krankenhäusern in NRW bereits Modelle, bei denen Beschäftigte ein halbes Jahr lang die Hälfte ihres Gehalts bei voller Tätigkeit einsparen, das zweite halbe Jahr freigestellt werden und dabei die angesparte Hälfte ihres Gehalts weiter ausgezahlt bekommen.
Die Ergebnisse der Online-Umfrage zeigen jedoch auch, dass die Bereitschaft, die Stundenanzahl zu erhöhen, mit zunehmendem Alter abnimmt: Bei den Pflegfachpersonen zwischen 30 und 50 Jahren kann sich dies immerhin mehr als ein Drittel vorstellen, bei den Über-50-Jährigen hingegen nur noch gut jede vierte Pflegefachperson. „Dass wir grundsätzlich von der hohen Teilzeitquote in der Pflege wegkommen, ist utopisch“, sagt Petra Krause, Kammermitglied und Pflegedirektorin beim Evangelischen Klinikum Bethel in Bielefeld. „Arbeitgebende können aber Vollzeitbeschäftigung attraktiver machen, indem sie bestehende Strukturen verändern – weg vom klassischen Schichtmodell mit fest definierten Früh-, Spät- und Nachtdiensten hin zu mehr Flexibilität. Hierbei ist ein Out-of-the-box-Denken erforderlich, das sich an den Bedürfnissen der einzelnen Altersgruppen orientiert.“
So wünschen sich insbesondere Berufsanfänger*innen beispielsweise längere Schichten mit bis zu zwölf Stunden an drei oder vier aufeinanderfolgenden Tagen, dafür aber mehr freie Tage am Stück. „Dagegen wäre Frauen, die neben dem Job meist noch den Großteil der unbezahlten Care-Arbeit verrichten, mehr geholfen, wenn sie statt langen Diensten auch mal von 17 bis 21 Uhr arbeiten können. Das lässt sich deutlich besser mit dem Familienleben vereinbaren und macht das Aufstocken der Stundenzahl einfacher“, so Krause weiter. Darüber hinaus fordert die Pflegekammer NRW seit langem mehr Betriebs-Kitas und Betriebs-Tagespflege-Einrichtungen ↗️.
Pflegefachpersonen, die den Großteil ihres Arbeitslebens in Teilzeit verbracht haben, laufen zudem Gefahr, beim Renteneintritt in die Altersarmut zu rutschen. „Dies betrifft in der Pflege vor allem Frauen“, sagt Petra Krause. „Viele müssen bis zum Renteneintritt mit einem hohen Stellenanteil arbeiten. Die Folge: Schichtdienste sowie starke physische und psychische Belastungen führen zu einer hohen Ausfallquote.“ Damit diese Personengruppe dem Arbeitsmarkt nicht vorzeitig verloren geht, bietet etwa das Evangelische Klinikum Bethel das sogenannte 80-90-Modell für professionell Pflegende kurz vor dem Renteneintrittsalter an. Dieses beinhaltet eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 80 Prozent bei 90-prozentiger Bezahlung.
Ein ebenso wichtiges Kriterium, das bei Pflegefachpersonen die Bereitschaft zur Aufstockung der Stunden erhöhen kann, ist eine wertschätzende Arbeitsumgebung. „Pflegefachpersonen aller Altersgruppen wünschen sich ein gutes Arbeitsumfeld mit einer Leitung, die sichtbar und ansprechbar ist, von der sie für ihre Leistungen wahrgenommen, unterstützt und beruflich weiterentwickelt werden“, sagt Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW. „Wir müssen unsere Führungskräfte weiterhin schulen, eben dieses wertschätzende Arbeitsklima allerorts zu schaffen.“ Um der hohen Arbeitsbelastung vieler Beschäftigter entgegenzuwirken, braucht es zudem eine gute und verlässliche Personalplanung, weniger Bürokratie, dafür mehr Digitalisierung und zu guter Letzt auch speziell auf Pflegefachpersonen ausgerichtete psychologische Präventionsangebote, wie zum Beispiel Resilienztrainings.
An der Online-Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach haben knapp 2.200 Mitglieder der Pflegekammer NRW teilgenommen. Die Umfrage wurde zeitgleich auch für die Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz vorgenommen. Die Ergebnisse stimmen in ihrer Struktur mit den Resultaten von NRW überein, so dass sich daraus Erkenntnisse über die berufliche Situation der professionell Pflegenden gewinnen lassen.
Quelle: PM Pflegekammer NRW, 03.05.2024
Moralische Zwickmühlen in der Pflege meistern
Moralische Dilemmata sind in der Pflege häufig, werden aber kaum thematisiert. Berufspädagogin Julia Göhler erklärt das Phänomen und wie man angemessen damit umgehen kann. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 03.05.2024
Empowerment in der Pflege und die Rolle der Organisation
Die Pflege-Branche ist und das nicht erst seit der erhöhten Wahrnehmung durch die Corona-Pandemie, einer Vielzahl an Herausforderungen ausgesetzt. Hier sind allem voran der demografische Wandel, begrenzte finanzielle Mittel und natürlich auch der Fachkräftemangel zu nennen. Zum Fachbeitrag »
Quelle: DGQ-Newsletter – Qualität in der Pflege 5/24, 02.05.2024
Diakonie zur Suizidpräventionsstrategie:
Hohe Zahl von Suiziden und Suizidversuchen durch Gesetz senken
Berlin, 2. Mai 2024 – Anlässlich der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Suizidpräventionsstrategie fordert die Diakonie Deutschland die Bundesregierung auf, die Suizidprävention verbindlich zu regeln und noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz vorzulegen. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Mehr als 10.000 Menschen sterben jährlich durch Suizid. Bei Kindern und Jugendlichen ist es sogar die zweithäufigste Todesursache. Eine Strategie allein hilft Menschen mit Suizidgedanken nicht. Wir brauchen jetzt ein Gesetz, das die Infrastruktur für eine wirksame Suizidprävention schafft.“
Um Menschen in Lebenskrisen besser zu erreichen, müssen bestehende Angebote gesichert und ausgebaut werden. Dazu zählt zum Beispiel die Telefonseelsorge, die rund um die Uhr für anonyme Gespräche bereitsteht, jedoch einen hohen Bedarf wahrnimmt, den sie nicht vollständig abdecken kann Ein weiteres wichtiges Angebot, das es bisher nur in drei Bundesländern gibt, sind psychiatrisch-psychosoziale Krisendienste für Menschen mit Suizidgedanken und anderen psychischen Krisen. Suizidgedanken und -wünsche treten vermehrt bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie bei Menschen mit schweren Erkrankungen auf. Sie müssen auf verschiedenen Wegen erreicht werden. Ein Suizidpräventionsgesetz muss die Förderung dieser unterschiedlichen Angebote regeln.
Das Suizidpräventionsgesetz muss aus Sicht der Diakonie Deutschland folgende Elemente umfassen:
• Ausbau von Beratung und Hilfe in akuten Krisen. Hier fordern wir die finanzielle Förderung der Telefonseelsorge und den Ausbau psychiatrisch-psychosozialer Krisendienste. Es ist entscheidend, dass Menschen in suizidalen Krisen rund um die Uhr Zugang zu relevanten Hilfsangeboten haben.
• Die Finanzierung zielgruppenspezifischer Angebote für junge, alte und kranke Menschen, darunter präventive Hausbesuche für Menschen ab 75 Jahren.
• Maßnahmen zur allgemeinen Bewusstseinsbildung und zur Aufklärung über Suizide und Suizidversuche sowie Hilfen für Menschen in akuten Krisen.
Suizidprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Umfassende Suizidprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Eine wichtige Rolle spielt dabei, Verständnis zu wecken für Menschen, die aufgrund unterschiedlicher Problemlagen in suizidale Krisen geraten. Dazu gehören Informationen und Aufklärung über das Vorkommen von Suizidgedanken aufgrund von psychischen und physischen Erkrankungen oder seelischer, sozialer und ökonomischer Notlagen. Wir brauchen gesellschaftliche Debatten über unsere Vorstellungen, was gelingendes Leben bedeutet, über unsere Altersbilder und unser Verständnis von Selbstbestimmung, Autonomie, Fürsorge und Abhängigkeit. Hospizarbeit und Palliativversorgung tragen zur Suizidprävention bei. Daher ist es von großer Bedeutung, die Angebote in diesen Bereichen bekannter und für ein breiteres Spektrum der Gesellschaft zugänglich zu machen.
Suizidprävention und Suizidassistenz
Der Ausbau der Suizidprävention steht für die Diakonie Deutschland auch im Zusammenhang mit der Ermöglichung des assistierten Suizids durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020. Wenn Menschen in schwierigen Lebenssituationen nach einem assistierten Suizid verlangen, müssen sie zuerst Beratung und Hilfe zum Leben erhalten. Zu denken ist hier an Menschen, die durch Einsamkeit oder Scham unter hohem Leidensdruck stehen, sowie an Menschen, die überschuldet oder aus anderen Gründen verzweifelt sind, aber auch an schwer kranke Menschen, die sich z.B. mit Schmerzen allein gelassen fühlen.
Hintergrund
Am 06. Juli 2023 fanden die beiden Gesetzesentwürfe zum assistierten Suizid keine Mehrheit, wohingegen der Antrag „Suizidprävention stärken“, der von einer parlamentarischen Gruppe um Dr. Kirsten Kappert-Gonther eingebracht wurde, mit 687 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen angenommen wurde. Dies entspricht einer Zustimmung von 99,28 Prozent. In diesem Antrag wurde die Vorlage eines Konzeptes zur Finanzierung und Stärkung der Suizidprävention bis zum 31. Januar 2024 gefordert. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2024 einen Gesetzesentwurf und eine Strategie zur Suizidprävention vorlegt, die Maßnahmen und Akteure koordiniert und eine dauerhafte sowie zeitnahe Umsetzung von Suizidpräventionsmaßnahmen in Deutschland sicherstellt. Der Gesetzentwurf soll dabei den Schwerpunkt auf die Prävention im Alltag der Menschen legen.
Die Diakonie engagiert sich seit langem in der Suizidprävention und unterstützt Menschen in psychosozialen Krisen und Notlagen. Dazu gehört u.a. die Bereitstellung von psychiatrischen Krisendiensten (bspw.: https://www.diakonie-regensburg.de/krisendienst-oberpfalz). Weiterhin ist die Diakonie eine Trägerin der TelefonSeelsorge Deutschland und bietet umfangreiche Hilfen im Bereich der Hospizarbeit und Palliativversorgung an.
Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2023/juni/die-wuerde-der-sterbenden-debatte-zum-selbstbestimmten-sterben
Quelle: PM Diakonie zur Suizidpräventionsstrategie: Hohe Zahl von Suiziden und Suizidversuchen durch Gesetz senken, 02.05.2024
Hessen:
Der Landespflegerat lädt wieder ein zum 2. Termin „Pflege im Dialog per Zoom“
Der zweite „Dialog per Zoom“ befasst sich mit der von Karl Lauterbach auf den Weg gebrachten Krankenhausreform. Eine Reform, die gravierende Veränderungen im Gesundheitswesen mit sich bringen wird. Was bedeuten aber nun die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen für uns als beruflich Pflegende? Welche Chancen und Risiken beinhalten Sie? Diesen Fragen wollen wir gemeinsam nachgehen.
Martin Hußing, Vorsitzender des Landespflegerates Hessen und Pflegedirektor der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist wird uns auf den derzeitigen aktuellen Stand bringen. Es wird wieder mit einem Impulsreferat gestartet mit anschließender Diskussion.
“Pflege im Dialog“ am Donnerstag, den 16.05.2024 um 19.00 Uhr per Zoom.
Zoom-Meeting beitreten https://us02web.zoom.us/j/89161761987?pwd=HTg1RU0cUdE9RCwM5rb17lVrvOC25T.1
(Meeting-ID: 891 6176 1987 // Kenncode: 068286 // Schnelleinwahl mobil +496950500952,,89161761987#,,,,*068286# Deutschland // Meeting-ID: 891 6176 1987 // Kenncode: 068286)
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i-care-Award
Mit dem „i-care-Award“ zeichnet das internationale, private Pharmaunternehmen Servier bis zu drei digitale Innovationen aus, die es Pflegenden in ambulanten Pflegediensten, Tagespflegen, stationären Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern ermöglichen, mehr Zeit und Qualität für den direkten Kontakt mit Patient:innen und Hilfsbedürftigen aufzuwenden und damit die Pflege menschlicher zu machen. Die Erstplatzierten erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Der Award wird im Rahmen des Deutschen Pflegetages im November 2024 in Berlin verliehen. Der Einsendeschluss für Ihre Bewerbung ist der 31.05.2024 Mehr Infos
Quelle: NL DPT, 02.05.2024
Deutscher Pflegepreis Kategorie „Vielfalt & Respekt“, gestiftet von der KORIAN Stiftung
Die Korian Stiftung für Pflege und würdevolles Altern ruft bereits zum vierten Mal zur Bewerbung für den Korian Stiftungsaward für Vielfalt und Respekt in der Pflege auf. Der Preis wird auf dem Deutschen Pflegetag im Herbst 2024 als Deutscher Pflegepreis in der Kategorie Vielfalt und Respekt in der Pflege verliehen und ist mit einem Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro dotiert.
Ab sofort können sich sowohl stationäre Pflegeeinrichtungen als auch ambulante Pflegedienste bewerben, die sich mit dem Thema Diversität in Bezug auf ihre Pflegeteams oder ihre Pflegebedürftigen beschäftigen. In einer immer diverseren Gesellschaft möchte der Korian Stiftungspreis, Organisationen und Institutionen ermutigen, die sich mit innovativen Konzepten aktiv der gesellschaftlichen Aufgabe der Teilhabe und Inklusion in der Pflege stellen. Der Bewerbungsschluss ist der 15.05.2024
Mehr Infos unter: https://www.korian-stiftung.de/korian-stiftung-award
Quelle: NL DPT, 02.05.2024
Reform des Gesundheitswesens:
DBfK bezieht Stellung zu Gesetzesvorhaben
Berlin, 30.04.2024 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bezieht Stellung zu den Referentenentwürfen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) und Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVG). Die Botschaft ist klar: Grundlegende Reformen sind nötig und sie müssen dem Stellenwert der Profession Pflege für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung Rechnung tragen.
„Es steht außer Frage, dass wir grundlegende Reformen des Gesundheitssystems brauchen. Wir hatten daher große Erwartungen an die Gesetzesinitiativen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, die ineinandergreifende Reformen versprachen. Allerdings sind von den guten Ansätzen in den aktuellen Entwürfen nur wenige Bruchstücke verblieben“, attestiert DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper den beiden Referentenentwürfen, zu denen das Ministerium die Verbände zu Stellungnahmen aufgerufen hatte. „Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht bekanntermaßen vor großen Herausforderungen. Die Gruppe der älteren Menschen wächst, das Krankheits- und Morbiditätsspektrum ist geprägt von chronischen und Mehrfacherkrankungen, die mit zunehmendem Unterstützungs- und Pflegebedarf einhergehen. Die Vermeidung von Krankheit und wachsendem Pflegebedarf erlangt damit hohe Priorität – mehr multiprofessionelle Versorgung ist gefragt. Leider fehlen im Vergleich zu den vorigen Entwürfen wesentliche Elemente, die auf diese Herausforderungen einzahlen würden: Primärversorgungszentren, Gesundheitsregionen und für den urbanen Raum Gesundheitskioske. Das haben wir in unserer Stellungnahme auch deutlich gemacht.“
Positiv hebt der DBfK hervor, dass eine erweiterte Beteiligung der Berufsverbände der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingeräumt werden soll, allerdings sollte hier noch mutiger angesetzt werden.
Der DBfK hat auch zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVG) Stellung genommen. „Wir sehen großes Potenzial in den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, die bestehende Versorgungslücken schließen können, wenn sie entsprechend konzipiert werden“, so Klapper. „Diese Einrichtungen sollten aus unserer Sicht auch unter pflegerischer Leitung stehen können. Für Pflegegeleitete Krankenhäuser gibt es internationale Vorbilder, sie müssen je nach regionalem Bedarf auch in Deutschland möglich sein.“
In seiner Stellungnahme hat der DBfK außerdem gefordert, dass Pflegequalität in die Qualitätskriterien zur Bestimmung der Leistungsgruppen einfließen müsse. „Strukturqualität kann nicht nur medizinisch-technisch definiert werden, sondern muss auch die pflegerische Komponente enthalten, denn der Zusammenhang zwischen Outcomes, Komplikationen und Mortalität der Patient:innen und der pflegerischen Personalausstattung ist in vielen Studien belegt worden. Pflegequalität als Kriterium für die Leistungsgruppen kommt allerdings im aktuellen Entwurf des KHVVG nicht vor. Die Rolle der professionellen Pflege bleibt damit ungewiss“, so Klappers Einschätzung.
Aus Sicht des DBfK könnten das GVSG, wenn Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen als Ansätze wieder aufgegriffen werden, das KHVVG mit den genannten Konkretisierungen und das ebenfalls initiierte Pflegekompetenzgesetz wirksam ineinandergreifen. Eine Krankenhausstrukturreform erfordert gleichzeitig die Stärkung der Primärversorgung. „Insgesamt bleiben also beide Gesetze noch hinter dem zurück, was wir erwartet haben und was zu einer nachhaltigen Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland führen könnte. Denn eine ganzheitliche Gesundheitsversorgung aus einer Hand, die Kontinuität sichert und unterschiedliche Gesundheitsleistungen koordiniert, ist für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem unumgänglich“, sagt Bernadette Klapper. „Und sie ist angewiesen auf gut qualifiziertes Pflegepersonal, das seine Kompetenzen selbstständig und eigenverantwortlich einsetzen kann. Wenn die beiden Gesetzesentwürfe noch überarbeitet werden, kann das noch ausstehende Pflegekompetenzgesetz das Puzzleteil sein, das die einzelnen Reformgesetze verbindet und die Weichen in die richtige Richtung stellt“, so Klappers Fazit.
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de
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Mehr Befugnisse für Pflegekräfte geplant
Berlin: (hib/PK) Zur Stärkung der Pflegeausbildung und der erweiterten Befugnisse von Pflegekräften werden nach Angaben der Bundesregierung derzeit Gesetze vorbereitet. Mit der Schaffung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung solle die personelle Basis der Pflege auch unterhalb des Fachkraftniveaus gestärkt werden, heißt es in der Antwort (20/11158) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10940) der Unionsfraktion.
Ferner geplant ist den Angaben zufolge ein Pflegekompetenzgesetz, um die Befugnisse der Pflegekräfte entsprechend ihren Kompetenzen zu erweitern. Die Fachkräfte könnten häufig mehr Aufgaben ausführen, als sie rechtlich eigenständig dürften.
Die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachkräften würden in der Versorgung noch nicht hinreichend genutzt. Damit blieben Potenziale für eine Verbesserung der Versorgung ungenutzt. Der Pflegeberuf sei ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen, der für Menschen mit unterschiedlichen schulischen Abschlüssen und beruflichen Hintergründen sehr attraktiv sein könne. Das Ziel sei, mit der strukturellen Verbesserung vor allem junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern.
Quelle: 30.04.2024, heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 66
Fachkräftemangel
Touré will Migranten für Pflegeberufe gewinnen
29.04.2024 / News – Mithilfe eines Pilotprojekts wollen die Integrationsministerin von Schleswig-Holstein, Aminata Touré (Grüne), und die Arbeitsagentur Migranten schneller in Arbeit bringen. Das neue Konzept zur Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete direkt nach Ankunft werde ein Gamechanger für die Arbeitsmarktintegration im Land werden, sagte Touré am Montag. Menschen mit fester Bleibeperspektive würden künftig vom ersten Tag an als potenzielle Fachkräfte behandelt. Touré wolle den Schwerpunkt vor allem auf soziale und pflegerische Berufen legen.
Nach dem Willen von Land und Arbeitsagentur sollen Geflüchtete nach ihre Ankunft sowie Prüfung ihres Asylstatus rasch entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts integrationsorientiert auf Kreise und kreisfreie Städte weiterverteilt werden. Über 120.000 (11,4 Prozent) der 1,065 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Schleswig-Holsteins gingen in den nächsten sieben Jahren in Rente, sagte der Leiter der Regionaldirektion Nord Markus Biercher. Motivierte Arbeits- und Fachkräfte seien bereits jetzt über alle Branchen hinweg schwer zu finden.
Migranten schneller zum Pflegejob verhelfen
Vorhandene berufliche Kompetenzen sollen rasch erfasst werden, um den Integrationsprozess bis zur Arbeitsaufnahme zu verkürzen. Biercher sagte: „Ankommenden Menschen signalisieren wir, dass wir in Schleswig-Holstein gemeinsam berufliche Perspektiven erarbeiten wollen und konkret anbieten.“ Das freiwillige Angebot setze niemanden unter Druck.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/toure-will-migranten-fuer-pflegeberufe-gewinnen
Endlich: PPR 2.0 kommt zum 1. Juli
Bundesrat stimmt Pflegepersonalbemessungsverordnung zu
Berlin, 29.04.2024 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) lobt die Verabschiedung der Pflegpersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesrat als großen Fortschritt für die Profession Pflege. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, dazu:
„Der Bundesrat hat mit der Verabschiedung der Pflegepersonalbemessungsverordnung am Freitag eine deutliche Verbesserung für die professionelle Pflege auf den Weg gebracht – das ist ein sehr positives Signal an die Berufsgruppe. Zum 1. Juli tritt nun die PPR 2.0 in Kraft, mit der deutlich wird, welchen Pflegebedarf die Patient:innen wirklich haben. Daran gemessen müssen Pflegepersonalbesetzungen erfolgen. Damit ist ein wichtiger Schritt gemacht zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung, durch die mittelfristig die Versorgung der Patient:innen und die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende verbessert werden. Der DBfK hat sich intensiv in die Ausarbeitung der PPR 2.0 eingebracht und lange gemeinsam im Deutschen Pflegerat mit der Gewerkschaft Verdi und der Deutschen Krankenhausgesellschaft für diesen Schritt gekämpft. Die Verabschiedung der Verordnung ist ein Erfolg für die Profession Pflege und die Menschen, die in den Krankenhäusern auf Pflege angewiesen sind. Damit die PPR 2.0 wirken kann, müssen die nächsten Schritte entschlossen gegangen werden: Personalbemessung für Intensivstationen, Weiterentwicklung der PPR 2.0 und vor allem müssen verbindliche Erfüllungsgrade formuliert werden. Das Ziel ist hier, in Etappen die 100 Prozent Erfüllungsgrad zu erreichen. Also eine Pflegepersonalausstattung, die ausreichend Pflegefachpersonen beschäftigt, um eine bedarfsorientierte Pflege zu ermöglichen.“
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de
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Wichtige Termine:
Moll im Atrium am 15. Mai 2024: Gewalt gegen Pflegekräfte
Mittwoch, 15. Mai 2024, von 16:00 bis 17:15 Uhr in der Geschäftsstelle der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung im Atrium, Friedrichstr. 108, 10117 Berlin und im Livestream. Hier finden Sie weitere Informationen
PFLEGE PLUS 2024: Plattform für Updates aus der Branche
14.bis 16. Mai 2024 Messe Stuttgart, Infos unter: https://www.messe-stuttgart.de/pflege/
Symposiums „Kulturelle Vielfalt bei der Arbeit – Sichere und gesunde Integration von Fachkräften“
27.-29.05.24 , Dresden; Veranstaltungswebseite / Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an: registration@issa-cultural-diversity.com
Veranstaltung für die Bewohnervertretungen in der Langzeitpflege
Montag, 10. Juni 2024, von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr im Tagungswerk, Lindenstraße 85, 10969 Berlin und im Livestream.
Hier finden Sie weitere Informationen zu der hybriden Veranstaltung sowie der Möglichkeit zur Anmeldung für die Teilnahme vor Ort.
Zukunft der Pflege Bildung
08.10.2024 | 8:00 – 16:00 Uhr | Bonn
Beim BILDUNGSKONGRESS am 8. Oktober in Bonn geht es um die Zukunft der Ausbildung in der Pflege. Es wird an Ideen für Wissensplattformen und „New Work“ gearbeitet. Auch sozialpädagogische Dienste in Bildungseinrichtungen und Sprachförderung stehen auf dem Programm. Die DRK-Schwesternschaft Bonn organisiert den Kongress in Kooperation mit ADS e.V., BLGS und DBfK Nordwest. ZUM KONGRESS
11.Deutscher Pflegetag
07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/
